stillstandes bis nach Belfort hineingedrungen ist, so hat mich der Gouverneur nach Basel abgesandt, um über die Situation Erkundi⸗ gung einzuziehen und um Ihre Befehle nachzusuchen Gestern am 5. Februar hatte sich der Feind noch keines unserer vorgeschobenen Forts bemächtigt. Aber seit dem 26. Januar, an welchem Tage er einen fruchtlosen Sturm gegen La Perches versuchte, hat er angefangen und sehr thätig Annäherungsarbeiten gegen diese Werke verfolgt, von denen er am 5. Februar ungefähr 80 Metres entfernt war. Ein neuer Angriff ist nahe bevorstehend, falls er nicht bereits vergangene Nacht stattgefunden hat. Der Gouverneur wird ihn aushalten, aber er rechnet nicht darauf, ihn zurückschlagen zu können. Man muß demnach annehmen, daß der Feind von einem zum andern Tage in den Besitz der Perches gelangen wird, daß er so das Schloß dominiren, und daß er die Forts der Barres und von Bellevue im Rücken angreifen wird. Das Schießen des Feindes ist bedeutend, sowohl durch die An⸗ zahl, wie durch die Natur und die Dimensionen der geschleuderten Projektilien. Der Platz kann nur schwach und nur in wenig nach⸗ drücklicher Weise darauf antworten durch Vollkugeln von 16 und Bomben, indem er sich die länglichen Granaten von 12 und 24, di ihm übrig blieben (im Ganzen etwa 10,000), für die Tage des An⸗ griffs vorbehalten muß. Die Forts Chateau, Juit, Miotte und Barres, namentlich die ersteren, haben gelitten, indessen hat noch keins eine Bresche. Die Boͤschungen und Gegenböschungen werden schnell ausgebessert, aus⸗ genommen bei den Barres, wo eine Böschungsmauer zusammenge⸗ stürzt ist. Belfort kann mithin noch Widerstand leisten, denn es ist noch mit Patronen und Lebensmitteln versehen. Der Ober⸗Kommandant ist entschlossen, seine Pflicht bis zum Ende zu vollzieben, doch kann er die Länge des Widerstandes, dessen der Platz fähig ist, besonders angesichts der durch die letzten Ereignisse auf die Garnison und die Bevoölkerung gemachten Eindrücke, nicht bestimmen. Wenn die Regierung in der jetzigen vage findet, neue Opfer wären unnütz, und daß es am Platze sei, die Festung zu über⸗ geben, so würde der Gouverneur wünschen, die Regierung moge selbst die Bedingungen dieser Uebergabe verhandeln, Sorge dafür tragend, daß angesichts der von der Festung noch besessenen Widerstandsfähig⸗
keit, die Papiere und die Archive, besonders die vom Genie, fortge⸗ bracht werden koͤnnten, und der Garnison gestattet würde, sich mit Waffen und Bagagen auf den nächsten, von den Franzosen besetzten
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Punkt zu begeben. Chatel, Hauptmann vom Generalstab.«
Ueberzeugt, daß ein längerer Widerstand nur unnützes Blut⸗
vergießen herbeiführen würde, und daß Niemand besser die durch die
Ereignisse bedingte grausame Nothwendigkeit beurtheilen konnte, wie
der tapfere Offizier, welcher die Autorisation zu verhandeln verlangte, hat die Regierung Preußen gebeten, der Garnison von Belfort zu gestatten, den so gut von ihr vertheidigten Platz mit allen Kriegsehren zu verlassen. Diese Bedingungen sind angenommen vorden. Die Truppen sind autorisirt worden, mit Waffen und Bagagen den Platz zu verlassen und Papiere und Archive mit⸗ zunehmen. Die Chefs des preußischen und französischen Generalstabes haben zugleich die Scheidungslinie bestimmt, welche die kriegführenden Armeen während des Waffenstillstandes, der sich derart auf alle Theile des Territoriums erstreckt, trennen soll. — Das französische offizielle Blatt veröffentlicht ferner olgendes Dokument:
Zusatz⸗Artikel zur Waffenstillstands⸗Konvention vom 28. Januar
871. Die Unterzeichneten, mit den Vollmachten versehen, kraft derer
ie die Konvention vom 28. Januar unterzeichnet haben, in Erwägung, daß in der genannten Konvention es einem späteren Einverständniß vorbehalten wurde, den militärischen Operationen im Doubs, Jura. in der Coôte d'Or und vor Belfort ein Ziel zu setzen und die De⸗ markationslinie zwischen der deutschen Okkupation und den Stellun⸗ gen der französischen Armee von Guarré les Tombes, im Departe⸗
ven. der Yonne, an festzustellen, haben folgende Zusatzkonvention ab⸗ geschlossen:
Art. 1. Die Festung Belfort wird dem Kommandanten der Belagerungs⸗Armee mit dem Kriegsmaterial, welches zu dem Platz gehört, übergeben.
Die Garnison von Belfort verläßt den Platz mit den kriegerischen Ehren, und behält ihre Waffen, ihr Fuhrwerk und das der Truppe angehörende Kriegsmaterial, sowie die militärischen Archive. Die Kommandanten von Belfort und der Belagerungs⸗Armee werden sich ins Einvernehmen wegen der Ausführung der vorstehenden Stipula⸗ tionen setzen, sowie über die Einzelheiten, welche nicht vorgesehen sind, und über die Richtung und die Etappen, auf welchen die Garnison von Belfort zur französischen Armee jenseit der Demarkationslinie stoßen wird.
Art. 2. Die sich in Belfort befindenden deutschen Gefangenen werden in Freiheit gesetzt.
Art. 3. Die Demarkationslinie, festgestellt bis zum Punkte, wo sich die drei Departements Yonne, Niêvre und Cote d'Or berühren, wird längs der südlichen Grenze des Departements Cöôte d'Or bis zu dem Punkte fortgeführt, wo die Eisenbahn, welche von Nevers über Autun und Chagny nach Chäͤlon sur Saône führt, über die Grenze des genannten Departements hinausgeht. Diese Eisenbahn bleibt gußerhalb der deutschen Okkupation, so daß die Demarkationslinie, die einen Kilometer von der Eisenbahn entfernt sich hinziebt, die füdliche Grenze des Departements Cöôte d'Or im Osten von Chagny erreicht, und die Grenze verfolgt, welche das Departement Saöne et Loire von den Departements Cöte d'Or und Jura trennt. Nach⸗ dem dieselbe über die Straße von Louhans nach Lons le Saulnier gegangen ist, wird sie die Departementalgrenze auf der Höhe des
wird, um die Eisenbahn von Lons le Saulnier nach Bourg in einer Entfernung von 11 Kilometers südlich von Lons le Saulnier zu durchschneiden, indem sie sich von dort über die Brücke der Ain auf die Straße von Claivaux dirigirt, von wo sie die nördliche Grenze des Arrondissements St. Claude bis zu der schweizer Grenze verfolgen wird. „Art. 4. Die Festung Besangon wird einen Rayon von zehn Kilometres zur Verfügung der Garnison bewahren. Der feste Platz Auxonne wird von einem neutralen Terrain von drei Kilometres umgeben sein, in welchem die Cirkulation auf den Eisenbahnen, welche von Dijon nach Gray und Döle führen, für die Militär⸗ und Verwaltungszüge frei sein wird. Die Truppen⸗Kommandanten der beiden Parteien werden die Verproviantirung der beiden Festungen
Begränzung der Rayons dieser Forts, welcher ein jeder drei Kilo⸗ Landstraßen, welche durch diese Rayons gehen, wird frei sein.
Art. 5. Die drei Departements Jura, Doubs und Chte d'Or werden schon jetzt in den am 23. Januar abgeschlossenen Waffenstill⸗
Dorfes Malleret verlassen, von wo aus sie in der Weise fortlaufen
Konvention vom 28. Januar aufgeführten Stipulationen in An⸗ wendung kommen Versailles, 15. Februar 1871. Jules Fap
Aus dem Wolff’schen Telegraphen⸗Bureau. 1
Sagarbrücken, Dienstag, 21. Februar. Aus Versaille vom 18. d. wird berichtet: Die Friedenskommission soll am 20. aus Bordeaux hier eintreffen. — Der hiesige »Moniteur officiel⸗ warnt heute schon zum zweiten Male die pariser Presse, von ihren zügellosen Angriffen gegen Deutschland und Preußen abzustehen.
Gotha, Dienstag 21. Februar. Dr. Petermann in Gotha erhielt heute einen ausführlichen Bericht mit vielen werthvollen astronomischen Betrachtungen von Eduard Mohr aus Süd⸗ afrika, der eine große wissenschaftliche Reise im Innern des Kontinentes bis zum Zambese zum Theil durch ganz unbe⸗ kannte Gebiete ausgeführt hat, welcher Bericht baldigst in den geographischen Mittheilungen erscheinen wird.
Brüssel, Dienstag, 21. Februar. Wie in diplomatischen
Kreisen versichert wird, steht es jetzt fest „ daß der Herzog von
Broglie zur Uebernahme der französischen Gesandtschaft i London designirt ist. zösisch es schaft in
Vereinsthätigkeit für die Armee.
„ Berlin, 17. Februar. Der bleibende Ausschuß des deutschen Handelstages hat in seiner letzten Sitzung an den gesammten deutschen Handels⸗ und Gewerbestand den folgenden, die Gründung einer Dotation für die Invaliden des letten Krieges be⸗ 114“ ich
Der Augenblick, in welchem der mit dem Feinde geschlossen Waffenstillstand dem Vaterlande das — so Gott 89 — geich 1 des uns aufgedrungenen Krieges verheißt, legt jedem Deutschen von Neuem die mahnende Aufforderung ans Herz, in werkthätiger Dank⸗ barkeit Derer zu gedenken, die ihr Leben eingesetzt, um uns jenes höchste Gut der Völker, den Segen des Friedens wieder zu gewinnen. Dem deutschen Handels⸗ und Gewerbestande ziemt es, in der Bethäti⸗ gung dieser Dankbarkeit in erster Linie zu stehen; denn ihm vor Allen kom⸗ men die großen politischen und nationalen Erfolge zu statten, welche sich an die tapferen Thaten der deutschen Armee knuͤpfen; unter der Herr⸗ schaft eines dauernd gesicherten Friedens werden Handel und Gewerbe rasch wieder aufblühen und die Wunden heilen, welche der Krieg dem materiellen Wohlstand geschlagen hat. Darum ist in den Kreisen deutscher Kaufleute der Gedanke und Wunsch laut geworden, es möchte der deutsche Gewerbe⸗ und Handelsstand seine Dankbarkeit gegen das deutsche Heer ganz besonders bekunden, indem von ihm ein Kapital aufgebracht wird, dazu bestimmt, den in diesem Krieg gegen Frank reich oder in Folge desselben durch Verwundung oder Krankheit ganz oder theilweise erwerbsunfähig gewordenen, der Hülfe bedürftige Kriegern der deutschen Land⸗ und Seemacht, sowie den Familien dieser Krieger und den bedürftigen Angehörigen der Gefallenen ferner denen, welche bei Ausübung einer Berufspflicht im Kriege ganz oder theilweise erwerbsunfähig geworden sind, und deren Familien Hülfe und Unterstützung zu gewähren. Freilich ist es an erster Stelle Pflicht des Staates, für die Invaliden und die Hinter⸗ bliebenen seiner gefallenen Krieger zu sorgen, und wir verlangen von dem ersten deutschen Reichsparlament, daß dies geschehe. Allein es liegt in der Natur der Sache, und keine, auch nicht die liberalste In⸗ validen⸗Gesetzgebung, vermag dem abzuhelfen, daß die staatliche Unter⸗ stützung eine unvollkommene und unzureichende sein und bleiben muß. Schon der Umstand, daß die Staatshülfe an objektive Normen des Gesetzes gebunden ist und gebunden sein muß, legt ihr eine Fessel an, die es ihr unmöglich macht, sich dem individuell hervortretenden Bedürfnisse anzupassen; sie kann dem Gesetze wohl genügen, nicht aber den vielgestaltigen Anforderungen und der immer neu wechselnden Noth des einzelnen Lebens. Wir wissen auch, daß die ganze Nation bereits aller Orten thätig ist, helfend und spen⸗ dend hier einzutreten. Ueberall haben sich nach den segensreichen Vor⸗
und der Forts reguliren, welche in den Departements Doubs und Jura sich in dem Besitz der französischen Truppen befinden, so wie die
metres haben wird. Die Cirkulation auf den Eisenbahnen oder den
stand mit eingeschlossen werden und für die Dauer des Waffenstill- standes so wie für die übrigen Bedingungen der Totalität der in der
gesammten deutschen Handels⸗ und Gewerbestand zur E113“ L
den Lokal⸗ resp. Zweigvereinen nach Verhältniß der Einwohnerzahl,
werbekammern zu Dresden, Chemnitz, Plauen und Zittau haben gegen
veränderte Wiederherstellung des deutsch⸗französischen Handelsvertrages ausgesprochen hat, einen Protest erlassen. In den Friedensbestim⸗
Mignon. Oper in 3 Akten, mit Benutzung des Goetheschen
Ballet von Paul Taglioni. Mignon: Fr. Lucca. Philine: Betz. Anf. 7 Uhr. M.⸗Pr. Lustspiel in 3 Akten von Fffland, eingerichtet von Eduard
ängen des Jahres 1866 Lokalvereine gebildet, welche dem Bedürftigen pensonlich Je ehans und was ihm fehlt, aus eigenster Anschauung zu beurtheilen im Stande sind. Wir wissen und vertrauen, daß auch bei dieser lokalen Thätigkeit der Handels⸗ und Gewerbestand mit bestem Beispiel vorangeht. Wollte man aber diesen Lokalvereinen die Beschaffung der Geldmittel und die Ausführung der Liebeswerke allein und ohne organischen Zusammenhang unter einander überlassen, so würde daraus eine sehr ungleiche Veriheilung der Last hervorge⸗ hen, da gerade die ärmeren ländlichen Distrikte die größte Zahl von Unterstützungsbedürftigen aufweisen. Es muß also eine große centrale, das ganze geeinigte Deutschland umfassende Organisation geschaffen werden, welche die Unterstützungsthätigkeit aller Lokalvereine zusam⸗ menfaßt und regelt, und welche uͤberall helfend eingreift, wo die lo⸗ kalen Mittel nicht ausreichen, um die Unterstützungsthätigkeit gleich⸗ mäßig durchzuführen. Eine solche centrale Organisation ist unter den Auspicien Sr. Majestät des Kaisers und Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen auf den genannten bewährten Grundlagen bereits gesichert. Für ihre große und schwierige Aufgabe bedarf dieselbe eines Central⸗Fonds, dessen Grenze nicht boch genug veranschlagt werden kann, wenn man sich der Nachwirkungen bewußt wird, welche die Opfer und Anstrengungen dieses Krieges fortgesetzt im Gefolge haben werden. — er deutsche Handels⸗ und Gewerbestand, der durch Errichtung des Deutschen Handelstages schon vor einem Jahrzehnt die Gemeinsam⸗ keit seiner nationalen Pflichten und Interessen zum Ausdruck brachte, wird auch jetzt seine opferfreudige Dankbarkeit durch Aufbringung einer seiner Bedeutung und der Größe des Zweckes entsprechenden Geldsumme bewähren! Der bleibende Ausschuß glaubt daher, den
Beitrags für die deutschen Invaliden und deren Angehörige, wie für die Hinterbliebenen der Gefallenen auffordern zu sollen und zwar mit der Ermächtigung, die eine Hälfte der einkommenden Summe
die andere der Centralverwaltung der Deutschen Invalidenstiftung auszuhändigen. Berlin, den 7. Februar 1871. Der bleibende Ausschuß des Deutschen Handelstages. A. Delhrück (Berlin), A. G. Mosle (Bremen) Vorsitzender. zweiter Vorsitzender.
Gewerbe und Handel. Dresden, 20. Februar. (W. T. B.) Die Handels⸗ und Ge⸗
den Beschluß des Ausschusses des Handelstages, welcher sich für un⸗
mungen seien vielmehr für die französischen Tarifpositionen Modifika⸗ tionen anzustreben, welche den Interessen des deutschen Handels besser entsprechen. 1 .“ Fortsetzung des MNichtamtlichen in der Beilage.
Koönigliche Schauspielle. Mittwoch, 22. Februar. Im Opernhause. (43. Vorstellung.)
Romans »Wilhelm Meisters Lehrjahre« von Carré und Barbier, deutsch von Gumbert. Musik von Ambroise Thomas.
Frl. Grossi. Wilhelm Meister: Hr. Woworsky. Lothario: Hr. Im Schauspielhause. (52. Ab.⸗Vorst.) Die Hagestolzen.
Devrient. Hierauf: Die Dienstboten. Lebensbild in 1 Akt von R. Benedix. Anf. 7 Uhr. M.⸗Pr.
Donnerstag, 23. Februar. Im Opernhause. (44. Vorst.) Fantasca. Großes Zauber⸗Ballet in 4 Akten nebst einem Vorspiel (12 Bildern) von Paul Taglioni. Musik von Hertel. Fantasca: Frl. Kitzing. Serosch: Frl. Selling. Eine Wassernymphe: Frl. David. Romero: Hr. Müller. Floramour: Hr. Gutllemin. Espéron: Hr. Ehrich. Meschaschef: Hr. Ebel. Anfang 7 Uhr. M.⸗Pr.
Im Schauspielhause. (53. Abonn.⸗Vorst) Die Gräfin. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Heinrich Kruse. Anf. 27 Uhr.
Berlin, 21. Februar. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Poliz. Präs.)
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v“ tbr ³&. p? [tar ag. pi. “ g. pf. Ie*½. Ipgs leg. [p. Weiz. Schü. (3 3127 6229 5 Bobhner Mz.8-sso —s8710 Roggen 210— 6 7 Kartoffein 9 18 gr. Gerste 13 7 6 1 25 8 RindB. Pid. — 5 4 8 a. W. — 28 V Schweine- Hater 1 7 9 1/8 Heisch 5,10 8 25 Haramelfl. 4 4 10 Stroh Schek.10/15 V Kalbfleisch 6 — 4 7 Erbsen Mtz. 6 Butter Pfd. 12 — 10 4 8 Kier Mandel 9 8 7
r. April-Mai 78 ¾ — 77 ⅞˖ Thlr. bez., Mai-Juni 78 ¾ — 78 ½ Thlr. bez., uni-Juli 80 — 79 f0 Thlr. bez.
Roggen galiz. 51 ½ Thlr., exquisiter 55 ¼ — 55 Thlr. ab Bahn bez., pr. Februar u. Febr.-März 53 ¾ — 53 ½ Thlr. bez., April-Mai 53 ⅔ — 54 ½ — 53 i Thlr. bez., Mai- Juni 54 ¾ — 54 ¾ — 54 ½ Thlr. bez., Juni-Juli 55 ½ — 55 6 —55 ½ Thlr. bez., Juli-Aug. 55 ¾ Thlr. bez. Gerste, grosse und kleine à 39 — 62 Thlr. per 16 00 Kilogr. Hafer loco 40 — 52 Thlr. pr. 1000 Kilogr.,, märk. 45 — 46 1 Thlr., pomm. uckermärk. 47 ⅛ — 48 ¾4 Thlr. ab Bahn bez., pr. S 48 ⅞ Thlr. bez., April-Mai 48 ¾ Thlr. bez., Mai-Juni 49 ¼1
r. bez.
Erbsen, Kochwaare 53 — 62 Thlr., Futterwaare 48 — 52 Thlr. Rüböl loco 28 ¾ Thlr. Br., pr. Februar u. Februar- März 28 8 Thlr., April-Mai 28 ⅔¾ Thlr. G., Mai-Juni 28 ¼23 — 29 Thlr. bez. Petroleum loco 15 Thlr., pr. Februar 15 Thlr. bez., Fe- bruar-März 14 ⅞ Thlr. Br., April-Mai 14 ⅔ Thlr. Gek. 800 Barrels. Leinöl loco 24 Thlr. pr. 100 Kilogr.
Spiritus loco ohne Fass 16 Thlr. 20 Sgr. bez., pr. Februar und Februar-März 17 Thlr. 14 Sgr. bez., April-Mai 17 Thlr. 20 — 21 Sgr. bez., Mai-Juni 17 Thlr. 24 — 25 Sgr. bez., Juni-Juli 18 Thlr. 4 — 5 Sgr. bez., Juli-August 18 Thlr. 12 Sgr. bez., August-Septbr. 18 Thlr. 19 — 20 Sgr. bez.
Weizenmehl No. 0 10 ⅓ — 10 Thlr., No. 0 u. I. 9½ — 9 ⅞˖ Thlr. Koggenmehl Neo. 0 8 ⁄12 —8-.⁄☚ Thlr., No. 0 u. I. 8 ⁄2. — 7 ¶ Thlr., pr. Februar 8 Thlr. 6 Sgr. bez., Februar-März 8 Thlr. 2 ½ Sgr. Br., April- Mai u. Mai-Juni 7 Thlr. 28 Sgr. bez.
Weizen loco und Termine fest im Werthe. Roggen zur Stelle fand zu lassen gutes Placement. Für Termine war un- geachtet der matten auswärtigen Märkte bei Beginn eine ziem- lich feste Haltung vorherrschend, die aber in der zweiten Börsenhälfte einer eher matteren Stimmung Platz machte, ohne dass in den Preisen eine wesentliche Aenderung eingetreten ist. Gek. 3000 Ctr. Hafer loco und Lieferung festgehalten. Rüböl fest, besonders pr. Herbst etwas besser pezahlt. Spiri- tus verkehrte bei sehr mässigem Handel in fester Haltung. Gek. 60,000 Liter.
Berlizn, 20. Februar. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiri- tus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und Produktenmakler.)
Weizen pr. 1000 Kilogr. loco 60 — 78 Thlr. nach Qualität, pr. April-Mai 77 ¼ à 77 ½⅞ bez., Mai-Juni 78 ½ à 78 ⅞ bez., Juni-Juli 79 ⅞ bez., Juli-August 80 bez.
Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 52 — 55 bez., pr. diesen Monat 53 ½ à 53 f bez., Februar-März 53 ½⅛ à 53 ⅞ bez, April-Mai 53 ⅞ à 54 bez., Mal-Juni 54 ¼ à 54 ¾ bez., Juni-Juli 55 ½¼ à 55 ⅞ bez., Juli allein 55 ⅞ bez., Juli-August 55 ¾ à 55 ¾ bez. Gekünd. 3000 Ctr. Kündigungspreis 53 ¾ Thlr. pr. 1000 Kilogr.
Gerste pr. 1000 Kilogr. grosse und kleine 39 — 62 Thlr. nach Qualität.
Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 40 — 53 Thlr. nach Qual., pr. diesen Monat 48 ⅓ bez., April-Mai 48 ⅛ à 48 ¼ à 48 ½ bez., Mai- Juni 49 ¼ bez., Juni-Juli 50 à 50 ⅞ bez., Juli-August 51 bez.
Erbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 54 — 62 Thlr. nach Qua- lität, Futteorwaare 50 — 53 Thlr. nach Qualität.
Roggenmehl Nr. 0 u. 1 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 8 Thlr. 5 Sgr. bez., Februar-März 8 Thlr. 1 ½ Sgr. bez., April-Mai 7 Thlr. 27 ¾ Sgr. à 28 ½ Sgr. bez., 16 7 Thlr. 27 Sgr. à 28 ½ Sgr. bez., Juni-Juli 7 Thlr. 28 8 Sgr. Gd.
8 Röbl pr. 100 Kilogr, ohne Fass loco 29 Thlr., flüssiges 29 ⅞ Br., pr. diesen Monat 28 ¾ Br., Februar-März 28 ⁄ Br., März-April 28 ⅔ Thlr., April- Mai 28 ⅔⅜ à 28⅞ bez., Mai- Juni 29 Thlr., September-Oktober 27 à 27 ⅛ bez.
FPeinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 24 Thlr. Petroleum raffinirtes (Standard white) pr. 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 50 Barrels (125 Ctr.) loco 15 ⁄à Br., pr. diesen Monat 15 ¼ à 15 ⅞ bez., Februar-März 14 ½ Thlr, Septem- ber Oktober 14 ⅞ à 14 ⅞ bez. Gek. 250 Ctr. Kündigungspreis 15 ¾ Thlr. pr. 100 Kilogr.
Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,000 pCt. mit Fass pr. diesen Monat 17 Thlr. 13 Sgr. à 11 Sgr. bez., Februar- März 17 Thlr. 13 Sgr. à. 11 Sgr. bez., März-April 17 Thlr. 15 Sgr. bez., April-Mai 17 Thlr. 22 Sgr. à 20 Sgr. à 21 Sgr. bez., Mai-Juni 17 Thlr. 27 Sgr. à 24 Sgr. à 25 Sgr. bez., Juni-Juli 18 Thlr. 5 Sgr. à 3 Sgr. bez., Juli-August 18 Thlr 12 Sgr. bez., August-September 18 Thlr. 20 Sgr. bez. Gekünd. 20,000 Liter. Kündigungspreis 17 Thlr. 13 Sgr. 8
Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,000 pCt. ohne Fass loco 16 Thlr. 20 Sgr. à 19 Sgr. bez.
Weizenmehl Nr. 0 10 ¼ à 10, Nr. 0 u. 1 9¼ à 9 ½. Roggen- mehl Nr. 0 8 7⁄2 à 8-⁄☚)[ Nr. 0 u. 1 8 X à 7 i pr. 100 Klogr. Brutto unversteuert inkl. Sack.
Königsberg, 21. Februar, Nachmitt. (Wolff's Tel. Bur.) Wetter: Schneegestöber. Weizen fest. Roggen höher, loco 121 — 122 pfd. pr. 2000 Pfd. Zollgew. 46 ¼, pr. Februar 46 ½, pr. Frühjahr u. pr. Mai-Juni 499 Thlr. Gersté gefragt. Hafer fest,
r. 2000 Pfund Zollgew. loco 40, pr. Frühjahr 44 Thlr. Weisse
Erbsen pr. 2000 Pid. Zollgew. 46 ⅔⅞ Thlr. Spiritus pr. 8000 Tr. loco u. pr. Februar 15 ½, pr. Frühjahr 16 ½ Thlr.
Danzig, 20. Februar. (Westpr. Z.) Weizen loco reich- licher zugeführt und gut begehrt. Preise konnten sich leicht behaupten und wurden sogar abfallende Qualitäten zu festen Preisen verkauft. Umsatz 280 Tonnen. Bezahlt wurde für: Sommer 129pfd. 70 Thlr., bunt 123 pfd. 72, 72 ½ Thlr., hellbunt
Berlin, 21. Februar. (Nichtamtlicher Getreide- bericht.) Weizen loco 60—78 Thlr. pr. 1000 Kilogr. nach Qual.,
121-, 122 — 3pfd. 73 Thlr., 124pfd. 73 ⅞ Thlr., 124 —5., 125 — 6pfd.