wird derselbe zur Beantwortung der Klage und weiteren Verhandlung
em au R.8z. I. 2 ben 1. März 1871, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, vor dem Ehegericht anbe⸗ raumten Termine oͤffentlich vorgeladen. “
Meldet sich der Verklagte weder vor noch in diesem Termine, so wird gegen ihn in contumaciam verfahren, das Band der Ehe zwi⸗ schen ihm und seiner Ehefrau eeg. und er fuͤr den allein schuldigen
heil erachtet, auch dem gestellten Klage⸗Antrage gemäß verurtheilt werden, der Klägerin den vierten Theil seines Vermögens heraus⸗ ugeben. . 8. Cottbus, den 2. November 1870. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[197] Bekanntmachung.
Durch öffentliche Submission sollen zur Franko⸗Einlieferung in die Militärmagazine zu Wesel für 1871 ungefäͤhr 15,000 Ctr. Roggen z8 78 Pfd. Mindestgewicht pro Scheffel mindestbietend vergeben werden.
Lieferungsbedingungen liegen bei den Proviantämtern in Cöln, Wesel, Düsseldorf, Minden, Münster und bei der Magazinrendantur in Paderborn offen. Offerten unter der Bezeichnung »Submission auf Roggenlieferung⸗« sind franko bei der unterzeichneten Intendantur bis zum 30. Januar d. J, Vormittags 11 Uhr, an welchem Tage die Eröffnung stattfinden wird, einzusenden.
Münster, den 18. Januar 1871.
Kgoͤnigliche Provinzial⸗Intendantur 7. Armee⸗Corps.
Hannoversche Staatseisenbahn. Bekanntmachung. Es soll die Lieferung von 6 Stück 6rädr. Gepäckwagen, 45. Stück offenen Güterwagen, im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Die Offer⸗ ten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: »Offerte zur Lieferung von Eisenbahnwagen⸗ zum Submissionstermine am Donnerstag, den 2 Februar c./ an den Ober⸗Maschinenmeister Schäffer hierselbst einzureichen.
Die Bedingungen liegen bei demselben zur Einsicht aus und wer⸗ den von ihm auch auf portofreie Briefe gegen Erstattung von 10 Sgr. pro Exemplar mitgetheilt. . 1 . Hannover, den 13. Januar 1871. 88 8.
8 Kosönigliche Eisenbahn⸗Direktion.
.“ 9
ar Bahn.
Lieferung von Schwellen
Der diesseitige Bedarf an Schwellen pro 1871, nämlich:
3000 eichene Mittelschwellen, 3 3 1“ 8000 kieferne * (pinus silvestris), 2000 lauf Meter eichene Langschwellen (letztere 25 Cm. breit, 15 Cm. dick und bis 5 M. lang), soll in Submission vergeben werden. Die Angebote, welche die ganze Lieferung oder nur einen Theil derselben umfassen können, müssen enthalten: das QOuantum, den Ablieferungsort, den Preis für die Mittel⸗ und Stoß⸗ schwellen pr. Stück, für die Langschwellen aber per laufen⸗ den Meter.
Die Anlieferung muß bis zum 1. Juli lI. J. vollendet sein und kann auf jeder unserer Stationen geschehen.
Die näheren Bestimmungen sind auf portofreie Anfragen bei unseren Verwaltungen zu Frankfurt, Darmstadt oder Heidelberg mentgeldlich zu erhalten. 1 1
Die Eröffnung der Angebote, welche die Aufschrif7t:
»Schwellenlieferung betreffend;« tragen müssen und frankirt einzusenden sind, wird 8 Freitag, den 10. Februar l. J., Vormittags 10 Uhr,
dahier in Gegenwart der etwa erscheinenden Suhmittenten stattfinden. Spätere Angebote finden keine Berücksichtigung. 8 Darmstadt, den 19. Januar 1871. 8 Direktion der Main⸗Neckar Bahn.
Verloosung, Amortisation, Finszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
L220-, Aachen⸗Maftrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft.
der heute stattgefundenen Verloosung von Prioritäts⸗Obliga⸗ ionen unserer Gesellschaft, III. Emission, sind folgende Nummern ge⸗ zogen worden: 11,516. 12,797, 13,328. 13,500. 13,602 13,808. 13,994 u. 14,025 à 225 Thlr, sowie 15,178. 15,463. 15,523. 15,688. 15,809. 6,162. 16,708 u. 17,225 à 100 Thlr. „Die Nennwerthe dieser Obligationen können vom 1. Juli d. J. ab in Berlin: bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft; en Herren Gebr. Veit & Cie. und A. H. Heymann & Cie., in Agchen: bei den Herren Charlier & Scheibler und R. Suer⸗ mondt & Cie; in Cöln: bei den Herren Sal. Oppenheim jr. & Cie. und in Mastricht bei den Herren G. Tielens aliné & fils gegen Aushändigung der Obligationen und der dazu gehörigen, noch nicht verfallenen Zinscoupons Nr. 8 bis 10 in Empfang genommen werden. Mit dem 1. Juli d. J. hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen aukf. 11.“ 1
Die Beträge der vorbezeichneten Obligationen köͤnnen auch jeßzt schon bei den genannten Bankhäusern mit Zinsen vom 1. Januar cr.
ab gegen Miteinlieferung des laufenden Coupons in Empfang ge⸗
nommen werden.
Von den am 18. November 1867, 9. Juli 1868, 20. Januar und 5. Zuli 1869 und 20. Januar 1870 ausgeloosten H tionen sind die folgenden bis jetzt noch nicht zur Einlösung präsentirt
rioritäts⸗Obliga⸗
worden: a) Von der I. Emission:
MNr. 657 à 500 Thlr. Nr. 2872. 3923. 4346. 2276. 2522. 8332, 3511. 2327. 2672. 4182. 4191. 4492 4 200 Thlr.
Nr. 7271. 5172. 7184 u. 7279 à 100 Thlr. b) Von der II. Emission: Nr. 7512 à 500 Thlr. Nr. 9543 à 200 Thlr. 10,897 u. 10,844 à 100 Trlr. c) Vdn der III. Emission: Nr. 11,599. 11,902. 12,436. 12,106 13,107. 13,112 u. 12,856 à 225 Tbhlr. 15,317. 15,068. 15,655. à 100 Thlr. Aachen, den 19. Januar 1871. Die Direktion.
[2281Ä Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Wir machen hiermit bekannt, daß von den am 18. November
1867, 9. Juli 1868, 20. und 5. Juli 1869 und 20. Januar 1870 ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen unserer Gesellschaft: 2 Stück à 86 Thlr. 2
» 100
„ 500
„ 200
„» 100
2 225
ute verbrannt worden find.
Aachen, den 19. Januar 1871. Die Direktion.
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
9 Aufruf verlorener Aktien und Prioritäts⸗ — Obligationen. Die Bergisch⸗Märkischen Stamm⸗Aktien Nr. 102,934 und 218,566 à 100 Thlr., die Bergisch⸗Märkische Prioritäts⸗Obligation V. Serie Nr. 6196 über 200 Thlr. und die Bergisch⸗Märkischen Nordbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen Nr. 31,045 und 31,046 à 100 Thlr. sind ihren Eigenthümern angeblich abhanden gekommen.
von der I. Emission,
„* —
Nr. 16,124. 16,217. 15,866. 14,575. 14,963.
In Gemäßheit der betreffenden Statutbestimmungen fordern wir
die gegenwärtigen Inhaber der vorbezeichneten Aktien und Obligatio⸗ nen auf, solche bei uns einzuliefern oder ihre Anspruͤche daran geltend zu machen, widrigenfalls wir nach Ablauf der in den Statuten vor⸗
geschriebenen Frist die Annullirung der Dokumente bei dem zustän⸗-
digen Gerichte veranlassen werden. Elberfeld, den 20. Januar 1871. 11““ Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen. 8
Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn.
Am 1. Februat cr. findet die Betriebs⸗Eröffnung auf unserer neuen Bahnstrecke Spandau⸗Gardelegen für Personen⸗ und Güter⸗ verkehr statt Der Fahrplan für die Züge auf der Strecke von Spandau bis Gardelegen ist von diesem Tage ab bis auf Weiteres folgender: 1 Von Spandau nach
Gardelegen. Nachmitt.
Abfahrt 4,45 Gardelegen Wustermark „ 5,12 Vinzelberg Gr. Behntz „» 5,32 Stendal Buschow 5,48 Stendal Nennhausen 6,4 Hämerten Rathenow “ chönhausen Schoöͤnhausen Rathenow Hämerten Nennhausen Stendal Buschow Stendal Gr. Behnitz Vinzelberg „ 731 Wustermart „ 8,86 Gardelegen Ankunft 10 Spandau Ankunft 9,2 Abends. Vormitt. FSämmtliche Züge befördern Personen in allen vier Wagen⸗ klassen. Für den Verkehr auf der neu zu eröffnenden Strecke kom⸗ men dieselben Reglements und Tarif⸗Bestimmungen zur Anwendung, welche im Lokalverkehre unserer übrigen Bahnstrecken Geltung haben.
Das Naͤhere ergeben die auf den Stationen ausgehängten Fahr⸗ pläne, Personengeld⸗Tarife ꝛc. Der Güter⸗Tarif ist von einem noch näher bekannt zu machenden Termine ab bei unseren Güter⸗E pedi⸗ tionen käuflich zu haben. 8 1u““
Magdeburg, den 7. Januar 1871.
8 ir ektorium
1 8 1 8 Hierbei Verlust⸗Listen Nr. 164 und 165.
Von Gardelegen nach Spandau.
Abfahrt „†
Ankunft Abfahrt 2
Spandau
Abfahtt
e Ses;
für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Naum einer Druckzeile 2 ½ Sgr.
Allr Post⸗-Anstalten des In⸗ und
Ausiandes nehmen Bestellun an,
für Lerlin die Expedition des Königt⸗ reußischen Staats-Anzeigers:
Zieten⸗Platz Nr. 3.
Bekanntmachun g “ rrespondenzverkehr mit Indien, Chin
und Australien via Brindisi. Der Weg über Brindisi kann von jetzt ab benutzt wer⸗
“ 8
Ko
den zur Versendung von Korrespondenzen nach Vorder⸗In⸗
dien, Hinter⸗Indien, China, Japan und Australien.
Briefe u. s. w., welche der Absender auf diesem Wege be⸗ fördert zu sehen wünscht, müssen mit dem Vermerk »via Brindisi« versehen sein. 1
1) Frankirungsbedingungen. Die gewöhnlichen Briefe nach den englischen Besitzungen und Schutzstaaten in Vorder⸗Indien exkl. Ceylon können entweder unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden. Dage⸗ gen besteht Frankirungszwang bis zu dem betreffenden Ausschiffungsbafen für Briefe nach Ceylon, Hinter⸗Indien, China, Japan und Australien. Rekommandirte Briefe, Drucksachen und Waarenproben müssen in allen Fällen frankirt werden.
2) Taxe. Das Porto beträgt: Für frankirte Briefe nach den englischen Besitzungen und Schutzstaaten in Vorder⸗ Indien exkl. Ceylon 7 ½ Groschen bezw. 26 Kreuzer pro Loth inkl., für unfrankirte Briefe aus diesen Gebieten 10¼ Groschen bezw. 36 Kreuzer pro 15 Grammen (%¾ Loth) inkl.; ferner für frankirte Briefe nach Ceylon, Hinter⸗Indien, China, Japan und Australien 8¾ Groschen bezw. 29 Kreuzer pro Loth inkl., für unfrankirte Briefe aus diesen Gebieten 10½ Groschen bezw. 36 Kreuzer pro 15 Grammen (%¾, Loth) inkl.
Das Porto für rekommandirte Briefe setzt sich zusam⸗ men: nach den englischen Besitzungen und Schutzstaaten in Vorder⸗Indien exkl. Ceylon: a) aus einer festen Rekommanda⸗ tionsgebühr von 2 Groschen oder 7 Kreuzern; b) aus dem Porto pro Loth inkl. von 11 ½⅞ Groschen, bezw. 41 Kreuzern, nach Ceylon, Hinter⸗Indien, China, Japan und Australien: a) aus einer festen Gebühr von 4 ½⅞ Groschen, bezw. 16 Kreu⸗ zern, b) aus dem Porto pro Loth inkl. von 8 ¼ Groschen, bezw. 29 Kreuzern.
Die Taxe für Drucksachen und Waarenproben be⸗ trägt nach den englischen Besitzungen und Schutzstaaten in Vorder⸗Indien exgkl. Ceylon 1 ½ Groschen bezw. 6 Kreuzer pro 2 ⅞ Loth inkl., nach Ceylon, Hinter⸗Indien, China, Japan und Australien 1 Groschen bezw. 4 Kreuzer pro 2¾ Loth. inkl.
Die vorstehenden Bestimmungen für Korrespondenzen nach und aus den englischen Besitzungen und Schutzstaaten in Vorder⸗ Indien exkl. Ceylon finden auch auf die Korrespondenzen nach und aus Aden Anwendung.
Berlin, den 26. Januar 1871.
General⸗Postamt. Stephan.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Departements⸗Thierarzt Dr. Ulrich hierselbst ist zum
Veterinair⸗Assessor bei dem Königlichen Medizinal⸗Kollegium in
Breslau ernannt worden.
Bekanntmachung. Die Königliche Akademie der Künste hat den Hof⸗Kalli⸗ graphen A. Viez hierselbst zu ihrem akademischen Künstler er⸗ annt. 1 Berlin, am 24. Januar 1871. 1 88 Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe
“
Preußische Bank. Wochen⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 23. Januar 1871.
Aktiva.
Geprͤgtes Geld und Barren. . Thlr. 90,646,000
Kassenanweisungen, Privatbanknoten
und Darlehnskassenscheine.... 3,388,000
Wechselbestainhe.. . . 92,852,000
Lombardbestaände... 22,835,000
Staatspapiere, diskontirte Schatz⸗Anwei⸗ “
sungen, verschiedene Forderungen und
Passiva. 8) Banknoten im Umlauf .. eeeeeeneeeee“] S) Guthaben der Staatskassen, Institute
und Privatpersonen mit Einschluß des
Giroverkehrs.. “ Berlin, den 23. Januar 1871. “
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp.
Herrmann.
Berlin, 26. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren und Mann⸗ schaften die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen und zwar: des Komthur⸗Kreuzes des Königlich Bayerischen Mili⸗ tär⸗Verdienst⸗Ordens: dem General⸗Major Freiherrn von Barnekow, Commandeur der 4. Kavallerie⸗Brigade, dem Major Freiherrn von Willisen vom Leib⸗Kürassier⸗Regi⸗ ment (Schlesischen) Nr. 1, dem Major Freiherrn von der Goltz vom 1. Schlesischen Husaren⸗Regiment Nr. 4; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Major Kähler vom Generalstabe der 2. Kavallerie⸗Division, dem Rittmeister von Blücher vom Schlesischen Ulanen⸗Regi⸗ ment Nr. 2, dem Rittmeister von Albedyll vom Kürassier⸗ Regiment Königin (Pommerschen) Nr. 2, Commandeur der Kavallerie⸗Stabswache und dem Hauptmann von Knobels⸗ dorff⸗Brenkenhoff vom 4. Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Königin, Commandeur der Infanterie⸗Stabswache des Großen Hauptquartiers; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des⸗ selben Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant von Wostrowsky vom Leib⸗Kürassier⸗Regiment (Schlesischen) Nr. 1, dem Premier⸗ Lieutenant Frhrn. von Brauneck vom Schlesischen Ulanen⸗Regi⸗ ment Nr. 2, dem Premier⸗Lieutenant von Brockhusen vom Pommerschen Husaren⸗Regiment (Blüchersche Husaren) Nr. 5, dem Premier⸗Lieutenant von Platow und dem Seconde⸗Lieutenant von Gilgenheimbvom l. Schlesischen Husaren⸗Regiment Nr. 4; des Großherzoglich Mecklenburgischen Militär⸗ Verdienst⸗Kreuzes zweiter Klasse: dem General⸗Major von Colomb, Commandeur der 3. Kavallerie⸗Brigade, dem Major Kähler vom General⸗Stabe der 2. Kavallerie⸗Division, dem Obersten von Oppen, Commandeur des Leib⸗Kürassier⸗ Regiments (Schlesischen) Nr. 1, dem Oberst⸗Lieutenant Rode, Commandeur des Schlesischen Ulanen⸗ Regiments Nr. 2, dem Major Freiherrn von Willisen und dem Wachtmeister Fuchs vom Leib⸗Kürassier⸗Regiment sFeblefschich Nr. 1, dem Wachtmeister Schmack vom Schlesischen Ulanen⸗Regiment Nr. 2, dem Unteroffizier Schulz vom 1. Leib⸗Husaren⸗Regi⸗ ment Nr. 1, dem Sergeanten Gloege vom Pommerschen Husaren⸗Regiment (Blüchersche Husaren) Nr. 5, dem Rittmeister
hlr. 186,299,000 16,493,009
-2299229 02 2 222922222 ⸗ 2
2 2 502 mo
(Grafen von Wartensleben, dem Premier⸗Lieutenant von
Stegmann⸗Stein (Reserve⸗Offizier), dem Trompeter Weid⸗ lich, dem Gef eiten und Hülfstrompeter Alzano und dem