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b s 18 2½ I1 9 ; 1 1 9 * 49 ENE6 8 ü 1 . 1 4 8 „ 859 6b 8 1 EO116s ⸗ 5 7 1 ¹ . 8 c
E 2 111“ —
und zwar fuͤr je 74 Thlr. 6 Sgr. 9 Pf. bei der Majorennität, Verheirathung oder bei früherem vehlasbe der Nahrung zu 4 Prozent verzinslich; 2) Rubr. III Nr. 3 aus dem Kaufkontrakte vom 24. Mai 1839 und dem Dekrete vom 8. Oktober 1839. — 150 Thlr. 3 Sgr. unverzinsliche rückständige Kaufgelder für die Wittwe Mertke, Anna Elisabeth, geb. Schmäschke, hypothekarisch eingetragen. Bei der Kaufgelderbelegung haben diese Dokumente nicht bei⸗ gebracht werden können und hat Christian Merike erklärt, daß er wegen seines Vatererbes befriedigt sei. 8 Mit den übrigen Posten sind, da Berechtigte sich nicht weiter ge⸗ meldet, Spezialmassen angelegt worden. 1b Auf den Antrag des diesen Letzteren bestellten Kurators, Rechts⸗ anwalt Scheurich hier, werden alle Diejenigen, welche als Eigen⸗ thümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber Ansprüche auf die vorbezeichneten Dokumente und die auf Grund derselben einge⸗ tragenen Gelder zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem am 24. April 1871, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 2, anberaumten Ter⸗ min, entweder persönlich oder durch einen gesetzlich zulässigen Bevoll⸗ mächtigten zu erscheinen und ihre Ansprüche zu bescheinigen, widrigen⸗ falls dieselben mit allen ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Dokumente für amortisirt erklärt werden seollen. v Crossen a. O., den 19. November 1870. 3 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Königin⸗Louise⸗Grube. Die Kohlenpreise auf der fiskali⸗ schen Steinkoblengrube Königin Louise bei Zabrze betragen vom 30. Januar 1871 ab für einen Zollcentner Stuück⸗ oder Würfelkohlen 4 Sgr. 9 Pf., Fettkleinkohlen 2 Sgr. 6 Pf., Flammlleinkohlen (unge⸗ rättert) 2 Sgr. 3 Pf., Flammkleinkoblen (gerättert) 2 Sgr., 3 ½ Centner entsprechen ca. einer Tonne preuß. Das Rollgeld von der Grabe nach dem Bahnhof Zabrze beträgt 2 ¾ Pf. pro Centner.
Zabrze, den 12. Januar 1871. Königliche Berg⸗Inspektion.
[14⁴] Bekanntmachung.
Der bei der Königlichen Werft pro 1871 eintretende Bedarf an Farben, Fetten, Salzen, Säuren, Lacken, Leim ꝛc. soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die näheren Bedingungen liegen während der Dienststunden in der Registratur der Werft zur Einsicht aus, auch können dieselben gegen Erstattung der Copialien abschriftlich mitgetheilt werden.
Unternehmungslustige wollen ihre Offerten mit der Aufschrift »Submission auf Lieferung von Farben, Fetten, Salzen, Säuren, Lacken, Leim ꝛc.« versiegelt und unter Beifügung gut etiquettirter Proben portofrei bis zum 3. Februar cr. hierher einsenden, an welchem Tage, Vormittags 12 Uhr, in Gegenwart der etwa er⸗ schienenen Submittenten im Bureau des Verwaltungs⸗Direktors die Eröffnungen erfolgen.
Kehitiel, den 10. Januar 1871. Königliche Werft.
Nan Schmiedeeisen von ca. 1920 Pfd.⸗, an Gußeisen von ca. 310 Pfd., 8 2) der Brücke in Meile 13,18 + 11 ° mit einer Oeffnung von
1 91 11 hann. Lichtweite für ein Gleis mit einem Gesammt⸗
gewichte:
X.
an Schmiedeeisen von ca. 2610 Pfd., “
an Gußeisen von ca. 450 Pfd.,
3) der Brücke in Meile 14,2s mit einer Oeffnung von 10 3 ½2b
hann. Lichtweite für ein Gleis mit einem Lesammtgewichte: an Schmiedeeisen von ca. 2280 Pfd., 8eoich an Gußeisen von ca. 330 Pfo.,
4) der Brücke in Meile 16,43 mit einer Oeffnung von 10 hann.
Lichtweite, für zwei Gleise, mit einem Gesammtgewichte: an Schmiedeeisen von ca. 2. 2610 Pfd. = 5220 Pfd., an Gußeisen von ca. 2. 450 Pfo. = 900 Pfd.,
5) der Brücke in Meile 16,72 mit einer Oeffnung von 8! hann.
Lichtweite, für ein Gleis, mit einem Gesammigewichte: an Schmiedeeisen von 1920 Pfd., 8 8 an Gußeisen von’ca. 310 Pfd.; 6) der Brücke in Meile 16,81 + 80 mit einer Oeffnung von 5
10“",— hann. Lichtweite für ein Gleis mit einem Gesammt-.
gewichte: an Schmiedeeisen von ca. 1500 Pf an Gußeisen von ca. 310 Pfd. Die Offerten sind bis zum
Donnerstag, den 9. Februar 1871, Vormittags 11 uhr, portofrei und versiegelt und müt entsprechen⸗ der Aufschrift:
»Submission auf eiserne Brückenüberbautene, versehen, an die betreffende obenbezeichnete Königliche Eisenbahn⸗ Betriebs⸗Inspektion, zu deren Ressort die fragliche Strecke gehört, ein⸗ zureichen, wo dieselben zur bezeichneten Terminsstunde in Gegenwart etwa versönlich erschienener Submittenten eröffnet werden sollen.
Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen liegen bei jenen
Dienststellen zur Einsicht offen und können von denselben auch gegen Erstattung der Kosten bezogen werden. 8 Hannover, den 31. Dezember 1870. Koͤnigliche Eisenbahn⸗Direktion.
8818 Bekanntmachung. 1““ „Von dem auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 17. Mai 1858 (Ges.⸗Samml. S. 288) und 5. Auzust 1863 (Ges.⸗Samml. S. 537) ausgefertigten, auf den Inhbaber lautenden Obligationen des IJ. Jerichowschen Kreises sind unterm 8. Oktober cr. nachstehende Schuldverschreibungen und zwar: 114“ a. aus der Anleihe vom Jahre 1858. Littr. A. à 500 Thlr. Nr. 80. 1““ Lictr. B. à 100 Thlr. Nr. 137. 193. 240. 255. 263. 286. 331. 346 377. 414. 415. 473. 484 542. Littr. C. à 50 Tolr. Nr. 110. 147. 179. 182. 230. 415. 427. 435, 1442. 473 521. 632. 671. 683. 702. 881. 894. 904. 940. 965. b. aus der Anleibe vom Jahre 1863 Littr. B. à 100 Thlr. Nr. 703. 709.
1“
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer
Druckzeile 2v½ Sgr. .
Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Sestellung a für Berlin die Expedition des Königl. 1 Preußischen Staats-Anzeigers:
Zieten⸗Platz Nr. 3.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Fabrikbesitzer Jan ten Doornkaat⸗Koolmann zu Norden den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
Auswärtiges Amt. . An Stelle des in den Ruhestand getretenen Geheimen Hof⸗ Raths dela Croix I. ist der Geheime Hof⸗Rath de la Croix II. zum Vorstande des Chiffrir⸗Bureaus ernannt worden.
Bekanntmachung,“ betreffend die Ausgabe fünfjähriger fünfprozen⸗
tiger Schatzanweisungen im ferneren Betrage von
51,000,000 Thaler oder 7,500,000 Livres Sterling. Nachdem in Folge der Bekanntmachung vom 13. De⸗
zember 1870 (Bundes⸗Gesetzblatt Seite 624) auf Grund des
Bundesgesetzes vom 29. November 1870, betreffend den ferneren Geldbedarf für die Kriegführung (Bundes⸗Gesetzblatt Seite 619) Plcbrh, fünsprozentige Schatzanweisungen im Gesammt⸗
ominalbetrage von 51,000,000 Thaler oder 7,500,000 Livres
1 Sterling begeben worden sind, habe ich auf Grund des ge⸗
dachten Gesetzes die fernere Ausgabe fünffähriger verzinslicher Schatzanweisungen in gleichem Gesammt⸗Nominalbetrage von einundfünfzig Millionen Thaler oder sieben Millionen fünf⸗
hundert Tausend Livres Sterling nach Maßgabe folgender
Bestimmungen angeordnet: §. 1. Die Schatzanweisungen werden von der Königlich preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden in fünf Se⸗
des Nennwerths verlangt wird, ist 8 Tage zuvor davon An⸗ meldung zu machen.
Die Zinsscheine sind, wie die Schatzanweisungen, in Deutsch⸗ lahtt in Thalerwährung, in England in englischer Goldwährung zahlbar.
§. 5. Findet die Einsösung der Schatzanweisungen in Folge eingekretener Kündigung vor Ablauf der fünfjährigen Um⸗ laufszeit statt, so sind von dem Inhaber bei Erhebung des Kapitalbetrages mit der Schatzanweisung die dazu gehörigen an dem für die Einlösung festgesetzten Termine noch nicht fälli⸗ gen Zinsscheine zurückzuliefern, widrigenfalls der Betrag, auf welchen dieselben lauten, an der Kapitalzahlung gekürzt wird, um zur Einlösung der fehlenden Coupons verwendet zu werden. Versailles, den 6. Januar 1871.
Der Bundeskanzler von Bismarck.
Korrespondenzverkehr mit Indien, China, Japa
und Australien via Brindisi. Der Weg über Brindisi kann von jetzt ab benutzt werden
zur Versendung von Korrespondenzen nach Vorder⸗Indien,
Hinter⸗Indien, China, Japan und Australien. Briefe u. s. w., welche der Absender auf diesem Wege be⸗ fördert zu sehen wünscht, müssen mit dem Vermerk »via Brindisi« versehen sein. 1) Frankirungsbedingungen. Die gewöhnlichen Briefe nach den englischen Besitzungen und Schutzstaaten in
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ausgeloost worden. 114“ 1. S. 9 C S 1 2 8 1 „Die ausgeloosten Schuldverschreibungen sind mit den dazu ge. v1111“ Vorder⸗Indien exkl. Ceylon können entweder unfrankirt oder 8 Benear ha— ö“ 1871 bebas ds abng der TChaler ferner über 100 Pfd Sterling (680 Thaler), 500 Pfd bis zum Bestimmungsort frankirt abgesandt werden. Dagegen . A 1 e b 8 8 2 1 8 8 8 8 ¹ 2 “ bas.Kcsse diersloht zurüchugeben. 1 Ziofen an die Kreis⸗Chauste Sterling (3400 Thaler) und 1000 Pfd. Sterling (6800 Thaler) böseundehafen für Prlee nach — lömmter Fübiene Chiü 8 eck anntmachung. 1 Von den früher ausgeloosten Kreis⸗Obligationen des I. Jerichew⸗ ausgefertigt. Sie lauten auf den Inhaber und werden — zan und A lien. Rek di te Bri Dru - Die Ausführung, Lieferung und Aufstellung des eisernen Ueber⸗ schen Kreises sind noch nicht realisitt 2 bst d hörigen Zinsscheinen (§. 3) — nach dem Werth⸗ Japan un ustra ien. Rekommandirte riefe, Drucksachen aues verschiedener Brüͤcken in Ersatz der vorhandenen Holzkonstruk⸗ Littr. C. à 50 Thlr. Nr. BB. —— b6 st den zuge 6 g Ir. 24 S ür * Pfd. Sterling gleichzeiti und Waarenproben müssen in allen Fällen frankirt werden. ion soll im Wege der Submission vergeben werden und zwar::— .ausgeloost am 19. Oktober 1864 verhältniß von 6 Thlr. 2 gr. für 1 Pfd. Sterling gleichzeitig 2) Taxe. Das Porto beträgt: für frankirte Briefe A. Auf der Strecke Kreiensen⸗Cassel, 14“ 16“ auf inländische Silberwährung und auf englische Goldwährung nach den englischen Besitzungen und Schutzstaaten in Vorder⸗ Betriebs⸗Inspektion Göttingen. Littr. C. à 50 Thlr. Nr. 924. “ zahlbar gestellt. Indien exkl. Ceylon 7 ¼¾ Groschen bezw. 26 Kreuzer pro Loth 1) Der Brücke in Meile 10,27 + 5 mit einer Oeffnung von ausgeloost am 11. November 1868 §. 2. Die Umlaufszeit der Schatzanweisungen 1 ist auf inkl., für unfrankirte Briefe aus diesen Gebieten 10 ¼ Groschen 8 hann. Lichtweite für zwei Gleise, mit einem Gesammt⸗ Littr. B. à 100 Tolr Nr. 227 382. 5965 - fünf Jahre, vom 1. November 1870 an gerechnet, festgesetzt. bezw. 36 Kreuzer pro 15 Grammen (%, Loth) inkl., ferner gewichte: Littr. C. à 50 Thlr. Nr. 740 844. 891. “ Am 1. November 1875 werden dieselben gegen Zahlung ihres ,5. , kirte Briefe nach Ceylon, Hint di 8 Chin an Schmiedeeisen von ca. 2. 1870 Pfd. = 3740 Pfd., ö““ Nennwerths eingelöst. für han F e ven d “ ien, e 2„ d an Gußeisen von ca. 2 370 Pfd. = 740 Pfd., Die Einlieferung dieser Schuldverschreibungen wird in Eri 8 Jedoch bleibt dem Bundeskanzler das Necht vorbehalten, Japan, ind Australien 8½ Groschen; yro oth ) der Brücke in Meile 12 %s mit einer Oeffnung von 8 hann. ebracht ’— “ die S innerhalb der fünfjährigen Umlaufszeit inkl., für unfrankirte Briefe aus diesen Gebieten 10 ⅞ Groschen Lichtweite für zwei Gleise, mit einem Gesammtgewichte: 9 v“ die chatzanweisungen 5 8 d Sacen 1 Genlcß 8 z t bezw. 36 Kreuzer pro 15 Grammen (%¾, Loth) inkl. an Schmiedeeisen von ca. 2. 1920 Pfd. = 3840 Pfd., 8 - I e c mit der Wirkung aufzukündigen, ihre inlösung gege Das Porto für rekommandirte Briefe setzt sich zusam⸗ De nGee Zahlung des Nennwerths sechs Monate nach der Kündigung men: nach den englischen Besitzungen und Schutzstaaten in rfolgt und ihre Verzinsung mit dem Ablauf dieser Frist auf. Vorder⸗ Indien exkl. Ceylon: a) aus einer festen Rekomman⸗
Verloosung, Amortisation, Fen tablnns un. s. w. 8 von öffentlichen Papieren.
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aann Gusßeisen von ca. 2. 310 Pfd. = 620 Pfd 8 3 der Brücke in Meile 13,06 mit einer 2 von 10 hann. “ “ “ 1 b 5 Lichtweite für zwei Gleise, mit einem Gesammtgewichte: OCä— — essszat en hört. Die Kündigung erfolgt mittelst öffentlicher Bekannt⸗ dationsgebühr von 2 Groschen oder 7 Kreuzern, b) aus dem
w 5 8 - ; . 227 2 8 . 8
an Sseisen van cech 460 99 0=10 Pfs 2 ü, Berschiedene Bekunntmachn m
B. Auf der Strecke Wunstorf⸗Bre 11“ 1“ 11““ r, Sert na eylon, Hinter⸗Indien, China, Japan und Australien,
Betriebs. Inspekton S.2. 11144“ “ erscheinenden »Times« und kann auf eine oder mehrere Serien, a) aus einer festen Gebühr von 4 ⅓ Groschen bezw. 16 Kreu⸗
1) Der Bruͤcke in Meite 4,82 + 5° mit einer Oeffnung von 161 1“ vwelche durch das Loos bestimmt werden, oder auf den ganzen zern, b) aus dem Porto pro Loth inkl. von 8'¼ Groschen
hann. Lichtweite für ein Gleis mit einem Gesammtgewichte: 8 8 “ Emissionsbetrag gerichtet werden. n bezw. 29 Kreuzern.
an Schmiedeeisen von ca. 4570 Pfdrd, ö 8 §. 3. Die Schatzanweisungen werden bis zum Einlösungs⸗ Die Taxe für Drucksachen und Waarenproben be⸗ an Guhßeisen von ca. 440 Pfd., 11“ a11161»144*“ termine mit fünf vom Hundert für das Jahr in halbjährlichen „α . li 86
2) der Brücke in Meile 7,21 +. 108 mit einer Oeffnung von 12 ½ — Terminen am 1. Mai und 1. November jedes Jahres verzinst. trägt: nach den englischen Besitzungen und Schutzstaaten in
hann. Lächtweite für ein Gleis mit einem Gesammtgewichte: Betriebs ⸗Einnahmen pro Monat Dezember 1870. Erhebung der vom 1. November 1870 ab laufenden Vorder⸗Indien, exkl. Ceylon, 1 ½ Groschen bezw. 6 Kreuzer pro
an Schmiedeeisen von ca. 3100 Pfd 8 8 Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn. „Zur Erhebung der ; lbfaährii 2 i Loth inkl., nach Ceylon, Hinter⸗Indien, China, Japan und
8 P ür tra- Summa bis ulkt. Zinsen werden den SFeanee. 2 halbjährliche, am Australien 1 Groschen bezw. 4 Kreuzer pro 25 Loth inkl. 1870 5 I. Mai und 1. November jedes Jahres fällige Zinsscheine bei⸗ Die vorstehenden Bestimmungen für Korrespondenzen nach
EEEE111314““ Personen. Güter. ordinair De v Thlr. Pdür efügt. und aus den englischen Besitzungen und Schutzstaaten in
8
3) der Brücke in Meile 12,8s mit einer Oeffnung von 9 ¼ ““
Lichtweite für zwei Gleise mit einem S.heang, won g. 8 1869 für Dezbr. Thlr. Thlr. Thlr. ie Einle
an Schmiedeeisen von ca 2. 2610 P d. = 5220 Pfd, (definitip) 15,823 51,308 11,343 78,479 965,083 8 .H. 4. Die Einlösung der Schatzanweisungen erfolgt durch Vorder⸗Indien exkl. Ceylon finden auch auf die Korrespondenzen an Gußeisen von ca. 2. 450 Pfd. = 900 Pfd. 1870 für Dezbr. die Koöniglich Preußische Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Thaler, nach und aus Aden Anwendung. E1““
(provisorisch) 32,000 58,020 95651 95,671 1,267,280 währung, in London bei der durch das Bundeskanzler⸗Amt Berlin, den 17. Januar 1871. ö
C. Auf der Strecke Löhne⸗Rheine, 2780. . der . mithin 1870 m. 16,172 m. 6,712 w. 5,602 m. 17,192 m. 302 057 bekannt zu machenden Einlösungsstelle in englischer Gold- 86 General⸗Postamt.
—
8 1) Der P ECTT “ Wer bverhälcmi 8 rücke in Meile 12,14 mit einer Oeffnung von 77 11 ¾ Saarbrücken, den 11. Januar 1871. währung nach dem im §. 1 angegebenen erthverhältniß 8 8 8 hann. Lichtweite für ein Gleis mit einem Gesammtgewichte: Königliche Eisenbahn⸗Direktion. 5. Wäͤhrungen. Der Geell, bei welcher die Rückzahlung Stephan.
Hierbei Verlust⸗Liste Nr. 155. 1ö“ “ “
111“1“ 8 “ “ 8 1e“