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risch, daß kein Mitglied der Regierung die Wahrheit sagen kann, und 888 „bnee Dementt ist ein hinreichender Beweis für die Wahrheit vom Gegentheil.« Auch beschreiben »Augenzeugen« von einem Gefecht, welches vor zwei Tagen unter den Batterien von Hautes⸗Bruyoͤres stattfand, und in welchem »unsere tapferen Mo⸗ bilen« zwei⸗ bis dreitausend Gefangene machten. Nun war ich selber aber sowohl gestern wie vorgestern in Hautes⸗Bruyoèͤres, und ich selbst kann bezeugen, daß die angebliche Schlacht nie stattge⸗ funden hat. Trochu erhebt heute Morgen in einer längeren Adresse gegen die rothen Republikaner die Anschuldigung, daß der Contre⸗ revolution vom 31. Oktober ganz allein das Scheitern der Waffen⸗ stillstandsunterhandlungen zituschrhten sei. Jetzt bleibt nichts anderes übrig, »vals die Reihen zu schließen, und die Herzen zu erheben.⸗ Die Hauptfrage des Augenblicks ist „der Ausfall«. Trochu und Ducrot bestehen darauf, daß wenigstens ein Versuch gemacht werde, die preu⸗ ßischen Linien zu durchbrechen. Alle andern Generale dagegen sagen, da der Ausfall nicht gelingen könne, sei es Unrecht, so viel Menschenleben zu opfern. So sehen Offiziere und Soldaten die Sachlage an, und was die Nationalgarden angeht, so sagen diese deutlich heraus, daß sie an einem so aberwitigen Schritte nicht Theil nehmen werden. Selbst in der Regierung macht sich eine starke Stim mung gegen den Ausfall bemerklich, aber Trochu spricht den Advo⸗ katen, die er zu Kollegen hat, jedwede Kompetenz über diese rein militärische Frage ab, und die Advokaten ihrerseits klagen darüber, daß Trochu nie das Loupre verläßt, sich mit einer Zahl geistlicher Dandies als Adjutanten umgiebt, und daß er — wenn er wirklich einen Ausfall im Sinne hatte, unnöthig Zeit verschleuderte, bis jetzt der günstige Erfolg unmoͤglich geworden. Man glaubt jetzt, daß der Versuch in der Richtung der Poststraße nach Orleans hin gemacht werde und daß die ausziehenden Truppen entweder unter Verwirrun nach den Forts zurückgetrieben werden, oder daß man einige 50,00 so weit vorgehen läßt, daß sie nicht wieder zurück können und wie die Spatzen in einem Netze abgefangen werden. Bemerkenswerth bei dieser Belagerung ist die Haltung der Frauen. Sie halten das Ganze für eine rein politische Frage, welche sie nicht im mindesten angeht, und so dringen sie weder in die Männer, daß sie Widerstand leisten, noch daß sie den Frieden verlangen sollen. Ein paar Hundert haben sich als Marketenderinnen aufgeputzt und die Inderen scheinen die hohen Preise der Lebensmittel zu bedauern, sich ber um gar nichts Anderes den Kopf zu zerbrechen. Bezeichnend für die Stimmung der Bevoͤlkerung sind die folgen⸗ en zwei Auszüge aus der »Libertés« und dem »Reveil«. Ersteres Blatt, welches uns bisher wiederholt gezeigt hat, daß wir verhabens ind, schimpft gegen die stellenweise auftauchende Friedenssucht. „»Athe⸗ nienser von Paris,« so hebt der Artikel an, »ihr habt furchtbare Wälle gebaut und sie mit 3000 Kanonen armirt. Die Zone zwischen diesen Wällen und den Forts ist mit Torpedos besäet. Der Feind darf sich nicht in dieses feindliche Labyrinth wagen. 300,000 Nationalgarden bis an die Zähne bewaffnet stehen auf den Wällen Wache. Seit zwei Monaten haben sie laut verlangt, gegen den Feind eführt zu werden. Ihr habt eine reguläre Armee von 250,000 Sol⸗ aten, Proviant fuͤr mehrere Monate, Geld genug im Vorrathe, nd jetzt, wo alles zum Kampfe vorbereitet ist, wo unsere Pulver⸗ nagazine gefüllt sind, und unsere neue Feldartillerie mit Pferden be⸗ pannt ist, jetzt klatscht ihr Beifalleinem Manne (Edmond About), der sagt, er wolle sich von sentimentalen Phrasen nicht am Narrenseil herumführen lassen, und der laut ausruft: »Vive la Paix!«, einem Manne, der den mathematischen Beweis zu liefern versucht, daß wir uns lächerlich machen, der sagt, wir müßten eine Indemnität zahlen, d. h. Elsaß und Lothringen aufgeben, der sagt, die Regierung, welche den albernen Schwur gethan habe, nie einen Fuß breit Bodens abzutreten, müsse einfach abbanken. »Pariser, Ihr, die Ihr die Lächerlichkeit mehr fürchtet als den Tod, denkt an Eure Wälle, an Eure Forts, an Eure Gelübde. Denkt daran, wie Ihr zwei Monate lang gelernt habt, Eure Flinten abzufeuern, und wollt Ihr jetzt nachgeben, ohne sie ein ein⸗ ziges Mal abgefeuert, ohne auch nur die geringste Gefahr irgend einer Art bestanden zu haben?« Noch entschiedener eifert der »Reveil« gegen den »Zusammensturz des Heroismus.« »Wer ist jetzt noch so verrückt, daß er von Sterben spräche? Wir gehen auf die Wälle nicht um zu fechten, sondern um Hazard zu spielen. Die Zeitungen machen Späße über die Situation. Für unsere Vorfahren, die alten Gallier, mochte es angeben, den Kopf hangen zu lassen, wenn sie hinter dem Triumphwagen des Siegers einherzogen; wir aber sind nicht solche Narren. Gleichviel, ob Sieger oder besiegt, laßt uns das Schicksal auslachen, und so zeigen. daß wir über seine Launen erhaben sind,« Was nun die Lebensmittel angeht, so wird Rindfleisch in einer Woche zu Ende sein, dem »Tempss« zufolge dürfte Pferdefleisch noch 14 Tage, Salzfleisch dann noch eine weitere Woche, und Gemüse, gedörrte Frucht, Mehl u. s. w. noch drei Wochen länger reichen. Doch glaube ich, daß der Mehlvorrath bei dieser Berechnung unter⸗ schätzt ist, und daß wir von Brod und Wein noch bis etwa Mitte Januar leben könnten. Fast überall ist jetzt die Fleischportion auf 30 Gramm pro Person und Tag beschränkt, in den Restaurants aber kann man noch immer so viel Fleisch haben, wie möglich. Katzen sind im Preise gestiegen, und eine fette kostet 10 Francs. Heute Morgen hatte ich Rattenragout — es war ausgezeichnet — eiwas zwischen dem Geschmack von Frosch und Kaninchen.
Italien. Florenz, 25. November. (W. T. B.) Der König empfing heute die Gesandten Oesterreichs und Preußens,
woeelche demselben die Glückwünsche ihrer Regierungen zu der
Wahl des Herzogs von Aosta zum Könige von Spanien dar⸗ brachten. — Die Ankunft der spanischen Deputation wird Montag oder Dienstag in Genua erwartet. — Die Altersklasse
843 wird, wie es heißt, zum 1. Dezember auf unbestimmten
Haag.
Berlin, 26. November. mitgetheilten Entwurf eines Gesetzes,
schußweise gedeckt werdgn.
Urlaub entlassen. — In der Romagna sind wiederholt Erd⸗ stöße wahrgenommen.
Turin, 24. November. Die Herzogin von Aosta ist von einem Prinzen entbunden worden. “
Spanien. Madrid, 25. November. (W. T. B.) Heute Morgen 10 Uhr ist die Kommission der Cortes nach Florem abgereist, um dem Herzog von Aosta die Akte seiner Erwählung zum Könige zu überreichen. Die Regierung, eine große Anzahl Deputirter haben unter Hochrufen der versammelten Menschen⸗ menge auf die konstituirenden Cortes und den Prinzen Amadeo die Kommission zum Bahnhofe begleitet. Es herrscht großer Enthusiasmus.
Die Kommission besteht aus folgenden Devputirten: Herzog von Tetuan; Ulloa, ehemaliger Gesandter in Florenz,
Marquis von Sardoal; Silvela, ehemaliger Minister des Aus⸗
wärtigen; Graf von Encinas; Marquis von Torre Orgaz, Martos, ehemaliger Minister des Auswärtigen; Marquis von Valdeguerrero; Salazar, ehemaliger Gesandter in Lima; Mar⸗ quis von Machicote; General Peralta; Valera, ehemaliger Gesandter in Frankfurt; Albareda, ehemaliger Gesandter im
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Reichstags⸗Angelegenheiten. Die Motive zu dem gestern
ferneren Geldbedarf für die Kriegführung, lauten:
Indem die verbündeten Regierungen mit einer erneuten Kredit⸗
forderung zur Deckung der Kriegskosten an den Reichstag heran⸗
treten, glauben sie demselben zunächst in Kürze davon Mittheilung
machen zu sollen, in welcher Weise der durch das Gesetz vom 21. Juli d. J. bewilligte Kredit benutzt worden ist.
Die Genehmigung und Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte zu einer Zeit, wo die Mobilmachung der gesammten Bundesarmee be⸗ reits angeordnet war. Der erste Ausgabebedarf mußte also schon vor der Realisirung des durch jenes Gesetz eröffneten Kredits vor⸗ Zu diesem Zwecke stellte Preußen der Bundeskasse seinen Staatsschatz von 30,000,000 Thalern in Silber vorschußweise zur Verfügung; auch andere Bundesregierungen leisteten für ihre Kontingente bedeutende Vorschüsse. Auf diesem Wege gelang es, für die Leistung der nöthigen Ausgaben prompt die Mittel flüssig 8 machen. Indeß wies eine Veranschlagung des muthmaßlichen
edarfs darauf hin, daß schon in den ersten Tagen des August weitere erhebliche Summen flüssig werden mußten, wenn nicht der militärischen Afton aus Stockungen des Geldzuschusses Schwierigkeiten erwachsen ollten.
Es ergab sich daher die Nothwendigkeit, die Maßnahmen zur Realisirung des Kredits unverzüglich eintreten zu lassen. Die Größe des Bedarfs und andererseits die unmittelbar nach dem Kriegsaus⸗ bruche auf dem Kapitalmarkte eingetretene Stockung ließen es räth⸗ lich erscheinen, für die Aufbringung einer Anleihe den Weg einer allgemeinen Susbskription zu wählen. Es wurde daher auf Grund Allerhöchster Präsidial-⸗Verordnung vom 24. Juli d. J. (B. G. Bl. S. 505) durch Bekanntmachung vom 25. desselben Monats eine fünsprozentige Bundesanleihe in dem zur Flüssigmachung von 100 Millionen Thalern nothigen Nominalbetrage bei etwa 1000 Zeichnungsstellen zur allgemeinen Subskription aufgelegt. Der Subskriptionspreis wurde auf 88 Prozent festgesetzt. Mit Rück⸗ sicht auf den sehr bald eintretenden Bedarf mußten sowohl für die Zeichnungen als auch für die ersten Einzahlungen nahe Termine fest⸗ gestellt werden. Für die Zeichnungen wurden der 3. und 4. August bestimmt, die Einzahlungen durch die Subskriptionsbedingungen auf 6 Termine (den 10. August, 1. September, 1. Oktober, 1. November, 1. und 28. Dezember) vertheilt. .
Den bis zum 1. September erfolgenden Vollzahlungen wurde in der Stückzinsenberechnung eine gewisse Begünstigung gewährt.
Die Zeichnungen fielen in eine Zeit, wo Naͤchrichten über Erfolge der Deutschen Armeen noch nicht vorlagen. Es wurde ein Nominal⸗ betrag von 68,323,300 Thlrn. gezeichnet, der nach dem angegebenen Subskriptionspreise einen Baarertrag von 60,124,500 Thlrn. ergiebt.
Die große Zahl von Zeichnern (50,353) und die erhebliche Anzahl kleiner Zeichnungsbeträge beweist, daß alle Schichten der Bevölkerung sich freudig an dem patriotischen Werke betheiligten.
Die unmittelbare finanzielle Bedeutung dieses Ergebnisses wurde noch dadurch erhöht, daß von dem Rechte der Vollzahlung des ge⸗ zeichneten Betrages und der Vorauszahlung später fälliger Einzah⸗ lungsbeträge in den beiden ersten Einzahlungsterminen ein sehr aus⸗ gedehnter Gebrauch gemacht wurde.
So kam es, daß, während die in den beiden ersten Einzahlungs⸗ terminen fälligen Raten im Ganzen 20 ½¼ Millionen Thaler betrugen, bis einschließlich den 1. September im Ganzen rot. 50,296,800 Thlr. Kapitalzahlungen eingingen, darunter 44,881,232 Thaler als Voll⸗ zahlungen auf 51,001,400 Thlr. Schuldverschreibungen.
Am 1. Oktober und 1. November haben die Kapital⸗Einzahlun⸗ gen zusammen den Betrag von ca. 7,700,000 Thaltern erreicht, so daß bis jetzt im Ganzen ca. 58 Millionen Thaler an Kapital eingezahlt sind und in den beiden letzten Terminen (am 1. und 28. Dezember) noch etwas über zwei Millionen eingehen werden.
Zur Flüssigmachung des Restes des Kredits gelangten 40 Millio⸗ nen Thaler Bundesschatzanweisungen zur Ausfertigung, und zwar: laut Bekanntmachung vom 31. Juli d. J. (Bundesgesetzblatt S. 508):
betreffend den
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10 Millionen Thaler Serie III. der Bundesschatzanweisungen vom 1. August ab 4 Monate, also bis zum 1. Dezember d. J. laufend zu deren Deckung laut Bekanntmachung vom 7. d. M. [Bündesgesetz⸗ blatt S. 603] zwei neue Serien à 5 Millionen. Thaler [Serie X. und XI.] ausgefertigt werden, welche vom 1. Dezember k. J. ab bis zum 1. März, beziehungsweise 1. April k. J. laufen) und 10 Millionen Thaler Serie IV., vom 1. August ab 6 Monate laufend, ferner laut Bekanntmachung vom 16. Oktober d. J. (Bundesgesetzblatt S. 597): 10 Millionen Thaler Serie VII., vom I. November d. J. ab vier Mo⸗ nate laufend, und 10 Millionen Thaler Serie VIII., vom 1. Dezember d. J. ab vier Monate laufend.
Um die Ausfertigung dieser letzteren beiden Serien Schatzanwei⸗ sungen zu ermöglichen, wurde durch Allerhöchste Präsidialverordnung vom 2. Oktober d. J. (B. G. Bl. S. 545) der durch eine fundirte zu deckende Beteag von 100 auf 80 Millionen Thaler herab⸗ ge eßt. 8
Der zur Flüssigmachung des durch die Subskription nicht gedeckten Restes dieser 80 Millionen Thaler (19,875,496 Thlr.) erforderliche Be⸗ trag von Bundesschuldverschreibungen ist zu einem wesentlich günsti⸗ geren Course an ein Konsortium begeben und der darauf einzu⸗ zahlende Geldbetrag bis auf einen geringen Restbetrag bereits ein⸗ gegangen. b
Die 20 Millionen Thaler Schatzanweisungen der Serie III. und IV. sind vollständig und zwar zu günstigen Bedingungen begeben. Die der Serie VII. und VIII. sind zum Theil ausgegeben, zum Theil steht ihre Realisation in der nächsten Zeit bevor. 4 der Realisirung der Schatzanweisungen ergab sich die Erleichterung, daß in den Fällen, wo eine rasche Bereitstellung großer Summen erforderlich wurde, eine sofortige Beleihung derselben durch die hiesige Darlehnskasse eintreten konnte. Auf diesem Wege wurde nicht nur eine schleunige Flussig⸗ machung der nöthigen Mittel erreicht, sondern zugleich im Sinne des §. 1 des Darlehnskassen⸗Gesetzes vom 21. Juli d. J. (Bundes⸗Gesetz⸗ blatt S. 499) dem Geldmarkt die wesentliche Erleichterung geschaffen, daß dem Verkehr die Cirkulationsmittel zugeführt wurden, welche zur Ausfüllung der durch den ansehnlichen Geldabfluß nach Frankreich entstandenen Lücke nothwendig waren.
Sonach ist der durch das Gesetz vom 21. Juli d. J. gewährte Kredit von 120 Millionen Thalern durch die getroffenen Maßnahmen in seinem vollen Betrage benutzt, und zwar erfolgte die Beschaffung von 80 Millionen Thalern durch eine fundirte Anleihe und von 40 Millionen Thalern durch Ausgabe von verzinslichen Schatz⸗ Anweisungen.
Die durch den Krieg veranlaßten Ausgaben der Militärverwal⸗ tung haben bis zum 15. November d. J. im Ganzen 119,104,000 Thaler betragen, denen circa 2 Millionen Thaler Kriegsausgaben der Marineverwaltung hinzutreten. Der bewilligte Kredit ist sonach be⸗ reits vollständig erschöpft.
Durch die geschilderten Finanz⸗Operationen ist es bisher möglich gewesen, den Geldbedarf für die Kriegführung jederzeit ungesaumt zu befriedigen. Die verbündeten Regierungen glauben sich mit dem Reichstage in dem Wunsche zu begegnen, daß der Krieg auch ferner mit allem Nachdruck durchgeführt werde. Sie glauben deshalb eine weitere Kreditbewilligung von 100 Millionen Thalern durch den vor⸗ gelegten Gesetz⸗Entwurf vorschlagen zu sollen. In welcher Höhe von diesem Kredit Gebrauch zu machen ist, wird von dem weiteren Gange der Kriegsereignisse abhängen.
In seinen Einzelbestimmungen schließt sich der Entwurf der Hauptsache nach dem Kreditgesetze vom 21. Juli d. J. an. Da indeß möglicherweise Schatzanweisungen mit längerer als einjähriger Um⸗ laufszeit und mit besonderen Zinsscheinen zu günstigeren Bedingungen sich begeben lassen werden, und ferner, um im geeigneten Falle die Möglichkeit nicht verschränkt zu sehen, den Bundespapieren auch eine für den ausländischen Markt geeignete Form zu geben, sind in den §. 84 des Entwurfs die entsprechenden Ermächtigungen aufgenommen worden.
„— Dem Reichstage des Norddeutschen Bundes sind die beiden an die diplomatischen Vertreter des Norddeutschen Bundes im Auslande gerichteten, die Waffenstillstands⸗Verhandlungen mit Frank⸗ reich betreffenden Erlasse vom 27. September und 8. November d. J. zur Kenntnißnahme mitgetheilt worden. Da diese Aktenstücke seiner Zeit bereits in Nr. 301 und 358 d. Bl. abgedruckt worden sind, so verweisen wir auf jene Nummern zurück.
Statut der Deutschen Wilhelms⸗Stiftung. Protektor: Se. Majestät der König Wilhelm von Preußen.
§. 1. Zweck. Die Deutsche Wilhelms⸗Stiftung bezweckt, den Invaliden der im Kampfe gegen Frankreich verbundenen deutschen Heere, so wie den Hinterbliebenen der in diesem Kampfe gefallenen, an ihren Wunden oder Krankheiten verstorbenen deutschen Krieger Unterstützung zu gewähren.
§. 2. Ausführung des Zweckes. In Ausführung dieses Zweckes wird die Stiftung, nach Maßgabe ihrer Mittel, allen denjenigen in diesem Kampfe durch Verwundung oder Krankheit ganz oder theil⸗ weise erwerbsunfähig gewordenen Kriegern der Deutschen Land⸗ und Seemacht und allen denjenigen Hinterbliebenen von Deutschen Krie⸗ 8 Unterstützung zukommen lassen, die sich als hülfsbedürftig aus⸗ weisen.
Den Kriegern sind gleich zu achten diejenigen Militärbeamten, Aerzte und anderen Personen, die in Ausuübung ihrer Funktionen
beim Kampfe oder in Lazarethen erwerbsunfähig geworden, beziehungs⸗
weise in Folge davon verstorben sind. §. 3. Bei den Unterstützungen, die sowohl einmalige wie fort⸗ laufende sein, für bedürftige Kinder auch in Vermittelung unentgelt⸗
licher Verpflegung, Erziehung oder Unterrichts bestehen können, i einerseits die vhrgehliche Stellung der zu Unterstützenden 8 berücüchelgerf andererseits der Grad der Erwerbsunfähigkeit und Bedürftigkeit, nament⸗ lich auch mit Beziehung auf die denselben etwa anderweitig aus Staats⸗ oder Gemeindemitteln gewährte Unterstützung. Die Unterstützungen sollen namentlich in solchen Lebenslagen gewährt werden, in denen die Staatshülfe gesetzlich ausgeschlossen oder eng beschränkt ist, wie bei Badekuren, bei Beihülfen an Hinterbliebene, deren Ernährer erst nach erfolgter Demobilmachung verstorben sind, und an Invalide behufs der Gründung eines neuen Lebens⸗ berufes. Vor Verabfolgung von Unterstützungen ist stets die Ver⸗ bindung mit den betreffenden militärischen Centralorganen zu suchen. §. 4. Mittel. Die Stiftung erhält ihre Mittel durch die ihr
zugewendeten einmaligen Gaben oder fortlaufenden Beiträge.
§. 5. Der Zweck der Stiftung ergiebt die Dau irk⸗ samkeit. Während dieser Zeit sind die vorhandenen Viitecen. Wirt 3 mäß, zu verausgaben. g §. 6. Verwaltung. Die obere Leitung der Verwaltung der Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankt und sind für dasselbe hierbei die Bestimmungen der nhen, s Absrunt⸗ gebend. 8 §. 7. Das Central⸗Komite läßt die Verwaltung der Stiftun dessen Mitglieder der Bestätigung Sr. Majestät des rotektors be⸗ dürfen. Jährlich scheidet ein Drittheil der Neitglieder degtebton 18. 1 beiden Jahren durch b Loos bezeichnet. Die Ausgeschiedenen sind wieder “ 8 8 Mitgliedern, nämlich: einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter dessel ben, einem Schatzmeister, zwei Schriftführern und einer Anzah §. 9. Für Beschlüsse des Verwaltungsausschusses ist die An wesenheit von mindestens fünf Mitgliedern Afafchases 8 8 mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, doch ist derselbe 188 in die⸗ —. 10. Der Verwaltungsausschuß hat alle laufenden Geschäfte der Song zu führen, und vertritt dieselbe nach Außen. “ insbesondere auch Vergleiche abzuschließen, Prozesse zu führen, und alle Rechtshandlungen, auch solche, zu denen die Geseze eine Spezial⸗ 1 zu vollziehen. 3 Seine Legitimation vor Gerichten und anderen Behörden führ dessen Stellvertreter auszustellendes, von dem Bundeskanzler⸗Amte des Norddeutschen Bundes zu bestaͤtigendes Attest. I
und Zinsen) in dem Statut entsprechender Weise, Deutschen Wilhelms⸗Stiftung steht dem Central⸗Komite der ung der hier beigehefteten Uebereinkunft vom 20. April 1869 (§§. 8 — 12) maß⸗ durch einen von ihm zu erwählenden Verwaltungs⸗Ausschuß führen Die Ausscheidenden werden in den ersten 8. Der Verwaltungsausschuß besteht aus mindestens ““ Beisitzern. Der Ausschuß faßt seine Beschlüsse nach einfacher Stimmen sem Falle die Entscheidung dem Central⸗Komite zu überlassen. 8 Er ist befugt, im Namen der Stiftung Verträge jeder Art, vollmacht erfordern, mit voller rechtlicher Wirkung für die Stiftung der Verwaltungs⸗Ausschuß durch ein von dem Vorsitzenden oder Die Insinuation gerichtlicher Verfügungen und Vorladungen er⸗
folgt mit verbindlicher Kraft für die Stiftung an den Vorsitzenden
des Verwaltungs⸗Ausschusses oder dessen Stellvertreter. Die Arkunden der Stiftung hucssin von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und einem Schriftführer vollzogen sein. 8 S. 11. Der Verwaltungs⸗Ausschuß hat seinen Sitz zu Berlin. Seine Organe sind die Deutschen Landesvereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger, welche sich der durch die Ueber⸗ einkunft vom 20. April 1869 begründeten Gesammt⸗Orzanisation nn 1 deg G en Deutschen Landesvereinen steht, so weit ihnen nicht von dem Verwaltungs⸗Ausschusse bestimmte Beträge, namentlich behufs einmaliger Unterstützungen, zu eigner Verfügung überwiesen worden sind, das Vorschlagsrecht in Betreff der zu Unterstutzenden zu. Bei diesen Vereinen sind die Gesuche um Unterstützung aus Stiftungsmit⸗ teln mit den erforderlichen Bescheinigungen einzureichen und von ihnen mit ihrem Gutachten dem Verwaltungs⸗Ausschusse vorzulegen. Die bee erfolgt in der Regel durch Vermittelung der Landes⸗ ereine. §. 12. Der Verwaltungs⸗Ausschuß hat alljährlich dem Central⸗ Komite der Deutschen Vereine Rechnung zu 128 lch cdes nach Er⸗ ledigung etwaiger Einwendungen den Verwaltungs⸗Ausschuß entlastet. Die Abrechnung ist sodann zu veröffentlichen. §. 13. Zu Abänderungen dieses Statutes bedarf es eines Be⸗ schlusses des Central⸗Komites der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger, welcher in einer mindestens 14 Tage vorher zu diesem Zwecke anberaumten Sitzung mit zwei Drittel Mehrheit der vertretenen Stimmen gefaßt werden, und der Bestätigung dieses Beschlusses durch den Protektor der Stiftung. Berlin, den 25. August 1870. Das Central⸗Komite der deutschen Vereine zur Pflege im Felde ver⸗ wundeter und erkrankter Krieger. 8 R. v. Sydow, v. Wolff, v. Derenthall, Haß, 8 für das preußische Central⸗Komite und für die Landesvereine von Sachsen Weimar, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, Sachsen⸗Altenburg, Schwarzburg⸗Sondershausen, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Reuß älterer und jüngerer Linie, Schaumburg⸗Lippe und Lippe. Berr, für den bayerischen Landesverein. Heine, für den württem⸗ bergischen Landesverein. Hoffmann, für den Landesverein im Groß⸗ herzogthum Hessen. Koch, i. V. für den oldenburgischen und den anhaltischen Landesverein. v. Könneritz, für den Landesverein im Königreich Sachsen und ex subst. für den braunschweigschen Landes- verein. Freiherr v. Tuͤrckheim, für den badischen Landesverein. Freiherr v. Bülow, für den mecklenburgischen Landesverein. Krüger, für die Vereine zu Lübeck, Breinen und Hamburg.