1870 / 386 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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satzehen beiden Fattetien und auegensmusen vhß eitt hüän (zösischen Batterie, die bei Freville Aufstellung nahm. . 80Inzwischen hatte die Tote der Brigade Lehmann Maizibtes

3 fäggeit Eintrigt des Dunkelheit war das Feuer perstumyzt. Die Brigade Lehmann sete unter demm Schutze der Auf. stellung der Brigade Valentint den Marsch auf Beaune la Rolande fort, die Brigade Valentini folgte eben dahln. I Dem 10. Armee⸗Corps war es durch die glücklich durch⸗

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geführten Gefechte gelungen, die Brigaden des &. um Beaune la Rolande zu vereinigen.

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1b choct Sün r0. 9041111 28 dUnsere Verluste belaufen sich auf 13 Offiziere, 220 Mann, diejenigen des Feindes sind bedeutender.. %9bN9 2lolch 01 An Gefangenen find in unseren Händen 1 Offizier, 170 Mann.

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Marschdisposition für den 24. Nopvember zu ersehen, sollten an diesem Tage die drei Div sionen des 20. Armee⸗Corps (General Crouzat) die Punkte Beaune la Rolande, Juxanville und La Loup (wohin zuch das Hgupte heriüen erreichen gie cesätaen stärke der drei Divisionen, gegen welche Theile ches 10. Armge Cobps gefochten haben/ ist in den Papieven jenes

orps in Und vdes 10. Arm foch 1 ffiziers auf 30,500 Mann angegeben.“

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anc A. Weiter liegen vom Kriegsschauplatz folgende Nach⸗ 8 sich Wiesha denn, Dienftag, g Dezember (W. T. B) Ein Telegramm Sr. Königlichen Hohefit des Prinzen Carl an seine hier zum Kurgebrauche an⸗

wesende Gemahlin meldet: e. er. Nachträͤgliches über g bei Hrleans: 77 Geschutze, Unzahl

Versailles, 6. Dezem ber. e

Fer eeehu pagen * armirte Dampfschiffe ge⸗

nommen, 10,000 Gefangene gemächt, die Loire⸗ Armee in alle veEb“ 0 Stuttgart, Dienstag, 6. Dezember! 9 1. genne, Ein Telegramm des Kommandirenden der württembergi⸗ schen Diviston, General v. Obernitz/ an das Kriegs⸗Ministerium

meldet, der Verlust der württembergischen Diviston in den

Gefechten vom 30. November, 2. und 3. Dezember betvug 13 Offiziere und 268 Unteroffiziere und Mannschaften todt,

47 ‚Offiziere und 1345 Mannschaften verwundet, 1 Offizier,

354 Mannschaften vermißt. Der Verlust an Pferden betrug 148. Die Württemberger haben 1400 Gefangene gemacht, dar⸗

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aten, ihre Mannschaft bis auf Weiteres zu beurlauben. Die

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einzelnen Detachements werden in den nächsten Tagen hier

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Lübeck,

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nach verfassungsmäßiger Vorschrift am Ende seiner zweisährigen

„Wirksamkeit in die Reihe der Sebgteverggurgcän h den Bürger⸗

„„meisters Dr, Curtius der Senator Dr. Th. Pehn zum vorsiten⸗ den Buürgermeister für die Jahre 1871 und⸗ l7 gemabegh⸗ 1

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Husum, 3. Dezember. (H. N.) Die freiwillige Küsten⸗ wache hat so eben vom General⸗ Gouverneur die Ordre erhal-

gen 5. Dezember. In der Senatzversammlung, am Sonnabend hat die Bürgermeisterwahl fur die beiden nächsten Jahre stattgefunden und zwar wurde an Stelle des

Württemberg. Stuttgart, 6. Dezember. Der »Staats⸗ Anzeiger für Württemberge meldet; Der König hat dem Vor⸗ 1schlag. des Königs von Bayern zugestimmt, gemeinschaftlich mit, den deutschen Fürsten bei dem⸗ Feömng von Preußen anzu. regen, daß mit Führung des Bundespräsidiums der Füißrf (verbunden werde. Heute ist, ei Nöjitant⸗ des Königs mit einem Handschreihen nach Persailles ahgegangen..

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stglieder des Nationalrathes stellten den Antrag, der

2 7 adesrath solle sämmtliche Akten und Korxespondenzen, be⸗ tre

eend die Hanzhabung der RNeutrahitat, zür Einücht Porlegfn

&☛ Schweden und Norwegen. Christianta, 29. No⸗ vember. Die näheren Umstände der abentenerlichen Fahrt der beiden Luftschiffer, deren Ballon in der KrödSharde, wie bereits gemeldet, angekommen ist, schildert Aftenbladet« wie folgt: Donnerstag Abend 10 Uhr bestiegen Beide in Paris ihren Ballon, um die Post nach dem südlichen Frankreich zu bringen. Der Wind trieb sie jedoch in eine audere Richtüng und mit

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bevor sie das Meer unter sich erblickten, legten Isie den Weg Paris über die Nordsee nach den Küsten Norwegens in 15 Funden urce⸗ wo sie am Lifjeld ihren Anker auswarfen. Sie waren kaum ausgestiegen, als der Ballon, dessen Taue

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wieder aufstieg, um, wie sich später zeigte, in der Krödshaade

zu landen. Erst nachdem die Passagtere 19 Stunden in Schhe⸗ und Kälte auf den Klippen herumgewandert warenivo se einmal beinahe die Beute hungriger Wölfe „eworben würen, entdeckten sie im Schnee eine Schlittenspur und kamen, diese

sie Feuer an, welches von den Leuten im Dorfe gesehen wurde

und nach einiger Zeit erschienen diese mit einem Schlitten,

auf Swelchem sie die Fremden nach ihrem Dorfe fuhren.

Natürlich konnten sich die Geretteten mit ihren Rettern

Wie aus der bei einem gefallenen Offizter gefundenen

Schweiz. Bern, Dienstag, 6. Pezemher. (W. X. B.)) eile R. frn, g, mher, (W. . B

einer Schnelligkeit, von der sie selbst keine Ahnung hatten,

und Anker um ein Felsstück befestigt waren, sich lobriß

verfolgend, zu einer kleinen verfallenen Hütte. Hier machten

nicht verständlich machen und durch den Namen „Chri⸗ stiania⸗« auf einer Streichholzdose erfuhren die Franzosen erst, daß sie in Norwegen seien. Montag Abend kamen sie über Kongsberg nach Drammen, und auf dem ganzen Wege dorthin, so wie in Drammen empfingen sie zahlreiche Beweise der lebhaftesten Theilnahme sowohl für ihre eigene Person als für ihr Vaterland. Als der Bahnzug um 8 Uhr in Dram⸗ men ankam, hatte sich eine große Menschenmenge am Bahn⸗ hbofe versammelt, welche die Gäste mit ununterbrochenem ö und Lebchochs auf Frankreich empfingen. Im St. Olafsklub fanden sich Abends ca. 300 Herren ein, um die Rettung der Luftschiffer zu feiern. Rachdem die Fremden angekommen und bewillkommtwaren, wurde unter donnerndem

Beifall ein Lebehoch auf Frankreich und dessen Waffenglück aus⸗ gebracht, wofür der eine der Franzosen mit einem Hoch auf

Norwegen dankte. Um eilf Uhr erschien der Gesang⸗ verein der Handwerker, welcher unter anderen Liedern die Mar⸗ seillaise und »Brudefärden paa Hardanger« vortrugen. Tisch⸗ reden auf französisch und norwegisch wechselten mit Gesang bis spät in die Nacht und nachdem die ganze Gesellschaft die Marseillaise gesungen, verabschiedeten sich die Gäste. Bei ihrer Ankunft in Christiania wurden sie von einer großen Menschenmenge hphtangen und dem Lebehoch auf. Frankreich folgte ein neunmaliges

Amerika. Washington, 5. Dezember. (W. T. B.) Die Botschaft des Präsidenten an den Kongreß bespricht in Kuͤrze die Forderungen der Union und amerikanischer Bürger, betreffend die

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Alabamafrage, und empfiehlt, die Regierung der Vereinigten

Staaten möge das Eigenthumsrecht aller dieser Forderungen

g. der Erledigung derselben übernehmen. Der Präsident

erklärt, die Vereinigten Staaten würden, sobald England die völlige und freundschaftliche Auseinandersetzung der Forderun⸗ gen verlange, in die Erörterung des Gegenstandes eintreten, mit dem ernsten Wunsche, einen Abschluß der Angelegen⸗

heit herbeizuführen, welcher der Ehre und Würde beider

Nationen entspreche. Der Präsident verkündet ferner, es sei der ernstliche Wunsch der Vereinigten Staaten, daß der Friede in Europa wieder hergestellt würde, allein die herge⸗ brachte Politik verbiete es denselben, sich in die europäischen Angelegenheiten einzumischen. Bezüglich des Verhaltens Kana⸗ da’s in der Fischereifrage erklärt der Prästdent, die Vereinigten

Staaten würden, falls Kanada bei seinen Forderungen ver⸗

harre, sich gezwungen sehen, Maßregeln zum Schutze der Rechte amerikanischer Bürger zu ergreifen. Die Botschaft empfiehlt weiter die Befolgung einer Politik, welche geeignet sei, das

Papiergeld auf den Paricours zu bringen. Schließlich befür⸗

wortet der Präsident die Erwerbung von San Domingo und die Regelung der Forderungen der Unionsbürger an Kuba durch Entscheidung eines gemischten Gerichtshofes, dessen Mit⸗ glieder theils aus Amerikanern, theils aus Kubanern zu be⸗ stehen hätte. * .

Berlin, 7. Dezember. Die aus Veranlassung des hundertsten Geburtstages König Friedrich Wilhelms III. gefaßten Kommungl⸗ Beschlüsse in Betreff einer Stiftung von 100,000 Thlr. zur Förde⸗ rung der Zwecke des deutschen Gewerbe⸗Mufeums sind in Folge des ausgebrochenen Krieges bis jetzt unausgeführt geblieben. Gegenwärtig hat der Magistrat die Stiftungsurkunde mit der Maß⸗ gabe, daß die Stiftung mit dem 1. Januar 1871 in Wirksamkeit tritt, entworfen und dieselbe den Stadtverordneten zur Genehmigung und event. zur sofortigen Vollziehung vorgelegt, um dieselbe zu der Zeit, wo die Beendigung des Krieges als gesichert zu betrachten sein wird, Sr. Majestät dem Könige mit den entsprechenden Anträgen zu überreichen. Der Entwurf zur Stiftungsurkunde lautet:

»Wir, der Magistrat und die Stadtverordneten der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin urkunden und bekennen hiermit, daß wir zu Ehren des Gedächtnisses

König Friedrich Wilhelm des Dritten und zur Förderung des deutschen Kunstgewerbes eine Stiftung errichtet haben, welche den Namen Friedrich⸗Wilhelms⸗Stiftung führen und nach folgenden Satzungen verwaltet werden soll:

1) Die von der Stadtgemeinde Berlin mit einem Kapitale von

Einmal Hunderttausend Thalern Preuß. Courant begründete Friedrich⸗

Wilhelms⸗Stiftung, welche mit dem 1. Januar des Jahres 1871 in Wirksamkeit tritt, hat die Rechte einer juristischen Person und wird als solche durch den Magistrat der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin

vertreten.

2) Das Kapitalvermögen der riedrich⸗Wilhelms⸗Stiftung, also sowohl das Ootationskapital (vgl. Nr. 1), wie alle Kapitalzuwendun⸗ gen, welche der Stiftung durch Geschenke, Erbschaften oder Vermächt⸗ Rgbe möchten, wird durch den Magistrat von Berlin ver⸗

3) Die Erträge des Dotationskapitals und sofern darüber nicht

von den Gebern anderweit disponirt worden ist, auch die Erträge des

sonstigen Stiftungsvermöͤgens sollen zum Besten des deutschen Gewerbe⸗ Museums verwendet werden Sie werden dem Vorstande dieses Insti⸗ tuts durch den Magistrat überwiesen. ag m du wile

4) Während der ersten zehn Jahre des Bestehens der Stiftung

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steht es dem Vorstande des deutschen Gewerbe⸗Museums frei, die i üͤberwiesenen Erträge der Stiftung sowohl zur Vermehrung he Sammlungen des deutschen Gewerbe⸗Museums, als zu anderen Unter⸗ richtszwecken dieses Instituts zu verwenden. 4* 11““ —5) Ueber die Art, wie die Verwendung der Erträge der Stiftung erfolgt ist, hat der Vorstand des deutschen Gewerbe⸗Museums am üall jedes Jahres den Kommunalbehöͤrden von Berlin Bericht zu 6) Nach Ablauf des unter 4. bestimmten Zeitraums steht es den Kommunalbehöͤrden von Berlin frei, üͤber 1 Shrchne Uechveridieha der Erträge zu Zwecken des deutschen Gewerbe⸗Museums genauere Bestimmungen, als unter 4. geschehen ist, zu treffen und durch solche

Festsetzungen den Vorsatz, die Friedrich⸗Wilhelms⸗Stiftung als solche

auch äußerlich erkennbar zu machen, zu verwirklichen. 2) In den Vorstand des deutschen Gewerbe⸗Museums treten als vollberechtigte Mitglieder desselben drei Deputirte der Stadt: der jedesmalige Ober⸗Bürgermeister, der jedesmalige Stadtverordneten⸗Vorsteher, 1 der Stadt⸗Schulrath für die höheren Schulen. ——— Sie werden in Verhinderungsfällen, oder, wenn die betreffenden Stellen zeitweise unbesetzt sind, auch im Vorstande des deutschen Ge⸗ werbe⸗Museums durch diejenigen Personen vertreten, welche sie in

ihren amtlichen Funktionen bei der staͤdtischen Verwaltung vertreten.

8) Falls im Verlaufe der Zeit das Interesse des Institutes eine Verwendung des Stiftungskapitals erfordern sollte, kann eine solche Verwendung von den Kommunalbehörden Berlins beschlossen werden. 9) Für den Fall, daß etwa das deutsche Gewerbe⸗Museum ein

nstitut des Staates werden sollte, behält die Stadtgemeinde Berlin sich vor, zu bestimmen, ob und in welcher Form sie die Stiftung fortbestehen lassen oder zu welchen anderen ähnlichen Zwecken sie das Stiftungsvermögen aussezen wolle. 6 b 9 10) Bei einer etwaigen Auflösung des deutschen Gewerbe⸗Museums ist die Stadtgemeinde Berlin berechtigt: 8

a) falls eine Aufwendung des Stiftungsvermögens nicht stattge⸗ fuͤnden hätte, zu bestimmen, zu welchem anderen ähnlichen Zwecke sie dasselbe aussetzen wolle, 3

b) falls eine Aufwendung des Stiftungsvermögens stattgefunden hat, im Verhältniß dieser Aufwendung bei der Vertheilung der ver⸗ bleibenden Ueberschuͤsse unter die Inhaber der Antheilscheine zu par⸗

Zinsen des Stiftungsvermögens Verzicht leistett. Magistrat hiesiger Königl. Haupt⸗ und Residenzstadt. Stadtverordnete zu Berline«..

wogegen die Stadt auf eine Forderung hinsichtlich der verwendeten

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BVBereinsthaätigkeit für die Armee.

. 1 82141 it Berlin, 7. Dezember. Das Central⸗Komite der deutschen Vereine zur Pflege im Felde ver⸗ wundeter und erkrankter Krieger hat. nachstehen⸗ des Cirkularschreiben an die Vorstände der einzelnen Vexeine er⸗ lassen, welches den Zweck hat, eine vorläufige Thätigkeit der deutschen Wilhelms⸗Stiftung eintreten zu lassen. (Die über⸗ sandten Summen entsprechen dem Umfang des Vereinsbezirkes

und es ist hierbei das Verhältniß von 2000 Thalern zu 1 Million

Einwohner maßgebend gewesen). »Die längere Fortdauer des Krieges und das mit derselben wachsende Bedürfniß für die Kranken und Verwundeten lassen es uns auch jetzt noch nicht als unbedenklich er⸗ scheinen, unsererseits mit öffentlichen Aufrufen zu Gunsten der deutschen Wilhelms⸗Stiftung hervorzutreten und die Landes⸗ und Provinzial⸗Vereine um solches Vorangehen zu ersuchen. Allein es ist erforderlich, dringenden Bedürfnissen der Invaliden des jetzigen Krieges und der Wittwen und Waisen in diesem Kriege Gefallener unverweilt durch Gewährung einer ein⸗ nach Möglichkeit abzuhelfen. Deshalb lassen wir dem geehrten Vorstande heute für den dortigen Vereins⸗ bereich in besonderem Couvert den Betrag von... Thalern mit der Bitte um Quittung und mit dem Ersuchen zugehen, diese Summe, soweit als nöthig, für den gedachten Zweck alsbald in der Weise zu verwenden, daß die Hülfe eine bis zur Rege⸗ Fragen über die den Betreffenden zukommende Staatshülfe und über die Gewährung einer fortlaufenden Unter⸗

stützung aus der deutschen Wilhelms⸗Stiftung thunlichst auskömm⸗

liche ist. Sollte für einen oder den andern Verein die gedachte Summe sich als nicht ausreichend erweisen, so sehen wir dieserhalb einer gefälligen Nachricht entgegen. Die ersten Paragraphen des Statuts vom 25. August d. J. sprechen sich deutlich über die Voraussetzungen aus, unter welchen die Stiftung überhaupt zu Hülfe kommen kann, und der §. 3 bestimmt, dem Aller⸗

1. Erlasse vom 3. September d. J. gemäß, daß vor der Verab⸗

olgung von Unterstützungen stets die Verbindung mit den betreffen⸗ den militärischen Centralbehörden zu suchen ist. Wir behalten uns vor, dieserhalb später noch nähere Mittheilungen an die Landes⸗ und Provinzial⸗Vereine gelangen zu lassen. .

Für die jetzigen, möglichst zu beschleunigenden einmaligen Unter⸗

stützungen hat in Bezug auf die Invaliden wenigstens eine vor⸗

gängige Kommunikation mit der stellvertretenden Militärbehörde und in Betreff der Wittwen und Waisen die Fest⸗ stellung der. Dürftigkeit durch die Orts. beziehungsweise Distrikts⸗ oder Kreisbehörde statt zu sinden Wir müssen überdies wünschen, daß Seitens der Landes⸗ und Provinzialvereine bei der oben gedachten Betrages auch die Mitwir⸗ betreffenden Zweigvereine in recht geeigneter Weise

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