1871 / 36 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die Gelegenheit bietet, auch das Publikum auf das äußerst Lästige der ganz zugeklebten Couverts aufmerksam

zu machen. 8 General⸗Postamt. Stephan.

Mecklenburg. Schwerin, 1. Februar. Heute begeht unser Hof den Geburtstag Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Herzogin Wilbelm.

Wie die »Meckl. Anz.« vernehmen, wird Se. Königliche Hoheit der Großherzog am 8. d. M. hier eintreffen und sechs Tage verweilen.

Hamburg, 1. Februar. Der Senat hat bei Beantragung der Ertheilung des Ehrenbürgerrechtes für die Grafen Bismarck und Moltke folgende Motivirung vorgelegt: »Die großen Er⸗ eignisse, welche im jüngstverflossenen halben Jahre vor unseren Augen sich vollzogen haben, sind in diesen Tagen zum vor⸗ läufigen Abschlusse gelangt. Das Vaterland sieht mit der Her⸗ stellung des Friedens einer gesicherten, ehrenvollen Zukunft entgegen. So wie es zur Erreichung des Zieles der einmüthigen Anstrengung Deutschlands bedurfte, so ist auch in allen Kreisen der Nation das Bewußtsein lebendig, daß vor allen Andern zwei Männer die ersten Räthe des Kaisers es sind, deren ge⸗ nialer Leitung im Kabinet und im Felde wir es danken, daß so Großes gelungen ist. Um diesen Männern, den Grafen Bismarck und Moltke, durch ein äußeres Zeichen Kunde davon zu geben, daß das Gefühl lebhaften Dankes gegen sie auch die Bürger Hamburgs erfüllt, beabsichtigt der Senat, denselben durch Verleihung des Ehrenbürgerrechts die höchste Ehre zu er⸗ weisen, welche unser republikanisches Gemeinwesen zu bieten vermag.“⸗ Es folgt hierauf die Aufforderung an die Bürger⸗ schaft, von deren Bereitwilligkeit der Senat über⸗ zeugt ist, ihrerseits der beabsichtigten Ehrenbezeugung durch förmlichen Beschluß sich anzuschließen. Die Antwort der Bürgerschaft, welche einstimmig ange⸗ nommen wurde, sagt: »Die Absicht des Senates, den Grafen Bismarck und Moltke das Ehrenbürgerrecht zu verleihef, er⸗ füllt die Heggerftt mit freudiger Genugthuung. Sie erblickt in dieser höchsten Ehrenbezeugung, welche diese freie Reichsstadt zu gewähren vermag, den Ausdruck gerechter Anerkennung, welche auch Hamburgs Bevölkerung den hochragenden Ver⸗ diensten beider Männer um das zur Einheit wiedergeborne deutsche Vaterland dankbaren Herzens darbringt. Die Bürger Hamburgs werden alle Zeit stolz darauf sein, die Träger so ruhmreicher Namen zu den Ihrigen zu zählen.“ Bei Beginn der Sitzung der Bürgerschaft hielt der Präsident Dr. Bauer⸗ meister folgende Ansprache: »Die Vertretung nach Außen liege verfassungsmäßig dem Senate ob, deshalb habe der Buͤrgerschaft keine Beschlußfassung über die so würdige, vom Senate auf die Kaiserliche Botschaft ertheilte Erwiederung zugestanden; wohl aber stände der Bürgerschaft als Vertreterin der Bürger zu, ihre eigene, sowie die Gesinnung der Mitbürger auszusprechen, nämlich das Gefühl des höchsten Glückes und der Freude darüber, daß Hamburg künftig sein werde, was es gewesen ist: Eine freie Stadt des glorreichen Deutschen Reiches.« Der Redner forderte hierauf die Versammlung auf, sich mit ihm zu vereinigen in dem Wunsche, daß Heil und Segen, Fülle der Kraft und des Glückes noch lange Jahre hindurch dem ehr⸗ würdigen Deutschen Kaiser beschieden sein möge. Wilhelm, der Deutsche Kaiser lebe hoch! Die Versammlung erhob sich und stimmte drei Mal in diesen Ruf ein.

Hessen. Darmstadt, 31. Januar. Das gestern er⸗ schienene »Regierungsblatt« Nr. 3 enthält ein Edikt vom 8. De⸗ zember 1870, die provisorische Organisation der Kirchenvorstände evangelischer Konfession betreffend.

Zaden. Karlsruhe, 30. Januar. Der hiesige Ge⸗ meinderath hat nachfolgenden Aufruf an die Gemeinderäthe des Bezirksamts Karlsruhe und des Amtsgerichts Bruchsal erlassen, wodurch der Prinz Wilhelm von Baden als Kandidat des 10. Wahlbezirks für den Reichstag in Vorschlag gebracht

wird.

»Gemeinderath der Residenz Karlsruhe an verehrl. Gemeinde⸗ rath in... h ge deutschen Mannes Brust durchdringt ein bisher nicht ge⸗ kanntes Hochgefühl; der Tag steht nahe bevor, an dem er für einen großen deutschen Reichstag einen Vertreter wählen wird. Uner⸗ wartet schnell hat das Vielersehnte sich erfüllt, erkämpft durch das Blut unserer tapferen Soldaten. Mit Stolz darf der Badener sich's bekennen, daß seines Heimathlandes Haltung und die aufopfernden Bestrebungen seines angestammten Fürsten⸗ bauses dem Werk, daß der Krieg nun vollendet hat, in Friedenszeit den Grundstein legen halfen; mit Stolz dürsen wir auch rühmen, daß es bei uns gegenüber dem hohen Ziel der Er⸗ reichung eines großen einigen Deutschlands keine Partei giebt. Bald wird ein deutscher Reichstag tagen, der uns ein berechtigtes, namens⸗ würdiges, mächtiges Selbstbewußtsein einflößen wird und auf welchen

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die Völker der Erde mit Achtung blicken werden. Ei⸗

gewählt von allen deutschen Männern, ein Reichstag ohne Oberhaus 8 mit den Privilegirten und Unterhaus mit den Bürgern ein Haus wird Fürst und Bürger als gleichberechtigt vereinen, welche allgemeines

Vertrauen erküret.

Unser Baden ist nun nochmals in der glücklichen Lage, von rich⸗

tiger politischer Einsicht, von seiner jede Parteiung überwiegenden Vaterlandsliebe und von seiner Dankesergebenheit gegen sein hierin hervorragendes erlauchtes Fürstenhaus ein einig Zeugniß abzulegen. Wir halten uns und unseren Bezirk für besonders verpflichtet, dieser L“ Ueberzeugung und diesem vaterländischen Gefühle Ausdruck zu verleihen. G Im Gefühl dieser Pflicht schlagen wir Ihnen vor, Se. Großher⸗

zogliche Hoheit den Prinzen Wilhelm als Abgeordneten des ersten

Deutschen Reichstages für unseren Bezirk zu wählen. Die bürger⸗

lichen Tugenden, die deutsche Gesinnung, die erhabenste Vaterlands⸗

liebe dieses Mannes, der jetzt noch an der Wunde darniederliegt, die er im Kampfgewühl um Deutschlands Größe in der Mitte unserer Söhne, mit ihnen als Held kämpfend, erhalten hat sie bedürfen keiner Hervorhebung. Mit Liebe und Verehrung sind die tapferen Krieger ihrem wohlgesinnten und leutseligen Führer ergeben und mit E“ Stolz wird auch sie die Wahl erfüllen, welche ihn trifft. Wir werden keine Wahlversammlungen veranlassen, wir ersuchen aber die übrigen Gemeinderäthe unseres Wahlbezirkes, als außerhalb der sonst berechtigten Parteiorgane stehend, sich uns anzuschließen und auch auf ihr Banner, mit dem sie zur ersten Reichstags⸗Abgeordneten- wahl schreiten, einstimmig zu setzen: Prinz Wilhelm von Baden. Karlsruhe, den 28. Januar 1871. Lauter. 1 „Bayern. München, 1. Februgr. (W. T. B.) Das heutige »Gesetzblatt« publizirt einen Königlichen Erlaß vom 30. v. Mts., welcher die Bündnißverträge und das Wahlgesetz für den Deutschen Reichstag publizirt und somit der Deutschen Reichsverfassung für Bayern Gesetzeskraft beilegt.

Niederlande. Die luxemburger Regierung hat das Verbot der Aus⸗ und Durchfuhr von Kriegswaffen auch auf die Einfuhr derselben ausgedehnt. 3

Belgien. Brüssel, 1. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Repräsentantenhauses interpellirte Bouvier⸗Evenepoel die Regierung, ob es nicht zweckmäßig wäre,

angesichts des von Paris abgeschlossenen Waffenstillstandes eine

größere Anzahl von Milizen in die Heimath zu entlassen. Der Ministerpräsident v. Anethan gab hierauf folgende Erklärung:

»Als nach der Kapitulation von Sedan sich die Kriegführenden

von der belgischen Grenze zurückgezogen hatten, wurden 35,000 Mann entlassen, die Armee mußte jedoch die Grenze noch wegen der Rinderpest bewachen. Auch lag uns die Bewachung von sechs Depots Internirter ob. Als sich jedoch die militärischen Operationen aus Anlaß der Belagerung von Longwy und insbe⸗ sondere der von Givet unseren Grenzen wieder näherten, mußten wir unsere Armee wieder verstärken und riefen gegen 13,000 Mann zu den Fahnen. Man glaubte, daß diese Maßregel mit dem Komplotte der französischen Gefangenen in Deutschland im Zusammenhang stände. Unsere Erkundigungen hierüber besag⸗ ten allerdings, daß ein Komplott bestände, dies war aber nicht die Ursache jener Einberufung. Was die Entlassung der Mi⸗ lizen anbelangt, so werden wir sofort, nachdem der vor Paris abgeschlossene Waffenstillstand in allgemeine Wirksamkeit tritt, einige Altersklassen in ihre Heimath entlassen, und es sind die betreffenden Befehle bereits gegeben. Aber wenn die Sorge für die Aufrechthaltung der Neutralität neue Opfer von der Regierung verlangen sollte, so wird dieselbe nicht zögern, neuerdings an den Patriotismus der Kammer zu appelliren.

Die Regierung wird die Milizen nur dann entlassen, wenn

der Waffenstillstand angenommen und durchgeführt worden ist.⸗ Der »Moniteur« veröffentlicht heut den zwischen Belgien und Spanien am 12. Februar 1870 abgeschlossenen Handels

Großbritannien und Irland. London, 1. Februar.

(W. T. B.) Gutem Vernehmen zufolge soll die nächste Sitzung

der Pontuskonferenz schon morgen stattfinden. Frrankreich. Versailles, 31. Januar. Aus Paris wird unterm 30. d. hierher gemeldet, daß die Pariser Central⸗Regierung telegraphisch der Regierungs⸗Delegation in Bordeaux erklärt hat, daß sie deren Mandat als erloschen betrachtet. Vom 29. Januar an⸗ gefangen sind ihre Beschlüsse nur dann rechtskräftig, wenn sie im Einvernehmen mit der Central⸗Regierung gefaßt sind.

Das in Douai erscheinende Journal »Liberal« meldet unter gestrigem Datum, daß die von Gambetta am 31. v. M. erlassene Proklamation an die Präfekten, welche sich erneut für Fortsetzung des Krieges aussprach, in Folge eines Irrthums zur Veröffentlichung durch Anschlag gelangt sei, da das bezüg⸗ liche Schriftstück nur eine vertrauliche Mittheilung an die Prä⸗ fekten gewesen sei. 8

Bordeaux, 31. Januar. (W. T. B.) Den Journalen ist heute Abend folgendes Communiqué Seitens der Re⸗

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unterstützt. Milltärbeamten betrug 156, die Summe der an sie verabfolgten Unter⸗

gierung zugegangen: Es jst bis jetzt noch keine Antwort auf diegestern an Jules Favre in Versailles gerichtete Depesche eingegangen. Der Inhalt dieser Depesche ist folgender: Bordeaux, 30. Januar. Ich habe Ihr am 28. d. Abends an die Delegation in Bor⸗ deaux gerichtetes Telegramm erhalten. Wir haben dasselbe ohne weiteren Kommentar zur Kenntniß des ganzen Landes ge⸗ bracht. Seitdem ist von Ihnen weiter keine Nachricht einge⸗ gangen. Das Land befindet sich in fieberhafter Aufregung und kann unmöglich von der kurzen von Ihnen hierher gelangten Mittheilung befriedigt sein. Das Eintreffen eines Mitgliedes der Regierung hierselbst, welche angekündigt worden war, ohne daß der Name der betreffenden Person genannt wurde, ist noch nicht weiter signalisirt. Inzwischen war es uns nicht möglich, außer der einfachen Ausführung des Waffenstillstandes, über dessen Respektirung Seitens der Truppen wir uns vergewissert haben, bei dem Mangel jeder weiteren Mittheilung Ihrerseits und bei unserer völligen Unkenntniß über die Lage von Paris, irgend welche weiteren Maßregeln administrativer Art, welche zum Behuf der Wahlen geboten sind, zu treffen.

Gambetta ist hier. Das Communiqus enthält ferner den Text der zwischen dem Grafen Bismarck und Jules Favre getroffenen Vereinbarung.

Die »Agence Havas« versendet folgende Depesche: Dem Vernehmen nach wird der erste Akt der in Bordeaux zusam⸗ mentretenden Constituante die Wahl eines Konseils⸗Präsidenten sein, dem die Bildung eines neuen Ministeriums obliegen würde. Als Kandidaten werden bis jetzt Jules Favre, Gambetta, Thiers, Picard und Grèvy genannt, von denen S 8 ersten die größere Wahrscheinlichkeit für sich haben

ürften

Bordeaux, Mittwoch, 1. Februar. Im großen Theater

hat eine öffentliche Versammlung stattgefunden. Ein Delegirter es Ministers des Innern verlas hier ein Dekret bezüglich der u wählenden Konstituante. Hiernach bleiben von der Kan⸗ didatur folgende Personen ausgeschlossen: 10 Mitglieder der Familien, die seit 1789 in Frankreich regiert haben, 10 frühere Minister und 30 ehemalige Regierungskandidaten. Die Ver⸗ ammlung ernannte einen Sicherheitsausschuß, um die Regie⸗ ung zu unterstützen. 1 Lille, 1. Februar. (W. T. B.) Wie die hiesigen Jour⸗ nale melden, soll die Privat⸗Telegraphie während der Zeit der Wahlen für alle Mittheilungen, welche sich auf Wahlen be⸗ ziehen, sfreigegeben sein. Das »Memorial de Lille« enthält n einer Mittheilung aus Bordeaux vom gestrigen Tage ein Telegramm des Ministers des Innern an die Präfekten, welches meldet, daß der Munizipalrath von Bordeaugx in seiner Sitzung vom 31. v. M. einstimmig eine Erklärung annahm,

die sich gegen jeden die Ehre Frankreichs schädigenden Friedens⸗

chluß ausspricht und die Delegation der Regierung in Bordeaux auffordert, einer solchen Eventualität gegenüber auf ihrem Posten zu bleiben und wenn nöthig den Krieg fortzuführen. Die Erklärung ist der Regierungsabtheilung in Bordeaux sofort unterbreitet worden.

Das »Echo du Nord«⸗ konstatirt, daß die nördlichen Theile Frank⸗ reichs, welche doch in so hervorragender Weise sich an der Ver⸗ theidigung betheiligt hätten, bei Eintritt des Waffenstillstandes zu keinerlei Demonstrationen Anlaß gegeben hatten. Frank⸗ reich müsse fortan sein Augenmerk darauf richten, sich nur zu solchen Siegen wieder zu erheben, welche mit der Sache der Civilisation verträglich seien, das heißt, zu moralischen Siegen. Die Nordbahngesellschaft hat bis jetzt noch nicht die Erlaubniß

erhalten, die Bahnstrecken, welche sich in den Händen der deut⸗ schen Truppen befinden, wieder fahrbar zu machen.

Portugal. Lissabon, 30. Januar. Graf De Avila

ist vom Könige mit der Bildung eines Ministeriums beauftragt

worden. 1

Italien. Florenz, 1. Februar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer genehmigte mit 232 gegen 29 Stimmen den Gesetzentwurf, betreffend die Verlegung der Hauptstadt und zwar mit den von dem Senate vorgeschlagenen Abänderungen. Es wurden ferner die Berathungen über die dem Papste zu ge⸗ währenden Garantien fortgesetzt.

Victoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung.

Nach dem dritten Bericht über die Wirksamkeit der Victoria⸗ National⸗Invaliden⸗Stiftung in dem Zeitraum vom 3. August 1869 bis 3. August 1870 betrug die Summe der aus Centralfonds verabreichten Unterstützungen während des Verwaltungsjahres 58,143 Thlr. 6 Sgr. 11 Pf. Fortlaufend wurden 914 Invaliden und Hinter⸗ bliebene mit zusammen 36,221 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. einmalig 721 In⸗ validen und Hinterbliebene mit zusammen 21,921 Thlr. 29 Sgr. 5 Pf. ie Zahl der unterstützten Offiziere, Aerzte und oberen

stützungsgelder 11,142 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. der unterstü ten Feldwebel, Unteroffiziere, Soldaten und unteren Militärbeamten betrug 765 (mit 19,764 Thlr. 1 Sgr. 11 Pf.) 15 unterstützte Witt⸗ wen und Waisen gebliebener und verstorbener Offiziere erhielten als Zuschuß zu der Staatspension 2308 Thlr. 10 Sgr. 11 Wittwen und Waisen vom Feldwebel abwärts erhielten als Zuschuß zu der Staats⸗ pension 223 Thlr. 10 Sgr., 30 Hinterbliebene von Offizieren ꝛc., die keine Staatspension beziehen, erhielten 2957 Thlr. 5 Sgr., 658 Hinter⸗ bliebene vom Feldwebel abwärts, die keine Staatspension beziehen, erhielten 21,747 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. Die Gesammteinnahme der Victoria⸗National⸗Invalidenstiftung seit ihrer Begründuns bis zum 3. August 1870 betrug 1,152,904 Thaler 20 Sibergr. 8 Pf. Davon wurden während desselben Zeitraumes verausgabt: an Unterstützungen an invalide Offiziere und Beamte 73,779 Thlr. 6 Sgr., an Invalide vom Feldwebel abwärts 68,668 Thlr. 5 Sgr. 11 Pf., an Wittwen mit Pension von Offizieren und Beamten 7317 Thlr. 15 Sgr, an Wittwen mit Pension vom Feldwebel au⸗ wärts 4182 Thlr., an Hinterbliebene ohne Pension von Offizieren und Beamten 8591 Thlr. 10 Sgr., an Hinterbliebene ohne Pension vom Feldwebel abwärts 69,276 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., für Subventionen an Zweigvereine 39,275 Thlr. 3 Sgr. 10 Sgr., für Buceau⸗Verwaltungs⸗ und andere Kosten 11,472 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf., in Summa: 282,561 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. Demnach war der Bestand der Kasse am 3. August 1870: 870,342 Thlr. 24 Sgr. 11 Pf. Das Vermögen der Stiftung betrug am 3. August 1869: 880,173 Thlr. 13 Sgr. Mithin hat sich dasselbe im letzten Verwaltungsjahre um 9830 Thlr. 8 Sgr. 1 Pf. vermindert. Die Zahl der Zweigvereine beträgt gegen⸗ wärtig 211. Der Vermögensbestand von 180 derselben, welche Rech⸗ nung gelegt haben, betrug am 3. August in runder Summe 260,275 Thaler. Der Vermögensbestand der übrigen 31 Zweigvereine, die noch nicht Rechnung gelegt, würde nach Verhältniß betragen: 44,825 Thaler. Mithin stellt sich das Vermögen der Gesammtstiftung in runder Summe auf 1,175,442 Thlr.

Statistische Nachrichten.

Von dem Bureau für bremische Statistik ist eine Uebersicht der wichtigeren Ein⸗ und Ausfuhrartäikel Bremens im Jahre 1870, mit den entsprechenden Ziffern des Vorjahrs ver⸗ glichen, aufgestellt worden. Danach war von: roher Baumwolle Ein⸗ fuhr 637,253 Ctr. (1869: 517,693 Ctr.), Ausfuhr 641,746 Ctr. (1869: 576,413 Ctr), Kaffee Einf. 78,308 Ctr. (1869: 159,644 Ctr.), Ausf. 117,247 Ctr. (1869: 145,239 Ctr.), Farbehölzern Einf. 71,009 Ctr. (1869: 110,278 Ctr.), Ausf. 77,458 Ctr. (1869: 54,713 Ctr.), Getreide Einf. 26,630 Last (1869: 31,604 Last), Ausf. 21,048 ¾ Last (1869: 12,951 Last), Harz Einf. 114,996 Ctr. (1869: 207,410 Ctr.), Ausf. 132,069 Ctr. (1869: 160,864 Ctr.), Petroleum Einf. 849,153 Ctr. (1869: 813,569 Ctr.), Ausf. 881,439 Ctr. (1869: 823,301 Ctr.), Reis Einf. 723,923 Ctr. (1869: 1,615,599 Ctr.), Ausf. 944,951 Ctr. (1869: 932,830 Ctr.). Rohtabak Einf. 591,657 Ctr. (1869: 697,552 Ctr.), Ausf. 635,615 Ctr. (1869:641,307 Ctr.), Tabaksstengeln Einf. 64,780 Ctr. (1869: 122,688 Ctr.), Ausf. 67.940 Ctr. (1869:70,797 Ctr.), Thran Einf. 11,280 Ctr. (1869:15,075 Ctr), Ausf. 11,719 Ctr. (1869: 15,011 Ctr.), Nohzucker Einf. 51,253 Ctr. (1869: 89,298 Ctr.), Ausf. 3333 Ctr. (1869:4263 Ctr.), raffinirtem Zucker Einf. 23,180 Ctr. (1869: 17,837 Ctr.), Ausf. 48,816 Ctr. (1869 62,219 Ctr.), bremer Cigarren 34,301 ¾ Mille (1869: 43,760 Mille). Im Allgemeinen hat sich hiernach die Handelsbewegung Bremens im vorigen Jahre viel günstiger gestaltet, als sich dies bei der mehrwöchentlichen Blokade des dortigen Hafens und der verlän⸗ gerten Dauer des Krieges erwarten ließ. Von den wichtigeren dorti⸗ gen Stapelartikeln haben Baumwolle und Petroleum in der Einfuhr, beide nebst Reis in der Ausfuhr sogar noch etwas höhere Ziffern als in 1869 aufzuweisen, wogegen Tabak, Kaffee, Zucker und Harz in beiden Richtungen, in der r auch Reis und zwar zum Theil beträchtlich abgenommen haben.

Die Auswanderung über Bremen ist im Jahre 1870 eben⸗ falls erheblich zurückgegangen, da nur 46,781 Personen gegen 63,519 in 1869 befördert worden sind, darunter nach New⸗York 35,082 (1869: 49,620), nach Baltimore 8916 (1869: 10 600), nach New⸗Orleans 1673 (1869: 1325), nach Galveston 707 (1869: 1027), nach Quebeck 311 (1869: 713). Der größte Theil derselben, 35,427 oder 76 pCt., ist in Dampfschiffen befördert worden. Was die Heimathsländer der Ausgewanderten betrifft, so war die Zahl der dem österreichischen Staate angehörigen größer wie 1869 (8126 gegen 7676), während alle anderen Staaten in verhältnißmäßig geringem Maße vertreten waren. Auf Preußen treffen 21,676 Auswanderer gegen 32,194 in 1869 und zwar auf: die alten Provinzen 15,691 (1869: 22,484), Hannover 4734 (1869: 7375), Kurhessen 999 (1869: 1861), Nassau mit Frankfurt a. M. 215 (1869: 425), Schleswig Holstein 37 (1869: 49). Von den übrigen deutschen Staaten sind namentlich hervorzuheben: Bayern 3816 (1869 4765), Sachsen 1217 (1869: 1534), Württemberg 2356 (1869: 4480), Baden 1706 (1869: 2159), Hessen 1599 (1869: 2201), die sächsischen Herzogthümer mit den Fürstenthümern Reuß und Schwarzburg 530 (1869: 1036), Oldenburg 843 (1869: 1115). 1

Vom offiziellen russischen Handelsbericht für 1869 ist der 2. Theil, den Handel mit Asien umfassend, erschienen. Wir ent⸗ nehmen demselben folgende Angaben:

Der Werth der exportirten Waaren betrug 7,934,376 R., also im Allgemeinen weniger, als in den zehn vorangegangenen Jahren, wo er nicht weniger als 8 Mill. R. betragen hatte, während er 1865 so⸗ gar mit mehr als 11 ½ Mill. R. und 1866 mit mehr als 11 Mill. R. angegeben war. Die Haupt⸗Ausfuhrartikel waren: Wollenstoffe (1,683,842 R.), Rohbaumwolle (1,499,120 R.), Baumwollenstoffe (838,774 R.), Rauchwerk (543,431 R.), Rohmetalle (519,204 R.), Ge⸗

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