1870 / 388 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Auf eine Entgegnung des Abg. Lasker: 8 Meine Herren! Diese Frage ist bei den Verhandlungen, auf denen die Verträge beruhen, nicht erörtert worden. Man ist bei diesem Stillschweigen wohl davon ausgegangen, daß dem Gläubiger gegen⸗ über das Rechtssubjekt, welches kontrahirt hat, sich nicht durch einen Akt Feren freien Willens aufloͤsen kann. erner: 1 Ich glaube, die Einwendung des Herrn Abgeordneten erledigt sich einfach durch den Inhalt des Protokolls vom 15. November 1870. Es ist in diesem Protokolle ausdrücklich gesagt, daß die Verfassung mit dem 1. Januar 1871 in Wirksamkeit treten soll, nicht früher. Es die beiden Tage, von denen er spricht, absolut zusammen. erner: 6 Meine Herren! Eine authentische Interpretation kann ich hier nicht geben; ich kann nur sagen, daß ich unter dieser »Zustimmung« nichts anders verstanden habe, als die Zustimmung im Bundesrathe, und daß mir bisher eine entgegenstehende Auffassung nicht bekannt geworden ist. 1u““ Auf die Anfrage des Abg. Frhrn. zur Rabenau:; Ich bin in der Lage, den Antrag des hessischen Herrn Abgeordneten sofort zu beantworten. Es ist bei der Verhandlung über die vor⸗ liegende Verfassung die Frage der hessischen Militärkonvention, der Behandlung des hessischen Kontingents von vornherein in Erwägung gezogen. Der Großherzoglich hessischen Regierung würde es erwünscht gewesen sein, das ganze Kontingent gleich vom 1. Januar nächsten Jahres an auf den Bundesetat, in die Verwaltung des Bundes über⸗ gehen zu lassen; indessen dem standen etatsmäßige Schwierigkeiten entgegen. Es ist festgestellt zwischen dem Präsidium und der hessischen Regierung als eine natürliche Konsequenz aus der Verfassung, daß vom 1. Januar 1872 ab das gesammte hessische Kontingent in den Etat und die Verwaltung des Bundesheeres eintritt, daß natur⸗ nothwendig sich hieran eine Aenderung der hessischen Militärkonvention knüpfen muß, und daß über diese nothwendige Aenderung im Laufe des nächsten Jahres verhandelt werden soll.

„— Der Königlich sächsische Bundesbevollmächtigte, Geheime Regierungs⸗Rath Schmalz entgegnete dem Abgeordneten Bebel: Der Herr Abg. Bebel hat Anlaß genommen, bei der heutigen Debatte zurückzukommen auf einen vor mehreren Tagen in diesem Hause verhandelten Gegenstand, und hat insbesondere dabei die Be⸗ hauptung aufgestelit, daß der von dem Königlich sächsischen Staats⸗ Minister Freiherrn von Friesen damals citirte Paragraph des Ver⸗ einsgesetzes im Königreich Sachsen nur von Versammlungen unter freiem Himmel handele, daß also mit der darin enthaltenen Ermäch· tigung, eine Versammlung der Art, wie sie durch ein Verbot der sachsischen Regierung vom 21. September d. J. getroffen worden ist, nicht habe getroffen werden können. Ich kann mich zur Widerlegung darauf beschränken, den entsprechenden Paragraphen des Geseätzes zu verlesen, er lautet: „Bei dringender Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit können Versammlungen sowie öffentliche Auf- und Um⸗ züge und Festlichkeiten verboten werden.«

Sie sehen, meine Herren, es ist hier zuerst von Versammlungen ganz generell gesprochen, und nur weiterhin ist dann von öffent⸗ lichen Umzügen und Festlichkeiten die Rede. Ich bin der Meinung, daß damit der Einwand des Herr Abg. Bebel widerlegt sei.

Der Großhherzoglich hessische Bundesbevollmächtigte, Geheime Legations⸗Rath Hofmann, erklärte in der Diskussion über den Antrag des Grafen zu Solms in Betreff der mit Hessen abgeschlossenen Militär⸗Konvention:

Ich hätte gewünscht, daß der Herr Abg. zur Rabenau in einem Augenblick, wo die hessischen Truppen vor dem Feinde stehen, nicht in dieser Weise über eine Anstalt sich ausgelassen hätte, die aller⸗ dings vorübergehend bis zu einem gewissen bestimmten Zeitpunkte in der hessischen Diviston noch besteht. Der Grund, warum seiner Zeit bei Abschluß der Militärkonvention hessischer Seits Werth darauf gelegt wurde, in beschränkter Weise und bis zu einem be⸗ stimmten Zeitpunkte die war ledig⸗ lich der Wunsch der hessischen ilitär⸗Verwaltung, den Stand der Unteroffiziere in der Weise tüchtig zu erhalten, wie es damals in Hessen der Fall war. Der groͤßte Theil, wenn nicht alle Unteroffiziere der hessischen Division, bestanden aus sogenannten Ein⸗ stehern, und mit einem plötzlichen Uebergange zu dem System der allgemeinen persönlichen Wehrpflicht fürchtete die hessische Militär⸗ verwaltung, in dieser Beziehung eine empfindliche Lücke entstehen zu sehen. Es wurde deshalb damals die Stellvertrelung in beschränkter Weise noch fünf Jahre lang aufrecht erhalten. Es versteht sich aber ganz von selbst, daß auch dieser Punkt einen Gegenstand der Verein⸗ barungen bilden wird, die vorbehalten sind und die getroffen werden müssen, um das hessische Militärwesen mit der neuen Bundes⸗ verfassung in Einklang zu bringen. 1 8

Ich glaube, daß die jetzige Aeußerung des Herrn Abgeordneten zur Rabenau den Wunsch, den ich zuerst ausgesprochen hatte, nur noch mehr rechtfertigt. Was den letzten Punkt betrifft, so erlaube ich mir einfach zu bemerken, daß das dermalige hessische Militärbudget auf dem Normalsatz von 225 Thalern pro Kopf des Kontingents be⸗ ruht. Wenn der Abgeordnete Wehrenpfennig einen Widerspruch zwi⸗ schen der hessischen Militärkonvention und der Pundesver⸗ fassung entdeckt hat, so muß ich vor allen Dingen bedauern, daß diese Entdeckung etwas sehr spät kommt, nämlich in einem Zeitpunkt, wo die Norddeutsche Bundesverfassung im Begriff ist, ihre Wirksam⸗ keit zu beschließen und einer neuen deutschen Verfassung Platz zu machen, und zugleich zu einer Zeit, wo auch die hessische Militärkonvention ihrem Ende entgegengeht. Ich kann aber

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ihrer

den Herrn Abgeordneten Wehrenpfennig darüber vollständig be⸗ ruhigen, daß mit jener Bestimmung der hessischen Militär⸗Konvention der Bundesverfassung kein Abbruch geschehen ist und zwar aus dem einfachen Grunde, weil in Beziehung auf das oberhessische, d. h. das Bundes⸗Kontingent, für welches ja allein die Bundesverfassung maßgebend war, die Stellvertretung überhaupt nicht Platz gegriffen hat: es müßte denn sein, daß der Abg. We renpfennig behaupten könnte, daß mehr als aller hessischen Soldaten aus Einstehern be⸗ dos wird er niemals behaupten können.

Ferner:

Ich bedaure sehr, daß ich die hohe Versammlung in so vorge⸗ rückter Stunde noch aufhalten muß; da mir aber eine Unrichtigkeit vorgeworfen ist, so erwidere ich dem Herrn Abg⸗ zur Rabenau, daß der Satz von 225 Thaler auch nach der Norddeutschen Bundesver⸗ fassung nur die Norm für das Ordinarium ist, und daß das hessische Kriegs⸗Ministerium selbstverständlich und zu seinem eigenen Bedauern nicht im Stande war, auch die außerordentlichen Ausgaben von diesen 225 Thalern zu bestreiten, nemnenclic nicht die Ausgaben für die erste Einrichtung, die absolut nicht in diesen 225 Thalern begriffen sein konnten. 1 . u

Schließlich: 8 V Nochmals mein aufrichtigstes Bedauern, meine Herren, daß ich genöthigt bin, auch darauf zu erwidern, das oberhessische Kontingent ist faktisch gar nicht ausgeschieden, sondern es bildet nur eine ideelle Quote der ganzen hessischen Division, und ich kann behaupten, daß, so lange nicht mehr als zwei Drittel der ganzen hessischen Division Stellvertreter sind, der Bundesverfassung vollständig genügt wird. Denn, meine Herren, die militärische Freizügigkeit bewirkt, daß Sie nicht sagen können, dieser oder jener einzelne Soldat gehöre zum Bundeskontingent.I 1 Meine Herren, ich bin wahrhaft peinlich davon berührt, daß der Eintritt Hessens in den deutschen Bund zuletzt noch mit dem Miß⸗ klange begrüßt worden ist, den wir soeben gehört haben. Ich habe gehofft, daß ich namentlich dem Herrn Abg. zur Rabenau im Gefühle der Befriedigung über den jetzigen Anschluß begegnen würde, und ich möchte diese unerquickliche Scene zu einem versoͤhnlichen Ende bringen, indem ich schließlich der Hoffnung Ausdruck gebe, daß wir im neuen Jahre und im neuen Deutschen Bunde oder Reiche eine solche hessische Polemik aus diesem Hohen Hause für immer verschwinden lassen!

Landtags⸗Angelegenheiten.

Im 7. Königsberger Wahlbezirk, Kreise Osterode⸗Neidenburg, ist für den Rittergutsbesitzer von Livonius, welcher abgelehnt hat, der Landrath von Brandt in Osterode mit 126 gegen 94 Stimmen, welche Negenborn⸗Schloß Gildenburg erhalten hat, und im 4. Cölner Wahl⸗ bezirk, Sieg⸗Mühlheim⸗Wipperfürth, ist für den Regierungs⸗Rath Arndts, welcher dort abgelehnt hat, der Landrath z. D. Freiherr Felix von Los mit 173 gegen 111 Stimmen, welche der Appellations⸗ gerichts⸗Vize⸗Präsident Dr. von Roöͤnne erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Die Nr. 49 der »Annalen der Landwirthschaft in den Königl. preußischen Staaten« hat folgenden Inhalt: Abmessungen der Mauer⸗ und Dachziegel. Kooperative Vereine in England. Ueber die Ver⸗ wendung des basisch phosphorsauren Kalkes bei der Aufzucht von Viech; von Dr. Wilhelm Cohn. Eine neue Kartoffelaushebe⸗Maschine von Dr. E. Perels. Die Besteuerung der Landwirthschaft in Frankreich. (Aus dem Generalberichte über die franzoͤsische Ackerbau⸗Enquste.) Fortsetzung. Berichte und Korrespondenzen: Aus den Regierungsbezirken Gumbinnen, Danzig und Bromberg. Literatur: Mentzel und v. Lengerk.⸗'s verbesserter landwirthschaftlicher Hülfs⸗ und Schreibkalender auf das Jahr 1871. Notizen: Stand der Rinderpest in den deutschen Ländern links des Rheines. Ausbruch der Rinderpest im Kreise Inowraclaw. Aufhebung der Verkehrs⸗ beschränkungen in Lauenburg. Aufhebung der Verkehrsbeschränkungen in Mecklenburg⸗Schwerin. Eingang einer Sammlung aus Ostindien für das landwirthschaftliche Museum. Bestrafung der Flachsarbeit bei Licht. Jubelfest der Kaiserlich russischen Akademie zu Moskau. Ackerbauschule zu Lüdinghausen. Das landwirihschaftliche Foribil⸗ dungswesen in Württemberg 1869,/70. Ernteergebnisse des Jahres 1870 in Baden. Berichtigung. Hypothekenbericht der preuß. Boden⸗ kredit-Aktienbank in Berlin, Jachmann⸗Spielhagen. Marktberichte. Stärkepreise. Viehpreise.

Kunst und Wissenschaft.

Tagebuch des deutsch⸗franzoͤsischen Krieges 1870. Unter diesem Titel giebt Dr. Georg Hirth im Verein mit Dr. Fügus von Gosen, (Berlin, 1870, Kommissionsverlag von Stilke und van Muyden) ein Sammelwerk heraus, welches, dem Prospekt zufolge, nicht nur den aus dem Felde heimkehrenden Kriegern die während Abwesenheit in der Heimath erschienenen Aufzeich⸗ nungen, sondern auch zur Benutzung für den Geschichts⸗ forscher alle wichtigeren, während der Kriegführung selbst flüssig gewordenen Quellen sammeln soll. Den Inhalt des Tage⸗ buchs bilden mithin die auf den Krieg und den Friedensschluß bezuͤg⸗ lichen diplomatischen Aktenstücke und Berichte über die politischen Transaktionen in den kriegführenden wie in den neutralen Staaten, Berichte über die Sitzungen des Reichstages in Berlin, der Kammern in München, Stuttgart, Darmstadt, des gesetzgebenden Körpers und des Senats in Parie, des englischen und italienischen Parlaments ꝛc., über öffentliche Kundgebungen und die Stimmung der Bevölkerungen; sämmtliche von deutscher und französischer Seite gegebene offizielle IE ferner in weitestem Umfange die wichtigeren Kriegs⸗

Sporst,

ichte in der deutschen, französischen, englischen und österreichischen beriche⸗ charakteristische Schilderungen des Lebens auf den Märschen, im Lager und den Lazarethen, Feldpostbriefe von Offizieren und Sol⸗ daten, Berichte über die freiwillige Vereinsthätigkeit, ferner die besseren Gedichte; hervorragende Urtheile über die allgemeine Lage, über die Bedingungen des Friedensschlusses, über die zukünftige politische Ge⸗ staltung Deutschlands u. s. wW.

Die Anordnung im Werke ist dem Stoff entsprechend chrono⸗

logisch. Das ⸗vorliegende I. Heft reicht bis zum 16. Juli. Die Entwickelung der deutschen Verhältnisse hat einen kleinen Deutschen Reichskalender hervorgerufen, der auf das Jahr 1871,]

im ersten Jahrgange, (Dresden, Schulbuchhandlung) erschienen ist. Neben dem Kalendarium enthält derselbe eine Kriegschronik des Jahres 1870, dann unter dem Titel »die Helden des deutsch⸗französischen Krieges von 1870, deren Leben und Großthaten in kurzen Umrissen geschildert von Dr. Oskar Liebel«, kurze Biographien Sr. Majestät des Königs, Ihrer Königlichen Hoheiten der Kronprinzen von Preußen und Sachsen, und des Prinzen Friedrich Carl, der Grafen von Bismarck und von Moltke, sowie des Generals von Roon. Auch für Unterhaltung ist durch eine kleine Novelle und durch »Feldzugspl

dereien« im Kalender gesorgt.

Häandels⸗Register. Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In unser Firmenregister ist Nr. 6086 die Firma: 1

L verns Zweigniederlassung zu it ihrem Hauptsitze zu Leipzig und mit einer Zweignieder e 18 als Inhaber der Kaufmann Max Blumann zu Leipzig (hiesiges Geschäftslokal: Spandauerstraße Nr. 56) heute ein⸗ tragen worden. 83 Fur das gedachte Handelsgeschäft ist dem Max Freudenberg hier Prokura ertheilt, und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter

Nr. 1660 heute eingetragen. Die Handelsgesellschaft W. L. Cahnheim zu Berlin hat für ihr hierselbst unter der Firma: W. L. Cahnheim 8 (Nr. 142 des Gesellschaftsregisters) bestehendes Handelsgeschäft dem

ranz Heinrich Ludwig Engelmann hier Prokura ertbeilt und ist die⸗ sflo⸗ Selnre Prokurenregister unter Nr. 1661 heute eingetragen.

el von der Handelsgesellschaft in Albert Meysel & co.,

zurückgenommen und sub Nr. 1605 des

kurenregisters gelöscht worden. 1 Berlin, den 6. Dezember 19370.ͤ

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

—öüün‚nnRA—

Pro⸗

1 n unser Handelsfirmenregister ist zufolge Verfügung vom 5. dies voser g unter Nummer 222 die Firma O. Schmall zu Forst i. L. (Materialwaaren⸗Geschäft), und als deren Inhaberin die Frau Kaufmann Carl Schmall, Ottilie, geb. Kreuz, zu Forst eingetragen worden, welche Letztere ihren genannten Ehemann zum Prokuristen bestellt hat, was unter Nummer 25 des Prokuren⸗ registers heut vermerkt ist. 8 den 6. Dezember 1870. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. 3

n unser Handels⸗Gesellschafts⸗Register ist unter Nr. 8 am 30. e 8899 eingetragen: Firma J. Aron zu Königsberg N/M. Joseph Aron und Leonor Aron zu Königsberg N,/M. sind die all⸗ einigen Inhaber dieser am 1. Dezember 1870 in Thätigkeit getretenen offenen Gesellschaft, jeder von beiden Inhabern ist zur Vertretung der

t befugt. 8“ .gr, den 30. November 1870.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht Lübben. Ddie unter Nr. 121 unseres Firmenregisters eingetragene Firma »Wilhelmine Perschk⸗ zu Vetschau, Inhaberin Handelsfrau Perschk, Wilhelmine, geborne Daniel daselbst, ist erloschen und zufolge Ver⸗ fügung vom 1. Dezember 1870 an demselben Tage gelöscht.

Die Bearbeitung der auf die Führung des Handelsregisters be⸗ züglichen Geschäfte ben hiesigen Gerichte wird auch im Jahre 1871 durch den Gerichts⸗Rath Rhode und Gerichts⸗Sekretär Feierabend erfolgen, die Bearbeitung der auf das Genossenschaftsregister bezüg⸗ lichen Geschäfte ist dem Gerichts⸗Rath Hilbert und Sekretär Feier⸗ abend übertragen. Eintragungen in das Handelsregister werden pro 1871 durch den Preußischen Staats⸗Anzeiger und den öffentlichen Anzeiger des Amtsblattes der Regierung zu Königsberg, die Eintra⸗

n in ztlich, 8as Königsberger Regierungs⸗Amtsblattes und die Königsberger Har⸗ tungsche Zeitung veroͤffentlicht werden.

Rastenburg, den 1. Dezember 1870.

8 Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

unserm Firmenregister sind unter Nr. 3501 8 Pa gebea Eduard Hein zu Tilsit. 1 Ort der Niederlassung: Tilsit. 8 Fiehce 8 a Heinꝛ, er Nr. 35 . 8 1n8 der Kaufmann Johann Keckstadt zu Tilst Ddertt der Niederlassung: Tilsit. Firma: »J. Keckstadt«, zufolge Verfügung vom 5. Dezember 1870 am Jahres eingetragen. 2.

1“

das Genossenschaftsregister durch den öffentlichen Anzeiger

8

Für das Kalenderjahr 1871 werden die auf die Führung unseres Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte von dem Königlichen Kreisrichter von Guretzky⸗Cornitz unter Mitwirkung des Königlichen Kreisgerichts⸗Sekretärs Dallwitz bearbeitet, und die vorgeschriebenen Bekanntmachungen durch den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, sowie durch den Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Marienwerder veröffentlicht werden. Deutsch⸗Crone, den 2. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht.

Zu den nach Artikel 13 des allgemeinen deutschen Handelsgesetz⸗ buchs und §. 4 des Gesetzes vom 27. März 1867, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und Wirthschafts Genossen⸗ schaften, vorgeschrkebenen Bekanntmachungen der Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister sind für das nächste Jahr 1871 folgende Blätter bestimmt worden: 1) der öffentliche An⸗ zeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Danzig, 2) der

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Für das Jahr 1871 ist zur Bekanntmachung der Eintragungen in die von uns zu führenden Handels resp. Genossenschaftsregister a) die Bromberger Zeitung, b) die Ostsee⸗Zeitung, c) der Preußische Staats⸗Anzeiger bestimmt und zum Richter für die auf Führung des Genossenschafts⸗ und Handelsregisters bezüglichen Geschäfte der Kreisgerichts⸗Rath Kienitz und als Sekretär der Bureau⸗Assistent Pfau ernonnt. Der richterliche Kommissarius ist jeden Dienstag und Freitag, Vormittags von 10 bis 12 Uhr im Geschäftslokal Nr. 38 anwesend. .“

Bromberg, den 1. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht.

In unserem Firmenregister ist ad Nr. 85 das Erlöschen der Firma Oswald Petrick und in unserem Prokurenregister ad Nr. 7 das Erlöschen der von dem Kaufmann Oswald Petrick dem Adolph Petrick ertheilt gewesenen Prokura zufolge Verfügung vom heutigen Tage eingetragen. 8 Neurode, den 28. November 1870. .“ Kggonhigliche Kreisgerichts⸗Deputation

n unserem Firmenregister ist die unter Nr. 297 diesic. Firma »Wiedemann’s Buchhandlung⸗ Inhaberin das Fräu⸗ lein Marie Wiedemann hierselbst und in unserem Prokurenregister die bezüglich der vorbezeichneten Handelseinrichtung unter Nr. 17 eingetragene Prokura des Otto Wiedemann hierselbst heut ge sg. worden. . 1 Ratibor, den 30. November 1870.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters, sowie die E1“ 62 8 zusammenhängenden Geschäfte, ist für das Geschäftsjahr 1871 dem Herrn Gerichts⸗Assessor Weber, als Richter, dem Herrn Kalkulator Busse, als Sekretär, übertragen worden und werden Anträge auf Eintragung in das Handels⸗ und das Genossen⸗ schaftsregister an hiesiger Gerichtsstelle an jedem Mittwoch, zwischen 10 bis 12 Uhr, und bei den Kreisgerichts⸗Kommissionen zu Calbe a. M., Clötze und Oebisfelde zu der von dort aus zu be⸗ stimmenden Zeit aufgenommen. Die Bekanntmachungen der Ein⸗ tragungen erfolgen durch den Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Magde⸗ burgische Zeitung, die Berliner Börsen⸗Zeitung und den hiesigen Kreis⸗ Anzeiger. Gardelegen, den 3. Dezember 1870. .“

Königliches Kreisgericht. 1u.“

beziehungsweise in de der Königlichen Regierungen zu

Quedlinburg, den 1. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht.

.

Kaufmann Robert Levin in Göttingen. önn nn den 30. November 1870.

Tilsit, den 5. Dezember 1870. 8 Königl. Kreisgericht.

Königliches Amtsgericht.

Preußische Staats⸗Anzeiger zu Berlin. Elbing, den 2. Dezember 1870.

eingetragene

Die Eintragungen in unser Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden i e des Jahres 1871 im Preußischen Staats⸗Anzeiger, in der Berliner Börsenzeitung, in der Magdeburgischen Zeitung und

den öffentlichen Anzeigern zu den Amtsblättern

ffentlich Magdeburg 15 1 im Wochenblatte für die Stadt Quedlinburg und im Hallerschen Anzeiger für be llacgeaföonichen Kreise Aschersleben, Calbe a. S. und Mansfeld veröffentlicht werden. Die auf die Führung sich beziehenden Geschäfte werden durch den Kreisgerichts⸗Direttor Geheimen Justiz⸗Rath Dr. Meißner und von dem Kanzlei⸗Direktor Fricke als Sekretär bearbeitet.

Fol. 303. Firma: Robert Levin in Göttingen Inhaber: