ig versiegelt, bis zum 1. F. b . 89 E“ General⸗Direktion frankirt einzureichen, an we chem Termine die eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa persön⸗ lich erschienenen Unternehmungslustigen eröffnet werden sollen.
1 ereis Rügen, d. 19. Februar 1843, 66) den Rademacher Fauferbachesh Theoder Zierk aus Semlow, geb. d. 10. April 1849, ie Untersuchung eröffnet, weil sie ohne Erlaubniß die Königlichen Lande verlassen und sich dadurch dem Eintritt in den Dienst des stehendes Heeres zu entziehen gesucht haben. Zur Verhandlung der Anklage werden dieselben hierdurch geladen in term. den 0. Juni, Vormittags 11 Uhr, zur festgesetzten “ erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismitte mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbei⸗ geschafft werden können. Bei ihrem Ausbleiben wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumatiam verfahren werden.
lsund, den 2. Dezember 1870. Konigliches Areisgericht. I. Abtheilung.
P
Handels⸗Register. 8
r Kaufmann Adolf Wickmann ist aus der zu Buckau unter
er Wfühmann & Deißner bestandenen offenen Handelsgesell⸗
schaft ausgeschieden und diese dadurch aufgelöst. Der Mitgesellschafter
Kaufmann Audust Ferdinand Deißner zu Buckau setzt das Geschaf aselbst für alleinige Rechnung unter der Firma A. F. Deißner for
nd ist als deren Inhaber Nr. 1276 des Firmenregisters eingetragen,
agegen die Firma der Gesellschaft Nr. 392 des Gesellschaftsregisters elöscht zufolge Berfögung von vr. ““
deburg, den 25. Januar 1871. 1 Magzebnieglches Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.
¹ .31 unseres Firmenregisters eingetragene Firma
11“ 8 Geschäft auf den Sohn des bis⸗
welcher die Firma Fr. Heinmann
1 Januar 1871
mselben Tage. 1. 8. “ ie Firmenregister ist Nr. 124 die Firma Fr. Heinmann
und als deren Inhaber der Kaufmann Albert Heinmann hier heute
ag. unser Prokurenregister sind Nr. 7 1) Bernhard Zeitz, 2)
tto Gabcke, beide hier, als Prokuristen der unter Nr. 6 unseres Ge⸗ Hürch egegisers eingetragenen Firma F. V. Schultz & Comp. hier heute eingetragen.
n, den 18. Januar 1871. 1 1“ gden 1,n Kreisgericht. Abtheilung 1.
das hiesige Handelsregister ist heute eingetragen: 5 biesigh die Birm. M. ter Vehn, als Ort der Nieder⸗ lassung: Marienhafe und als Firmeninhaber: Kaufmann Martin ter Vehn; 8 8 ¹ 1. 231 die Firma: T. van der Laan, als Ort der Nieder⸗ 8 “ 1 Marienhafe und als Firmeninhaber: Kaufmann Titus van der Laan; Fol. 232 die Firma: C. J. Meints, als Ort der Nieder⸗ — sfuno 3 1“ Norden und als Firmeninhaber: Fabrikant ann Meints; 8 4) n g0d9 Johan Firma: C. Langkop, als Ort der Niederlassung: Norden und als Firmeninhaber: Goldschmidt Carl Heinrich Conrad Langkop; . “ Fol. 192 zur Firma Freerich Schmidt: das Geschäft ist nach 9 1113““ Freerich Schmidt auf dessen Wittwe Menna Renstina, geb. Reemtsen, übergegangenz auf Fol. 21 die Firma: C. A. Molter ist erloschen; ) auf Fol. 73 die Firma: E. E. Schipper ist erleschen; 1 8) auf Fol. 101 die Firma 8 Wittwe ist erloschen. den 23. Januar — 8 8 sachlschen Amtsgericht. Abtheilung I. Buchholz.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Bekanntmachung,⸗ treffend die Gestellung eines Aktenwagens. EEE“ General⸗Direktion beabsichtigt, den Transport
“ d Packete ꝛc. zwischen dem Telegraphengebäude und der rPrsesc e der Mütten nach und von den Wohnungen der Rülhe ꝛc.
„Direktion, einschließlich der Gestellung des dazu erforder⸗ Ueens “ vom 1. März d. J. ab für die nächstfolgenden Jahre im Submissionswege anderweit zu verdingen. äöhnlich
1 Der von dem Unternehmer zu gestellende Wagen muß Vn — den bei anderen hiesigen Behörden im Gebrauch int n 85 wagen eingerichtet sein und für den angegebenen Zweck an
ij 1 twa
tagen Vormittags zu etwa 5stündigem, Nachmittags zu e 1 Mochenneg Gebrauche zur Disposition stehen. An Sonn⸗ Fest tagen beschraͤnkt sich der Gebrauch nur auf einen Theil der Vormit⸗
tagsscürtef, ,en näheren Bedingungen sind in der Geheimen Re⸗
6 ö Straße unterzeichneten General⸗Direktion, Französische S gilr 28e “ können an den Wochentagen von 9 Uhr Vor⸗
ittags bis 2 Uhr Nachmittags eingesehen werden. E113“ werden aufgefordert, ihre Offerten mit der
Bezeichnung:
ebruar d. J., 12 Uhr Mittags,
Später eingehende oder den gestellten Bedingungen nicht voll⸗
ständig entsprechende Offerten müssen unberücksichtigt bleiben.
Die Auswahl unter den Suhmittenten wird vorbehalten und
bleiben Letztere 14 Tage an ihre Offerten gebunden.
rlin, den 25. Januar 1871. 1““ Direktion der Telegraphen.
. — 85
Posen⸗Thorn⸗Bromberger Eisenbahn. Es soll die Lieferung von 50,000 Stück eichenen Bahnschwellen und 1,929 Stück eichenen Weichenschwellen
im Wege der Submission vergeben werden.
in hierzu ist au hen 8. “ 1871, Vormittags 11 Uhr,
im Centralbureau unserer Abtheilung II. hierselbst (am Oberschlesi⸗ 8“ Nr. 1“ bis zu welchem die Offerten fran⸗ kirt und verstegelt mit der Aufschrift:
»Submission zur Lieferung von Bahnschwellen für die Posen⸗ Thorn⸗Bromberger Eisenbahn⸗
ingereicht sein müssen, und in welchem auch die eingegangenen Offer⸗ feac g ce atzas 868 etwa persönlich erschienenen Submittenten er⸗ öffnet werden. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die Bedingungen liegen im genannten Centralbureau so wie in
Abtheilungsbureaus zu Posen und Bromberg zur Einsicht aus dn 1. 98ns Kopien derselben im hiesigen Bureau in Empfang
genommen werden.
Breslau, den 17. Januar 1871. n Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbah
ission auf Gestellung eines Aktenwagens für die Suhmisstoee angl Pirertion der Telegraphen⸗
8
wollen, haben ihre Quittungsbogen vom 9
Verschiedene Bekanntmachungen. Die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Naumburg a. S. ist noch
ni besetzt. Qualifizirte Bewerber haben, unter Beifügung ihrer a 8 Anahg taics antichen Lebenslaufs, ihre Meldung binnen 6 Wochen bei uns anzubringen. Merseburg, den 12. Januar 1871.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
General⸗Versammlung
8 8 Saal⸗Eisenbahn⸗ Gesells chaft ier 14. Februar, Vormittag 1UU 88 18,8g Sanle des P br ncher Hauses zu Jena.
Tagesordnung:
weis über die Zeichnung des gesammten Grund . ) bg über die erfolgte Einzahlung von 10 Prozent auf jede
Aktie, sowie darauf bezügliche Beschlußfassung. 8
des Aufsichtsrathes. 1 11“ 3) “ „Aufftceieesorhes auf Abänderung der Gesellschafts⸗
1 auf Abänderung des §. 60, den Wohnsitz des
Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreters betreffend. ) auf einen Zusatz zu den §§. 47 und 60, die Kautionsbestellung der Mitglieder des Aufsichtsrathes und des Vorstandes betreffend.
a)
c) Antrag auf Aenderung des §. 14, die facsimilirten Unter⸗
schriften auf den Aktien betreffend.
Die Aktionäre, welche an der Generalversammlung theilnehmen
bis spätestens zum
.Februar cr. bei: 4 I. 8 dem Bankhaus Julius Elkan in Jena, Herrn Bürgermeister Zetsche » Camburg,
Herrn Kaufmann Adolph Jecke » Kahla, 8
der Stadthauptkasse „ Rudolstadt,
ü ttenta » Berlin 8 Gebrüder Gu g 88B111
8 zu deponiren und zugleich eine mit ihrer Namenzunterschrift versehene
iftliche Angabe der Nummern ihrer Quittungsbogen und der Zahl 1 Aktien beizufügen, während sie eine mit dem Stempel der Gesellschaft versehene Bescheinigung erhalten, welche zugleich als
arte zur Generalversammlung dient. G Stmmzettel werden den Aktionären am Tage der General⸗
versammlung, Vormittags von 10 bis 11 Uhr, beim Eingange in den
. l verabfolgt. 1131“ auf bie §§. 37 und 38 der Gesellschaftsstatuten
verwiesen.
Fena, den 26. Januar 1870.
, d der Saal⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft “ Dr. Hildebrand. 8
Redaction und Rendantur: Schwieger. Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei
R. v. Decker). Beilage
Preußischen Staats⸗Anzeiger. Sonntag de
1“X“ 85
Kaiser und Reich.
8 ..
Am 18. Januar, dem wichtigsten Gedenktag des erlauchten Hauses der Hohenzollern und des Brandenburg⸗Preußischen Stlaates, hat zu Versailles, in dem Schlosse Ludwig XIV., die feierliche Inauguration des Deutschen Kaiserreiches stattgefunden.
So lebt nach heißen und opfermuthigen Kämpfen, durch
den einmüthigen Willen der verbündeten deutschen Fürsten
und freien Städte, unter Zustimmung aller deutschen Völker, in dem erlauchten Geschlecht der Hohenzollern das Deutsche Kaiserthum, das Wahrzeichen alter Herrlichkeit, in verjüngter Gestalt wieder auf. Das Reich einer, an Gütern und Gaben des Friedens reich gesegneten Zukunft entgegenzuführen, — das
hoffen wir zu Gott, wird dem gemeinsamen Zusammenwirken des Volkes und seiner Fürsten unter dem Fuürstengeschlecht ge⸗
lingen, das, seit den großen Tagen der Hohenstaufen in treuer Hingebung dem Vaterlande verbunden, gegenwärtig zur höchsten Würde der deutschen Nation emporgestiegen ist.
Durch den Anschluß an das Haus Hohenstaufen legte
Graf Friedrich III. von Zollern vor mehr als 700 Jahren
den Grund zu der Größe seines Hauses. Aus der Hand Kaiser Friedrichs I. empfing er (nach 1180) die Erbtochter des Burg⸗ rafen Conrad II. von Nürnberg und damit das wichtige Reichsamt der Burggrafen von Nürnberg. Am 8. Juli 1192
tritt Graf Friedrich von Zollern urkundlich zum ersten Male
in Heidingsfeld (Unterfranken) unter Kaiser Heinrich IV. als Reichsburggraf von Nürnberg auf.
Sechs Geschlechtsfolgen hatten während länger als zwei Jahrhunderten nach ihm dieses wichtige Reichsamt inne. Wie
dessen politische Berufung von Anfang an in der Wirksamkeit für die Reichsgewalt beruhte, so führten die dadurch entstan⸗
denen engen Beziehungen zu dem Reichsoberhaupt auch die Burggrafen zu einer weiteren Erhöhung ihrer Reichsstellung. — Als Siegmund 1410 die Reichsregierung antra, hatte er sich kein anderes Ziel vorgesteckt, als das alte Ansehen des Kaisertbums und das Schiedsrichteramt in Europa wieder her⸗
zustellen, welches die Kaiser in der Blüthezeit der deutschen
Macht übten.
Als Helfer bei der Ausführung dieses großartigen Plans ersah der er sich den Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg. Siegmund wollte denselben zum römischen Könige wählen lassen, sich selber aber die Kaiserwürde vorbehalten, um vereint eine neue Zeit deutscher Macht und Größe herbeizuführen.
Der Weg zu dieser Königswürde wurde dadurch angebahnt, daß der Kaiser dem Burggrafen Friedrich am 30. April 1415 die Mark Brandenburg und damit zugleich die Kurwürde und das Erz⸗ kämmereramt übertrug. Zwei Jahre später, am 18. April 1417, fand zu Costnitz der feierliche Akt der Belehnung und Ueber⸗ gabe statt. Im Mai 1418 endete das Konzil und Siegmund beschloß, sich nach Ungarn zurückzuziehen. Auf der Reise dahin, in Schwäbisch⸗Wörth am 2. Oktober 1418, war es, wo der Siegmund das Patent emanirte, in welchem er für die Dauer seiner Abwesenheit den Markgrafen Friedrich zu Brandenburg, seinen lieben Oheim und Kurfürsten, zum Statthalter und zum Verweser des Römischen Reiches in deutschen Landen einsetzte.
Dem Markgrafen Friedrich I., welcher das süddeutsche Grafengeschlecht mit dem Norden Deutschlands verknüpfte, folgten während eines Zeitraumes von 261 Jahren 11 Kur⸗ 8 deren letzter, Friedrich III., Preußen zum Königreich erhob.
Am Dienstag, den 18. Januar 1701, setzte sich Kurfürst Fried⸗ rich III. in dem großen Audienzsaal des Schlosses zu Königsberg mit eigener Hand die Krone auf sein Haupt, krönte die Königin vedhompfing in der Kirche die Salbung durch zwei evangelische
ischöfe.
Seitdem sind 170 Jahre verflossen, in welchen das an jenem Tage inaugurirte Königthum die Würde, die Macht, die Wohl⸗ fahrt und den Glanz Preußens und Deutschlands begründet, gefördert und vermehrt hat.
König Wilhelm I., der siebente in der Reihe der Könige von Preußen, verkündete am 18. Januar 1871 von Versailles aus dem deutschen Volk, daß Er es als eine Pflicht gegen das gemeinsame Vaterland betrachtet habe, dem an Ihn ergangenen Ruf der deutschen Fürsten und freien Städte Folge leistend, mit Herstellung des Deutschen Reichs die seit mehr denn 60 Jahren ruhende Deutsche Kaiserwürde zu erneuern und zu übernehmen. Demgemäß werde Er die Deutsche Kaiserwürde für Sich und Seine Nachfolger an der Krone Preußen fortan in allen Beziehungen und Angelegenheiten des Deutschen Reichs
4
führen, in der Hoffnung, daß es der deutschen Nation ge⸗ eben sein werde, unter dem Wahrzeichen ihrer en Herrlichteit das Vaterland einer segensreichen Zukunft entgegenzuͤführen. 8—
2 dieser von der Verfassung des Norddeutschen Bundas
vorgesehenen, staatlichen Vereinigung aller Theile Deutsch⸗
lands ist die Initiative von Bayern und Baden aus⸗ gegangen. Schon im Laufe des September 1870 gab die Königlich bayerische Regierung dem Bundesprä⸗ sidium zu erkennen, daß die Entwickelung der politischen Ver⸗ hältnisse Deutschlands, wie sie durch die kriegerischen Ereignisse herbeigeführt sei, nach ihrer Ueberzeugung es bedinge, von den völkerrechtlichen Verträgen, welche bisher die süddeut⸗ schen Staaten mit dem Nordoͤdeutschen Bunde verbanden, zu einem Verfassungsbündniß überzugehen. Auf den gleich⸗ zeitig ausgedrückten Wunsch, mit einem Bevollmächtigten des Präsidiums über die bayerischerseits vorbereiteten Vorschläge in Verhandlung zu treten, wurde der Präsident des Bundes⸗ kanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück, nach München entsen⸗ det. Derselbe traf dort am 21. September ein und es fanden daselbst demnächst Besprechungen statt, welche durch die Theilnahme eines Mitgliedes der Königlich württembergischen Regierung wesentlich gefördert wurden. Während das Ergebniß dieser Konferenzen der Erwägung des Bundespräsidiums unterlag, wurde von Stuttgart aus der Wunsch ausgesprochen, die in München be⸗ gonnenen Besprechungen in Versailles fortzusetzen, dieselben namentlich in Betreff der militärischen Verhältnisse zu ergänzen, rücksichtlich deren der Königlich württembergische Bevollmäch⸗ tigte in München nicht in der Lage gewesen war, sich eingehend zu äußern, und die Besprechungen in wirkliche Unterhandlun⸗ gen überzuleiten. Gleichzeitig mit dieser von Stuttgart gegebenen Anregung ging bei dem Bundespräsidium unterm 2. Oktober der offizielle Antrag Badens, welches die Konstituirung Deutsch⸗ lands schon am 3. September bei dem Bundeskanzler angeregt hatte, auf Eintritt in den Norddeutschen Bund ein. Das Präsidium lud in Folge dessen die Königlich württem⸗ bergische, sowie die Großherzoglich badische Regierung zur Ent⸗ sendung von Bevollmächtigten nach Versailles ein und machte der Königlich bayerischen Regierung hiervon Mittheilung, in⸗ dem es dieser die Wahl ließ, entweder die in München begon⸗ nenen Verhandlungen in Versailles fortzusetzen, oder vor Wie⸗ deraufnahme der Besprechungen das Ergebniß der versailler Verhandlungen abzuwarten. Demnächst erklärte auch die Groß⸗ herzoglich hessische Regierung ihren Entschluß, mit dem südlichen Theile ihres Gebiets in den Bund einzutreten. So vereinigten sich denn in der zweiten Hälfte des Oktober Vertreter sämmt⸗ licher süddeutschen Regierungen in Versailles, wohin sich auch der Staats⸗Minister Delbrück begeben hatte, zu Verhandlungen über die Gründung eines Deutschen Bundes. In Versailles wurden, gemäß dem Vorschlag des Bundeskanzlers, zunächst wieder Vorverhandlungen gepflogen und zwar mit jedem Staate besonders. Ueber die militärischen Verhältnisse verhandelten die Kriegs⸗Minister, über den nicht militärischen Theil der Präsi⸗ dent des Bundeskanzler⸗Amts und die Civilbevollmächtigten der süddeutschen Staaten. Am 6. November fand ein erster ge⸗ meinschaftlicher Zusammentritt der Bevollmächtigten Württem⸗ bergs, Badens und Hessens bei dem Präsidenten des Bundes⸗ kanzler⸗Amts statt. Derselbe eröffnete die Verhandlungen mit der Mittheilung, daß wegen erheblicher Schwierigkeiten, die sich bei den Verhandlungen mit den bayerischen Bevollmächtigten ergeben hätten, zum Bedauern der preußischen Regierung es nicht möglich gewesen sei, auch jene einzuladen, doch waͤre von letzteren selbst schriftlich der ausdrückliche Wunsch ausgesprochen, es mö
jener Schwierigkeit ungeachtet die Unterhandlungen mit den übrigen süddeutschen Staaten, ohne Bayern, fortgesetzt werden. Mit Baden und Hessen erfolgte der Abschluß am 15. Novem⸗ ber; mit Württemberg, dessen Bevollmächtigte Versailles am 13. November verlassen hatten, um in Stuttgart über die in Versailles getroffenen Vereinbarungen Vortrag zu halten, ver⸗ zögerte sich der Abschluß durch diesen Zwischenfall bis zum 25. November. Nach Vollziehung der Verträge mit Baden
und Hessen waren auch die Verhandlungen mit Bayern in
Versailles wieder aufgenommen worden, sie führten schon am 23. November zum Abschluß des Vertrages. Am 8. Dezember ertheilten Württemberg, Baden und Hessen nach vorausge⸗ gangenen Verhandlungen dem mit Bayern abgeschlosse Vertrage ihre Zustimmung.