Rob. & Aug. Linder und ist ihr Sit zu Engelsberg bei Ohlig
die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen, steht Jedem der beiden Gesellschafter zu; die frühere
Das Erlöschen der Firma C. Göbell⸗Moitz in Elberfeld; die Inhaberin derselben, Händlerin Christine, geb. Moitz, Ehegattin des Kleidermachers und Kleider⸗
irma Rob. Linder ist erloschen. r. 1968 des Firmenregisters.
händlers David Göbell daselbst, hat ihr Geschäft aufgegeben.
Nr. 2082 des Firmenregisters. Die Firma C. Becker in Elber⸗ feld; deren Inhaberin die Händlerin Catharina Becker daselbst ist. Die von der vorgenannten Catharina Becker für ihre Firma C. Becker der Händlerin Chri⸗ stine, geb. Moit, Ehegattin des Kleidermachers und Kleider⸗
Nr. 751 des Prokurenregisters.
händlers David Göbell in Elberfeld, ertheilte Prokura. Elberfeld, den 26. Januar 1871. v.“ Der Handelsgerichts⸗Sekretär,
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergt.
[381] 1““ 1 u b hastations⸗ Patent. 16“
Die dem Kaufmann Louis Heinrich Carl Kubig gehörige, in Weißensee belegene, im Hypothekenbuch von Weißensee Band I. Nr. 2
Blatt 5 verzeichnete Mühle nebst Zabehör soll den 17. April 1871, Vormittags 11 Uhr,
an biesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden verstei⸗
gert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 19. April 1871, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grundsteuer bei einem derselben unterliegenden Gesammtflächenmaß von 4,78 Morgen mit einem Reinertrag von 11,13 Thlr. und zur Gebaudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 135 Thlr. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗
bedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirk⸗ samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedür⸗ fende, aber nicht eingetragene Realrechte eeenh zu machen haben,
1 dung der Präklusion spä⸗
werden aufgefordert, dieselben zur Verme testens im Versteigerungs⸗Termine anzumelden. Berlin, den 28. Januar 1871. 8 . Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.
8
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
888- Bekanntmachung. Verpachtung der Chausseegeldhebestelle zu Guten⸗ Germendorf.
Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Potsdam wird das
unterzeichnete Haupt⸗Amt in dem Amtslokale des Steuer⸗Amts
zu Gransee am “ Freitag, den 14. April 1871, Vormittags 9 Uhr
die Chausseegelderhebung zu Guten⸗Germensdorf auf der Berlin⸗
Strelitzer Staatsstraße vom 1. Juli dieses Jahres ab unter Vorbehalt höhern Zuschlages meistbietend zur Pacht äausstellen.
Nur als identisch und dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche mindestens 200 Thlr. baar oder in annehmbaren Staats⸗ papieren zur Sicherstellung ihrer Gebote vorher niederzulegen ver⸗ mögen, werden zum Bieten zugelassen. Die näheren Pachtbedingungen können während der Dienststunden in unserer Registratur und bei dem Steuer⸗Amte zu Gransee eingesehen werden. E1““ “
Prenzlau, den 2. Februar 1871.
Königliches Haupt⸗Steueramt.
Beauholz⸗Versteigerung. Am Donnerstagden 16. Februa d. J, von 10 Uhr Vormittags ab, sollen im Leest'schen Gasthofe zu Alt⸗Ruppin gegen Anzahlung von ½ des Meistgebots aus dem dies⸗ jährigen grünen Einschlage des Königlichen Forstreviers Alt⸗Ruppin
ca. 2200 Stück Kiefern⸗Bau⸗ und Schneidehölzer, worunter etwa
1000 starke und extrastarke Stücke von vorzüglicher Beschaffenheit bei völlig freier Konkurrenz der Käufer in größeren Kaufloosen und im Allgemeinen unter den bisherigen Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden. Das Aufmaaß und Loosverzeichniß liegt 2 Tage vor dem Termin im hiesigen Bureau während der Geschäftsstunden zur Einsicht der Kauflustigen bereit. Auch sind die betreffenden Schutzbeamten angewiesen, auf Wunsch der Käufer 8 Tage vor dem Termin das fragliche Holz im Walde in Augenschein nehmen zu
lassen. Forsthaus Alt⸗Ruppin, den 28. Januar 1871.
Der Oberförster Broesike. 8
„Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. “
8 8*
Debitwesen des entwichenen Gutsbesitzers H. Erichson auf Gr. Baebelin werden die nachbenannten, nicht zur Hebung ge⸗ kommenen Hypothekenscheine des früͤheren Gr B ebeliner Hypotheken⸗
buches, nämlich:
ae 8 8” 11““
8
Berlin, den 31. Januar 1871.
8
Fol. 26 und 27 auf je... » 28 auf... 1“
» 29 bis 53 auf je
„ 54 und 55 auf je.. „ 56 au
2
32 Schill. üf..... . 666 Thlr. 32 Schill. 57 bis 115 auf je.... 1“ v.1000 Thlr.
- 116 und 117 auf e. 10,000 E1A“ nach Vorschrift der Verordnung de 27. März 1830 hierdurch für kassirt erklärt. Gegeben Güstrow, am 4. Februar 1871. 8 Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Justiz⸗Kanzlei.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Bekanntmachung. Die durch den Tod ihres seitherigen In⸗ habers vatant gewordene Physikatsstelle des Kreises Loewenberg soll wieder besetzt werden. Qualifizirte Bewerber um diese Stelle werden hierdurch aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Approbation als Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, des Fähigkeitszeugnisses zur Ver⸗ waltung einer Physikatsstelle, sonstiger über ihre bisherige Wirksam⸗ keit sprechender Zeugnisse und eines Lebenslaufs bis zum 20. März
bei uns zu melden. Liegnitz, den 5. Februar 1871. Königliche Regierung. Ablheilung des Innern.
Bekanntmachung. Durch Versetzung des seitherigen Inhaber ist die Physikatsstelle des Kreises Goldberg⸗Hainau vakant geworden. Qualifizirte Bewerber um diese Stelle werden hierdurch aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Approbation als Arzt, Wundarzt und Geburtsbelfer, des Fähigkeitszeugnisses zur Verwaltung einer Physikats⸗ stelle, sonstiger über ihre bisherige Wirksamkeit sprechender Zeugnisse und eines Lebenslaufs bis zum 20. März c. bei uns zu melden. Liegnitz, den 6. Februar 1871. Koönigliche Regierung. Abtheilung des Innern. 88
Aktien⸗Verein „Borussia“..
zu Berlin. Außerordentliche General⸗Versammlung 1u“ 1 den 28. Februar 1871, Vormittag 12 Uhr, 88 im Saale Sanssouci, Friedrichsstr. 238. vfdes Lokal ist zur Prüfung der Legitimation von 10 Gegenstand der Berathung ist:
nung eines rationellen stärkeren Betriebs resp. weitern Maßregeln. Der Verwaltungsrath.
8
[375] Stettiner Dampf⸗Schleppschiffahrts⸗Aktiengesellschaft.
Auf Gpeund des Art. 33 unseres Statuts beehren wir uns, die Herren Aktionäre zur ordentlichen Generalversammlung Sonnabend 8 den 11. März a. cr., Vormittags 10 Uhr, im Schiedsgerich ts lokale des Börsengebäudes einzuladen. .“
Stettin, den 6. Februar 1871.
Die Direktion.
[397 Magdeburger Privatbank. Die diesjährige ordentliche General⸗Versammlung der Aktionär unserer Bank ist in Gemäßheit des §. 22 des revidirten Statuts auf Mittwoch, den 15. März cr., Vorm. 11 Uhr, 6
im hiesigen Börsensaale
festgesetzt. — Tagesordnung: —
1) Geschäftsbericht für das verflossene Jahr;:
2) Ergänzungswahl für die aus dem Aufsichtsrathe a
n usscheidenden drei Mitglieder, v“
1 Herren Bennewitz, Hubbe und Schrader,
sowie für dae im Laufe des vorigen Jahres verstorbene Mitglied „ Herrn Hoffmann; 3) Wahl dreier Kommissarien zur Prüfung der vorjährigen Bilanc.
Eintrittskarten für die im Aktienbuche eingetragenen Aktionäre können gegen Vorzeigung der Aktien vom 11. März an in unserem Geschäftslokale in Empfang genommen werden.
Magdeburg, den 8. Februar 1871.
Die Direktion der Magdeburger Privatbank Alenfeld. de la Croix. Meyer.
6 1A“
Hypotheken⸗Versicherungs⸗ iengese aft.
p Geschäftsübersicht pro Januar 1871.
88 8 Activa.
Cassa⸗ und Wechselbestände. ... Thlr. 79,438 1 Sgr.
Laufende Rechnungen und Lombard⸗ 1“ u“ 117,582 19
ta; in ’“ 3 9 öcj — 90,526 13 „»
o. in Hypothekendarlehns⸗Geschäf⸗ . .
t 4 331,785 6 »
212,673 21 „»
.. 2 Passiva. Aktienkapital. Hypotheken⸗Antheilscheine, Depot⸗ DDEE1616A6“X“ 8 Amortisationskasse .. . Hypotheken⸗Conto..
Angenommene Hypothekenversicherukmk Senh . Lyp Thlr. 1,783,865 — Sgr.
Dr. Fühling. Arnstädt. Jochmuß. Hierbei Berlust⸗Listen Nr. 186 und 187
1A“ 82 1.8 5 ee⸗ —
für Braunkohlen⸗Verwerthung, Thoͤnwaaren⸗ und Ofen⸗ Fabrikation
Uhr an
Beschlußfassung über die Beschaffung der Baarmitt zur Eröͤff.
für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum ein Druchzeile Dv½ Sgr.
Alle Post-Anstalten des In⸗ Auslandes nehmen BZestellun an, für erlin die Expedition des — Preußischen Staats-Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. 3.
Bekanntmachung. Betreffend die Korrespondenz nach Orten ohne Postanstalt.
Vom 1. März c. ab ist den Korrespondenten, welche öhren Wohnsitz in Orten ohne Postanstalt haben, allgemein ge⸗ stattet, ihre ostsendungen auch von solchen Postanstalten ab⸗ holen zu lassen, deren Landbestellbezirk den betreffenden länd⸗ lichen Ort nicht einschließt. 8. 1 In Folge dieser aus den Kreisen des beths. gten Publikums wiederholt beantragten Verkehrserleichterung, muß die Spedition der Postsendungen nach Orten, an welchen Postanstalten sich nicht befinden, nach Maßgabe der von dem Absender auf der Adresse hezeichneten Distributions⸗Postanstalt bewirkt werden. Durch die unrichtige Bezeichnung dieser Postanstalt oder das gänzliche Fehlen einer bezüglichen Angabe können leicht Ver⸗ zögerungen in der Ueberkunft der Postsendungen herbeigeführt werden. — Es ist daher im eigenen Interesse der Korrespondenten nothwendig, daß die Absender von Postsendungen, welche nach
Ortschaften ohne Postanstalt gerichtet sind, auf der Adresse
außer dem eigentlichen Bestimmungsorte thunlichst noch die⸗ jenige Postanstalt angeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Adressaten bewirkt wird, bezw. die Ab⸗ holung erfolgt.
Zur Förderung dieses Zweckes wird es beitragen, wenn Korrespondenten, an deren Wohnsitz sich eine Postanstalt nicht befindet, diejenigen Personen, mit welchen sie im Briefwechsel stehen, auf das gedachte Erforderniß aufmerksam machen und denselben mittheilen, durch Vermittelung welcher Postanstalt sie ihre Postsachen beziehen.
Insbesondere wird es sich auch empfehlen, wenn die auf dem Lande wohnenden Korrespondenten möglichst allgemein dem theilweise bereits bestehenden Gebrauche folgen, in den von ihnen abzusendenden Briefen bei der Orts⸗ und Datumsangabe den Namen des Postorts hinzuzufügen, durch welchen sie ihre Postsachen empfangen. 8 8
Berlin, den 8. Februar 1871.
111“ General⸗Postamt. Stephan.
Bekanntmachung.
Einführung des Depeschen⸗Anweisungsverfahrens
im Verkehr mit den Postanstalten im Elsaß und Deutsch⸗Lothringen.
Vom 1. März 1871 ab wird das bestehende Verfahren der Vermittelung von Postanweisungen durch den Telegraphen auf den Verkehr mit solchen Orten im Elsaß und in Deutsch⸗ Lothringen ausgedehnt, wo für den Privatverkehr eröffnete Telegraphenstationen vorhanden sind. Zu der Richtung nach dem Elsaß und Deutsch⸗Lothringen werden Zahlungsvermitte⸗ lungen für Beträge bis zu 50 Thalern oder 87; Gulden süd⸗ deutscher Währung, in der Richtung vom Elsaß und Deutsch⸗ Lothringen für Beträge bis zu 200 Franken (53 ⅛ Thaler) übernommen. “ 8
Berlin, den 9. Februar 1871. b
8 General⸗Postamt.
Stephan.
3u.
Ministerium für Handel, Gewerbe und ö Arbeiten.
Bekanntmachung, betreffend die der Rheinischen Eisenbahngesellschaft ertheilte landesherrliche Konzession zum Bau und Betriebe einer An⸗ schlußbahn von dem Bahnhofe Ehrang der Call⸗Trierer Eisen⸗ 8 bahn nach dem Hüttenwerke Quint. Des Kaisers und Königs Majestät haben mittelst Aller⸗ höchster Konzessions⸗Urkunde vom 12. Januar c. der Rheini⸗ schen Eisenbahngesellschaft den Bau und Betrieb einer An⸗ schlußbahn von dem Bahnhofe Ehrang der Call⸗Trierer Eisen⸗ bahn nach dem Hüttenwerke Quint unter gleichzeitiger Ver⸗ leihung des Expropriattonsrechts zu gestatten geruht.
Die vorgedachte Allerhöchste Urkunde wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
Berlin, den 6. Hees 1871.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (SESFraf von Itzenplitz.
Bekanntmachung. Erweiterung der Annahme von Postsendungen an Adressaten im Ortsbestellbezirke der Aufgabe⸗
1 Postanstalt.
Mit höherer Genehmigung ist vom 1. Februar d. J. ab bei den sämmtlichen Postanstalten im Ober⸗Postdirektions⸗ Bezirk Berlin die Annahme von Postanweisungen, don Packeten ohne Werthangabe, von Sendungen mit Werthangabe und von Postvorschußsendungen an Adressaten im Ortsbestellbezirke der Auakht, hes atistan in gleichem Umfange gestattet, wie dies für Sendungen an Adressaten nach anderen Postorten besteht.
Die Gebühren für Besorgung dieser Gegenstände an Adres⸗ sattn imn fgenen Ortsbestellbezirke der Aufgabe⸗Postanstalt ind folgende:
1) Für Postanweisungen bis zum Betrage von 50 Thalern 2 Sgr. Postanweisungen müssen stets frankirt werden.
2) Für Packete ohne Werthangabe, .“
3 » Sendungen mit Werthangabe, 8 14) » Postvorschuß⸗Sendungen diejenigen Sätze, welche für dergleichen Sendungen zwischen Postanstalten bei einer Entfernung bis 5 Meilen zu erheben sind (siehe §§. 2 und 3 des Gesetzes über das Posttaxwesen im Gebiete des Norddeutschen Bundes vom 4. November 1867, sowie §. VI. der Anlage des Reglements vom 11. Dezember 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen des Norddeutschen Bundes). Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Abtragung nur den Begleitbrief bezw. den Schein, oder auch die dazu ge⸗ hörige Sendung selbst umfaßt.
Aus Veranlassung dieser Erweiterung der Annahme von Postsendungen an Adressaten im Ortsbestellbezirke kann eine Vermehrung der bisherigen Beförderungs⸗Gelegenheiten nicht. eintreten. Es ist daher nicht darauf zu rechnen, daß z. B. Lokal⸗Packete eine ebenso schleunige Beförderung erhalten, wie gewöhnliche Briefe. Insofern also in einzelnen Fällen eine eilige Uebermittelung — namentlich von Packeten — an den Adressaten erwünscht sein sollte, würde der Benutzung der bisherigen Privat⸗Beförderungs⸗Gelegenheiten der Vorzug zu geben sein. 8 Berlin, den 1. Februar 1871.
1 er Ober⸗Postdirektor.
Sachße.
Lgwen. hac dhn nNe “
“ “ G1“