1870 / 374 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

tung nicht

weg die Hälfte dem Bundespräsidium Zwecke, daraus zunächst die Kosten für

Bundes Postverwaltung folgenden acht Jahre

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dem Präsidium aus, welchem diese Beamten den Diensteid leisten.

Den einzelnen Landesregierungen wird von den in Rede stehenden Ernennungen, soweit dieselben ihre Gebiete betreffen, Behufs der landes⸗ herrlichen Bestätigung und Publikation rechtzeitig Mittheilung ge⸗ h. 1 ie anderen bei den Verwaltungsbehörden der Post un Telegraphie erforderlichen Beamten, sowie alle für den ehoftn 8— technischen Betrieb bestimmten, mithin bei den eigentlichen Betriebs⸗ stellen fungirenden Beamten u. s. w. werden von den betreffenden Landesregierungen angestellt. Wo eine selbstständige Landes⸗Post⸗ resp. Telegraphenverwal⸗ besteht, entscheiden die Bestimmungen der besonderen e 8

Art. 52. Bei Ueberweisung des Ueberschusses der Postverwalt für allgemeine Bundeszwecke (Artikel 49) suf in B.Hofhh 12n bis- herigen Verschiedenheit der von den Landes⸗Postverwaltungen der ein⸗ selneg zum Zwecke einer entsprechen⸗

en Ausgleichung während der unten festgesetten U it fol⸗ gend ee noh igemncsnc⸗ werden. .“ 8ê8 „Aus den Postüberschüssen, welche in den einzelnen Postbezirken während der fünf Jahre 1861 bis 1865 aufgekommen Fnd sanch ein durchschnittlicher Jahresüberschuß berechnet, und der Antheil, welchen jeder einzelne Postbezirk an dem für das gesammte Gebiet des Bundes herausstellenden Postüberschusse gehabt hat, nach Prozenten estellt.

Nach Maßgabe des auf diese Weise festgestellten werden den einzelnen Staaten während der, auf ihren Eintritt in die die sich für sie aus den im Bunde aufkommenden Postüberschüssen ö Lechen auf ihre sonstigen Beiträge zu Bundeszwecken zu Gute gerechnet. Aglauf. din 1s ahes brt e2, auf, und

1 ie erschüsse in ungetheilter Aufrechnung na g 8gö Bundegefrfh zu.

on der während der vorgedachten acht Jahre für die Hansestädt

sich herausstellenden Quote des Postüberschusses wird h Hefnsestäde⸗ gestellt zu dem 1 ie Herstellung no . einrichtungen in den Hansestädten zu bestreiten. 1 6 X. Konsulatwesen.

Art. 56. Das gesammte Konsulatwesen des Deutschen Bundes

steht unter der Aufsicht des Bundes⸗Präsidiums, welches die Konsuln,

lang, in der Regel vom vollendeten 20. bis 28. Lebensjahre, dem stehenden

nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Handel und

Verkehr, anstellt. XI. Bundes⸗Kriegswesen. Art. 57. Jeder Bundesangehorige ist wehrpflichti in Ausübung dieser Pflicht nicht pertreten düfen. Art. 59. Jeder wehrfähige Bundesangehörige gehört sieben Jahre zum beginnenden

Heere und zwar die ersten drei

Jahre bei den Fahnen, die letzten vier Jahre in der Reserve und

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die Sicherheit oder die Verfassung des Deut Beleidigung des Bundesrathes, n 1ou Bundesrathes oder des Reichstages, lichen Beamten des Bundes, während dieselben in

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Blundesheer und die zu demselben

Bundesgesetz abgeändert ist

die folgenden fünf Sazh ges der Landwehr an. In denjenigen

Bundesstaaten, in denen bisher eine längere als zwöifjäͤbri . Seenhget gefetnc, g8 hheerr allmälige Pera garige 18 Fe ung nur in dem Maße statt, als dies die Rü⸗

Krieg eh See Vnhedersen zuläßt. u“ In Bezug auf die Auswanderung der Reservisten soll 9 diejenigen Bestimmungen maßgebend 19 welche sar 8 Nusre acich

rung der Landwehrmänner gelten.

Zur Bestreitung des efthendes für das gesammte u gehörigen Einrichtun

zum 31. Dezember 1871 dem Bundesfeldherrn 1bbe 11 8 1 8 Fepeegsfäeeehundert fünf und zwanzig Thaler, als die dopfze ensstärke des Heeres nach Art. 6 2 . fügung zu stellen. Vergl. Abschnitt XII. e n 8 . 11“ 4 müssen diese

elnen Staaten de undes zur Bundeskasse fort

Hur Berechnung derselben wird die im Art. 2 ge. stellte Friedens⸗Präsenzstärke so lange festgehalten, bis sie durch ein

Bundesheer

Art. 62.

Beiträge von den

Die Verausgabung dieser Summe für das gesammte

und dessen Einrichtungen wird durch das Etatsgesetz festgestellt.

Bei der Feststellung des Militär⸗Ausgabe⸗Etats wird di Grundlage dieser Verfassung gesetzlich feststehende Vrgn atidee 89

Bundesheeres zu Grunde gelegt.

llII. Schlichtung von Streitigkeiten und Straf⸗ 8 bestimmungen.

Art. 74. Jedes Unternehmen gegen die Existenz, die Integrität, des, endlich die Mitgliedes des er eines öffent⸗

der de ea

Reichstages, eines einer Behörde od

ihres Berufes begriffen sind oder in Beziehung auf ihren 2 Wort, Schrift, Druck, Zeichen, bildliche oder 113“ 1

den in den einzelnen Bundesstaaten beurtheilt und

bestraft nach Maß⸗

gabe der in den letzteren bestehenden oder künftig in Wirksamkeit tre⸗

tenden Gesetze, nach welchen eine gleiche gegen den

einzelnen Bundes⸗

staat, seine Verfassung, seine Kammern oder Staͤnde, sein oder Ständemitglieder, seine Behörden und Beamten Hand.

lung

zu richten wäre. Art. 75. Für diejenigen in Art. 74 bezeichneten Unternehmungen

gegen den Deutschen Bund, welche, wenn gegen einen der einzelnen

Bundesstaaten gerichtet, fiziren wären, ist das

als Hochverrath oder Landesverrath zu i gemeinschaftliche Ober⸗Appelattonsanche ac.

drei freien und Hansestädte - indige S ersier und lepter Fansgeht b e in Lübeck die zuständige Spruchbehoͤrde in

Präsidiums im Wege der Bundesgesetzgebung.

ergangenen Geseze werden zu Gesetzen des Deutschen Bundes

Verhältnisses

Bunde

Die näheren Bestimmungen über die Zuständigkeit und d fahren des Ober⸗Appellationsgerichts erfolgen im Wege der Lude gesezgebung. Bis zum Erlasse eines Bundesgesetzes dewendet es hh Ver⸗ n in den einzelnen Bunden

en auf das Verfahren dieser Geri iehende Heaitaunzaden hren dieser Gerichte sich beziehende . Allgemeine Bestimmungen.

Art. 78. Veränderungen der Verfassung exfolgen im Wege dar Gesetzgebung, jedoch ist zu denselben im Bundesrathe eine Mehr hei von drei Viertheilen der vertretenen Stimmen erforderlich.

Art. 79. Der Eintritt eines, dem Bunde nicht angehörende deutschen Staates in den Bund erfolgt auf den Vorschlag des Bunde⸗

XV. Uebergangsbestimmung. Art. 80. Die nachstehend genannten, im Norddeutschen Bunde klän und als solche von den nachstehend genannten Zeitpunkten an 8 gesammte Bundesgebiet mit der Wirtkung hnns rat daß, wo in bida Gesetzen von dem Norddeutschen Bunde, dessen Verfassung, Gebie Mitgliedern oder Staaten, Indigenat, verfassungsmäßigen Organen Angehörigen, Beamten, Flaͤgge u. s. w. die Rede ist, der Deutsch Bund und dessen entsprechende Beziehungen zu verstehen sind, nämlich.

I. Vom Tage der Wirksamkeit der gegenwärtigen Verfassung an⸗ 1) das Gesetz über das Paßwesen, vom 12. Oktober 1867, 2) das Ge seß, betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ibre Befug⸗ niß zur Füyrung der Bundesflagge, vom 25. Oktober 1867, 3) das Gesetz über die Freizügigkeit, vom 1. November 1867, 4) das Geset betreffend die Organisation der Bundeskonsulate, sowie die Amtsrechte und Pflichten der Bundeskonsuln, vom 8. November 1867, 5) das Gesetz, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. No⸗ vember 1867, 6) das Gesetz, betreffend die vertragsmäßigen Zinsen vom 14. November 1867, 7) das Gesetz über die Aufhebung der poli⸗ zeilichen Beschränkungen der Eheschließung, vom 4. Mai 1868, 8) daß Gesetz, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft, vom 29. Mai 1868 9) das Gesetz, betreffend die Bewilligung von lebensläͤnglichen Pensionen und Unterstützungen an Offiziere und obere Militärbeamte der vor maligen schleswig⸗holsteinschen Armee, sowie an deren Wittwen und Waisen, vom 14. Mai 1868, 10) das Gesetz;, betreffend die privat⸗ rechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften, vom 4. Juli 1868, 11) die Maß⸗ und Gewichtsordnung für den Nord⸗ deutschen Bund, vom 17. August 1868, 12) das Gesetz, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, vom 7. April 1869, 13) das Wahl⸗ ge et für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 31. Mai 1869, 14) das Gesetz, hetreffend die Kautionen der Bundesbeamten, vom 2. Jun⸗ 1869, 15) das Gesetz, betreffend die Einführung der Allgemeinen Wechsel⸗ ordnung, der Nürnberger Wechselnovellen und des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs als Bundesgesetze, vom 5. Juni 1869, 16) das Gesetz, betreffend die Wechselstempelsteuer im Norddeutschen Bunde, vom 10. Juni 1869, 17) das Gesetz, betreffend die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen, vom 12. Juni 1869, 18) das Gesetz, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits⸗ oöder Dienst⸗ lohnes, vom 21. Juni 1869, 19) das Gesetz, betreffend die Gewährung der Rechtshülfe, vom 21. Juni 1869, 20) das Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staats bürger⸗ licher Beziehung, vom 3. Juli 1869, 21) das Gesetz, betreffend die Bewilligung von lebenslänglichen Pensionen und Unterstützungen an Militärpersonen der Unterklassen der vormaligen schleswig⸗ holsteini⸗ Weß Armee, sowie an deren Wittwen und Waisen, vom

. März 1870, 22) das Gesetz wegen Beseitigung der Doppel⸗ besteuerung, vom 13. Mai 1870, 23) das Gesetz über die Abgaben von der Flößerei, vom 1. Juni 1870, 24) das Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes⸗ und Staatsangehörigkeit, vom 1. Juni 1870, 25) das Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Komposi⸗ tionen und dramatischen Werken, vom 11. Juni 1870, 26) das Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesell⸗ schaften, vom 11. Juni 1870, 27) das Gesetz über die Ausgabe von Papiergeld, vom 16. Juni 1870, 28) das Gesetz über die Befugniß der Bundeskonsuln zu Eheschließungen u. s. w., vom 4. Mai 1870;

II. vom 1. Januar 1872 an, jedoch unbeschadet der früheren Gel⸗ tung im Gebiete des Norddeutschen Bundes: 1) das Gesetz über die Aus⸗ gabe von Banknoten vom 27. März 1870, 2) das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund, vom 31. Mai 392h 3) das Strafgesetzbuch für den Norddeuischen Bund vom 31. Mai 1870 und, mit Ausschluß von Hessen, südlich des Main, 4) die Gesetze über das Postwesen des Norddeutschen Bundes vom 2. November 1867, über das Posttaxwesen im Gebiete des Nord⸗ deutschen Bundes vom 4. November 1867, betreffend die Einführung von Telegraphen⸗Freimarken, vom 16. Mai 1869, und betreffend die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes, vom 5. Juni 1869. In Hessen südlich des Main werden als Bundesgesetze einge⸗ d. eeeg zwar: vom Tage der Wirksamkeit dieser Verfassung an: das Gesetz, betreffend die Schließung und Beschränkung der öͤffent⸗ lichen Spielbanken, vom 1. Juli 1868, das Gesetz, betreffend die Ein⸗ führung von Telegraphen⸗Fresmarken, vom 16. Mai 1869; vom 1. Juli 1871 an: das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870.

In die Hohenzollernschen Lande wird vom Tage der Wirksamkeit dieser Verfassung an eingeführt das Gesetz, betreffend die Wechsel⸗ stempelsteuer im Norddeutschen Bunde, vom 10. Juni 1869.

Die Erklärung der übrigen im Norddeutschen Bunde ergangenen Gesetze zu Bundesgesetzen bleibt, soweit diese Gesetze sich auf Angelegen⸗ heiten beziehen, welche verfassungsmaͤßig der Gesetzgebung des Deutschen

unterliegen, der Bundesgesetzgebung vorbehalten.

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zum Koͤniglich

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8

Preußischen

Frrreitag den 25. November.

S

tlicher Anzeiger.

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8

Steckbriefe und Unterst uchungs . Sachen.

brief. Königliches Kreisgericht zu Sorau, den 22. November dem Kutscher Ernst Baum aus Sorau, gebürtig aus La⸗ Meserit, soll eine vierzehntägige Gefängnißstrafe wegen vorsäglicher und rechtswidriger Vermögensbeschädigung vollstreckt wer⸗ den. Sein gegenwaͤrtiger Aufenthalt ist unbekannt. Wir ersuchen, ihn Behufs der Strafvollstreckung an uns oder an die nächste Ge⸗ richtsbehörde, welche uns hiervon Kenntniß geben wolle, abzuliefern.

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Stech 1870. An gewiß, Kreis

HRandels⸗Register.

Handels⸗Register des Köͤnigl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmenregister sind zufolge heutiger Verfügung folgende

Firmen eingetragen: G Nr. 6076. Firma: Henckel's Braunkohlenwerke bei Senftenberg, und als deren Inhaber: der Bank⸗Direktor Hermann

.“ Fencezu Berlin (jetziges Geschäftslokal: Wilhelms⸗ straße Für dieselbe Handlung 8 dem Eduard Sanden zu Berlin Pro⸗ e

be unter Nr. 1652 des Prokurenregisters

kura ertheilt, und ist die eingetragen worden.

r. 6077. Firma: Julius Rotholz, 8 als deren Inhaber der Kaufmann Julius Rotholz

zu Berlin (jeßiges Geschäftslokal: Friedrichsstraße 62).

Die dem Friedrich Frit Wilhelm Benneke von dem Kaufmann

u“

Friedrich Wilhelm Leopold Benneke für die Firma: F. W. Benneke,

ertheilte Prokura ist zurückgenommen und unter kurenregisters gelöscht worden. 8 8 Berlin, den 23. November 1870.. 8 Koöͤnigliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

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Die Bearbeitung der auf Führung des Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte ist für das Geschäfisjahr 1870 bis zum letzten November 1871 dem Kreis⸗

gerichts⸗Rath Passow und dem Kreisgerichts⸗Sekretär Grundmann aller Eintragungen in das

zu führende Genossenschafts⸗

register unseres Bezirks soll während derselben Zeit durch den König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Boͤrsenzeitung, das

für unseren Bezirk vom 1. Dezember

hier übertragen. Die Bekanntmachun nach dem Gesetze vom 27. März 186

Wochenblatt und den Anzeiger zu Cottbus erfolgen. CTottbus, den 18. November 1870. ““ Köͤnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

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delsregister erfolgt während derselben Zeit durch den Königlich 89

8

ßischen Staats⸗Anzeiger und die Berliner Böͤrsen⸗Zeitung.

CTodttbus, den 18. November 1870. . 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

ericht zu Frankfurt a. O. unter Nr. 582 1

8 Königliches Fen 06 In unser Firmenregister i als Firmeninhaber: Holzhändler Brieskow, als Ort der Niederlassung: Brieskow, als Firma: Bruno Sasse, zufolge Verfügung vom 22. November 1870

getragen. Königliches 811. zu Frankfurt a. O. In unser Firmenregister ist unter Nr. 583 als Firmeninhaber: Materialwaarenhändler und? Louis Feüders zu Frankfurt a. O., 1b als Ort der Niederlassung: Frankfurt a. O., als Firma: Louis Felderer zufolge Verfügung vom 22. November 1 getragen.

Die Eintragungen in das Handels 1871 durch den Staats⸗Anzeiger zu

tung aller auf die Führung des Handelsregisters

schate sind fuüͤr das Jahr 1871 der Kreisgerichts⸗Rath Handrigk und

der Sekretär Wruuck beauftragt worden. ALuckau, den 18. November 1870. Königliches Kreisgericht.

9

Nr. 1555 des Pro⸗

. ö

Die Bearbeitung der auf Fuüͤhrung unseres Handelsregisters sich beziehenden Geschäfte ist für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 1870 bis zum letzten November 1871 dem Kreisgerichts⸗Rath Passow und dem Kreisgerichts⸗Sekretar Grundmann hier uüͤbertragen. Die Bekanntmachung aller Eintragungen in das von uns gefuhrte an. re

Firma A. Schwank errichteten Han

Paul Bruno Oscar Sasse zu

an demselben Tage ein⸗ illateur Adolf

870 an demselben Tage ein⸗

register werden für das Jahr Berlin und den Regierungs⸗

t a. O. veröffentlicht werden. Mit der Bearbei⸗ Anzeiger zu Frankfur ff ch öö

I. Abtheilung.

1. ““ 1“ E11“ 8 in der Berliner Börsen⸗Zeitung, in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung, sowie in dem betreffenden Kreisblatte veröffentlicht und die desfallsigen Geschäfte von dem Herrn Kreisgerichts⸗Direktor Körbin und dem Herrn Kreisgerichts⸗Sekretär Barz bearbeitet werden.

Lübben, den 18. November 1870. Köͤnigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Für das Jahr 1871 werden die Eintragungen in das Handels⸗ register und das Genossenschaftsregister durch den Staats⸗Anzeiger und die Berliner Börsen⸗Zeitung bekannt gemacht, und die auf die Füh⸗ rung des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters sich bezie⸗ henden Geschäfte durch den Kreisgerichts⸗Direktor Krause unter Mit⸗ wirkung des Kreisgerichts⸗Sekretär, Kanzlei⸗Direktor Jonas bearbeitet werden. Stallupoͤnen, den 19. November 1870. 8 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Der Kaufmann Johann Herrmann Repkewitz zu Stallupönen ist als Inhaber der unter der Firma Herrmann Repkewitz zu Stallu⸗ pönen gegründeten Handelsniederlassung sub Nr. 156 unseres Fir⸗ zufolge Verfügung vom 21. November c. eingetragen worden. v Stallupoͤnen, den 21. November 1870.

Kdonigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 162 die Firm

B. Mahnke in Jarmen W und als deren Inhaber der Kaufmann Berthold Friedrich Wilhelm Mahnke zu Jarmen zufolge Verfügung vom 17. am 19. d. Mts. ein⸗ getragen.

Demmin, 19. November 1870.. 8 Kgoönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

8 Königliches Kreisgericht.

Stralsund, den 19. November 1870. Die hier von dem Kaufmann Ludwig Tiedemann bisher unter der Firma Ludwig Tiedemann besessene Handelsniederlassung ist auf dessen Schwiegermutter, die verwittwete Gärtner Heine, Eleonore, geb. Schimpf, durch Vertrag übergegangen, und führt diese, mit Ge⸗ nehmigung des Kaufmanns Tiedemann, die Firma Ludwig Tiede⸗ mann weiter. Dieselbe hat dem Kaufmann Ludwig Tiedemann

Prokura ertheilt. Königliches Kreisgericht. Stralsund, den 19. November 1870. Die bisher von den Erben des Kaufmanns Christian Friedrich Putzbach, den vier Geschwistern Putzbach hier, unter der Firma C. F. Putzbach besessene Handelsniederlassung ist durch Vertrag auf den bisherigen Mitinhaber Kaufmann Friedrich Daniel Louis Otto Putz⸗ bach übergegangen, und führt derselbe, mit Zustimmung der Geschwister, die Firma C. F. Putzbach weiter. SIznigliches Kreisgericht. Stralsund, den 19. November 1877. 8 Der Kaufmann Adolph Schwank ist mit seiner hier unter der Firmenregisters eingetragen. 8 Königliches Kreisgericht. Stralfund, den 19. November 1870. Die von dem Kaufmann Helmuth Ludwig Witt für die hiesige Firma H. Witt dem Kaufmann Carl Bernhard Hagemeister hier er⸗ theilte Prokura ist erloschen. 86 8 n unser Prokurenregister ist Nr. 539 die verehelichte Kaufmann SePee geb. Landsberger, hier als Prokurist des Kauf⸗ manns Markus hier für hier bestehende, in unserem ae. Lichtenstein

eute eingetragen worden. Breslau, ben 19. November 1870. Königliches Stadtgericht. Abtheilung

1 r Firmenregister ist Nr. 2767 die Firma: w Schoenwald 98 und als deren Inhaber der Kaufmann Herrmann S

eute eingetragen worden. 8 Breblau, den 19. November 1870.

Königliches Stadtgericht.

chönwald hier

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Abtheilung J.

unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 263, die 8 88 nser aesenmtwnge⸗Aktlen⸗Gesellschaft zu Breslauux

8

betreffend end Der T1— berige Stellvertreter Kaufmann estorben. Der bis von Loebdecke ist g glied des Vorstand⸗

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ster Breslau, den 21. November 1870

1 Die Eintragungen in unser Handels. und Genossenschaftsregi für das Jahr 1871 sollen im K

oͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger,

Albert Schreiber zu Breslau ist Mit Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. b 593

delsniederlassung sub Nr. 432 des

des eingetragen worden: 1“ do1ae,, Cscgess nmerzien⸗Rath Friedrich Eduard

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