1870 / 395 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

5030 6) Ida von Parpart, geb. Honigmann, Ehefrau des Guts⸗ besitzers Arthur von Parpart auf Teupitz bei 7) Frau Wittwe Eduard Schleger, geb. Mathilde Honigmann, Rektnerin in Essen, beehre ich mich Folgendes ergebenst vorzustellen: 1 Am 14. Februar dieses Jahres starb zu Coblenz der Rentner Friedrich Schulz ohne Hinterlassung bekannter Erben der eines Testaments. . Er wurde überlebt, und demnach für den Fall, daß keine erbfähigen Verwandten oder natürliche Kinder vorhanden sein sollten, beerbt von seiner Wittwe Anselma, geb. Franken. Diese starb am 21. Februar mit Hinterlassung des beiliegen⸗ den Testaments und der Bittsteller als Intestaterben; in dem

Testament sind die sämmtlichen Geschwister und Geschwister⸗ 1“] 4 keban mit dnh düc s der sub F. aufgeführten mit Legaten Verloosung, Amortisation, Fisehlang u. s. w. von öffentlichen Papieren.

bedacht. Cb 88 1.e 8 f. V8 .““ B s t 8 bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung hat die Inventarisation de 9 Nachlasses der Eheleute Schulz stattgefunden, auch sind die [3690] 8 e - 1 n m q chu n g. vorhandenen Mobiliar⸗Effekten auf Grund einer Präsidial⸗ 8 Berlin 2 Stettiner Eisenbahn. Ordonnanz versteigert und der Erlös angelegt worden. ee k Es erübrigt nur noch, daß die Erben der Anselma, geb. Ünee. Franken, auch in den Besitz des Nachlasses des Friedrich Schulz eingewiesen werden. Der Friedrich Schulz ist geboren im Jahre 1794 oder 1795 in Essen; über die früheren Ver⸗ 1 8 hältnisse der Erblasser kann ich nur angeben, daß die Ehe⸗ H 9. 2 8 8 1““ S.

leute Schulz erst im Jahre 1863 von Dortmund nach Co⸗ blenz gezogen sind, in den 1850er Jahren hatten dieselben in Berlin, 14. Dezember. dem Landtage den Staa shaushalts⸗Etat für das Jahr 1871 so frühzeitig, als die Verhältnisse es

Hobeisen im essenschen Bergreviere gewohnt, wo ꝛc. Schul C1Z166“ 1 8 dis CeerLaggfaree angcbelts wer⸗ ie eiaie Zeit bebar 3 e bmshelt er mnler gchsten Verordnung Hos d. M. ie Eheleute Schulz in Werden an der Ruhr gelebi, wo au a 2 m Weißen Saale des hiesigen rzu deren Ehe im Jahre 1820 geschlossen worden i. Königlichen Schlosses die feierliche Eröffnung des Landtaheg der gestatteten, Beschlußnahme vorzulegen. Monarchie statt. Derselben war Gottesdienst vorangegangen Die wichtigen Aufgaben der inneren Reform⸗ Gesetzgebung, welche die Landesvertretung zum Theil bereits beschäftigt haben, müssen vor den außerordent⸗

Ich stelle demnach das ergebene Gesuch: Das Königliche Landgericht wolle die Bittsteller als I. Emisston gegen Einlösung des Coupons Nr. 9 der IV. Serie und und zwar für die Mitglieder der evangelischen Kirche im Dom, wo der General⸗Superintendent, Hof⸗ und Domprediger Dr. lichen Ereignissen, welchen die ganze Aufmerksamkeit der Nation zugewendet ist, vorübergehend zurücktreten.

ben Frieense ga 1. nurdfchst ester die Ach aes del unferenerg as,d dehacenn,ne 1 Hoffmann die Predigt über den Text 1. Sam. 7, 12 hielt Zahl der durch Art. 770 des bürgerlichen Gesetzbuches vor⸗ hier bei unserer Hauptkasse, in Berlin bei unsere für die der katholischen Kirche in der St. Hedwigskirche. Die Mitglieder des Landtags nahmen im Weißen Saale in dem Die Staats⸗Regierung wird dieselben nach der Rück⸗ kehr des Friedens und mit der Zuversicht wieder aufnehmen, daß der versöhnende Geist, welcher in

Für gleichlautende, dem Anwalt der Bittsteller auf Verlanga ertheilte Ausfertigung Der Landgerichts⸗Sekretär. L. S. gez. Ellinger.

Kosten 3 Thlr. 5 Sgr. 8 Empfangen an 2 Thlr. 24 Sgr. Coblenz, den 30. Mai 1870.

Königliches Haupt⸗Steueramt. gez. Eck.

ür die Richtigkeit dieser Abschrift: Der Anwalt der Bittsteller. 1 Loenartz. 1

Das Abonnement betrgt 1 Thlr. 2q 9 9 Alle Post-Anstalten des In⸗ und für das Viorteljahr. 6 Anuslandes nehmen Bestellun ST vnae T n.

Insertionspreis für den Naum einer für gerlin die Expedition des pruchzeile Sgr. Preußischen Staats-Anzeigers:

Zieten⸗Platz Nr. 3.

Die Zahlung der am 2. Januar k. J. fälligen Zinsen auf unsere Stammaktien gegen Einlösung des Zinsscheins Nr. 21 da 4 Thlr. für die Aktie à 200 Thlr. und 1u1u“] 2 Thlr. für die Aktie à 100 Thlr. sowie die Zahlung der Zinsen auf unsere Prioritäts⸗Obligationen

geehrte Herren von

Der Königliche Ober⸗Prokurator. gez. Sommer.

Nach Anhörung des von dem Königlichen Landgerichts⸗ Assessor Comes, als ernannten Referenten, erstatteten Berichts und auch nach Vernehmung des öffentlichen Ministeriums in

seinen Konklusionen. 1 Werthvolle Festgeschenke. 8

Nach gepflogener Berathung: b“ b 8 In Erwägung, daß die Erben der am 21. Februar cer. Verlag der Königl. Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Detn in Berlin, zu beziehen durch alle Buchhandlungen:

hierselbst verstorbenen Rentnerin Maria Anselma Franken,

öͤffentlichen Anschläge und Publikationen be⸗ Billetkasse und in Frantgfurta. M. bei den Herrtn Betian, nans nen n870 1 b 18 M. A. tyfcht & Söhne vom 2. Januark.] E212— gegenper belegenen Raum Mit vorzüglicher Hochachtung gez. Loenartz. 1t ; ufstellung. Für da omatische Corps war auf der nach 1Zob or zur gefälligen Berichterstattung in eine Sihr 11“ nn ncgh dene hassa8. der Kaßelle zu belegenen Tribüne eine Loge bereit gehalten. er öö“ 40 Ne 1850 Praͤsentanten versehene Nachweisung beigefügt werden, welche deä.. Sebald im Weißen Saale die Aufstellung vollendet war, 1b Der Landgerichts⸗Präsident. gez. von Olfes. Kückahl, den Werth, der Coupons; die Serie und die den Verfalrail ggrsec . hs öalelttte h ehesltt bes Veniters für, Hanzel dieser Zeit mächtig erwachter Vaterlandsliebe die Antrag: Das Königliche Lan. erict wölt verokbnen termin bezeichnende Nummer crziebt. Gewerbe und kbeiten, Grafen von Itenpli S 2* 8 8 daß d behe ibende Th 1sd i Bek gen it jed 8 In dem obigen Termine wird auch die Realisation der aut⸗ velchen Se. de. König n der Eroͤffnung de Schroffheit sonstiger Gegensätze ausgleicht, b6 9 die 8. nnataen Interpallen dön Z Ptonaten in ben Ssbals Anfahe, p8- 1. degesses. rt,nats Hrn gges gen gen. andtagtz uj tten, und steilten sich links Lösung Aufgaben erleichtern werde. 1n Sgen,9 tgentu Zeinngeng gazen musügkeichen rnebaülche 2530 erfolgen. (a p bierauf die nachstehende Rer. Ibaan ünn⸗ In Sie, meine Herren, an Ihre Arbeit hier zu Cobleng 19 Stahthause und am Landgercchtsgebäude Stettin den 2. Dezember 1870. 1 Erlauchte, edle und gehen, ee sich mit 5 dem Wunsche baschin ain gAennsäenkal⸗Restribrt dom 8, Zün d0h Analogie Direktorium beiden Häusern des Landtages weinigen, daß Gott unseren Königlichen Herrn bald Toblenz, 4. Mai 1870 1 1b 8 Des Königs Majestät hab ir den Auftra mit dem Kranze des Siegers und der Palme des 1 . der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Ge Des Königs Majestät haben mir den Auftrag Friedens zurückkehren lassen, und daß der Frieden Fretzdorff. Zente. Stein. zu ertheilen geruht, den Landtag der Monarchie in uns und künftigen Geschlechtern in Preußen und in Allerhöchst Ihrem Namen zu eröffnen. ganz Deutschland reichen Segen bringen möge. Seit Monaten nimmt ein blutiger Krieg für des A I1“ 298. 8 ““ Im Auftrage Seiner Majestät des Königs er⸗ aterlandes Unabhängigkeit die ganze Kraft des Vol⸗ kläre ich di ““ äre ich die Session des Landtages für eröffnet. kes in Anspruch. Unsere Heere kämpfen unter un⸗ Nach Beendigung der Rede brachte der bisherige Präsident

die Einweisung in den Besitz des Nachlasses deren am 11. desselben Monats gleichfalls hier verlebten Ehemannes, des Rentners Friedrich Schulz, auf Grund der Behauptung bean⸗ tragen, daß der ꝛc. Schulz weder Verwandte eines erbfähigen Grades, noch natürliche Kinder zurückgelassen habe, daß daher in Gemäßheit des Artikels 770 des bürgerlichen Gesetzbuches zu verfahren ist. Aus diesen Gründen verordnet das Königliche Landgericht, daß zunächst alle die⸗ enigen, welche auf den Nachlaß des am 11. Februar cur. hierselbst verlebten Rentners Friedrich Schulz, geboren in Essen im 1794 oder 1795, ein Recht zu haben behaup⸗ ten, aufgefordert werden, ihre desfallsigen Ansprüche mittelst Bestellung eines Anwalts am hiesigen Landgerichte, als dem Gerichte der eröffneten Erbschaft, binnen Jahresfrist geltend zu machen. „Bestimmt, daß diese Aufforderung durch 3malige Veröffent⸗ lichung derselben mit jedesmaligen Zwischenräumen von 3 Monaten in dem Staats⸗Anzeiger, den Coblenzer, Cölner und Essener Zeitungen, sowie durch 3 Affichen mit denselben Inter⸗ vallen hier zu Coblenz gebaude zu geschehen habe. Stempel 15 Sgr. 86 gez. von Olfers. Ellinger. Der zur Urschrift bestimmte Stempel ist beigebracht. Befehlen und verordnen zugleich allen hierzu ersuchten Gerichts⸗ vollziehern, dieses Urtheil zu vollstrecken, Unserem General⸗Prokurator nnd Keßfen Prokuratoren bei den Königlichen Landgerichten, hierauf zu halten. Allen Offizieren und Kommandanten der bewaffneten Macht, oder deren Stellvertretern, hierzu gestärkte Hand zu leisten. Urkundlich dessen ist dieses Urtheil von dem Landgerichts⸗Praͤsi⸗ ö dem Landgerichts⸗Sekretär auf der Urschrift unterzeichnet

.“

am Stadthause und am Gerichts⸗

Der deutsche Krieg von 1866. on

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seres theuren Königs Führung mit unübertroffener Tapferkeit und Ausdauer einen langen und schweren

Kampf: des Volkes Herzen und Gedanken sind bei

unseren Kriegern. Aber Gottes Gnade hat es ge⸗ fügt, daß der vaterländische Boden vom Feinde frei geblieben ist, und daß wir, neben der Erfüllung der unmittelbaren Anforderungen des Augenblicks, die Fürsorge für die regelmäßige Ordnung des Staats⸗ wesens nicht ruhen zu lassen brauchen. Inmitten der sich drängenden großen Ereignisse der Zeit durfte die Staats⸗Regierung zwischen dem Endpunkte der Legislatur⸗Periode und der Bildung eines neuen Abgeordneten⸗Hauses keinen Zeitraum eintreten lassen, in welchem sie außer Stande gewesen wäre, den Landtag der Monarchie um sich zu ver⸗ sammeln. Zwar ist ein erheblicher Theil der Wahl⸗ berechtigten durch die Einberufung zu den Fahnen von der wirksamen Betheiligung an den Wahlen aus⸗ geschlossen gewesen: allein in dieser Zeit, wo Ein Geist und Ein Pulsschlag die Söhne Preußens in der Heimath und im Felde belebt, konnte das un⸗ vermeidliche Fernbleiben eines Theiles der Wähler auf das Ergebniß der Wahlen von keinem wesent⸗ lichen Einflusse sein. Die Staats⸗Regierung hält es für ihre Pflicht,

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des Herrenhauses, Wirkliche Geheime Rath Graf Eberhard von Stolberg, ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den König aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober⸗Konsistorial⸗Rath, Professor Dr. Tholuck zu Halle, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Förster Levin zu Bahrenbruch im Kreise Naugard und dem Schullehrer und Küster Damm zu Uck im Kreise Apenrade das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Premier⸗Lieutenant Gerwien im Garde⸗Festungs⸗Artillerie⸗ Regiment die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen;

Den Ersten Präsidenten des Königlichen Kammergerichts, Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. von Strampff, zum Wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädikate »Excellenz⸗ zu ernennen; und

Dem Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath Dr. Eitner in Oppeln den Charakter als Gehei R

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung. 8

Beförderung von Bekleidungs⸗ und Ausrüstungs⸗ Gegenständen an die im Felde stehenden Offiziere und Militärbeamten.

Nachdem mittelst der Feldpostpäckerei⸗Beförderung in der Zeit vom 15. Oktober bis 8. Dezember 1,110,000 Packete zur Versendung an die Truppen in Frankreich gelangt sind, soll nunmehr, sobald der Wer nachts⸗Postverkehr im Inlande