prozentige schaft:
werden von dem gedachten Tage ab
Die am 2. Januar 1871 fälligen Zinscou Prioritätsobligationen der Thüringi
“ 1 Serie I. (4 pCt.) Coup. Nr. 4, 1“ 2) Serie II. (4 ½ pCt.) » 2 2,
3) Serie III. (4 pCt.) „ „ 4, 14]) Serie IV. (4 ½ pCt.) „ 4
ons der 4⸗ und 4 ½- chen Eisenbahngesell⸗
unsere Hauptkasse in Erfurt Gormit⸗
1 durch tags in den gewöhnlichen Geschäftsstunden),
u. waͤhrend des Monats Januar k.
a) durch die Billetexpeditionen Thüringischen Bahn belegenen vorausgegangener Anmeldung, b) die unter 1, 2, 3 erwähnten Coupons durch Herrn J. H. Cohn in Dessau,
und für dessen Rechnung:
in Berlin durch die Herren Breest & Gel in Frankfurt a. M. durch die Herren M. Rothschild & Söhne,
in Leipzig durch die Leipziger Bank;
c) die Coupons der Prioritäts⸗Anleihe Serie II. (ad 2)
dagegen en Verlin durch die Herren Breest & Gelpcke, M. A. von
n Frankfurt a. M. durch die Herren Rothschild & Söhne,
in Leipzig durch die Leipziger Bank, und adeaurch Herrn A. Stürcke hier bezahlt. Die Einlöͤsung bei den auswärtigen Stellen ad b.
nur von 9 —- 12 Uhr Vormitags. . 3 Vom 1. Februar a. f. ab sinde⸗ 6 Einlösung sämmtlicher
Coupons nur durch unsere Hauptkasse Erfurt, den 8. Dezember 1870. Ulschaft.
in den an der Städten nach
und c erfolgt
Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngese
—
Thüringische Eisenbahn. — Auf unsere vollgezahlten Stammaktien Littr. C., emittirt zum Bau der Eisenbahn von Gera nach Eichicht, werden die Zinsen für das Jahr 1870 mit 4 Thlr. 15 Sgr. — Pf. pro Aktie gegen Abgabe des Zinscoupons pro 1870 vom 2. Januar k. J. an in den üblichen Geschäftsstunden ausgezahlt werden: 1) in Erfurt durch unsere Hauptkasse; — 2) in den Stationsorten unserer Bahnen durch die be⸗ treffenden Billet⸗Expeditionen nach vorhergegangener Anmeldung; 3) in Darmstadt durch die Bank für Handel und Industrie
daselbst; . . 4) in Frankfurt a. M. durch die Filiale derselben; 5) in Leipzig durch die Herren Frege & Comp..;⸗; 6) in Berlin durch die Herren Cohn Bürgers & Comp.
Vom 1. Februar 1871 ab erfolgt die Auszahlung aus schließ⸗ lich nur noch bei unserer Hauptkasse in Erfurt.
Erfurt, den 10. Dezember 1870. ““ Die Direktion
der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.
3730] Schlesischer Bankverein. Mit Bezug auf §. 52 unseres Gesellschaftsvertrages machen wir hierdurch bekannt, daß wir mit Genehmigung des Verwaltungsrathes für das Jahr 1870 auf unsere Actien eine Abschlags⸗Dividende von 4 pCt. festgesetzt haben. 1 1 Die Auszahlung der somit auf die alten Actien entfallenden vier Thaler für Hundert Thaler erfolgt gegen Einlieferung des Abschlag Dividendenscheins Nr. 7 und die Auszahlung der auf die neuen Actien entfallenden zwei Thaler für Hundert Thaler gegen Abstempelung des am 15. Juli a. f. zahlbaren Diwidendenscheins, unter Begleitung getrennter Nummerverzeichnisse, in den Vormittagsstunden vom 15. bis einschließlich den 31. Januar 1871
hier an unserer Kasse, in Berlin bei der Disconto⸗Gesellschaft und bei Herrn S.
Bleichroeder, bei den Herren M. A. v. Rothschild
in Frankfurt a. M. u. Söhne, 16“ bei sämmtlichen preußischen Provinzial⸗Banken und in eipzig bei den Herren Frege u. Co. Breslau, den 7. Dezember 1870. Schlesischer Bankverein.
11“
ster in den Vormittagsstunden von 9 bis
und kann gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 10 vom
Bekanntmachung. Die am 2. Januar k. J. fällig werdenden Zinsen der Stamm⸗Aktien und Prio. „ritäts⸗Obligationen der früheren Münster⸗Hammer Eisenbahn sind vom gedachten Tage ab gegen Ein⸗ Wreichung der Zinscoupons bei folgenden Zahlungs. stellen zu erheben: a) bei unserer Haupt⸗Kasse in Muͤn. 12 Uhr, b) bei unserer Stationskasse in Hamm, c) bei dem Banquier A. Paderstein in Berlin. Mehrere einzulösende Coupons sind mit einem Verzeichnisse nach der Nummerfolge geordnet, einzureichen. Münster, den 2. De. zember 1870. Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.
14 Phönix, Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb. Die Dividende für das Geschäfisjahr 1869/70 ist festgesetzt:
ür die Aktien Lit. A. auf 16 pCt. oder 32 Thlr. pro Aktie, für die Aktien Lit. B. auf 27 % pCt. oder 27 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf.
pro Aktie
2. Januar 1871 ab in Empfang genommen werden bei der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin,
dem A. Schaaffhausen’'schen Bankverein in Cöln,
penheim jr. & Cie. in Cöln, r & Scheibler in Aachen, den Herren Baum, Böddinghaus & Cie. in Düsseldorf, den Herren Edw. Blount & Cie. in Paris, 3 rue de la paix, den Herren Nagelmackers & fills in Lüttich, und
dng Hauptkasse hierselbst. — ie Dividende für die gemäß Art. 46 der revidirten Statuten reduzirten alten Aktien wird nur gegen Vorzeigung des Aktiendoku⸗ mentes bei der unterzeichneten Direktion ausgezahlt. “ Laar bei Ruhrort, den 27. Oktober 1870. “ Die Direktion.
den Herren Sal. Op den Herren Charlie
[2931 8 8 A11““ . Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 28. August pr. setzen wir die Inhaber unserer Stammaktien Littr. A. davon in Kenntniß, daß nach mehrseitig uns zugekommenen desfallsigen Auffor⸗ derungen nunmehr mit der weiteren Emission der neuen Stamm⸗ aktien in Gemäßheit des §. 8 des VIII. Statuten⸗Nachtrages vor⸗ gegangen werden soll.
Die Inhaber der vorhandenen 68,000 Stück Stammaktien Littr. A. Nr. 1 bis 68,006. 102,007 bis 102,009 sind darnach berech⸗ tigt, im Laufe des Jahres 1870 auf zwei alte Aktien eine neue Aktie zum Paricourse zu erwerben.
Die Theilnahme der neuen Aktien gleich den alten Aktien an der Dividende beginnt vom 1. Januar d. Js. ab, wogegen von diesem Zeitpunkte ab die Zinsen mit 5 pCt. bis zum Einzahlungstage zu entrichten sind. “ “
Demgemäß fordern wir vfssntcze Herren Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft, welche an der Emission der neuen Aktien Theil nehmen wollen, hiermit auf, ihre Stammaktien (ohne Dividendenbogen) nebst
Hauptkasse, Fürstenwallstraße Nr. 16, von jetzt ab spätestens den 31. Dezember cr. zur Abstempelung zu präsentiren und gegen Einzahlung von 100 Thlr. für jede zu erwerbende neue Aktie nebst 5 pCt. Zinsen vom 1. Januar cr. ab die neue Aktie nebst Dividendenbogen von 1870 ab mit Talon in Empfang zu nehmen. 1 „Diejenigen Aktionäre, welche von dem ihnen zustehenden Rechte ur Erwerbung der neuen Aktien innerhalb des laufenden Jahres seinen Gebrauch anachen, verlieren ihr Anrecht auf die Erwerbung der neuen Aktien, welche demnächst für Rechnung und zum Vortheil der Gesellschaft verkauft werden sollen. Formulare zu den einzureichenden Nachweisungen sind in unserer Hauptkasse unentgeltlich zu haben. Magdeburg, den 25. Januar 1870. Direktorium der Masdeburg⸗Halberstädter Eisenbahngesellschaft
“
Altenburg⸗Zeitzer Eisenbahn. 15 der Statuten für die Altenburg⸗Zeitzer Eisenbahn⸗
[3699] Gemäß § Gesellschaft wird somit die voll eingezahlten Stammaktien dieser Gesellschaft ausgeschrieben. Die Zeichner solcher Aktien werden daher aufgefordert, die Ein⸗ zahlung von zehn Thalern auf jede dieser Aktien mit 9 Thlr. 24 ½ Gr. baar, und —-— „ 5 durch Anrechnung 5proz. Zinsen für die bereits ba geleisteten Einzahlungen,
. unserer Hauptkasse, Herrn Banquier Otto Lingke hier, oder Herrn J. F. A. Zürn in Zeitz, oder g1
„ Ahdvokat Reinhold Wagner in Meuselwitz— bei Vermeidung der in §. 16 der Statuten gedrohten Nachtheile, einer
Konventionalstrafe von 10 pCt. der versaumten Einzahlung u. s. w⸗
bis
zu leisten. Altenburg, den 3. Dezember 1870.
Fromberg. Moser.
Der Vorstand der Altenburg⸗Zeitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Hierbei Verlust⸗Liste Nr. 1
111 F. 88
einem nach der Reihenfolge geordneten Nummerverzeichniß in unserer
vierte Einzahlung auf die nicht bereits
bas Abonnement beträgt 1 Thlr. . für das Viarteljahr.
insertionspreis fůr den Raum einer Druchzeile 2 ½ Sgr.
Alle Post-Anstalten des In⸗ 1 Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königk Preußischen Staats-Anzeigers:
Zieten⸗Platz Nr. 3.
41 Norddeutscher Bund. 8b
on über die Zusammensetzung und den esa ds‚˖/;Hddeer Sachverständigenvereine. . Vom 12. Dezember 1870. 8 In Gemäßheit
der §§ 31 und 49 des Gesetzes vom 11. Ju 1 1870 hetrefkend das Urheberrecht an Schri Bur jesevol⸗ k- nlde taaban ch chriftwerken u. s. w. (Bundesgesetzbl. . 31. »In allen Staaten des Norddeutschen Bund Gelehrten, Schriftstellern und anderen vecesen Persorne,ceachon⸗ ständigen⸗Vereine gebildet werden, welche auf Erfordern des Richters Gutachten über die an sie gerichteten Fragen abzugeben verpflichtet sind. Es bleibt den einzelnen Staaten überlassen, sich zu diesem Be⸗ 898 “ des u“ Bundes anzuschließen oder . en sich zur Bildr ei icher S 5 Uiee Pecne “ ildung gemeinschaftlicher Sachverstän⸗
„Die Sachverständigen⸗Vereine sind befugt, auf Anrufe ⸗ vegen aosr derg, Eäticdigungsansprache 88 die edee er 88 - Baücann als Schiedsrichter zu verhandeln
Das Bundeskanzler⸗Amt erläßt die Instruktion über d sam⸗ mensetzung und den Geschäftsbetrieb der Creepisucherddesamn.
§. 49. »Die Sachverständigen⸗Vereine, welche nach Maßgabe des EE“ 888 e musikalischer Kompositionen ab⸗
8 en aus Komponi Musi
üähnedeae . eg hene gr nisten, Musikverständigen und Musi⸗ jird über die Zusammensetzung und den Gescha . fc gen Her ie Gersgandts bestimmt: 1XAX“
§. 1. ie Sachverständigen⸗Vereine sind entweder itera⸗ ische oder b) musikalische Sachverständigen⸗Vereine. 88 he. btaate des Norddeutschen Bundes darf mehr als ein literarischer und n pugttalischer Eö1“ bestehen.
.2. Jeder Verein besteht aus sieben Miegliedern, einschließli 8 Vorsitzenden. Für den Fall der Verhinderung J 1nc v Anzahl ernannt.
.3. ie Ernennung der Mitglieder und Stellvertreter er ich die zuständige Centralbehörde, welche auch den Veriesdr es alh ö“ 8 b Zabl LT“ bestimmt.
d 1 ellvertreter werden als “ . vereidet. “
.4. Der literarische Sachverständigen⸗Verein ist beri seErfordern der Gerichte Gutachten übhber technische P den düge 29 von welchen a) der Thatbestand des Nachdrucks von Schrift⸗ rien oder Abbildungen (§§. 1 ff., §§. 43 und 44 des Gesetzes vom 1870) oder b) der Thatbestand der unerlaubten Aufführung — dramatischen Werkes (§§. 50 ff. a. a. O.) oder e) der Betrag des 2 den Nachdruck oder die unerlaubte Aufführung entstandenen hadens, beziehungsweise der Bereicherung abhängt.
2* Mitglied des Vereins muß als Zeichner, Kupferstecher ꝛc.
fr Anfertigung der im §. 43 des Gesotzes vom 11. Juni 1870 üh heen Seeeen e-ege vertraut sein.
5. er musika e Sachverständigen Verein ist berufen 1 rfordern der Gerichte Gutachten über technische 8 acen⸗ an, von welchen a) der Thatbestand des Nachdrucks von musika⸗
Komposilionen (§§. 45 ff. a. a. 87 oder b) der Thatvestand ie rtau e Aufführung eines musikalischen oder dramatisch⸗ mhebschen Werkes (§§. 50 ff. a. a. O.) oder c) der Betrag des 9 en Nachdruck oder die unerlaubte Aufführung entstandenen
ens, beziehungsweise der Bereicherung abbängt.
6 Das verlangte Gutachten hat der Verein nur dann abzu⸗ wen ihm zuvor von dem requirirenden Gerichte übersendet sc. 1) die gerichtlichen Akten, 2) eine aktenmäßige Darstellung des
39. Streitverhältnisses, in welcher zugleich die zu begutachten⸗ 8 gen einzeln aufgeführt sind; unter Beifügung der Angabe, bun eventuell welche Erklärung von den Parteien über jene Dar⸗ fan abgegeben oder aus welchen Gründen die Abgabe solcher Er⸗ nügrunterbheben ist, 3) die zu vergleichenden Gegenstände, deren
he g durch Anhängung des Gerichtssiegels oder auf andere Art
Bwertft gestellt und gegen Verwechselung gesichert ist.
e Darstellung zu 2 verbleibt bei den Akten des Vereins.
Sobald der Antrag auf Erstattung eines Gutachtens von
Vereins an den Vorsitzenden desselben gelangt ist, ernennt
der letztere zwei Mitglieder u Referenten w 1 . Mi — elche E“ RMechang. e cl, obzugeben ; zen e ereins vorzutr segtücehahtsr eeenna erfolgt durch Secegneraenn. Nach schr Nassgg. mengleichhekt giebt die Stimme des Vorsitzenden Handelt es sich um den Nachdruck einer Zeichn dung . S 5. S. Nen — 8 dn 8,s. 1 „Kupferstecher ꝛc. mi der H.nvnhge oder Abbildungen 19 S .8. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses ist di 1 1 wenigstens fünf Mitgliedern, deNeflee, ene n webenbese er etwa zugezogenen Stellvertreter, erforderlich. Mehr als sieben Mitglieder dürfen an dem Beschlusse nicht Theil nehmen. 88 §. 9. Nach Maßgabe des gefaßten Beschlusses wird das Gut⸗ achten ausgefertigt, von den bei der Beschlußfassung anwesend ge⸗ Fehen Mitgliedern des Vereins unterschrieben und mit dem dem 8 ercine zu überweisenden Siegel untersiegelt. Die etwaige Verwen⸗ ung von Stempeln zu dem Gutachten richtet sich nach den Gesetzen
der einzelnen Bundesstaaten. §. 10. Der Verein ist befugt, an Gebühren für das Gutachten welche vom requirirenden
8
hn 89 ns zu liquidiren, — ofort na ngang des Gut j
Berahe feäeäias böegan 19 hü2 achtens dem Vorßitzenden . 11q enn die betheiligten Parteien in Gemäßhei 18 Feso⸗ des Gesetzes vom I11. Juni 1870 einen Sacea, rsgeh ein als Schiedsrichter anzurufen beabsichtigen, so haben sie ihre des⸗
oder Unanbringlichkeit der Briefe.
zersäe in beglaubigter Form an den Verein gelangen Die in den §§. 6 bis 10 enthaltenen B
auch in diesem Falle analog in Anwendung. ““ 8 Berlin, den 12. Dezember 18ꝗ70.
Das Bundeskanzler⸗Amt.
Bekanntmachung. “ “] der Feldpostbriefe.
. ie Angaben auf den Adressen der Feldpostbriefe ü⸗ Armee⸗Corps, Division, Regiment u. s. w. sie 88 ün. übersichtlich hinzuschgeiben, in der Form wie bei den Feld⸗ post⸗Korrespondenzkarten; vor Allem an einer bestimmten Stelle, am besten unten links, denn das Umherirren der Augen der expedirenden Beamten bei der so großen Zahl un 1 übersichtlicher Adressen raubt eine bei der nothwendigen Be⸗ schleunigung der Briefmassen⸗Abfertigung sehr kostbare, mit unter gar nicht wieder einzubringende Zeit. — ¹
2) Die Ziffern in den Nummern der Regimenter, Divi⸗ sionen u. s. w. müssen recht deutlich, scharf und genügend groß sein; ebenso die Angabe des Namens des Adressaten. Nach⸗ lässige Ziffern und Schriftzüge, oder auch solche, die zwar dem an seine Schrift gewöhnten Absender sehr deutlich vorkommen mögen, es aber in der That nicht sind, zumal wo es sich unter Hunderttausenden von Adressen um sofortige Entzifferung im Moment handelt, sind nur zu oft die Ursache der Verzögerung
3) Hierhin gehören auch die blasse Tinte und di Schrift, zumal bei den jetzigen kurzen Tagen und der ee 11“ in den wechselnden Quartieren der Feld Lesanfe en und bei der Expedition während des Fahrens im Das Publikum wird ersucht, im eigenen Inte 1 obigen Punkte gefälligst Rücksicht zu 898nn Psees 89f Berlin, 15. Dezember 1870. SGSeneral⸗Postamt. Stephan.
“