1870 / 386 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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zösischen Batterie, die bei Freville Aufstellung, bcg. 1n1917.;

8Mit Cintrigt der Dunkelbeit war das Feuer perstumggt. HalaS Prigahe Lehmann sette unter demn, Schutze der Auf⸗ stellung der Brigade Valentint den Marsch auf Beaune la Rolande fort, die Brigade Valentini folgte eben dahin. I Dem 10. Armee⸗Corps war es durch die Slich durch⸗

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geführten Gefechte gelungen, die Brigaden des um Beaune la Rolande zu vereinigen. 8

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mülas . Weiter liegen vom Kriegsschaup!l en vor: 1 ö“ I. vißn Ein Telegramm Sr. König. ichen’ Hoheit des Prinzen Carl an seine hier zum Kurgebrauche an⸗ wesende Gemahlin meldet: AA1“ Versailles, 6. Dezember. Nachträgliches über ritz Carls Sieg bei HOrleans: 77 Geschütze, Unzahl ilitärequipagen, 4 armirte Dampfschiffe ge⸗ nommen, 10,000 Gefangene gemacht, die Loire⸗ Armee in alle Richtungen versprengt.. Stuttgart, Dienstag, 6. Dezember, 3. geun Ein Telegramm des Kommandirenden der württembergi⸗ schen Diviston, General v. Obernitz, an das Kriegs⸗Ministerium

Umeldet, der Verlust der württembergischen Division in den Gefechten vom 30. November, 2. und 3. Dezember betrug

13 Offiziere und 268 Unteroffiziere und Mannschaften todt,

47 ‚Hffiziere und 1345 Mannschaften verwundet, 1 Offizier,

354 Mannschaften vermißt. Der Verlust an Pferden betrug 148. Die Württemberger haben 1400 Gefangene gemacht, dar⸗ mnter 34 Ofsftziere. m9929 03899 Htn 91389

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Husum, 3. Dezember. (H. N.) Die freiwi

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wache hat so eben vom General⸗Gouverneur die Ordre erhal⸗

ieten, ihre Mannschaft bis auf Weiteres zu beurlauben. Die

Reinzelnen Detachements werden in den nächsten

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Lüubeck, 5. Dezember. In der Senats am Sonnabend hat die Bürgermeisterwahl für die beil aͤchsten Jahre stattgefunden und zwar wurde an Stelle des nach verfassungsmäßiger Vorschrift am Ende seiner zweijährigen „„Wirksamkeit in die Neihe der Senatoren zuruektretenden Zmeisters Dr. Curtius der Senator Dr. Th. Nch n deöeliten⸗

üden Burgermeister für die Jahre 1871 und 1872 gewa

Peiner Schnelligkeit, von der

Tagen hier genn 9

In der Senatsversammlung, verfolgend, zu einer kleinen verfallenen Hütte. Hier machten

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Württemberg. Stuttgart, 6. Dezember. Der »Staats⸗ Anzeiger für Württemberge meldet; Der König hat dem Vor⸗ rschlag, des Königs von Bayern zugestimmt, gsmeinschaftlach mit den deutschen Fürsten bei dem Fühnig vo9 Fhren n anzu⸗ regen, daß mit, Führung des Bundesprästdiums der fikisne

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(verbunden werde. Heute ist ein A einem Handschreihen mach, Persailles ahgegangen. ³.0f

Schweiz. Bern, Süntagg 6, Pezemher⸗ (S. c. B) Eilf itglieder des Nation lrathes stellten den Antrag, der „Bundesrgth solle sämmtliche Akten und Korxespondenzen, be⸗ treffend die Handhäabung der Reutralität, zur Einsicht vorlegen.

Schweden und Norwegen. Christiania, 29. No⸗ vember. Die näheren Umstände der abentenerlichen Fahrt der beiden Luftschiffer, deren Ballon in der Krödsharde, wie bereits gemeldet, angekommen ist, schildert Aftenbladet⸗ wie folzt: Donnerstag ehr 10 Uhr bestiegen Beide in Parit ihren Baͤllon, um die Post 1. 1 Der Wind trieb sie jedoch in eine andere Nichtung und mit ꝛner elligkeit, von sie selbst keine Ahnung hatten, bevor sie das Meer unter sich erblickten, legten sie den Weg

15 Stunden srück, wo sie am Lifjeld ihren Anker auswaͤrfen. Sie waren kaum ausgestiegen, als der Vallvn, dessen Taue wieder aufstieg, um, wie sich später zeigte, in der Krödshaade zu landen. Erst nachdem die Passagiere 19 Stunden in Schnes und Kälte uf den Klippen herumgewandert waren/ wo sie

entdeckten sie im Schnee eine Schlittenspur ünd kamen, diese

sie Feuer an, welches von den Leuten im Dorfe gesehen wurde und nach einiger Zeit erschienen diese mit einem Schlitten, auf welchem sie die Fremden nach ihrem Dorfe *

Natürlich konnten sich die Geretteten mit ihten Rettemn

ost nach dem südlichen Frankreich zu bringen.]

evon Paris über die Nordsee nach den Küsten Norwegens in

und Anker um ein Felsstück befestigt waren, sich losriß

einmal beinahe die Beute hungriger Wölfe geworden wären

nicht verständlich machen und durch den Namen „Chri⸗ stiania⸗« auf einer Streichholzdose erfuhren die Franzosen erst, daß sie in Norwegen seien. Montag Abend kamen sie über Kongsberg nach Drammen, und auf dem ganzen Wege dorthin, so wie in Drammen empfingen sie zahlreiche Beweife der lebhaftesten Theilnahme sowohl für ihre eigene Person als für ihr Vaterland. Als der Bahnzug um 8 Uhr in Dram⸗ men ankam, hatte sich eine große Menschenmenge am Bahn⸗ hofe versammelt, welche die Gäste mit ununterbrochenem urrahrufen und Lebehochs auf Frankreich empfingen. Im St. Olafstlub fanden sich Abends ca. 300 Herren ein, um die Rettung der Luftschiffer zu feiern. Nachdem die Fremden angekommen und bewillkommt waren, wurde unter donnerndem Beifäll ein Lebehoch auf Frankreich und dessen Waffenglück aus⸗ gebracht, wofür der eine der Franzosen mit einem Hoch auf Norwegen dankte. Um eilf Uhr erschien der Gesang⸗ verein der Handwerker, welcher unter anderen Liedern die Mar⸗ seillaise und »Brudefärden paa Hardanger« vortrugen. Tisch⸗ reden auf französisch und norwegisch wechselten mit Gesang bis spät in die Nacht und nachdem die ganze Gesellschaft die Marseillaise gesungen, verabschiedeten sich die Gäste. Bei 18. Ankunft in Christiania wurden sie von einer großen Menschenmenge empfangen und dem Lebehoch auf. Frankreich folgte ein neunmaliges Hurrabh.

Amerika. Washington, 5. Dezember. (W. T. B.) Die Botschaft des Präsidenten an den Kongreß bespricht in Kürze die

Forderungen der Union und amerikanischer Bürger, betreffend die Alabamafrage, und empfiehlt, die Regierung der Vereinigten

Staaten möge das Eigenthumsrecht aller dieser Forderungen

bezüglich der Erledigung derselben übernehmen. Der Präsident

erklärt, die Vereinigten Stäaaten würden, sobald England die völlige und freundschaftliche Auseinandersetzung der Forderun⸗ gen verlange, in die Erörterung des Gegenstandes eintreten, mit dem ernsten Wunsche, einen Abschluß der Angelegen⸗ heit herbeizuführen, welcher der Ehre und Würde beider Nationen entspreche. Der Präsident verkündet ferner, es sei der ernstliche Wunsch der Vereinigten Staaten, daß der Friede in Europa wieder hergestellt würde, allein die herge⸗ brachte Politik verbiete es denselben, sich in die leuropäischen Angelegenheiten einzumischen. Bezüglich des Verhaltens Kana⸗ da'’s in der Fischereifrage erklärt der Präsident, die Vereinigten

Staaten würden, falls Kanada bei seinen Forderungen ver⸗ harre, sich gezwungen sehen, Maßregeln zum Schutze der Rechte

amerikanischer Bürger zu ergreifen. Die Botschaft empfiehlt weiter die Befolgung einer Politik, welche geeignet sei, das Papiergeld auf den Paricours zu bringen. Schließlich befür⸗ wortet der Präsident die Erwerbung von San Domingo und die Regelung der Forderungen der Unionsbürger an Kuba durch Entscheidung eines gemischten Gerichtshofes, dessen Mit⸗ glieder theils aus Amerikanern, theils aus Kubanern zu be⸗

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Berlin, 7. Dezember. Die aus Veranlassung des hundertsten Geburtstages König Friedrich Wilhelms III. gefaßten Kommunal⸗ Beschlüsse in Betreff einer Stiftung von 100,000 Thlr. zur Förde⸗ rung der Zwecke des deutschen Gewerbe⸗Museums sind in Folge des ausgebrochenen Krieges bis jetzt unausgeführt geblieben. Gegenwärtig hat der Magistrat die Stiftungsurkunde mit der Maß⸗ gabe, daß die Stiftung mit dem 1. Januar 1871 in Wirksamkeit tritt, entworfen und dieselbe den Stadtverordneten zur Genehmigung und event. zur sofortigen Vollziehung vorgelegt, um dieselbe zu der Zeit, wo die Beendigung des Krieges als gesichert zu betrachten sein wird, Sr. Majestät dem Könige mit den entsprechenden Anträgen zu überreichen. Der Entwurf zur Stiftungsurkunde lautet:

»Wir, der Magistrat und die Stadtverordneten der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin urkunden und bekennen hiermit, daß wir zu Ehren des Gedächtnisses 1A“

König Friedrich Wilhelm des Dritten und zur Förderung des deutschen Kunstgewerbes eine Stiftung errichtet haben, welche den Namen Friedrich⸗Wilhelms⸗Stiftung führen und nach folgenden Satzungen verwaltet werden soll:

1) Die von der Stadtgemeinde Berlin mit einem Kapitale von

Einmal Hunderttausend Thalern Preuß. Courant begründete Friedrich⸗

Wilhelms⸗Stiftung, welche mit dem 1. Januar des Jahres 1871 in

hat die Rechte einer juristischen Perfon und wird

als solche durch den Magistrat der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin vertreten. ö 2) Das Kapitalvermögen der Friedrich⸗Wilhelms⸗Stiftung, also sowohl das Ootationskapital (vgl. Nr. 1), wie alle Kapitalzuwendun⸗ gen, welche der Stiftung durch Geschenke, Erbschaften oder Vermächt⸗ Söe möchten, wird durch den Magistrat von Berlin ver⸗ waltet. v 3) Die Erträge des Dotationskapitals und sofern darüber nicht von den Gebern anderweit disponirt worden ist, auch die Erträge des sonstigen Stiftungsvermoͤgens sollen zum Besten des deutschen Gewerbe⸗ Museums verwendet werden. Sie werden dem Vorstande dieses Insti⸗ tuts durch den Magistrat überwiesen. qüraic Kast ve, wn 4) Während der ersten zehn Jahre des Bestehens der Stiftung

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teht es dem Vorstande des deutschen Gewerbe⸗Museums frei, die ihm üͤberwiesenen Erträge der Stiftung sowohl zur Eee, slhadiß m Sammlungen des deutschen Gewerbe⸗Muscums, als zu anderen Unter⸗ richtszwecken dieses Instituts zu verwenden. 2s

5) Ueber die Art, wie die Verwendung der Erträge der Stiftung erfolgt ist, hat der Vorstand des deutschen Gewerbe⸗Museums am hüln jedes Jahres den Kommunalbehoͤrden von Berlin Bexicht zu

6) Nach Ablauf des unter 4. bestimmten Zeitraums steht es den Kommunalbehörden von Berlin frei/ uüber bSnsrohne he ehncn der Erträge zu Zwecken des deutschen Gewerhe⸗Museums genauere Bestimmungen, als unter 4. geschehen ist, zu treffen und durch solche Festsetzungen den Vorsatz, die Friedrich⸗Wilhelms⸗Stiftung als solche auch äußerlich erkennbar zu machen, zu verwirklichen. 9

.7) In den Vorstand des deutschen Gewerbe⸗Museums treten als vollberechtigte Mitglieder desselben drei Deputirte der Stadt: der jedesmalige Ober⸗Bürgermeister, 11“ der jedesmalige Stadtverordneten⸗Vorsteher, der Stadt⸗Schulrath für die höheren Schulen.

Sie werden in Verhinderungsfällen, oder, wenn die betreffenden Stellen zeitweise unbesetzt sind, auch im Vorstande des deutschen Ge⸗ werbe⸗Museums durch diejenigen Personen vertreten, welche sie in ihren amtlichen Funktionen bei der städtischen Verwaltung vertreten.

8) Falls im Verlaufe der Zeit das Interesse des Institutes eine Verwendung des Stiftungskapitals erfordern sollte, kann eine folche Verwendung von den Kommunalbehörden Berlins beschlossen werden. —9) Für den Fall, daß etwa das deutsche Gewerbe⸗Museum ein Fhcilach des Staates werden sollte, behält die Stadtgemeinde Berlin

ch vor, zu bestimmen, ob und in welcher Form sie die Stiftung fortbestehen lassen oder zu welchen anderen ähnlichen Zwecken sie das Stiftungsvermögen augseten wolle. 10] Bei einer etwaigen Auflösung des deutschen Gewerbe⸗-Museums ist die Stadtgemeinde Berlin berechtigt: 8

a) falls eine Aufwendung des Stiftungsvermögens nicht stattge⸗ funden hätke, zu bestimmen, zu welchem anderen ähnlichen Zwecke sie dasselbe aussetzen wolle,

b) falls eine Aufwendung des Stiftungsvermögens stattgefunden hgt, im Verhältniß dieser Aufwendung bei der Vertheilung der ver⸗ Acanden Ueberschüͤsse unter die Inhaber der Antheilscheine zu par⸗

zipiren 1 gü- wogegen die Stadt auf eine Forderung hinsichtlich der verwendeten Zinsen des Stiftungsvermögens Verzicht leistet. Magistrat hiesiger Königl. Haupt⸗ und Residenzstadt. Stadtverordnete zu Berlin.

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Vereinsthätigkeit für die Armee.

Berlin, 7. Dezember. Das Central⸗Komite der deutschen Vereine zur Pflege im Felde ver⸗ wundeter und erkrankter Krieger hat nachstehen⸗

des Cirkularschreiben an die Vorstände der einzelnen Vexeine er⸗

lassen, welches den Zweck hat, eine vorläufige Thätigkeit der deutschen Wilhelms⸗Stiftung eintreten zu lassen. (Die über⸗ sandten Summen entsprechen dem Umfang des Vereinsbezirkes und es ist hierbei das Verhältniß von 2000 Thalern zu 1 Million Einwohner maßgebend gewesen). »Die längere Fortdauer des Krieges und das mit derselben wachsende Bedürfniß für die Kranken und Verwundeten lassen es uns auch jetzt noch nicht als unbedenklich er⸗ scheinen, unsererseits mit öffentlichen Aufrufen zu Gunsten der deutschen Wilhelms⸗Stiftung hervorzutreten und die Landes⸗ und Provinzial⸗Vereine um solches Vorangehen zu ersuchen. Allein es ist erforderlich, dringenden Bedürfnissen der Invaliden des jetzigen Krieges und der Wittwen und Waisen in diesem Kriege Gefallener unverweilt durch Gewährung einer ein⸗ maligen Beihülfe nach Möglichkeit abzuhelfen. Deshalb lassen wir dem geehrten Vorstande heute für den dortigen Vereins⸗ bereich in besonderem Couvert den Betrag von. Thalern mit der Bitte um Quittung und mit dem Ersuchen zugehen, diese Summe, soweit als nöthig, für den gedachten ZBweck alsbald in der Weise zu verwenden, daß die Hülfe eine bis zur Rege⸗ lung der Fragen über die den Betreffenden zukommende Staatshülfe und über die Gewährung einer fortlaufenden Unter⸗ stützung aus der deutschen Wilhelms⸗Stiftung thunlichst auskömm⸗ liche ist. Sollte für einen oder den andern Verein die gedachte Summe sich als nicht ausreichend erweisen, so sehen wir dieserhalb einer gefälligen Nachricht entgegen. Die ersten Paragraphen des Statuts vom 25. August d. J. sprechen sich deutlich über die Voraussetzungen aus, unter welchen die Stiftung überhaupt zu Hülfe kommen kann, und der §. 3 bestimmt, dem Aller⸗ 8; Erlasse vom 3. September d. J. gemäß, daß vor der Verab⸗ olgung von Unterstützungen stets die Verbindung mit den betreffen⸗ den militärischen Centralbehörden zu suchen ist. Wir behalten uns vor, dieserhalb später noch nähere Mittheilungen an die Landes⸗ und Provinzial⸗Vereine gelangen zu lassen. b1u““

Für die jetzigen, möglichst zu beschleunigenden einmaligen Anter⸗ stützungen hat in Bezug auf die Invaliden wenigstens eine vor⸗ gängige Kommunikation mit der stellvertretenden Militärbehörde und in Betreff der Wittwen und Waisen die Fest⸗

stellung der. Dürftigkeit durch die Orts⸗ bestehunzeweise Distrikts⸗ oder Kreisbehörde statt zu finden Wir müssen überdies

wünschen, daß Seitens der Landes⸗ und Provinzialvereine bei der oben gedachten Betrages auch die Mitwir⸗ betreffenden Zweigvereine in recht geeigneter Weise

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