ur Verfügung stellte, und zwar: 26 lange 24⸗Pfünder, 10 kurze 4.Pfünder, 32 12·Pfünder, 3 gezogene Mörser.
Die zum Angriff auf St. Denis nöthigen Vorarbeiten begannen vom 10. Januar an, der Belagerungspark wurde beim Bahnhofe Gonesse angelegt, ein neuer Fuhrenpart von 700 Wagen bei Ecouen aufgestellt, das bereits angefertigte und für den vorliegenden Zweck ausreichende Batterie⸗Baumaterial in Depots bei Arnonville und Montmorency vereinigt.
Um mit dem Batteriebau selbst nicht bis zur Ankunft der Ar⸗ tillerie⸗Festungs⸗Compagnien von Méziêres ꝛc. warten zu müssen, wurden die Emplacements durch Mannschaften der Feldartillerie und durch Pioniere des Garde⸗ und IV. Armee⸗Corps hergestellt. Im Ganzen wurden für diesen Angriff 11 Batterien angelegt. Das Feuer derselben konnte am 21. früh beginnen. Die bei Pont⸗Iblon erbauten Batterien Nr. 19 und 20 sind in den letzten Tagen nach le Bourget vorgeschoben worden, um hierdurch einerseits die Forts de l'Est und Aubervillers zu beschäftigen, andererseits bis hinter die Enceinte von Paris und zwar hauptsächlich nach la Villette Geschosse zu werfen. Das Feuer derselben ist am 24. Morgens eröffnet worden.
Am Schlusse endlich darf wohl erwähnt werden, daß die Königl. sächsischen Festungscompagnien, welche nach einer mehrtägigen anstren⸗
enden Eisenbahnfahrt unmittelbar vorher und zu Anfang der Be⸗ chießung des Avron vor Paris eingetroffen waren, sich sowohl bei dieser, als auch bei den Belagerungsarbeiten vor St. Denls vollstän⸗ dig bewährt haben. Die 2. Compasgnie (Hauptmann v. Wolf) be⸗ dient 6 lange 24⸗Pfünder in der Batterie Nr. 22 gegen St. Denis, die 4. Compagnie (Hauptmann Bucher III.) 8 lange 12-Pfünder in den Batterien Nr. 6 und 8 gegen den Mont Apron und die Forts Rosny und Nogent, und wurde hierbei namentlich der von dem Hauptmann v. Wolf erbauten Batterie Nr. 22 vor allen übrigen bis⸗ her erbauten Batterien besonderes Lob gespendet. Sämmtliche Festungs⸗ compagnien haben daher auch von den Kommandobehörden der Be⸗ lagerungsartillerie allseitige Anerkennungen wegen ihrer Tüchtigkeit nd innern Durchbildung, wie wegen ihrer Leistungen gefunden und aben sich somit binnen Kurzem einen würdigen Platz neben ihren ameraden des XII. (Königl. sächsischen) Armeecorps erworben.
— Franzöoͤsischerseits sind vom Kriegsschauplatz folgende Nachrichten eingegangen: b
Bordeaux, 5. Februar. Ein Dekret vom 4. Februar befiehlt die Vermehrung der Kavallerie⸗Regimenter von 63 auf
75; jedes Regiment soll aus 6 Schwadronen von je 150 Mann bestehen.
8. 6. Februar. (W. T. B.) Etienne Arago ist gestern ier eingetroffen. Eine Depesche des kommandirenden Gene⸗ als des XXV. Armee⸗Corps aus Vierzon vom 5. d. M. neldet, daß er in Gemäßheit der Versailler Konvention das Departement Loir et Cher geräumt und sich bis hinter Vierzon urückgezogen habe, welches neutrales Gebiet bleiben soll. — Aus Toulon, 5. Februar, wird gemeldet, daß zwischen Ban⸗ on und St. Nazaire ein sehr bedeutendes Eisenbahn⸗Unglück urch die Explosion eines mit Pulver beladenen Waggons
stattgefunden hat. Mehrere Personenwagen wurden zertrüm⸗ mert, gegen 60 Personen getödtet und etwa 100 verwundet.
8 Wie aus Lyon gemeldet wird, haben die Preußen Lons le Saulnier am 5. d. Morgens besetzt. “
Lille, 6. Februar. (W. T. B.) “
Eingetroffenen Nachrichten zufolge ist Abbeville heute von reußischen Truppen besetzt worden. — Wie eine Depesche des Präfekten des Somme⸗Departements meldet, ist der Sitz der Präfektur von Abbeville nach Rue verlegt.
Brüssel, 6. Februar. (W. T. B.)
Wie die »Indépendance belge« aus Lyon vom 3. d. meldet, haben sich Garibaldi und die dort befindlichen Gari⸗ baldianer nach Chagny, dem Hauptquartier der Vogesen⸗Armee,
— Aus dem letzten Rapport der Feldpost⸗ pedition der 14. Infanterie⸗ Division an
d General⸗Postamt: Auf der Eisenbahnfahrt von Charleville nach dem Süden kam die Expedition am 11. Januar Abends auf der kleinen Station Vauxhaulles an, woselbst die Nacht über bivouakirt werden mußte (bei circa 15 Grad Kälte), weil die Ausschiffung der Wagen bei den vor⸗ handenen mangelhaften Rampen sehr schwierig war und sich bis in die Nacht hineinzog. Am 12. Marsch nach Brion, am 13. Ruhe daselbst. Am 14. Marsch nach Arc⸗en⸗Barrois, An⸗ kunft daselbst Abends 10 ½ Uhr, weil die Expedition mit der Bagage wegen stattgefundener Vorposten⸗Gefechte unterwegs Aufenthalte hatte. Am 15. Marsch nach Chameroy, am 16. b woselbst am 17. Ruhe. Am 18. Marsch nach Frettes, am 19. nach Vaite, am 20. nach St. Gand, wo die Expedition erst Nachts 2 Uhr eintraf, weil der Uebergang über die von dem Feinde gesprengte Saône⸗ Brücke bei Evreux äußerst zeitraubend und schwierig war. Am 21. Marsch nach Pin, Ankunft Abends 10 Uhr, weil die Ba⸗ gage wegen bedeutender Gefechte in der Nähe dieses Ortes auf der Straße längere Zeit verweilen mußte. Heute Marsch⸗
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bereitschaft anbefohlen. Am 13. d. M., dem Ruhetage in Brion, war die Expedition zum letzten Male bis jetzt in der Lage, den für sie bestimmten Transport mit Feldpostsendungen von Chatillon abholen lassen zu können, von da ab war es nicht möglich, wieder nach Chatillon zu schicken, weil man sich fortwährend vorwärts bewegte und stets in unmittelbarer Nähe bedeutender feindlicher Streitkräfte (von Langres) sich befand. Erst am 17., dem Ruhetage in Longeau, konnte die zufällige Deta⸗ chirung eines militärischen Kommando’'s mit Gefangenen und Verwundeten zur nächsten Eisenbahnstation Vauxhaulles zu postalischen Zwecken ausgebeutet werden. Die aufgelieferte Korrespondenz ist am 13., 17. und 19. dem Feldpostamte des VII. Armee⸗Corps zugefertigt worden, welches die Weiter⸗Ab⸗ weisung nach Chatillon via Rezey vermittelst eines einzurich⸗ tenden Landcourses oder eines besonderen Detachements in Aussicht stellte. Binnen 2 Stunden wird die gegenwärtig vor⸗ liegende Korrespondenz ebenfalls zum Feldpostamte gesandt, welches in Morney liegt. Die Fahrzeuge und Geschirre der Expedition haben in Folge der anstrengenden Märsche und der großen Terrainschwierigkeiten bedeutend gelitten.
— Aus dem letzten Rapporte der Feldpost⸗Expe⸗ dition der 22. Infanterie⸗Division an das General⸗ Postamt. Bis zum 19. Januar bestand Postverbindung mit dem Feldpostamte des XIII. Armee⸗Corps. Von da ab hat jede Verbindung, abgehend wie ankommend, auf Befehl des General⸗Kommandos des ebengenannten Corps abgebrochen werden müssen/ einerseits wegen des raschen Vorgehens der diesseitigen Truppen nach dem Norden zu, andererseits wegen Unsicherheit der zu passirenden Straßen. Am 27. Januar Abends ist der in Chartres angesammelte und telegraphisch nach Evreux dirigirte Transport — bestehend aus 6 Wagen mit 166 Briefsäcken und 33 Geldbeuteln — unter Begleitung eines diesseitigen Beamten hier eingetroffen. Vier Wagen⸗ ladungen mit Päckereien für Offiziere ꝛc. werden morgen fol⸗ gen. Heute den 27. sind die vorhandenen Postsachen dem Postrelais in Rouen zugeführt worden; diese Verbindung wird nach den bereits getroffenen Vorkehrungen bis auf Weiteres
beibehalten werden. Von morgen ab wird die erforderliche
Regelmäßigkeit wieder eintreten. (Die 22. Division hat in⸗ zwischen eine andere Bestimmung erhalten und befindet sich
wieder auf dem Marsche). 8
— Im Hinblick auf den möglichen Eintritt von Ueber⸗ schwemmungen in Folge des plötzlichen Thauwetters und vor⸗ angegangenen starken Schneefalles sind in der eben heraus⸗ gegebenen Nr. 11 des Postamtsblattes die nöthigen Anord⸗ nungen zur thunlichsten Sicherung des Postenganges von dem General⸗Postamte getroffen worden. “
Saale des Gemeinderaths eine Besprechung von Elsässer Wäh⸗ lern über die am 8. d. M. vorzunehmende Abstimmung statt. Man kam überein, nur Elsässer auf die Kandidatenliste zu setzen und es wurden in der Vorwahl außer dem Maire Küß sechs Straßburger, zwei Weißenburger, zwei Schlettstädter und zwei Zaberner gewählt. Das ganze Elsaß wird zwanzig De⸗ putirte in die Konstituante schicken, wovon 11 auf den Nieder⸗ rhein und 9 auf den Oberrhein fallen.
— Die »Straßb. Ztg.“« schreibt gelegentlich der Wahlen: »„Die deutsche Regierung hat einen neuen Beweis ihrer Loya⸗ lität und ihres aufrichtigen Wunsches nach einer Verständigung gegeben, indem sie auch in dem Gebiete des General⸗Gouver⸗ nements Elsaß⸗Lothringen ohne Anstand die Wahlen für die französische National⸗Versammlung gestattet. Obwohl „die Verwaltung dieser Provinz bereits ganz auf deutschem Fuße geordnet ist und die Lostrennung derselben von Frankreich die erste Bedingung eines jeden möglichen Friedens bildet, so hat man von deutscher Seite dennoch in der Wahlfrage den formellen Rechtsstandpunkt streng inne gehalten und den Ab⸗ machungen von Versailles für das ganze frühere Gebiet Frankreichs, nicht aber blos für den nach dem Frieden ihm verbleibenden Umfang, volle Kraft zuerkannt. Jeder Gedanke an eine Beeinflussung der Wahlen liegt den deutschen Behörden fern; sie werden nur darüber wachen, daß die Ordnung und die bestehenden Einrichtungen respektirt werden, und im Uebri⸗ gen der Wahlbewegung ihren ungestörten Verlauf lassen. Die deutschen Präfekten können die Rolle, welche das Gesetz von 1849 den obersten Beamten des Departements bei den Wahlen uweist, nicht übernehmen, aber es ist durch die gestern er⸗ wähnte Anordnung in Betreff der Maires der Departements⸗ Hauptstädte bereits Sorge getragen, daß durch diesen Um⸗ stand keine Schwierigkeiten hervorgerufen werden. So ant⸗ wortet die deutsche Regierung auf die Verläumdungen, durch
welche die Septemberdiktatur ihr eigenes Willkürverfahren zu beschönigen suchte. Als Haupteinwand gegen die Berufung einer Nationalversammlung führte nämlich die Partei Gam⸗ betta an, daß ein großer Theil des Landes unter dem Druck der preußischen Bajonette und folglich nicht frei wählen würde. Es wird sich jetzt zeigen, wo das Votum der Wähler einer Beeinflussung von außen unterliegen wird, in den besetzten Ge⸗ bieten oder dort, wo die Gambettasche Partei im Stande ist, di Bevölkerung im Geiste des Laurierschen Cirkulars zu terro⸗ risiren.⸗
Stettin, 4. Februar. Der General v. Werder, welcher brieflich von dem Beschlusse unserer städtischen Behörden, ihm das Ehrenbürgerrecht zu verleihen, in Kenntniß gesetzt war, hat telegraphisch seinen Dank und unter Vorbehalt der Königlichen “ die Annahme dieser Ehrenbezeugung zurückge⸗ meldet.
Mecklenburg. Schwerin, 6. Februar. (W. T. B.) Der Großherzog ist heute früh hier eingetroffen. Die Stad prangt im Fahnen⸗ und Flaggenschmuck. Heute Abend findet Illumination und ein Fackelzug statt.
Sachsen. Dresden, 6. Februar. Die »Augsb. Allg. Ztg.« vom 3. d. M. bringt telegraphisch aus Rom die Nach⸗ richt: »Der König von Sachsen richtete mittelst Handschreibens an Antonelli das Ersuchen, gegebenen Falls seiner Enkelin, der Kronprinzessin, zu einer Audienz beim Papste zu verhelfen. Antonelli erwiederte: Dieselbe werde für politische Zwecke keine Audienz erhalten.⸗
Demnggegenüber ist das »Dresdner Journal⸗ ermächtigt,
zu erklären, daß von Seiten Sr. Majestät des Königs von Sachsen gar kein Handschreiben an den Kardinal Antonelli ge⸗ richtet worden ist und ebensowenig überhaupt eine Verwendung für den in der »Allg. Z.“ angegebenen Zweck stattgefunden hat. — Gestern Nachmittag nach 2 Uhr wurde von der hiesigen Bundes⸗Telegraphen⸗Direktion in offizieller Weise ein Telegramm Sr. Majestät des Königs und Kaisers, aus Versailles vom
5. Februar an Ihre Majestät die Kaiserin und Königin in Berlin gerichtet, veröffentlicht, welches bestimmt, daß wegen der letzten entscheidenden Kämpfe, des erzwungenen Uebertrittes der 80,000 Mann starken feindlichen Corps auf schweizer Gebiet, so wie für die vollzogene Besetzung aller Forts um Paris Victoria geschossen werden soll. Infolge dessen wurden Nach⸗ mittags 5 Uhr auch hier 101 Kanonenschüsse gelöst. IZWWürttemberg. Stuttgart, 4. Februar. Das Re⸗ gierungsblatt Nr. 3 enthält eine Königliche Verordnung, be⸗ treffend die Veröffentlichung der zwischen Württemberg, dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Baden und Hessen über die gegenseitige Zustimmung zu den Verträgen wegen Gründung eines Deutschen Bundes abgeschlossene Uebereinkunft.
Bayern. München, 5. Februar. (N. C.) Die Dauer des Landtags ist durch Königliche Entschließung bis zum 15. d. M. verlängert worden. Man hofft, daß die Kammern bis dahin das Finanzgesetz vereinbart haben werden. Die Advo⸗ katenordnung, welche der Kammer der Reichsräthe schon seit dem Juni v. J. vorliegt, wird von derselben unerledigt ge⸗ lassen, weil der Gegenstand mit dem zu erwartenden Civil⸗ prozeß für das Deutsche Reich in innigem Zusammenhange
steht. Der II. Ausschuß der Abgeordnetenkammer hat das Re⸗
ferat über das Finanzgesetz dem Abg. Kolb übertragen und jenes über den Gesetzentwurf, die metrischen Maße in Malz⸗ aufschlagssachen betreffend, dem Abg. von Stauffenberg.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 7. Februar. (W. T. B.) Die heutige »Wiener Zeitung⸗ veröffentlicht in ihrem amtlichen Theile ein Kaiserliches Handschreiben an den Grafen Potocki,
welches denselben von seinem Posten als Minister⸗Präsident
enthebt und ihm die dankbare Anerkennung für seine geleisteten Dienste ausspricht. Demselben Handschreiben sind gleichzeitig die Kaiserlichen Handschreiben beigeschlossen, durch welche die Minister Graf Taaffe, Ritter v. Tschabuschnigg, v. Stremayer und Freiherr v. Petrino unter voller Anerkennung ihrer ge⸗ leisteten Dienste von ihren Stellen enthoben werden. Graf Taaffe wird weiterer Verwendung im Dienste vorbehalten. v. Stremayer ist zum Hofrath beim obersten Gerichtshof er⸗ nannt. — Ein ferneres Kaiserli des Handschreiben an den Grafen
Hohenwart enthält dessen rnennung zum Minister des Innern mit dem Auftrage zu Neubildung des Kabinets. In dem Handschreiben heißt es: »Auf dem Boden der gegebenen Verfassung stehend kann mich die Erfolglosigkeit der bisherigen Bemühungen, alle meine treuen Völker in dieser Hälfte des Reiches zu gemeinsamer Verfassungsthätigkeit zu vereinigen, nicht wankend machen in der Ueberzeugung, daß es einem über
en Parteien stehenden Ministerium gelingen werde, im Wege sorgfältiger Beachtung der verschiedenen Interessen diese Auf⸗ gabe zur festen Begründung der Macht und Wohlfahrt des Reiches der ersehnten Lösung zuzuführen. “
„Ein weiteres Kaiserliches Handschreiben genehmigt die träge des Grafen Hohenwart bezüglich der Neubildung des Kabinets. Es werden ernannt: Dr. Habietinek zum Justiz⸗ Minister, v. Holzgethan zum Finanz⸗Minister, Dr. Schäffle zum Handels⸗Minister, Ministerialrath Jireck zum Kultus⸗ Minister und General⸗Major v. Scholl zum Minister für Landesvertheidigung.
Pesth, 6. Februar. (W. T. B.) Die Session der Delegation des Reichsraths wurde heute geschlossen. Der Reichskanzler Graf Beust theilte in seiner Rede am Schluß der Sitzung mit, daß der Kaiser den von den beiden Delegationen vereinbarten gemeinsamen Staatsvoranschlag pro 1871 zu sanktioniren ge⸗ ruht und ihn beauftragt habe, der Delegation für die uner⸗ müdete Thätigkeit den Dank und die Anerkennung des Kaisers auszudrücken. Der Reichskanzler drückte schließlich die Hoffnung aus, daß, wenn beide Delegationen in einem nicht fernen Zeit⸗ punkte wieder zusammenzutreten, der Blick ungetrübt nach Außen sich richten werde.
Schweiz. Bern, 6. Februar. (W. T. B.) Durch Nach⸗ trag zu dem Vertrage bezuͤglich der Gotthardbahn ist die Er⸗ klärungsfrist über die Zahlung der Subsidien bis zum 31. Oktober 1871 verlängert worden. 8
MNiiederlande. Luxemburg, 6. Februar. (W. T. B.) Die hiesige Regierung hat dem französischen Vize⸗Konsul das Exequatur entzogen.
Belgien. Brüssel, 6. Februar (W. T. B.) Dem Ver⸗ nehmen nach wird der Bürgermeister von Brüssel sich in Unter⸗ stützungs⸗Angelegenheiten nach Paris begeben . 1““ Frankreich. Paris, 3. Februar. (W. T. B.) Jules Favpre hat wegen seiner zahlreichen Geschäfte als Minister der auswärtigen Ängelegenheiten das bisher interimistisch von ihm mitverwaltete Ministerium des Innern an Herold abgegeben, der dasselbe ebenfalls nur interimistisch übernommen hat. Während der Abwesenheit Magnins übernimmt Dorian interi⸗ mistisch auch die Leitung des Ministeriums der öffentlichen Bauten. Die pariser Wahlen finden neuerer Bestimmung zu⸗ folge erst am 8. Februar, also gleichzeitig mit den Departements⸗
Wahlen statt.
— Nach Berichten aus Paris vom 4. d. herrscht dort vollständige Ruhe. Keine Spur von Unordnung. Die Wahl⸗ bewegungen dauern ununterbrochen fort. Die meiste Aussicht scheint die sogenannte »Versöhnungs«⸗Liste zu haben.
— 5. Februar. Ein gestern von der Regierung in Paris erlassenes Dekret hebt das Wahldekret Gambetta's vom 31. Januar bezüglich der Nichtwählbarkeit vieler französischer Bürger auf.
— Das Wahldekret, welches die pariser Regierung erlassen hat, lautet seinem Wortlaute nach, wie folgt:
Die Regierung der nationalen Vertheidigung dekretirt:t:
Art. 1. Die Wahlkollegien werden zur Erwählung einer Natio⸗ nal⸗Versammlung in dem Seine⸗Departement (Paris) für den 5. Februar und in den übrigen Departements für den 8. Februar zu⸗ sammenberufen.
Art. 2. In den Departements und in den Departementstheilen, wo wegen der Kriegsverhältnisse das Votum am 8. Februar nicht stattfinden kann, wird der Tag der Abstimmung durch einen Ppräfer⸗ turbeschluß bestimmt, wenn dieselbe vor dem Zusammentritt der Bersammlung stattfinden kann, und durch einen Beschluß der Ver⸗ sammlung selbst, wenn sie erst nach dem Zusammentritt vorgenom⸗ men werden kann. 1
Art. 3. Die Wahl wird departementsweise nach den Wahllisten des Gesetzes vom 15. März 1849 stattfinden. Jedes Departement wird die Zahl von Deputirten wählen, welche auf der Tabelle be⸗ zeichnet sind, die dem Dekret vom 15. Dezember angehängt war und die hier wiedergegeben wird.
Art. 4. Die Wählbarkeit wird den Bestimmungen des Kap. IV. des Gesetzes vom 15. März 1849 gemäß geregelt. Indeß wird die durch den Art. 84 zwischen dem Mandat eines Deputirten und jeder vom Staate besoldeten öffentlichen Funktion geschaffene Unvereinbar⸗ keit bis zu einem entgegengesetzten Beschlusse der Versammlung auf⸗ gehoben, ohne daß jedoch die Besoldung der Funktion mit der dem Deputirten bewilligten Entschädigung zugleich bezogen werden darf.
Art. 5. Sind anwendbar die Artikel 91 (Betreffs der in meh⸗ reren Departements gewählten Deputirten), 96 und 97, §. 2 (Betreffs der Entschädigung) des Gesetzes vom 15. März 1849. .
Art. 6. Werden an der Abstimmung Theil nehmen die regel⸗ mäßig auf der Wahlliste im Augenblick der Abstimmung eingeschrie⸗ benen Wähler und die, deren Reklamationen vor Schluß der Wahl⸗ operation zugelassen worden sind. In Paris wird über die Rekla⸗ mationen direkt von dem Friedensrichter ohne vorhergehende Ent⸗ scheidung der Gemeinde⸗Kommission entschieden werden. Betreffs der laͤndlichen Gemeinden des Seine⸗Departements oder anderer, deren Wähler sich nach Paris geflüchtet, und in den Departements werden die Reklamationen ohne jede weitere Berufung von der Gemeinde⸗ Kommission abgemacht werden.
Art. 7. Die Abstimmung dauert nur einen Tag. Sie beginnt