1871 / 32 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes genehmigte die

mit Baden und Hessen vereinbarten Verträge in seiner

36. Sitzung, am 23. November, mit Einstimmigkeit, so daß der vollständige Abschluß dieser Verhandlungen dem am 24. Novem⸗ ber zusammentretenden Reichstage des Norddeutschen Bundes in der Eröffnungsrede mitgetheilt, und die Verträge selbst dem Reichstage sofort zur Genehmigung vorgelegt werden konnten. Am 28. Novenmber gelangte der am 25. November zu Berlin unterzeichnet⸗ Vertrag mit Württemberg im Bundesrath zur Abstimmeng und demnächst ebenfalls unverzüglich zur Vor⸗ lage -an den Reichstag. Am 28. November Abends traf wasch der in Versailles am 23. desselben Monats unter⸗ zeichnete Vertrag mit Bayern in Berlin ein; er wurde am 1. Dezember vom Bundesrath genehmigt und gleich⸗ falls sofort dem Reichstage übermittelt, so daß dieser schon am 5. Dezember, in seiner 6. Sitzung, zur ersten Berathung aller den süddeutschen Staaten abgeschlossenen Verträge schreiten onnte.

Die erste Berathung im Reichstage nahm die beiden Sitzungen am 5. und 6. Dezember in Anspruch. Nach Schluß derselben wurde der präjudizielle Antrag, die Verfassung einem nach den Wahlgesetzen für das Zollparlament gewählten ge⸗ meinsamen Deutschen Reichstage zur Vereinbarung mit den deutschen Regierungen überweisen zu lassen, mit großer Majorität abgelehnt, und mit eben solcher die Vornahme der zweiten Be⸗ rathung im Plenum beschlossen. Diese fand am 7. und 8. De⸗ zember statt. 2

Unter Verwerfung aller Abänderungsvorschläge wurden die zwischen dem Norddeutschen Bunde, dem Großherzogthum Baden, dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Württemberg getroffenen Vereinbarungen am 7. Dezember unverändert, die Vereinbarung mit dem Königreich Bayern unter unerheblichen redaktionellen Abänderungen am 8. Dezem⸗

er in zweiter Berathung angenommen.

In die dritte Berathung der Verträge trat der Reichstag chon am folgenden Tage, den 9. Dezember, indem er bereit⸗ willig seine Zustimmung zu der vom Präsidenten Dr. Simson n Vorschlag gebrachten Abkürzung der in der Geschäftsordnung orgeschriebenen Zwischenzeit gab. Die Verträge mit Baden,

Hessen und Württemberg wurden mit allen gegen 5 Stimmen, wie in zweiter Berathung unverändert, diejenigen mit Bayern n namentlicher Abstimmung mit 195 gegen 32 Stimmen in er vom Bundesrath befürworteten Fassung genehmigt.

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auch die Landtage in den

Beald darauf begannen b süddeutschen Staaten die Berathung der Bundesverträge. Zuerst geschah dies im Großherzogthum Hessen, wo der Minister⸗ Präsident von Dalwigk den Bundesvertrag der Abgeordneten⸗ kammer in der Sitzung vom 5. Dezember überreichte. Am 20. Dezember genehmigte diese Kammer die Verträge mit 40.

gegen 3 Stimmen. Die Erste Kammer stimmte denselben am 29. Dezember mit Einstimmigkeit zu. Die Verträge wurden am 31. Dezember als Gesetze publizirt. Der Landtag des Großherzogthums Baden wurde zum ber zu einer außerordentlichen Session einberufen 13. desselben Monats durch den Staats⸗Minister Dr. Jolly eröffnet. In der an demselben Tage Nachmittags stattgehabten ersten Sitzung der Zweiten Kammer erfolgte die Vorlage der Bundesverträge. Die Debatte und die Abstim⸗ mung über dieselben fanden am 16. Dezember statt; die Kam⸗ mer nahm die Verfassungsverträge, nachdem der Staats⸗Mi⸗ nister Dr. Jolly dieselben in ausfuhrlicher Rede beleuchtet hatte, mit Einstimmigkeit, die Militär⸗Konvention mit Preußen mit allen gegen Eine Stimme an. Am 19. Dezember genehmigte auch die Erste Kammer, mit allen gegen zwei Stimmen, die Verträge. Nachdem beide Kammern am 20. Dezember eine Adresse angenommen hatten, in welcher dem Großherzoge der Dank des Landes für die Verleugnung aller Sonderinteressen, mit welcher er das deutsche Einigungswerk gefördert, dargebracht wurde, ward der Landtag am 21. Dezember geschlossen. Die amtliche Publikation der Verträge erfolgte am 31. Dezember. 8 Im Königreich Württemberg wurde die Ständeversamm⸗ lung, nachdem die Neuwahlen für die Abgeordnetenkammer beendet waren, am 19. Dezember durch den König eröffnet. Die Abgeordnetenkammer begann die Berathung der Bundes⸗ verträge am 22. Dezember. Der Justiz⸗Minister v. Mittnacht berichtete hierbei über den historischen Gang der Verhandlungen und motivirte die Verträge. Die Annahme derselben Seitens der Abgeordnetenkammer erfolgte am 23. Dezember, und zwar wurde der Vertrag mit dem Norddeutschen Bunde mit 74 gegen 14 Stimmen, der Vertrag mit Bayern mit 76 gegen 12, und die Bezeichnung »Deutscher Kaiser, Deutsches Reich« mit 81 gegen 7 Stimmen genehmigt. Die Erste Kammer nahm die Verträge am 29. Dezember einstimmig an. Am 1. Januar

wurden dieselben publizirt

Am 30. Dezem

ber wurden über die abgeschlossenen Ver⸗

träge die Ratifikationen zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden, Hessen und Württemberg im Bundeskanzleramt aus-⸗

gewechselt und am

Verfassung des Deutschen Reichs mit den dazu gehörigen Ver.

trägen.

31. Dezember erfolgte die Publikation der

Im Königreich Bayern beauftragte die Kammer der Reichs⸗ räthe in ihrer 16. Sitzung, am 12. Dezember, ihre drei ersten

Ausschüsse mit der

träge, deren Vorlegung noch gewärtigt wurde.

der Abgeordneten na

Berichterstattung über die Versailler Ver⸗ noch Die Kammer hm ihre im Juli 1870 vertagten Geschäfte am

13. Dezember wieder auf. In der Sitzung vom 14. Dezember legte

der Staats⸗Minister Graf Bray den Bundesvertrag vor, welchen

der Justiz⸗Minister Lutz in einer Weise erörterte, die der König durch ein Handschreiben vom 19. Dezember, als seinen Intentionen entsprechend, ausdrücklich billigte. Die Kammer überwies die Verträge einem Ausschuß. Das Gesammt⸗Ministerium bean⸗ tragte unterm 18. Dezember förmlich die Zustimmung beider

Kammern zu dem Verfassungsbündniß.

Reichsräthe nahm

gegen 3 Stimmen an.

1 1 Die Kammer der die Verträge am 30. Dezember mit allen Die bayerische Kammer der Abgeord⸗

neten begann die Berathung am 11. Januar und nahm die Verträge nach zehntägigen Debatten am 21. Januar mit 102

gegen 48 Stimmen folgte am 29. Janr

an. Der Austausch der Ratifikationen er⸗ tar zu Berlin.

Somit war die Verfassung des Deutschen Reichs nunmehr von sämmtlichen betheiligten legislativen Faktoren genehmigt.

Nachdem der Reichstag am 9. Dezember über die Verträge

mit Württemberg, eine neue Vorlage

Baden und Hessen Beschluß gefaßt, ging des Bundesraths wegen einiger wichtigen

Abänderungen in der vom Reichstage angenommenen Ver⸗ fassung des Deutschen Bundes ein.

Schon in der Sitzung vom 5. Dezember hatte der Staats⸗ Minister Delbrück Veranlassung genommen, auf eine von dem Abgeordneten Dr. Friedenthal gestellte Anfrage dem Reichstage die Mittheilung zu machen, daß der König von Bayern die Initiative zu einem weiteren bedeutsamen Schritt in dem deut⸗

schen Einigungswerk ergriffen habe. Bayern habe dem Könige von

be. Prinz Luitpold von Preußen am 3. Dezember folgen⸗

des Schreiben des Königs von Bayern übergeben:

„Nach dem Beitritt Süddeutschlands zu dem deutschen Verfassungs⸗ bündniß werden die Eurer Majestät übertragenen Präsidialrechte über alle deutschen Staaten sich erstrecken.

Ich habe Mich zu deren Vereinigung in einer Hand in der Ueber⸗ zeugüng bereit erklärt, daß dadurch den Gesammt⸗Interessen des deut⸗ schen Vaterlandes und seiner verbündeten Fürsten entsprochen werde,

zugleich aber in dem

Vertrauen, daß die dem Bundespräsidium nach

der Verfassung zustehenden Rechte durch Wiederherstellung eines Deut⸗ schen Reiches und der Deutschen Kaiserwürde als Rechte bezeichnet werden, welche Eure Majestät im Namen des gesammten deutschen Vaterlandes auf Grund der Einigung seiner Fuͤrsten ausüben. Ich

habe mich daher an

die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage ge⸗

wendet, gemeinschaftlich mit Mir bei Eurer Majestät in Anregung zu

bringen, daß die Ausübung der Präsidialrechte des Bundes mit Füh⸗

rung des Titels eines Deutschen Kaisers verbunden werde.

Sobald

Mir Eure Majestät und die verbündeten Fürsten Ihre Willens⸗⸗ meinung kundgegeben haben, würde Ich Meine Regierung beauftragen, das Weitere zur Erzielung der entsprechenden Vereinbarungen ein⸗

zuleiten.

Gleichzeitig theilte der Staats⸗Minister Delbrück mit, daß

die in Versailles anwesenden deutschen Fürsten den Königen

von Preußen und

Bayern ihre Zustimmung zu diesem Vor⸗

schlage bereits ausgesprochen hätten und daß die Erklärungen

von den übrigen

Hansestädte in naher Aussicht ständen.

Souveränen und den Senaten der freien Auf Grund dieser

Vorgänge war am 9. Dezember der Bundesrath, des Nord⸗ deutschen Bundes auf Antrag des Großherzoglich sächsischen Be⸗

vollmächtigten übe welche duürch die U

r die Abänderungen der Bundesverfassung, ebertragung der Kaiserwürde an den König

von Preußen erforderlich wurden, in Berathung getreten, deren Ergebniß die oben erwähnte neue Vorlage an den Reichstag

zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme war.

dahin:

Dieselbe ging

1) Im Eingang der Bundesverfassung an Stelle der Worte

„dieser Bund wird den Namen »Deutscher Bund« fuühren« zu setzen: dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen. b

2) Dem ersten stehende Fassung zu

Absatz des Art. 11 der Bundesverfassung nach⸗- geben: 6

»Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Ver⸗

träge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen

und zu empfangen.« 1 Es wurde beschlossen, die erste und zweite Berathung dieser

Vorlage schon am nächstfolgenden Tage, den 10. Dezember,

vorzunehmen. B

eide Berathungen fanden ohne Diskussion

statt. Nur der Staats⸗Minister Delbrück bemerkte erläuternd,

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8 daß die verbündeten Regierungen sich keineswegs verhehlt, daß es bei den vorgeschlagenen Aenderungen der Verfassung in

übrigen verbündeten Regierungen zugestimmten Vorschläge nicht bewenden könne; sie wären indessen davon ausgegangen,

sondern ohne solche erfolgte die Annahme der Vorlage mit 188

Bundeskanzler die Genehmigung Sr. Majestät ein. Nachdem dem Bundeskanzler von dem Präsidenten des Reichs⸗

Se. Majestät der König den Empfang der Reichtags⸗Deputation

anderer deutschen Fürstenhäuser, dem Kanzler des Norddeutschen 8 Majestät der König zu der festgesetzten Zeit die Deputation, des Reichstags des Norddeutschen Bundes angeschlossen hatten.

1 nr 05 des Staats⸗Anzeigers veröffentlichte Ansprache an den

Versailles antrat.

und Hansestädten unterm 17. Januar (S. Nr. 26 und 25

festes, fand im Schlosse zu Versailles nach vorangegangenem

Zukunft eröffnet, mit hoher Begeisterung begrüßt.

Folge der von dem Könige von Bayern gemachten, von den

daß es für jetzt genüge, an den beiden entscheidenden Stellen der Verfassung das auszusprechen, worüber sie sich vereinigt, hätten, und daß es für den nächsten ordentlichen Reichstag vorbehalten bleiben müsse, die weiteren an diese beiden Aen⸗ derungen sich anschließenden Aenderungen im Texte der Bundes⸗ verfassung vorzunehmen.

Auch in der dritten Berathung, welche noch zum Abend des 10. Dezember anberaumt wurde, fand keine Diskussion statt,

gegen 6 Stimmen.

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Der Reichstag des Norddeutschen Bundes schloß seine Berathungen an dem Abende des 10. Dezember mit An⸗ nahme einer Adresse an Se. Majestät den König von Preußen, deren Wortlaut in Nr. 391 des Staats⸗Anzeigers abgedruckt ist. Zugleich wurde beschlossen, diese Adresse Sr. Majestät dem Könige, falls Allerhöchstderselbe dies genehmige, durch eine durch Ausloosung bestimmte Deputation von 30 Mitgliedern zu überreichen. Noch am Abend desselben Tages ging durch den

Die Deputation trat am 13. Dezember von Berlin aus die Reise nach Versailles an und traf am 16. Abends dort ein.

tages, Dr. Simson, Anzeige von der Ankunft der Deputation gemacht war, holte jener die Allerhöchsten Befehle ein, wonach

auf Sonntag, den 18. Dezember, nach dem Gottesdienst Nach⸗ mittags 2 Uhr in Allerhöchstihrem Hauptquartier in Prä⸗ fektur zu bestimmen geruhten.

Uumgeben von den dort anwesenden deutschen Fürsten, dem Kronprinzen und den Prinzen des Königlichen Hauses und

Bundes, der Generalität und den Hofstaaten empfingen Se. welcher sich auch die übrigen in Versailles anwesenden Mitglieder Der Präsident des Reichstags, Dr. Simson, hielt dann die in

Nachdem Se. Majestät Allerhöchstihre Zustimmung gegeben verlas der Präsident Dr. Simson die Adresse und Aoerbeichte sie dem Könige, welcher hierauf die in Nr. 401 des Staats⸗ Anzeigers mitgetheilten Worte erwiederte.

Se. Majestät der König ließen sich dann die Mitglieder der Deputation, soweit sie Allerhöchstdemselben nicht bekannt waren, vorstellen, richteten huldvolle Worte an die Einzelnen und ent⸗

ließen dann die Deputati velche 20. die Rückreise aus 11A14“X“ vC111““ 1“

Der König theilte den verbündeten deutschen Fürsten durch ein Allerhöchstes Handschreiben vom 14. Januar und den freien

des Staats⸗Anzeigers) mit, daß und in welchem Sinne Er die Deutsche Kaiserwürde angenommen habe. Am 18. Januar, dem Tage des preußischen Krönungs⸗

Gottesdienst vor den versammelten deutschen Fürsten und Prinzen, den Generalen und Deputationen der vor Paris lagernden Regimenter mit ibren Fahnen und Standarten die feierliche Proklamirung des Königs von Preußen zum Deut⸗ schen Kaiser statt. Die Proklamation, welche dem deutschen Volke dieses große Ereigniß verkündete, wurde gleichzeitig in beiden Häusern des preußischen Landtags verlesen und von dem Herren⸗ hause, wie von dem Abgeordnetenhause mit begeistertem Hochauf den Kaiser und König begrüßt. Der Präsident des Herrenhauses meldete Sr. Majestät sofort durch den Telegraphen die freudige Zu⸗ stimmung, welche die Proklamation im Hause gefunden hatte, und erhielt noch an demselben Abend eine dankende Antwort von dem Kaiser und König. Das Haus der Abgeordneten be⸗ schloß, seinen Gefühlen durch eine Adresse Ausdruck zu geben, die am 19. Januar vom Hause ohne Debatte angenommen wurde und Sr. Majestät am 27. Januar durch die beiden ersten Präsidenten des Hauses überreicht worden ist.

Im ganzen Deutschen Reich wurde die Kaiserliche Pro⸗ klamation, welche dem deutschen Volke die Erfüllung eines langgehegten Wunsches verkündet und ihm eine glorreiche

Der Magistrat und die Stadtverordneten von Berlin baben nachfolgende Adresse an Se. Majestät König abzusenden beschlossen:

Allergnädigster König und Herr! ser,

Als im Hochsommer des eben abgelaufenen Jah r n abe 1 ahres das deutsche Volk sich erhob, unter Euer Majestät Fährung den Sabg e Boden zu vertheidigen, als die Blüthe der Nation von den Gestaden des alten Ordenslandes wie von den Höhen der Alpen, aus den ehr- würdigen Hansastädten wie aus den weiten Cauen des Binnenlandes hinauszog, die Wacht an dem Strome zu üvernehmen, in dessen Fluthen sich die erhabensten Denkmale alter deutscher Herrlichkeit spie⸗ geln, da stieg aus tausend und abertausend Herzen diesseit und jenseit des Maines das leise Gebet zum Himmel: Möchte aus dem Kriege, zu welchem der übermüthi 2 8 8 3 8 8 dertl 8 ge Nachbar C1“ 11“ verbundene Volk ren als eine auch für die erke des Frieden dauernd geeinigte Nation! 8 8 8 betairhe sein, g es durch inneres Ringen zu rlangen umsonst gehofft, in dem Kampfe mit dem äußeren eind sich zu gewinnen: den deutschen Staat! 9 8 Heute nach sechs für die draußen in blutiger Kriegesarbeit jeden Nerv Anspannenden, für die daheim in banger Sorge Hamenden langen, für die ungeheuren Erfolge dieses Feldzuzes kurzen 1“ 1 den Vertretern Allerhöchstihrer Hauptstadt vergönnt, Euer Majestät in der fränkische Königsstadt mit dem lauten Jubhelrufe zu grüßen: b 8 gr Hoch lebe der Deutsche Kaiser! 8 einer, Majestät! keiner weiß es besser, als die Buͤrger Ih Vaterstadt die den schlichten Sinn ihres Koͤniglichen Sen 12 und lieben zu lexrnen die reichste elegenheit hatten —, daß nicht jener Würde äußerer Glanz es ist, der Euer Majestät bestimmt, einen Titel anzunehmen, welcher Allerhöchstihnen von der Verehrung der senned ssr asssesss⸗ Deutschlands, wie von seinen Vertretern orddeutschen Reichstage und in den süddeutschen Landta 8 gegengebracht sst. Se zuer Majestät wollen, indem Sie dies Symbol deutscher Ein⸗ heit, das von der Ehrfurcht eines Jahrtausend geheiligt war, wieder aufrichten, dem deutschen Volk und der Welt verkünden: daß, wie fern auch die Wiedergeburt des Deutschen Reiches aus dem Geiste der e säsbem 1 heh⸗ die einheitliche Kraft, welche RNeich zu den Zeiten ihres höchsten Glanzes darste unserer Nation wiedergewonnen ist. 9 Euer Majestät wollen, indem Sie dem Titel des Königs von Preußen den des Deutschen Kaisers hinzufügen, durch ein in die Sinne fallendes Zeichen bekunden; daß Allerhöchst Sie zu dem Berufe, welchen die Vorsehung Ihrem Koööͤniglichen Hause anvertraut hat, Sich büch benc dem Vamnend hekenseehe 9 welchem die deutsche Nation 1 n berufenen Vertheidiger und Mehrer des Reiches zu grü⸗ . wohnt ist. Crs g 66 Euer Majestäͤt wollen anerkennen, daß die Pflichten dieses Be⸗ rufes mit Preußens Krone unlösbar verknüpft sind. 9 So ist nicht nur, was Preußens Schwert seit den Tagen des Großen Kurfürsten gewonnen, sondern auch was in der inneren Or⸗ ganisation unseres preußischen Staatswesens durch strenge Zucht und harte Arbeit an lebenskräftigen, der Vertheidigung und der Wohlfahrt dienenden Institutionen erwachsen ist, für Deutschland ewonnen.

So gewinnen wir Norddeutschen, die wir uns trotz aller politi⸗ schen Trennungen durch den gemeinsamen Schatz, den wir in unserer Sprache, unseren Sitten, unsern Denkern und Dichtern besitzen, mit unzerreißbaren Banden unsern süddeuischen Brüdern verbunden fühl⸗ ten, nun auch die Vereinigung mit ihnen in dem staatlichen Ver⸗ 1-2 in dem Einen Reich, das uns Alle umschließt vom Fels zum.

Leer.

8 Wohl ist innerhalb desselben jedem Stamme ein reiches Maß von Freiheit gelassen, seine Eigenart und seine Traditionen zu bewahren und in Ehren zu halten. 8 Aober nachdem ein fester Boden zu gemeinsamer staatlicher Arbeit gewonnen ist, dürfen wir der frohen Zuversicht sein, daß dchs Arbeit den Schatz der gemeinsamen Güter stetig mehren, daß das neue Reich in der Gründung dauernder Institutionen zum Schutze der Freiheit und der Wohlfahrt aller deutschen Bürger immer fester zusammen⸗ wachsen wird.

Möge es bald diese wohlthätige Arbeit des Friedens beginne üsgs es 8 üng6 Ferleh ünne 8 Lensg⸗

n dem gewaltigen Kampfe, an dessen nahem Ausgange wir stehen, hat die Weltgeschichte den Beginn einer neuen Aera 8r dem Verhältniß der germanischen und romanischen Völker heraufgeführt.

Wir wagen zu hoffen, daß bei diesem Spruche des Weltgerichtes auch unsere Feinde sich beruhigen werden.

Wir dürfen erwarten, daß Europa ein in gesicherten Grenzen gegründetes Deutsches Reich als die sicherste Bürgschaft des Weltfrie⸗ eöö 1g

ge die Majestät des Deutschen Kaisers mit so glücklichem

Erfolge Ihre leitende und schützende Hand über den sa llchenchöm eh e. Haaegr walten des.he als Preußens König glück⸗ H und zu Seinem und ihrem unverwe klichen Ruhme Deut do . gefhget 1 sche ers - 2 schlands

Mit diesem Wunsche erflehen wir Heil und Segen auf Euer Majestät geliebtes und verehrtes Haupt und bitten Allerhöchst Sie,

diesen Glückwunsch huldreich anzunehmen als den Ausdruck der ein⸗

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