1870 / 412 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3822]

preußische Boden⸗Credit⸗Aktien ⸗Bank.

Die am 2. Januar 1871 fälligen Coupons der 5proz.

Hypothekenbriefe erste pupillarisch sichere Hypothek, 10 pCt.

Amortisationsentschädigung werden eingelöst vom 15. Dezember cr. ab bei Unserer Kasse lbinter der katholischen Kirche Nr. 1), Charlier & Scheibler, Hesse, Newmann & Co., Isaac Dreyfuß Söhne, Oppenheim & Schweitzer, der Agentur der Niedersächs. Bank Macaire & Co., Simon H. Hahlo, J. H. Stein, 8 H. W. Bassenge & Co., 1 Baum, & Co., A. de Weerth & Co., der Frankfurter Vereinskasse, H. F. Lehmann, 1 der Hannoverschen Bank, Ephraim Meyer & Sohn, Hamburg der Norddeutschen Bank, as Warburg, CE. Delbanco, Sußmann, Ahlmann, mann, Roch & Alenfeld, ph Schmedding & Söhne, er Kohn, 8 lzheimer & Bloch, enburger Landesbank, enburger Spar⸗ und . & G. Ballin, estertamp & Fortlage, ouis Schweitzer, r Oehninger's Sohn kalb & Sohn.

Aachen » Altona » Basel » Breslau

Bremen

v

Constanz Cassel

Cöln

Dresden Düsseldorf Elberfeld Frankfurt a. M. Halle a. S. Hannovder

v v v v vvvv LvuVvNLN v

g 82,S

Halberstad Kiel

Lübeck Magdeburg Münster

92

Nürnberg Oldenburg

8G85S8

n 5—; 0

Senn 3582

8 8808 222

Osnabrück Stuttgart

Würzburg Wiesbaden C

80

83

8 4

l

g Berlin, im Dezember 1870. 8 Die Direktion. Jachmann. Spielhagen.

E11“

1“ 8 Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahngesellschaft.

Die aus dem Baufonds zu zahlenden Zinsen (5 pCt. der Stamm⸗ und Prioritäts⸗-⸗Stammaktien der Rechte⸗Oder⸗Ufer-Eisen⸗ bahngesellschaft pro erstes Halbjahr 1870 werden gegen Abgabe des Dividendenscheines Nr. 5 in der Zeit vom 1. Februar bis 1. Mäaͤrz k. Js. in en gewöhnlichen Geschäftsstunden an nachstehenden Zahlstellen, nämlich: 1) bei unserer Hauptkasse hier, Berlinerstraße Nr. 75, 7) bei der Preußischen Hypotheken⸗Kredit⸗ und Bank⸗Anstalt, Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien, »Hermann Henckel« zu Berlin, 3) bei der Direktion der Diskontogesellschaft zu Berlin, mit fünf Thalern pro Aktie bezahlt. Später erfolgt die Zinszah⸗ lung nur bei unserer Hauptkasse. Es wird gebeten, den Dividenden⸗ scheinen bei der Präsentation ein arithmetisch georbnetes Nummern⸗ verzeichniß, nach den verschiedenen Kategorien getrennt, welches zu⸗ gleich auch den Geldwerth ergiebt, mit Namensunterschrift versehen, beizufügen. zugng Betreff der gemäß §. 22 des Statuts den Aktionären aus dem Jahre 1870 zustehenden Dividende wird bemerkt, daß dieselbe, der Bestimmung in dem genannten Paragraphen entsprechend, mit der Dividende pro 1871 gegen den Coupon Nr. 1 der im nächsten Jahre auszugebenden neuen Couponsserie zur Zahlung gelangen wird. Breslau, den 28. Dezember 1870. 6 Direktion der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahngesellschaft.

9 wees

[3851]

Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn. 8 Zinsenzahlung.

Die am 2. Januar 1871 fälligen halbjährigen Zinsen der Prioritäts⸗Obligationen der Rhein⸗Nahe ⸗Eisenbahn IJ. und II. Emission können von dem gedachten Tage ab bis zum 31. Ja⸗ nuar 1871, Vormittags, in den Geschäftsstunden: 18

1) bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin, 2) dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein in Cöln, » der Filial für H

4) bei sämmtlichen Stations⸗Kassen der Rhein⸗Nahe⸗ und Saarbrücker Eisenbahn, soweit deren Bestände ausreichen, und

5) bei unserer Hauptkasse hierselbst, 8 erhoben werden. 1 8 8

Die Coupons müssen den Zahlstellen mit numerisch geordneten, nach den Emissionen getrennten und von den Eigenthümern unter⸗ schriebenen Verzeichnissen übergeben werden.

Saarbrücken, den 14. Dezember 1870.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

1“ [394323 Schleswigsche Eisenbahnen.

Die am 2. Januar 1871 fälligen Zinsen der Aktien und Priori⸗ täts⸗Obligationen der Schleswig'schen Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft werden in üblicher Weise gegen Einlieferung der Coupons (5 und 11)

in Flensburg im Comptoir des Generalbevollmächtigten,

Müehc bei der Hauptkasse der Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗Gesell⸗

Hamburg bei der Norddeutschen Bank, 8 1

Berlin bei der Handelsgesellschaft,

Frankfurt a. M. bei von Erlanger & Söhne ausgezahlt.

Verschiedene Bekanntmachungen. 13942] Buͤrgermeisterposten.

Der hiesige Bürgermeisterposten, womit unter Wegfall einer Dienstwohnung resp. einer Miethsentschädigung ein Gehalt von 1200 Thlr. verbunden ist, soll möglichst bald wieder besetzt werden. Qualifizirte Bewerber, bei welchen die Kenntniß der polnischen Sprache wohl erwünscht, aber nicht unbedingt erforderlich ist, habe ihre Meldung bis zum 16. Januar 1871 einzureichen.

Kattowitz, den 27. Dezember 1870. 88

1.“ Der Stadtverordnetenvorsteher.

8 Dr. R. Holtze.

8

Thüringische Eisenbahn.

Einnahmen bis ultimo November 1870. 8

A. Stammbahn, Corbetha⸗Leipziger und Weißenfels⸗ 1 Geraer Zweigbahn. 8 8 1 Im Personen⸗ Im Güter⸗ ““ Verkehr: Verkehr: Summa: im Monat Novbr. 1870 Thlr. 66,925. Thlr. 205,908. Thlr. 272,833. 8 1869 55,137. 168,197. Thlr. 223,334.

daher mehr Thlr. 11,788. Thlr. 37,711. Thlr. 49,499.

1“

bis unt.Novbr. 1870 Thlr. 1,075,122. Thlr. 2,122,504. Thlr. 3,197,626

9 5„ 1869 1/032,775. » 17922,000. 2,954,775.

daher mehr... .Thlr. 42,347. Thlr. 200,504. Thlr. 242,851. B. Dietendorf⸗Arnstädter Zweigbahn.

im Monat Novbr. 1870 Thlr. 730. Thlr. 1,019. Thlr. 1,749.

1869 750. » 1,212. 1,962.

daher weniger 20. Thir. 193. Thir. 23.

bis ult. Novbr. 1870 3 1869

Thlr. 9,556. Thir. I1,521. Thir. 27,177. e. 11,974. » 12,380. 24,354. daher weniger Thlr. 2,318. Thlr. 859. Thlr. 3,177. C. Gotha⸗Leinefelder Zweigbahn. im Monat Novbr. 1870 Thlr. 3,990. Thlr. 6,224. Thlr. 10,214. bis ult. Novbr. 1870 Thlr. 28,606. » 30,470. » 59,076. vorbehaltlich späterer Feststellungg. Erfurt, den 17. Dezember 1870. Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.

X 2.. *

858 5 üab . 8 v111X““ Vom 1. Januar k. J. ab tritt zu dem seit dem 1. Mai pr. gül⸗ tigen Tarif und Reglement für die Beförderung von Frachtgütern, Fahrzeugen und lebenden Thieren auf den unter unserer Verwaltung stehenden Eisenbahnen ein siebenter Nachtrag in Kraft, welcher einheit⸗ liche Tarifsätze für den Verkehr zwischen den Stationen der Wilhelms⸗ bahn und allen übrigen Stationen des oberschlesischen Eisenbahn⸗ Unternehmens, sowie Tarifermäßigungen füur— 8 Wein in Fässern, 8 Barytweiß (Blanecfix), Därme, frische und gesalzene, Moos, 8 Porzellan, 8 8 . Zuckerrüben, auch Rübenpreßrückstand und Rüben⸗ abfälle

enthält. . emplare des Tarifnachtrages sind bei allen diesseitigen

Stationskassen zum Preise von 2 ½ Sgr. pro Stück käuflich zu haben.

Breslau, den 27. Dezember 1870. Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

113“ D 111“ Post⸗Anstalten des In⸗ Auslandes nehmen Bestehung an, für Gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzergers:

Zieten⸗Platz Nr. 3.

Corps veröffentlicht werden.

Ein heute nach Schluß der Redaktion eingetroffener Bericht über den Ausfall gegen das Garde⸗ am 21. Dezember 1870 wird noch heute Abend in einer Zweiten Ausgabe vas Stants⸗Anzeigers

Se. Mazjestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem bisherigen Regierungs⸗ und Schulk⸗Rath Karo in Merseburg bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst den Charat⸗ ter als Geheimen Regierungs⸗Rath beizulegen; Den seitherigen Ober⸗Schul⸗Inspektor Dr. Bezzenberger in Minden zum Regierungs⸗ und Schul⸗Rath/ Den Schulz in Bochum zum Direktor des Kreisgerichts in Dorsten; und Den bisherigen Gerichts⸗Assessor Ludwig Friedrich Julius Müller zu Wesel zum Garnison⸗Auditeur daselbst zu ernennen; ferner Dem Eisenbahn⸗Kommissariats⸗Sekretär Scholz zu Cöln

1“ den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Der invalide Wachtmeister Kröhn ist zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär beim General⸗Postamte ernannt worden.

Bekanntmachung, betreffend die Einführung der Wechsel⸗ . stempelsteuer in die hohenzollernschen Lande. Vom 30. Dezember 1870.

Nachdem durch Artikel 80 der Verfassung des Deutschen Bundes bestimmt ist, daß in den hohenzollernschen Landen von dem Tage der Wirksamkeit dieser Verfassung an das Gesetz, betreffend die Wechselstempelsteuer im Norddeutschen Bunde vom 10. Juni 1869 (Bundesgesetzbl. S. 193) in Geltung tritt, werden hierdurch die zur Ausführung dieses Gesetzes ergangenen Erlasse, nämlich: 3 1) die Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes, be⸗ treffend die Wechselstempelsteuer im Norddeutschen Bunde, vom 13. Dezember 1869 (Bundesgesetzbl. S. 691), 2) die Bekannt⸗ machung, betreffend den Debit der Bundesstempelmarken und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer,

owie das Verfahren bei Erstattung verdorbener Stempel⸗

marken und Blankets, vom 13. Dezember 1869 (Bundesgesetz⸗ latt S. 695), endlich 3) die Bekanntmachung, betreffend den

Debit von Bundesstempetmarken und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer zum Betrage von 22 Groschen, vom 21. Februar 1870 (Bundesgesetzbl. S. 36) mit dem 1. Januar k. J. für die hohenzollernschen Lande in Kraft gesetzt.

Es ist Anordnung getroffen, daß die zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer (nach §. 13 des Gesetzes vom 10. Juni 1869) erforderlichen Bundesstempelmarken und gestempelten Blankets bei den Postanstalten in den hohenzollernschen Lan⸗ den zu dem Preise des Stempelbetrages, auf welchen dieselben lauten, nach dem Verhältniß von 1 Groschen = 3 ½ Kr. süd⸗ deutscher Währung vom 1. Januar k. J. ab verkauft werden.

lin, den 30. Dezember 1870. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

LETXA““

Bekanntmachuüunng. Vom 1. Januar 1871 ab wird die Ober⸗Post⸗Direktion in Aachen aufgehoben und der bisherige Geschäftskreis derselbe der Ober⸗Post Direktion in Cöln zugewiesen. 8

Berlin, den 31. Dezember 1870. 8 ““ General⸗Postamt.

7

Das 51. Stück des Bundes⸗Geset⸗Blattes des Norddeut⸗

schen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 597 die Verfassung des Deutschen Bundes, unter Nr. 598 das Protokoll, betreffend die Vereinbarung zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen über Gründung des Deutschen Bundes und Annahme der Bundesverfassung. Vom 15. November 1870, unter Nr. 599 den Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen einerseits und Württemberg andererseits, be⸗- treffend den Beitritt Württembergs zur Verfassung des Deut⸗ schen Bundes, nebst dazu gehörigem Protokoll. Vom 25. No⸗ vember 1870, unter Nr. 600 die Bekanntmachung, betreffend die Einführung der Wechselstempelsteuer in die hohenzollernschen Lande. Vom 30. Dezember 1870; und unter Nr. 601 die Ernennung des Herrn Charles Tulin de la Tuniste zum General⸗Konsul des Norddeutschen Bundes zu Berrlin, den 31. Dezember 1870. 8 SZeitungs⸗Comtoir.

ETI1““ 8

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Königlichen Kreisbaumeister Gerlhoff ist gestattet seinen Wohnsitz von Stendal nach Osterburg zu ver⸗

Dem Advokaten Schöning in Liebenburg ist die Verle⸗ gung seines Wohnsitzes von Liebenburg nach Harburg gestattet

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten. 1 Dem Regierungs⸗ und Schul⸗Rath Dr. Bezzenberger ist die Stelle eines Regierungs⸗ und Schul⸗Raths bei der Königlichen Regierung zu Merseburg übertragen worden. .

8. Bekanntmachung

wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons Serie II. zu der Preußischen Staats⸗Anleihe von 1867 C.

Die Coupons zu den Schuldverschreibungen der Staats⸗ Anleihe vom Jahre 1867 C. für die vier Jahre vom 1. Januar 1871 bis 31. Dezember 1874 nebst Talons werden vom 9. Ja⸗ nuar k. J. ab von der Kontrolle der Staatepapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassenrevi sionstage, ausgereicht werden.

Die Coupons können bei der Kontrolle selbst in Empfang enommen oder durch die Regierungs⸗Hauptkassen, die Bezirke. Faupekasen in Hannover, Oenabrück und Lüneburg oder die asse in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer das Erstere wünscht, hat die alten Talons mit einem besonderen Verzeich⸗ nisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Kontrolle und in Hamburg bei dem Ober⸗Postamte unentgeltlich zu haben

sind, bei der Kontrolle persönlich oder durch einen Beauf