1870 / 376 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

476

Ausloosungen zu vermehren, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge⸗ kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung erfolgt drei und einen Monat vor dem Zahlungstermine, in dem Preußischen Staats⸗Anzeiger, sowie in den Amtsblättern für Hannover und für den Landdrosteibezirk Hildesheim, in der Hildesheimer und Peiner Zeitung, im Falle des Eingehens der letzteren in einem anderen mit Genehmigung der Königlichen Land⸗ drostei zu bestimmenden Blatte. B

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zurückzuzahlen ist, wird dasselbe in ganzjährigen Terminen am 2. Januar, von heute an ge⸗ 5 Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt lediglich gegen Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei der Kasse des Wegeverbandes Hohen⸗ hameln und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitster⸗ mins folgenden Zeit. . 8

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗Coupons der späteren Fälligkeitstermine und der Talon zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die Kapitalbeträge, welche innerhalb zehn Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, nach dem Ablaufe des Kalendemahres ihrer Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Wegeverbandes.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 500, 501 Ziffer 5, und 502 der allgemeinen bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung vom 8. No⸗ vember 1850.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Jedoch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Königlichen Amte Peine anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis Sen nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung gezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind ganzjährige Zinscoupons für fünf Jahre bies zum 2. Januar 1876 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünf⸗ beziehuüngsweise vierjährige Pe⸗ rioden ausgegeben werden.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kasse des Wegeverbandes Hohenhameln gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Takons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an h. Iachanc. eeee eesegrhrn sofern deren Vorzeigung recht⸗ zeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Wegeverband mit seinem Vermögen und seiner gesetzlichen Steuerkraft.

3 Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Hohenhameln, den

Der Ausschuß der Vertretung des Wegeverbandes der Voigtei YCe1114*4*“

Provinz Hannover. Landdrosteibezirk Hildesheim. 1 Erster (bis fünfter) Zinscoupon (I.) Serie zur Obligation des Wegeverbandes der Voigtei Hohenhameln, Amts Peine (IV. Emission), b Uitt über Einhundert Thaler zu fünf Prozent Zinsen über fünf Thaler.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 2. Januar 18.,. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Wege⸗ verbands⸗Obligation für das Jahr vom !1 . 18.. bis 1.4“ 18., mit fünf Thalern bei der Kasse des Wegeverbandes der Voigtei Hohenhameln. 8 Hohenhameln, den Die laut Beschlusses der Vertretung des Wegeverbandes der Voigtei Hohenhameln beauftragten Ausschußmitglieder. Dieser Zinscoupon ist ungültig, 1“

wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach dem Ablaufe des Kalenderjahres seiner Fälligkeit erhoben Provinz Hannover. Landdrosteibezirk Hildeshein Talon. 1 Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Wegeverbandes der Voigtei Hohenhameln, Amts Peine, (1V. Emission), Litttrt. Nq.. über Einhundert Thaler à 5 Prozent Zinsen, die. te Serie Zinscoupons für die Jahre 18.ü. is 18. bei der Kasse des Wegeverbandes der Voigtei Hohenhameln. „Hohenhameln, den Die laut Beschlusses der Vertretung des Wegeverbandes der Voigtei . Hohenhameln beauftragten Ausschußmitglieder. ““

1.

8 Justiz⸗Ministeriuum. 8 Der Kreisrichter Redlich zu Tarnowitz ist zum Rechts. anwalt bei dem Kreisgericht zu Guhrau und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Glogau, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Guhrau, ern⸗

““ Marine⸗Ministerium. v1“ Auszug aus einer der beim französischen Kriegs⸗Ministerium

angefertigten Listen von in französischer Kriegsgefangenschaft

befindlichen Mannschaften: Auszug. Ministère de la Guerre. 58ZE de 67 prisonniers de guerre internés Napoléonville (Morbihan).

Nom 8 prise.

Kroöff (Richard) 22. aoüt Johausen (Johann) Laws (Peter) isini Stege (Eugen uisi v1“ Hausen (Carl. ur le nav. Julius Klotz (Erneste)

Prun (Carl) Peters (Auguste) Novice Eick (Wilhelm

Barthe (Wilhelm) Mousse Hauson (Eric Lars (Johann Arnol (Frédéric) chauffeur sur le nav. le . Pfeil Hartz (Johann) Schoulz (Louis) Schmidt (Peter Wyrauch (Wilhelm) Wagner (Heinrich Eugellener (Christian) [Mousse Henrichson (Christian) Matelot à bord du nav.

Pobaun Hausen (Wilhelm

Rauerts (William Westerberg (Wilhelm Ebeusen (Carl) 8

8 Bekanntmachung. 1111 SZufolge der, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam vom 21. August 1868 (Stück 34) zur öffentlichen Kenntniß gebrachten, Militär⸗Ersatz⸗Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 werden alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten heimaths⸗ berechtigt und 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis ein⸗ schließlich den 31. Dezember 1851 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor eine Ersatz⸗Aushebungs⸗ Behörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Mi⸗ litär⸗Verhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr ge⸗ setzliches Domizil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselben als Dienstboten, Haus⸗ und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, mit diesen in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, soweit dieselben nicht zum einjährigen freiwilligen Militärdienste berechtigt sind, hierdurch angewiesen: sich, behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle pro 1871, in der Zeit vom 1. bis inkl. 15. künftigen Monats bei dem Königlichen Polizei⸗Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militär⸗Verhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Für dieienigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr gesetzliches Domizil haben, oder hier nach §. 20 der Militar⸗Ersatz⸗ Instruktion EE13 zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brod⸗ und Fabrikherren die Anmel⸗ dung in der vorbestimmten Art bewirken.

Wer die eigene, oder die Anmeldung abwesender Militärpflichtiger, zu welcher er verpflichtet ist, versäumt, wird nach der Straf⸗Verordnuͤn des hiesigen Königlichen Polizei⸗Präsidiums vom 16. November 186 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern, oder verhältnißmäßiger Ge⸗ fängnißstrafe belegt; auch hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militärpflichtigen, im Falle ihrer körperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Militaͤrpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige besondere Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst, geeigneten Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.

88

88 8

worden.

Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird Seitens der betreffenden Königlichen Revier⸗Polizei⸗Lieutenants eine Bescheinigung ertheilt, welche sorgfältig aufzubewahren sst.

Berlin, den 27. November 1870. 8 8 Känigliche Kreis⸗Ersatz Kommission.

Zu Montabaur im Regierungsbezirke Wiesbaden wird am 1. Dezember cr. eine Bundes⸗Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden. Cöln, den 26. November 1870. Telegraphen⸗Direktion.

Nichtamtliches. 8

Preußen. Berlin, 27. November. Das Staats⸗ Ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Nachdem in der gestrigen (2.) Sitzung des Keichs⸗ tags des Norddeutschen Bundes über den s. wurf eines Gesetzes, betreffend die Anleihe behufs Fort⸗ führung des Krieges, noch die Abgeordneten Dr. Braun, Liebknecht, Dr. Löwe und v. Blanckenburg, sowie der Finanz⸗Minister Camphausen das Wort ergriffen hatten, wurde die erste Berathung geschlossen und der Antrag des Abg. Bebel, die Vorlage abzulehnen, fast einstimmig verworfen. Darauf wurden in der zweiten Berathung die einzelnen Para⸗ graphen des Gesetzes ohne erhebliche Diskussion angenommen. Demnaächst machte der Präsident des Bundeskanzleramts, Staats⸗Minister Delbrück, folgende Mittheilung:

Ich komme dieser Aufforderung nach, indem ich mittheile, daß ein Vertrag über den Beitritt Württembergs zu der dem Reichstage vorliegenden, zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen vereinbarten Verfassung gestern Abend unterzeichnet ist.

Dieser Vertrag ist heut dem Bundesrath vorgelegt und wird am nächsten Montag im Bundesrath zur Abstimmung kommen, und es werden, wie ich voraussetzen darf, an demselben Tage die Herren Ab⸗ geordneten bereits im Besitz der bezüglichen Vorlagen sein. Der Ver⸗ trag mit Bayern ist am 23. Abends in Versailles unterzeichnet. Die Ausfertigung ist am 25. von Versailles abgegangen, ihr Eintreffen ist also morgen Abend hier zu erwarten; sofsce nach Eintreffen dieses Vertrages wird derselbe gedruckt und dem Bundesrath vorgelegt wer⸗ den, und ich glaube versichern zu koͤnnen, daß der Bundesrath sich mit seiner Beschlußnahme soweit beeilen wird, als es die Natur des Gegenstandes irgend zuläßt. . t

Hierauf wurde die Sitzung, gegen 4 Uhr, geschlossen.

1— ffizielle militärische Nachricht. Versailles, 26. November. Am 23. hat General von Tresckow den Feind aus Posti⸗ tionen vor Belfort geworfen und demnächst einen Ausfall

abgeschlagen von Podbielski.

Das Hauptquartier der II. Armee war in Troyes vom zehnten November Nachmittags bis zum vierzehnten Novem⸗

ber Morgens. Troyes, im Departement der Aube, ist eine Stadt

von 35,000 Einwohnern und der Sitz eines Bischofs. Der Höchstkommandirende General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Carl Königliche Hoheit hatte in dem Bischöflichen Palaste Wohnung genommen. Als die preußischen Truppen auf die Stadt anrückten, trafen sie etwa zwei Kilometer von derselben auf Erdarbeiten, wie tiefe Gräben, aufgehäufte Sandsäcke, Schanzaufwürfe, die den Zweck hatten, dem Vordringen der Preußen Einhalt zu thun, doch war die Stelle, welche unsere Truppen, um in die Stadt zu gelangen, passiren mußten wieder aufgefüllt, so daß dieselben ungehindert ihren Marf

fortsetzen konnten. Wie man später in der Stadt erfahren hat, gab es in Troyes eine Partei von politischen Heif⸗

in Ver⸗ Schicksale gewann

alte Römerstadt durchaus dieselbe dem

wollten; doch

pornen, welche die heidigungszustand setzen und ines festen Platzes preisgeben

der verständigere und bessere Theil der Bevölkerung, an dessen

Spitze der Maire stand, die Oberhand und die Hindernisse wurden hinweggeräumt oder ausgefüllt. Nichtsdestoweniger am es von Seiten einer untergeordneten Schicht der Ein⸗ wohnerschaft von Troyes gegen einen Ulanen der Avantgarde u Thätlichkeiten, in Folge deren der Stadt eine Kontribution von 10,000 Francs auferlegt wurde. Damit schien sich die Stadt wohl beruhigt zu haben, aber nicht die Landbe⸗ völkerung, denn in einem Dorfe jenseit Troyes wurde aus den Häusern auf Quartiermacher des neunten Armee⸗Corps geschossen und war leider ein Artillerie⸗Offizier das Opfer dieses meuchlerischen Angriffes; der den Offizier begleitende Unteroffi⸗ zier wurde verwundet. Aus dem Dorfe wurden vier Geißeln hinweggeführt, um in einer preußischen Festung internirt zu werden. Im Ganzen genomznen erwiesen sich die Einwohner von Troyes unseren Truppen gegenüber nicht feindselig; das, was sie denselben zu leisten hatten, gaben sie bereitwillig, die Verpflegung der Mannschaften war eichlich und gut, die Quar⸗

5963

resumirt dahin, daß Paris noch lange leiden könne, daß es aber desto weniger leiden werde, je energischer und rascher die Militärverwaltung handle. 8

11“ 111“ 8*

tiere angenehm. Schließlich war ihnen, wie aus ihren Ver⸗ sicherungen hervorging, eine preußische Besatzung, die in der Landwehr ankam, ganz erwünscht, zum Schutze gegen einen Theil der Bevölkerung, welche, in den zahlreichen Fabriken ihren Unterhalt findend, durch die kriegerischen Ereignisse brodlos ge⸗ worden war und gegen die besitzende Klasse der Einwohner eine drohende Haltung anzunehmen Miene machte, so sehr auch die Gemeindebehörde bestrebt war, zum Unterhalte dieser Leute das Mögliche beizutragen. So war an den Ecken der Stadt eine Proklamation des Maires angeschlagen, in welchem dieser eine

Anleihe von 900,000 Fres. hauptsächlich zur Deckung der Be⸗

dürfnisse der Gemeinde nach dieser Richtung hin ausschrieb.

Montag, den 14. November, brach das Hauptquartier auf und wurde nach Villeneuve 'Archevéque verlegt, einem un⸗ bedeutenden Städtchen zwischen Troyes und Sens, 40 Kilo⸗ meter von der ersteren, 24 von der letzteren entfernt. In all den Staͤdten und Ortschaften, von Doulevant an, waren die ersten preußischen Truppen nur etwa drei Tage zuvor eingerückt und begegneten einer durch die Aufreizungen der sogenannten Patrioten der Presse und der Priester gegen sie aufständisch ge⸗ sinnten Bevölkerung, die zuletzt nur durch die Furcht vor der Uebermacht niedergehalten ward. Auf dem Wege von Villeneuye nach Sens waren fast von Ortschaft zu Ortschaft Vertheidi⸗ gungsmaßregeln in tieferen, gezogenen Gräben, in Verhauen u. s. w., sogar waren die Steine am Wege, die Kilometerzeiger entfernt wor⸗ den, so daß in der Beseitigung aller, den Vormarsch der Truppen hemmenden Maßregeln unsere Pioniere tüchtige Arbeit hatten, und die Bewohner der Dörfer und Gehöfte halb verwunderte, halb finstere Mienen machten, als sie sehen mußten, daß unsere Truppen trotz der entfernten Wegsteine dennoch den Weg ge⸗

funden hatten.

Auch in Sens, dem Hauptort des Departements Yonne,

einer Stadt von 10,000 Einwohnern, ging das Einrücken un⸗ serer Truppen nicht ohne tumultuarische Auftritte seitens der Bevölkerung vor sich; dieselbe schien sich erst dann zu be⸗ ruhigen, als einige Batterien einrückten und die Furcht Platz griff, die Stadt möchte beschossen werden. 4 5

Franzoͤsischerseits sind vom Kriegsschauplatz folgende Nachrichten eingegangen:

„Niach Belgien, in den Wald von Pure, auf das Ter⸗ ritorium von Muno sind am 18. d. M., durch preußische Sol⸗ daten bedrängt, französische Francs⸗tireurs übergetreten. Eine Abtheilung derselben wurde durch belgisches Militär gezwungen, über die Grenze zurückzukehren, eine andere floh bei Annähe⸗ rung der Truppen.

Pariser Ballonbriefen zufolge ist Rochefort, bis vor Kurzem Mitglied der provisorischen Regierung, als Gemeiner in die Artillerie der Nationalgarde eingetreten. Rochefort ist

bekanntlich ungemein kurzsichtig. Der »Temps« vom 24. November erörtert die Lebens⸗

mittelfrage und berechnet, daß zur Zeit der Cernirung für eine

zweimonatliche Belagerung 6000 Ochsen, 75,000 Hammel un

mehr als die Hälfte der nothwendigen (30,000) Küh und (110,000) Schweine gefehlt haben. In wenig Tagen werde man nur auf Pferdefleisch angewiesen sein. Auf gesalzenes Fleisch dürfe man nicht rechnen, weil weniger einge⸗ salzen sei, als man beabsichtigt habe und weil die Verprovian⸗ tirung der Armee die Vorräthe gemindert habe. An Chokolad seien noch 750 Grammes für den Einwohner vorhanden, Reis Mehl und Körner sind noch reichlich da. Oel wird knapp auch an Kartoffeln und Gemüse herrscht Mangel. Der ⸗Temps«

8

Keratry, Führer der West⸗Armee, stand am 24. No vember noch im Lager von Coulie, wo Gambetta ihn am 23 besuchte. Coulie ist ein Marktflecken im Sarthe⸗Departement nordwestlich von Le Mans (1800 Einwohner, Tuchfabriken Eisenbahnstation). In Paris ist von Trochu beschlossen wor den, keinen entscheidenden Schlag zu unternehmen, bevor man nicht die Gewißheit erhalten habe, daß die Loire⸗Armee, auf deren Stärke und Wucht man sich verläßt, die preußischen Umschließungslinien angegriffen habe. Durch Amiens gin⸗ gen seit dem 19. November Tag und Nacht Bahnzüge mit französischen Truppen, welche auf den Linien von Ca lais, Boulogne, Dünkirchen und Lille ankamen. Lille schickt besonders viel Artillerie⸗Material. Pariser Briefe, welche bei einer Botschaft in Tours am 21. November angekommen sind schildern die Lage der französischen Hauptstadt als eine sehr düstere. »Man sieht«, so heißt es in diesem Schreiben, »dem Ende, welches die Kapitulatton dieser Stadt sein wird, mit Schrecken entgegen, und die Einwohner scheuen sich nicht, ihre friedlichemn Ideen offen kund zu geben. Jeden Tag be⸗ fragen die Pariser den Horizont, hoffend, den Donner