Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Gebr. Thiele — am 17. November 1870 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Ge⸗ schäftslokal: Leipzigerstraße 27) sind die Kaufleute: 1) Louis Karl Emil Thiele, 8 2) Ernst Alexander Thiele, Dies ist unter Nr. 3029 in das Gesellschaftsregister heute getragen worden. 8 “
Die dem Julius Rosenfeld für die Firma: M. Moritzsohn & Co. rtheilte Prokura ist durch den Tod des ꝛc. Rosenfeld erloschen und sub Nr. 1243 des Prokurenregisters gelöscht worden.
In dem Firmenregister sind zufolge heutiger Verfügung folgende Firmen gelöscht worden: “
Nr. 5773. Firma: es Leuchter,
Nr. 4236. Firma: Emil Thiele, ebenso im Prokurenregister die für letztere Firma dem Ernst Alexander Thiele ertheilte, sub Nr. 1178 eingetragene Prokura.
Berlin, den 18. November 1870.. . 9 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
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dücse Past prätludirt und dieselbe im Hypothekenbuche gelöscht wer⸗ Wittenberg, den 9. Oktober 1870. 8 Königliches Kreisgericht.
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I. Abtheilung.
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Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
u“ Bekanntmachung.
ie Lieferung der für das Jahr 1871 erforderlichen .“ 50,000 Stück Haknägel
soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die Submissionsbedingungen liegen bei unserer Central⸗Materia⸗ lien⸗Kontrole dahier zur Einsicht offen und können von genannter Dienststelle auf portofreies Ansuchen und gegen Einsendung von 4 Sgr. bezogen werden.
HOfferten auf diese Lieferung sind his zu dem am 6. n. Mts., Vormittags 11 Uhr, 1 in dem Geschäftslokal der unterzeichneten Direktion stattfindenden Termine, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, porto⸗ frei einzusenden.
Cassel, den 12. November 1870. 8
“ Königliche Direktion der Main⸗Weser⸗Bahn.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
EE1112 11“
[2270]
Bürkner, Emilie Tugendreich geborene Sendler (Ast), aus Schwedt gebürtig, verstorben und hat bekannte Erben nicht hinterlassen.
Es werden deshalb die unbekannten Erben derselben und deren Rechtsnachfolger aufgefordert, sich spätestens in dem auf
den 5. April 1871, Vormittags 10 Uhr
an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 15, vor dem Kreisrichter Stieve anberaumten Termine persönlich oder schriftlich zu melden und ihr Erbrecht nachzuweisen, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf die circa 7500 Thlr. betragende Nachlaßmasse werden präkludirt werden und der Nachlaß als herrenloses Gut dem Fiskus anheim⸗ fallen wird. G
Cüstrin, den 15. Juni 1870.
Koöünigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
130351 Oeffentliche Bekanntmachung. Nachbenannte in unbekannter Abwesenheit lebende Personen, auf deren Todeserklärung angetragen worden ist:
1) die Gebrüder Philipp. Heinrich und Rudolf Herrmann Bluhm
Haaus Torgau, der Erstere geb. den 16. Oktober 1824 und der
ALçNAndere geb. den 12. Februar 1826, Söhne des verstorbenen Schlossermeisters Lüudwig Martin Bluhm,
2) der frühere Häusler Johann Gottlieb Hellwig aus Großtreben, geb. den 1. Juli 1797,
3) der Sohn des Nagelschmidtmeisters Nelle hier, Karl August Nelle von hier, geb. den 25. Juli 1834,
4) der Dienstknecht Karl Gottlieb Große aus Nichtewitz, geb. den 14. Juli 1829, Sohn des verstorbenen Gartenguts⸗Auszüglers Johann Gottlob Große,
sowie deren etwaige unbekannte Erben und Erbnehmer werden auf⸗ gefordert, sich innerhalb neun Monaten, spätestens aber in dem auf den 19. Juli 1871, Vorm. 11 Uhr,
vor dem Herrn Kreis⸗Gerichts⸗Rath Kühnas an Gerichtsstelle hier anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigen⸗ falls die zu 1—4 genannten Personen für todt erklärt und ihr Nach⸗ laß den nächstbekannten Erben mit den Folgen der §§. 834 sq. II. M18. A. L. R zuerkannt oder andernfalls der landesherrliche Fiskus für den rechtmäßigen Erben angenommen werden wird. Torgau, den 27. September 1870.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
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13412] Bfekanntmachung. Der Hüfner Johann Gottfried Lehmann und dessen Ehefrau Johanne Christiane geb. Pötzsch, behaupten als Besitzer des im Hypo⸗ thekenbuche von Lammsdorf sub Nr. 6 eingetragenen Hüfnerguts, daß das rubr. III. Nr. 4. im Hypothekenbuche des genannten Guts für den Auszügler Gottfried Reichert eingetragene eheweibliche Erbtheil von 64 Thlr 28 Sgr. 4 Pf. aus der Urkunde vom 14. September 1814 und Erbrezeß vom 6. August 1826, konfirmirt am 19. Novem⸗ ber 1831 und Nachtrag vom 26. Januar 1832, auf welches für die Geschwister Pötzsch ein Arrest subingrossirt worden, durch Kompen⸗ sation in Folge Erkenntniß des Landgerichts Wittenberg vom 21. Mai 1840 in Sachen Lehmann c./a. Reichert getilgt sei. Es werden demnach der genannte Gläubiger oder dessen Erben, namentlich dessen Kinder Friedrich und Gottfried, angeblich in Amerika, und August, Friederike und Gottlob Reichert, angeblich in Berlin, oder etwanigen Cessionarien oder diejenigen, welche sonst in die Rechte des Gläubigers getreten sind, aufgefordert, in dem vor dem Kreisgerichts⸗Direttor von Manteuffel 8 am 15. Februar 1871, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine ihre Ansprüche an dieser Forderung geltend zu
Am 18. Juni 1869 ist in Cüstrin die verwittwete Exekutor
Verloosung, Amortisation,
inszahlung u. s. w. von öffentlichen 8- 1 8 8
apieren. 1
224.—
Vierke (Nest⸗) Einzahlung auf die Stammaktien
Lit. B. Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 15. April cr. werden die Inhaber der unterm 1. Oktober 1868 ausgefertigten Quittungsbogen über 80 Prozent Einzahlung auf die Stammaktien
Lit. B. unserer Gesellschaft hierdurch wiederholt aufgefordert, die vierte (Rest⸗) Einzahlungsrate von 20 Prozent
pro Aktie ad... .. .. X.“ 40 Thlr. abzüglich 5 Prozent Zinsen für die erste und zweiite Einzahlung von 120 Thlrn. pro 1. Juli bis ultimmoh) Dezember 18 HH 1“ 1“ 3 » 1 m̃t 37 Forx.— nebst 5 Prozent Zinsen von obigen 40 Thalern für die Zeit vom 1. Januar er. bis zum Zahlungstage und unter Beifü⸗
gung der verwirkten Konventionalstrafe von zehn Prozent der
vierten Rate bis zum 1. Dezember er. inclusive
bei unserer Hauptkasse hierselbst zu leisten. Die Inhaber von Quittungsbogen, welche diese vierte und letzte
Rate nebst Zinsen und Konventionalstrafe nicht spätestens am
18 Dezember Cr. einzahlen, müssen nach §. 11 unserer Sta⸗
tuten vom 18. Dezember 1843 gewärtig sein, daß sie der ersten zweiten und dritten Einzahlung von zusammen 80 e; und der durch dieselbe gegebenen Ansprüche auf den Empfang der gezeichneten Stammaktien Lit. B. zu Gunsten unserer Gesellschaft verlustig gehen.
„Bei der Einzahlung, welche portofrei zu erfolgen hat, sind die Quittungsbogen nebst einem nach den Nummern derselben geordneten, auch den Namen und Wohnort des Besitzers angebenden Verzeichnisse unserer Hauptkasse mit vorzulegen, welche dagegen die entsprechende Anzahl Stammaktien Lit. B. nebst zugehörigen Zinscoupons resp. Dividendescheinen Nr. 2 (pro 1870) bis incl. 5 und Talons v. händigen beziehungsweise portopflichtig und unter Angabe des No⸗ minalwerths, sofern eine andere Werthdeklaration nicht begehrt sein sollte, übersenden wird. “ öln, den 15. September 1870.
1“
„Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. 8 — Die Bergisch⸗Maͤrkische Prioritäts⸗Obligation IV. Serie Nr. 384 à 500 Thlr. ist ihrem Eigenthümer angeblich abhanden gekommen.
In Gemäßheit des bezüglichen Statut⸗Paragraphen fordern wir den jetzigen Inhaber des bezeichneten Dokuments auf, solches bei uns
falls wir die Annullirung der Obligation veranlassen werden. Elberfeld, den 11. Juli 1870.
machen, widrigenfalls die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen auf
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
1
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).
„Coöln⸗Mindener . Eisenbahngesellschaft.
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einzuliefern oder die etwaigen Rechte daran geltend zu machen, widrigen⸗
für das Viorteljahr. Insertionspreis sür den Raum einer Pruckzkile 8 ¼ Sgr.
Alle Post-Anstalten des In⸗ Auslandes nehmen Hestellun für Lerlin die Expedition des Aöni Preußischen Staats-Anzeigers:
Zieten⸗Platz Nr. B. 4
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Ober⸗Kommissär Beneke zu Hannover den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Partikulier Wilhelm Johann Luis zu Blankenese bei Altona den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Post⸗ Bureaudiener Johann Gottfried Weigelt zu Breslau und dem Landbrieftrager Christoph Berger zu Gräfenhainchen im Kreise Bitterfeld das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
8* Berlin, 20. November. Ihre Majestät die Königin sind, von Coblenz kom⸗ mend, gestern Abend hierher zurückgekehrt.
Norddeutscher Bund.
Bekanntmachun g. Eröffnung deutscher Postanstalten im Elsaß und in b Lothringen. Im Elsaß und in Lothringen sind ferner folgende deutsche Postanstalten in Wirksamkeit getreten:
im Elfuß die Postanstalten in Andelach (Andlau⸗au⸗val), Egisheim, Kaysersberg, Marlenheim, Mühlhausen, Reichen⸗ weier, Rufach und Sennheim (Cernay)/ 11““ Iin Lothringen die Postanstalt in Verny.
Beerlin, den 19. November 1870. . 1“ General⸗Postamt. Stephan.
1.“ Bekanntmachung. v“ Weihnachts⸗Versendungen im inländischen Post⸗ verkehr.
Um den aus Anlaß der Weihnachtszeit stattfindenden Post⸗ Päckereiverkehr im In lande auch bei den gegenwärtig ob⸗ waltenden Verhältnissen, wo ein großer Theil des Personals und Materials der Postverwaltung in auswärtiger Be⸗ schäftigung begriffen ist, und der Postverkehr wegen der Beschränkungen der Güterbeförderung auf den Eisenbahnen
ohnehin einen ungewöhnlichen Umfang erreicht hat, ordnungs⸗
können, 8 2 daäs Pablicume da 8 ende Ersuchen gerichtet, die Einlieferung der ereien mi Peibnachtssendungen im inländischen Verkehr nicht bis zu den aͤußersten Fristen hinauszuschieben, sondern damit möͤglichst bald nach Ablauf der ersten Woche des Monats Dezember zu beginnen, und die Vorbereitungen danach gefälligst zu be⸗
messen. Berlin, den 19. November 1870. . General⸗Postamt.
mäßig bewältigen zu
.“ ö1A“
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Bekanntmachung. ö1’A“ die Truppen in Frankreich.
Um die Zuführung von Weihnachtspacketen an die Trup⸗ pen in Frankreich zu ermöglichen, soll der Feldpost⸗Päckerei⸗ dienst in seinem jetzigen Umfange, wenn irgend möglich, noch bis zum Abend des 8. Dezember aufrecht erhalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkte kann daher die Annahme von Feldpost. Packeten der vorgeschriebenen Art und an diejenigen Truppentheile, für welche die Packetversendung überhaupt zulässig ist, noch statt⸗ finden. Von da ab muß die Annahme bis auf Weiteres eingestellt werden, so weit nicht etwa Ereignisse eintreten sollten, welche
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gonne,
Postamt macht im Interesse des Publikums, sowie um dem übermäßigen Andrange in den letzten Tagen vor dem 8. D
zember vorzubeugen, schon jetzt hierauf aufmerksam. Da bei den in Frankreich obwaltenden Transportverhältnissen mitunter 14 Tage und unter Umständen selbst 3 bis 4 Wochen vergehen können, ehe die Adressaten in den Besitz der Sendungen ge⸗ langen, so wird es sich empfehlen, baldigst mit den betreffenden Weihnachtsversendungen zu beginnen. 11.“
19. November 1870. General⸗Postamt. Stephan.
9 Adressirung der Feldpostsendungen. - Von den innerhalb der besetzten französischen Gebietstheile stehenden deutschen Truppen befindet sich ein Theil in festen Standquartieren. Um die Korrespondenz dieser Truppen, Administrationen, Lazarethe ꝛc. zu vermitteln, sind Feldpost⸗ stationen (Relais) an folgenden Orten Frantreichs errichtet: Bar⸗le⸗Due, Blesme (Depart. Marne), Briey, Chalons⸗sur⸗ Marne, Charmes (Depart. Vosges), Chaàteau⸗Thierry (Depart. Aisne, Chaumont (Depart. Haute⸗Marne), Clermont⸗en⸗Ar⸗ Corbeil (Depart. Seine et⸗Oise), Coulommiers (Depart. Seine et⸗Marne) “ en⸗Valois (Depart. Oise), Dammartin (Depart. Seine⸗et⸗ arne), Epernay, Epinal Depart. Vosges), Etain, Etampes (Depart. Seine⸗et⸗Oise), ismes (Depart. Marne), Gonesse (Depart. v Grand⸗Pré (Depart. Ardennes), Gray (Depart. Haute⸗Saõne), Lagny (Depart. Seine⸗et⸗Marne), Luneville, Meaux (Depart. Seine⸗et⸗Marne), Metz, Nancy, Nanteuil⸗ le⸗Haudouin, Nanteuil⸗sur⸗Marne, Neufchateau (De⸗ partement Vosges), Neuilly⸗St.⸗Front, Pont ⸗ à Mousson, Rambouillet (Depart. Seine⸗et⸗Oise), Rheims, Rethel (Depart. Ardennes), Sedan, Sens (Depart. Yonue), St. Blin (Depart. Haute⸗Marne), St. Germainen⸗Laye, St. Lou (Depart. Haute⸗Saëöne), St. Mihiel, Toul (Depart. Meurthe), Tournan (Depart. Seine⸗et⸗Marne), Troyes (Depart. Aube), Varennes⸗en⸗Argonne, Verdun, Versailles (Depart. Seine⸗et⸗ Oise), Vesoul (Depart. Haute⸗Saône), Villeneuve⸗St.⸗Georges, Villers⸗Cotterets (Depart. Aisne), Vitry⸗le⸗Frangais und Vou⸗ ziers (Depart. Ardennes). . Diese Feldpoststationen vermitteln auch den Korrespondenz⸗ verkehr für die in ihrer Umgegend befindlichen Truppenkom⸗ mandos, Lazarethe, Behörden ꝛc. 8 Sofern den Absendern genau bekannt ist, daß die Adressa⸗ ten an den vorbezeichneten Orten stehen, oder sich in so naher Umgebung derselben befinden, daß sie ihre Postsachen durch eine der obengenannten Feldpoststationen empfangen, empfiehlt es sich, außer den allgemein vorgeschriebenen genauen Angaben über den Truppentheil, welchem der Adressat angehört, auch den Standort auf der Adresse anzugeben. Namentlich wird dies bei den Truppen der Landwehr in sehr vielen Fällen
von Nutzen sein. Beerlin, den 19. November 1870. 1“ General⸗Postamt. Stephan.
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Privatpäckereien für Fan (Pommersche) Corps.
Nachdem das II. (Pommersche) Armee⸗Corps in die Cerni⸗
rungslinie von
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eine noch frühere Einstellung bedingen würden. Das General⸗
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Armee⸗
Paris eingerückt ist, können Privatpäckereien für die Truppen dieses Armee⸗Corps zur Beförderung mit der
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