1871 / 12 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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5. d. wird berichtet, daß der Generalrath des Departements Maine et Loire einen sehr energischen Protest gegen die durch Gambetta erfolgte Auflösung der Generalräthe erlassen hat. Die Maßregel wird als eine dem Geiste der republikanischen Institutionen feindselige bezeichnet.

Die „Indépendance belge« meldet aus Bordeaux vom

5. d. Mts.: Wie verlautet, bestehen Meinungsverschiedenheiten wischen Thiers und Gambetta, welche wahrscheinlich durch die vehrsterneng des ersteren aus Bordeaux ihre Erledigung finden ürften.

Demselben Blatt wird aus Paris vom 4. d. ge⸗ meldet: Nach Mittheilungen aus sicherer Quelle soll eine Wieder⸗ holung einer aufständischen Bewegung, wie sie am 31. Oktober stattgefunden hatte, nahe bevorgestanden haben. Der geheime Zweck, welcher in der am 29. v. M. stattgehabten Versammlung der Maires von Paris verfolgt wurde, soll die Erzielung der Demission Favre's, Picards und Trochu'’s gewesen sein.

8 Türkei. Konstantinopel, 9. Januar. Die aufständi⸗ schen Assirs beschränken sich auf Plünderungen im Innern des

Küstenstriches von Yemen.

8 1 Das Centrum der Kaiserlichen Truppen befindet sich in edan.

NRumänien. Bukarest, 2. Januar. In der letzten Senatssitzung verlas der neue Ministerpräsident Joan Ghica folgende Fürstliche Botschaft:

»Meine Herren Senatoren! Durch meine Dekrete Nr. 1778 und 1779 habe ich die Demissionen des Ministeriums vom 20. April an⸗

enommen und folgende Minister ernannt: Joan Ghica, Minister des unern und Präsident des Ministerkonseils, Demeter Stourza, Finanz⸗ Minister, Demeter Cariagdi, Justiz⸗Minister, Nicolae Rocovitza, Mi⸗ nister des Unterrichts und ad interim Minister des Aeußern, Demeter Berendei, Minister der öffentlichen Arbeiten, Oberst Pencovici, Kriegs⸗ Minister.⸗ 1

Sodann theilte derselbe das folgende Programm des Kabinets mit:

»Meine Herren Senatoren! Se. Hoheit der Fürst hat uns in Folge der Demission des Ministeriums zur Regierung zu berufen geruht. Wir haben diese schwierige Bürde mit un⸗ begrenzter Ergebenheit für das Land und den Thron und mit dem festen Vertrauen übernommen, daß wir dabei die aufrichtige und gedeihliche Unterstützung der Nationalrepräsentanz haben werden. Wir werden uns nicht einen Augenblick von den Prinzipien entfernen, in deren Namen wir an das Ruder gekommen sind. Wir wollen ein freisinniges konstitutionelles und parlamentarisches Gouvernement bilden. Wir wollen es nie vergessen, daß eine konstitutionelle Regie⸗ rung nicht stark sein kann, außer dann, wenn sie mit Unterstützung der Nationalrepräsentanz arbeitet, und wenn eine vollkommenene Harmonie unter den Staatsgewalten herrscht. Wir verhehlen uns die Schwierigkeiten nicht, die uns der Ernst der Situation und die Größe unserer Bürde auferlegt hat, aber wir hoffen, daß Ihr Patriotismus von der Höhe⸗sein wird, daß es uns mit Ihrer Unterstützung gelinge, sccggetten mit welchen wir zu kämpfen haben, zu über⸗ winden.⸗

Dieselbe Verlesung geschah auch Seitens des Minister⸗ Präsidenten in der Kammer.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. Januar. Das Regierungsblatt veröffentlicht die von dem Kaiser geneh⸗ migten Vorschläge des Kriegs⸗Ministers Millutin, Rußlands militärische Streitkräfte auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht zu entwickeln. Wir behalten uns vor, den Inhalt dieses Dokuments im Auszuge mitzutheilen.

11. Januar. (W. T. B.) Der Zusammentritt der Kon⸗ ferenz, bezüglich der Pontusfrage, mit oder ohne Betheiligung Frankreichs, ist, wie in gut unterrichteten Kreisen versichert wird, bestimmt binnen Kurzem zu erwarten.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 12. Januar. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt über den Antrag der Abgeordneten Holtz und Genossen, die Königliche LE11“”“ aufzufordern, so schleunig wie thunlich dem Landtage die Gesetze über den Er⸗ werb ꝛc. des Grundeigenthums ꝛc. vorzulegen:

Meine Herren! Der Antrag ist der Königlichen Regierung in⸗ sofern ein erwünschter, als er im Falle der Annahme bekundet, daß in dem neu gebildeten Hause ein lebhaftes Interesse für die Reform des Hypothekenwesens herrscht. Da nun ein gleiches Interesse auf Seiten der Königlichen Regierung, wenigstens seit dem Jahre 1868, hervorgetreten ist, so wird anzunehmen sein, daß in dieser Richtung zwischen der Landesvertretung und der Landesregierung eine er⸗ wünschte legislative Sympathie besteht.

Meine Herren! In verschiedenen verbreiteten Blättern ist der Justiz⸗Minster in neuerer Zeit in Betreff der Reform des Hypotheken⸗ wesens lebhaft angegriffen worden; man hat ihm vorgeworfen, er verzögere die Sache, er sei ängstlich geworden, er habe von Neuem die Berichte der Gerichte über die Erundprinzipien der Gesetzgebung eingefordert. Man hat hemerklich gemacht, der Justiz⸗Minister sei sehr beschäftigt

mit der Bundesgesetzgebung, und damit vielleicht andeuten wollen daß er seine Aufgabe für die Landesgesetzgebung hintenansetze.

Meine Herren! Ich glaube mich nicht wirksamer gegen derartige Vorwürfe vertheidigen zu können, als wenn ich hier an diesem Orte vor den gewählten Vertretern des Landes erkläre, daß diese Behaup⸗ tung allen und jeden Grundes entbehrt.

Ich bemerke über die Lage der legislativen Arbeiten, welche das Hypothekenwesen bezielen, das Folgende: Es geht aus einer Aller⸗ höchsten Ordre, welche folgendermaßen lautet:

»Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., ertheilen Unserem Justiz⸗Minister die Ermächtigung, die anliegen⸗ den Entwürfe eines Gesetzes über den Eigenthumserwerb und die dringliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Gerechtigkeiten, und einer Grundbuch⸗Ordnung den beiden Häusern des Landtages Unserer Monarchie zur verfassungsmäßigen Beschluß⸗ nahme vorzulegen.

Gegeben im Hauptquartier Versailles, den 26. November 1870.

8 Wilhelm.

ganz bestimmt hervor, daß der Justiz⸗Minister in der Lage war, sofort nach Konstituirung des Hauses diesem Hause oder noch früher dem Herrenhause die betreffenden Gesetzentwürfe vorzulegen, wie ich denn auch noch in diesem Augenblick in der Lage bin, dies thun zu können. Die Koͤnigliche Regierung hat sich aber nicht darauf beschränkt, die gedachten Gesetzentwürfe nach erneuerter Bearbeitung, einer leichten Ueberarbeitung, vollzugsreif zu machen, sondern es ist im Justiz⸗ Ministerium ferner ein Gesetzentwurf ausgearbeitet worden, wodur die Hypothekengesetze auf die Provinz Schleswig⸗Holstein ausgedehnt worden sind, und ist der Justiz⸗Minister bereits in einer Aller⸗ höchsten Ordre vom 28. Oktober vorigen Jahres ermächtigt worden, diesen Gesetzentwurf der Landesvertretung vorzulegen. Es ist ferner vollzugsreif, wenngleich noch nicht vollzogen, ein anderer Gesetz⸗ entwurf, welcher die Uebertragung der Hypothekengesetze auf die land⸗ rechtlichen Theile der Provinz Hannover bezielt. Die Königliche Re⸗ gierung hat die erforderliche Einleitung getroffen, um in der nächsten Session des Landtages Gesetzentwürfe zur Vorlage zu bringen, welche die Ausdehnung der Hypothekengesetze auf die sämmt⸗ lichen gemeinrechtlichen Landestheile herbeiführen. Es bleibt demgemäß nur das Rheinland uͤbrig. In dieser Beziehung habe ich bereits früher hervorzuheben mir erlaubt, daß hier außerordentliche Schwierigkeiten entstehen wegen des Zusammenhangs mit anderen Bestimmungen des Code civil. Das ist ein Punkt, der sorgfältigster Erwägung bedarf, aber ganz fest im Auge behalten werden wird.

Demgemäß, meine Herren, werden weder den Justiz⸗Minister noch seine vortragenden Räthen irgend welche Vorwürfe treffen können; sie sind sich ihrer Ausgabe vollkommen bewußt und erfüllen diese mit derjenigen Ruhe, derjenigen Besonnenheit, aber ohne Zögern, welche der Größe der Ausgabe entsprechen. Der Grund, meine Herren, aus welchem der Justiz⸗Minister in Uebereinstimmung mit dem Staats⸗Ministerium von der ihm ertheilten Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht hat, liegt einfach in den Verhältnissen, die einer weiteren Auseinandersetzung kaum bedürfen. Die Königliche Regierung hbat nämlich angenommen, daß es so gut wie unmöglich sei, daß diese Gesetzentwürfe zur Zeit zur Verabschiedung gelangen können. Meine Herren! Die Gesetzentwürfe sind bereits zweimal dem Abgeord⸗ netenhause vorgelegt; das erste Mal erfolgte die Vorlegung unterm 30. November 1868, beziehungsweise 9. Dezember 1868. Die Sitzun⸗ gen des Abgeordnetenhauses wurden am 6. März 1869 geschlossen, es vergingen also 3 ½¾ Monat, ohne daß diese Gesetze auch nur in einem Hause zur Abstimmung gelangten. Beide Entwürfe wurden sodann am 12. Oktober 1869 wiederum vorgelegt; sie gelangten in diesem Hause zur Verabschiedung am 31. Januar 1870, also nach einem Zeitraum von 3 ½ Monat, wobei noch hervorzuheben ist, daß die Hypothekenkommission mit einem außerordentlichen, ich möchte sagen übermäßigen Eifer, ihrer Aufgabe obgelegen hat.

Meine Herren! Wenn Sie dieses erwägen, wenn Sie ferner er⸗ wägen, daß es sich um ein neugebildetes Haus handelt, in welchem, wie ich meine, mehr als die Häifte der Mitglieder neu eingetreten sind, wenn sie ferner erwägen, daß auch das Herrenhaus die Sache zu berathen hat und daß das Hypothekenwesen ein Gegenstand ist, welcher seit langen Jahren das Interesse des Herrenhauses in außer⸗ ordentlicher Weise in Anspruch genommen hat, so können Sie doch nicht anders, als annehmen, daß mindestens die Zeit von drei bis vier Monaten verfließen muf, ehe die Hofsnung vorhanden sein kann, daß die Gesetze von beiden Häusern angenommen werden.

Meine Herren! Die Königliche Regierung hätte ja nur ganz einfach die Gesetze vorlegen können es hätte sich ja nur urn die Druckkosten gehandelt allein, wenn nicht eine nicht unwichtige politische Erwägung hinzugetreten wäre. Wenn Gesetzentwürfe, von denen, wenn guch nicht ganz allgemein, so doch ziemlich allgemein feststeht, daß sie einem Bedürfniß des Landes entsprechen und welche in ihrer Grundlage wenigstens in diesem Hause Beifall gefunden

haben, zweimal unverabschiedet bleiben, und wenn sie dann, wie aller

Voraussicht nach, zum dritten Male nicht verabschiedet werden, so kann daraus leicht der Gedanke entstehen oder befördert werden, daß es nicht thunlich sei, große Gesetzentwürfe mit der Landesvertretung zu verabschieden. Diesen Gedanken muß die Königliche Regierung entgegen treten, im Interesse der Landesvertretung wie ihrer seibst; sie kann ihn jedenfalls nicht befördern.

Meine Herren! Der Königlichen Regierung ist der Umstand, daß diese Gesetze in dieser Session nicht verabschiedet werden können, noch in der besondern Richtung durchaus unerwünscht. Ich habe bereits in der letzten Session des vorigen Abgeordnetenbauses hervorgehoben, daß meine Absicht dahin gehe, in dem nächsten Abgeordnetenhause in seiner ersten Session eine Vormundschaftsordnung vorzulegen. In dieser Beziehung ist alles vorbereitet, wie ziemlich notorisch ist. Ich

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war später der Meinung, daß, wenn in dieser Session die ypothekenordnung erledigt würde, denn doch in der nächsten ession die Vormundschaftsordnung würde erledigt werden können. Diese Hoffnung muß ich fallen lassen. Ich kann nicht annehmen, daß in einer Session zwei umfangreiche Gesetze zur Erledigung ge⸗ bracht werden können. Folge davon ist, daß die Organisation einen erheblichen Aufschub erleidet. b

Meine Herren! Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen, die großentheils wenigstens durch dasjenige, was der Herr Abg. Holtz gesagt hat, hervorgerufen werden. Ich folge ihm nicht, wenn er den Versuch gemacht hat, vielleicht den gelungenen Versuch, Mängel der Subhastations⸗Ordnung zu erörtern. Wenn aber der Herr Abg. Holt von einer vorzeitigen Publikation der Subhastations⸗Ord⸗ nung gesprochen hat, so sehe ich mich doch veranlaßt, gegen einen solchen Vorwurf mich hier zu verwahren. Die Reform des Sub⸗ hastationswesens, meine Herken, war von beiden Häusern seit Jahren sehr lebhaft gewünscht.

Die Königliche Regierung hat im Jahre 1868 den Entwurf einer Subhastations⸗Ordnung zur Vorlage gebracht, aber gleichzeitig, so darf ich sagen, wenn auch die Differenz weniger Tage be⸗ steht, die Entwürfe über das Hypothekenwesen. Der Herr Abg. Holtz glaubt einen sehr nahen und engen Zusammenhang zwischen der Sub⸗ hastations⸗Ordnung und der Hypotheken⸗Ordnung annehmen zu sollen; er theilt diese Ansicht mit vielen anderen Personen. Ein Zusammen⸗ hang zwischen den verschiedenen Gesetzen besteht allerdings; wenn man aber annimmt, daß dieser Zusammenhang ein sehr naher sei, so fürchte ich, bewegt man sich in derselben Täuschung, welcher man sich hin⸗ giebt bei der Annahme, daß durch die Hypothekengesetze positiv auf den Kredit eingewirkt werde, während die Aufgabe der Hypotheken⸗ gesetzgebung nur die sein kann, negativ zu wirken, d. h. durch Be⸗ seitigung von Hindernissen, welche dem Kreditgeben und dem Kredit⸗ nehmen entgegenstehen.

Der Köͤniglichen Regierung fällt in dieser Sache gar nichts zur Last. In der Gesetzgebung kann man zwei Elemente unterscheiden: das technisch⸗juristische und das politische Element, von denen das eine in dem einen Falle, das andere in einem anderen Falle stärker hervortritt. Das technisch⸗juristische Element ist vorzugs weise Sache der Königlichen Regierung, das politische Element, wenigstens bei denjenigen Gesetzen, welche das Verkehrsleben sehr nahe berühren, ganz vorzugsweise Sache der Landesvertretung. Die Laudesvertretung muß der Königlichen Regierung die entscheidende Stimme dafür ab⸗ geben, ob ein Bedürfniß für ein neues Gesetz vorhanden und ob der eine oder der andere legislative Gedanke der richtige ist.

Wenn Sie davon ausgehen, meine Herren, so werden Sie den gehörten Vorwurf als einen unbegründeten ansehen müssen.

Wie lag denn die Sache? Die verschiedenen Gesetzentwürfe waren gleichzeitig vorgelegt: ziemlich am Schluß der Session, zu einer Zeit, wo darüber gar kein Zweifel sein konnte, daß die Hebes thekengesete nicht mehr verabschiedet werden konnten, beschloß das Abgeordnetenhaus gegen zwei Stimmen indem es ferner an⸗ nahm, daß über das Gesetz als Ganzes abgestimmt werden sollte die Annahme der Subhastations⸗Ordnung. In gleicher Weise verfubr das Herrenhaus. Das Abgeordnetenhaus selbst bestimmte nach dem Vorschlage der Kommission als Datum des Eintritts des Gesetzes den 1. Mai 1869. Wie konnte hei dieser Sachlage die Königliche Regierung denn nur auf den Gedanken kommen, daß sie dieses Gesetz nicht publiziren sollte? Verlangt wurde das damals allerdings von dem Kongreß norddeutscher Landwirthe; aber, meine Herren, die ent⸗ scheidende Stimme für die Königliche Regierung liegt doch nicht in dem Kongreß norddeutscher Landwirthe, sondern in der Landesvertretung. Und dann, meine Herren, beide Häuser des Landtages hatten der Regierung einen großen Beweis ihres Vertrauens gegeben, indem sie das Gesetz unter den hervorgehobenen besonderen Umständen accep⸗ tirten: wie hätte denn die Königliche Regierung diesen Beweis des Vertrauens zurückweisen können? .“

Nach dem Abgeordneten von Wintzingerode bemerkte der Justiz⸗Minister:

Meine Herren! Ob Sie den einen Antrag annehmen, ob den andern, ist für die Königliche Regierung einerlei. Beide Anträge haben für die Regierung das eine praktische Interesse, daß sie beur⸗ funden, es nehme das Abgeordnetenhaus lebhaftes Interesse an der Reform des Hypothekenwesens. Ich habe in meinem ersten Vortrage zu bemerken vergessen, daß die Koͤnigliche Staatsregierung kein Be⸗ denken getragen haben dürfte, sofort beim Zusammentritt des Hauses die Gesetzentwürfe vorzulegen, wenn eine Tontinuität in Betreff der Gesetzgebung zwischen den verschiedenen Sitzungsperioden eines Land⸗ tags bestände. Dann bätte die Sache ihre volle und praktische Be⸗ deutung, indem an den Entwürfen in den verschiedenen Sitzungs⸗ perioden des Landtages hätte fortgearbeitet werden können. Wenn Sie in dieser Beziehung etwa— ein betreffender Antrag ist ja eingebracht eine Aenderun der Geschäftsordnung eintreten lassen, so würde die Regie⸗ rung, wenn die Sache dann bezüglich der Zeit noch ein Interesse hat, wohl bereit sein, wie ich wenigstens glaube, die Gesetzentwürfe zur Vorlage zu bringen.

Wenn von verschiedenen Seiten auf Mängel der Subhastations⸗ Ordnung eingegangen ist, so wollte ich ein für alle Mal bemerkt haben, daß ich, wern ich mich darüber nicht erklärt habe, in keiner habe anerkennen wollen, daß die hervorgehobenen Mängel

estehen.

Statistische Nachrichten. In Lübeck kamen, nach den Aufstellungen der dortigen Han⸗ delskammer, im Jahre 1869 1708 beladene Schiffe mit 119,977 Last

und 67 Schiffe von 2231 ¾ Last in Ballast ein. Von den Schiffen waren der Flagge nach: 665 norddeutsche mit 37,406 i Last; 623 schwe⸗ dische, 49,917 L.; 278 russische, 27,380 ¾ L.; 164 dänische, 3764 ¾ L. 20 norwegische, 1272 ¾ L.; 14 englische, 1667 ½ L.; 7 niederländische; 426 ¼ L.; 3 franzoͤsische, 190¼ L.; 1 nordamerikanisches, 183 ¾ L. 574 Schiffe von 55,639 Last waren Dampfer.

Die Zahl der abgegangenen Schiffe betrug 1769 von 122,646 ¾

Last, davon 1234 von 79,521 ¼ Last beladen, 535 von 43,125 ⅞½ Last in Ballast, 569 von 55/160 L. Dampfer.

Die Einfuhr seewärts betrug 370,471,614 Pfund Brutto im Werthe von 22,183,081 Mark Ct., gegen 188˙8 1,425,143 M. Ct. Die stärkste Einfuhr 125,950,817 Pfd. (23,44 pCt. der Gesammtein⸗ fuhr) = 13,133,774 M. Ct. (17,30 PCt.) kam aus Rußland; demnächst waren Schweden (145,516,714 Pfd., 27,09 pCt. = 4,197,652 M. Ct., 5,53 pCt.) und Großbritannien (66,697,185 Pfd., 12,41 pCt. 1/,467,631 M. Ct., 1,92 pCt.) am meisten bei der Einsuhr betheiligt. Land⸗ und flußwärts wurden 166,776,026 Pfd. = 53/731,016 M. C., gegen 18s68 1,617,233 M. C. eingeführt. Die Gesammteinfuhr stellte sich mithin auf 537,247,640 Pfd. = 75,914,097 M. C., 3,042,376 M. C. oder 3,85 pCt. weniger als im Jahre 1868. Von der Ge⸗ sammteinfuhr bildete die Ste⸗Einfuhr 68,96 pCt. dem Gewichte, 29,22 pCt. dem Werthe nach, die Einfuhr land⸗ und flußwärts 31,04 resp. 70,78 pCt. In der Einfuhr sind 6,268,965 M. C. Kontanten und 1,286,288 M. C. edle Metalle enthalten.

Die Ausfuhr belief sich seewärts auf 87,092,089 Pfd. Brutto =

Im Kreise Oberbayern (München) waren nach dem Jahres⸗ bericht der Handels⸗ und Gewerbekammer daselbst im Jahre 1869 530 Brauereien im Betrieb, 100 mehr als im Jahre 1868, welche 530,400 Scheffel 4 preuß. Scheffel) versotten. Von sechs großen Münchener Brauereien haben die 3 groͤßten, Franziskanerbräu 27,000 Schfl, Löwenbräu 43,900 Schfl, Spaterbräu 51,200 Schfl. versotten und 500 Arbeiter beschäftigt. Die Bierprooduktion Oberbayerns belief sich im J. 1869 ouf 3,447,600 Eimer 64,1 Liter) = 22,409,400 Fl. oder per Kopf der Bevölkerung 253 Maß (1,06 Liter). Auf Ober⸗ bayern fällt der vierte Theil der bayerischen Bierproduktion und 4 pCt. der auf 5000 Mill. Liter geschätzten Bierproduktion in ganz

Europa. Verkehrs⸗Anstalten.

Stockholm, 4. Januar. Das verordnete Eisenbahn⸗Komite hat in seinem jetzt veröffentlichten Gutachten folgende Privatbahnen zur Unterstützung von Seiten des Staates vorgeschlagen:

Endpunkte, Länge, Anlagekost.

schw. Meil. Rthlr. 1) Filipstad⸗Nordwestl. Stammbahn .. 6, 5 2,915,000 1 Nora⸗Greck⸗Sladdra 1 959,000 3) Askersund⸗Halsberg 1,284,000 4) Köping⸗Westeras⸗Sala 2,932,000 5) Krylbo⸗NorbegF. ’858,000 6) Jönkoͤping⸗HalmstedüV 4,736,000 7) Westervik⸗Gamleby östl. Stammbahn 3,485,000 8) Wexiö⸗Calmar-⸗Carlskrona 15 6,938,000 9) Boras⸗Warberg.. .. 2,857,000 10) Flen⸗Nyköping⸗Oxelösuund . 1 2,593,000 11) Christianstad⸗Sölvesborg 2 1,247,000 12) Mariestad⸗Moholm 793,000 13) Wenersborg⸗Norwegische Grenze 4 126,000 35,723,000

Telegraphische Witterungsberichte v. 12. Januar.

Mg P. L. v. M. R. v. M. Himmelsansicht

56 Memel. 333,6 —- 3,3 6,8 2,9 SO., schwach. strübe. Königsbrg. 33,7 3,4 6,7 2,2 SO., s. schwach. bedeckt. Danzig 333,8 3,4 7,5 5,2 S., mässig. bedeckt. ¹) Cöslin 333,5 2,6 5,6 —2,6 SO., schwach. sbedeckt. 3 Stettin 334,3 —3,0 2,4 +₰0, NW., schwach. bed., gst. Schn. Putbhus... 333,1 1,5 2,7] —- 1,0 NW., mässig. bezogen. ²) Berlin 334,2 1,8 2,5 0,0 S., schwach. bewölkt. 331,3 4,1 6,8 —2,6 NW., mässig. trübe, gst. Schn. Ratibor 324,7 —-5,6 5,5 0,0 N., schwach. bedeckt. G Breslau 328,7 —3,8 6,7 2,8 NW., schwach. bedeckt. ³) Torgau 331,9 2,2/ 3,6] 1,0W. schwach. sbed., gst. Schn. Münster 335,6 +0,7 1,25- 0,7 N., schwach. trübe. Cöln 336,1 +† 1,0 1,6 —- 1,6 NW., schwach. trübe. Trier 329,8 2,4 —2,5 NO., schwach. heiter. Flensburg. 335,4 NO., schwach. bedeckt. Wiesbaden 332,7 NW., schwach. bewölkt. Kieler Haf. 335,6 SW., schwach. bewölkt. ⁴) 1 Wilhelmsh. 336,6 SSW., schw. Zieml. heiter Keitum 335,3 SSW., e bewölkt. 5= ) Bremen. 336,2 NW., schwach. bedeckt. 8 Weserleuchtth. 336,1 SW., mässig. bedeckt. Versailles. NW., schwach. trübe. Brüssel 337,9 SW., schwach. sehr bewölkt. Riga 335,1 S0., mässig. bedeckt. Gröningen. 337,⸗ 3,4 S., still. bewölkt. Helder 337,8 0,0 080., s. schw. [Constantin. 335,1 7,7 SW., mässig. sschön. ⁴)

¹) Nachts Schnee. ³) Gestern und Nachts Schnee. ⁹) Seit

estern Schnee. ⁴¹) Leichter Nebel. *) Etwas Schnee. *) Gestern bend Regen. 8— B

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