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peschen erstrecken sich vom 19. Juli bis zum 13. dieses Monats und enthalten das Nähere über die Besetzung Roms durch ita⸗ lienische Truppen und den Sturz der päpstlichen Regierung. Viele darunter beziehen sich auf die Schritte, welche von der Regierung gethan wurden, um es dahin zu bringen, daß die italienische Regierung Sorge trage, damit das Eigenthum eng⸗ lischer Unterthanen in Rom respektirt werde. Was die Stel⸗ lung der Regierung Sr. Heiligkeit dem Papste gegenüber an⸗ vengt⸗ so wird dieselbe am besten aus der folgenden Depesche Lord Granville's an den englischen Agenten in Rom, Legations⸗ Sekretär Servoise Vilar, klar, welche geschrieben wurde, als die Möglichkeit in Betracht kam, daß Se. Heiligkeit der Papst Rom verlassen könnte. Dieses Aktenstück lautet folgendermaßen: Auswärtiges Amt, 21. August 1870. Mein Herr! Der Abzug der französischen Truppen aus Rom könnte möglicherweise Ruhestörungen nach sich ziehen, welche die Sicherheit des Papstes gefährden oder es doch auf alle Fälle für ihn wuͤnschenswerth machen würden, sich anderswohin zurückzuziehen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß in einem solchen aͤußersten Falle Se. Heiligkeit an eine zeitweilige Zuflucht in einer Besitzung der britischen Krone denken sollte, und daß Ihnen seinerseits Mittheilun⸗ gen zugehen dürften, um in Erfahrung zu bringen, ob es wahrscheinlich sei, daß ihm eine solche Zuflucht gewährt werde. Ich brauche Ihnen kaum zu sagen, daß Ihrer Majestät Re⸗ gierung nach einem solchen Ergebniß kein Verlangen trüge und nicht wünschen möchte, aus freien Stücken sich erboͤtig zu machen, den Papst irgendwo in Ihrer Majestät Besitzungen zu empfangen, indessen zu gleicher Zeit würde Ihrer Majestät Ce auf An⸗ suchen des Papstes sich gewiß nicht weigern, Sr. Heiligkeit vor der Hand ein Asyl an Bord eines englischen Kriegsschiffes zu geben. Hätte man dann seine Wünsche in Betreff des Ortes, wohin er sich zu be⸗ geben wünschte, festgestellt, so würde die Regierung erwägen, wie weit diese Wünsche, falls sie auf einen zeitweiligen Aufenthalt auf britischem Gebiete abzielten, in geeigneter Weise erfüllt werden koͤnnten. Um für einen solchen Fal Sorge zu tragen, ist ein starkes Kriegsschiff beordert worden, sofort nach Civita vecchia abzugehen, mit dem un⸗ mittelbaren Zwecke, Schutz und Zuflucht fuͤr Unterthanen Ihrer Majestät zu gewähren, welche den Gefahren zu entrinnen suchen, mit denen sie ein Volksaufruhr bedrohen koͤnnte. Dieses Schiff wird aber ebenfalls zur Verfügung für den Papst stehen, wenn dieser genöthigt sein sollte, sich nach einer Zufluchtsstätte umzusehen, und an Bord desselben würde Se. Heiligkeit sicher sein und könnte ruhig die Er⸗ wiederung der Regierung auf die von Ihnen mitzutheilenden Wünsche in Betreff seiner ferneren Bewegungen abwarten. Ich habe Ihnen bereits in diesem Sinne telegraphirt und ich schließe Ihnen jetzt in der Abschrift die Instruktionen ein, welche von der Admiralität dem Kommandanten des britischen Kriegsschiffes ertheilt worden sind, zugleich mit dem Original, das durch einen sicheren Boten dem britischen Konsul in Civita vecchig zuzustellen ist, der es dem Capitain Salmon bei seinem Eintreffen uͤberliefern wird. Die Instruktionen für Sie sind die folgenden: Sie werden dem Papst nicht freiwillig ein Asyl am Bord eines Kriegsschiffes oder in britischen Besitzungen anbieten, wenn aber von Seiten des Papstes Mittheilungen an Sie gelangen durch Kardinal Antonelli oder irgend eine andere Person, die unzweifelhaft auf seinen Befehl hin spricht, so wer⸗ den Sie ihm die Anwesenheit der »Defence« in Civita vecchia mit dem Befehl anzeigen, ihn, wie oben bemerkt, aufzunehmen und die Antwort von Ihrer Majestät Regierung bezüglich des Wunsches Sr. Heiligkeit in Betreff seiner weiteren Bewegungen abzuwarten. Sie werden natürlich Alles, was in dieser Angelegenheit vorgeht, tele⸗ graphiren und falls nöthig, einen Spezialcourier senden, wenn Ihre Depeschen zu lang sind, um in ein Lelegramm zusammengedrängt zu werden. Sie werden sich mit Kapitän Salmon ausführlich und vertraulich über den Gegenstand dieser Depesche verständigen. Ich bleibe ꝛc. Granville.
Frankreich. Paris, 26. Februar. (W. T. B.) Der schweizerische Gesandte, Dr. Kern, hat heute Thiers sein Beglaubi⸗ gungsschreiben überreicht. Die Sterblichkeit nimmt fortwährend ab, an den Blattern starben in der letzten Woche etwa 200 Menschen. — Lebensmittel sind im Ueberfluß vorhanden. — Mehrere Blätter zeigen an, daß sie während der Zeit der Besetzung der Stadt durch die deutschen Truppen nicht erscheinen werden. Die Jour⸗ nale geben der Bevölkerung wiederholt den Rath, sich während des Einzuges der Deutschen stillschweigend zu verhalten und in ihren Häusern einzuschließen.
— 27. Februar. Thiers und die Mitglieder der Friedens⸗ kommission sind erst heute Abend nach Bordeaux abgereist. — Wie verschiedene Journale, darunter auch das »Journal des Débats«, wissen wollen, wird der Einzug der deutschen Truppen erst Mittwoch erfolgen.
8 — Auf dem Bastilleplatz fand gestern eine Ruhestörung att. Die unruhige Menge vergriff sich an einem Polizei⸗ genten, band denselben an ein Holzbrett und warf ihn in die
Seine, wo er den Tod fand. Die Militärbehörde ist mit Auf⸗
suchung des Thäters beschäftigt und wird alle Mittel anwen⸗
den, um die Ordnung wiederherzustellen.
Bordeaux, 27. Februar. (W. T. B.) Thiers und Pi⸗ card werden erst heute Abends hier erwartet. Die National⸗ versammlung hält heute keine Sitzung.
— Morgen Mittag wird die Nationalversammlung eine
geheime Sitzung abhalten, der sich wahrscheinlich eine öffentliche
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lung hat beschlossen, die Annullirung des bekannten Dekretes Crémieux, welches die Absetzung verschiedener richterlichen Per⸗ sonen verfügte, zu beantragen. — Die Prinzen von Orleans 8 sich nach Biaͤrritz begeben. Die Verwaltung des Krieges at in Tarbes die Errichtung einer großen Kanonen⸗ und Mi⸗ trailleusengießerei angeordnet. Die Frankreich durch den Krieg verursachten Kosten werden bis jetzt auf 3 ⅞ Milliarden Francs veranschlagt.
— ¶Gestern Abend fand eine Fraktionssitzung der äußersten Linken unter Zuziehung der Mitglieder der gemäßigten Linken statt, in welcher die ersteren neuerdings versuchten, die Zustim⸗ mung der gemäßigten Linken zu dem Proteste zu erlangen, welchen sie gegen jeden Frieden, welcher auf Gebietsabtretung begründet sei, vorbereiten. Louis Blanc und Victor Hugo ergriffen das Wort. Die Majorität der Versammlung war der Ansicht, es sei jede Manifestation in dieser Beziehung so lange unzeitgemäß, ehe nicht die Friedensbedingungen voll⸗ ständig bekannt seien. Gambetta beantragte, es möge der Protest bis zu jenem Zeitpunkte verschoben werden, wenn das Resultat der Friedensverhandlungen der Nationalversammlung offiziell mitgetheilt sei, und er sprach zugleich die Hoffnung aus, es würden alsdann sämmtliche Mitglieder der Linken eine über⸗ einstimmende Haltung annehmen. Dieser vermittelnde Vor⸗ schlag wurde von der Versammlung angenommen, ohne daß jedoch die Mitglieder der gemäßigten Linken eine bestimmte Verpflichtung für ihr ferneres Vorgehen übernahmen.
Italien. Florenz, 24. Februar. Das Gesetz, betreffend die Prärogativen Sr. Heiligkeit des Papstes und des heiligen Stuhles, soweit dasselbe von der italienischen Deputirten⸗ kammer angenommen worden ist, nämlich der Titel 1 des Ganzen, umfassend die Artikel 1 bis 13 (die Berathung und Beschlußnahme über die zweite Hälfte des Gesetzvorschlages ward bis zum 1. März vertagt) hat folgenden Wortlaut.
Art. 1. Die Person des Papstes (sommo pontesice) ist heilig und unverletzbar.
Art. 2. Angriffe gegen die Person des Papstes und Aufreizun⸗ gen, dieselben zu begehen, werden wie die Angriffe gegen die Person des Königs bestraft. Die Beleidigungen und öffentliche Beschimpfun⸗ gen gegen die Person des Papstes in Reden, Thaten und durch die im Art. 1 des Preßgesetzes angegebenen Mittel werden gemäß Art. 19 desselben Gesetzes bestraft. Die genannten Verbrechen werden vor dem Assisenhof verhandelt werden. Die liberalen Erörterungen der religiösen Fragen sind vollkommen frei.
Art. 3. Die italienische Regierung bestaͤtigt dem heiligen Vater Königliche Würden im Reich und läßt denselben den Vorrang bei⸗ behalten, den ihm die katholischen Souveraine zuerkennen. Der Papst hat das Recht, die gewöhnliche Schweizergarde und Mobilgarde, welche bisher seiner Person und der Bewachung der Paläste zuge⸗ wiesen war, beizubehalten, ohne Präjudiz für die Pflichten und Schuldigkeiten solcher Garden, welche aus den Gesetzen des König⸗ reichs hervorgehen. 1
Art. 4. Dem heiligen Stuhl ist eine Dotation von 3,225,000 Fr. jährlicher Rente bewilligt. Mit dieser Summe, die so viel wie die⸗ jenige beträgt, welche im römischen Budget unter dem Titel »Heilige apostolische Paläste, heiliges Kollegium, geistliche Versammlungen, Kanzlei des Staates und Diplomatischer Dienst im Auslandes steht, wird beabsichtigt, für die geistlichen Bedürfnisse des heiligen Stuhles zu sorgen, die Ausgaben der Instandhaltung und der Aufsicht der apostolischen Paläste und ihrer Dependentien, den Sold und die Pensionen der päpstlichen Garde und Beamten des päpstlichen Hofes und eventuelle Kosten, wie auch die ordentliche Unter⸗ haltung der dazu gehörigen Museen und der Bibliothek, und die Besoldung und Pension der dabei Angestellten zu decken. Diese Dotation wird als immerwährende Rente auf den Namen des heili⸗ gen Stuhles in das große Buch der öffentlichen Staatsschuld einge⸗ schrieben werden; während der Vakanz des Stuhles wird die Summe auch in dieser Zwischenzeit für die Bedürfnisse der römischen Kirche ausgezahlt werden. Dieselbe ist dabei von allen staatlichen, kommu⸗ nalen und provinziellen Steuern und Lasten befreit und kann nicht vermindert werden, auch wenn die italienische Regterung später die Aufsicht und die Instandhaltung der Museen und Bibliotheken über⸗ nehmen würde. b —
Art. 5. Der heilige Vater wird, außer der Dotation, die ihm im vorigen Artikel zuertheilt wird, auch den Vatican, den Lateran und die Gebäude, Gärten und Güter, welche diesen zwei Palästen angehören, sowie das Castel Gandolfo mit allem Zubehör und De⸗ pendentien behalten. Die genannten Paläste u. s. w. sind von jeglicher Steuer srei und können wegen öffentlichen Nutzens nicht expropriirt werden. Die Museen, die Bibliothek und sämmtliche Kunstgegenstände in den Gebäuden des Vaticans sind nationales Eigenthum. Der Zutritt des Publikums zu den vorgenannten Lokalen wird von dem kompetenten Ministerium geregelt werden
„Art. 6. Wenn der heilige Stuhl vakant sein wird, werden weder gerichtliche noch politische Behörden die persönliche Freiheit der Kar⸗ dinäle wegen irgend welcher Ursache hindern oder beschränken können. Die Regierung wird Maßregeln treffen, damit die Versammlungen des Konklave's und der ökumenischen Konzile nicht gestört werden. Art. 7. Kein Beamter der öffentlichen Autorität oder Agent der öffentlichen Macht kann in die Paläste, in welchen der Papst wohnt, oder die er zeitweilig bewohnt, oder in denen das Konklave
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oder das ökumenische Konzil versammelt ist, eindringen, um eine Amtshandlung auszuüben, wenn sie nicht vom Papst, vom Konklave oder vom Konzil dazu berechtigt wurden.
Art. 8. Die Beschlagnahme und die Untersuchungen der Pa⸗
piere, Dokumente, Buͤcher und Register der päpstlichen Bureaus und
bemlangen, die rein geistlicher Beschaffenheit sind, ist durchaus verboten.
Art. 9. Der Papst hat die volle Freiheit, die sämmtlichen Funktionen seines geistlichen Amtes zu erfällen und an den Thüren der Basiliken und Kirchen Roms alle Akten des genannten Amtes zu affichiren oder anderweitig zu veröffentlichen.
Art. 10. Die Geistlichen, welche von Amtswegen in Rom an der Ausübung des geistlichen Ministeriums des heiligen Stuhles Theil nehmen, sind wegen dieser von Seiten der Behörden keinen Untersuchungen und Nachforschungen unterworfen und brauchen keine Rechenschaft darüber abzulegen. Jede fremde Person, die in Rom in ein geistliches Amt eingesetzt ist, genießt die persönlichen Garantien der italienischen Bürger gemäß den Landesgesetzen.
Art. 11. Die Gesandten der auswärtigen Regierungen bei Sr. Heiligkeit genießen im Lande das Vorrecht und die Immunität der diplomatischen Agenten, dem internationalen Rechte gemäß. Auf Beleidigungen gegen sie werden die Strafbestimmungen für Beleidi⸗ gungen gegen die Gesandten fremder Mächte bei der italienischen Re⸗ gierung angewandt. Den Gesandten Sr. Heiligkeit bei den fremden Regierungen wird beim Gehen und Rückkehren nach und von ihren Missionen dieselbe Prärogative und Immunität nach demselben Rechte ugesichert. sobn 12. Der Papst korrespondirt frei mit dem Episkopat und mit der ganzen katholischen Welt ohne irgend eine Einmischung der italienischen Negierung. Zu diesem Ende wird ihm das Recht ertheilt, ein Post⸗ und Telegraphen⸗Bureau zu errichten, das von Beamten seiner Wahl bedient wird. Das päpstliche Postbureau kann den aus⸗ ländischen Postverwaltungen seine Briefe in verschlossenem Patet zu⸗ sammen oder diese dem italienischen Postbureau schicken. In beiden Fällen werden Brief und Telegramme, welche die päpstliche Marke tragen, im italienischen Territorium von allen Taxen und Spesen frei sein. Die vom h. Vater ausgesandten Couriere sind im ganzen Königreich den Courieren der auswärtigen Mächte gleichgestellt. Das päpstliche Postbureau wird auf Kosten des Staates mit dem italienischen Telegraphenbureau verbunden werden. Die Telegramme, die mit einer offiziellen Bezeichnung als päpstliche versehen sind, werden das Vorrecht der Staatstelegramme haben und von aller Taxe im Königreiche frei sein. Auch die Telegramme des h. Vaters, so wie die, welche mit dem päpstlichen Stempel versehen sein werden, erhal⸗ ten jenen Vortheil. Die an den h. Vater adressirten Depeschen sind für die Absender kostenfrei. 1u6.u“
Art. 13. In der Stadt Rom werden die Seminarien, Akade⸗ mien, Kollegien und katholischen Schulen, denen die Erziehung der Geistlichen obliegt, fernerhin allein von dem heiligen Stuhl abhangen
hne jegliche Einmischung Seitens der italienischen Regierung.
Amerika. New⸗York, 27. Februar. (W. T. B.) Die Kommission zur Schlichtung der englisch⸗amerikanischen Diffe⸗ renz hielt heute ihre erste Sitzung. Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Northcote's, Macdonald's und Hoar's, waren anwesend. Die Sitzungen der Kommission sind geheim.
— Senator Sumner befindet sich auf dem Wege der
Besserung. 6 Aegypten. Der »Agence Havas« vom 27. Februar
wird aus Cairo bezüglich des zwischen der Regierung und dem spanischen Konsulate entstandenen Konfliktes gemeldet: Die ägyptische Regierung hat wegen der
dem Dolmetscher des spanischen Konsulates auf einem
oltzeibureau zugefügten Mißhandlung und der daran ge⸗ nüpften Entschädigungsforderung die Einleitung einer Unter⸗ suchung beantragt und sich zugleich bereit erklärt, Genugthuung
zu leisten, wenn sich die Angaben des Dolmetschers bestätigen 8 sollten. Der spanische Konsu
soll diese Forderung abgelehnt aben, dagegen hätten alle Generalkonsuln, welche die Regie⸗ rung zu Rathe zog, das Verlangen nach Einleitung einer Unter⸗
suchung als gerechtfertigt erklärt.
Bereinsthätigkeit für die Armee. 1
An die Waͤhler zum ersten Deutschen Reichstage. In wenigen Tagen werdet Ihr berufen sein, die Vertreter des neu erstandenen Deutschen Reichs zu wählen! Noch
bluten unzählige Wunden der tapferen Krieger, welche dies Reich begründen halfen! Noch bedürfen wir auf Monate erheblicher Mittel, um die Pflege der Verwundeten und Kranken aus dem Riesenkampfe Deutschlands fortzusetzen. Wir wenden uns daber heute an Euch, Ihr Wähler des Deutschen Kaiserreichs, mit
der vertrauensvollen Bitte, daß Ihr, ein 85 nach seinen Kräften,
am Wahltage Derer gedenken möget, die Hesundheit und Leben für
das Vaterland eingesetzt haben! 8
In allen Wahllokalen Deutschlands werden Sam⸗ melbüchsen ausgestellt sein, in welchen Ihr Euren Dan⸗
espfennig niederlegen könnt. 1“ 8 6 Berlin, den 27. Februar 1871. 8 Das TCentral⸗Komite der Deutschen Vereine zur Pfl 8 I wundeter und Fess Krieger. ydow.
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— Das Centralkomite der deutschen Vereine hat sich, mit Rücksicht auf den bevorstehenden Frieden, veranlaßt gefunden, der Auflösung der nicht mehr unbedingt nothwendigen Depots, Lazarethe und Evakuationsstationen in den okkupirten Landestheilen näher zu treten. Zu diesem Behufe sind besondere Kommissarien ernannt, welche die einzelnen Depots bereisen und über die in den Depots noch vor⸗ räthigen resp. in dieselben aus den aufgelösten Lazarethen und Eva⸗ kuationsstationen zurückfließenden Gegenstände in der Weise zu dis⸗ poniren haben, daß diese Gegenstände, soweit sie sich nicht zur Rück⸗ sendung eignen, im Interesse des Centralkomites an Ort und Stelle resp. in nahe gelegenen Staͤdten veräußert werden, wobei diejenigen, welche nicht vortheilhaft zu verwerthen und im Interesse der Kran⸗ kenpflege noch anwendbar sind, in die als Sammelplätze bestimmten Depots zu Versailles, Meaux, Rheims und Nanzig zurückgesendet werden sollen. An diesen Sammelplätzen wird eine nochmalige sorg⸗ fältige Sortirung vorgenommen und demnächst die Rücksendung aller EE befundenen Sachen nach Berlin an das Centraldepot erfolgen. 1 “ 1“
— An Verloosungs ⸗Gegenständen für die Lotterie, welche von dem Central⸗Komite der deutschen Vereine zur Pflege im Felde ver⸗ wundeter und erkrankter Krieger veranstaltet wird, sind schon mehrere Gegenstände eingegangen, die besonderen Werth haben.
— Nach einem Bericht aus San Jose de Costarica hatte auf An⸗ regung des dortigen Konsuls des Norddeutschen Bundes die Mehr⸗ zahl der Deutschen daselbst am 25. August v. J. eine vorläufige Sammlung von 90 Pfd. St. unter sich veranstaltet und hierher über⸗ sendet. Durch Aufruf vom 2. November wurde von mehreren Deut⸗ schen eine nochmalige Zeichnung zu Stande gebracht, welche die Summe von 404 Pfd. St. ergeben hat. Diese ist unterm 18. No⸗ vember dem auswärtigen Amte des Norddeutschen Bundes in Wechseln zugeschickt und dabei das Bedauern ausgesprochen worden daß die geringe Zahl und die geringen Mittel den dortigen Deutschen nicht gestattet haben, der treuen Anhängigkeit an das geliebte Vater⸗ land einen beredteren Ausdruck zu geben. Die Beitragenden haben ihre Absicht ausdrücklich dahin erklärt, daß die eingegangene Summe zur Unterstützung der bedürftigen Wittwen und Waisen der in dem gegenwärtigen deutsch⸗französischen Kriege gefallenen deutschen Krieger verwendet werden soll.
— Die Einsendungen der Deutschen in Chili an Geldbeiträgen zur Pflege der Verwundeten der gegen Frankreich kämpfenden deutschen Heere und zur Unterstützung der Familien deutscher Krieger bis zum 19. November haben die Summe von 51,893 Pesas ergeben. Nach einem beigefügten Gabenverzeichniß haben hiervon gegeben Valparaiso 31,483, die Provinzen Atacama 8986, Santiago 3997, Rio Buena 2700 Pesas ꝛc. Es geht daraus auch hervor, daß die Zahl der Deut⸗ schen in Chili sich auf 3874 berechnet.
— In Stockholm hatte sich zur Feier der Kapitulation von Paris und des Abschlusses eines Waffenstillstandes am Abende des 3. Fe⸗ bruar die hiesige deutsche Gesellschaft in der Freimaurerloge zahlreich eingefunden und dazu unter Andern den Gesandten des Deutschen Bundes, Frhr. v. Richthofen, eingeladen; auch befand sich unter den Anwesenden der in Upsala ansässige Bruder des Generals v. Goeben. Der schöne Festsaal war reich und geschmackvoll ge⸗ schmückt an den beiden langen Seiten mit den Wappenschildern und Fahnen aller deutschen Staaten, im Fond aber, den beiden Eingängen
egenüber, zwischen denen die Wappen und Flaggen Schwedens und Rörwegens angebracht waren, erhob sich auf einer Estrade eine Säule mit dem Brustbilde Seiner Majestät des Kaisers und Königs, be⸗ kränzt mit Lorbeeren und umgeben von deutschen Fahnen und Blumen; rund um den reich illuminirten Saal zogen sich grüne Guirlanden.
Die zum Besten der Verwundeten veranstaltete Einsammlung ergab 355 Thlr. — ein Resultat, dessen Bekanntmachung mit Jubel begrüßt wurde. Nachdem noch mehrere Toaste ausgebracht waren, dankte der deutsche Gesandte im Namen der Betheiligten, erklärte, daß er denselben die ausgesprochenen Gefühle auf geeignete Weise mittheilen würde und brachte darauf einen Toast für das Wohl der deutschen Gesellschaft aus.
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Statistische Nachrichten.
Die Zahl der Einwohner der Vereinigten Staaten von Nordamerika betrug nach dem Census von 1870 (im Ver⸗ gleich zu 1860): Oestliche Staaten: Maine (628,279) 630,423, New⸗ Hampsbtre (326,078) 318,300, Vermont (315,098) 330,585, Massachu⸗ setts (1,231,066) 1,457,351, Rhode Island (174,620) 217,306, Connec⸗ ticut (460,147) 537,886; Total (3,135,283) 3,491,851. Mittel⸗Staaten: 1“ (2,906,370) 3,515,316, New⸗York (3,880,735 4,370,846,
ew⸗Jersey (662,025) 907,459, Delaware (112,216) 125, 15; Total (7,561,346) 8,918,636. Westliche Staaten: Ohio (2, 9,511) 2,752,302, Jüinois (1,711,951) 2,527,684, Indiana (1,350,428) 1 676,046, Missouri (1,182,012) 1/,703,000, Jowa (674,913) 1,190/845, ichigan (749,113) 1,184,296, Wisconsin (†75,881) 1,055,296, California (379,994) 556,208, Kansas (107,206) 362,307, Minnesota (172,023) 436,873, Nebraska 28,841) 123,000, Oregon (52,465) 90,922, Nevada (6857) 42,491
otal (9,531,195) 13,701,270. Südliche Staaten: Kentuky 11188g8 1823,022, Tennessee 1 109801 12589828, Berainta d1,8913 1,269,607, Georgia (1,057,286) 184,296, Nord⸗Carolina (992,622) 1,585,900, Alabama .964,201) 997,500, Mississippi, (791,305) 834,190, Texas (604,235) 797,500, Maryland (687,049) 781,055, Louisiana (703,002) 716,394, Süd⸗Carolina (703,708) 725,000, Arkansas (435,450) 486,103, Florida (140,424) 189,995, West⸗Virginia 1870:450,000; Total (10,941,085) 12,098,493. Territorien und Distrikt Columbia (295,275)
442,500; Total (31,443,322) 38,535,153. 8
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