und unversehrt aus dem feindlichen Feuer herauszubringen. Ein Hurrah der Escadron belohnte den kühnen Soldaten bei seinem Eintreffen für seine un⸗ erschrockene That, und das Eiserne Kreuz, welches er jetzt trägt, ist das Zeichen, daß Knoll’s Tapferkeit auch von höchster Seite her ihre Anerkennung gefunden hat.
Gefreiter Adolph Becker der 2. Escadron hat sich in den Gefechten und Schlachten bei Weißenburg, Wörth und Sedan stets durch seinen frischen, muntern Soldatengeist, der ihn zu gefahr⸗ vollen Patrouillen sich oft freiwillig melden ließ, als auch durch Ruhe und Kaltblütigkeit ausgezeichnet, wenn es sich darum han⸗ delte, selbst unthätig, feindlichen Geschossen entgegenzusehen. Im Gefecht vor Creteil vor Paris am 17. September hatte die Escadron beim Ueberschreiten einer Ebene heftiges Mitrailleusen⸗ feuer auszuhalten, und waren die Schüsse so wohl gezielt, daß der Verlust der Escadron bedeutend war. Auch Becker erhielt eine Kugel an das Schienbein, eine schwere und gewiß schmerz⸗ hafte Verwundung. Dennoch ließ er sich Nichts merken, son⸗ dern blieb im Gliede und ritt weiter mit. Erst als das starke Bluten seine Kameraden auf ihn aufmerksam machte und sein Escadrons⸗Chef, Rittmeister v. Rosen, es ihm dienstlich befahl, ließ er sich nach dem Verbandplatz zurückbringen. Noch heute befindet er sich im Lazareth; braven Soldaten bald wieder in ihren Reihen zu sehen.
Kurmärkisches Dragoner⸗Regiment Nr. 14. (Pleschen, Kozmin, Gostyn und Ostrowo.)
Unteroffizier Fischer. Am 1. September bei Sedan stieß ein Zug Dragoner unter Wachtmeister Springer in dem sehr koupirten und waldigen Terrain an der belgischen Grenze auf eine halbe Escadron Chasseurs; mit lautem Hurrah stürzten sie sich in Karriere auf den Feind. Das Pferd des Flügel⸗ Unteroffiziers Fischer stürzte;, auf der Erde liegend, wurde er von feindlichen Kavalleristen umringt; er sprang sofort auf, ging mit dem Säbel auf einen derselben los, stach ihn vom Pferde, setzte sich auf dasselbe und machte noch drei Chasseurs zu Gefangenen.
Wachtmeister Springer. An der Tte seines Zuges ritt er auf den Führer der Chasseurs zu und hieb ihn mit dem ersten Hiebe vom Pferde. In demselben Augenblick jagte ein Unteroffizier der Chasseurs, seinem Offizier zu Hülfe eilend, auf den Wachtmeister zu; dies sah der dicht hinter ihm reitende Gefreite Gutsche, und sofort sank der Chasseur, von kräftigen Hieben getroffen, vom Pferde.
Gefreiter von Zastrow ritt bei Sedan als Spitze der Avantgarde; in weiter Entfernung sieht er 3 feindliche Infan⸗ teristen, sofort reitet er in der Carrière auf sie los; diese springen in den Wald und legen auf ihn an. Mit gespann⸗
tem Karabiner in Anschlag reitet er bis auf 3 Schritt an sie statt zu schießen werfen die Infanteristen die Gewehre ort und bitten um Pardon.
Dragoner Schönherr. Am 1. September c. bei Sedan stieß in einem Waldwege an der belgischen Grenze ein Zug Dragoner auf zwei größere Knäuel Infanterie; im Galopp ging es auf sie zu; sie gaben bereits Zeichen, sich zu ergeben, indem sie die Gewehre in die Höhe hielten. Die Dragoner pa⸗ rirten in einer Entfernung von 20 Schritt. Statt aber sich zu ergeben, springen die feindlichen Infanteristen zu beiden Seiten der Straße in den Wald und geben auf die Dragoner Schnellfeuer ab, doch diese verfolgen sie in den Wald; der Dragoner Schönherr erhält 2 Schuß durch den Helm, der Helm fliegt vom Kopf, eine Kugel durchbohrt ihm die Hüfte; trotzdem verläßt er seine den Feind versolgenden Kameraden nicht, bis endlich sein Pferd getroffen zusammensinkt. Von nehreren Turkos umringt, wird er entwaffnet und ausgeplün⸗ dert / zu schwach, sich zur Wehr zu setzen, wird er als Gefan⸗ gener abgeführt, doch diese Lage behagt dem braven Kurmärker nicht; nachdem er sich einige Tage erholt, sucht er des Nachts trotz seiner schmerzenden Wunde das Weite und liegt jetzt in
sgehn preußischen Lazareth, seiner baldigen Heilung entgegen⸗ ehend.
Sergeant Tietze attackirte in der Schlacht bei Sedan, bei Gelegenheit einer Rekognoszirung der belgischen Grenze, mit 12 Mann aus einem Versteck auf eine Wagenkolonne und zwei Züge Kavallerie⸗Bedeckung. Ein Theil der feindlichen Reiter wurde von den Pferden gehauen, ein Theil gefangen genom⸗ men, der Rest entfloh nach Belgien. Hierauf legte er sich mit denjenigen Mannschaften, welche nicht mit Gefangenen abge⸗ sandt waren, wiederunr in Versteck, stürzte sich von da auf einen Trupp französischer Kürassiere, welche jedoch so früh sich zur eiligen Flucht wandten, daß hierbei keine Gefangenen ge⸗
die Escadron hofft aber, den
lunken Alle zum Teufel!«
Unteroffizier Schwarz
einen Haufen Versprengter, 18 sich um einen Major ohne Knäuel los, welcher sofort ergab.
Sergeant Netzdorff. 3. Escadron zur Rekognos Retzdorff hatte sich besonders garde führen zu dürfen. setzten aus eigenem Antriebe bahnbrücke, sie saßen ab undz
keit war V
8
attackirte die 4. Escadron
und Sergeant Miege ritten hinab, über Verschanzungen,
Andretzky dicht hinterher, erre ihn nach kurzem Einzelgefecht Gefangenen.
daß es unmöglich war, den setzen. Er stieg ab und nur freiter Rudolph) drang er
ren Tages wieder frei zu kon
Unteroffizier Haense 6 Mann nach Rueil zur Rek
8
ferte 6 Gefangene ab.
fangene zurück.
liche Chasseurs zu Pferde in den einen, erhielt selbst hierbe dem darauf den andern vom
Dragoner Hampel war
und Munitions⸗Kolonne der Infanterietrupps im Walde,
macht werden konnten. Durch diese Erfahrung belehrt, machte
8 E1“ LE“
Tietze etwa eine Stunde später gegenüber dem Chef der 4. Es⸗ cadron, der eben im Begriff war, aus einer verdeckten Stel⸗ lung gegen nahende feindliche Kolonnen hervorzubrechen, die be⸗ merkenswerthe Aeußerung: »Um Himmels Willen, warten Sie, Herr Rittmeister, nur noch ein wenig, sonst laufen uns die Ha
er natürlich in vorderster Linie mit.
Unterstützung abzuwarten, in
89 — 8
8
“ ““ 8 “ 8 Wachtmeister Andretzky. Am
saren⸗Regiments eine feindliche Wagenkolonne.
Vize⸗Wachtmeister Bold hatte den Auftrag, am 19. Sep⸗ tember von Bougival aus über St. Germain nach Boissy die Verbindung mit dem 4. Corps aufzusuchen, trotz des vollstän⸗ dig unbekannten Terrains, eingebrochener Dunkelheit und der feindlichen Haltung der Bewohner, vorgedrungen, als ihm Verhaue derartig die Chaussee sperrten,
von den Bewohnern sofort umzingelt und arretirt. kluges und umsichtiges Benehmen gelang es ihm jedoch, ande⸗
89 8 us.
Die dann folgende Attacke machte
5 38
traf mit 5 Mann seiner Patrouille
bei Sedan, er selbst den übrigen etwa 300 Schritt voraus, auf
3 Offiziere und etwa 30 Mann, gesammelt hatten; er ritt allein, s Carriore auf den die Waffen fortwarf und sich ihm
Am Tage vor Sedan war die zirung gegen Sedan vorgeschickt. ausgebeten, die Spitze der Avant⸗
Er mit dem Gefreiten Müller be⸗
die über die Maas führende Eisen⸗ wangen, mit Karabinern bewaffnet,
durch wohlgezieltes Feuer zuerst einen mit Truppen besetzten Zug trotz des feindlichen Feuers zur Umkehr, darauf eine Draisine, auf der sich anscheinend Pulverfässer zur Sprengung der Brücke befanden, ebenfalls zur Umkehr, indem sie einen darauf befindlichen Mann erschossen. und tapfere Vertheidigung der Brücke wurde dieselbe erhalten, was für die darauf folgenden Operationen von größter Wichtig⸗
Durch diese umsichtige
8 Pö
6. August bei Wörth mit Escadrons des 14. Hu⸗ Andretzky in vorderster Reihe einen Abhang Hecken und Gräben in die feind⸗
liche Bedeckung, eine Compagnie Zuaven, die hinter und unter den Wagen liegend, ein rapides Feuer unterhielt. waren die Feinde dezimirt und entwaffnet. entschlossen auf eine Reihe abziehender Wagen und zwang sie zum Halten. Andretzky ritt mit seinem Zuge zwei Zügen feind⸗ licher Kürassiere entgegen, sie wurden geworfen Und
t. In Kurzem Miege stürzte sich
1b id flohen. ichte einen feindlichen Offizier, hieb vom Pferde und machte ihn zum
8
war er bis gegen Boissy
gebotenen Weg zu Pferde fortzu⸗ von einem Dragoner gefolgt (Ge⸗ in die Stadt ein; hier wurde er
Durch sein
uimen und ausführliche Meldung 8 8 8 wurde am 19. September mit ognoszirung vorgeschickt; in die⸗
sem Ort von circa 100 Mobilgardisten umzingelt, weigerte er
sich, sich zu ergeben und schlug sich mit dem Säbel durch, wobei 2 Mann getödtet und 2 Mann verwundet wurden.
Unteroffizier Voigt führte am 19. September eine Pa⸗ trouille von 6 Mann zwischen Malmaison und Rueil, attackirte in letzterem Orte circa 20 Mann bewaffnete Mobilgardisten, überritt diese, zerbrach die Gewehre der Geflüchteten und lie⸗
Gefreiter Lochte attackirte am 1. September bei Sedan in waldig bergigem Terrain an der belgischen Grenze mit 10 Dragonern 20 feindliche Husaren,
Handgemenge und brachte 3 Offiziere 14 Mann als Ge⸗
war der erste im
Dragoner Linke attackirte am 1. September zwei feind⸗
waldigem Terrain, entwaffnete i einen Hieb ins Ohr, hieb trotz⸗ Pferde. 8
am 1. September bei der Attacke
des Premier⸗Lieutenants v. Senden auf eine feindliche Wagen⸗
Erste in dieser; zwang feindliche die Waffen wegzuwerfen; er er⸗
schoß ohne Aufforderung hierzu ein Pferd in der Mitte der Kolonne, als diese Miene machte, zu entfliehen.
Sweite Beilage
8
Farife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der
Beilage zu
1 ie rlaß vom 9. November 1870, betreffend die de getlsce an rungsbezirk Magdeburg, für den Bau un . 1“ — runau an der Mahlsdorf⸗Beeser Kre Lhat Taussen ven Hesse Brunan der Stendal⸗Salzwedel⸗Uelzener 2S bahn und von Beetzendorf über Jeeben und Bandau bis zur Gar legener Kreisgrenze in der Richtung auf Cloetze.
Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Secnden d Brasgs Semedel, T11.“ rocdeg g. beschlossenen Bau der Chausseen 8 0 te Brunau der Stendal⸗ dorf⸗Beeser Kreis⸗Chaussee nach dem Bahnho d von Beetzendorf über Jeeben Salzwedel⸗Uelzener Eisenbahn un 84 in der Richtung auf Bandau bis zur Gardelegener ’ 889 dem Kreise Salzwedel Cloetze, genehmigt habe, verleihe Ich 1902 “ das Expropriationsrecht für die zu nec tnahme der Chausseebau⸗ Grundstücke, imgleichtn das Recht zur, Entuahme dar die Staats⸗ und Unterhaltungs⸗Materiolien, nach Meoghan auf diese Straßen. Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug Uebernahme V 1 dem genannten Kreise gegen Sattärtagen chauͤsemabigen ö11“ zur Erhebung des Chausseegeldes na 8. 81 Nmdngfnn einschließlich Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden hausseeg beecrdee’ efteiungen, der in demselben enthaltenen Bestimmungen über 8 iften ie Er betreffenden zusätzlichen Vorschriften, sowie der sonstigen die Erhehung 2 von Ihnen ange⸗ ieee nmungen auf den Staats⸗Chausseen 11 erdurch verleihen. Auch sollen die dem Cbausgeegen
lizei⸗ en auf die gedachten Straßen zur Anw’ dung Thansserpoliget. Bergeheg ac Erlaß ist durch die Gesetz⸗Samt ung
’1 ’1 bringen. 6 zur öffentlichen Kenntniß 8 vingen. . 1870. H. O. Versailles, den 8 1u““ . 8 (EGFf. v. Itzenplitz. Camphausen. An den Minister für Handel⸗ Gewerbe und öffentliche w und den Finanz⸗Minister. 8 8
F11““ “
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] n Ausfertigung auf den Inhaber lautender nüvtegiu wes Phegeverbandes des Amts Leer, Provinz Hannover, 8bget im Betrage von 28,000 Thalern.
Wi von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
1 11— der Verherumgs; des eeVihande 8 ec ber 186 Januar, 20. 227. EE111“ des ns hn⸗ 89. “ n. ü trahirung einer Anlei 9 “] der Vertretung des genannten Wegever⸗ bandes: zu diesem Zwecke auf 865 Inhaber lautende mit Zins⸗ toupons versehene, 1“ F ö u dem Betrage von 28, alern au K der Gläubiger, noch der Schuldner ch hiergegen weder im Interesse der läͤnbiger, 0 e, Gesepes etwas zu erinnern gefunden hat, in Gem 8 esesehes und der Verordnung vom 17. September vut Se Obligationen zum Betrage von 28,000 Thalern, i Worten: Acht und zwanzig Tausend Thalern⸗, welche in Apoints von 100 Thlrn. nach dem anliegenden Schema (a.) auszufertigen, mit 4 ⅞ Prozent jährlich zu verzin 8 und deatdurch d98 38 nüh rdnung jährlich vo 4 bestimmendea. 8 an Pozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortifirten E11“ 82 8 hede dnc gegenwärtiges Privilegium Unsere landeshe vehm gung net irkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber diese
der rehllchen Wi hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des igenthums nachweisen zu dürfen, geltend 9 machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Obligationen eine es let Fim Seitens des Staats nicht ü 54 nommen wird, ist durch die Geset⸗Sammlung zur allgemeinen Kenn 2 g Urtundfich unter Unserer Köchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗
e öni en Insiegel. renegeg,g 8ewinacdgss Benfögte 18⸗ 12, November 1870.
1 L. S. elm. Gr. von Itzenplit. Dor. zu Eulenburg. Camphausen
11161.“
Provinz Hannover.
8 Landdrosteibezirk Aurich.
Obligation
des Wectvekbandes des Amts Leer 8 ittr.
durch die Landdrostei zu Aurich genehmigten Be⸗ ain e bes Wergetung d Wegeverbandes des Amts Leer vom x Oktober 1869, 15. Januar, 20. April und 27. August 1870 wegen
2.
erbandes durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu⸗ Nerdg ngadnbchre Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Ein⸗ hundert Thalern Preußisch Courant, welche für den Landstraßenbau im Verbandsbezirke kontrahirt worden und mit 4 ½ Prozent jährlich zu verzinsen ist. 88 Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 28,000 Thalern geschieh vom Jahre 1873 ab allmählich innerhalb eines Zeitraums von 26 Jahren aus einem zu diesem Brehufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Zwei Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nach Maßgabe des genehmigten
ilgungsplanes. Tülgawg egegrdnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Aus es erfolgt vom Jahre 1873 ab in dem Monate Dezember jeden Jahres. Der Wegeverband behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloösungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschrei⸗ bungen werden unter Bezeichnung nach Buchstaben/ Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Staats⸗ Anzeiger, den Amtsblättern für Hannover und Ostfriesland und dem Leerer Anzeigeblatte, im Falle des Eingehens des letzteren in einem anderen mit Genehmigung der Landdrostei zu Aurich zu be⸗ stimmenden Blatte. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 8xen mit 4 ½ Prozent jährlich in
icher Münzsorte mit jenem verzinset. gleichs. Müuzsagtung —— Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Wegeverbands⸗Kasse des Amts Leer und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgen⸗ den Zeit. ““
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ versch dibudeg sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die inner⸗ vach PS Sagas - dem Ablaufe des Kalenderjahres ihrer Fällig⸗- keit, nicht W“ Zinsen verjähren zu Gunsten des Wegever⸗
es des Amts Leer. — bande 3o Außgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter
vember 1850.
Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor
ag der angemeldeten un pons gegen Sustiun ausgezahlt werden.
Mit dieser Schul bis zum Schlusse des Jahres 187. ausgegeben. werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
e zu Leer gegen Ablieferung des der älteren Zins eeee digedruckten Talons, Beim Verluste des Talons er
folgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den In ha schehen ist.
der Wegeverband mit seinem Vermögen und seiner gesetzlichen Steuer kraft. Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unt Unterschrift ertheilt. “ —
Der Ausschuß der Vertretung des Wegeverbandes, Amts Leer.
Pr. 3 annover. Landdrosteibezirk Aurich
S Zinscoupon
zu der Obligation 89 Wegeverbandes des Amts Leer. vW1“““ Frozent Zinsen 8 111““
ilbergroschen.
über 100 Thaler zu 4 über 2 Thaler 7 ½
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Vöügation für das Halbjahr vom ten. bis
Der Ausschuß der Vertretung des Wegeverbandes des Amts Leer. Dse See * nnech ¹ . 8s Geldbetrag nicht inner ier Ja Ablaufe 1.,2 he iendechahres seiner Fälligkeit er-.
1 der Ausschuß Aufnahme einer Anleihe von 28,000 Thalern bezzam 82 des gedachten
der Wegeverbands⸗Vertretun des Amts
hoben wird.
1“
4³4
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden.
Die d n einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der
ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb zehn Jahren
Idverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 500, 501 Ziffer 5 Suaesch bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung vom 8. No⸗
vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Ausschusse der elane nen ise ecgeinan anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch vaee,gg 6 eperscheen nes 8 1
’1 ut, na auf de EEE1“ 8 bis dahin nicht vorgekommenen Zinscou⸗
verschreibung sind zehn haissage , 8,,8
er der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge⸗
erer 8
abe am ten ... . und spaͤterhin die Zinsen der
zwei Thaler sieben ein halb Silbergroschen bei der Wegeverbandskasse