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petrieden. Umkreise Absatz.
fabrik von L. R. Komposition u. Steatuetten, Spielwaaren, Etuis und Schatullen aus Meermuscheln u. s. w. her. Das Fabrikat wird meistens exportirt und kann der
Statistische Nachrichten.
8 Nach dem Jahresbericht der Handelskammer zu Han⸗ nover für das Jahr 1869 betrug im genannten Jahre die Pro⸗ duktion von Steinkohlen bei den Königlichen Bergwerken am Deister 1/417,888 Ctr., bei den klösterlichen daselbst 1,276,454 Himten (à circa Ctr.), bei den Egestorffschen Werken am Deister 401,713 Cir., bei den Königlichen Werken am Osterwalde und Nesselberge 1,002,220 Ctr.; das Kohlenwerk der Stadt Münder am Süntel verkaufte 552,000 Himten. Auf der Zeche Friederike im Amte Neustadt a. R. wurde Ende 1869 in 60/ Tiefe ein 180 mächtiges Kohlenflötz gefun⸗ den. Das Braunkohlen⸗Bergwerk bei Weengen war im Jahre 1869 nicht im Betrieb. Die Saline Egestorffshall ist gegen Ende des ver⸗ flossenen Jahres erheblich erweitert worden und produzirte 247,500 Centner. In den fiskalischen Steinbrüchen am Osterwalde wurden 38,862 Kbf. Quadern, 4050 Quadrat⸗Ellen Platten, 3524 Kbf. Müh⸗ lensteine und 36,890 Kbf. Mauersteine abgesetzt. Kalkhaltiger Mer⸗
el, der bei Misburg vorkommt, findet umfassende Verwendung n der Landwirthschaft. Im fiskalischen Febesn Gypsbruch wurden 78,104 Kbf. Gyps gewonnen. Die Asphaltbruͤche von D. N. Hen⸗ ning bei Velber liefern das Material zu einer ausgedehnten Darstel⸗ lung von Asphalt, der in Mengen exportirt wird.
Die Eisenhütte zu Neustadt a. R., welche seit Jahren still gelegen hatte, ist Mitte 1869 als Eisenpuddlings⸗ und Walzwerk, Gießerei und wieder eröffnet worden und fertigte bis Ende des
ahres ca. 14,000 Ctr. Blech und 1500 Ctr. Gußwaaren aus Roh⸗ eisen. Die Strousberg'sche Maschinenfabrik und isengießerei in Linden lieferte mit 1800 Arbeitern im Jahre 1869 außer verschiedenen
Maschinen 20 Dampfkessel, Reservoire z”. und 13 Lokomoniven für
den Zollverein, 42 Lokomotiven für Rumänien. Im Früuhjahr 1870
waren 265 Lokomotiven, 21 Dampfmaschinen und 66 Dampfkessel·
Reservoire in Arbeit. Die hannoverische Eisengießerei zu Hannover beschäftigte 170 Arbeiter und verbrauchte 4,750,000 Pfd. Roheisen. Die Eifengießerei von Krigar und Ihßen zu Hannover verschmolz 14,000 Ctr. Noheisen. Die übrigen Eisengießereien und Maschinen⸗ fabriken des Bezirks sind weniger bedeutend.
Die Mauer⸗ und Dachsteinfabriken waren bei der wieder er⸗ wachenden Bauthätigkeit im Jahre 1869 lebhaft beschäftigt: die 4 Egestorffschen Ziegeleien fertigten 4,000,000 Ziegel. Auch die Kalk⸗ brennereien produzirten stark, die 4 Egestorffschen 192,000 Ctr. Der Betrieb der Münder Töpfereien ist im Abnehmen begriffen, wogegen die Kachelofen⸗Fabrikation in Hannover sich stetig erweitert; eine Fabrik daselbst fertigte im Jahre 1869 200 weiße, 180 couleurte feine und 420 ordinäre Oefen. Von den Glaswaaren⸗Fabriken stellte diejenige in Münder 3400 Ctr. Weißhohlglas, diejenige im Amte Lauenstein
1,680,000 Schock grüne Bouteillen, 50,500 Stroh halbweißes Medizin⸗ glas und 31,200 Hüttenstück weißes Hohlglas dar. Die Egestorffsche chemische Fabrik zu Linden ist im Jahre 1869 noch erweitert worden; sie fabrizirte 73/700 Ctr. chemischer Produkte. Auch die Nienburger chemische Fabrik und die chemische Fabrik von
E. de Haen u. Co. in List waren lebhaft beschaͤftigt. Die Ultra⸗ marinfabrik von G. Egestorff in Linden produzirte 6500 Ctr. Ultra⸗ marin, welche im Zollverein, Oesterreich, England, Rußland und der Levante Absatz fanden und versuchsweise auch nach Kuba und San Francisco exportirt wurden. Die bedeutende Buch⸗ und Steindruck⸗ farbenfabrik von Gebr. Jänecke und Fr. Schneemann in annover hatte im J. 1869 gesteigerten Absatz nach allen Ländern uropa’'s. Von den 3 Gasanstalten in Hannover und Nienburg produzirte die⸗ jenige am Bahnhofe zu Hannover 13,851,042 Kbf. Gas. Die Zünd⸗ hütchenfabrik von G. Eggestorf in Linden verbrauchte im Jahre 1869 980 Ctr. Kupferplatten, 30 Ctr. Quecksilber, 35 Ctr. chlorsaures Kali, 700 Ctr. Mineralsäuren und setzte ihre Fabrikate in und außer Europa ab.
Die Aktien⸗Zuckerfabrik Neuwerk verarbeitete in der Cam agne 1869/70 151,020 Ctr. Zucker. Die 42 Brennereien im Hauptsteuer⸗ amtsbezirk Hannover verbrauchten im J. 1869 30,638 Ctr. Melasse, 31,628 Himten (à Schffl.) Kartoffeln und 133,403 Himten Getreide. Die Brauereien verarbeiteten 45,180 Ctr. Malzschrot.
Die Hannoversche Baumwollenspinnerei und Weberei zu Linden beschäftigte 936 Arbeiter und produzirte 3,058,432 Pfund englisch Garn Nr. 23/2 und 60,556 Stück Gewebe von 5,607,178 hann. Ellen (à 0,5 Meter). Die Flachsspinnerei von George Stelling, Gräber & Co. zu Hannover verbrauchte 5000 Ctr. Flachs u. 10,000 Ctr. Heede. Die Manillahanfwaaren⸗ und Kokusdeckenfabrik von Joh. Viersen in Hannover setzt ihre Fabrikate, darunter 8776 Dutzend Hanf⸗ taschen, nach Deutschland, England und der Schweiz, theil⸗ weise auch nach Amerika ab. Die mechanische Weberei zu Linden hatte mit 1200 Arbeitern 780 größtentheils doppelbreite Stühle in Betrieb und stellte 1,828,585 Meter Baumwollensammet u. dgl her. Die Kunstwollenfabrik daselbst beschäftigte 250 Arbeiter. Die Kunstwollen⸗ und Kunstwollen⸗Garnfabrik zu Bodenwerder ist auf 8 Assortiments mit 870 Spindeln vergrößert worden.
Zu Münder und Neustadt a. R. wurde die Möbeltischlerei lebhaft
Die Billardfabrik zu Hannover hat auf 30 Meilen im
Die seit zwei Jahren etablirte Statuetten⸗ und Spielwaaren⸗ Hohnbaum zu Hannover stellt aus einer besonderen A. Thierköpfe in Naturgröße zu Wandzierde,
Export auf etwa 300 Kisten geschäßt werden, welche in Nord⸗ und
Südamerika, Afrika und Asien ihren Absatz finden.
Produkten- und Wanren-Börse.
Berlin, 20. Januar. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, 0°l, Petroleum und Spir tus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuzie lung der vereideten Waaren- und Produktenma er.) b
Weizen pr. 1000 Kilogr. 1 c0° 60 — 76 Thlr. nach Qual., pr. diesen Monat 74 ½ Br., Januar-Februar 74 ⅔ Br., April -Mai 76 bez., Mai- Juni 77 bez., Juni-Juli 78 ¼⅞ bez. Gekünd. 2000 Ctr Kündigungspreis 75 Thir. pr. 1000 Kilogr. 1
Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 50 — 53 bez. pr. diesen Monat öI1¼ bez., Januar. Febr. 51 ⅛ bez., April-Mai 52% 4 528 bea., Mai-Juni 53 4 53 ¾ bez. Gekünd. 3000 Ctr. Kündigungspreis 51 ½ Iürr pr. 2 Fnger.
erste pr. ilogr. grosse 39 — 62 Thlr. nach Ou . kleine 39— 02 Thlr. nach lual. I
Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 38 — 52 Thlr. nach Qualität, pr. diesen Monat 47 bez., Januar-Februar 46 ¾ bez., April -Ma 47 ⅞ à 47⅛ bez., Mai- Juni 48 ¾ bez., Juni-Juli 49 ¼ bez. Gekünd.
1200 Ctr. Kündigungspr. 46 ⅞ Thlr. pr. 1000 Kilogr. 2
Erbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 52 — 62 Thfr. nach Qual.,
Futterwaare 44 — 50 Thlr. nach Qualität. Reoggenmehl No. 0 u. 1 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 7 Thlr. 22 ½ Sgr. bez., Januar- Februar 7 Thlr. 22 ¾ Sgr. bez., Februar-Mürz 7 Thlr. 23 Sgr. bez., April- Mai 7 Thlr. 22 ½ Sgr. à 23 Sgr. bez., Mai- Juni 7 Thlr. 2½ Sgr. à 24 ½ Sgr. à 22 ¾ Sgr. bez., Juni- Juli 7 Thlr. 25 ¾ Sgr. à 22 ¾ Sgr. bez.
Rüböl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 28 ¼ Thlr., flüssiges 28 ⁄ Thlr., pr. diesen Monat 28¼¾ bez., Januar-Februar 28 ½ à 28 ¾ bez., Februar-März 28 ⅞˖ Thlr., April- Mai 28 ⁄1 bez., Mar. 928 2B812 bez., September-Oktober 26 ¼ Thlr. Gd. 8
Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 24 Thlr.
Petroleum raffinirtes (Standard white) pr. 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 50 Barrels (125 Otr.) loco 16 ½ Thlr., pr. diesen Monat 15 ½ bez., Januar-Februar 15 ¼ bez., Febr.-März 14 ⅔ bez., April- Mai 14 ½ Thlr. Gekündigt 125 Ctr. Kündigungs- preis 15 Thlr. pr. 100 Kilogr.
Spiritus pr. 100 Liter à 100 pOt. = 10,000 pCt. mit Fass
r. diesen Monat 16 Thlr. 21 Sgr. à 23 Sgr. bez., Januar-
ebr. 16 Thlr. 21 Sgr. à 23 Sgr. bez., Febr. März 16 Thlr. 25 Sgr. à 26 Sgr. bez., März-April 17 Thlr. 1 Sgr. à 2 1 bez., April-Mai 17 Thlr. 8 Sgr. à 9 Sgr. bez., Mai- Juni 17 Thlr. 11 Sgr. à 12 Sgr. bez., Juni-Juli 17 Thlr. 21 Sgr. à 22 Sgr. bez., Wli-August 17 Thlr. 27 Sgr. à 28 Sgr. bez. Gek. 60,000 Liter-. Kündigungspreis 16 Thlr. 22 Sgr.
Spiritus pr. 100 Liter à 100 pOt. = 10,000 pCt. ohne Fass loco 16 Thlr. 6 Sgr. bez. 1
Weizenmehl No. 0 10 ¼ à 9 ½⅞, No. 0 u. 1 9 ⅞ à 9 ½. Roggen- mehl’ No. 0 8 ¾ à 7 ¼, No. 0 u. 1 7 ½ à 75⁄2 pr. 100 Kilogramm Brutto unversteuerr inkl. Sack.
Breslau, 20. Januar, Nachm. 1 Uhr 50 Min. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Spiritus pr. 8000 pCt. 14 ⅞ Br., † 82 Weizen, weisser 76—91 Sgr., gelber 76—89 Sgr. k 57 — 63 Sgr. Gerste 43— 55 Sgr. Hafer 30— 35 Sgr.
oggen
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Fonds- und Aetien-Börse. 1
„Breslan, 20. Januar, Nachm. 1 Uhr 50 Min. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Oesterreich. Banknoten 81 ⅞ bez. Frei- burger Stammaktien —. Oberschles. Aktien Lit. A. 165 8¼ bez. Lit. B. —. Oberschlesische Prioritäts- Obligationen Lit. D., 4proz., 82 Br.; 4 ½ poroz. —; 3 ½proz. Lit. E. 73 ½ Br.; do. Lit G. 88 ⅛ bez. u. G. Oderberger Stamm-Aktien 95 ⅜ Br. Neisse- Brieger Aktien 86 ¼ Gd. Rechte Oder-Ufer Stammaktien — Preuss. 5proz. Anleihe von 1853 99 ¼ Br. Fest. 8
Frankfuart a. M., 20. Januar. (Wolff's Tel. Bur.) Lebhaft.
(Anfangs-Course.) Amerikaner 95 ½, Oesterr. Kreditaktien 238 ½, Staatsbahn 360 ½, 1860er Loose —, Lombarden 176 Galizier 233 ¼, Silberrente —, Neue Spanior —, Bayersche Kriegsanleihe —, Böhmische Westbahn —. u“
„Witen, 20. Januar. (Wolff's Tel. Bur.) Günstig.-
(Vorbörse.) Kreditaktien 251.00, Staatsbahn —, 1860er Loose —, 1864er IL0ose —, Galizier 246.50, Anglo-Austr. 209.50, Franco- Austr. —, Lombarden 186.40, Napoleons 9.95 ½.
8 8 „ 20. Januar. (Wolff's Tel. Bur.) (2. Depesche.) est.
(Vorbörse.) Kreditaktien 251.20, Staatsbahn 377.00, 1860er Loose 95 00, 1864er Loose 119.75, Anglo-Austr. —, Franco- Austr. 99.90, Galizier 245.50, Lombarden 185.60, Nordbahn — Kreditloose —, Papierrente —, Silberrente —, Pardubitzer —. Volksbank —, Napoleons 9.95 ¼.
London, 20. Januar, Vormittags. (Wolff's Tel. Bur.)
Anfangscourse.) Consols 92 %, Amerikaner 90 ½, Italiener 54 ⁄, Lombarden 15 %, Türken 42 %. 8
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗ Hofbwchbruckeret (R. v. Decker).
pas Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr.
Inserlionspreis für den Raum eine Druchzeile 2½ Sgr.
Berlin, Sonnabend den 21. Januar, Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Appellationsgerichts⸗Rath Schultz in Ratibor bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen; “
Den zum Oberpfarrer in Spremberg berufenen seitherigen
Pfarrer in Göllnitz, Tietze, zum Superintendenten der Dizes
zum Superintendenten der Diözes Lötzen,
Spremberg, Regierungsbezirk Frankfurt a. O.; so wie Den Pfarrer Johann Friedrich Anders zu Rhein Regierungsbezirk Gumbinnen, und den Prediger Albert Wilhelm Behr an der reformirten Gemeinde zu Tilsit zum Superintendenten der
reformirten Inspektion der Provinz Preußen zu ernennen.
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8.
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Bekanntmachung.
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Packetbeförderung nach Spanien und Portugal. Während der Dauer der Unterbrechung, welche in Folge
der Kriegsereignisse der Packetverkehr mit der Pyrenälschen
per Frankreich erleidet, können Packete mit und ohne erthangabe nach Spanten und Portugal auf dem Wege über Belgien und England Beförderung erhalten. Die Sen⸗ dungen müssen nach einem der Hafenorte: Bilbao, Cadix, Barcelona, Gibraltar, Lissabon oder Oporto adressirt sein. Packete, welche nach anderen Orten Spaniens oder Por⸗ tugals bestimmt sind, müssen an die Adresse eines Spe⸗ diteurs in einer der obigen Hafenstädte lauten. Das Porto, dessen Höhe sich im Voraus nicht bestimmen läßt, muß bis zum Bestimmungsorte vom Absender getragen werden. Derselbe hat sich zur Berichtigung der entstehenden Transport⸗ kosten bei Einlieferung des Packets schriftlich zu verpflichten. Der Betrag wird demnächst auf Grund der vom Auslande zurückgelangenden Porto⸗Anrechnung vom Absender eingezogen. Hinsichtlich der zur Beförderung anzunehmenden Gegenstände und der Bedingungen, welchen dieselben in Bezug auf Ver⸗ packung, Signatur ꝛc. entsprechen müssen, gelten im Allgemeinen die Bestimmungen wie für Sendungen nach Großbritannien
und Irland, die auf dem Wege über Belgien per Östende Be⸗
förderung erhalten sollen. Berlin, 20. Januar 1871. General⸗Postamt.
Stephan.
Allerhöchster Erlaß vom 19. Dezember 1870, betreffend den Uebergang der Verwaltung des Königlichen Kredit⸗Institutes für ö auf die Königliche Regierung zu Breslau.
Nachdem in Folge der durch den Erlaß vom 4. Maͤrz 1850 an⸗ geordneten Schließung des Königlichen Kredit⸗Institutes für Schlesien die Geschäfte desselben nach Ahran Berichte vom 15. d. M. sich er⸗ heblich vermindert und vereinfacht haben, bestimme Ich in Abände⸗ rung der diesfäaͤlligen Festsetzungen der §§. 1 und 2 der Verordnung vom 8. Juni 1835 und der Nr. 2 und 3 des Erlasses vom 4. März 1850, daß mit dem 1. Januar 1871 die Verwaltung des Kredit⸗ Institutes in dem ganzen Umfange, in welchem dieselbe der mit der Vertretung des Kredit⸗Institutes beauftragten Bebörde bisher zustand, mit den der letzteren Rechten und Pflichten auf die Regierung zu Breslau mit der Maßgabe übergehen soll, daß die Geschäfte inner⸗ halb derselben von der Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten nach der Regierungsinstruktion vom 23. Oktober 1817 und den dieselbe ergänzenden und abändernden Bestimmungen unter der bisherigen Firma: »Königliches Kredit⸗Institut für Schlesien« be⸗
arbeitet werden. Die Landräthe und Unterbehörden in den Regie⸗ rungsbezirken Liegnitz und Oppeln sind gehalten, den Aufträgen und
Anordnungen der Regierung zu Breslau in Angelegenheiten des Koͤniglichen Kredit⸗Institutes Folge zu leisten. “ Faeriaagether Versailles, den 19. Dezember 1870. 8
Wilhelm. Gr zu Eulenburg. Camphause n und der Finanzen.
1“ 8
V
Konzessions⸗ Urkunde für die Braunschweigische Eisenbahn⸗ Gesellschaft zum Betriebe der im preußischen Staatsgebiete belegenen Theile der bisherigen braunschweigischen Staats⸗Eisenbahnen. 1 Vom 10. Januar 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. „Nachdem die Herzoglich braunschweigische Regierung der Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt die gesammten braunschwei⸗ gischen Staats⸗ isenbahnen verkauft und der von der Ankäuferin gebildeten, in der Stadt Braunschweig domizilirten „Braunschweigi⸗ schen Eisenbahn „Gesellschaft« am 6. Dezember 1870 die Konzession zum Betriebe dieser Bahnen für das Herzoglich braunschweigische Gebiet ertheilt hat, wollen Wir hierdurch dieser Gesellschaft die gleiche Konzession für die im preußischen Staatsgebiete belegenen Strecken der bisherigen braunschweigischen Staats ⸗Eisenbahnen mit der Maß⸗ gabe ertheilen, daß die Gesellschaft den Bestimmungen des betreffen⸗ den Staatsvertrages zwischen Preußen und Braunschweig vom 23. August 1870 (Gesetz⸗Sammlung Seite 613 sequ.) unterworfen ist. Die gezenwäͤrtige Urkunde ist durch die Gesetzs⸗Sammlung zu nesx ter Uns ö rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. z 8 88 Gegeben Hauptquartier Versailles, den 10. Januar 1871. EE Wilhelm.
11““
Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend einen Statut⸗Nachtrag der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft. Vom 10. Januar 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden
Nachdem der Vo schaft auf Grund der 30. Juni 1870 erthei graphen 5 und 72 des Gesellschafts⸗Statuts v anliegenden (a.) Statut⸗Nachtrag beschlossen hat, wollen Wir letzterem die erbetene landesherrliche Genehmigung hiermit ertheilen. gf 98 gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz⸗Sammlung zu ver⸗
entlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Hauptquartier Versailles, den 10. Januar 1871. ““ (L. S.) Wilhelm.
Gf. v. Itzenplitz. Dr. Leonhardt.
I1“ A. MNaͤchtrag zu dem Statute der Bergisch ⸗Maͤrkischen Eisenbahngesellschaft. 1 Die bisherigen §§. 5 und 72 des Gesellschaftsstatuts vom 12ten uli 1844 werden hierdurch aufgehoben. Die 9§. 5 und 72 des tatuts erhalten folgende neue Fassung: §. 5. Die Gesellschaft kann eine Verlängerung und Weiterfüh⸗ rung der Bahn, sowie Zweigbahnen ausführen, mit den Unternehmern anderer Eisenbahnen oder anderer Transport⸗Anstalten, welche mit ihren (der Gesellschaft) Bahnen in unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung stehen oder errichtet werden, zur Förderung des Bergisch⸗ Märkischen Eisenbahn⸗Unternehmens Verträge wegen gegenseitiger Be⸗ nutzung abschließen, auch zu dieser Förderung bei solchen fremden Bahnen oder anderen Transport⸗Anstalten in jeder beliebigen Weise sich finanziell betheiligen. 1 Zu diesen Maßnahmen bleibt jedoch die Genehmigung des Staa⸗ tes, insofern dieselbe gesetzlich vorgetchriehen ist, vorbehalten. §. 72. Die Beschlüsse der Generalversammlung über die Ver⸗ änderung des Statutes, die Vermehrung des Gesellschaftskapitals oder die Erweiterung des Unternehmens werden durch absolute Stimmenmehrheit der auf Zusammenberufung erschienenen resp. ver⸗ tretenen Aktionäre gefaßt. 1 Nur zur Aufloͤsung der Gesellschaft ist ein mit einer Majorität von zwei Dritteln der anwesenden oder vertretenen Stimmen gefaßter Beschluß erforderlich und gewährt bei der Abstimmung hierüber jede
Aktie eine Stimme.
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