1871 / 37 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Michtamtliches. Preußen. Berlin, 3. Februar. Ihre

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Majestät die

Kaiserin⸗Königin war gestern im Barackenlager an⸗ wesend und dinirte bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl, Höchstderen Geburtstag heute im Königlichen Palais im Familienkreise gefeiert wird.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kron⸗ prinzessin besuchte gestern das Barackenlazareth auf dem Tempelhofer Felde.

111“ Das Staats⸗Ministerium trat heute zu einer

Sitzung zusammen.

cDie heutige (20.) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck gegen 11 ½ Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. von Mühler, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Re⸗ gierungs⸗Kommissare. .

Vor Eintritt des Hauses in die Tagesordnung erstattete der Präsident von Forckenbeck folgenden Bericht:

In der Sitzung vom 19. Januar hat dieses Hohe Haus das Prässdium beauftragt, die beschlossene Adresse Seiner Kaiserlichen und Königlichen Majestät zu überreichen. Ueber die Ausführung dieses Auftrages berichte ich wie folgt. 8 ““

Nachdem auf telegraphische Anfrage des Staats⸗Ministeriums in Versailles uns die Anzeige geworden, daß Se. Majestät der Kaiser und König jeder Zeit gern bereit sei, uns in Versailles zu empfangen, traten wir, der erste Vize⸗Präsident des Hauses Herr v. Koeller und ich, begleitet von dem ältesten Büreau⸗Beamten des Hauses, am 23. Januar Abends von hier aus die Reise nach Versailles an, und trafen daselbst auf dem Kriegsschauplatze in Frankreich von allen Mi⸗ litär⸗, Eisenbahn⸗ und Postbehörden, denen ich heerfür von dieser Stelle aus meinen herzlichsten Dank ausspreche, auf das Bereitwil⸗ ligste und Liebenswürdigste unterstützt, am 26. Abends spät ein.

Noch an demselben Tage statteten wir dem Bundeskanzler und Minister⸗Präsidenten Grafen von Bismarck unseren Besuch ab. Bereits am nächsten Tage Nachmittags 2 Uhr wurde uns zur Ausführung unseres Auftrages Audienz von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige in einem Saale des Präfekturgebäudes zu Ver⸗ sailles in Gegenwart des Ober⸗Hofmarschalls Grafen Pückler, des Hofmarschalls Grafen Perponcher, so wie des Flügel⸗Adjutanten Obersten von Loucadou ertheilt. 3

Der Bundeskanzler und Minister⸗Präsident Graf Bismarck hat mich ausdrücklich beauftragt, dem Hause sein lebhaftes Bedauern aus⸗ zudrücken, daß er der Audienz nicht habe beiwohnen können. Die aber am 27. fortwährend schwebenden Verhandlungen über die Kapitulation von Paris und den Waffenstillstand hätten es ihm

unmöglich gemacht. Ich richtete in der Audienz an Seine Majestät den Kaiser und

König die allerunterthänigste Bitte, in Ausführung meines Auftrages die Adresse verlesen und dann überreichen zu dürfen, verlas nach er⸗ theilter Erlaubniß die Adresse und überreichte dieselbe Seiner Majestät.

Allerhöchstdieselben sagten darauf in einer vollständig frei und äußerst warm gehaltenen längeren Anrede ungefähr Folgendes:

»Für die Mir so eben vorgetragene Adresse ersuche ich Sie, meine Herren, dem Hause der Abgeordneten Meinen herzlichsten und leb⸗ haftesten Dank auszusprechen.

Gewaltige, großartige Ereignisse haben wir erlebt, in deren Folge ich Mich, aufgefordert von den Fürsten und freien Städten Deutsch⸗ lands, bewogen gefühlt habe, die Kaiserwürde in dem neu erstandenen Deutschen Reiche anzunehmen.

Der Himmel hat in der beim Ausbruche des jetzigen Krieges so glänzend dargethanen Einigkeit der deutschen Volksstämme, in den groß⸗ artigen folgeschweren Ereignissen der letzten Zeit einen so deutlichen Fingerzeig gegeben, daß der so lange gepflegte und gehegte Wunsch des Deutschen Volkes, ein einiges und kräftiges Deutsches Reich wieder erstehen zu sehen, seiner Erfüllung zugeführt werden müsse, daß Ich als der Herrscher über ein Volk, welchem die Geschichte die Aufgabe gestellt, die Interessen und das Wohlergehen des weiteren Deutschen Vaterlandes wie seine eigenen zu betrachten, dessen Fürsten alle stets diese Aufgabe im Auge gehabt, geglaubt habe, dem an Mich er⸗ gangenen Rufe Folge leisten zu müssen.

Ich flehe zu Gott, daß es Mir und Meinen Nachfolgern vergönnt sein möge, das neu erstandene Reich blühend, stark und doch zu einem Reiche des Friedens zu machen.

Wenn gleich in diesem Augenblicke ein Hoffnungsschimmer vor⸗ handen, daß der schwere blut'ge Kampf, zu welchem das Deutsche Volk durch einen ungerechtfertigten frivolen Angriff eines unruhigen

RNachbarn getrieben worden, vielleicht bald beendigt werden kann, so

muß Ich doch bemerken, daß es bis jetzt nur eine Hoffnung ist, un daß möglicherweise der Nation noch große Opfer an Blut und Gut bevorstehen, wenn der Kampf weiter fortgesetzt werden muß.

Aber Ich bin voll Vertrauen, daß wir zu einem dauernden und durch die Sicherstellung der Grenzen vor neuen Angriffen schützenden Frieden gelangen werden.

Die Leistungen der Armeen, die Opferwilligkeit des ganzen Volkes sind über alles Lob erhaben, und Ich kann derselben nur mit tiefer Rührung und dankerfülltem Herzen gedenken. Seien Sie, meine Herren, auch in dieser Richtung bei dem Abgeordnetenhause Mein Dolmetscher.⸗

So lauteten dem wesentlichen Inhalte nach die, ich wiederhole es, vollständig frei gesprochenen Worte Sr. Majestät. Diese Worte wurden am 27. Nachmittags 2 Uhr gesprochen. Am 28. Abends

spät wurde die Kapitulation von Paris unterzeichnet. 1 Ich fordere Sie, meine Herren, alle auf, einzustimmen in den

Ruf: 8 Se. Majestät der Kaiser und König lebe hoch!

Beim Schluß des Blattes begann die Berathung über den ersten Gegenstand der Tagesordnung: Bericht der dreizehn⸗ ten Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Uebertragung der Verwaltung und Beaufsichtigung des Volksschulwesens in der Provinz Hannover von den Kon⸗ sistorien auf die Landdrosteien und das Provinzial⸗Schul⸗

Aus den Hauptquartieren in Versailles, 29. Januar.

In Folge der am gestrigen Tage abgeschlossenen Kapitulation sind heute die Forts von Paris von den deutschen Truppen besetzt worden. Auf dem Mont Valbsrien hatte die französische Besatzung ihren Abzug bis heute Morgen 9 Uhr bewerkstelligt. Zwischen 10 und 11 Uhr postirte sich eine große Anzahl von Geschützen der 5. Corps⸗Artillerie, die ganze Artillerie aus Ver⸗ sailles und den nächsten Umgebungen in einer Stellung zwischen Suresnes und Malmaison am Fuße des Bergkegels, auf dem die Citadelle gelegen ist. Die 10. Infanterie⸗Division (General von Schmidt) rückte in Gefechts⸗Ordnung an denselben Punkt, um den während des letzten Ausfallgefechtes noch heftig ge⸗ stritten worden war. Die Division schickte dann einen Theil ihrer Truppen, das 46. Regiment, mit klingendem Spiel, zur Besetzung der Bergfeste vor. Als die Truppen oben angekommen, wurde sofort die preußische Fahne aufgehißt. Lauter Hurrah⸗ ruf begrüßte sie, als sie sich in der Luft entfaltete. In ähn⸗ licher Weise geschah die Besitzergreifung der anderen Südforts: Issy, Vanves, Montrouge, Jvry und Bicétre. Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Majestät beobachtete die Okkupation von den Höhen vor Clamart, wohin sich Allerhöchstdieselben zu Wagen begeben hatten. 1

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz be⸗ suchte heute die Batterie von St. Cloud und vertheilte an Offi⸗ ziere und Mannschaften die Ehrenzeichen des Eisernen Kreuzes.

In Fort Issy traf man die Arbeiten vollständig zerstört, die Kasematten derartig mitgenommen, daß sie den Besatzungen nicht mehr als Wohnräume dienen können. Die mit der Be⸗ wachung des Forts beauftragten Artilleristen werden sich provi⸗ sorisch mit Erdhütten begnügen müssen, bis die Errichtung von Holzbaracken dem Mangel wettersicherer Baulichkeiten abgehol⸗ fen haben wird. Das artilleristische Material, das man vor⸗ fand, war derartig zerstört, daß die Franzosen jedenfalls mit demselben nicht mehr lange an eine Vertheidigung hätten denken können. Die inneren Räume des Mont Va⸗ lérien zeigten die größte Verwahrlosung. In den Ka⸗ sernen hatte sich der Schmutz in ekelerregender Weise angehäuft.

Die Zahl der Geschütze, die im Fort Valérien vorgefunden wurden, beläuft sich auf gegen 100; sie sind meistens un⸗ versehrt; nur haben die abziehenden Truppen von den gezogenen Kanonen die Verschlüsse mitgenommen. Zur Uebergabe der Forts befand sich beim Einrücken der Preußen ein französischer Stabsoffizier an Ort und Stelle. Die Zahl der in Vanves und Montrouge zurückgelassenen Kanonen beläuft sich für jedes Fort auf 60 bis 80, darunter viele von altem Kaliber. In Montrouge traf die französische Besatzung, die zum großen Theil aus Marinesoldaten bestand, noch mit den preußischen Soldaten zusammen. Die Franzosen gaben ihrer Stimmung dahin Aus⸗ druck, daß sie seit lange die Beendigung des Kampfes herbei⸗ gewünscht hätten. 1 8

Die Wiederverproviantirung von Paris beginnt schon morgen. Auf Bitten des Gouvernements wird eine deutsche Kolonne von 3 400 Wagen in die Stadt eingelassen werden, um bei der Zufuhr von Lebensmitteln ihre Dienste zu leisten. Der Bevölkerung der Stadt sind 10 nach Paris führende Straßen eingeräumt worden, deren sie sich zur Heranschaffung

der Provisionen bedienen

greifen.

Die Abgeordneten stimmten lebhaft in diesen Hochruf ein.

Den dabei betheiligten Agenten,

wie ihrem Personal sind Sauf⸗Conduits ausgestellt, welche das Gouvernement ihnen überliefert und die deutschen Militärbehör⸗ en kontrasigniren. Auf jeder der 10 Etappen wird ein Stabs⸗ offizier mit der Kontrolle des Ravitaillements betraut. Nach besonderer Uebereinkunft ist die Zeit, in welcher die Franzosen die ihnen angewiesenen Zufuhrstraßen zu benutzen haben, auf die Stunden von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends beschränkt.

Aus Bordeaux wird gemeldet, daß ein französisches Schiff, der »Lafayette«, Kapitän Roussan, mit einer Ladung von Waffen und Munition aus New⸗York eingetroffen ist. An Bord dieses Schiffes befand sich General Beauregard, Abkömm⸗ ling einer in Luisiana angesiedelten alt⸗französischen Adels⸗ familie. Er war General beim amerikanischen Südheer und

kehrt jetzt nach Frankreich zurück, um hier die Waffen zu er⸗ 8 8b 8 8 1 .

Die zwischen dem Grafen von Bismarck und Jules Favre

unter dem 28. Januar zu Versailles abgeschlossene Konven⸗

tion, deren französischer Urtext in der gestrigen Nummer des „Staats⸗Anzeigers« (Nr. 36 vom 2. d. Mts.) veröffentlicht ist, setzt sich ihrem wesentlichen Inhalte nach aus folgenden Punkten zusammen:

Der erste Artikel behandelt die Vereinbarung des Waffen⸗ stillstandes selbst, dessen Beginn, Dauer und Ablauf, sowie die für die einzelnen Heere gezogenen Demarkationslinien. Ersterer umfaßt in gleicher Weise die zu Lande wie zur See sich gegen⸗ übergetretenen Streitkräfte, beginnt für Paris mit dem Tage der Unterzeichnung, für die Provinzen innerhalb drei Tagen und hat eine Dauer von ein und zwanzig Tagen, so daß er im Falle der Nichtverlängerung mit dem 19. Februar, Mittags, zu Ende geht. Während dieses Zeitraums behalten beide kriegführenden Theile die zur Zeit besetzten Positionen inne und zwar so, daß die vereinbarte Demarkations⸗ linie von Pont l'Evêque (Calvados) zwischen Briouze und Fromentel hindurch nach Ligniêères’ (Mayenne) geht, von dort der Grenze zwischen diesem Departement und denen der Orne und der Sarthe bis Morannes folgt und dann östlich bis Quaré les Tombes zieht, wo die Departements Niêvre und Yonne mit Côte d'Or sich berühren. Die bis hier gezogene Demarkationslinie läßt die Departements Sarthe, Indre et Loire, Loir et Cher, Loiret, Yonne in vorläufigem Besitze der deutschen Waffen, während deren weitere Feststellung von Quaré les Tombes ab durch die Cöôte d'Or, Doubs und Jura unter Berücksichtigung der momentanen milltärischen Verhältnisse auf dem südöstlichen Kriegsschauplatze vorbehalten bleibt, so jedoch, daß die Demar⸗ kationslinie jedenfalls die drei genannten Departements von Westen nach Osten durchschneiden und den Norden aller drei in deutschem, den Süden derselben in französischem Be⸗ sitze lassen muß. Die Festungen Langres und Givet werden im Umkreise von zehn Kilometer, die Halbinsel, auf welcher Havre liegt, durch eine Linie von Etretat auf St. Romain von deutschen Truppen frei gelassen. Die militärischen Operationen in den Departements Coôte d'Or, Doubs und Jura, sowie die Belagerung von Belfort nehmen vorläufigen Fortgang. Für die Operationen zur See bildet der Meridian von Dünkirchen die Grenzlinie.

Jeder der beiden kriegführenden Theile erhält die Berechti⸗ gung, in dem von ihm besetzten Territorium seine Autorität mit allen den Militär⸗Befehlshabern nothwendig erscheinenden Mitteln aufrecht zu erhalten.

Artikel 2 bezeichnet als Zweck des Waffenstillstandes, die Berufung einer gewählten Versammlung, welche sich über die Fortdauer des Krieges oder über die Bedingungen, unter denen Frieden zu schließen, frei auszusprechen haben wird. Diese Versammlung, deren Erwählung und Zustandekommen die deutschen Befehlshaber Vorschub leisten werden, soll in Bordeaux zusammentreten.

Artikel 3 betrifft die Uebergabe der sämmtlichen Befestigungen, welche den Außenwerken um die Hauptstadt zuzuzählen sind, und zwar mit deren gesammten Kriegsmaterial; zwischen der Enceinte der Stadt und der Vorpostenlinie der deutschen Cer⸗ nirungstruppen bleibt das Terrain von beiden Theilen unbe⸗ setzt. Die folgenden Paragraphen bestimmen, daß die Stadt Paris während der Dauer des Waffenstillstandes von der deutschen Armee nicht betreten werden soll und daß die Stadtenceinte desarmirt und die Laffeten der dort bisher aufgestellten Geschütze der deutschen Heeresleitung über⸗ geben werden. Ferner setzen dieselben fest, daß die Besatzung der Hauptstadt (Linie, Mobilgarden und Marine) als Kriegsgefangene vorläufig in der Stadt bleiben, demnach ihre Waffen abzulegen und zu Ende des Waffenstillstandes sich der deutschen Armee als kriegsgefangen zu stellen haben, falls der Friede bis dahin nicht definitiv zu Stande gekommen ist. Die Nationalgarde übernimmt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Stadt;; alle Freischützenbataillone sind sofort aufzulösen. Die Ver⸗

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proviantirung von Paris wird in den Artikeln 8 und 9 in be⸗- grenztem Umfange gestattet, sobald die Forts übergeben sind und die Entwaffnung der Enceinte und der Armee erfolgt ist. Die letzten Abschnitte der Konvention bestimmen für die Stadt Paris eine städtische Kontribution von 200 Millionen Francs, verbieten die Wegführung aller öffentlichen Werthe aus der Stadt, sowie die Einfuhr von Kriegsmaterial in die⸗ selbe, ordnen die Auswechselung der deutschen Gefangenen gegen die gleiche Zahl französischer an und regeln den vorläufig ge⸗ statteten brieflichen Verkehr zwischen der Hauptstadt und den Departements.

Ein besonderer Passus der Konvention (Arr. 10) enthält ge⸗ naue Bestimmungen bezüglich des Aus⸗ und Einpassirens Frem⸗ der aus und in Paris und setzt fest, daß die Cirkulation der Per⸗ sonen nur mittelst eines mit deutschem Visum versehenen französi⸗ schen Erlaubnißscheins und selbst dann nur von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends gestattet ist.

Abgesehen von dieser Bestimmung lassen die Verhältnisse der französischen Hauptstadt wie die Sicherung der deutschen Truppenstellungen zur Zeit noch gleicher Weise wie bisher die größte Vorsicht und Strenge in Ausstellung von Legitimations⸗ papieren und der Behandlung von Reisenden nach dem Haupt⸗ eßtenr und den Truppenaufstellungen um Paris geboten erachten.

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Weiter liegen vom Kriegsschauplatze folgende Nachri en vor:

Alengon, 18. Januar. Gestern ist den Truppen hier der folgende Corpsbefehl bekannt gemacht worden:

»Das XIII. Armee⸗Corps, mit der ihm zugetheilten 4. Kapallerie⸗ Division und 12. Kavallerie⸗Brigade, hat in 12 Tagen ohne Ruhe⸗ tag den Feind vor sich hergetrieben, mindestens 2 feindliche Divisionen zertrümmert, über 6000 Gefangene gemacht und ein reiches Kriegs⸗ material erbeutet. Tiefer Schnee, Glatteis, ein überaus schwieriges, seit Monaten für einen zähen Widerstand vorbereitetes Terrain er⸗ schwerte die Operationen. Mit der am heutigen Tage erfolgten Ein⸗ nahme von Alengon ist ein Abschnitt in den Operationen erreicht. Ich benutze mit Freude diese Gelegenheit, an alle Truppentheile meine vollste Anerkennung für ihre Ausdauer, Tapferkeit und Mannszucht auszusprechen. Sollten erneute Anforderungen an uns gestellt werden, so bin ich gewiß, daß wir sie wie bisher erfüllen und den Feind, dem wir noch nie einen Zoll breit gewichen sind, schlagen werden, wo e uns entgegentritt. Der kommandirende General Friedrich Franz.

Darmstadt, 1. Februar. Se. Königliche Hoheit der Großherzog empfing über das Gefecht bei Blois (Viennes) noch folgendes Telegramm:

Orleans, 31. Januar, Morgens 9 Uhr 50 Min. Gefechte bei Blois am 28. Januar vom 2. Jäger⸗Bataillon Lieutenant Becker schwer verwundet und gefangen, 7 Mann verwundet, 48 vermißt, dabei auch Verwundete.

8 Ludwig, Prinz von Hessen. München, 2. Februar. (W. T. B.)

Nach einem Telegramm an das hiesige Ministerium de auswärtigen Angelegenheiten wurden die französischen Solda⸗ ten, die bisher über die schweizer Grenze getreten sind, auf die Stadt Bern, sowie auf die Kantone Bern, Freyburg und Genf vertheilt. Der Uebertritt findet bei Verrieres und Jougue statt. Bern, 2. Februar. (W. T. B.)

General Manteuffel ist den abziehenden Franzosen gege die Schweizer Grenze nachgerückt. Gestern traten 25,000 Mann mit 180 Kanonen und 400 Pferden nebst einer Masse Armee⸗ fuhrwerke über. Neuenburg ist mit Flüchtigen, Kranken und Verwundeten überfüllt, welche letztere in Kirchen unter⸗ gebracht sind. 8

Nach einer dem »Berner Bund« zugegangenen Mittheilung hat gestern Nachmittag bei Chateau de Joux (am Doubs, süd⸗ lich von Pontarlier) noch ein Angriff der Deutschen auf fran⸗ zösische Truppentheile stattgefunden. 8 1

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Französischerseits sind vom Kriegsschauplatz folgende Nachrichten eingegangen: 8 Bordeaux, 1. Februar. (W. T. B.) Gambetta hat am 31. Januar an Jules Favre ein Tele⸗ gramm gerichtet, in welchem es heißt: Der in Ihrem Telegramm vollständig unerwähnt gebliebene unerklärliche Aufschub, wel⸗ cher für den Eintritt der Wirkungen des Waffenstillstandes für Belfort und die Departements Cöte d'or, Doubs und Jura stipulirt ist, hat schwere Verwicklungen im Osten hervor⸗ gebracht. Die preußischen Generale setzen ihre Operationen fort, ohne den Waffenstillstand zu berücksichtigen. Der Kriegs⸗Minister hatte den in Ihrer Depesche ent⸗ haltenen Anweisungen vollen Glauben geschenkt und daher angeordnet, daß sämmtliche Führer der französischen Corps den Waffenstillstand in Kraft treten lassen sollten. Hiernach