1870 / 382 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Danziger Privat-Aktien-Bank. Status am 30. November 1870. Geprägtes Geld. .. Thlr. 338,452 Kassenanweisungen und Noten der Preuss. Bank 99,461 Wechselbestände.. T11“ 2,481,319

328,950 Preuss. Staats- und Kommunalpapiere 134,799 Grundstück und ausstehende Forderungen 160,446 8 Passiv a.

ktienkapital Noten im Umlauf Verzinsliche Depositen mit 2- resp. 3monatlicher 8 Kiindigung ... 1,019,190 Guthaben der Korrespondenten und im Giro- verkehr .. .. .... ... 111““ Reservefonds

Stand der Frankfurter Bank am 30. November 1870.

Activa. Gemünztes Geld und Silber⸗Barren. Fl. 26,453,700 + Fl. 1,509,900 Diskontirte Wechsel 9 9,183,500 » 333,200 Vorschüsse gegen Unterpfänder 4,045,000 » 221,800 Wechsel auf auswärtige Plätze.... 4,434,200 +†h » 414,500 Bank⸗Immobilien und verschiedene 8

eö“ ..“ 154,600 Darlehen an den Staat (Art. 79 der

Statuten). 1 3 Staatspapiere Diskontirte verlooste Effekten 8

Passiv a.

Bankscheine im Umlauf . Fl. 26,626,000 + Fl. 375,500 Giro⸗Kreditoren.. » 9,774,500 + » 1,119,300 Eingezahltes Aktien⸗Kapital.. » 10,000,000 1 Unverzinsliche Baar⸗Depositen „„ Unerhobene Di 1600

13645]) Monats⸗Uebersicht

3 8 der Cöͤlnischen Privat⸗Bank. Act

ĩi v a.

deSe. I““

Gemünztes Geldl.. E““ u LCTCThlr. 376,500 Kassen⸗Anweisungen und Noten der Preußischen Bank » 53,500 Wechselbestäuntdte 1616““ 2,578,000 Lombardbestände. 1 218,600 Diverse Forderungen und Immobilien... 383,000 Passiv a. Banknoten im Umlauf. 1“ . . Thlr. 1,000,000 Guthaben von Privatpersonen mit Einschluß des Giro⸗Verkehrs..

Verzinsliche Depositen⸗Kapitalien:

mit zweimonatlicher Kündigungsfrist Thlr. 81,600

mit dreimonatlicher Kündigungsfrist. » 1,191,000 1 ie Direktion.

oldenburgischen Landesbank pro 30. November 1870. Kassebestand Thlr. 153,211. 11. 5. 553,593. 23. 1. 22,231. Diskontirte verlooste Effekten. Konto-Korrent-Saldo: Lombard-Darlehen Nicht eingeforderte 60 % des Aktien- kapitals 444*“

1 TIr. 1,5 Realisationsfond des Staatspapiergeldes:— Mechsel . 1,029,095. 12. 8. Effekten .. » 387,010. —. —.

Diskontirte verlooste

2,090,705. 12. 8. ꝛTIr. 3750,530. 23.—

Passiva.

Axtienkapital. Depositen: Regierungsgelder 1

uüund Guthaben öffentl. Kassen Thlr. 684,344. 11. 2. 8 500,639. 8. 8.

Einlagen von Privaten 11.“

1, 1184,983. 19. 10.

6ö5,556. 3. 2.

TIr. 1,750,530. 23. —.

2,000,000. —. —.

TIr. 3750. 5359. 23.—.

Monats⸗Uebersicht der Magdeburger Privatbank. Ackiva.

000,000.

11,350.

90,160. 135,627.

Banknoten in Umlaufü.. bA“ Guthaben von Privatpersonen mit Einschluß des Giro⸗Verkehrs.. 16.“ A Depositen mit zweimonatlicher Kün⸗ 11““ 11“ Reservefondsss »H 11“ Magdeburg, den 30. November 1870.

13635] Monats⸗Uebersicht der Provinzial⸗Aktien⸗Bank des Großherzogthums Posen. 1 Ctiva. Geprägtes Gell.. Ferhn Preuß. Bank und Kassenanweisungen echsel.. 11A1“ Lombardbestände. . ö Grundstück und diverse Forderungen. Passiva.

9 42 9 2°*

Thlr. 320,460. 5,600. 1,599,370. 379,890. 16,540. 53,460.

921,820. 1,180. 191,800.

Noten im Umlauf Thlr. Forderungen von Korrespondenten Verzinsliche Depositen mit zweimonatl. Kündigung „» Posen, den 30. November 1870. Die Direktion. Hill. In unserem Verlage ist soeben erschienen: .“ Heer⸗Predigten,

gehalten von Dr. Friedrich Adolph Strauß, Königl. Hof⸗Prediger an der Hof⸗ und Garnisonkirche zu Potsdam,

1 Ritter ꝛc. 8 Zweite Auflage. 8

8. geh. Preis 15 Sgr, eleg. gebunden 20 Sgr. „Inhalt.: I. Kriegertreue. Erinnerungen an Feld⸗Gottes⸗ dienste. 1) Der Kampfplatz. 2) Das Leben im Felde. 3) Der Belagerungszustand. 4) Die Landwehr. 5) Die Siegesfeier. 6) Das

Denkmal für die Gefallenen. 7) Der Geburtstaz des Königs.

II. Predigten über das kirchliche Leben. 1) Das Wort Gottes. 2) Das Kirchenbuch. 3) Das Gotteshaus. 4) Die Ordnung des Gottesdienstes. 5) Die heilige Taufe. 6) Die Konfirmation. 7) Das heilige Abendmahl. 8) Die Gemeinde. 9) Der Seelsorger. 10) Die evangelische Kirche. 1.

Berlin, 1. Dezember 1870. 8

Köoͤnigliche Geheime Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v.

Unter dem Titel:

9 1 Entscheidungen Bundes-Ober-Handels

herausgegeben von

Mitgliedern des Gerichtshofes

erscheinen im Anfang nächsten Jahres die 3

Urtheile dieses höchsten deutschen Gerichtshofes

bearbeitet durch eine von den Mitgliedern desselben eingesetzte

Redaktions-Kommission

1) In der alljährlich mindestens dreimal in Doppelheften von Bogen, deren je⸗ zwei 1 Band bilden, ausgegebenen Zeit⸗ schrift für das gesammte Handelsrecht, redigirt von Bundes Ober⸗Handelsgerichtsrath Dr. Goldschmidt in Leipzig, Professor Dr. Laband in Königsberg, Advokat Dr. Malß in Frankfurt a. M. Jedes Doppelheft der Zeitschrift wird circa 6 Bogen der „Entscheidungen“ enthalten. In gleichzeitig ausgegebenen Separatabdrücken aus dieser Zeitschrift, welche besonders paginirte Hefte im Um⸗ fange von circa 6 Bogen bilden.

Decer

E1“

Der Preis der Zeitschrift für das gesammte Handelsrecht,

von welcher Anfangs 1871 mit Bd. XVI. eine Neue Folge beginnt, Fa h cg. igebandert pro Band von circa 40 Bogen Thlr. 3. 18 Sgr. oder Fl. 6 rhn.

Der Preis der Separatabdrücke der Entscheidungen beträgt pro Band von 20 Bogen in 3 Heften Thlr. 1. 10 Sgr. oder Fl. 2. 20 Kr. rhn. Zedem Bande wird ein genaues

Sach⸗- und Quellen-Kegister

G1

beigegeben. Bestellungen nehmen alle Buchhandlungen an.

Errlangen, Dezember 1870. 8 Ferdinand Enke's Verlag. Hierbei Verlust⸗Liste Nr. 117.

pas Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Viorteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 2 ½ Sgr.

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen ve—ℳ2 an, für Berlin die Expedition des Aönigl.

Preußischen Staats-Anzeigers:

8 Zieten⸗Platz Nr. 3.

No 382.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem praktischen Arzt Dr. Haseloff zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Oberförster Brockenhaupt zu Bursfelde im Amte Münden und dem Regierungs⸗Kanzlei⸗Inspektor Kenne zu Bromberg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Polizei⸗Wachtmeister Wilhelm Wander zu Berlin und dem pensionirten Förster 8 2 Loitsche im Kreise Wolmirstedt das Allgemeine Ehren⸗ zeichen; ferner

Dem Major a. D. und dienstthuenden Kavalier Ihrer Königlichen Hoheit der verwittweten Frau Prinzessin Friedrich von Prbben Severin Oswald Grafen von Unruh die Kammerherrn⸗Würde; und

Dem Haupt⸗Steueramts⸗Rendanten Schnackenberg in Cassel bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

B e k annm t m a ch

Anmeldungen deutscher Werke der Literatur oder Kunst, welche auf Grund des Art. 3 der norddeutsch⸗italienischen Literar⸗ Konvention vom 12. Mai 1869 (B. G. Bl. S. 293.) zu dem Zwecke erfolgen, um durch Eintragung des Werkes auf dem Ministerium des Ackerbaues, der Gewerbe und des Handels zu Florenz demselben den gesetzlichen Schutz gegen Nachdruck ꝛc. in Italien zu sichern, ist bisher die Beifügung einer italienischen Uebersetzung des Titels der Werke in der Regel unterblieben. Eine solche Uebersetzung, welche Behufs der Bekanntmachung der Titel der zu schützenden Werke in Italien nothwendig ist, in dem vorgenannten Königlich italienischen Ministerium richtig su bewirken, bietet, namentlich bei Musikstücken, oft Schwierig⸗ eiten dar. Die Königlich italienische Regierung hat daher im eigenen Interesse der deutschen Verleger ꝛc. den Wunsch ausge⸗ sprochen, daß künftig von den letzteren ihrer Anmeldung eine italienische oder französische Uebersetzung des Titels des ange⸗ meldeten Werkes auf einem besonderen Blatte beigefügt w

den möge. W 8 b

Berlin, den 2. Dezember 1870. Das eer

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Professor und Direktor der Königlichen Sternwarte, Dr. Klinkerfues in Göttingen, ist unter dem 1. Dezember 1870 ein Patent

auf eine durch ein Modell nachgewiesene Vorrichtung zum

Anzünden von Gasflammen, insoweit dieselbe als neu und Feeigenthümlich erkannt worden ist, 8

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den

Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. GA“

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. .

Der Privatdozent an der Universität zu Berlin Dr. Paul Krüger ist zum außerordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Universität zu Marburg ernannt worden.

Bei den der Königlich italienischen Regierung zugegangenen

Berlin, Sonnabend den 3.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

A“ Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons Serie XVI. zu den preußischen Staatsschuldscheinen.

Die neuen Coupons zu den Staatsschuldscheinen Serie XVI. Nr. 1 bis 8 über die Zinsen für die vier Jahre 1871 bis 1874 nebst Talons werden vom 15. d. M. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92, unten rechts, Vor⸗ mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassenrevistonstage, ausgereicht werden.

Die Coupons können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs⸗Hauptkassen, die Bezirks⸗ Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 1. September 1865 mit einem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Kontrolle und in Hamburg bei dem Ober⸗Postamte unent⸗ 8 geltlich zu haben sind, bei der Kontrolle persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben.

Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangs⸗ bescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach, dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Abgabe der Talons

zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhal⸗ ten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbeschei⸗ nigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbeschei⸗ nigung ist bei der Ausreichung der neuen Coupons zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats⸗ papiere sich mit den innerhalb der Monarchie woh⸗ nenden Inhabern der Talons nicht einlassen.

Wer die Coupons durch eine der oben genannten Provinzial⸗ kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurück⸗ gegeben und ist bei Aushaͤndigung der neuen Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die er⸗ wähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an die Kontrolle der Staats⸗ papiere oder an eine der genannten Provinzial⸗Kassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 1. Dezember 1870.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

Preußische Bank.

Bekanntmachung. 1 Auf die für das Jahr 1870 festzusetzende Dividende der Preußischen Bankantheils⸗Scheine wird vom 12. dieses Monats ab die zweite halbjährige Zahlung von Zwei und Ein Viertel Prozent oder 8

22 Thlr. 15 Sgr. Courant⸗ für den Dividendenschein Nr. 48 bei der Hauptbank⸗Kasse zu Berlin, bei den Provinzial⸗Bank⸗Comtoiren zu Breslau, Cöln, Danzig, Königsberg i. Pr., Magdeburg, Münster, Posen und Stettin, sowie bei den Bank⸗Kommanditen zu Aachen, Altona, Bielefeld, Bromberg, Cassel, Coblenz, Cöslin, Crefeld, Dortmund, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Emden, Essen, Frankfurt a. d. O.,

Flensburg, Gleiwitz, Glogau, Görlitz, Graudenz, Halle a. S.,