1870 / 413 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Talons, sowie gegen Quittung des Obligations⸗Inhabers, welche auf den Obligationen vorzunehmen ist.

Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird von dem Betrage der Obligationen gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwen⸗ det, sobald dieselben präsentirt werden.

Die Verzinsung der vorangeführten Obligationen hört mit dem 31. Dezember dieses Jahres auf.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß aus der dritten Verloosung pro 1868 die Obligation Nr. 1425 und aus der vierten Verloosung pro 1869 die 3 Öbligationen Nr. 208. 333 und 1426 noch nicht zur Einlösung präsentirt worden sind. 8 öͤln, 27. Oktober 1870. C1““

Der Verwaltungsrath.

82

b8

[3850] Bekanntmachung, 8 betreffend .“ 8 die Aufkündigung von ausgeloosten Obligationen J. II Emission des Kreises Waldenburg

6

und

Und die Ausgabe der Zinscoupons Serie II. zu den

Waldenburger Kreis⸗Obligationen I. Emission.

Bei der am heutigen Tage in Gemäßheit der Bestimmung der Allerhöchsten Privilegien vom 5. März 1866 und 9. November 1868 stattgefundenen Verloosung der zum 1. Juli 1871 einzulösenden Waldenburger Kreis⸗Obligationen I. und II. Emission sind im Bei⸗ sein eines Notars nachstehende Nummern im Gesammtwerthe von

2850 Thlr. gezogen worden: 4 1 Emission 9

2 Stück Lit. A. à 300 Thlr. Nr. 54. 71. 8 7 Stück Lit. B. à 100 Thlr. Nr. 44. 149. 197. 202. 346. 366. 375. 6 Stück Lit. C. à 50 Thlr. Nr. 5. 47. 118 150. 171. 345. Stück Lit. D. à 25 Tblr. Nr. 76. 100. 130. 210 232. 248. 340. B. II. Emission. 1 Stück 28 A. à 300 Thlr.

88

Nr. 6. 1 5 Stück Lit. C. à 50 Thlr. Nr. 168. 289 296. 324. 377. 5 Stück Lit. D. à 25 Thlr.:

Indem wir die vorstehend bezeichneten Kreis⸗O ligationen zum 1. Jüli 1871 hiermit kündigen, werden die Inhaber derselben auf⸗ gefordert, den Nennwerth gegen Zurücklieferung der Kreis⸗Obligatio⸗ nen in coursfähigem Zustande, nebst den dazu gehörigen Zinscoupons, und zwar zu den Obligationen I. Emission Serie II. Nr. 2—10 und Talons, und zu den Obligationen II. Emission Serie I. Nr. 6— 10 und Talons, sowie gegen Quittung,

vom 1. Juli 1871 ab, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, bei der Kreis⸗Kommunalkasse hierselbst, baar in Empfang zu nehmen.

Vom 1. Juli 1871 ab findet eine weitere Verzinsung der hiermit gekündigten Kreis⸗Obligationen nicht statt, und der Werth der etwa nicht zurückgegebenen Coupons Serie II. Nr. 2 10, resp. Serie I. Nr. 6 10, wird bei der Auszahlung vom Nennwerth der Kreis⸗ Obligationen in Abzug gebracht.

Zugleich werden die Inhaber der nachstehenden nicht mehr verzinslichen und bis jetzt nicht realisirten Waldenburger Kreis⸗ Obligationen I. Emission, und zwar:

8 A. aus der Verloosung pro 1869: Lit. C. Nr. 172, Lit. D. Nr. 51 und 89, B aus der Verloosung pro 1870: Lit. A. Nr. 27, it. B. Nr. 137, 8 88 Lit. C. Nr. 133. 326. 349. 361, Lit. D. Nr. 4. 60. 283, 1 an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.

Die neuen Coupons Serie II. Nr. 1—10 zu den Waldenburger Kreis⸗Obligationen I. Emission über die Zinsen für die fünf Jahre 1871 bis inkl. 1875 nebst Talons werden vom 1. Februar 1871 ab, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, von der Kreis⸗Kommu⸗ nalkasse hierselbst gegen Ablieferung der alten Talons, denen ein Ver⸗ zeichniß derselben beizufügen ist, ausgegeben. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind vom 15. Januar 1871 ab bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunalkasse unentgeltlich zu haben. Des Einreichens der Schuld⸗ verschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die erwähnten Talons abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die betreffenden Dokumente der hiesigen Kreis⸗ Kommunalkasse mittelst besonderer Eingabe rechtzeitig vorzulegen.

Waldenburg, den 14. Dezember 1870. Srtändische Kreisschulden⸗Kommission. 8

189530 Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn. 8 Wir finden uns veranlaßt, die Fristen für die Auszahlung von Nachnahmen unter 50 Thlr. von jeßt ab bis zum 1. Juli k. J. zu verdoppeln. Insofern die Zahlung solcher Nachnahmen auf Grund einer Bescheinigung der Empfangs⸗Station über die erfolgte Ein⸗ zahlung zu erfolgen hat, behält es dabei sein Bewenden. Breslau, den 28. Dezember 1870. Direktion fer⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Hier folgt die

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ausgezahlt.

[3957]

tionen ausgehängt.

Kozlow⸗Woronesch⸗ an Eisenbahn⸗Obliga⸗ tionen.

ir sind von der Verwaltung der Kozlow⸗Woro beauftragt, die am 1. 1. Januar k. J. faͤlligen Zinsen

der 5prozentigen Prioritäts⸗Anleihe dieser Bahn von dem Verfalltage

ab einzulösen. Berlin, den 27. Dezember 1870.

Berliner Handels⸗Gesellschaft.

7 1u““ e 8 Schleswigsche Eisenbahnen. ie am 2. Januar 1871 fälligen Zinsen der Aktien und Priori⸗ täts⸗Obligationen der Schleswig'schen Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft werden in üblicher Weise gegen Einlieferung der Coupons (5 und 11) 1. im Comptoir des Generalbevollmächtigten, „ã

Eisenb

ltona bei der Hauptkasse der Altona⸗Kieler Ersenbahn⸗Gesell.

schaft 8 Hamburg bei der Norddeutschen Bank, Berlin bei der Handelsgesellschaft, .“ Frankfurt a. M. bei von Erlanger & Söhne

Die Direktion.

Cöln⸗Müsener Bergwerks⸗Aktien⸗Verein. Dividenden⸗Zahlung.

Die für das Geschäftsjahr 1869/1870 auf »Vier ein halb Prozent⸗ oder „neun Thaler« pro Aktie festgestellte Dividende kann vom 2. Januar 1871 ab, bei unserer Kasse in Lohl, bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankvereine und dem Bankhause Deich⸗ mann & Co. hierselbst, gegen Auslieferung des Dividendenscheines

Nr. 14, erhoben werden.

Cöln, 20. November 1870707. Der Verwaltungsrath. [3069] Hörder Bergwerks⸗Hüttenverein. 8 Dividendenzahlung.

Die durch Beschluß der Generalversammlung unserer Gesellschaft vom 30. September d. J. auf

»Acht Prozent« oder Thaler« per Aktie festgesetzte Dividende für das Geschaftsjahr 1869/1870 kann vom 2. Januar 1871 ab bei unserer Kasse in Hörde oder bei dem A. Schaaffhausen’'schen Bankverein in Cöln gegen Auslieferung

des Dividendenscheines Nr. XVIII. erhoben werden

Hörde, den 1. Oktober 1870. ““ Der Verwaltungsrath.

8

Altenburg⸗Zeitzer Eisenbahn.

Die von uns unterm 20. Oktober d. J. ausgeschriebene dritte Einzahlung von 10 pCt. auf die Stamm⸗Aktien für das Eisenbahn⸗ Unternehmen Altenburg⸗Zeitz ist von den Inhabern der Quittungs⸗ bogen Nr. 1041, 1065 1067, 3338 3339, 3342 3346, 3351, 3352,

3439, 3482 3490, 3493, 3495, 3496, 3515 3519, 3529 3531, 3542,

3549 3553, 3571 3575, 3633 - 3637 nicht geleistet worden.

Die säumigen Aktionäre werden daher gemäß §. 16 unserer Statuten aufgefordert, außer der rückständigen Rate nebst gesetzlichen Verzugszinsen eine Konventionalstrafe von 1 Thlr. bis spätestens zum 8 16. Januar 18711

ei

unserer Hauptkasse, Herrn Banquier Otto Lingke hier, oder Herrn J. F. A. Zürn in Zeitz, oder Advokat Reinhold Wagner in Meuselwitz

bei Vermeidung der statutenmäßigen Nachtheile einzuzahlen.

Altenburg, den 28. Dezember 1870. Der Vorstand der Altenburg⸗Zeitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Laurentius. A. Große.

.

Der um 7 Uhr 45 Min. früh von Berlin abgehende Personenzug steht vom 1. Januar 1871 ab im unmittelbaren Anschluß an die Züge der Großherzoglichen Friedrich⸗Franz⸗Eisenbahnen ab Hagenow.

Von dem gedachten Zeitpunkte ab treten auch neue Personen⸗ und Gepäcktarife für den direlten Verkehr, welcher zwischen mehreren diesseitigen und Friedrich⸗Franz⸗Bahn⸗Stationen besteht, in Kraft, und sind die qu. Jarife an den Billetschaltern auf den betreffenden Sta⸗ Berlin, den 27. Dezember 1870.

Die Direktion.

besondere Beilage und die Verlust⸗Liste Nr. 137.

für das Vierteljahr. Insertionspreis fuͤr den Raum einer

Alle Post⸗Anstalten des Iu, und Auslandes nehmen an, für Berlin die Expedition des Aönigl.

Zieten⸗Platz Nr. 3.

P rreußischen Staats Aupeigers:

8₰ * * 1 27 SSn ö 1

16u6* 111“ 8

No 413. Berlin, Sonnabend den 31. Dezember, Abends (Zweite Ausgabe)

3 89 21. Dezember 1870. 8

Gonesse, den 23. Dezember 1870.

Seit dem Oktober, dem Tage der Erstürmung von le Bourget, hatte der Feind die von den Garden gehaltenen Po⸗ sitionen nicht wieder anzugreifen gewagt. Die Vorposten⸗ stellungen waren zwar, nach wie vor, haufig mit schweren Festungsgeschützen beworfen worden, aber man hatte sich diesen De⸗ monstrationen gegenüber gänzlich passiv verhalten; der dadurch er⸗ littene Schaden war nicht erheblich gewesen, und mit Ausnahme der letzien Tage vom November und der ersten Tage dieses Monals, wo die Franzosen, bei Gelegenheit des Ausfalles ge⸗ gen die Württemberger, Sachsen, II. und VI. Corps, sämmt⸗ siche Posititzizen um Paris bedeutend beunruhigt hatten, hatte sich batz Waärde⸗Corps eines relativen Frledens zu erfreuen ge⸗

habt. . Diese vorübergehende Sicherheit, der übrigens Nie⸗

mand getraut und die die überall herrschende aufmerksame

nber durch verschiedene, ““ vor der Front des Garde⸗Corps statt⸗ anden.

Selbst dem nicht militärischen Leser sind heute die Namen le Bourget, Stains, Dugny, St. Denis, Courneuve, Drancy u. f. w. wohl bekannt. Zum bessern Verständnisse der Ereig⸗ nisse, die am 21. in der Reihe dieser Ortschaften stattfanden, fäjchemnes jedoch zweckmäßig, die Lage derselben hier zunͤchst estzustellen.

1 Die Befestigungen von St. Denis bilden die nördliche Spitze der pariser Vertheidigungslinie. Sie bestehen aus den in gleicher Höhe liegenden Forts de la Briche und Double Couronne und aus dem Fort de l'Est, das südlicher, auf der östlichen Seite von St. Denis gelegen ist. Ungefähr 3000 Schritt südöstlich vom Font de lEst befindet sich das Fort von Aubervilliers, und 000 Schritt südöstlich dieser Stellung liegt das Fort von Noisy. Die vier genannten festen Plätze: Double⸗Couronne, Fort de »Est, Aubervilliers und Noisy liegen auf einer Linie, die sich in der Richtung von Nord⸗Westen nach Süd⸗Osten vor dem nord⸗östlichen Theile von Paris hinzieht und die ungefähr eine Meile lang ist. Das Fort von Rosny, in unbedeutender Ent⸗ fernung von Noisy und auf der Verlängerung der Linie Houblg Euronne Noisy gelegen, unterstützt in den meisten Fällen die von den genannten Forts gegen das Garde⸗Corps

gerichteten Operationen. dArwischen Fort de 'Est und Aubervilliers und 12 1500

Schrikt vor diesen beiden Positionen liegt das Dorf Courneuve; Bobigny nimmt eine ähnliche Lage südöstlich von Courneuye, zwi⸗ schen den Forts von Aubervilliers und Noisy ein. Die Franzosen hal⸗ ten diese beiden Orte fortwährend stark besetzt und sie bilden auf dieser Seite der belagerten Linie ihre äußersten Vorpostenstellun⸗ en. Der Ort Drancy, der noch por Courneuve und Bobigny

deg., ist zwar vollständig durch das Feuer der französischen Forts

gedeckt, aber derselbe besindet sich gleichzeitig in nur unbedeuten⸗ der Entfernung unserer Vorpostenstellung in le Bourget und die Franzosen besetzen ihn deshalb gewöhnlich nur des Nachts oder wenn sie irgend einen Hansejehte gegen die Positionen des Garde⸗Corps beabsichtigen. In ⸗friedlichen«Zeiten schweifen un⸗

lich nur noch vergrößert hatte, wurde am ei dem General⸗Kommando

einlaufende Meldungen gestört, wonach bedeutende feindliche

sere Patrouillen häufig bis nach Drancy, und zu verschiedenen Malen haben sie den Ort unbesetzt gefunden, wogegen sie aber au gelegentlich dort Flintenschüsse mit den französischen Patrouil⸗ len ausgewechselt haben. Drancy bildet demnach, in der eigen⸗ thümlichen Bedeutung, die hier dem Worte gegeben wird, neutrales Gebiet, d. h. der unglückliche Ort wird gelegentlich von uns, gelegentlich aber auch von den Franzosen beschossen und weder Freund noch Feind ist dort seines Lebens einen Augenblick sicher. 8 u“ VVor den genannten feindlichen Positionen liegen nun in erster Linie unsere Vorpostenstellungen von Pierrefitte, Stains und

le Bourget, die sich, wie die feindlichen Forts in der Richtung

von Nord⸗Westen nach Süd⸗Osten aneinander reihen. Hinter dieser ersten Linie erstrecken sich unsere Stellungen von Garges über Dugny, Blanc⸗Mesnil und Aulnay nach Sevran. Dugny Blanc⸗Mesnil und Aulnay stehen durch den Bach la Morée in Wasserverbindung mit einander. Die Scheide zwischen unsern und den feindlichen Positionen bildet hier der sich von Westen nach Osten hinziehende Damm der Eisenbahn Paris⸗Soissons. Die französischen Positionen, mit Ausnahme der Forts von St. Denis und Courneuve liegen auf der südlichen Seite der Eisenbahn; die unsrigen sämmtlich auf der nördlichen. Die feindlichen Festungsgeschosse erreichen nicht nur unsere Vorposten⸗ stellungen, sondern können auch unsere zweite Linie bedeutend beunruhigen. Namentlich ist Dugny unausgesetzt bedroht. 8

Die im Laufe des Nachmittags und des Abends vom 20. Dezember beim General⸗Kommando eingehenden Meldungen berichteten nun, daß starke feindliche Truppenmassen aus St Denis ausgerückt und von dort über Courneuve nach Auber⸗ villiers marschirt seien; gleichzeitig wurde konstatirt, daß unser linker Flügel durch drei Brigaden und mehrere Batterien Feld⸗ artillerie, die sich rechts von Bobigny aufgestellt hatten, bedroht sei Die Division Budritzki (linker Flügel) erhielt demnach Befehl, sich allarmbereit zu halten, während gleichzeitig der 1. Garde⸗In fanterie⸗Division (von Pape) Mittheilung gemacht wurde, alle verfügbaren Truppen am 21. früh, zwischen 7—8 Uhr, östlich von Gonesse, am Wege nach Aulnay, hinter Garges, Dugny und Blanc⸗Mesnil aufzustellen, um von dort aus irgend der bedrohten Punkte nöthigenfalls zu Hülfe eilen zu

unen.

Die Nacht verlief ruhig und der frühe Morgen fand di verschiedenen Garde⸗Abtheilungen in den ihnen angewiesenen Positionen. Der Oberst von Neumann (4. Garde⸗Regiment z. F.) mit dem Kommando der von der 1. Division zur Verfügung gestellten Truppen betraut, langte um 18 Uhr mit 6 Bataillonen,

sowie 3 schweren Batterien am Wege nach Aulnay an, nahm dort

jedoch nur auf kurze Zeit Stellung und rückte bereits um 19 Uhr mit 2 Bataillonen und Batterie nach dem vom Feinde bedrohten Dugny ab, während der Rest seines Detachements le Bourget näher zog und auf dem Wege dorthin, links von Pont⸗Iblon Reservestellung einnahm. Pont⸗Iblon ist eine zwischen Dugny und Blanc⸗Mesnil gelegene Brücke, die über den bereits ge nannten Bach Morée führt. Sie bildet einen Theil der großen Liller Haneferahsr, an zie 8 Die mier. nung zwischen Pont⸗Iblon und le Bourget beträgt ungefähr 3000 Schritt. 8 Die Absichten des Feindes hatten sich indessen noch nicht klar zu erkennen gegeben. Starke Kolonnen zeigten sich vor Stains sowohl, wie vor le Bourget und Dugny,

während die ganze Linie der Forts und auch noch zahl⸗

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