1871 / 15 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Einer so konsequenten Mißachtung der Genfer Abmachung gegenüber werden die verbündeten deutschen Regierungen zu der rwägung genöthigt werden, ob oder in welchen Grenzen sie sich Frankreich gegenüber ferner an dieselbe gebunden erachten können. Außer den in meinem Cirkular vom 27. Septem⸗ ber v. J. erwähnten, sind von franzoͤsischer Seite auch Zuwider⸗ handlungen anderer Art gegen Vertrag, Völkerrecht und Kriegs⸗ gebrauch civilisirter Völker vorgekommen. In der Schlacht bei th wurde bemerkt, daß Flintenkugeln in die Erde einschlugen nd dann mit einem sehr vernehmlichen Explosionsknall das Erdreich aufwarfen. Unmittelbar nach dieser Wahrnehmung wurde der Oberst von Beckedorff durch eine explosive Flinten⸗ ugel schwer verwundet. Ein eben solches Geschoß hat in dem Gefecht bei Tours am 20. Dezember v. J. den Lieutenant vom 2. Pommerschen Ulanen⸗Regiment von Oertzen getroffen. Bei angestellten Nachforschungen, die noch nicht abgeschlossen sind, haben sich unter der in Straßburg erbeuteten Munition Spreng⸗ geschosse für das sogenannte fusil à tabatière vorgefunden. Ich behalte mir vor, über diese Verletzung der Petersburger Konvention an die Unterzeichner derselben eine besondere Mittheilung zu richten. Schon jetzt aber verdient es in die Erinnerung zurückgerufen zu werden, daß ein französischer Befehlshaber die badischen Truppen, bei denen so wenig, wie in den übxrigen deutschen Heeren, Sprenggeschosse für Hand⸗ Feuerwaffen vorhanden sind, der Benutzung von konventions⸗ widrigen Explosivgeschossen beschuldigt und die badische Bevölke⸗ rung deswegen amtlich mit dem Schicksal der Pfälzer unter Louis XIV. bedroht hat, »-méme les femmes«z.

Eine nahe Verwandtschaft mit dieser Kampfweise hat es, daß in den Taschen gefangener Franzosen eine Patrone ge⸗ unden worden ist, deren Geschoß aus einer in 16⸗ oder mehr⸗ antige Stücke zerschnittenen, lose wieder zusammengelegten Bleikugel besteht. Eins der vielen eingelieferten Exemplare dieses Geschosses, welches in seinen Wirkungen dem gehackten Blei gleichkommt, ist dem Auswärtigen Amte in Berlin über⸗ andt und daselbst den Herren Vertretern der fremden Mächte

vorgelegt worden.

8 Auch im Seekriege setzen sich die Franzosen ebenso über das Völkerrecht hinweg. Der französische Kriegsdampfer »De⸗ aix« hat drei deutsche Kauffahrer, die er aufgebracht hatte, „»Ludwig«, »Vorwärts« und »Charlotte«, anstatt sie in einen französischen Hafen zu führen und den Spruch eines Prisen⸗ gerichts herbeizuführen, auf hoher See durch Verbrennen, be⸗ ziehungsweise Versenken, zerstört. Die deutschen Schiffe werden deshalb zu Repressalien gegen französische angewiesen werden.

Es kann nicht befremden, daß Machthaber, welche für Gesetz und Vertrag so wenig Achtung haben, noch weniger Anstand nehmen, sich von der Sitte der heutigen Völker los⸗ zusagen und zu Verfahrungsweisen längst vergangener Kultur⸗ perioden zuruͤckkehren, ja Dinge billigen, die in allen Zeiten und bei allen Völkern, welche irgend einen, wenn auch noch so eigenthümlichen Begriff von Ehre haben, für besonders schimpf⸗ ich gehalten worden sind. 8

Wie die französischen Gefangenen, deren wir eine bei⸗ spiellose Menge unterzubringen haben, die verwundeten und kranken wie die gesunden, in Deutschland behandelt werden, darüber haben Krankenpfleger aus neutralen Staaten aus eigener Anschauung öffentlich und mit Nennung ihrer Namen unaufgefordert Zeugniß abgelegt. Die deutschen Gefangenen in Frankreich, obwohl sie nicht den zehnten Theil jener Zahl erreichen, sind an manchen Orten mit unmenschlicher Härte und Vernachlässigung behandelt worden. Ein Transport von un⸗ gefähr 300 in den Lazarethen von Orleans »gefangenen⸗ Faverischen Kranken, die meisten entweder von Typhus und Dyssenterie befallen oder verwundet, wurden in Pau in den Zellen und Gängen des Gefängnisses zusammengepfercht, mit einem Strohbündel als Lager, und erhielten sechs Tage lang keine andere Nahrung als Brod und Wasser, bis deutsche und englische Damen sich ihrer annahmen, mit eigenen Mitteln zutraten und die widerstrebenden Behörden zu einiger Fürsorge bewogen. An anderen Orten, insbesondere bei der Armee des Generals Faidherbe, werden die Gefangenen, bei einer Kälte von 16 Grad, in unheizbaren Bodenräumen gehalten und nicht mit Decken, nicht einmal mit warmer oder aus⸗ reichender Nahrung versehen, während in Deutschland alle zur Aufnahme von Kriegsgefangenen bestimmten Gelasse beim Eintritt des Winters mit Oefen versehen worden sind. Die Mann⸗ schaften deutscher Kauffahrer werden nicht allein als Kriegs⸗ gefangene festgehalten, sondern wurden zu Anfang wie Verbrecher behandelt, zwei und zwei mit Ketten zusammengeschlossen,

von Ort zu Ort transportirt, und erhielten eine Nahrung, die

nach Beschaffenheit und Menge zu der Ernährung eines Men⸗ schen unzureichend war. Einem rechtswidrig zum Gefangenen

gemachten Civilisten wurde auf seine Beschwerde über Zurück⸗ haltung des für ihn eingesandten Geldes schriftlich der amtliche Bescheid, es höre jede Rücksicht gegen die Gefangenen auf. Gegen empörende Mißhandlungen der durch Städte transpor⸗ tirten Gefangenen durch die Bevölkerung werden letztere außer⸗ halb Paris noch heute nicht beschützt. In Deutschland dürfte kein Fall vorgekommen sein, daß die Bevölkerung auch nur mit einem kränkenden Worte bie Achtung verletzt hätte, welche das Unglück bei gebildeten Völkern findet. Ungeachtet der von Turkos begangenen Barbareien ist keiner derselben in Deutsch⸗

land beleidigt oder gar mißhandelt worden.

Die von den Turkos und Arabern an Verwundeten ver⸗ übten Grausamkeiten und geschlechtlichen Bestialitäten sind ihnen selbst nach dem Grade ihrer Civilisation weniger an⸗ zurechnen, als einer europäischen Regierung, welche diese afrika⸗ nischen Horden, mit aller Kenntniß ihrer Gewohnheiten, auf einen europäischen Kriegsschauplatz führt. Das »Journal des Döbats« hat sich so viel menschliches Gefühl und Scham be⸗ wahrt, um Entrüstung darüber zu äußern, daß Turkos den Verwundeten oder Gefangenen mit dem Daumen die Augen aus dem Kopfe drücken. Aber die »Indépendance Algérienne⸗

und nach ihr andere französische Blätter richten an die

neuerdings gebildeten afrikanischen Soldtruppen, die Gums, in⸗

dem sie ihnen einen Einfall in Deutschland empfehlen, folgende

Ansprache:

»Wir kennen Euch, wir schätzen Euren Muth, wir wissen, daß Ihr energisch, ungestüm, unternehmend seid; geht und schneidet Köpfe ab; je mehr, desto höher wird unsere Achtung vor Euch steigen. Fort mit dem Erbarmen! fort mit den Gefühlen der Menschlichkeit! Die Gums werden Ehre ein⸗ ene wenn wir ihnen die Losung geben: Tod, Plünderung, Brand!«

Man mag es auf Rechnung der Turkos schreiben, daß nicht nur Leichen, sondern auch Verwundeten in dem Dorfe Coulours bei Villeneuve le Roi die Köpfe und in dem Dorfe Auxon bei Troyes und anderwärts Nasen und Ohren abge⸗ schnitten worden sind. v

Vielleicht ist es der langjährigen Beziehung zu Algier und den Nachkommen der Barbaresken zuzuschreiben, daß franzö⸗ sische Behörden ihren Mitbürgern Handlungen gestatten und sogar Vorschriften geben, in denen alle Kriegssitte christlicher Völker und jedes militärische Ehrgefühl verleugnet ist. Während bei den übrigen europäischen Völkern der Soldat eine Ehre darin setzt, sich als das, was er ist, als Feind, dem Feinde kenntlich zu machen, hat zum Beispeil der Präfekt des Depar⸗ tement Cöte d'Or, Luce⸗Villiard am 21. November v. J. an die Unterpräfekten und Maires ein Cirkular erlassen, in dem der Meuchelmord durch Nichtuniformirte empfohlen und als Heldenmuth gefeiert wird. .

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„Das Vaterland«, heißt es darin, »verlangt von Euch

nicht, daß Ihr Euch in Massen versammelt und Euch dem

Feinde offen entgegenstellt; es erwartet von Euch, daß drei oder vier entschlossene Männer jeden Morgen von ihren Kommunen ausgehen und sich an einem durch die Natur selbst bezeichneten Orte etabliren, von wo sie ohne Gefahr auf die Preußen schießen können. Vor allem müssen sie auf feindliche Reiter schießen, deren Pferde sie an dem Hauptort des Arrondissements abzuliefern haben. Ich werde ihnen eine Prämie ertheilen und ihre heldenmüthige That in allen Departemental⸗Zeitungen und im »Journal officiel« bekannt machen lassene..

Eine Verleugnung nicht nur des militärischen Ehrenpunktes, sondern auch der gewöhnlichsten Rechtlichkeit ist an den gegen⸗

wärtigen Machthabern wahrzunehmen in Bezug auf den Ehren⸗

wortsbruch französischer Offiziere, über den ich mich in meinem Cirkular vom 14. Dezember ausgesprochen habe. Wie dort bemerkt, kommt es weniger darauf an, eine verhältnißmäßig geringe Anzahl von Individuen des französischen Offizier⸗ standes zu beurtheilen, welche ihr Ehrenwort brechen, nachdem sie sich durch Verpfändung desselben die Freiheit der Bewegung innerhalb einer deutschen Stadt erschlichen haben, sondern es kommt hauptsächlich darauf an, das Verfahren einer Regierung zu würdigen, welche einen Ehrenwortsbruch durch Aufnahme des Wortbrüchigen in die Armee thatsächlich gutheißt, ihn durch Agenten und Prämien fördert. In den letzten Tagen haben wir den Beweis erhalten, daß der gegenwärtige Kriegs⸗ Minister den Wortbruch ausdrücklich gutheißt, dazu ermuntert und ihn durch Baarzahlung zu belohnen verheißt. Ein in die Hände unserer Truppen gefallener Erlaß des Kriegs Ministers vom 13. November, désirant encourager les officiers à- s'échapper des mains de l'ennemi, verheißt jedem aus Deutschland Entflohenen, abgesehen von der nach älteren Be⸗

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stimmungen zulässigen Entschädigung für erlittene Verluste, eine Gratifikation von 750 Franken.

Eine Regierung, welche darauf rechnete, unter regelmäßigen Zuständen an der Spitze des Landes zu bleiben, würde solche Maßregeln im Interesse der Zukunft ihres Vaterlandes ver⸗ schmähen. Die Diktatur aber, welche sich in Frankeich der Ge⸗ walt durch einen Handstreich bemächtigt hat, und welche weder von den europäischen Mächten, noch von dem französischen Volke anerkannt ist, rechnet mit der Zukunft des Landes nur nach Maßgabe ihrer eigenen Interessen und Leidenschaften. Die Machthaber in Paris und Bordeaux unterdrücken das im Volke laut gewordene Verlangen nach der Möglichkeit einer Willenserklärung ebenso gewaltsam, wie jede freie Meinungs⸗ äußerung in Wort und Schrift; durch eine Schreckens⸗ herrschaft, wie sie so willkürlich in keinem anderen europäischen Lande möglich wäre, zwingen sie das Volk zur Hergabe seiner Geld⸗ und Streitmittel und zur Ver⸗ längerung des Krieges, weil sie voraussehen, daß dessen Been⸗ digung auch ihrer Usurpation ein Ende machen würde. Eine solche Regierung bedarf, um zu bestehen, der fortdauernden Erregung der Leidenschaften undeder gegenseitigen Verbitterung der beiden kämpfenden Nationen, weil sie der Fortdauer des Krieges bedarf, um sich die Herrschaft über ihre Mitbürger zu erhalten. Diesem Zwecke dient eine Art der Kriegführung, welche den sittlichen Begriffen des Jahrhunderts widerstrebt, und für welche, abgesehen von den eingeborenen afrikanischen Elementen des französischen Heeres, wesentliche Bestandtheile desselben nur durch die Entwöhnung von europäischer Kriegs⸗ sitte in überseeischen Kämpfen soweit vorbereitet werden konn⸗ ten, daß sie in den militärischen Traditionen Frankreichs keine allgemeine Verurtheilung mehr findet. Wenn es in der Absicht der Machthaber in Frankreich läge, nicht den Haß der beiden kämpfenden Nationen zu steigern, sondern ihnen die Herstel⸗

lung des Friedens zu ermöglichen, so würden sie dem franzö⸗

sischen Volke die Möglichkeit gewähren, auf dem unfehlbare]

Wege freier Presse die Wahrheit zu erfahren und seine Mei

nungen zu äußern, und sie würden sich beeilen, die auf ihnen lastende Verantwortlichkeit mit den Vertretern der Nation zu theilen. Statt dessen sehen wir, daß die Presse in Frankreich als Monopol einer gewaltthätigen Regierung nur zur Ent⸗ stellung der Ereignisse, zur Fälschung der Situation und zur Ausbeutung der Vorurtheile benutzt wird, welche die französt

sche Staatserziehung den Franzosen bezüglich ihrer Ueberlegen

heit und ihres Anspruchs auf Herrschaft über andere Völker systematisch anerzogen hat.

Die Regierung der nationalen Vertheidigung regt di Volksleidenschaften auf, ohne irgend welches Bestreben, ihre Wirkungen in den Schranken der Gesittung und des Völker rechts zu halten; sie will den Frieden nicht, denn sie beraubt sich durch ihre Sprache und ihre Haltung der Möglichkeit, ihn selbst wenn sie wollte, der von ihr erzeugten Stimmung der Massen gegenüber, zur Annahme zu bringen. Sie hat Kräfte entfesselt, welche sie nicht zu beherrschen und nicht innerhalb der Schranken des Völkerrechts und der europäischen Kriegssitte zu halten vermag. Wenn wir dieser Erscheinung gegenüber zur Handhabung des Kriegsrechtes in einer Strenge genöthigt sind, welche wir bedauern, und welche weder in dem deutschen Volks⸗ charakter, noch, nach Ausweis der Kriege von 1864 und 1866 in unserer Tradition liegt, so fällt die Verantwortung dafür auf die Personen, welche ohne Beruf und ohne Berechtigung die Fortsetzung des Napoleonischen Krieges gegen Deutschland unter Lossagung von den Traditionen europäischer Kriegfüh⸗ übernommen und der französischen Nation aufgezwungen

Ew... . ersuche ich ergebenst, dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten eine Abschrift diese Erlasses und seiner Anlagen zu übergeben v

8 8

von Bismarck.

Datum. Oertlichkeit.

Name des Parlamentärs.

Bemerkungen.

August. vor Lichtenberg 5b Marsal do. in Vremy do. vor Toul do. Metz

do. Vitry 8

ö

do. Verdun 25. do. Streaßbur 2.-September. Mezieères 1167 Mezières do. Montmédy 188 Metz 1 16. do. Ende September. 1. Oktober.

9029

Straßburg

LLL 8S ½ & ö

Thionville ebendaselbst Péronne

E s *

Hauptmann Schill. . 8 . Rittmeister Ladendorff. 8 Premier⸗Lieutenant von Klüber. Lieutenant Prinz zu Hohenlohe. Oberst⸗Lieutenant von Ver Hauptmann von Winterfeld. Lieutenant Remy. Premier⸗Lieutenant von Schimpf. Lieutenant von Kurowski. Obrist⸗Lieutenant von Leszynski Rittmeister Graf von Monts. Prem.⸗Lieut. Freiherr von Reitzenstein. Prem.⸗Lieut. von Jagow. Lieutenant Burckhardt. Toul Rittmeister von Rochow. 8 Prem.⸗Lieut Freiherr von la Roche. Metz ELieut. Freiherr von Röder und

(sseutenant Mangold. Paris Lieutenant von Rissing.

8 Major von Prittwitz.

Ritimeister Baron von Eicksted Rittmeister Jouanne, Lieutenant Liegniez, ein Trompeter. Prem.⸗Lieut. von Uslar.

8

rompeter verwundet.

Der Trompeter getödtet.

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Der Fahnenträger verwundet.

8 .