8 8.
bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse Nr. 94, gegen Q bungen ohne Zinscoupons zu nehmen sind. . Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei den Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen, so wie bei der Kreis⸗ kasse in Frankfurt a. M. und den Bezirks⸗Hauptkassen in Han⸗ nover, Osnabrück und Lüneburg bewirkt werden.
Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst Talons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen, und nach er⸗ folgter Feststellung die Auszahlung zu besorgen hat.
hierselbst, Oranienstraße
aber mit Talons baar in Empfang
Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten
Kassen unentgeltlich verabreicht. 8 Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen. 8 Zugleich werden die Inhaber der in der Anlage bezeichne⸗ nicht mehr verzinslichen Schuldverschreibungen der welche in den früheren Verloosungen (mit Ausschluß der am 8. Juni d. J. stattgehabten der fünf⸗ prozentigen Staats⸗Anleihe von 1859) gezogen aber bis jetzt
noch nicht realifirt sind, an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.
In Betreff der am 8. Juni d. J. ausgeloosten und zum 2. Januar k. J. gekündigten Schuldverschreibungen wird auf das an dem ersteren Tage bekannt gemachte Verzeichniß Bezug genommen, welches bei den Regierungs⸗Hauptkassen, den Kreis⸗, den Steuer⸗ und den Forstkassen, den Kämmerei⸗ und anderen größeren Kommunalkassen, sowie auf den Bureaus der Land⸗ räthe und Magistrate zur Einsicht dicee“ Berlin, den 10. Dezember 1870. 6 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
8 von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck. liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.
ten, ni vorbezeichneten Anleihe,
Berlin, 15. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Lieutenant von Schöler, Commandeur der 8. Infanterie⸗Division, und dem persönlichen Adjutanten des Prinzen Friedrich Carl von Preußen Königliche Hoheit, Premier⸗Lieutenant Grafen von Kanitz, à la suite des Brandenburgischen Husaren⸗Regiments (Zie⸗ tensche Husaren) Nr. 3, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien, resp. des Ritterkreuzes des Königlich Bayerischen Militär⸗Max⸗Joseph⸗Ordens und des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Großherzoglich Olbenbur⸗ ischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich udwig, zu ertheilen.
Richtamtliches. Preußen. Berlin, 15. Dezember. Ihre Majestät die Königin war gestern im Magdalenenstift und dinirte bei Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin.
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— Die gestrige (1.) Sitzung des Herrenhauses wurde von dem seitherigen Prästdenten Grafen Eberhard zu Stolberg⸗ Wernigerode um 1 Uhr eröffnet.
Am Ministertische befanden sich die Minister Graf von 8 Ienpich und Dr. Leonhardt, sowie mehrere Regierungskom⸗
missare.
Auf Vorschlag des Präsidenten übernahmen die vier jüngsten Mittglieder provisorisch das Schriftführeramt. Es ward dann,
um die Beschlußfähigkeit des Hauses zu konstatiren, der Namens⸗ aufruf vorgenommen, welcher die Anwesenheit von sechszig Mit⸗ gliedern, also der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl, ergab. Das Haus ging darauf zur Wahl seines Ersten Prä⸗ sidenten über. Von den 60 abgegebenen Stimmen fielen 58 auf den Grafen Eberhard zu Sto berg⸗Wernigerode, welcher die Wahl dankend annahm und folgende Worte an die Versamm⸗ lung richtete: —
»Ich kann mein Amt mit nichts Anderem beginnen, als mit einer Hinweisung auf die Gefühle, die gewiß uns Alle in diesem Augenblick beherrschen. Es ist wohl vor Allem das Gefühl des Dan⸗ kes gegen den allmächtigen Gott, der sich zu uns, zu dem preußischen und deutschen Volke bekannt hat, der sich bekannt hat zu unserem Fücfan König und Herrn, zu Seiner tapferen Armee und zu ihren
ührern; es ist der Dank gegen unsern allergnädigsten, unbesiegten önig; es ist der Dank gegen die tapfere Armee und ihre Führer. Die letzte Zeit der Kämpfe der Deutschen hat wohl bewiesen, daß Blut und Eisen die Völker zusammenschmiedet. Gebe Gott, daß aus dieser reichen Blutsaat auch reiche Segensfrüchte für unser engeres
und weiteres Vaterland entstehen mögen. Und so wie jetzt unsere
Quittung und Rückgabe der Schuldverschrei⸗
erwähnte Depesche ist durch die unter
Bundespräsidium keine amtliche
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tapferen Krieger das Eiserne Kreuz als den hoͤchsten Dank für i Anstrengungen und ihr vergossenes Blut ansehen, so wollen 5 lr fen, daß die Ernte, die aus der bluütigen Saat, hervorwachsen wird ein Geschlecht zeugt, das nie vergessen wird, unter dem Kreuz zu le⸗ ben, zu siegen und zu sterben.«
Bei der Wahl des Ersten Vize⸗Präsidenten erhielt Fü Putbus 53 Stimmen, der Präsident wird den Fabhen Fürs bus, der nicht anwesend war, schriftlich befragen, ob er die Wahl annimmt. Zum Sweiten Vize⸗Präsidenten wurde Graf Brühl mit 42 Stimmen gewählt; derselbe nahm dankend an. Das Haus ging sodann zur Schriftführerwahl über, deren Re⸗ sultat heute mitgetheilt werden soll. Damit schloß die Sitzung.
— Die heutige (2.) Sitzung des Herrenhauses wurde von dem Präsidenten Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode bald nach 1 Uhr eröffnet. Am Ministertische befand sich der Minister des Innern Graf zu Eulenburg. Der Präsident theilte zunächst das Ergebniß der gestrigen Schriftführerwahl mit. Dieselbe ist auf die folgenden Herren gefallen: Graf von Arnim⸗Boytzen⸗ burg, Freihr. von Romberg, von Brünneck, Graf v. Carmer, Beyer, Freihr. v. Steinäcker, v. d. Marwitz, Graf Lehndorf, Denhard, Graf v. Fürstenberg⸗Stammheim, Graf v. Götzen, v. Gutzmerow. — Zum ehrenden Andenken an die seit dem Schlusse der letzten Session verstorbenen Mitglieder des Hauses v. Elsner, v. Arnim „Sperrenwalde, Frhr. v. Gaffron, Dr. Simons, Fürst W. Radziwill und Frhr. v. Brenken, erhob
sich auf Aufforderung des Präsidenten die Versammlung von
den Sitzen. — Dem Herrn v. Rabe wurden die Quästurge⸗ schäfte überkragen. rg Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, brachte hiernächst die nachstehenden Vorlagen zur verfassungs⸗ mäßigen Beschlußnahme ein: a) die auf Grund des Art. 63 der Verf. Urkunde vom 31. Januar 1850 und mit Bezug auf §. 2 der Bundes⸗Präsidial⸗Verordnung vom 7. November 1867 erlassene Verordnung vom 17. August d. J. für die hohenzollernschen Lande, zur Ausführung der Gesetze über die Kriegsleistungen und die Unterstützung hilfsbedürftiger Fami⸗ lien der zum Dienste einberufenen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve; b) den Gesetzentwurf, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungs⸗ wohnsitz, vom 6. Juni d. Js.
„Das Haus beschloß, die Vorlage ad a im Wege der Schlußberathuüng zu erledigen, den Gesetzentwurf ad b dagegen einer aus 20 Mitgliedern zu bildenden Kommission zur schleu⸗ nigen Vorberathung zu überweisen.
1 Schluß der Sitzung 1 ½ Uhr.
— In der Pontusfrage ist dem Bundesrath
datirt Berlin, am 30. November 1870, zugegangen, die, nach der »Deutschen Allgemeinen Zeitung«, folgendermaßen lautet:
»Der Unterzeichnete beehrt sich, im Namen des Präsidiums dem Bundesrathe hierbei die Schriftstücke vorzulegen, welche dem Aus⸗ wärtigen Amte in der letzten Zeit in Bezug auf den Pariser Traktat vom 30. März 1856 zugegangen sind:
Die Kaiserlich russische Regierung hat den Unterzeichnern des Ver⸗ trages zu Paris vom 30. Marz 1856 durch Cirkular vom 19. (31.) Oktober d. 3' (Beilage 1) erklärt, daß sie mit Rücksicht auf wieder⸗ holte Infraktionen dieses Vertrages sich nicht mehr an die Verpflich⸗ tungen desselben, soweit sie ihre Souveränetätsrechte im Schwarzen Meere beschraͤnken, gebunden erachte. In begleitenden vertraulichen Mittheilungen (Beilage 2) hat die Kaiserlich russische Regierung er⸗ klärt, daß sie den übrigen Inhait des Vertrages anzugreifen nicht beabsichtige, und sich gegen die Unterstellung verwahrt, als ob sie weiter gehende Gedanken mit dieser Aufkündigung von Verpflichtungen, wenehh. eine souveräne Macht auf die Dauer nicht ertragen könne, erbinde.
Von den übrigen Unterzeichnern des Vertrages vom 30. März 1856 liegen bis jetzt die Antwort des Königlich großbritannischen Ka⸗ binets in der Depesche Lord Granville's an Sir A. Bucharan vom 10. November c. (Beilage III.) und zwei Depeschen des Grafen v. Beust an den Grafen Chotek vom 16. November c. (Beilagen IV. und V.) vor, welche, da sie bereits veröffentlicht sind, das Pra⸗ sidium sich in der Lage findet, bepfam Die zuerst
abgedruckte Depesche vom 8. (20) v. M. beantwortet. 3 8
Seitens des Präsidiums des Norddeutschen Bundes ist eine Ant⸗ wort auf die Kaiserlich russische Mittheilung noch nicht ergangen. In einer so wichtigen Angelegenheit hat dasselbe sich nicht amllich aussprechen wollen, ohne die Ansicht seiner hohen Bundesgenossen zu kennen und die Stimme der Nation zu hören. Es hat sich daher einstweilen darauf beschränkt, die Vertreter des Norddeutschen Bundes bei den betheiligten Regierungen anzuweisen, daß sie nach Möglichkeit auf Erhaltung des Friedens unter den näher betheiligten Mächten hinwirken.
In demselben Sinne hat der Bundeskanzler sich gegen den König⸗ lich großbritannischen Unter⸗Staatsfekretär Herrn Russell, welchen der Staatsekretär für die auswärtigen Angelegenheiten Lord Granville nach Versailles geschickt hatte, und ihm erklärt, daß das
espräsi rklärung abgeben werde, ohne zu⸗ vor die Stimme des Bundesraths und des Reichstags gehört zu
deutschen Bundes von dem Kanzler desselben eine Vorlage, 2
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Theilen.
30. März 1256 nicht, sondern nur
Die Stadt, welche 2100 Einwohner zählt,
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Das Auswärtige Amt des Bundes geht von dem Grundsatze aus, daß politische Schritte, welche die friedlichen Beziehungen Deutsch⸗ lands zu seinem Nachbarn gefährden können, stets nur insoweit erecht⸗ fertigt sein werden, als⸗ vertragsmäßige Verpflichtungen sie als eine völkerrechtliche Pflicht auferlegen oder als unabweisbare Interessen der deutschen Nation sie fordern. “
Die ersteren liegen nach seiner Ueberzeugung nicht vor.
Preußens Stellung zu der gegenwärtig angeregten Frage war
von Hause aus eine andere als die der Mächte, welche den Vertrag vom 15. April 18568 abgeschlossen haben. Preußen hat an letzterem, durch welchen England, Frankreich und Oesterreich gemeinschaftlich und einzeln die Unabhängigkeit und Integrität des osmanischen Reichs garantiren und erklären, daß sie jede Verletzung der Stipulation des Friedensvertrages vom 30. März 1856 als Casus belli betrachten werden, nicht theilgenommen. Es hat vielmehr nur den Friedens⸗ vertrag vom 30 März mit unterzeichnet, in dessen Artikel 7 die Kon⸗ trahenten sich lediglich verpflichten, die Unabhängigkeit und Integrität der Türkei zu achten, ferner gemeinschaftlich die genaue Beobhachtung dieser Verpflichtung garantiren und erklären, daß sie jeden Akt, welcher dem entgegen wäre, als eine Frage des allgemeinen Interesses ansehen werden. Um die Integrität und Unabhängigkeit des türkischen Reichs handelt es sich jetzt nicht, daher auch nicht um eine von Preußen oder seinen Rechtsnachfolgern zu fordernde Ausführung des Artikels 7, sondern lediglich um die Pflichten und Rechte, welche an sich durch die Unterzeichnung eines Vertrags erwachsen. Besondere Garantien oder Pflichten ergeben sich für Preußen aus dem Vektrage vom das Recht, die Erfüllung von Pflichten, welche von andern in dem Vertrage übernommen worden sind, zu fordern. Ob aber dieses Recht ausgeuͤbt werden soll, darüber sind nur die Interessen der Nation zu Rathe zu ziehen.
Die Form, welche das Kabinet von St. Petersburg gewählt hat, und welche, nach seiner eigenen Erklärung, eine weitere Verständigung durch gemeinsame Besprechung nicht ausschließt, nach ihter Rechts⸗ beständigkeit zu prüfen, würde erst dann in den Aufgaben des Aus⸗ wärtigen Amtes liegen, wenn feststände, daß durch Formverletzungen die Interessen oder das Ansehen Deutschlands in Frage gestellt wären.
Das Präsidium hofft, daß seine Auffassung von der rechtlichen Stellung des Norddeuschen Bundes zu der vorliegenden Angelegenheit von dem Bundesrathe getheilt wird, und wünscht die Ansicht seiner Bundesgenossen über die Frage, wie weit die Interessen Deutschlands durch die Verhältnisse, auf welche die vorgelegten Aktenstücke sich be⸗ ziehen, berührt werden, kennen zu lernen, um sich demnächst in ge⸗ meinsamer Berathung über die Behandlung der Frage zu verstän⸗ digen und dem Reichstage die Sachlage mitzutheilen. 1“
Zur Erleichterung der Orientirung ist ein Abdruck der bezüglichen Verabredungen vom Jahre 1856 unter Nr. VII. beigefügt.
Inzwischen hat das Präsidium den Zeitpunkt für günstig er⸗ achtet, um einen Vermittlungsvorschlag an die Mitunterzeichner des Pariser Friedensvertrages vom 30. März 1856 zu richten, welcher dahin geht, daß dieselben ihre Vertreter in London autorisiren möchten, zu einer Konferenz zusammen zu treten, um in derselben die Fragen zu erwägen, welche sich an die von dem Kaiserlich russischen Kabinet durch dessen Cirkular vom 19/31. Oktober d. J. gemachten Eröffnungen knüpfen. Der Vorschlag hat in London, St. Petersburg und Floren; günstige Aufnahme gefunden, und es scheint Aussicht vorhanden, daß er auch die Zustimmung der übrigen an dem Pariser Friedensver⸗ trage vom 30. März 1856 betheiligten Mächte erhalten werde.«.
Offizielle militärische Nachrichten.
14. Dezember.
Montmody hat kapitulirt. von
meldet
1) Louppy, Die Festung
2) Ein Telegramm aus Versailles als den Fall von Montmody.
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Kameke. nichts Neues,
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Festung II. Klasse, im Departeme Maas gelegen, hat sich am 14. Dezember Truppentheilen der 14. Division unter dem Befehle des Generals von Kameke er⸗ geben. Am 12. November wurde zunächst Oberst von Pannewitz, Commandeur der 27. Infanterie⸗Brigade, mit meh⸗ reren Bataillonen in die Nähe der Festung entsendet, um die⸗ selbe zu cerniren; erst nach dem Falle Diedenhofens wurde weiteres artilleristisches Material für den Platz Montmédy ist fast ganz vom Chiers eingeschlossen, der sich bald unterhalb der Stadt der Maas zuwendet. Es beherrscht die Bahnen und Straßen nach Diedenhofen und nach Sedan.
besteht aus zwei Der eine liegt in der Ebene und ist von einer Um⸗ wallung mit mehreren Thoren, Bastionen und fünfeckigen Thürmen umfaßt. Der andere ist auf der Höhe gelegen und bildet die Citadelle, welche auf einem Felsen gelegen und mit acht Bastionen und krenelirter Mauer umgeben ist; der vor dieser liegende Graben ist durch sechs Halbmonde gedeckt, von denen
einige noch von Vauban stammen. Durch die Kapitulation Montmédys werden die dort ver⸗
wendeten Kräfte für Longwy und Meézidres verfügbar. 1 Schloß Louppy liegt südlich Montmédy, wo die Straße nach Stenay den Loison⸗Fluß kreuzt.) ee1A4“
(Montméödy,
—
Je größer der Jube⸗ als die Bayern durch
— Von der II. Armee. der Bewohner von Orleans war, die Uebermacht der gegen sie anziehenden Loire⸗Armee gezwungen wurden, die Stadt zu räumen, je höher dadurch die Hoffnungen der Franzosen auf die Siegeskraft ihres Volksheeres gespannt wurden, desto größer war die Trauer, als die deutschen Truppen nach kaum einmonatlicher Abwesenheit am 5. Dezember wieder von drei Seiten in die Stadt einrückten, desto trostloser die Stimmung, als dieses zahlreiche Heer »der Stolz, die letzte Hoffnung, die letzte Rettung Frankreichs«- seinen Rückzug weiter nach dem Süden an treten mußte. Was ein Rückzug zu bedeuten hat, das wissen die Franzosen sehr gut, und selbst der Siegesdepeschenfabrik in Tours möchte es schwer werden, ihren Landsleuten diesen Rück zug als einen Sieg einzureden. Vom frühen Morgen des 5. De zember währten die Einmärsche unserer Truppen, der Armee Abtheilung des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin Königlich Hoheit, Höchstwelcher im Hotel d'Orleans das Absteigequartie genommen hatte, des IX. und des III. Armee⸗Corps. Das Generalkommando des letzteren befand sich im Palais des Bischofs Dupanloup. Im Laufe des Tages und am folgenden sammelten sich vor dem Hotel des Bischofs dichte Volksgruppen, deren finstere Mienen und halblaute Aeußerungen dadurch er⸗ klärbar wurden, daß sie im Wahne standen, der Bischof würde gefangen gehalten. Die Wachen waren die Posten des General⸗ kommandos, und da dieses Orleans verlassen hatte, blieben die⸗ selben zur Bewachung der im bischöflichen Palais befindlichen Ambulance stehen. Der General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Carl Königliche Hoheit hatte in der Präfektur das Haupt⸗ quartier aufgeschlagen. Zum Kommandanten von Orleans wurde der zum Stabe des Höchstkommandirenden kommandirte Oberst vele cce Inspecteur der 3. Pionier⸗Inspektion in Coblenz, ernannt.
Mit jeder Stunde des Tages füllte sich die im Laufe der Jahrhunderte soviel belagerte Stadt Orleans, deren Schicksale immer und auch jetzt wieder mit der Stadt Paris verknüpft waren, mit unsern Truppen⸗ Abtheilungen, die unter klingendem Spiele in die Stadt an der Loire ein⸗ zogen. Mit unsern Bataillonen mehrten sich aber auch mit jeder Stunde die Zahl der Gefangenen, und zwar in einer so rapide anwachsenden Ziffer, daß es in der Stadt Orleans keine Lokalitäten mehr gab, sie unterzubringen, so daß man ge⸗ nöthigt war, die Kathedrale zur Hilfe zu nehmen; bivouakiren wollte man sie nicht lassen: die letzten Tage hatten so empfind⸗ liche Kälte gebracht, daß die Loire mit Eis ging. In dem Walde von Orleans waren während der beiden Kampf⸗ tage ganze Abtheilungen versprengt worden, die beim Absuchen des Waldes aufgegriffen und in die Stadt ge⸗ bracht wurden. Es war aber eine schwierige Aufgabe, für diese Massen Nahrung zu finden; die Mairie mußte dazu auf Aufforderung des Kommandanten herangezogen wer⸗ den: sie erließ einen Aufruf an die Ejnwohnerschaft, zur Ver⸗ pflegung der Gefangenen freiwillige Gaben einzubringen. Diese scheinen aber nicht sehr reichlich zu fließen. Man schien, nach der ganzen Haltung der Einwohnerschaft, nach den Aeußerungen derselben zu schließen, gegen die noch vor wenigen Tagen als unüberwindlich gepriesene Armee nicht gut gestimmt
zu sein; man grollte ihr, daß sie die Hoffnungen Frankreichs,
disponibel.
die Zuversicht der Stadt Orleans, daß kein deutscher Soldat mehr in den Straßen ihrer Stadt lustwandeln würde, es sei denn als Kriegsgefangener, so plötzlich hatte zu Schanden machen lassen. Darum auch keine bessere Stimmung entgegen. Beschwerden über Verweigerung dessen vor, nach den gesetzlichen Bestimmungen werden muß; D war den Tag über bis in die Nacht von Beschwerdeführern beiderseitig förmlich belagert. Dazu kam, daß alle Läden beim Einzug unserer Truppen geschlossen waren, dieselben also das zu ihrem Unterhalte Nöthige nicht einmal gegen Geld erhalten konnten Durch einen Befehl des Kommandanten mußten alle Läden vom 6. Dezember geöffnet werden. Viele Häuser waren auch ganz verschlossen, und wenn dieselben auf Befehl der Be⸗ hörde zum Zwecke der Einquartierung der Truppen geöffnet wurden, so fanden die Soldaten nur die von den Einwohnern und Be⸗ sitzern verlassenen Räume, jedoch nichts zu ihrer Verpflegung vor. Von den⸗Städten, welche wir bisher passirt hatten, waren die Einwohner wenige Tage zuvor nach Orl ans geflohen. Die Flucht ist die schlimmste Maßregel, welche die Eingeborenen Unseren Truppen gegenüber nehmen können. Die Verhältnisse würden sich für sie weit günstiger gestalten, wenn sie gül der Schwelle ihres Eigenthums die einde erwarteten; die allge⸗ meine Erfahrung geht dahin, daß
was dem Soldaten
ie Franzosen ihre ungebete⸗ nen Gäste weit freundlicher entlassen, als sie dieselben empfan⸗
632.
en haben. 81 8 dn 6. Dezember Mittags zog das X. Corps in Orleand
trugen sie unseren Truppen aber Es kamen vielfache
die Mairie