886 8— 1“ e 1I1In“ E111““ die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen inner⸗ halb der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirk seinen Wohn⸗ sitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Justizräthe Keßler und Hantelmann, die Rechts⸗ anwälte Fellmann, Höniger, Triepcke und Fromm zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Inowraclaw, den 16. November 1870.
Kgoönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[3599090 Ediktal⸗Citation. b Die verehelichte Buchhalter Rosalie Steinberg, geborne Prawattky, aus Schweidnitz hat gegen ihren Ehemann, den Buchhalter August Wilhelm Steinberg, früher zu Schweidnitz, wegen Mangels an Unter⸗ halt nach §. 711, Theil II., Titel I. Allg. Land⸗Rechts die Eheschei⸗ dungsklage angestellt.
Zur Beantwortung derselben ist ein Termin auf
den 5. Juni 1871, Vormittags 11 ½⅞ Uhr, “ vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Scheder im Zimmer Nr. 3 unseres Gerichts⸗Gebäudes angesetzt, zu welchem der seinem Aufenthalte nach unbekannte Verklagte hierdurch vorgeladen wird.
Im Falle seines Ausbleibens wird er der in der Klage vorge⸗ tragenen Thatsachen für geständig erachtet, und was demnach Rechtens gegen ihn erkannt werden.
Schweidnitz, den 19. November 1870.
Königliches Kreisgericht I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Pferdeverkauf. Mittwoch, den 30. d. Mts., Vormit⸗ tags 10 Uhr, sollen auf dem Kasernenhofe der unterzeichneten Ab⸗ theilung — Waldemarstraße Nr. 63. — 12 unbrauchbar gewordene Königliche Dienstpferde — öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Berlin, den 26. November 1870. Königliche Ersatz⸗Abtheilung des Brandenburgischen Train⸗ Bataillons Nr. 3. 8 1
[3584]
Für den Bau der Thorn⸗Insterburger und Schneidemühl⸗Dir⸗ schauer Eisenbahn soll die Lieferung von 100,000 Stück eichenen Bahnschwellen,
900,000 laufende Fuß gewalzte Eisenbahnschienen, 6,504 büfntmer oder 90,000 Stück gewalzte schmiedeeiserne Seiten⸗ 3,867 Centner oder 700,000 Stück Hakennägel, “ 1,593 Centner oder 180,000 Stück Laschenschraubenbolzen,
180 Stück Schraubenschlüssel, im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Offerten hierauf sind an uns portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: »öSubmission auf Lieferung von Eisenbahnschwellen resp. Bahn⸗ schhienen und Klein⸗Eisenzeug für die Thorn⸗Insterburger und
Schneidemühl⸗Dirschauer Eisenbahn⸗«
versehen bis zu dem am Montag, den 19. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Central⸗Bureau auf dem hiesigen Bahnhofe anstehenden Termine einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa persoönlich erscheinenden Submittenten eröffnet werden. Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die Submissions⸗Bedingungen liegen auf den Börsen zu Berlin, Breslau und Cöln sowie in unserem Central⸗Bureau hierselbst zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie an unseren Bureau⸗Vorsteher L1“ Reiser hierselbst zu richtende Gesuche unentgeltlich mitgetheilt. “
Bromberg, den 21. November 1870.
Königliche Direktion der Ostbahn.
88 5 89
Verloosung, Amortisation, Eö8 vpon öffentlichen Papieren. 3 Bei Ausloosung der zum 1. Juli 1871 einzulösenden Obligatio⸗ nen der Sozietät zur Regulirung der Unstrut von Bretleben bis Nebra sind folgende Nummern: I. Emission: Lit. A. Nr. 81 à 1000 Thlr. Lit. B. Nr. 271 à 500 Thlr., Lit. C. Nr. 149. 248 à 200 Thlr., Lit. D. Nr. 53. 70. 71 à 100 Thlr. und Lit. E. Nr. 41. 91. 136. 149 à 50 Thlr. I. Emission: Lit. C. Nr. 6 à 200 Thlr., Lit. D. Nr. 52 à 100 Thlr. und Lit. E. Nr. 9 und 36 à 50 Thlr., in Summa 2800 Thlr. gezogen worden.
Die Inhaber dieser Obligationen werden aufgefordert, diese mit den dazu gehörigen Coupons und Talons vom 1. Juli 1871 bei der Sozietätskasse in Artern einzureichen und dagegen die Kapitalien nebst
Zinsen in Empfang zu nehmen, mit dem Be⸗
4786
8 b1114“ 1“ merken, daß die Verzinsung der ausge oosten Obligationen 30. Juni 1871 aufhört.
Von den in früheren Jahren ausgeloosten Obligationen sind noch nicht zur Einlösung präsentirt: I. Emission Lit. C. Nr. 98. 133, Lit. D. Nr. 225, Lit. E. Nr. 89 und 165.
Merseburg, den 25. November 1870.
Der Königliche Kommissarius für die Sozietät zur Regulirung der Unstrut von Bretleben bis Nebra. ARiegierungs Rath Hoppe.
[2083] Bekanntmachung.
Bei der in der Vorstandssitzung vom 17. Mai 1870 erfolgten Ausloosung der von dem Verbande zur Regulirung der oberen Un⸗ strut von Mühlhausen bis Merxleben im Jahre 1871 einzulösenden, auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. Juni 1865 (Ge⸗ set‚Sammlung pro 1865, Seite 787) ausgegebenen Obligationen 2. Emission zum Betrage von 400 Thaler sind folgende Nummern
Litt. B. Nr. 34, 119, 128 und 146 à 100 Thaler
gezogen worden.
„Diese Obligationen werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den darin verschriebenen Kapitalbetrag vom 1. Januar 1871 ab bei der Verbandskasse zu Großengottern gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. Ja⸗ 88 1871 fälligen Zinscoupons und Talons baar in Empfang zu nehmen.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich mit abzulie⸗ lemaden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurück⸗ ehalten.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, verjähren z Gunsten des Verbandes.
Mühlhausen i. Thür., den 12. Juni 1870.
Der Vorstand des Verbandes zur Regulirung der oberen Unstrut
1
“ 868 un d “ Saarbrücker Eisenhütten⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch benachrichtigt,
daß die durch Beschluß der Generalversammlung vom 8. November d. J. auf Frs. 125. oder Thlr. 33. 10 Sgr. pro Aktie festgestellte
Dividende für das Geschäftsjahr 1869—1870 gegen Aushändigung
des Dividendenscheins Nr. 8, vom 31. Dezember d⸗ J. ab bei:
der Sochft Générale pour favoriser l'industrie nationale in Brüssel, Herren Berger frères & Co. in Arlon der Caisse commerciale & industrielle in Luxemburg und an unserer Kasse hierselbst erhoben werden kann. b. Saarbrücken, 28. November 1870. Der Direktor
N. Flamm.
Bekanntmachung Der Umtausch der gegen die Stammaktien der früheren Mecklen⸗ burgischen Eisenbahn ausgegebenen Interimsscheine gegen Großherzog⸗ liche Eisenbahn⸗Obligationen wird schon jetzt seinen Anfang nehmen, und werden die Inhaber solcher Interimsscheine, sowie der noch nicht umgetauschten Aktien hierdurch aufgefordert, die genannten Werth⸗ papiere einzureichen.
„Die Interimsscheine und Aktien werden zu Schwerin bei der Eisenbahnverwaltung, Augustenstraße Nr. 1, werktäglich von 9 bis 12 Uhr Vormittags, in Hamburg von den Herren G. H. Kaem⸗ merer Söhne, Schauenburgerstraße 35, in Berlin durch die Herren A. H. Heymann & Co., Unter den Linden 59, und in Rostock durch die Rostocker Bank zum Umtausch entgegengenommen. Jeder Einlieferung ist ein genaues Verzeichniß der Interimsscheine resp. Aktien nach der Nummer und dem Werthe beizugeben und können b Formulare hierzu an den oben bezeichneten Stellen abgefordert verden.
Den Obligationen wird eine Serie Zinscoupons, so wie ein Talon beigegeben. Schhwerin, den 15. November 1870. 1 8 Großherzogliche Eisenbahn⸗Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Frostschaden⸗Versicherungs⸗Gesellschaft dEs slc Fanbsberg a.
v
Zur Berathung und Beschlußfassung über Abänderung der §
und 57 der Statuten werden die Mitglieder zu einer Generalversamm⸗
lung auf den 12. Dezember cr., Vormittags 10 Uhr, hierselbst im Lüdke'schen Hotel ergebenst eingeladen. Der Verwaltungsrath.
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 2 ½ Sgr.
stalten de Auslandes nehmen . für gerlin die Expedition des igt. Preußischen Staats-Anzeigers:
Berlin, Dienstag den 29. November, Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8
Dem Ober⸗Forstmeister a. D. Freiherrn von Dincklage
u Lingen, dem Oberförster a. D. Rundspaden zu Lauen⸗ ein und dem Pfarrer von Pomierski zu Rosenthal im
Kreise Löbau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Forstmeister a. D. von der Decken zu Hannover und dem Steuer⸗Rath von Müllenheim zu Lübben den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Ober⸗Schul⸗Inspektor und Seminar⸗Direktor Schüren zu Osnabrück den Adler der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; den Schullehrern ꝛc. Kopittke zu Ossecken im Kreise Lauenburg, Sänger zu Seeburg, Amts Gieboldehausen, und Goldberg zu Wanheim im Kreise Duisburg, ferner dem penstonirten Stadt⸗ gerichts⸗Exekutor Beyer zu Berlin und dem Polizeiboten Zierep zu Potsdam das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Hand⸗ lungsgehülfen Eugen Leman zu Marienwerder die Rettungs Medaille am Bande zu verleihen. 1
Norddeutscher Bund.
1 Bekanntmachung, “ betreffend die fünfprozentige Bundesanleihe vom Jahre 1870.
Nach den durch die Bekanntmachung vom 26. Juli d. J. veröffentlichten Subskriptionsbedingungen für die fünsprozentige Anleihe des Norddeutschen Bundes ist auf diese Anleihe am 1. künftigen Monats die fünfte planmäßige Rate und am 28. k. M. der Rest des Subskriptionspreises einzuzahlen.
Die am 1. k. M. fällige Rate umfaßt 15 Prozent des Nominalbetrages nebst den Stückzinsen für die Zeit vom 1. Juli bis 1. Dezember d. J. und beträgt demnach auf je 100 Thlr. Nominalwerth 15 Thlr. 9 Sgr. 4 Pf.
Der am 28. k. M. fällige Rest des Subskriptionspreises beläuft sich, wenn bis dahin alle Ratenzahlungen richtig ge⸗ leistet sind, auf 8 Prozent des Nominalbetrages nebst Stück⸗ zinsen für die Zeit vom 1. Juli bis 28. Dezember c. und be⸗ tràgt demnach auf je 100 Thlr. Nominalwerth 8 Thlr. 5 Sgr. 10 ¼ Pf. .
Ic am 1. Dezember kann indessen schon der volle, dann noch rückständige Restbetrag entrichtet werden, in welchem Falle die Stückzinsen für den ganzen Kapitalbetrag der Restzahlung nur bis zu diesem Tage zu vergüten sind. 1b b
Die Einzahlungen erfolgen bei der Kasse, welche die Zeich⸗ nung angenommen hat, sofern nicht an die Stelle derselben nach §. 13 der Subskriptions⸗Bedingungen die Königlich
Preußische Staatsschulden⸗Tilgungskasse getreten ä “
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Berlin, den 24. November 1870.
8 †
eeDSDas Bundes⸗Kanzler⸗Amt.
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“
Bekanntmachung. 183 Weihnachtsversendungen an die Truppen
8 in Frankreich. 8 Um die Zuführung von Weihnachtspacketen an die Truppen Frankreich zu ermöglichen, soll der Feldpost⸗Päckereidienst
in seinem jetzigen Umfange, wenn irgend möglich, noch bis zum Abend des 8. Dezember aufrecht erhalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkte kann daher die Annahme von Feldpostpacketen der vorgeschriebenen Art und an diejenigen Truppentheile, für welche die Packetversendung überhaupt zulässig ist, noch statt⸗ finden. Von da ab muß die Annahme bis auf Weiteres ein⸗ gestellt werden, soweit nicht etwa Ereignisse eintreten sollten welche eine noch frühere Einstellung bedingen würden. Da 11““ “ 8 11“
“
General⸗Postamt maͤcht im Interesse des Publikums, sowie um dem übermäßigen Andrange in den letzten Tagen vor dem 8. Dezember vorzubeugen, schon jetzt hierauf aufmerksam. Da bei den in Frankreich obwaltenden Transportverhältnissen mit unter 14 Tage und unter Umständen selbst 3 bis 4 Woche vergehen können, ehe die Adressaten in den Besitz der Sendun gen gelangen, so wird es sich empfehlen, baldigst mit den be⸗
treffenden Weihnachtsversendungen zu beginnen.
Berlin, den 19. November 1870. General⸗Postamt. Stephan.
Bekanntmachung.
2 Weihnachtsversendungen im inländi
5 Postverkehr.
Mnm den aus Anlaß der Weihnachtszeit stattsindenden Post⸗
Päckereiverkehr im Inlande auch bei den gegenwärtig ob⸗ waltenden Verhältnissen, wo ein großer Theil des Personals und Materials der Postverwaltung in auswärtiger Beschäf⸗ tigung begriffen ist, und der Postverkehr wegen der Veschrän⸗ kungen der Güterbeförderung auf den Eisenbahnen ohnehin einen ungewöhnlichen Umfang erreicht hat, ordnungsmäßig be⸗ waältigen zu können, wird an das Publikum das dringende Ersuchen gerichtet, die Einlieferung der Päckereien mit Weih⸗ nachtssendungen im inländischen Verkehr nicht bis zu den äußersten Fristen hinauszuschieben, sondern damit möglichst bald nach Ablauf der ersten Woche des Monats Dezember zu beginnen, und die Vorbereitungen danach gefälligst zu bemessen. Berlin, den 19. November 1870. 8 Seneral⸗Postamtm. 8 Stephan. 1
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 8 11 Arbeiten.
Der Baumeister Julius Ernst Karl Giebe zu Merse⸗ burg ist zum Königlichen Kreis⸗Baumeister ernannt und dem⸗ selben die Kreis⸗Baumeisterstelle in Zielenzig verliehen worden.
Kriegs⸗Ministerium.
Ertheilung von Auslandspässen, Paßkarten und Heimathschei⸗
nen an solche ersatz⸗, reserve⸗, land⸗ und seewehrpflichtige Per⸗ sonen, weiche im Auslande ein Domizil haben. Versailles, den 23. November 1870 uunud Berlin, den 27. November 1870. Mit Bezug auf den Erlaß vom 19. Juli cr. (K. M. 237/7. A. I. a. M. d. J. I. B. 5688. Armee⸗Verordnungsblatt Nr. 13) wird hierdurch bestimmt, daß Auslandspässe, Paßkar⸗ ten und Heimathscheine für solche ersatz⸗, reserve⸗, land⸗ und seewehrpflichtige Personen, welche bereits im Auslande ein Do⸗ mizil besitzen, unter Zustimmung der betreffenden Landwehr⸗ Bezirks⸗Kommanvos fortan wieder ertheilt werden dürfen. Der Kriegs⸗ und Marine⸗Minister. Der Minister des Innern. von Roon. Graf zu Eulenburg.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.
Die von den Prioritäts⸗Obligationen der vormaligen
Münster⸗Hammer Eisenbahngesellschaft statutenmäßig im Jahre 1871 zu tilgenden 4 1 Stück à 100 Thlr.
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