1870 / 373 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[3557]

Der Kaufmann Otto Thieme in Halle hat gegen den Handlungs⸗

Commis Otto Jauer aus Kleinpörthen auf Zahlung von 105 Thlr.

*

10 Sgr. und 6 pCt. Verzugszinsen vom 3. Februar 1869 ab geklagt.

Der jetzt in unbekannter Abwesenheit lebende Verklagte ꝛc. Jauer

wird hier urch aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. März 1871, Vormittags 11 Uhr,

an Gerichtsstelle in Zeitz Zimmer Nr. 4, vor dem Deputirten, Kreis⸗ gerichts⸗Rath Wachsmuth, anberaumten Termine zur Beantwortung der Klage und des Arrestgesuchs zu erscheinen, widrigenfalls in con- tumaciam gegen ihn verfahren und er dem Klageantrage gemäß ver⸗

Zeit, den 16. November 189777. Koönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [3515] Bekanntmachung.

kommenden Wassertransporte sollen auf dem geben werden. 8 Hierzu haben wir einen Termin auf

den 6. Dezember 1870, Vormittags 9 Uhr, in unserem Bureau, Breitestraße Nr. 68 anberaumt und sind die schriftlichen und versiegelten mit der Ausschrift: »Submission auf Wassertransporte« 1

versehenen Offerten bis zu diesem Zeitpunkte hierher einzureichen. Die Bedingungen müssen entweder im diesseitigen Bureau ein⸗ gesehen oder gegen Entrichtung der Kopialien abschriftlich bezogen

werden.

Spandau, den 16. November 1870.

Artillerie⸗Depot.

8 2 1

Es soll die Lieferung von 14,700 Schachtruthen gesiebtem Kies m Wege der Submission vergeben werden.

DTermin hierzu ist auf

Donnerstag, den 8. Dezember d. J., Vormittags 11 ½ Uhr,

in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88/89 hierselbst, anbe⸗

veamaeisbis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der ufschri 8

»Submission zur Uebernahme der Kieslieferunge,

eingereicht sein müssen.

Die Submissions⸗Bedingungen liegen in den Wochentagen, Vor⸗ mittags, im vorbezeichneten Lokale, sowie in den Betriebs⸗Inspektions⸗ Büreaus auf den Bahnhöfen zu Guben, Breslau, Görlitz und Hirsch⸗ berg zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Be⸗ dingungen gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden.

Berlin, den 10. November 1870. 1

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

111“

Verloosung, Amortisation, Feehehlans u. s. w.

von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung. In der nach den Bestimmungen der §§. 39,

41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 und nach unserer Bekannt⸗

machung vom 29. v. Mts. heute stattgefundenen öffentlichen Ver⸗ loosung von Rentenbriefen sind vgEle senbe Nummern gezogen wor⸗ den: Lit. A. à 1000 Thlr. 19 Stück Nr. 157. 180. 306. 1192. 1506. 1588. 1608. 1632. 2024. 2447. 2497. 2750. 3693. 3746. 4037. 4189. 4358. 4403. 4696. Lit. B à 500 Thlr. 10 Stück Nr. 49. 98. 438. 505. 619. 762. 873. 1069. 1087. 1265. Lit. C. à 100 Thlr. 68 Stück Nr. 23. 60. 97. 131. 210. 250. 285. 294. 511. 670. 726. 939. 949. 1095. 1178. 1218. 1376. 1408. 1431. 1570. 1592. 1617. 1651. 1850. 2059. 2124. 2501. 2709. 2718. 2732. 2743. 2935. 2983. 3009. 3037. 3073. 3075. 3186. 3362. 3416. 3541. 3548. 3561. 3579. 3622. 3793. 3977. 4000. 4016. 4195. 4414 4428. 4447. 4499. 4521. 4566. 4711. 4719 4880. 5051. 5373. 5386. 5484. 5528. 5677. 5773. 5786. 5787. Lit. D. à 25 Thlr. 51 Stück Nr. 9. 128. 140. 204. 264. 324. 364. 378. 447. 510. 519. 539. 544. 545. 658. 732. 741 798 827.953.1376. 1514. 1561. 1643. 1707. 1944. 2002. 2052. 2189. 2234. 2243. 2336.

2368. 2412 2549. 2565 2952 3008. 3074. 3299. 3340. 3398. 3428.

3503. 3904. 3945. 3989. 4006. 4010, 4044. 4063. Hierbei wird be⸗ merkt, daß sämmtliche Rentenbriefe Lit. E. à 10 Thlr. von Nr. 1 bis inkl. 4430 bereits früher ausgeloost und gekündigt sind. Die er werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung der Renten⸗ briefe in coursfähigem Zustande nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. III. Nr. 10—16 und Talons den Nennwerth von unserer Kasse hierselbst, Poststraße Nr. 15, vom 1. April k. J. ab, in den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags, in Empfang zu nehmen. Die Einlieferung mit der Post ist gleichfalls direkt an unserer Kasse zu bewirken, und falls die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege beantragt wird, kann dies nur auf Gefahr und Kosten des Empfängers geschehen. Formulare zu den Quittungen werden von unserer Kasse gratis verabfolgt. Vom 1. April k. J. ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf, und es wird der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons bei der Auszahlung vom Kapital in Abzug gebracht. Die Verjährung der Süee sasten Renten⸗ briefe tritt nach den Bestimmungen des §. 44 1. c. binnen 10 Jahren ein. Königsberg, den 18. November 1870. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Preußen. (gez.) Muellner.

Blundesstrafrecht und Landesstrafrecht. Die bei dem unterzeichneten Artillerie⸗Depot im Jahre 1871 vor⸗

8

1u“

Das Bundes⸗-Strafgesetzbuch

vom 31. Mai 18270. 1 Erläutert von H. Nüdorff, Ober⸗Gerichtsrach und Schriftführer der Bundes⸗Kommission. 1. Hälfte. Inhalt: 1) Zur Geschichte des Gemeinen Deutschen Strafrechts und des trafgesetzbuchs für den Norddeut⸗ schen Bund. (Einleitung. Historischer Rückblick. Die ge⸗ meinsame Strafgesetzgebung und der ehemalige Deutsche Bund. Artikel 4 Nr. 13 der Norddeulschen Bundes⸗Verfassung. Antrag Planck⸗Wagner. Der erste Entwurf. Der zweite Entwurf. Verhandlungen des Bundesrathes und des Reichstages über den Entwurf. Das Bundes⸗Strafgesetzbuch vom 31. Mai 1870.

sicht der Landesstrafgesetze. 2) Einführungsgesetz zum Straf⸗ gesetz für den Norddeutschen Bund. 3) Das Bundes⸗ Strafgesetzbuch vom 31. Mai 1870. (Vergleichende Uebersicht

der Paragraphen des bisherigen preußischen und der verwandten Pa⸗

ragraphen des Bundes⸗Strafgesetzbuchs. Das amtliche Inhalts⸗

Verzeichniß des Bundes⸗Strafgesetzbuchs. Text des Bundes Straf⸗

gesctzbuchs nebst Erläuterungen nach amtlichen Quellen.)

Die zweite stärkere Hälfte erscheint im Dezember d. J. Dieselbe wird die Erläuterungen zum Bundes⸗Strafgesetzbuch bis zum Ende und außerdem einzelne tabellarische Uebersichten, sowie ein durchaus vollständiges Sachregister bringen. .

Als abgesonderte Zugabe zu dem Werke sollen demnächst die jetzt in der Vorbereitung befindlichen Einführungs⸗Verordnungen für die verschiedenen Staaten geliefert werden, sobald dieselben erschienen sind.

Preis für das complett Werk 1 Thlr. 6 Sgr.

Dr. C.

Prozeßordnung nach ihrer heutigen Geltung. Unter Weglassung der obsoleten oder aufgehobenen Vorschriften und Einschaltung der jüngeren noch geltenden Bestimmungen, mit den Präjudizien des höchsten Gerichts, sowie mit nachweisenden 11““ Anmerkungen. Sechste Aufl. 1. Lfg.

itel 1— 10). Complet in 4 Lieferungen (= 90 Bogen) bis Februar 1871. Subscriptionspreis für das ganze Werk 5 ¾⅔ Thlr.

Allgem. Landrecht fuͤr die Preußischen Staaten. Unter Andeutung der obsoleten oder aufgehobenen Vorschriften und Einschaltung der jüngeren noch geltenden Bestimmungen heraus⸗ mit Kommentar in Anmerkungen. b

Auflage. Lex.⸗So. 1870. In 2 Theilen oder 4 Bänden. I. Theil. (I. u. II. Bd.) 12 Thlr. II. Theil. 1

Formularbuch u. Kommentar zum Notariatsgese

für instrumentirende Gerichtspersonen und Notarien, mit kurzen Angaben über die Erfordernisse der einzelnen Urkunden und mehreren als Anhang beigefügten Tax⸗Instrumenten. Achte neu überarbeitete u vermehrte Ausgabe. 1870. XIV u. 440 S. gr. 8. Geheftet. 2 Thlr. 10 Sgr.

Verlag von J. Guttentag in Berlin. Soeben erschien: 8

Der Norddeutsche Bund

und insbesondere der

Preußische Staat. Ein Handbuch der Vaterlandskunde 1“1“ von 8““ Fr. Ed. Keller. 8 4. Lieferung. Preis 20 Sgr. Inhalt: Gründung und Örganisation des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins.

1) Die nationale Bewegung. (Das Jahr 1848. Fran⸗ zoͤsische Revolution. Deutsche Revolution. Das deutsche Parlament. Kaiserwahl. Rumpfparlament. Deutsche Union. Der kurhessische Konflikt. Der orientalische Krieg. Der italienische Krieg. 1. sische Gelüste. Deutsche Reformprojekte. Graf von Bismarck. Der Fürstentag. Schleswig⸗Holstein. Der Konflikt in Preußen. Preußens Stellung in Deutschland. Vorschläge zur Bundesreform. Die Schlacht von Königgrätz. Der Prager Friede. Schutz⸗ und Trutz⸗ bündnisse. Die franzoͤsischen Annexionsgelüste. Die Luxemburger Händel. Die Stellung des Norddeutschen Bundes zu Süddeutschland. Französische Vorschläge. Französische Unverschämtheiten. Der deutsch⸗französische Krieg.)

2) Die Gründung des Norddeutschen Bundes. (Grund⸗

Der erste Reichstag. Die Annahme der Verfassung.)

3) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes. (Ver⸗ fassungsgeset. Bundesgebiet. Bundesgesetzgebung. Bundesrath. Bundes⸗Präsidium. Reichstag. Wahlgesetz. Zoll⸗ und Handels⸗ wesen. Eisenbahnmesen. Post⸗ und Telegrapheniwvesen. Marine und Schifffahrt. Bundeskriegswesen. Bundesfinanzen. Verhältniß zu den süddeutschen Staaten.)

4) Die Verwaltung des Norddeutschen Bundes. (Bun⸗ deskanzler⸗Amt. Das auswärtige Amt. Gesandte und Konsuln. Militär-Verwaltung. Marine⸗Verwaltung. Bundesheer. Bewaff⸗ nung. Heeresstaͤrke. Kriegsartikel. Besoldungen.)

8 Fesr

lage.

Einführungsgesetz. Ueber-

vom 12. d. Mts. fand

I. u. 2. Lfg. (Titel 1—8.) Thlr.

bas Abonnement beträgt 1 Thl. für das bVioerteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile Dx½ Sgr.

Alle Post-Anstalten des In⸗ Auslandes nehmen Bestellung an,

für Berlin die Expedition des

Preußischen Staats-Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. 3.

Berlin, Donnerstag den 24. November, Abends.

Berlin, 24. November.

In Gemäßheit der Allerhöchsten Präsidial⸗Verordnung heute Nachmittag 1 Uhr im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosses die feierliche Eröffnung des Reichstages des Norddeutschen Bundes statt. Derselben war Gottesdienst vorangegangen und zwar für die Mitglieder der evangelischen Kirche im Dom, wo der General⸗Superinten⸗ dent, Hof⸗ und Domprediger Dr. Hoffmann die Predigt über den 8 Psalm 50, 23. hielt; für die Mitglieder der katho⸗ lischen Kirche in der St. Hedwigskirche. Die Abgeordneten zum

Reichstage nahmen im Weißen Saale in dem mittleren, dem

verhüllten Throne gegenüber belegenen Raum Aufstellung. Für die Mitglieder des diplomatischen Corps war auf der nach der Kapelle zu belegenen Tribüne eine Loge bereit gehalten. Sobald im Weißen Saale die Abgeordneten zum Reichs⸗ tage vollständig versammelt waren, erschienen unter Vortritt des Präsidenten des Bundeskanzler⸗Amtes, Staats⸗Ministers Delbrück, welchen Se. Majestät der König mit der Eröff⸗ nung des Reichstags zu beauftragen geruht hatten, die Mit⸗ glieder des Bundesrathes und stellten sich lines vom Throne auf. Der Staats⸗Minister Delbrück verlas hierauf die nach⸗ Geehrte Herren vom Reichstage des Norddeutschen Bundes! Seine Majestät der König von Preußen hat mir den Auftrag zu ertheilen geruhet, den Reichstag des Norddeutschen Bundes im Namen der verbündeten Regierungen zu eröffnen. 1 Es würde Seiner Majestät zu hoher Befriedigung gereicht haben, heute in Ihrer Mitte zu sein, um an dieser Stelle Gott für die Erfolge zu danken, mit welchen die Waffen der deutschen Heere gesegnet worden sind und um Ihnen auszusprechen, welchen Antheil die nationale Haltung und die Einmüthigkeit des Reichstages bei Bereitstellung der, zur Führung des Krieges erforderlichen Mittel an diesen Erfolgen gehabt haben. Durch spiellosen Siege, welche nach Gottes Willen die helden⸗ müthige Tapserkeit und die einsichtige Führung der deutschen Heere erfochten haben, ist der Angriff, den Frankreich im Juli auf Deutschland unternahm, su⸗ rückgeworfen worden. Das französische Volk muß die

Ueberzeugung gewonnen haben, daß seine jetzige Kriegs⸗

macht, nach der Vernichtung der gegen uns aufge⸗ stellten Heere, der geeinten Wehrkraft Deutschlands nicht gewachsen ist. Wir könnten daher den Abschluß des Friedens als gesichert betrachten, wenn unser unglückliches Nachbarland eine Regierung hätte, deren Träger ihre eigene Zukunft als untrennbar von der ihres Landes betrachteten. Eine solche Re⸗ gierung würde jede Gelegenheit ergriffen haben, die Nation, an deren Spitze sie sich aus eigener Macht⸗ vollkommenheit gestellt hat, zur Wahl einer Volks⸗

die in der Kriegsgeschichte bei⸗

vertretung und durch diese zur Aussprache über die die heute gewonnenen Erfolge zu erreichen.

Gegenwart und die Zukunft des Landes in den Stand zu setzen. Aber die Actenstücke, welche Ihnen, meine Herren, von dem Präsidium des Bundes vor⸗ gelegt werden sollen, werden Ihnen den Beweis liefern, daß die jetzigen Machthaber in Frankreich es vorziehen, die Kräfte einer edlen Nation einem

aussichtslosen Kampfe zu opfern.

Die unverhältnißmäßige Erschöpfung und Zer⸗

rüttung, welche für Frankreich die Folgen der Fort⸗

setzung dieses Kampfes unter den gegenwärtigen Umständen sind, müssen zwar die Kraft des Landes in dem Maaße schwächen, daß dasselbe zu seiner Er⸗ holung längerer Zeit bedürfen wird, als bei einem regelmäßigen Verlaufe des Krieges der Fall gewesen wäre. Die verbündeten Regierungen haben aber mit Bedauern der Ueberzeugung Ausdruck zu geben, daß der Friede zwischen den beiden großen Nachbarvölkern, auf dessen ungetrübte Dauer sie vor weniger als einem halben Jahre zählten, durch die Erinne⸗ rungen, welche die Eindrücke dieses Krieges in Frank⸗ reich hinterlassen werden, nur um so sicherer gefährdet sein wird von dem Augenblicke an, wo Frankrei durch die Erneuerung der eigenen Kraft oder brric Bündnisse mit andern Mächten sich stark genu fühlen wird, den Kampf wieder aufzunehmen.

Die Bedingungen, unter welchen die verbündeten Regierungen zum Frieden bereit sein würden, sind i der Oeffentlichkeit besprochen worden. Sie müssen zu der Größe der Opfer, welche dieser ohne jeglichen Grund, aber mit der Zustimmung der gesammten fran⸗ zösischen Nation unternommene Krieg unserm Vater⸗ lande auferlegt hat, im Verhältniß stehen; sie müssen vor allen Dingen gegen die Fortsetzung der von allen Machthabern Frankreichs seit Jahrhunderten geübten Eroberungspolitik eine vertheidigungsfähige Grenze Deutschlands dadurch herstellen, daß sie die Ergeb nisse der unglücklichen Kriege, welche Deutschland in der Zeit seiner Zerrissenheit nach Frankreichs Willen führen mußte, wenigstens theilweise rückgängig machen und unsere süddeutschen Brüder von dem Drucke der drohenden Stellung befreien, welche Frankreich seinen früheren Eroberungen verdankt. Die verbündeten Regierungen haben das Vertrauen zu dem Norddeut⸗ schen Reichstage, daß derselbe ihnen die Mittel welche zur Erreichung dieses Zieles noch erforderlich sind, nicht versagen werde. Sie sind gewiß, jetzt wo es gilt, die erlangten Erfolge zu sichern, be Ihnen der nämlichen patriotischen Hingebung zu begegnen, welche sie fanden, als es darauf ankam, Es ist