5 — E“* bestehende Aue, den Rhein . der Stadt Worms berührte, fließt in der Entfernung einer Viertelstunde an ihr vorüber. Von den in alter
869: 931, 1868: 1090, 1867: 782, unter einem Jahre resp. 565, 1965 und 1477, mit Geldstrafe resp. 42, 24 und 15 Ver⸗ urtheilte bestraft.
Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Erk. der Schwurgerichte ist im J. 1869: 253, 1868: 289, 1867: 249mal eingelegt, und zwar: von der Staatsanwaltschaft resp. 25⸗, 45⸗ und 24mal, von den Angeklagten resp. 228⸗, 244⸗ und 225mal.
Verworfen sind von den Nichtigkeitsbeschwerden der An⸗ geklagten im Jahre 1869: 90 pCt., 1868: 89 pCt., 1867: 90 pCt.; von denen der Staatsanwaltschaft: resp. 15, 16 und 10 pCt.
Vernichtet wurden auf Instanz der Angeklagten resp. 19, 21 und 19 pCt., auf Instanz der Staatsanwaltschaft resp. 4, 13 und 7 pCt., im Ganzen resp. 23, 34 und 26 „Ct.
Die freie Reichsstadt Worms
I. 8 I1“ 8
Worms ist eine der ältesten und geschichtlich merkwürdigsten Städte Deutschlands. Ihre Lage am nördlichen Ende des Öber⸗ rheinbeckens, ihre frühere Größe und frühzeitige Macht und Blüthe haben sie nicht nur zum Mittelpunkt der deutschen Heldensage, sondern auch zum Schauplatz der wichtigsten und folgenreichsten Reichshandlungen der Deutschen Kaiser gemacht.
Worms bildet den nördlichen Abschluß der einen Städte⸗ reihe des von den Vogesen mit dem Hardtgebirge einerseits, von dem Schwarzwalde und Odenwalde andererseits umschlossenen Rheinbeckens. Es lassen sich in diesem Becken vier verschiedene Städtereihen unterscheiden, nämlich zwei Reihen hart an den Rheinufern und zwei längs des Fußes der beiden Gebirgs⸗ wände des Beckens. Zuweilen, besonders wenn ein Fluß die Bergwände durchbricht, korrespondiren zwei Städte, eine am Flußufer und eine am Bergfuße, mit einander und kom⸗ biniren sich zu einem Paare, deren Leben innig mit einander verwebt ist, und von denen die eine den Rheinhafen, die andere die Vermittlerin mit dem Gebirge bildet. Hagenau nebst Drusenheim — Weißenburg nebst Lauterburg — Bergzabern nebst Rheinzabern — Landau und Germersheim sind ähnlich verbundene Städtepaare, wie auf der anderen Seite Heidel⸗ berg und Mannheim. So lange der Rhein seine vielgliedrige Beschaffenheit beibehält, so lange hat die Reihe der Berg⸗ und Binnenstädte das Uebergewicht über die Reihe der Uferorte. Wo dagegen der Rhein schiffbarer, kanalartiger, minder wild wird, wo seine Ufer bewohnbarer, höher und anmuthiger wer⸗ den, kehrt sich das Verhältniß um. So fällt bei Speier und vor allem bei Worms das Hauptgewicht an den Rhein selbst, und die mit ihnen korrespondirenden Bergstädte sind unbedeutender. *)
Das fruchtbare und überaus anmuthige Thal, in dessen Mitte Worms liegt, wird von den Bergzügen des Odenwaldes und des Hardtgebirges mit dem Donnersberge umgrenzt. Schon Wipo sagt 1 dasselbe, daß es wegen seines Umfanges zu Volksversammlungen und wegen der Inseln seines Stromes zu Zusammenkünften der Fürsten gebildet zu sein scheine. Man nannte den Theil auf der linken Rheinseite zur Zeit der Minnesänger den Wonnegau, auch Worms⸗ au oder Wormsfeld, und eine ehemals vom Rhein umflossene, seßt mit dem rechten Ufer verbundene und von Worms aus
durch eine Schiffbrücke erreichbare, heut nur aus Gras und Rosengarten. Der
welcher zur eit ihrer Blüthe die Mauern
Zeit volkreichen Vorstädten vor dem Speierer und ainzer Thor haben sich nur schwache Ueberreste erhalten. Sie sind gegenwärtig größtentheils in Gartenfeld verwandelt. Die Stadt ist von einer Mauer umschlossen, welche meist erst zu
Anfang des vorigen Jahrhunderts aus dem Schutt der früheren
wieder aufgerichtet wurde. stattlichen Mauerthürmen sind nur noch zwei erhalten.
Von den ehemaligen zahlreichen
Alt und ehrwürdig, behauptet Worms von den frühesten Zeiten des Mittelalters an einen hohen RNang unter Deutsch⸗
lands Städten, ja schwingt sich bisweilen auf deren höchste Stufe durch Reich. Es war eine Stadt altdeutscher Pracht und Herrlich⸗ keit, die 8 Deutschlands Geschichte eine hervorragende Stelle einnimmt.
eine bedeutsamen Beziehungen zu Kaiser und
Schon vor der Ankunft der Römer soll hier eine Stadt,
Borbitomagus, gestanden haben, die Dasein und Namen den
Kelten verdankte. b Christo drangen die Vangionen, eine deutsche Völkerschaft, die
Noch während des ersten Jahrhunderts vor
— 85
bis dahin ihren Sitz rechts vom Rheine gehabt hatte, wahr⸗ scheinlich in Begleitung der Sueven unter Ariovists Führung über den Fluß und nahmen von der Gegend von Worms Besitz. Die Stadt hieß seitdem die Vangionenstadt (lat. Vangionum civitas, Vangionae) und war seit der Unter⸗ werfung Galliens durch Cäsar dem belgischen Gallien, seit der neuen Eintheilung durch Augustus im Jahr 27 v. Chr. der Provinz Obergermanien zugetheilt. Als bald darauf der römischen Herrschaft in Gallien von den Germanen diesseits des Rheins und am Unterrhein Gefahr drohte, machte Drusus, um die gefürchtete Verbindung der Gallier mit den Germanen zu hindern und zur Deckung der Rheinlinie den ganzen Landstrich zwischen Rhein und Vogesen zu einem großen Lager für 8 Legionen, dessen Haupt⸗ festungen und Kastelle Straßburg (Argentoratum), Mainz (Moguntiacum), Cöln (Colonia ea Speier (Noviomagum) und Worms ( orbitomagus) waren. Bald erhob sich neben dem letzteren eine römische Freistadt (:municipium), welche sich ihre Obrigkeiten selbst wählen durfte und außerdem reichlich mit Freiheiten ausgestattet war. Frei⸗ lich mag im batavischen Kriege die Vangionenstadt das Schicksal der Zerstörung mit den meisten andern römischen Lagern getheilt
haben; allein nach ihrer Wiederherstellung ist anzunehmen, daß
sie sichunter dem wohlthätigen Einfluß der römischen Herrschaft als Waffen⸗ und Handelsplatz mehr und mehr hob, wenngleich Ueberreste aus jener Zeit, namentlich Baudenkmäler, die darauf schließen ließen, nicht mehr zu erkennen sind. Unter den fol⸗ genden römischen Kaisern war das Vangionenland lange Zeit hindurch streitiger Besitz von Franken und Alle⸗ mannen. Nur mit Mühe gelang es Kaiser Julian im Jahre 356 nebst den übrigen Hauptplätzen Obergermaniens auch die Vangionenstadt dem Besitze der letztgenannten zu ent⸗ reißen. Doch hörten darum die verheerenden Einfälle beider Völkerschaften nicht auf. Dazu ergoß sich im Anfange des 5. Jahrhunderts der Strom der Sueven, Alanen, Vanda⸗ len ꝛc. über diese Gegenden, und nächstdem erneuerten wiederum die Allemannen ihre Angriffe, bis es ihnen gelang, von Neuem Obergermanien zu besetzen und mehrere Jahre zu behaupten. Wir wissen nichts Näheres über das Schicksal
doch muß sie sich bald nachher zu neuer Blüthe erhoben haben. Denn schon um das Jahr 412 sehen wir die Völkerschaft der Burgundionen, welche ursprünglich zwischen Oder und Weichsel
gewohnt und sich allmählich dem Rhein genähert hatte, das 8
durch die Auswanderung der Allemannen entvölkerte Land auf der linken Seite des Flusses einnehmen und Worms zum Mittel⸗ punkte ihres Reiches erheben. Unter den burgundischen Königen werden Giebich, Godomar, Gislahar und Gundahar genannt; Namen, welche wir zum Theil in der im Niebelungenliede ver⸗ herrlichten Volkssage im verklärenden Schimmer der Dichtung wiederfinden. Noch merkwürdiger für die Uebereinstimmung dieses Nationalepos mit der wahren Geschichte ist der Umstand, daß im Jahre 451 der burgundische König Gundahar fast mit seinem ganzen Volke von Attila vernichtet wurde. Aus diesen übereinstimmenden Zügen in Geschichte, Sage und Dichtung läßt sich mit Gewißheit so viel schließen, daß Worms bereits unter der Herrschaft der Burgundionen eine weit be⸗ Stadt gewesen ist, weil sonst sich die Sagen des Volkes nicht so lebhaft und mit Vorliebe diesen Punkt zu ihrem Schau⸗ platz erwählt haben würden.
Nach den Burgundionen nahmen nochmals die Alleman⸗ nen von dem Lande Besitz, bis Klodwigs Sieg bei Zülpich
im Jahre 496 die Herrschaft der Franken in diesen Gegenden entschied. Das alte Land der Vangionen hieß von nun ab der
Wormsgau, die Stadt selbst Worms, eine Abkürzung des alten Bormetomagus. Die Stadt, Sitz eines Bischofs, genoß unter 8
den fränkischen Königen mannigfacher Vorzüge.
Als civitas regia stand sie unabhängig von Herzog und Gaugraf unmittelbar unter dem Könige und bestellte ihren Magistrat selbst. Ein neuer Königspallast — insigne pallatium, wie ihn das alte Chronicon Gottwicense nennt — erhob sich unter Dagobert I. auf der Stelle der heutigen keitskirche. Noch größere Bedeutung erhielt die Stadt unter den Nachfolgern der Merovinger. Karl der Große erkor sie sich zur Lieblingsstadt und machte sie zum Mittetpunkt seiner schöpferischen Thätigkeit. Sie wurde der Schauplatz zahlreicher Reichstage und Mai⸗ versammlungen. Hier empfing er Fürsten und Gesandten; hier feierte er seine Vermählung mit Fastrada; hier traf er die Vorbereitungen zur Bekriegung der Sachsen. Von seiner Für⸗ sorge für Worms zeugen noch heute die Andreaskirche und die Bauten der durch die Stadt geleiteten Isar (Eisbaches).
Bei der Theilung der fränkischen Monarchie unter die Söhne Ludwigs des Frommen kam Worms an Ludwig den
Deutschen und hiermit für immer an Deutschland.
9
der Stadt während dieser unruhevollen Periode;
8
für das Vierteljahr.
nnsertionspreis für den Raum einer
Druckzeile 2 ½ Sgr.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:
Zieten⸗Platz Nr. 3. 2
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kreis⸗Sekretär Koecher zu Halberstadt den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. 1
8.
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Bestaätigungs⸗Urkunde, betreffend eine Aenderung des Statuts u1“ der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. v X“ ““ Vom 14. Dezember 1870. 8 Wiir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen azc. Nachdem die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft in der General⸗Ver⸗ sammlung ihrer Aktionäre vom 31. Mai 1870 beschlossen hat, den
Fr der unterm 21. Außust 188, (Geseh⸗Samml. für 1855. S. 38 f)
llerhöchst bestätigten Statuten in folgender Weise abzuändern resp. durch folgenden Paragraphen zu ersetzen:
8 §. 7. »Die Gesellschaft kann mit den Unternehmern von Eisen⸗ bahnen und andern Transportanstalten, welche mit ihrer Bahn in unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung stehen oder errichtet werden, zur Förderung ihres eignen Unternehmens Verträge wegen gegenseitiger Benutzung schließen oder auch bei solchen Eisenbahnen
und anderweitigen Transportanstalten sich betheiligen.⸗
wollen Wir diesem Beschlusse die landesherrliche Genehmigung hier⸗
durch ertheilen. —
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Hoöͤöchsteigenhaͤndigen Unterschrift beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Haupiquartier Versailles, den 14. Dezember 1870. (L. S.) Wilhelm.
Gf. v. Itzenplitz. Dr. Leonhardt.
1à
Berlin, 8. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Er⸗ laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes des Königlich bayerischen Militär⸗Max⸗Joseph⸗ Ordens: dem General⸗Lieutenant von Hoffmann, Com⸗ mandeur der 12. Infanterie⸗Division; des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich lippi'schen Gesammt⸗ hauses: dem General⸗Major Freiherrn von der Goltz, Commandeur der 26. Infanterie⸗Brigade und kommandirt zur Dienstleistung bei dem XIV. Armee⸗Corps; des Ritter⸗ kreuzes erster Klasse mit Eichenlaub und Schwer⸗ tern des Großherzoglich badischen Ordens vom
ähringer Löwen: dem Major Albrecht, Commandeur des
chlesischen Pionier⸗Bataillons Nr. 6 und kommandirt als Ingenieur⸗Offizier bei dem General⸗Kommando des XIV. Armee⸗ Corps; des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens mit der Kriegs⸗Dekoration: dem Hauptmann a. D. Goeden, zuletzt in der 10. Artillerie⸗Bri⸗ gade, für die Dauer des gegenwärtigen Krieges bei der Corps⸗ Artillerie des XII. (Königlich sächsischen) Armee⸗Corps; sowie der Fürstlich schaumburg⸗lippischen Medaille für Militär⸗Verdienst im Felde: dem Premier⸗Lieutenant von Brandenstein vom Mecklenburgischen Jäger⸗Bataillon 8 16 und kommandirt als Adjutant bei der 3. Infanterie⸗
rigade. b
DPersonal-Veränderungen.
8 I. In der Armee. 8 Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛtwe. 8 A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 28. Dezember. Doͤrffer, Vize⸗Feldw. von der Res., emn Sec. Lt. der Res. des 4. Pof. Inf. Regts. Nr. 59, Oehlmann, oͤlhöffel v. Löwensprung, Pr. Lis. vom Gren. Regt. Kron⸗
ZI1I1“ 5
9
prinz (1. Ostpr.) Nr. 1, zu Hauptl arfen⸗
Comp. Chefg; v. S
ort II., Kleist, Sec. Lts. von demselben Regiment, zu Prem. Lts., Oehlmann, Rogalla v. Bieberstein, Port. Fähnrs. von dems. Regmt., zu Sec. Lieuts., Hippke, Kausch, Vize⸗Feldw. von der Res., zu Sec. Lts. der Res. des Gren. Regts. Kronprinz (1. Ostpr.) Nr. 1, Teschner, Sec. Lt. vom 5. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 41, zum Pr. Lt. befördert. v. Bojanowski, Pr. Lt. vom 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Raumer, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Livonius, Kürassier vom Ostpr. Kür. Regt. Nr. 3 (Gr. Wrangel), v. Wangenheim, Kürassier vom Kür. Regt. Königin (Pomm.) Nr. 2, Hey, char. Port. Fähnr. vom 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Knebel⸗Döberitz IlI, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Ula⸗ nen⸗Regt., ein Patent seiner Charge verliehen. zu Puttlitz, v. d. Osten gen. v. Sacken u. Rhein, Gr. Pourtales, Unteroffe. v. 2. Garde⸗Ulanen⸗Regt., zu Port, Fähnrs. befördert. v. Witte, v. Domhardt, Unteroff. von dems. Regt., zu Port. Fähnrs. be⸗ fördert und ersterer in das 1. Hannover. Ulanen⸗Regt. Nr. 13, letz⸗ terer in das Magdeburg. Kür. Regt. Nr. 7 versetzt. Beelitz, Sec. Lieut. vom 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment, in das 2. Leib⸗Husaren⸗ Regiment Nr. 2 versetzt. v. Bose, v. Baeckmann, Unteroffiziere vom 4. Garde⸗Regiment zu Fuß, zu Portepee⸗Fähnrichs befördert. v. Bila, Unteroff. vom 2 Garde⸗Ulanen.Regt., unter Versetzung zum Wesff. Kür. Reg. Nr. 4, v. Wiedebach⸗Nostiz, Unteroff. vom 2. Garde⸗Ulanen⸗Regt., unter Versetzung zum 2. Brandenburg. Ulanen⸗ Regt. Nr. 11, v. Seydewitz, Unteroff. vom 2. Garde⸗Ulanen⸗Regt. unter Versetzung zum 1. Hannov. Ulanen⸗Regt. Nr. 13, Behrend v. Nickisch⸗Rosenegk, Unteroff. vom 2. Garde⸗Ulanen-⸗Regt., zu Port. Fähnrs., befördert. Bartling, Müller, Garvens, Vice⸗ Feldw. von der Res., zu Sec. Lis. der Res. des Oldenb. Inf. Regts. Nr. 91, Boethke, Prem. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Gnesen) 3. Pomm. Landw. Regts. Nr. 14, zum Hauptm., Triepke, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Conitz) 4. Pomm. Landw. Regts. Nr. 21, Rummel, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Bromberg) 7. Pomm. Landw. Regts. Nr. 54, zu Prem. Lts., Hintz, Vice⸗ Feldw. vom 1. Bat, (Neustadt E/W.) 7. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 60, zum Sec. Lt. der Landwehr⸗Inf., befördert. v. Fran secky, Sec. vom Westf. Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, zum Stabe der unter dem Kommdo. des Obersten Bartsch zur Verwendung kommenden Belagerungs⸗Artillerie zur Dienstleistung als Adjutant überwiesen.
Den 29. Dezember. v. Wnuck, Gen. Lt. z. Disp., z. Kommandant von Posen, unter Entbindung von diesem Verhältniß, f. d. D. d. m. V. zum stellvertretenden kommandirenden General des V. Armee⸗Corps, v. Kräwel, Gen. Maj. zur Disp., zuletzt Com⸗ mandeur der 5. Art. Brig, f. d. D. d. m. V. zum Kommandanten von Posen, ernannt, v. Wrochem, Unteroff. vom Königs⸗Gren. Regt. (2. Westpr.) Nr. 7, zum Port. Fähnr. befördert. Borsche, Vize⸗ Feldw. von der Res., zum Sec. Lt. der Res. des 2. Niederschl. Inf. Regts. Nr. 47, befördert.
„Den 30. Dezember. Prinz Heinrich IX. Reuß, Rittm. aä la suite der Arme, zum Major befördert. Frhr. v. Ketteler, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 1. Westf. Hus. Regt. Nr. 8, der Char. als Pr. Lt. verliehen. Lorenz, Reimer, Port. Fähnrs. vom Pomm. Jäger⸗ Bat. Nr. 2, zu Sec. Lts., Bischoff, char Port. Fähnr. von dems. Regmt., zum Port. Fähnr., Schüller, Vize⸗Feldw. von der Res., zum Sec. Lieut. der Res des Pomm. Jäger⸗Bats. Nr. 2, Heyder,- Port. Fähnr. vom Brandenb. Jäger⸗Bat. Nr. 3, zum Sec. Lt. be⸗ fördert. Schneiders, Kolbe, Port. Fähnrs. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, zu Sec. Lts. befördert. Orsbach, Sec. Lt. von der Res. des 2. Rhein. Inf. Regts. Nr. 28, im stehenden Heere und zwar als Sec. Lt. in diesem Regt. angestellt. Frhr. v. Malapert⸗Neuf⸗ ville, Pr. Lt. vom 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75, zum Hptm u. C. Chef, Dahlke, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Suffert, Bar. v. Buddenbrock, Port. Fähnrs. von dems. Regt., zu Seec Lts., v. Schuckmann, Prem. Lt. vom Mecklenb. Gren. Regt. Nr. 89, zum Hauptm. und Comp. Chef, Bar. v. Stenglin I, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Prem. Lt, v. Loeben, Port. Fähnr. von demselben Regiment, zum Seconde⸗Lieutenant, Oldenburg,
v. Massow, char. Portepee⸗Fähnrichs von demselben Regiment,
v. El derhorst, char. Port. Fähnr. vom Mecklenb. Füs. Regt. Nr. 90, v. Saldern, Unteroff. vom 2. Brandenb. Ulanen⸗Regt. Nr. 11, v. Holstein, char. Port. Fähnr. vom 1. Mecklenb. Drag. Regt.