1871 / 39 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1 1“ erg. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Juli 1871 ab fünkzehn. 4) Zur Theilnahme an der Wahl der Mäglie er sind diejenigen im § 3, Abs. 1, des Gesetzes vom 24. Fe⸗ bruar 1870 bezeichneten Kaufleute und Gesellschaften berechtigt, deren Geschäfte in den Klassen A I. oder A II. der Gewerbesteuer vom veranlagt sind. 5) Die im Bezirke der Handelskammer den ergbau treibenden Alleineigen hümer oder Pächter eines Berg⸗ werks, Gewerkschaften und in anderer Form organisirten Gesell⸗ schaften (§. 4 des Gesetzes vom 24. Februar 1870) sind zur Theil⸗ nahme an der Wahl der Mitglieder berechtigt, insoweit die Jahres⸗ produktion einen Werth von zweitausend Thalern erreicht. 6) Der Bezirk der Handelskammer bildet zum Zwecke der Wahl der Mit⸗ lieder 85 engere Bezirke in der Art, daß die Betheiligten a) des aader ses Archen neun, b) des Kreises Düren sechs, Mitglieder wählen.

XV. Die Handelskammer zu Trier betreffend: 1) Der die Stadt und den Landkreis Trier, sowie die Kreise Bitburg, Saar⸗ burg und Wittlich umfassende Bezirk der Handelskammer bleibt bis auf Weiteres unverändert. 2) Die Handelskammer behält ihren Sitz in der Stadt Trier. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt wie bisher zwölf. 4) Die im Bezirke der Handelskammer den Bergbau treiden⸗ den Alleineigenthümer oder Pächter eines Bergwerks, Gewerkschaften und in anderer Form organisirten Gesellschaften 4 des Gesetzes vom 24. Februar 1870) sind zur Theilnahme an der Wahl der Mit⸗

lieder berechtigt, insoweit die Jahresproduktion einen Werth von weitausend Thalern erreicht. 5) Der Bezirk der Fecdehslganne. bleibt zum Zwecke der Wahl der Mitglieder in fünf engere Bezirke eingetheilt in der Art, daß die Betheiligten des Stadtkreises Trier acht Mitglieder, die jedes der vier anderen Kreise ein Mitglied

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wählen. 88 XVI. Die Handelskammer zu Eupen betreffend:

1) Der den Kreis Eupen umfassende Bezirk der Handelskammer bleibt unverändert. 2) Die Handelskammer behält ihren Sitz in der Stadt Eupen. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Juli 1871 ab zehn. 4) Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder sind die⸗ jenigen im §. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 24. Februar 1870 bezeichne⸗ ten Kaufleute und Gesellschaften berechtigt, deren Geschäfte in den Klassen AI. oder AII. der Gewerbesteuer vom Handel veranlagt sind. 5) Die im Bezirke der Handelskammer den Bergbau treibenden Allein⸗ eigenthümer oder Pächter eines Bergwerks, Gewerkschaften und in anderer Form organisirten Gesellschaften (§. 4 des Gesetzes vom 24. Februar 1870) sind zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder berechtigt, insoweit die Jahresproduktion einen Werth von zweitausend Thalern erreicht.

XVII. Die Jaö Neuß betreffend: 1) Der die Bürgermeisterei Neuß umfassende Bezirk der Handelskammer bleibt unverändert. 2) Die Handelskammer behält ihren Sitz in der Stadt Neuß. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Juli 1871 ab zehn. 4) Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder sind diejenigen, im 8 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 24. Februar 1870 bezeichneten Kauf⸗ eute und Gesellschaften berechtigt, deren Geschäfte in den Klassen AI. oder A. II. der Gewerbesteuer veranlagt sind.

XVIII. Die Handelskammer zu Saarbrücken be⸗ treffend: 1) Der den Kreis Saarbrücken umfassende Bezirk der Han⸗ delskammer bleibt bis auf Weiteres unverändert. 2) Die Handels⸗ kammer behält ihren Sitz n der Stadt Saarbrücken. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Juli 1871 ab zwölf.

XIX. Sämmtliche Handelskammern betreffend: 1) In der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 1871 erfolgt behufs ander⸗ weiter Einrichtung der Handelskammern eine Neuwahl sämmtlicher Mitglieder nach Maßgabe des Gesetzes vom 24. Februar 1870. 2) Die neu Gewählten treten vom 1. Juli 1871 ab an Stelle der früher gewählten, mit diesem Termine ausscheidenden Mitglieder und Stell⸗ vertreter in Funktion 3) Im Uebrigen treten von demselben Zeit⸗ punkte ab die über die Verfassungen und Einrichtungen der Handels⸗ kammern früher ergangenen Bestimmungen außer Kraft. ““

Berlin, den 15. Dezember 1870.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

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Nichtamtliches.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. Februar. Die Prin⸗ zessin Leopoldine, Herzogin von Coburg, wurde im Laufe des heutigen Vormittags mit den heil. Sterbesakramenten versehen. Ihr Zustand wird als ein hoffnungsloser bezeichnet.

„— 5. Februar. Die amtliche »Wiener Zeitung« ent⸗ hält ein Kaiserliches Handschreiben an die Wittwe des jüngst verstorbenen Ministers Eötvös, welches den tiefen Schmerz des Kaisers über den dem Vaterlande wie dem Kaiser so empfindlichen Verlust ausdrückt und gleichzeitig mit den aner⸗ ööcen Worten der Verdienste des Dahingeschiedenen ge⸗ enkt.

Pesth, 4. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Delegation des Reichsraths wurde über die Uebertragung der Schuld von 80 Millionen in die Bücher der Staatsschulden⸗ kasse berathen. Die Delegation nahm die erste Resolution des Ausschusses an, nach welcher zunächst Kenntniß genommen wird von der Erklärung des gemeinsamen Ministeriums, daß durch eine lediglich administrative Verfügung der Uebertra⸗ sung der Bankschuld in die Bücher der Staatsschuldenkasse

in Präjudiz geschaffen werden konnte; die Delegation

beschließt ihrerseits, daß ein derartig administrative Akt überhaupt kein Präjudiz schaffen könne. Von der zweiten

Resolution wurde der erste Absatz angenommen, derselbe pegt. 5 .

Die vom Ministerium angegebenen Motive rechtfertigen stattgehabte Uebertragung nicht. Abgelehnt wurde der zweit Absatz der Resolution, welcher das Befremden der Delegation darüber ausdrückt, daß die Uebertragung doch stattgefunden habe, obwohl das österreichische Ministerium und die Staats schulden⸗Kontrollkommisston sich dagegen ausgesprochen haben

Die gestrige Berathung der beiden Ausgleichs Kommissionen dauerte bis 10 Uhr Nachts. Ungarn ha bei der Gagen⸗Erhöhung nachgegeben, deren Ablehnung be schlossen wurde, und theilweise auch bei der Militärgrenze, für welche nur 200,000 Gulden eingestellt wurden. Oesterreichischer⸗ seits wurde beschlossen, die geänderte Materialdeponirung als Hauptbestandtheil der ungarischerseits bewilligten Territorial divisionen zu genehmigen gegen Zugeständnisse bei den übrigen Posten. Heute wird die ungarische Antwort erwartet.

Niederlande. Haag, 3. Februar. Herr Vanlansberge bisher Kabinets⸗Chef im Ministerium des Auswärtigen, ist zum interimistischen Vertreter der Niederlande in London er nannt worden.

Belgien. Brüssel, 4. Februar. In der heutigen Sitzung der Repräsentantenkammer äußerte der Conseilspräsiden Baron Anethan, obgleich er keine offizielle Benachrichtigung aus Paris erhalten habe, so wisse er doch, daß das Elend da selbst sehr groß sei. Er glaube, daß es nöthiger sei, Lebens mittel nach Paris zu senden, als Geld, und er habe zu diesem Behufe für nothleidende Belgier in Paris einen Kredit bei de belgischen Gesandtschaft daselbst eröffnet. Ein Hülfskomite von Senatoren und Deputirten habe ebenfalls schon Maßregeln zu Linderung der Noth getroffen. Es habe die deutsche Behörd ersucht, der Wiederherstellung der direkten Eisenbahnverbindung

förderlich zu sein, und sei günstig beschieden worden. Es hoffe,

daß die direkte Verbindung demnächst wiederhergestellt sein werde.

5. Februar. In der Angelegenheit des Compagnie des Bassins houillers wurde gestern der eprä sentantenkammer von der Regierung eine neu Proposition vorgelegt, weshalb die weitere Berathung der An gelegenheit vertagt wurde. .

Großbritannien und Irland. London, 5. Februar (W. T. B.) Dem „Observer« zufolge ist der Plan der Regie rung für die Militärreorganisation viel umfassender, als man erwartet hatte. 8

Aus Versailles geht die Meldung hier ein, daß Deutsch land durch den Friedensabschluß mit Frankreich nicht beabsich tige, irgend welchen Besitz in Indien, Asten oder in den trans atlantischen Landen zu erwerben.

Frankreich. Paris, 2. Februar. Die Mitglieder der pariser Regierung werden sich am 10. Februar nach Bordeaux be⸗ um der Nationalversammlung Rechenschaft abzulegen.

eneral Trochu hat jede Kandidatur zur Konstituante abge⸗ lehnt. 914 in Paris befindliche deutsche Kriegsgefangene sind

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gegen eine gleiche Anzahl französischer ausgewechselt worden. 8 In einer Rote des »Journal officiel« wird konstatirt,

daß Favre die Verhandlungen in Versailles im vollsten Ein⸗ vernehmen mit den übrigen Mitgliedern der Regierung, und mit Instruktionen derselben versehen, geführt hat. eneral Vinoy habe ebenfalls den betreffenden Berathungen des Ver⸗ theidigungsrathes beigewohnt. Ferner wurde amtlich mitge

theilt, daß Jules Simon sich zur Ausführung der Konvention vom 28. Januar und zur Vorbereitung des Zusammentrittes

der Konstituante nach Bordeaux begeben habe. General Leflo hat an die Armee eine Proklamation erlassen, in welcher es

beißt: Ihr habt Paris so lange vertheidigt, als noch ein Stück

Brod vorhanden war. Jetzt habt Ihr neue Pflichten. Gebe ein Beispiel der Disziplin, der guten Haltung und des Ge horsams. 8 Das »Journal officiel« meldete am 27. Januar:. So lange die Regierung auf die Ankunst einer Hülfsarmee zählen konnte, war es ihre Pflicht, nichts zu vernachlässigen, um die Vertheidigung von Paris zu verlängern. In diesem Augenblick sind unsere Armeen, obgleich sie noch aufrecht dastehen, vom Kriegsglück zurückgeworfen worden, die eine unter die Mauern von Lille, die andere über Laval hinaus. Die dritte Armee operirt an den Ost⸗ grenzen. Wir haben also jede Hoffnung verloren, daß sie sich uns nähern koͤnnen, und der Stand unserer Subsistenzmittel gestattet uns nicht, noch länge, zu warten. Unter diesen Umständen war es die absolute Pflicht der Regierung, zu unterhandeln. ie Unterhandlungen finden in diesem Augenblicke statt. Alle Welt be⸗

greift, daß wir die Einzelheiten nicht ohne ernste Unbequemlichkeiten

andeuten können. Wir hoffen, sie morgen veröffentlichen zu können.

Wir können indessen schon heute sagen, daß das Prinzip der nationalen

Souveränetät durch die sofortige Vereinigung einer Nationalversamm⸗

lung sicher gestellt werden, daß während dieses Waffenstillstandes die

deutsche Armee die Forts besetzen, aber in das Innere von Paris nicht einmarschiren wird, daß wir unsere Nationalgarde und eine Division der Armee intakt bewahren und daß keiner unserer Soldaten außer⸗ halb des Territoriums gebracht werden wird.

Havre, 4. Februar. Nach Berichten von Reisenden, welche Paris am 2. d. verlassen haben, war am 2. d. kein Transport mit Lebensmitteln von außen her angekommen. In Paris herrscht Ruhe. Heute werden bedeutende Transporte

mit Lebensmitteln erwartet. Seit dem 28. v. M. sind sämmt⸗

iche Journale von Paris ausgeblieben. Die französische Re⸗ gierung übermittelt keine Nachrichten. .“

Brüssel, 4. Februar. Nach hier eingegangenen Berichten

8 aus Paris verlangen bereits 70,000 Personen die Stadt zu verlassen. Einer Privatdepesche des »Gaulois« aus Bor⸗

eaux zufolge haben mehrere Präfekten Gambetta ihre De⸗

mission eingereicht. In mehreren Städten haben die Behörden sich geweigert, Gambetta's Dekrete anschlagen zu lassen. -

(W. T. B.) Das in Brüssel am 5. Februar ein⸗

Perosene »Journal des Débats« vom 2. d. M. enthält einen

rtikel, welcher ausführt, daß die Republik für Frankreich

icht lebensfähig sei und daß die einzige Hoffnung des Landes

auf der Familie Orleans beruhe.

Anderen dort eingetroffenen Nachrichten zufolge hat auch

zi h in Douai einen Protest gegen die durch

31. Januar aufgestellte Nichtwählbarkeit ge⸗

wisser Kategorien erlassen und sich dahin ausgesprochen, daß

nichts destoweniger alle Stimmen, die regelmäßig abgegeben

werden, als gültig betrachtet werden sollen.

Wie aus Paris gemeldet wird, ist die Kandidatenliste ür das Seine⸗Departement bereits dort angeschlagen. Die Namen ämmtlicher Regierungsmitglieder, mit Ausnahme Gambetta'’s, figuriren in derselben. Den Dispositionen der Wähler zufolge

scheint diese Liste auf eine sehr große Majorität rechnen zu

öͤnnen.

Gambetta hat von Bordeaux eine Proklamation erlassen, welche alle Personen, die seit 1851 ein höheres Amt bekleidet oder als Regierungs⸗Kandidaten im »Moniteur⸗ gestanden haben, oder deren Wahl von einem Präfekten jemals empfoh⸗ en, von der Waͤhlbarkeit ausschließt, zur Förderung der Wahl

Scolcher auffordert, weiche den Krieg bis zum Aeußersten wollen,

und mit dem dreimaligen Ruf »Zu den Waffen«⸗ schließt. Graf Bismarck hat dagegen in folgendem Telegramm an Gambetta protestirt: Im Namen der durch die Waffenstillstands⸗Konvention verbürgten Freiheit der Wahlen erhebe ich Einspruch gegen die von Ihnen erlassenen Verfügungen, welche zahlreiche Kategorien ranzösischer Bürger des Rechts v in die Versammlung gewählt zu werden. Durch Wahlen, die unter der Herrschaft

der Unterdrückung und der Willkür stattfinden, können die Rechte nicht erworben werden, welche die Waffenstillstands⸗

Konvention freigewählten Abgeordneten zuerkennt. Eine längere Note ähnlichen Inhalts ging gleichzeitig an

Jules Favre ab, der durch Zusage der Aufhebung jener

Beschränkungen der Wahlfreiheit sie heute beantwortet hat.

5. Februar. Die Zweiköpfigkeit der französischen

Regierung scheint dazu dienen zu sollen, daß Konven⸗ tionen, von dem Pariser Theil abgeschlossen, von dem in

Bordeaux aber nicht gehalten werden. Nach der Konvention sind nur mit einer freigewählten Versammlung Friedens⸗ verhandlungen in Aussicht genommen; eine unter Diktatur

Gambetta's nach Belieben zusammengesetzte hätte dazu keinen Veruf. Jules Favre hat im Namen der Pariser Regierun

in einem an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben si in folgenden Ausdrücken gegen das Gambetta'’sche Cirkular er⸗ klärt: In den Verhandlungen über die Konvention habe von keinerlei Beschränkung des Wahlrechts die Rede sein können. Das Land wolle frei wählen. Wenn die Delegation in Bor⸗ deaux wirklich ein die Wählbarkeit beschränkendes Dekret er⸗ lassen habe, wovon er noch nichts wisse, werde die Regierung der Nationalvertheidigung dasselbe zuverlässig aufheben. Wahr⸗ scheinlich wird die Verwirrung sich nur durch Aufschiebung der Wahlen lösen lassen. Bordeaux, 3. Februar. (W. T. B.) Gambetta hat die instruyrt, den Maires die formellsten des Wahlbeschränkungsdekretes vom

Nach einer Verfügun

welche Namen von na der Wählbarkeit ausgeschlosse⸗

nen Kandidaten enthalten, Gültigkeit behalten für diejenigen,

außerdem auf demselben verzeichneten Kandidaten, welche wͤähl⸗

bar sind. Aus Lyon wird von einer dort heute stattgehab⸗ ten Arbeiter⸗Demonstration für die Kommune und den Krieg berichtet. Die Menge zerstreute sich nach einer beruhigenden Ansprache des Präfekten. 6 1“

Die Regierung veröffentlicht eine Depesche des Generals Billot aus Nyon Perrache vom 3. d. Der General meldet, daß er, nachdem er den Rückzug der Ostarmee in Gemäßheit der ihm vom General Clinchant ertheilten Befehle gedeckt hätte, sich mit der Zustimmung des letzteren der Internirung ent⸗ zogen habe, um in Bordeaux der Regierung Bericht erstatten zu können. Das XVIII. Corps und die Reserve haben am 1. d. bei La Cluse und Roye und Fort Youx tapfer gekämpft. Der Mangel an Lebensmitteln und Munition und die in Folge des Waffenstillstandes angezeigten Bewegungen habe den General bestimmt, den Rückzug zu befehlen, der sich nach der Schweiz vollzogen habe. Einige isolirte Corps, denen er volle Freiheit der Bewegung gegeben, hätten sich nach Gex zurückziehen können.

Bordeaux, 4. Februar. (W. T. B.) Die hiesige Re⸗ gierungsdelegation veröffentlicht die nachstehende Depesche Favre's an Gambetta aus Versailles vom 2. d. Mts. Fagvre schreibt: Die Schwiekigkeiten bei der Ausführung des Waffen⸗ stillstandes entsprangen aus der Unmöglichkeit, regelmäßige Mittheilung zu machen. Wir konnten Ihnen nicht den Text der Konvention und die genauen Angaben über die Demarkationslinie übermitteln. Ich sende Ihnen jetzt den Text, den Sie dien Corps⸗Kommandanten zugehen lassen wollen. Nach Aufführung der bekannten Bedingungen besteht Favre auf Ausführung des Waffenstillstandes und fügt hinzu, Graf Bismarck habe gestern eingewilligt, dem General Manteuffel Vollmachten zu senden, um die Demarkationslinie mit unseren Kommandanten zu regeln. Gambetta möge den französischen Kommandanten gleiche Ordres zufertigen und Favre benachrichtigen, ob es geschehen. Berichtigen Sie hier⸗ nach, fährt die Depesche fort, das, was ich Ihnen zuerst ge⸗ schrieben, nachdem ich mit dem Grafen Moltke konferirt hatte. Man schlägt mir vor, um zu Ende zu kommen, Bitsch und Belfort zu übergeben; dann wolle man die Demarkation fest⸗ stellen. Ich konnte diesen Vorschlag nicht annehmen, obgleich man mir gesagt, daß Belfort sich nicht lange halten könne. Ich habe um die Ermächtigung gebeten, Offiziere zur Aufklärung über die wahre Sachlage in die Festung entsenden zu dürfen und glaube, daß dies nicht verweigert werden wird. Unter den jetzigen Verhältnissen würden die Operationen vor Belfort und in den drei Departements Jura, Cöte d'or und Doubs wieder beginnen, unter Vorbehalt des zu treffenden Abkommens über den Beginn des Waffenstillstandes. Man sagt mir, daß der Kommandant von Langres den Waffenstillstand nicht aner⸗ kennen wolle und eine chiffrirte Depesche verlange. Ich habe seine Chiffre nicht. Senden Sie ihm die Depesche.

Gambetta läßt folgende Mittheilung veröffentlichen:

Bordeaux, 3. Ich empfange aus Versailles vom 3. d. das folgende Telegramm:

Herrn Gambetta in Bordeaux. Im Namen der durch die Waffenstillstands⸗Konvention festgesetzten Wahlfreiheit protestire ich gegen die unter Ihrem Namen getroffenen Bestimmungen, welche zahlreiche Klassen französischer Bürger von dem Rechte, in die Konstituante gewählt zu werden, ausschließt. Wahlen, welche unter einem System willkürlicher Unterdrückung erfol⸗

n, werden nicht diejenigen Rechte erlangen können, welche ie Waffenstillstands⸗Konvention freigewählten zussegns. 8 ismarck.

IZu dem Telegramm macht Gambetta folgenden Zusat.

Wir sagen, daß Preußen zur Befriedigung seines Ehrgeizes auf eine Versammlung rechnete, in welche, Dank der Kürze der Fristen, sowie der materiellen Schwierigkeit jeder Art, Complicen und Begünstiger abgesetzter, mit Preußen verbündeter Dynastien hätten eintreten können. Das von der Delegation der Re⸗ gierung in Bordaux unter dem 31. v. M. erlassene Aus⸗ schließungs⸗Dekret vereitelt diese Hoffnungen. Der Anspruch des preußischen Ministers, sich in die Zusammensetzung einer französischen Volksvertretung einmischen zu können, ist die glänzendste Rechtfertigung der Seitens der Regierung der Re⸗ publik ergriffenen Maßregel. Die gehre wird nicht verloren sein für diejenigen, welche ein Gefühl für die nationale Ehre haben. 8

Unterzeichnet ist die vorstehende Mittheilung von Gam⸗ betta allein.

Wie der »Etoile Belge« erfährt, hat Testelin in einer republikanischen Versammlung sich zu Gunsten des Friedens ausgesprochen und gleichzeitig erklärt, daß er, obwohl er Gambetta befreundet, nun doch jetzt für nöthig halte, demselben Opposition zu machen. 1

Ein Aktenstück der Regierung enthält folgende Mittheilung: Jules Simon, Mitglied der Regierung zu Paris, hat nach Bordeaux die Anzeige eines Wahldekrets überbracht, welches mit dem Seitens der Regierung zu Bordeaux am 31. Januar er⸗ lassenen Wahldekret in einem Punkte nicht uüͤbereinstimmen würde. Die Regierung zu Paris ist seit vier Monaten einge⸗ schlossen, sie ist abgeschnitten von jeder Verbindung mit der