Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 1“ .“ Mittwoch den 8. Februar. 88
Eisenbahn-Prioritäts-Aktien und Obligationen. Bank- und Industrie-Aktien.
Oberschl. Lit. Z. 3 ⁄ 1/A u. 10 73 ½ 3 Berl. Abfuhr.. do. Lit. T†Ff. 4 ½ do. do. Aquarium. do. Lit. GG. 43 1/1 u. 7. 88 do. Br. (Tivoli) 12 ½ do. Lit. D. 4 ¾ do. Badische Bank. 20 Em. v. 1869. .5 do. Barm. Bank-V.. 6 (Brieg-Neisse). 4 ½ do. Berl. Kassen-V. 11 ½ (do. Hand.-G..
Wechsel.
7. Febr. 143 ½ bz 142 ½ bz 150 bz 150 bz
6 22 ½ bz 81 12a bz
95 B 129 bz 106 bz G 102 B 172 ½ B 128 bz G
Kurz. 12
2 Mt. Kurz. 2 Mt.
3 Mt.
250 Fl. 250 Fl. 300 Mk.
Amsterdam. do.
do. 300 Mk. London 1 L. Strl.
Eine österreichische Regterung erfüllt daher lediglich ihre eigenste Auf⸗ gabe und ihre⸗ganze Pflicht, wenn sie ohne Hintergedanken allen be⸗
8
“ do. 10
Belg. Bankplätze 300 Fr.
do. do. 300 Fr. Wien, öst. W. 150 Fl. Wien, öst. W. 150 Fl.
Augsburg, südd. Wahr5 100 Fl.
“ Frankfurt a. M., 100 Fl.
südd. Währ.. Leipzig, 14 Thlr. 8B““ Leipzig, 14 Thlr. EE““ Petersburg.. do. Warschau. Bremen
do.
10 Tge.
2 Mt. 8 Tage. 2 Mt.
2 Mt. 2 Mt.
100 Thlr. 8 Tage.
100 Thlr. 2 Mt. 100 S. R. 3 Wch. 100 S. R. 3 Mt. 90 S. R. 8 Tage. 100 T. G. 8 Tage. 100 T. G. 3 Mt.
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80 ⅔ bz 81 bz 81 6 bz
56 20 G 56 22 G 99 60 87 53bz 86 ½ bz 78 ½ bz
110 ⅓ bz 109 i bz
Eisenbahn-Prioritäts-Aktien und Obligationen.
Aaehen-Mastrichter II. Em. Bergisch-Mürk. I. Serie do. II. Serie do. III. Ser. v. Staat 3 ⅞ gar. ““ Lit. C. .“ IV. Serie V. Serie VI. Serie Düsseld. I. Em. do. II. Em. do. III. Em. Düsseld.-Elbf. Priorit. do. II. Serie Dortmund-Soest. do. II. Serie do. Nordb. Fr.- W.. do. Ruhr.-C.-K.O-Gld. I. Ser, do. do. II. Ser. do. do. III. Ser. Berlin-Anhalter do. 0900900202 22292 do. Lit. B.. Berlin-Görlitrzer. Berlin-Hamburger. do. II. Em. B.-Potsd.-Magd. Lit. A. u. B. I. Serie II. Serie III. Serie IV. S. v. Sc. gar. G VI. do. Zreslau-Schweid.-Freib.. do. Lit. G. Cöln-Crefelder. Cöln-Mindener do. do. do. do. “ “ Magdeburg-Halb 0o. von 1865 do. von 1870 do. Wittenberge Magdeb.-Leipz. III. Em. Magdeburg-Wittenberge. Niederschl.-Mürk. I. Serie do. II. Ser. à 2 Thlr. do. Oblig. I. u. II. Ser. 8 do. III. Ser. do. IV. Ser. Miedersehlesiseche Zweigb. do. Lit. D. Oberschl. Lit P do. EE“
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do.
75 G 82 ¾ G 92 B 88 ½ G 73 ½ bz 73 ¾ b
04 1 89 ½ G
80 ½b. klSOxb.
1/1 u. 7. 80 G 1/14v. 1089 g
do. 1/1.
1/1. u 10 1/1 u. 7.
do. do. do. do. do. do. do. do. do. do.
95 ½ bz 66 bz 87 bz 90 G
84 ½ bz 82 ½ G 84 ½ bz 79½ B 91 G
do. 82 G
(Cosel-Od.) . III. Em. IV. Em.
Ostpreuss. Südbahn do. do. Lit. B. Rheinischhe do. v. St. garant. do. 3. Em. v. 58 u. 60 do. do. v. 62 u. 64 do. do. v. 1865.. do. v. St. garant.. Rhein-Nahe v. St. gar..
do. do. II. Em. Schleswig-Holsteiner..
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II. Em.
I. Ser.. II. Ser... IV. Ser...
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do. do. do. do. do. do. do. do:
1/4 u. 10 do. do.
1/1 u. 7. do. do.
1/4 u. 10
87 5 bz G 87 ½ bz G 7½ bz G
88 ½ G
88 6
87 ⅜
8
(Coburg. Kredit. Dznz. Privat-B. Darmstädter...
[Dess. Kredit-B..
Effekt-Liz. Eichb. [Eisenbahnbed..
Boxtel-Wesel . Oesterr. Nordwestb.. Dux-Bodenbach Belg. Obl. J. de LEst...
do. Samb. u. Meuse Fünfkirchen-Bares. Galiz. Carl-Ludwigsbahn. do. do. II. Em. Hollünd. Staatsbahln.. Kaschau-Oderberg Ostrau-Friedland Ungar. Nordostbahn.
o. Ostbeahnhn Beex “ 0. do. III. Em. Mähr.-Schles. Centralb... Mainz-Ludwigshafen. Oestr.-franz. StaatsIbahn. Kronprinz Rudolf-Bahn. do. 69er Südöstl.-Bahn (Lomb.). do. Lomb.-Bons 1870,74 do. do. v. 1875. do. do. v. 1876. do. do. v. 1877/78. do. do. Obligat... Charkow-Asow do. in Lvr. Strl. à 6.24 Charkow-Krementschug.. do. in Lvr. Strl. à 6.24 Jelez Orell Jelez -Woronesvcvbchh Koslow-Woronesch Kursk-Charkow Kursk-Kiew do. Nleine. Moskau-Rjisen Moskau-Smolensk. b“ Rigs-Dünaburger Rjisan-Koslow Schuia-Ivanovoo Warschau-Terespol do. kleine Warsechau-Wiener I.... hE
do. Rockford, Rock Island... Soutb- Misscur5aa Caüfornia-Pacifiisie. Kansas-Pacisie A11“”“ Brunswick .“ Chieago South. West gar. Peninsulr Fort Wayne Mouncie.. Oregon-Calikt .
Port- Royll
II. Em.
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1/1 u. 7
1/4 u. 10 1/1 u. 7. do. do. do. 1/4 u. 10 do. 1/⁄1 u. 7. 1/5. u 11 do. do. 1/1. u. 7. do. 1/3. u. 9. 1/4. u 10 do. 1/1. u. 7. 1/3. u. 9. do. do. do. do.
1/4. u 10 13/1. u7
do. do. do. 1/1. u. 7.
do. do.
1/1. u. 7. do. do. do. do.
1/1. u. 7.
do. do.
1/2. u. 8.5
1/5. u 11*8 1/4. u 10 *8
75 B 73 bz G 84 ½˖ B 81 i B 71 ¼1 bz 71 ½bz G 67 ½ bz G 67 ½8 bz 75 „bz
7 1½4 bz B 68 ½ bz 98 ¼ B
73 ⅞ B
73 B 234 ½ bz 97 6
95 ½ G
95 ½bz G 95 ½⅔ G
72 etw bz 84 ½ bz G
1/4. u 10 5 ¼
83 ½ bz G Neu-Schottland. Norddeutsche .. Hesterr.
(Goth. Privatbank Gothaer Zettel..
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8 Hyê- (Hübner). n yp. A. I. Preuss.
271 bz —
Genf. Kred. in Liq.
do. Maschin.-B do. Unionsbr.. Böhm. Brauh.-G. Berl. Immobilien do. Pferdeb.. Braunschweig..
Bremer Chem. Maschf..
do. Zettel do.
do. Landes-B. Deutsche B. 40 % Diskonto-Kom..
Görlitzer Nordd..
do. do.
Geraer. Dtsch. Gen.-Bk.. B. G. Schust. u. C.
do. Grd.-Pr.-Pf.
do. do. Act. Int. Hamb. Kom.-Bk. Vereinb. Quistorp Hannöversche.. Harpen. Bgb. Ges. Henrichshütte.. Hoerd. Hütt.-V.
0. Certifikate do. Pfdb. unkd.
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do. do. do. Pomm. Königsb. Pr.-B.
[Leipziger Kredit
spr. Bergw Pr. Bod. Cr. A. B.
Boch.
Lüb. Comm.-B. Luxemb. Kredit Mgd. F.-Ver.-G. Mgd. Bankverein
Magdeb. Privat.
Meininger Cred. Minerva Bg.-A. Moldauer Hank.
do. volle.
Kredit A. B. Omnibus-G. Brl. Passage-Ges. Bel. Centralstr. G.
Phönix Bergw.
do. do. B.
Fportl.-F. Jord. II.
Posener Prov...
Preussische B..
de. Hypoth. Br. Pr. Cntr.-Boder. 40 % Intr. liber.
sdo. kündb. Pfdbr.
Renaissanee. Rittersch. Priv.. Rostocker...
(Söüchsische. Säch. Hyp. Pfdbr. [Sebles. B.-V... (Schles. Bergb.-G.
do. Stamm-Pr.
Thüringer..
Vereinsb. Ubg.. B. Wasserwerke Gussstahl Weimarische-... Westend Km. At. Wilhelmshütte.
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101 4 bz G 98 ¾ G
95 ½axbz 83 B
96 ⅔ G 114 ½ 6 109 ½⅔ G 97 ½ bz B 95 ½ bz 103 ½ B 126⁄ bz B 1015 bz
6 bz G 55 ½ B 11150 100 ½ bz G 138 5ů b: G 70 G
150 bz 119 bz 109 ½ bz
14 b G 104 5 bz G
110 G 102 ½ G 103 ½ bz
97 G4 bz
99 ½ 2g9 102 ½a5bz G 76 ½˖ 9
93 ⅔ G
109 B 92 bz G
109 ¼4 bz
105 3 bz G
94 G
91 G
93 bz G
110 G
413 5 bz
98 etwbz G 123 etw 910 G 99 ⅞ B 97 ⅞ G
7. 119 ⅔ bz G
57 bz
146 8 37 ½ bz
137 ½2 à38 ½a 64 ⁄etwbz
Fdns. Gestern Berliner Pfandbriefe 88 ⅞ bez. Poln. 5proz. Pfandbr. III. Em. 69 Br.
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Hier folgt die B ilage
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Redaction und Rendantur: Schwieger.
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R. v. Decker)).
die Verlust⸗Listen Nr.
183, 18
Berlin, Druck und Verlag 88 Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei
4 und 185
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 7. Februar. Der Kaiser ist gestern von Ofen hier wieder eingetroffen.
— Das Allerhöchste Handschreiben, durch welches Graf Potocki von dem Posten eines Minister⸗Präsidenten entbunden wird, lautet: .
Lieber Graf Potocki! Ich genehmige die von Ihnen erbetene Enthebung von dem Posten eines Minister⸗Praͤsidenten, sowie von der Leitung Meines Ministeriums für Landesvertheidigung. Dem lohnenden Bewußtsein reinster Absichten und treuester Pflichterfüllung, welches Sie nach Niederlegung Ihres schwierigen und verantwort⸗ lichen Amtes mit sich nehmen können, füge Ich in gerechter Würdi⸗ gung Ihrer aufopfernden Hingebung und patrtiotischen Bestrebungen gerne den Ausdruck Meiner dankbaren Anerkennung bei, auf welche Sie sich neue Ansprüche erworben haben.
Indem Ich Ihnen die Handschreiben zusende, mit welchen Ich das Ansuchen Meiner Minister um Enthebung von ihren Aemtern genehmige, beauftrage Ich Sie, dem Sektionschef von Pretis Meine besondere Zufriedenheit mit den von ihm während seiner zeitweiligen Leitung des Handels⸗Ministeriums geleisteten eifrigen und ersprieß⸗ lichen Diensten auszusprechen.
Ofen, am 4. Februar 1871.
“ Franz Joseph m. p.
Alfred Graf Potocki m. p. — Das Handschreiben an den Grafen Hohenwart hat folgenden Wortlaut:
„Lieber Graf Hobenwart! Indem Ich Mein gesammtes Ministerium für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder über seine Bitte von seinen Funktionen enthebe, ernenne Ich Sie zu Meinem Minister des Innern und beauftrage Sie, Mir zur Neubildung des Ministeriums für die genannten Königreiche und Länder die weiters erforderlichen Anträge zu erstatten.
Aluf dem Boden der von Mir gegebenen Verfassung stehend, kann Mich die Erfolglosigkeit der bisherigen Bemühungen, alle Meine treuen Bölker dieser Reichshälfte zu gemeinsamer verfassungsmäßiger Thätig⸗ keit zu vereinigen, nicht wankend machen in der Ueberzeugung, daß es einem über den Parteien stehenden Ministerium gelingen wird, im Wege sorgfältiger Beachtung der verschiedenen Interessen diese Aufgabe zur festen Begründung der Macht und Wohlfahrt des Reiches ihrer ersehnten Lösung zuzuführen.
Ich gewärtige daher, daß Sie Ihren zeugung zu Grunde legen werden. HOfen, am 4. Februar 1871. “ .
— Franz Joseph m. p. Alfred Graf Potocki m. p. — Die ⸗Wiener Zeitung« bemerkt zu diesen Handschreiben: Dura die vorstehenden Allerhöchsten Handschreiben haben Se. Kai⸗ serliche und Königliche apostolische Majestät neue Männer in Aller⸗ böchstihr Ministerium für die im Reichsrathe vertreienen Königreiche und Länder allergnädigst zu berufen gerüht.
In einem hochernsten Moment übernehmen die nunmchrigen Rathgeber der Krone ihre verantwortlichen Funktionen.
Allein stark durch das Vertrauen und die ihnen allergnädigst zu⸗ gesicherte Unterstützung ihres erhabenen Herrn, auf die patriotische Ge⸗ sinnung der Volksvertretung und der gesammten Bevölkerung bauend, persönlich unbefangen der gegenwärtigen verworrenen Lage gegenüber und unter sich über Ziele und Mittel vollkommen einig — treten sie an ihre Aufgabe mit dem festen Entschlusse heran, an das allgemein empfundene dringende Bedürfniß staatsrechtlichen Friedens und frucht⸗ 8 Gestaltung der Staatsthätigkeit nachdrücklich und beharrlich zu appelliren.
Die neue Regierung wird, nachdem sie die volle Billigung Sr. Kaiserlichen und Königlichen apostolischen Majestät für das detaillirte Programm ihrer Thätigkeit bereits eingeholt hat, ihre ganze Kraft daran setzen, den Namen einer wahrhaft österreichischen Regierung für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder zu perdienen. Den nationalen und politischen Gegensätzen gegenüber frei von jeder ausschließenden Parteirichtung und versöhnlich gegen Verirrungen, die der Vergangenheit angehören, — wird sie dagegen alle staatsfeindlichen Bestrebungen ohne Ausnahmemitder schonungslosen Strenge des Gesetzes niederbeugen, und — eingedenk der Verpflichtungen gegen die andere Reichshälfte — das Richtmaß ihres Handelns unverrückbar und aus⸗ schließlich an der eigenthümlichen staatlichen Natur und an dem wah⸗ ren politischen Bedürfniß der diesseitigen Reichshälfte abnehmen. Sie weiß, daß kein zweites Staatswesen stärker als das österreichische an⸗ gewiesen ist auf friedliches Verhalten nach Außen, auf freiheitliche Entwickelung und Versöhnlichkeit nach Innen, und auf gleich⸗ mäßige intensive Pflege der allen Volksstämmen gemeinsamen bürgerlichen Interessen; denn hierin ruht der unvergängliche politische Werth dieses Staates für seine eigenen Angehörigen, eine erhabene sittlich⸗humane Mission für Europa und seine große Verheißung für die Zukunft. Nicht minder ist sich aber die Regierung auch dessen bewußt, daß kein anderes Staatswesen von seinen leitenden politischen Organen in höherem Grade klares Be⸗ wußtsein über die Grenzen dessen, was dem Ganzen — und desjeni⸗ gen, was den Gliedern gebührt, — sowie den Willen und die volle Kraft erheischt, dem Gesetze nach allen Seiten volle Geltung zu verschaffen.
Anträgen diese Meine Ueber⸗
stattfinden.
menter bezeichnet wurdern.
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rechtigten Eigenthümlichkeiten freien und weiten Spielraum gewährt, dagegen nimmermehr prekäre Kompromisse mit dem Separatismu welchen Namens immer, auf Kosten unentbehrlicher staatseinheitliche Attribute abschließt, noch gestatiet, daß das Gedeihen und die Frucht barkeit des politischen Gesammtverbandes durch die Ueberhebung wilder Schoße des Parteitriebes in Frage gestellt werde. 8
Das bestehende Verfassungsrecht, dessen Kontinuität nicht unter brochen werden könnte, ohne den ganzen öffentlichen Rechtszustand in ein Chaos aufzulösen, ist der Boden, auf welchem die Regierun steht. Auf diesem Boden wird sie allen berechtigten Wünschen ent gegenkommen und folgerichtig Versöhnung vor Allem dadurch an streben, daß sie die Staatsgrundgesetze, namentlich Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, welcher allen Volksstämmen gänzliche Gleichberechtigung gewähr⸗ leistet, nicht blos dem Wortlaute, sondern auch dem Geiste nach zur vollen Ausführung bringt. In allen diesbezüglichen Fra gen herrscht unter den Mitgliedern der neuen Regierung be⸗ reis ein vollständiges, alle wesentlichen Einzelheiten umfassendes grundsätzliches Einverständniß. Diesem zufolge wird die Regierung 8 selbst durch eine Reihe von Vorlagen an den Reichsrath und an die Landtage die Inttiative ergreifen, um den Ländern jene mögliche Er weiterung der legislativen und administrativen Autonomie zuzuwen den, welche mit der nothwendigen, die einzelnen Länder selbst schutzen⸗ den Reichseinheit vereinbarlich ist. Hierbei wird auch die direkte Wah in allen Landtagsgruppen und die vielseitig verlangte weitere Aus⸗ Föhnang des aktiven Wahlrechts von der Regierung vorgeschlagen werden.
Auch über die Grundsätze, nach welchen die einzelnen Ressort⸗- Ministerien zu verwalten, und über die großen Aufgaben, welche in einem jeden derselben zu lösen sind, besteht zwischen sämmtlichen Mit⸗ gliedern des jetzigen Ministeriums völlige Uebereinstimmung. Die Regierung unterläßt es jedoch, darüber schon jetzt vor der Oeffentlich keit in Details einzugehen, da sie durch die That zu bewähren gedenkt, was in einem Programm nur den Werth einer Versprechung hätte.
Groß ist die Aufgabe, welche von den neuen Rathgebern der Krone übernommen wird, und groß sind die Schwierigkeiten, welche ihnen gegenüberstehen. Diesen Schwierigkeiten werden sie jedoch jenen unbeugsamen Muth und jenen zähen Widerstand entgegensetzen, wel- cher dem guten Gewissen, klaren Wollen und der Integrität öffent⸗ lichen Handelns entspringt. Sie wissen, daß sie hierbei auf eine in Millionen Herzen lebende österreidische Gesinnung zählen dürf n, und sie selost werden für die Erreichung ihres hoben Zieles von den rechtmäßigen Befugnissen der Regierungsgewalt vrllsen Gebrauch zu machen, so wie die rückhaltlose und aufopferungsvolle Unterstützung aller Verwaltungsorgane in Anspruch zu nehmen wissen.
So wird es dem Zusammenwirken der Organe der Regierung, der verfassungsmgäßigen Vertretungskörper und der gesammten Bepöl⸗ kerung gelingen, einen eben so festen wie freien Verfassungsbau zu vollenden, welcher baldigst alle Völker der diesseitigen Reichshälfte zu frober und fruchtbaret staatlicher Arbeit glücklich und friedlich wieder⸗ vereinigt.
— In dem Besinden der Prinzessin Leopoldine, Her⸗ zogin von Coburg, ist gestern keine Veränderung einge⸗ treten. Die Bewußtlosigkeit hält an, die Gefahr hat sich nicht vermindert. 8
— Der japanesische Handels⸗Minister Nakas hima Tsutfio No⸗Kami und der Fürst Suieta sind hier in Wien angekommen. Die beiden Reisenden werden längere Zeit hier bleiben. Fürst Suieta geht von Wien nach London, um das englische Bankwesen zu studiren.
— Laut Telegramm des Kommandanten der Expedition nach Ostasien und Südamerika, Contre⸗Admirals Baron Petz, ist Sr. Majestät FregatteDonau« am 5. d. M. in Gibral- tar eingelaufen. 8
Großbritannien und Irland. London, 6. Februar. Morgen wird die Königin von Osborne nach Windsor zurück⸗
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kehren und am Mittwoch daselbst eine Sitzung des Geheimen
Staatsrathes abhalten. Auf den 21. d. M. ist eine große Cour im Buckingham⸗Palaste angesagt, und am 23. d., wie am 28. März, werden Drawing Rooms (Damenempfänge) Drei Kriegsschiffe verladen in Woolwich
— 7. Februar.
2000 Tonnen Lebensmittel für Paris, hauptsächlich gesalzenes 8 Rindfleisch und konservirtes Fleisch. Außerdem sind 24 Oefen ’ Nacht mit der Anfertigung von Biscuits für Paris Sbeschäftigt.
Frankreich. Paris, 6. Februar. (W. T. B.) Ein Er. laß der Regierung verfügt die Auflösung derjenigen Abthei⸗ lungen der mobilisirten Nationalgarde, welche als pariser Regi⸗
Bordeaux, 6. Februar. (W. T. B.) Der Präfekt des
Gironde⸗Departements hat eine Proklamation erlassen, in