1871 / 42 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirk⸗ samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spaͤtestens im Versteigerungs⸗Termine anzumelden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages soll

am 21. Februar 1871, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden. 1“

Forst, den 7. November 1870 85 sKsönigliche Kreisgerichts⸗Deputation. 11“ Der Subhastations⸗Richter. 11“

[3765] Oeffentliche Vorladung. Der Hotelbesitzer Wilhelm Arnold Roemerscheidt hierselbst, hat wieder den Oberkellner Friedrich Martin Lieb, zuletzt in Berlin wohn⸗ haft, ein schleuniges Arrestgesuch bei dem unterzeichneten Gerichte an⸗ gebracht mit dem Antrage, wegen seiner angeblich ihm an den Ver⸗ klagten Lieb zustehenden Ferderung von 827 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 20. November d. J. 1) das dem ꝛc. Lieb gehörige, in seiner Wohnung, Leipzigerstraße Nr. 25, befindliche Mobiliar mit Arrest zu belegen,

einen Arrest durch Requisition des Herzoglich badischen Amts⸗

gerichts über Flehingen in das dortige Grund⸗ und Hypotheken⸗

buch über die dem Verklagten Lieb gehörigen, in der Gemar⸗ kung Flehingen befindlichen iegenschasten; 1u“]

a) an Gebaäuden: die obere Hälfte eines zweistöckigen Hauses mit Stall und Balkenlage nebst 8 ¼ Ruthen Haus, Hof und Gartenplatz,

b) an Aeckern: Zoly, Hau, Bretten, 34 Ruthen am Goöͤtzen⸗ berg neben Fortunat Rittmann, Ph. Schmidt, endlich 1420 Ruthen an der Höhenstraße neben der Gemeinde und Jacob Baierle,

eintragen zu lassen. 8 Die Arrestklage ist eingeleitet, den Arrestanträgen stattgegeben und

da der jetzige Aufenthalt des Oberkellners Friedrich Martin Lieb unbe⸗ kannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der

Sache auf b den 23. März 1871, Vormittags 11 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Arrestklage zu beantworten, seine etwaigen Ein⸗ wendungen und die zu deren Begründung dienenden Thatsachen an⸗ zuführen und die Beweismittel für seine Behauptung bestimmt anzu⸗ geben und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Ein⸗ reden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. 8 Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An⸗ trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er⸗ achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen und der angelegte Arrest für justi⸗ fizirt erachtet werden. 8 1 Beerrlin, den 7. Dezember 1870. 11“““ Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. 8 Prozeß⸗Deputation II. 8 [55] Ediktalladung. 88 Der Kommissionär Julius Robert Röseler zu Nesselgrund hat bei uns gegen seine Ehefcau Auguste Amalie, geb. Göttel, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung geklagt. Zur Beantwortung der Klage ist Termin auf den 14. April 1871, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Direktor Bauer in unserem Sitzungszimmer Nr. I. anberaumt. Hierzu wird die Verklagte unter der Verwarnung öffentlich vorgeladen, daß bei ihrem Ausbleiben im Termin die Be⸗ hauptungen der Klage in contumaciam von ihr für zugestanden er⸗ achtet, und was Rechtens daraus folgt, gegen sie erkannt werden wird. Soldin, den 27. Dezember 1870. 8 8 Königliches Kreisgericht. I. Ahbtheilung.

[3680 Bekanntmachung. Alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des im Feldlazareth zu Vionville am 16. August 1870 verstorbenen Hauptmanns Friedrich Wilhelm Boguslaw Appollinary Vincent von Brodowsky, gebürtig aus Wetzlar, Ansprüche haben, werden aufgefordert, dieselben bei Meidung der Nichtberücksichtigung im Inventar bis zum Termin,

den 9. März 1871, Morgens 10 ½ Uhr, Zimmer Nr. II., des unterzeichneten Gerichts anzumelden und zu begründen.

Da voraussichtlich eine Ueberschuldung eintreten wird, soll im gedachten Termine die gütliche Vereinigung versucht werden und wer⸗ den sämmtliche Chirographar⸗Gläubiger unter der Verwarnung vor⸗ geladen, daß die Nichterscheinenden dem Beschlusse der Mehrzahl als beigetreten erachtet werden. Cassel, den 31. Januar 1871.

Königliches Amsgeriche Abtheilung I. olff.

Edictal⸗Citation. Die unperehelichte Marie Friederike Ida Nietzel und der Vormund ihres unehelichen Kindes, Kaufmann Wil⸗ helm Ottow hier, haben gegen den Bäckergesellen Ludwig Krause, der zuletzt hier in Arheit gestanden, auf Anerkennung der Vaterschaft zu einem von der Hauptklägerin gm 26. September 1869 gebornen, auf die Namen Anna Marie getauften Kindes und Zahlung von 10 Thlr. Enthindungs⸗, Sechswochen⸗ und Taufkosten, sowie von 1 Thlr. 15 Sgr. monatlicher Alimente bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des rdes Klage erhoben, indem sie behqupten, daß der Verklagte in der gesetzlichen Empfängnißzeit, nämlich vom 13.

.

Deyember 1868 bis

2.

28. Februar 1869 mit der Marie Friederike Ida Nietzel den Beischlaf vollzogen hat. Zur Beantwortung dieser Klage wird der Verklagte, welcher sich auf Wanderschaft hefindet, und dessen Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen ist, auf den 18. April 1871, Vormittags 11 Uhr, im Terminszimmer Nr. 2 der unterzeichneten Gerichts⸗ Kommission mit der Warnung vorgeladen, daß, falls er in dem Ter⸗ mine weder in Person noch durch einen gehörig bev lmächtigten Stellvertreter, erscheint, der Klagevortrag gegen ihn in contumaciam für zugestanden und anerkannt geachtet, und seine Verurtheilung nach demselben erfolgen wird. Neudamm, den 30. Nopember 1870. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. 8

Verschiedene Bekanntmachungen. [387) Crefeld Kreis Kempener Industrie⸗Eifenbahn. Auf Grund der §§. 40 u. 48 unseres Gesellschafts⸗Statuts wer⸗

den die Herren Aktionäre hiermit auf

Mitktenn 8 RamZ Nachmittags 3 Uhr, vII1I11“ chen General⸗Versammlung in unserem Gesell⸗

schafts⸗Lokal hierselbst, Dionysiusstraße 8c., ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1.) Genehmigung zu einer eventuellen Abänderung der Linie Hüls⸗

Homberg.

2) Emittirung einer Summe von Thlr. 250,000. in fünfprozentigen Prioritäts⸗Obligationen oder statt dessen Aufnahme einer An⸗

leihe in gleichem Betrage.

3) Genehmigung von Verträgen behufs Vollendung der Hauptlinie mit den Anschlüssen und Ermächtigung zur eventuellen Abände⸗ rung der früheren Verträge. 1“

Gemäß §. 41 des Gesellschafts⸗Statuts haben diejenigen Aktionäre, welche sich an der General⸗Versammlung betheiligen wollen, ihre sie legitimirenden Aktien nebst einem doppelten Verzeichnisse und außer⸗ dem, wenn sie nicht persönlich erscheinen, die Vollmachten oder sonsti⸗ gen Legitimations⸗Urkunden ihrer Vertreter spätestens bis zum 22. d. M. bei Herrn C Paderstein in Berlin oder bei unserer Gesellschaftskasse hierselbst zu deponiren.

Das Duplikat des Verzeichnisses mit Empfangsbescheinigung und einem Vermerk über die Stimmenzahl wird zurückgegeben und dient als Legitimation zum Eintritt in die General⸗Versammlung.

ECreefeld, den 4. Februar 1871 8

Die Direktion. Monats⸗Uehersicht der 8 overschen Ban

pro Januar 1871. Aktiva.

1) Kassen⸗Vorrath .. Thlr. 775,426

asn) Geprägtes Geld T.hlr. 696,059 b) Hannoversche Stadtscheine, Noten der Preußischen Bank ꝛc.... 2) Wechsel⸗Bestaͤnde . 3) Ausgeliehene Kapitalien gegen Unterpfand. 8 Debitoren in laufenden Rechnungen gegen Sicher⸗

» 79,367

2,309,546 778,366

3,420,716

Thlr. 4,000,000 1,861 920 337,242 1,084,895

1) Aktien⸗Kapital.. 2) Banknoten im Umlaukf . T“ 3) Depositen⸗Kapitalien zur Verzinsung . 4) Kreditoren in laufenden Rechnungen und Diperse. Hannover, den 31. Januar 1871. Die Direktion. 1“ Neumann. Wertheimer.

1386. Landgräflich Hessische concessionirte Landesbank. Homburg vor der Höhe Steatus am 31. Januar 1871. 1 Activa. Geprägtes Geld. W“ 8 l. Kassenanweisungen und Banknoten Wechselbestände. Lombardbestüundndde . .X“ Staats⸗Kommunalpapiere und sonstige Effekten inkl. 2000 Stück rückgekaufter eigene Aktien.. Grundstücke und ausstehende Forderungen Guthaben im Conto⸗Corrent⸗Verkehr.. Passiva. Aktienkapital.. 1“ Roten im Umlausf.. K Verzinsliche Deposite Reservefonds 8

So eben ist erschienen und durch jede Buchhandlung und Post-Anstalt zu beziehen: zs

Eisenbahn-Anzeiger 1821 Nr. 2, Februar, Preis 7 ½ Sgr., enthaltend die Eisenbahn-Verbindungen in

Deutschland und der Oesterreichischea Ungarischen Monarchie. 8* Bearbeitet im Goursbureau des Bundes-General-

Post-Amts in Bexlin. (unnserate jeder Art werden darin aufgenommen,

8 Tarif siehe am Schluss.) 185

Berlin, den 4. Februar 1871. 1 8 Königliche Geheime Obern-Hofbuohdruckerei v. Decker).

Hierbei Verlust⸗Listen Nr. 183, 184 und 82

664,541. —. 121,498. —.

Fl. 1,000,000. —. 122.000. —. 189,149. —.

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8 rhrn

Abomnement betrügt 1 Thlr. . für das Vierteljahr. 8 Insertionspreis für den Raum einer 1 Druchzeile 2 ½ Sgr.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ ch Auslandes nehmen „à an, für Lerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:

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8

☛—

Berlin, Donnerstag den 9. Februar, Abends.

untmachung über die Ausgabe von Schatz⸗ anweisungen des Norddeutschen Bundes.

Auf Grund des Allerhöchsten Präsidial⸗Erlasses vom 10. d. M. (Bundesgesetzblatt Seite 3), durch welchen in Gemäß⸗ heit des Bundesgesetzes vom 9. November 1867, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zgwecke der Erweiterung der Bundes⸗Kriegsmarine und der Her⸗ stellung der Küstenvertheidigung (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1867 Seite 157 ff.) und des Gesetzes vom 20. Mai 1869 wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesetzes (Bundesgesetz⸗ blatt vom Jahre 1869 Seite 137) die Ausgabe verzinslicher

Schatzanweisungen im Betrage von Einer Million Neunhundert Ein und Siebzigz Tausend

Sechshundert Thalern

genehmigt worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Zinsen dieser in Abschnitten über 100 Thlr., 1000 Thlr. und 10,000 Thlr. von der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden ausgefertigten Schaf anweisungen (Serie II. der Bundes⸗Schatzanweisungen von 1871) auf drei und ein halbes Prozent für das Jahr und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf neun Monate, und zwar vom 15. Januar

bits 15. Oktober d. J. festgesetzt sind. Die Begebung dieser Schatzanweisungen, von welchen eine Beschreibung der gegenwärtigen Bekanntmachung beigefügt ist, eerfolgt durch die Königliche General⸗Direktion der Seehandlungs⸗ Sozietät. Die Bedingungen, unter welchen die Ueberlassung erfolgt, sind bei der genannten Direktion zu erfahren. 1 Berlin, den 14. 1“ 1871. 8

Das Bundes⸗Kanzler⸗Amt.

N

ö 10,000 Thaler insen zu 3 ½ Prozent. für den Tag 29 Sgr. 2 Pf., für den Monat 29 Thlr. 5 Sgr.) für 9 Monatee 2062 Thlr. 15 Sgr.

Gesammtbetralg 10282 Thlr. 15 Sgr.

Eingetragen 1. Preuss. Kontrolle der Staatsp 1 Dehnicke. 5

Unter dem Wappenn: Ausgefertigt (in schwarzer Farbe). Namensunterschrift des Beamten.

Rechts von dem Wappen: Schatz-Anweisung

des

Norddeutschen Bundes. Bundes-Gesetze vom 9. November 1867, 19. Juni 1868 und 20. Mai 1869.

in schwarzer Farbe.

Die Königlich Preussische Staatsschulden-Tilgungs- kasse in Berlin zahlt dem Inhaber dieser Schatz- Anweisung neun Monate nach heute den Betrag von 10,000 (1000 oder 100) Thaler in Worten: Zehntausend (Eintausend oder Einhundert) Thaler 1“ nebst Zinsen zu 3 ¾ Prozent.

Berlin, den fünfzehnten Januar 1871. Königlich Preussische Hauptverwaltung Staatsschulden.

v. Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

7 TIr. 7 Ser. 8 Pf.

Beschreibung der nach den Bundesgesetzen vom 9. November 1867, 19. Juni 1868 und 20. Mai 1869 zur Ausgabe gelangenden Schatz⸗ Anweisungen der Ser. II. vom 15. Januar 1871 des Nord⸗

deutschen Bundes

Die Schatz⸗Anweisungen sind in Appoints zu 10,000 Thlr., 1000 Thaler und 100 Thaler auf Hanfpapier gedruckt, wel⸗ ches als Wasserzeichen die Worte: Norddeutscher Bund und darunter ein gekröntes, dreimal getheiltes Wappenschild mit den heraldisch bezeichneten Bundesfarben enthält.

„Die Schauseite jeder Anweisung ist innerhalb der Rand⸗

einfassung mit einem farbigen, von weißen guillochirten Linien

durchbrochenen Unterdruck versehen, und zwaukr in grau⸗violetter Farbe.

Die Randeinfassung, sowie zwei links und rechts ange⸗ brachte länglich viereckige gemusterte Felder, welche den Werth⸗ betrag in Buchstaben enthalten, sind bei den Appoints 1

zu 10,000 Thlr. in brauner, zu 1000 Thlr. in rother, 8 zu 100 Thlr. in blauer Farbe gedruckkt.

Der Text der Schauseite ist theils in der Farbe der Ein⸗ fassung, theils in schwarzer Farbe hergestellt, und zwar die oberste Reihe: 8

10,000 (1000 oder 100) Thlr. 1871. Ser. II. Litr. A.

(B. oder C.) N.. t

in der Farbe der Einfassung, darunter das von zwei wilden

Männern gehaltene Bundeswappen in schwarzer Farbe.

Fällig am fi. October) in schwarzer Farbe.

26 Thlr. 7 Sgr. 6 PFf. 2 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf.

102 ThIr. 18 TSgr. 9PI.

Die Kehrseite der Schatzanweisungen ist vollständig der Farbe der Einfassungen der Schauseite hergestellt, si hält innerhalb einer Randeinfassung folgenden Text: Schatz-Anweisung des Norddeutschen Bundes.

.An dem umseitig angegebenen Tage der Fälligkeit und weiterhin bis zum Ablauf der Verjährungsfrist kann der in dieser Schatz-Anweisung verschrie- bene Kapitalbetrag nebst den bis zum Fälligkeits- termin aufgelaufenen Zinsen ausserhalb Berlins auch durch Vermittelung jeder Bundes-Ober- Postkasse, insoweit die bei derselben vorhandenen

baaren Bestände dazu ausreichen und nachdem

in der Farbe = 5 der Einfassung.

diese Kasse zuvor die bei ihr einzureichende Schatz-Anweisung Behufs der Verification an die Staatsschulden-Tilgungskasse eingesendet, und gderen Anweisung zur Zahlung eingeholt hat, er- hoben werden. 2. Für die Zeit nach Eintritt des Fälligkeitstermins wird bei späterer Einreichung dieser Schatz- Anweisung keine Verzinsung geleistet. 3. Bei unterbleibender Einreichung dieser Schatz- Anweisung ist der Zinsbetrag derselben nach

Ablauf von vier Jahren, der Kapitalbetrag nach

Ablauf von dreissig Jahren, vom Tage der Füllig- et, zum Besten der Bundeskasse

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