setzte die Schlußberathung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1871 fort.
Nachdem noch die Abgg. Reichensperger (Coblenz), Fürst Czartoryski, Kantak, Witt, Reichensperger (Geldern) und von Hennig gesprochen, wurde der Etat des Kultus⸗Ministeriums genehmigt.
Es folgte die SchlußHberathung über die »Einmaligen und außerordentlichemn Ausgaben.«“ Zum Etat des Staats⸗ Ministeriums lag folgender Antrag der Abgg. Strosser und Simon von Zastrow vor:]
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die — Kap. 1. Tit. 1. B. Pos.: Außerordentliche Ausgabe, Staats⸗Ministerium — zur Zahlung der auf dem Grundstücke Behrenstraße 72 in Berlin haftenden Hypothek und der Kosten der Instandsetzung des Inventars erforderlichen 63,500 Thlr. in Ausgabe zu bewilligen.
An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Simon von Zastrow, von Hennig, Heise, Lasker.
Der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz, der Finanz⸗ Minister Camphausen und der Regierungs⸗Kommissar Wirkl. Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Wehrmann griffen wiederholt in die Debatte ein.
Der Antrag wurde hierauf mit 189 gegen 161 Stimmen
angenommen. 8 1 Die übrigen Positionen gaben zu einer Diskussion keine
Veranlassung, und wurde die Schlußberathung somit geschlossen.
Es folgte der mündliche Bericht der Budget⸗Kommission über den Etat von den verschiedenen Einnahmen bei der allge⸗ meinen Kassenverwaltung für das Jahr 1871.
Der Berichterstatter Abg. Miquél empfahl, dem Etat mit Fode ha der endgültig festzustellenden Zahlen die Zustimmung zu ertheilen.
Der Berichterstatter Abg. Miquél hatte noch folgenden be⸗ sonderen Antrag gestellt: 8
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: unter 1. D. des Spezial⸗Etats »Schwebende Schuld⸗ an Zinsen 468,000 Thlr. für 11,700,000 Thlr. Schatzanweisungen und demnächst unter Tit. 1 die geforderte Gesammtsumme mit — 17,562,044 Thlr. zu bewilligen.
Der Antrag wurde angenommen und der ganze Etat ge⸗ nehmigt. Hierauf erstattete der Abg. Miquél, als Referent der Budget⸗Kommission, mündlichen Bericht über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗ Etats für 1871 und den Entwurf eines Nachtrages zu diesem Gesetze. Der Finanz⸗Minister Camphausen befürwortete die An⸗ nahme des Etats⸗Gesetzes, wie solches aus den Berathungen des Hauses hervorgegangen.
Das Haus nahm das Gesetz und zwar insbesondere den §. 1 desselben
§. 1. Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Staatshaushalts⸗ Etat für das Jahr 1871 wird in Einnahme auf 172,918,937 Thlr. und in Ausgabe auf 172,918,937 Thlr., nämlich: auf 166,743,895 Thlr. an fortdauernden, und auf 6,175,042 Thlr. an einmaligen und außer⸗ ordentlichen Ausgaben festgestellt. einstimmig an.
Es folgte der mündliche Bericht der Budget⸗Kommission über die Petilion der Bureau⸗Diätare des Werkstätten⸗Ressorts der Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn, zu Frankfurt a. O. — Meifert und Genossen, um Erhöhung der Zahl der etats⸗
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mäßigen Sekretärstellen. 1
Der Berichterstatter: Abg. Graf von Wintzingerode befür⸗ worte den Antrag der Kommission:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die vorbezeichnete Petition der Königlichen Stgatsregierung mit der Aufforderung zu überweisen, auf eine dem Bedürfniß entsprechende Vermehrung der etatsmäßigen Sekretärstellen im Werkstätten⸗Ressort der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn baldigst, und zwar spätestens vom 1. Januar 1872 ab, Bedacht zu nehmen.
Der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz erklärte sich ge⸗ gen die Annahme dieses Antrages. Derselbe wurde nach kur⸗ zer Debatte abgelehnt und über die Petition zur Tagesordnung
übergegangen. (Schluß des Blattes.)
8 1“ 1111““ “ 8
1) Versailles, 16. Januar. Vor Paris trat der Feind auf der Südfront mit neuen Batterien auf, deren Feuer jedoch erfolgreich bekämpft wurde. Diesseitiger Verlust: 2 Offiziere, 7 Mann. 5 von Podbielski. 2) Versailles, 16. Januar. 3 Am 15, Januar hatte Major v. Köppen vom 77. Regi⸗ mente bei Marac, nordwestlich Langres, ein 1 ½ stündiges Ge⸗ fecht gegen etwa 1000 Mobilgarden, welche unter Verlust einer Fahne in wilder Flucht auf Langres geworfen wurden.
Die bis heute vorliegenden Berichte der II. Armee beziffern unseren Gesammtverlust an Todten und Verwundeten in den siegreichen Kämpfen vom 6. bis 12. d. M. auf 177 Offiziere und 3203 Mann. Dem Feinde wüͤrden bis jetzt über 22,000 unverwundete Gefangene, 2 Fahnen, 19 Geschütze, über 1000 beladene Fahrzeuge und außerdem eine Menge von Waffen, Munition und Armee⸗Material abgenommen.
Vor Paris dauert das Feuer unserer Batterien in wirk⸗
samer Weise und mit geringen Verlusten fort.
von Podbielski.
(M arac liegt 2 Meilen nordwestlich Langres und 3 Meilen
südlich Chaumont, mitten im Gebirge, etwa 1100 Fuß hoch, an der Suize, welche bei letztgenanntem Orte in die Marne fließt. Es ist ein Dorf im Kanton und Arrondissement Langres des Departements Haute⸗Marne mit kaum 450 Einwohnern; nahe demselben im Walde von Vaivres finden sich Ueberreste von Festungswerken aus der Römerzeit.
Dias in der gestrigen offiziellen Depesche erwähnte Chapille ist nicht Chapelle auf der Straße nach Conlie, sondern wahr⸗ scheinlicher Chassillé, ein Dorf von 600 Einwohnern, an der Vôgre, wo diese die Straße nach Laval kreuz.)
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Aus den Hauptquartieren in Versailles, 12. Januar.
„Meber die (gestern erwähnte) Affaire von Le Val und Mou⸗ lineaux sind noch folgende Details zur Anzeige gelangt. In Le Val, wo, die Feldwachen eingerechnet, etwa 180 Mann von den chasseurs de nuit postirt waren, setzte der Feind sich überhaupt nicht zur Wehre, sondern entfloh. Den unteren Theil des Dorfes Le Val durchzieht ein Eisenbahndamm, über den die Bahn der »rive gauche« von Paris nach Versailles führt. Diesen Damm überschritten die Fliehenden und war⸗ fen sich nach dem nächsten Orte jenseits desselben, Moulineaux. Die 87er, welche die französischen Vorposten von Le Val mit drei Zügen, also in bedeutend unterlegener Zahl, aufgestöbert hatten, erhielten erst Feuer, als sie ihrerseits über den Viadukt debouchirten. Dies hinderte sie nicht, auf das Dorf loszustür⸗ men, dessen Eingang verbaͤrrikadirt war. Die aus 8 Val Entflohenen hatten Moulineaux eben erreicht und stan⸗ den mit der dortigen Besatzung von wenigstens 100 Mann, im Ganzen also gegen 300, hinter der Barrikade. Obgleich das Dorf in Vertheidigungszustand gesetzt war, so hatten die französischen Truppen, als sie unsere Truppen andringen sahen, offenbar keine Lust zum Kampfe. Denn sie begnügten sich, eine einzige Charge abzugeben, wobei die schon gemeldeten Verluste unsererseits vorkamen. Nachdem dies geschehen, wieder⸗ holte sich die gewohnte Erscheinung: ein Theil der Franzosen warf seine Gewehre ab — sie waren vom Systeme Sniders — und die ganze Mannschaft lief davon. Die Preußen ließen sich Zeit, die Häuser von Moulineaux zu durchsuchen und die Speisen, welche die bei der Abendmahlzeit überraschten Fran⸗ zosen am Heerde brodelnd zurückgelassen hatten — im Wesent⸗ lichen Pferdefleisch — der Merkwürdigkeit wegen als Beute davonzutragen. Man erfuhr bei dieser Attaque, daß der Kom⸗ mandant in Fort Issy General Corréa ist.
Der gestrige siebente Tag der Beschießung (11. Januar) brachte an wichtigen Meldungen: Brand der Kasernen von Issy und Brand einiger Häuser innerhalb der Enceinte in der Rich⸗ tung der Vorstädte Vaugirard und Gentilly, sowie im Nord⸗ osten von Paris. Die Verluste in den Batterien beliefen sich gestern auf etwa 20 Mann. Se. Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz inspizirte Mittags, als die Kanonade besonders heftig war, die Batterien auf der Seite von Meudon.
In diesen Tagen ist eine Differenz zur Lösung gekommen,
die seit längerer Zeit zwischen der preußischen Verwaltungs⸗
behörde in Versailles und dem Munizipalrath der Stadt schwebte, und die auch in der deutschen Presse bereits mehrfach berührt worden ist. Schon im Oktober 1870 äußerte sich in der Stadt Versailles Mangel an verschiedenen der wichtigsten Lebensmittel. Einzelne Gegenstände wie Zucker, Kaffee, Butter stiegen auf einen Preis, der für die Bewohner der Stadt nicht minder empfindlich war, wie für die deutschen Truppen und die hier einquartierten Offiziere. Der Präfekt der Seine und Oise, Landrath von Brauchitsch, der am 1. Oktober sein Amt angetreten hatte, bot dem Maire und den Vertretern der Stadt Sauf⸗ Conduits an, die es französischen Unternehmern möglich gemacht hätten, theils das Departement zur Ansammlung von Provisionen zu bereisen, theils mit den besser versorgten Städten im Rücken der Armee, an den Eisen⸗ bahnstraßen, in Verbindung zu treten. Die Stadt ging darauf jedoch nicht ein, sondern verwies auf einen Artikel des franzö⸗ sischen Code pénal, der Jeden, welcher dem Feinde hülfreiche Hand leiste, mit dem Tode bestraft. Inzwischen meldeten sich auf der Präfektur von Versailles deutsche Kaufleute aus den ver⸗
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schiedensten Gegenden unseres Vaterlandes, welche die Versorgung der Stadt übernehmen wollten. Einsolches Anerbieten war dankbar anzunehmen, besonders in Rücksicht auf die Armee; dann aber auch im Hinblick auf die Einwohner von Versailles. Die deutschen Kaufleute erschienen und sorgten für die ersten Be⸗ dürfnisse des Heerlagers. Um jedoch die Verproviantirung auch für die Folge sicher zu stellen, befahl der Präfekt dem Maire und dem Stadtrath, mit diesen Kaufleuten Verhandlun⸗ gen anzuknüpfen. Dies geschah am 2. November. Die Herren vom Munizipium jedoch stellten dabei Bedingungen merkantiler Natur, die für die deutschen Lieferanten unannehmbar waren. Darauf ging der Präfekt am 16. November mit einer Ordre vor, welche dem Maire auftrug, auf die Anlage eines größe⸗ ren Magazines, innerhalb 4 Wochen, Bedacht zu nehmen. Diese Maßregel war insofern für die Stadt günstig, als sie ihr hinsichtlich der Preisabschlüsse freie Hand ließ, und sie war auch in anderer Beziehung mehr als billig und gerecht, insofern sie nicht blos der okkupirenden Armee, sondern auch der Stadt und selbst dem Departement zu Gute kommen sollte.
Denn man wußte, daß etwa 40,000 Einwohner des Distriktes
von Seine und Oise sich nach Paris geflüchtet haben, von denen angenommen werden kann, daß sie nach der künftigen Ueber⸗ gabe der Stadt die Ersten sein werden, die ihre Heimath wie⸗ der aufzusuchen wünschen. Außer den sonstigen Gründen sprachen demnach die des Ravitaillements für die Annahme des von der preußischen Behörde gemachten Vorschlages. Die Stadt nahm die Aufforderung an, säumte dann aber nichtsdestoweniger, derselben Genüge zu thun. Auf eine An⸗ frage in den ersten Tagen des Dezember erhielt der Präfekt die Erwiderung, daß man im Begriff sei, die Kontrakte abzu⸗ schließen. Herr v. Brauchitsch verließ zu dieser Zeit Versailles, um seinen Sitz im norddeutschen Reichstag einzunehmen. Da in diesem Zwischenstadium ein unmittelbarer Druck auf den Munizipalrath fortfiel, ließ der Maire die Angelegen⸗ heit ruhen. Zurückgekehrt von Berlin, verlangte der Prä⸗ fekt Bericht über den Stand der Dinge. Das Munizipium hatte die Dreistigkeit zu antworten, daß man auf dem Punkte stehe, die Pourparlero zu beendigen.« Man war also, obwohl die Frist bereits verstrichen, noch nicht einmal über die Kon⸗ trakte einig geworden. Der preußische Beamte gab einen letzten Aufschüub von 8 Tagen, und setzte eine Kontraventionsstrafe von 50,000 Frcs. fest. Als auch diese Zeit verging und die Utensilien des Magazins noch immer nicht herbeigeschafft waren, sollte das festgesetzte Strafgeld eingezogen werden. Die Stadt weigerte Zahlung. Es blieb nichts übrig, als den Maire und diejenigen Municipalräthe, die Mitglieder der entsprechen⸗ den Kommission waren, drei an der Zahl, zu verhaften. Da⸗ durch erst ist der Widerstand der Stadt gebrochen worden, die Verhafteten haben vor drei Tagen entlassen werden können, da Zahlung geleistet ist, und die von der preußischen Behörde
verlangte Proviantirung wird nunmehr ausgeführt.
— Die Einnahme der Festung Rocrot, die am 5. d. Mts. durch einen Handstreich preußischer Truppen fiel, lenkt die Blicke auf jenem Gebiete des Kriegsschauplatzes unwillkürlich auf die festen Plätze Givet und Charlemont, welche, am linken und rechten Ufer der Maas sich gezenüber liegend, die äußerste Nordspitze des schmalen Streifens französischen Gebiets decken, welcher nordwärts Rocroi in der Richtung auf Philippeville und Namur in das Königreich Belgien kineinreicht. Beide Plätze gehören demnach der Fortifikations⸗ zone gegen Belgien und nominell den Festungen I. Klasse an,
mit welcher Bezeichnung jedoch — dem letzten hierauf bezüg⸗
lichen Kaiserlichen Dekrete vom 26. Juni 1867 zufolge — nur gesagt werden soll, daß die Anlage der Werke zu erhalten und deren Verfall zu verhindern ist.
Givet und Charlemont liegen an der Eisen⸗ bahn, welche von Mézioͤres⸗Charleville nach Namur führt, und an der Maas, welche hier die Houille aufnimmt, die fast drei Meilen lang die Grenze zwischen Belgien und dem Departe⸗ ment der Ardennen bildet. Givet ist eine Stadt von 5800 Einwohnern, die bedeutende Fabriken für Federn, Mund⸗ lack, Bleistifte ꝛc., Kupfer⸗ und Zinkhütten, Gießereien, Gerbe⸗ reien und Brauereien, sowie Fabriken vorzüglichen Leims und guter Fayence hat. Die Stadt zerfällt in Grand⸗Givet oder Givet St. Hilaire auf dem linken, und in Petit⸗Givet oder Givet⸗Notre⸗Dame und Mont d'Haurs auf dem rechten Flußufer; jeder Stadttheil ist durch eine Mauer eingeschlossen, beide sind durch eine steinerne Brücke verbunden und der linksseitige, das Fort Charlemont, über 150 Fuß über der Maas gelegen. Es hat seinen Namen von Karl V., der es erbaut, und ist von Vauban verstärkt worden; seine Werke umschließen einen Platz und mehrere Straßen und bilden die Citadelle von Givet. Fort Charlemont hat eine weit domi⸗ nirende Lage und ist schwer zu beschießen, da es fast ganz
in einen Felsen gehauen, der auf drei Seiten sehr steil und nur ostwärts sanft abgedacht ist, während außerdem der felsige Boden jede Annäherung erschwert. Die Citadelle ist im Innern eng und durch etwa acht Bastionen befestigt, denen in mehreren Abschnitten Mauern und Wälle vorgelegt sind. Vor und zwischen den Bastionen liegen mehrfach Contregarden und Ravelins, nach Osten zu aber ein Kronwerk, etwas tiefer die couronne d'’'Alfeld, und vor dieser wiederum zwei deta⸗ chirte Lünetten, das Fort Condé und eine detachirte Redoute mit kleineren Werken; am Fuße des Berge befindet sich eine Kaserne für etwa 5 — 6000 Mann. Gegenübe der Citadelle an dem rechten Ufer der Maas und auf dern Mont d'Haurs deckt diesen ein Kronwerk mit zwei Navelins zwei Lünetten und einer den Abhang krönenden Mauer, welche es ermöglicht, den Berg als befestigtes Lager zu verwenden. Die ebenerwähnte Mauer steigt von hier in das Thal der Maas nach Petit⸗Givet hinab, einem mit drei Bastions und zwei Halbbastions befestigten Städtchen, das ebenfalls durch Ravelins befestigt ist und wiederum durch Mauer und Graben it Charlemont zusammenhängt.
— Weiter liegt vom Kriegsschauplatze folgendes Telegramm vor: Der »Times« wird aus Versailles vom 15. d. ge meldet: heute früh gegen 2 Uhr machten die Franzosen einen Ausfall von Bondy und Groslay aus, indem sie die sächsi⸗ schen Linien angriffen und bis zum Mont Avron vorrückten Gleichzeitig wurde ein Ausfall gegen Le Bourget gemacht Beide Ausfälle, obwohl unter der Deckung eines heftigen Ar⸗
tilleriefeuers der Forts, wurden zurückgeschlagen.
— Französischerseits sind vom Kriegsschauplatz folgende Nachrichten eingegangen:
Der »Moniteur universel⸗ theilt in seinem amtlichen Theil folgendes Dekret der Regierung mit:
Die Glieder der Regierung der Nationalvertheidigung beschließen in Kraft der ihnen verliehenen Vollmacht:
In Ansehung dessen, daß Gründe vorliegen, die Sympathien der nach Algier geflüchteten Hannoveraner anzuerkennen, wie folgt:
Art. 1. In Algier wird eine Infanterie⸗Compagnie als Corps unter der Bezeichnung »Hannöversche Hülfstruppen« gebildet. Es soll eine Stärke von 200 Mann haben und wird wie eine franzöͤsische Compagnie, nach Sold, Leistung und Uniform organisirt. 3
Art. 2. Diese Compagnie wird durch einen französischen Kapitän befehligt; der Lieutenant soll Hannoveraner sein, der Unter Lieutenant entweder Franzose oder unter den hannöverschen Unteroffizieren ge- wählt werden; der Feldwebel (Sergeant- major) soll Franzose und mit der Verwaltung betraut sein. 8
Art. 3. Der Eintritt in die Compagnie wird nur auf Kriegs⸗ dauer angenommen. —
Art. 4. Der Kriegs⸗Minister ist mit Ausführung gegenwärtigen Beschlusses beauftragt. Bordeaux, den 5. Januar 1870. . 1
L. Gambetta.
Der Delegirte im Kriegs⸗Departement.
— Durch Dekret vom 5. Januar ist der Oberst Fel. Gust. Saussier vom 41. Linien⸗Infanterie⸗Regiment zum Brigade General in der 1. Sektion des Generalstabs der Armee ernannt ebenso durch Dekret vom 2. Januar der Oberst⸗Lieutenant Ritter vom 42. Marsch⸗Infanterie⸗Regiment, Partrat vom 41. Marsch⸗Infanterie⸗Regiment und Laussemagne vom 43. Marsch⸗Infanterie⸗Regiment zum Ersatz von Debernard de Seigneureur zu Brigade⸗Generalen der Hülfsarmee. “
— Wie aus Paris vom 14 d. gemeldet wird, hat die Regierung der nationalen Vertheidigung Mittheilung an der
Grafen Bismarck gelangen lassen, in welcher verlangt wird,
daß der Verkehr zwischen der Stadt Paris und dem Belage⸗ rungsheere durch Parlamentäre in regelmäßiger Weise wieder⸗ hergestellt wird. . — Die pariser Blätter fahren nachdrücklich fort, gegen Trochu zu operiren. Das »Siscle⸗« will dadurch helfen, daß es »⸗di Einführung des Civilelements in die Leitung der militärischen Angelegenheiten« wiederholt verlangt. Der »Temps« dagegen will, Trochu soll die Führung der Armee abgeben und sich blos mit der Vertheidigung-von Paris beschäftigen Der neue Oberbefehlshaber der Armee soll den großen Ausfall machen und ins Land sich werfen, während Trochu mit der Nationalgarde Paris zu vertheidigen hätte. Im glücklichsten Falle freilich ohne Armee, aber es bleibt ihm die National⸗ garde! Diese Peinlichkeiten haben zunächst zur Folge, daß de »große Ausfall« sich von einem Tage zum anderen verzöger und die »Armee« nicht mehr weiß, wer sie führen soll. Bordeaux, 16. Januar. (W. T. B.) . General Bourbaki meldet vom 15. d., daß er Montbéliard, jedoch mit Ausnahme des Schlosses, am Abend dieses Tages besetzt habe. .