1871 / 17 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

namentlich in der Stadt ziemlich beschwerlich und zwingt die Reiter, ihre Pferde zu führen.

12. Januar. Das Befinden Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht (Vater) hat sich gebesseet.

Die Belagerung von Belfort gehört zu den schwierigsten Aufgaben, welche während des Festungskrieges in dem gegenwärti⸗ gen Feldzuge theils bereits gelöst wurden, theils noch zu lösen sind. Es wäre irrig, bei der Beurtheilung dieser Belagerung den gleichen Maßstab anlegen zu wollen, welcher für die Belage⸗ rung bei in der Ebene gelegener Festungen Anwendung findet. Der förmliche Angriff vermittelst der Parallelen, wie z. B. vor Straßburg, kann bei Belfort nicht zur Durchführung ge⸗ langen, da das bügelige, bewaldete und sehr koupirte Terrain, welches den füdlichsten festen Platz des Elsaß bis in dessen hächste Nähe umgiebt, die Belagerung allein schon zu einer höchst schwieri⸗ gen gestaltet. Von einem regelmäßigen Vorgehen mit irgend welchen Angriffsarbeiten kann bei Belfort keine Rede sein, vielmehr wird es für den Belagerer wesentlich darauf ankom⸗ men, die einmal gewonnenen Positionen widerstandsfähig ein⸗ zurichten, zu behaupten und dieselben so weit als möglich nach und nach vorzuschieben, um von ihnen aus die Zerstörung desjenigen Theiles der Festung zu bewirken, welcher bei einem etwaigen Sturm die meisten Chancen des Gelingens bieten könnte. An’ eine Aushungerung Belforts, an welche die Analogie von Metz erinnern dürfte, ist kaum zu denken, da nach vielfachen Quellen, unter denen namentlich Schweizer Blätter, besonders der in Aarau erscheinende »Schweizer Bote⸗, gut unterrichtet zu sein scheinen, der im Platze ange⸗ häufte Proviant⸗ und Munitions⸗Vorrath, mit Ausnahme von frischem Fleisch und Salz, noch für mehrere Monate genügen soll.

Unnter Hinweis auf das in früheren Artikeln bereits über die Lage und Umgegend von Belfort Mitgetheilte (Siehe »Staats⸗ Anzeiger« Nr. 352 und 402 vom 6. November und 20. Dezem⸗ ber vorigen und Nr. 12 vom 12. Januar dieses Jahres), mögen heute einige, namentlich das Belagerungs⸗Corps betref⸗ fende Notizen folgen. Dasselbe war anfänglich in Betracht der starken Festung, der es gegenüber steht, numerisch schwach zu nennen, ist aber nach und nach verstärkt worden. Es besteht zum großen Theile aus preußischen, zum geringeren aus süd⸗ deutschen Truppentheilen, welche sämmtlich dem Oberbefehle des Königlich preußischen Generals von Treskow unter⸗ stellt sind. Dieses Belagerungscorps umschließt Belfort in erster Linie mit seinen Vorposten, in zweiter mit dem Gros seiner Truppen und sichert außerdem die nothwen⸗ dige Etappenstraße.

Die Vorpostenlinie dehnt sich etwa 30 Kilometer oder fünf bis sechs Stunden aus und umfaßt die meisten der Festung unächst liegenden Ortschaften. In diesen Kreis fällt die

ufstellung der Belagerungsartillerie, deren Batterien zur Zeit sich noch der Besprechung entziehen. Das westlich Belfort gelegene Dorf Essert wird größtentheils von den Kanonen der Festung beherrscht, aus welchem Grunde fast die ganze Bevölkerung des Dorfes nach Bel⸗ fort oder in entfernter liegende Ortschaften geflüchtet ist. Es sind bis hier Geschosse von über 120 Pfund Gewicht geworfen worden, sogenannte Zuckerhüte, die Projektile von Marine⸗Kanonen, welche etwa 12,000 Schritt tragen sollen und von denen einige der Festungs⸗Artillerie des Platzes ange⸗ hören. Die Batterien des Belagerers werden von den Forts etwa 7500, von der Citadelle ungefähr 10,000 Schritte ent⸗ fernt liegen.

Der weitere Kreis, innerhalb dessen die Truppen des Gros cantonniren, hat einen Umfang von nahezu 50 Kilo⸗ meter oder neun bis zehn Stunden. Diese in zweiter Linie liegenden Kontonnements sind meist armselige Dörfer, in denen außer der Kirche höchstens noch die Wohnungen des Pfarrers, des Maire und das Schulgebäude von der gewöhn⸗ lichen elenden Bauart abweichen.

Die beiden vorgenannten Linien werden gesichert durch die Etappenstraße, welche etwa sechszehn Stunden lang ist und größtentheils Kommunal⸗ und Departemental⸗Wege einnimmt, die ungeachtet ihrer sonst trefflichen Ausstattung durch die starke Benutzung wie in Folge des anhaltend nassen Wetters theilweise in sehr schlechten gerathen sind, welchem der jüngst eingetretene starke Frost allerdings wesent⸗ lich abgeholfen hat.

Bei solchen Entfernungen und dem Umfange des Belagerungs⸗ Rayons wird man sich einen annähernden Begriff der großen Schwierigkeiten machen können, welche behufs Verproviantirung der Truppen, behufs Heranschaffung der Geschütze und deren Munition bei Belfort vorlagen. Diese Schwierigkeiten aber wurden wesentlich dadurch erhöht, daß die Zufuhren des

Corps von Mülhausen bis la Chapelle nur theilweis

auf der Bahn über Altkirch bis Dannemarie transportirt werden konnten, von da ab aber mittelst Achse beför⸗ dert werden mußten. Die Belagerung selbst ist ungeachtet de

Vorrückens der feindlichen Corps keinen Augenblick unterbrochen, vielmehr in jüngster Zeit mit erneueter Kraft aufgenommen worden: das beweist die Erstürmung des Dorfes Danjoutin in der Nacht zum 8. d. Mts. Durch die Hineinziehung dieses an der Savoureuse gelegenen, sonst nicht bedeutenden Ortes in die diesseitigen Linien ist dem Feinde eine wichtige Position verloren, für das Belagerungscorps aber ein wesentlicher Erfolg errungen worden, der durch die Gefangennahme von 2 Stabs⸗ und 16 anderen Offizieren sowie über 700 Mann bei nur ge⸗ ringem eigenen Verluste noch wesentlich vermehrt wird. 1

Französischerseits sind vom Kriegsschauplatz folgende Nachrichten eingegangen:

Die Barrikaden⸗Kommission in Paris hat folgende Pro⸗ klamation erlassen:

Bürger! Als der Feind unter den Mauern von Paris ankam, und um allen Eventualitäten der Belagerung die Spitze zu bieten, hat sich eine Barrikaden⸗Kommission officiel konstituirt. Diese Kom⸗ mission hat sich sofort an die Arbeit begeben; sie befestigte die innere Zugänge zu Paris und bestimmte die Punkte, auf welchen Barrikade im Falle eines gewaltsamen Angriffes errichtet werden sollten. Heute, wo der Feind Miene macht, die Offensive zu ergreifen, werden der Vorsicht der Barrikaden⸗Kommission andere Pflichten auferlegt. So unwahrscheinlich auch der Erfolg eines Angriffes gegen unsere Wälle erscheinen mag, so ist es doch gut, jede Ueberraschung zu ver⸗ meiden und im voraus jede nützliche Vorsichtsmaßregel zu ergreifen. Es ist gut, daß Jedermann weiß, daß hinter den von dem Muthe der Armee und der mobilisirten Nationalgarde beschützte Forts, daß hinter den von der Beständigkeit der Nationalgarde be⸗ wachten Mauern die Preußen noch den unbezähmbaren Widerstand der pariser Barrikaden finden werden. In Folge dessen hat es der Barrikaden⸗Kommission nützlich geschienen, einen Aufruf an den Patriotis⸗ mus Aller zu erlassen und jede Haushaltung aufzufordern, schon jetzt als Vorsichtsmaßnahme zwei Säcke mit Erde vorzubereiten, welche auf die erste Benachrichtigung der Kommission zu liefern sind und welche mit den Pflastersteinen dazu dienen werden, um Paris in weni⸗ gen Stunden mit Barrikaden zu bedecken oder die Breschen auszufüllen. Jeder Sack muß 70 Centimeter lang und 35 Centimeter breit sein, so daß er leicht traneportirt werden kann. Die Leinwand kann grob sein und der Preis wird für die Bürger 65 Centimes höchstens be⸗ tragen, wenn sie nicht vorziehen, dieselben selbst anzufertigen Das Volk weiß sehr wohl, daß es unter den Mitgliedern der Barr kaden⸗Kommission Männer giebt, entschlossen, Paris Schritt Schritt zu vertheidigen, nie dem Feinde unseres Vaterlandes diese Citadelle des Rechts und der republikanischen Freiheit zu übergeben. Die Mitglieder der Barrikaden⸗Kommission: Henri Rochefort, Präsi⸗ dent; Jules Bastide, Vize⸗Präsident; V. Schoelcher; Albert, Mitglied

der provisorischen Regierung von 1848; Martin Bernard, der Ge-

schichtsschreiber; Charles Ploquet; A. Dréo, Schwiegersohn von Garnier⸗Pagés; Cournet, Mitarbeiter am »Reveil«. Paris, den 1. Januar 1871. .

In der Versammlung der Maires, welcher Jules Favre nach der Einnahme des Mont Avron präsidirte, erklärte dieser, daß die Loire⸗Armeen den Prinzen Friedrich Carl und den General v. d. Tann geschlagen hätten uͤnd nur noch 12 Stun⸗ den von Paris entfernt ständen. Darauf hatte dann das offizielle Blatt eine Proklamation veröffentlicht, worin es hieß, daß die Nord⸗Armee zur Befreiung von Paris herbeimarschire und Chanzy die Deutschen überall zurückgeworfen habe. In Folge dessen waren die Pariser sehr guter Laune und glaubten das Bombardement sei nur ein Akt der Verzweiflung de deutschen Armee, die sich in höchster Gefahr befände und des halb die Pariser einschüchtern wolle.

Brüssel, 13. Januar. Das »Journal de Bruxelles«

erhielt aus Bordeaux eine Korrespondenz neuesten Datums,

welche konstatirt, daß das Wort Waffenstillstand in Aller Munde sei; man suche nach dem Führer einer großen Frie denspartei in Paris und außerhalb desselben. Die noch krie⸗

gerisch gesinnten Journale »Siöcle« und »Gironde⸗ greifen schon heftig Ernst Picard an, weil dieser im Bunde mit meh⸗ reren Kommandirenden in Paris, und zwar Laroncière, Vinoy

und Carré de Bellemare, Friedens⸗Ideen zuneige.

Der »Nord«⸗ veröffentlicht eine Pariser Ballon⸗Korrespon denz, worin es unter Anderem heißt: »Offenbar befinden wir uns in einer Belagerungs⸗Krisis. Das Regierungsprogramm

soll jetzt lauten, daß Paris, das 3 ½ Monate sich gehalten, wenn es binnen 4 Wochen nicht entsetzt sei, unter ehrenvollen Be⸗ dingungen zu capituliren und der Provinz die Fortsetzung des

Kampfes guü überlassen habe.⸗ 15. Januar. (W. T. B.) Die Namen von

8 Mobilgarden, unter denen sich auch einige Offiziere befinden,

sind veröffentlicht worden, weil sie zum Feinde übergegangen sind. General Ducrot ist bedenklich erkrankt.

Bordeaux, 12. Januar. Ueber den Kampf bei Le Mans »Situation⸗ folgende Details: Gestern hatte em

enthält die 16

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neuer Kampf beinah unter den Mauern von Le Mans statt.

Die Deutschen haben die Franzosen auf der ganzen Linie an⸗

gegriffen. General Jaurrigutberry hat seine Stellung am rechten Ufer des 1'Huisne behalten, General de Colomb hat mit

Erbitterung 6 Stunden auf dem Plateau von Anvours ge⸗

kämpft, General Gongeara verlor sein Pferd unter dem Leibe durch 6 Kugeln. Die französischen Positionen ober Chanzeau wurden gehalten, ausgenommen la Tutlerie, welches in der Nacht vom Feind genommen ist. Nach den Aeußerungen der in unsere Hande gerathenen Gefangenen betragen die in beiden Armeen im Gefecht befindlichen Kombattanten 180,000 Mann. Man kennt die Verluste der Kriegführenden nicht, aber sie sind ernst. Die Franzosen haben zwei schwer verwundete Obersten.

Alengon, 14. Januar. Der »Courrier de l'Quest« bestä⸗ tigt heute die Freitags⸗Depesche, daß der Großherzog von Meck⸗ lenburg nordwärts operire. Von Chanzys Haupt⸗Armee⸗Corps weiß man hier seit vorgestern Nacht nichts. Aus Laval wird

nur das Eintreffen von 20,000 Mann gemeldet. Der Muni⸗ zipalrath ist heute in die Berathung über die Haltung ange⸗

sichts der Annäberung des Feindes eingetreten. Das »Journal d'Alengon« registrirt, daß ganze Detachements ohne Schwert⸗ streich sich gefangen gaben. 8

Luxemburg, 15. Januar. (W. T. B.)

Da das Bombardement der Festung Longwy nahe bevor⸗ stehend scheint, flüchten viele Frauen und Kinder nach dem Großherzogthum und dem belgischen Luxemburg.

Bei Herserange, unweit Longwy, hat ein Zusammenstoß zwischen Truppen des Belagerungs⸗Corps und den französischen Truppen stattgefunden.

Lille, 14. Januar. Offiziell wird gemeldet: Der Kom⸗ mandant von Longwy erhielt strenge Weisung, zu verhindern, daß die preußsche Artillerie ihre Geschosse auf die Hospitäler dirigire. Es sind sofort die in Longwy besindlichen 54 preußi⸗ schen Gefangenen in die Krankensäle von Longwy einzuschließen, damit sie das Schicksal aller blessirten Kranken dort treffe.

Ebendaher wird gerüchtweise gemeldet, daß es zwischen der Nordarmee und der Armee des General von Göben östlich von Cambrai zu einem neuen Zusammenstoß gekommen ist.

»Etoile Belge« meldet aus Albert vom 14. d. Abends, daß die Avantgarde der Nordarmee daselbst eingetroffen ist.

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Der Finanz⸗Minister hat an die Königlichen R gierungen der sechs östlichen Provinzen und in Westfalen die olgende Verfügung erlassen:

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» Berlin, den 4. Januar 1871.

Unter Bezugnahme auf die von dem Herrn Justiz⸗Minister unterm 6. Dezember v. J. erlassene, im Justiz⸗Ministerialblatt Jahrgang 1870 pag. 373 publizirte allgemeine Verfügung wird die Königliche Regierung ermächtigt, den Forstschutzbeamten, welche auf Grund des §. 30 des Gesetzes vom 2. Juni 1852 durch ihre Dienstbehörde veranlaßt werden, in den nach den §§. 29 sequ. J. c. angesetzten Gerichtssitzungen zu erscheinen, für die von ihnen nach dem 1. Januar 1871 zur Wahrneh⸗ mung der betreffenden Termine zu machenden Reisen Diäten und Reisekosten nach Maßgabe der Verordnung vom 28. Juni 1825 (Gesetz⸗Sammlung Jahrgang 1825 pag. 163 sequ.) und des Allerhöchsten Erlasses vom 10. Juni 1848 (Gesetz⸗Samm⸗ lung Jahrgang 1848 pag. 151 sequ.) aus dem Fonds zu zahlen, aus dem bisher denselben Verguͤtungen für dergleichen Reisen gezahlt worden sind.

Insbesondere ist allein nach den Vorschriften der Verord⸗ nung, resprektive des Allerhöchsten Erlasses fernerhin sowohl die Frage, inwieweit der betreffende Beamte überhaupt eine beson⸗ dere Ver ütung an Diäten und Reisekosten zu beanspruchen hat, als die Höhe der ihm bejahenden Falles zu gewährenden Be⸗ träge zu beurtheilen, indem hiermit alle davon abweichende 8.. Bestimmungen des Finanz⸗Ministeriums aufgehobeu

erden.

Nach dem Vorstehenden hängt die Zahlung der in Rede stehenden Gebühren aus Verwaltungsfonds allein davon ab, daß die vorgesetzte Dienstbehörde nach K. 30 des Gesetzes vom 2. Juni 1852 den betreffenden Forstbeamten zur Ge⸗ richtssitzung sistirt hat, so daß in allen Fällen, in denen eine solche Sistirung nicht erfolgt, der Beamte vielmehr vom Gerichte zum Termine vorgeladen worden ist, die Zahlung der gerichtlichen Salarienkasse nach Maßgabe des Restripts vom 6. Dezember v. J. zur Last fällt.

Bezüglich der Umstände, unter denen die vorgesetzte Dienst⸗ behörde sich der Sistirung zu unterziehen, respektive dem betref⸗ fenden Gericht die Vorjadung des zu vernehmenden Beamten zu überlassen hat, bewendet es bei dem im Anschluß an die vom Herrn Justiz⸗Minister erlassene allgemeine Verfügung vom 30. Januar 1861 (Justiz⸗Ministerialblatt pro 1861 pag. 38) diesseits ergangenen Erlaß vom 28. Februar 1861 II. 2322.«

Nach Analogie der vorstehenden Verfügung ist unter dem selben Tage auch an die Königl. Regierungen der Rheinpro⸗ vinz, der Provinzen Hessen⸗Nassau und Schleswig⸗Holstein und an die Königl. Finanz⸗Direktion zu Hannover verfügt

worden. 2 u“

Am 15. Januar d. J. wurde in dem Ständehaus⸗ Saale der Provinz Brandenburg unter dem Vorsitz des Grafen von Königsmarck⸗Berlitt der 43. Kommunal⸗Landtag der Kurmark nach beendetem Gottesdienste in der St. Marien⸗ kirche hierselbst eröffnet.

Der Präklusivtermin für die Annahme noch eingehender

ist auf den 26. Januar d. J. festgesetzt worden.

Versailles, 12. Januar. Der Präfekt der Seine et Oise hat folgendes Dekret erlassen:

„1) Alle amtlichen Akte der Maires des Departements müssen vor ihrer Veröffentlichung der Billigung des Präfekten und der Unte präfekten unterworfen werden.

2) Die Maires der Gemeinden der Arrondissements von Ve sailles, Rambouillet und Mantes, müssen ihre offiziellen Akte von der Versailler Präfektur billigen lassen.

3) Die Maires der Gemeinden der Arrondissements von Corbeil und Etampes unterbreiten ihre Akte der Billigung des Unterpräfekten Freiherrn v. Feilitzsch in Corbeil, während die Maires des Arron⸗ dissements von Pontoise sich an den Regierungs⸗Assessor Schmidt, Unterpräfekten in Pontoise, zu wenden haben. t

4) Nach geschehener Billigung jedes offiziellen Aktes, der in den Gemeinden des Devpartements veröffentlicht wird, schicken die be⸗ treffenden Maires der Kommunen zwei Exemplare derselben an die Präfektur. 1b 3

5) Jede Veröͤffentlichung, die ohne oben angegebene Billigung er⸗ folgt, wird mit einer Geldbuße von 200 Fres. bestraft.

Der Präfekt der Seine et Oise: v. Brauchitsch..“.,

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 14. Januar. Der Ministe

Präsident Graf Potocki, der Finanz⸗Minister Holzgethan und der Sektionschef de Pretis haben sich heute in Folge amtlicher Berufung nach Pesth begeben, von wo dieselben bis Dienstag in Wien zurückerwartet werden.

Der preußische Gesandte General v. Schweinitz ist heute nach Wien zurückgekehrt.

Der Statthalter für Tirol Graf v. Lodron und der Feldmarschall⸗Lieutenant Frhr. Philippovic v. Philippsberg sind zu Geheimen Räthen ernannt worden.

Belgien. Brüssel, 14. Januar. Der an Stelle des Herrn von Stenerisen neu ernannte schwedische Gesandte von Burnstom und der amerikanische Generalkonsul in Frank⸗ reich, General Read, sind hier eingetroffen.

Gestern Abend fand in der Kaserne zu Alost, worin sich eine gewisse Anzahl französischer Kriegsgefangenen befindet, eine Emeute statt. Das Militär mußte energisch einschreiden.

Frankreich. Eine Korrespondenz des »Journal de Genève⸗ aus Bordeaux vom 9. d. entwirft ein trauriges Bild der finan⸗ ziellen Verlegenheit der Regierung der nationalen Vertheidigung, deren Zumuthung an die Banque de France den sich wider⸗ setzenden Delegirten Cuvier zur Demission zwang, worauf O'Quin als Delegirter des pariser Bankgouverneurs eintrat und die Ermächtigung der pariser Regierung mitbrachte, die Auf⸗ nahme einer Anleihe von 1 ½ Milliarde im Auslande zu ver⸗ suchen. Der Appell an die Steuerzahler, vorauszubezahlen, erweise sich als wirkungslos.

Das Journal »La Gironde« vom 10. d. meldet, daß der Redacteur eines Provinzialblattes in Bordeaux verhaftet worden ist, weil er in seinem Blatte über Truppenbewegun⸗ gen Mittheilungen gemacht hat. Die »Gironde« tadelt diese Maßregel lebhaft.

Türkei. Konstantinopel, 14. Januar. (W. T. B.) Wie versichert wird, ist Ruchdi Pascha an Stelle Fazil Mu⸗ stapha Pascha’'s zum Finanz⸗Minister designirt.

Die Expedition nach Yemen ist in bedeutendem Maßstabe organisirt, um den fortwährenden Insurrektionen der Provinz Aszyr ein für alle Mal ein Ziel zu setzen. 1

Die neuerdings wieder auftretenden Gerüchte von Differenzen zwischen der Pforte und dem Vizekönige von Aegypten werden von unterrichteter Seite wiederholt als durch⸗ aus unbegründet bezeichnet. 161I