1871 / 83 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3 bezüglich der Wahlen des Kommunalrathes vorzu b 1 1““ . 8 gehen. währt würden. Möge Paris un 5 5 88 1“ war, bereit, ihm die veede ffuns seine Arme oͤffnen, Regierung hat folgende Präfekten ernannt: Baron Seguier Leaeeseeat esae 8 8 7 C 1 ärz, un 2 . . 5 8 ür inheimische ulassen, auch in Betreff der Re erfolgung und de z, unter Aufsicht der Die Versammlung nimmt hierauf folgende Tagesordnung für das Nord⸗Departement, Hendle für Finne schupes demselben gleich zu behandeln ist.

vom Central⸗Komite eingesetzten 2 3 ;Di. R *½* 8 8 5 ü ire; ü gesetz Wahlkommission vorge⸗ an: Die Versammlung beschließt in Uebereinstimmung mit der Creuse: Delespée für Deartement Loire; für ehu de nfcher darf in der Ausuübung dieser Befugniß durch die

Das genannte Blatt sucht ferner in einem Exekutiv in möglichst ki ist di 8 ine inférieure; ü S d Loirez 3 gewalt, in möglichst kürzester Frist die Munizipal⸗ Departement Seine inférieure; Ferry für Dep. Saone und Loire, beiskeit selmer Oeiranah, 98 8 8. Obrigkeit ei ns pal. Tracy für Dep. Aube; Lovedan für Dep. Vienne; Pougny für S“ durch die Obrigkeit eines anderen

Artikel zu beweisen, daß die National⸗V obl'j 8 daß ersammlung unvoll⸗ verwaltungen sowohl in den Departements wie in Paris auf Dep. Lot; Decrai fur Dep. Indre et Loire; Brancion für Dep Diejenigen Bestimmungen, welche die Armenversorgung und die . 7 . 83 1

ständig sei, da die Wahlen für dieselben theilweise in Fol ühlte 7 ge der Grund der gewählten Gemeinderäthe wiederhe Sf 8 8 8 CEE“ seien. Der Artikel erhebt ferner geht zur Tagesordnung über. 9en 8 Eö“ 1 Cöte dor; Salvetat für Dep. Alpes Maritimes; Leguay für BAufnahme in den lokalen Gemeindeverband betreffen, werden durch ich engherzig gezei 1““ den Vorwurf, daß dieselbe schlossen. Naͤchste Sitzung am 22. um 2 Uhr. 8 SDSDeep. Eure et Loir; Sers für Dep. Eure; Bassoncourt für Dep. den im ersten Absatz ausgesprochenen Grundsatz nicht berührt. Voltss ven nche habe; Paris obliege es nunmehr, der Die Befestigungen an der Westseite von Paris werden Mayenne; Ferrau für Dep. Calvados; Flavigny für Dep. Cher; Ebenso bleiben bis auf Weiteres die Verträge in Kraft, welche Bolkssouveränetät Achtung zu verschaffen. Das Volk von von Nationalgarden bewacht. Alle Eisenbahnzüge, wel 1 Köͤratry für Dep. Haut Garonne; Pascal für Dep. Loire zwischen den einzelnen Bundesstaaten in Beziehung auf die Ueber⸗ Paris könne sich nicht von der Provinz trennen; es 5 8 1— züge, welche von 5 52 88* ht R nahme von Auszuweisenden, die Verpflegung erkrankter und die edoch unanfechtbar die Hauptstadt 3 nen; es müsse Paris abgehen, werden strenge von Nationalgarden kontrollirt infoͤrieure. Im ganzen Norden herrscht Ruhe. Beerdigung verstorbener Staatsangehörigen bestehen habe »mithin« das 1 Recht Wabin und welche keinem Militär gestatten, die Stadt zu verlassen. Die⸗- 8 8 Hinsichtlich der Erfuͤllung der Militärpflicht im Verhältniß zu 1 ahlen des jenigen Personen, welche mit der Eisenbahn in Versailles an⸗ 92 Neichstags⸗Angelegenheiten. s(˖;d;idem Heimathslande wird im Wege der Reichsgesetzgebung das Nöthige

Kommunalrathes - Nati zuge 1 . alrathes und der Chefs der Nationalgarde vorzugehen. kommen, dürfen den Bahnhof nicht verlassen, bevor sie nicht Berlin 23. März. Dem Reichstag sind folgende Gesetz⸗ üe geneber hahen ale Deichten 8 . . b 4 84 8 1 428 2 9L .

Das Blatt bezeichnet die gestrige Erklärung der 29 timatt 1 1 „9 29 Journale, ihre Legitimationspapiere vorgezeigt hab worin dieselben die Bevölkerung von Paris aufforden, si 8 ü legt: sich Alle telegraphischen 3 entwürfe vorgelegt. 1 spruch auf den Schutz des Reichs. nicht an den Wahlen für den Kommunalrath zu betheiligen, den Provinzen C1“ S Fen Paris und 8 Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches. Art. 4. Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetz⸗ als Aufreizung zum Ungehorsam gegen die Dekrete der Re⸗ mit der Provin C 41“ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König gebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten: 1) die ierung und als wahres Attentat gegen die Dekrete der R. sammte B a3. ih Chanzy ist noch gefangen. Der ge⸗ von Preußen ꝛc. verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs Sen manen über Freizügigkeit, Heimaths⸗ und Niederlassungsver⸗ gierung und als wahres Attentat gegen die Souveränetät des sailles e Baarvorrath der Bank von Frankreich ist nach Ver⸗ nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, hältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolize; und über den Volkes von Paris. »Wir wollen,« so schließt eränetät des aille gebracht. Die Nationalversammlung hat auch das wie folgt: Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit diese Gegen⸗ . „„ so schließt der Artikel, »die Seine⸗Departement in Belagerungszustand erklärt. 1 .J1. An die Stelle der zwischen dem Norddeutschen Bunde und stände nicht schon durch den Art. 3 dieser Verfassung erledigt sind, in Bayern

Preßfreiheit achten, wir wollen aber auch den Entschließu 22. 1 b . . 8 ngen 22. März. Der Wortlaut d 9 ati oßherzogthümern Baden und Hessen vereinbarten Verfassung it 5 3 2 „Verhältni z6 1 8 Nar,z 1 er von der Nationalver⸗ den Großherzog 8 edoch mit Ausschluß der Heimaths⸗ und Niederlassungs⸗Verhältnisse er. Repräsentanten des Volkes von Paris Achtung verschaffen. sammlung einstimmig angenommenen P css aeze da 86 des Deutschen Bundes (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 S) 627 ff.), besgleichen über die Kofenatjon 1n die Auswanderung nach außer⸗ sowie der mit den Königreichen Bayern und Württemberg über den deutschen Ländern; 2) die Zoll⸗ und Handelsgesetzgebung und die für

Würden derartige Attentate neuerdings versucht ü ösi b

5 dir icht, so würden französische Volk und an die Armee t 1 . 8 1— dieselben strenge Ahndung nach sich ziehen.« »Das größte Attentat, das bei 1“ frei sei Beiteitt zu dieser Verfassung geschlossenen Verträgen vom 23. und die Zwecke des Reichs zu verwendenden Steuern; 3) die Ordnung Nach in Brüssel am 22. März, Mittags, eingegange⸗ will, begangen werden kann, eine Revolution ge en di ec S. u 25. November 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1871 S. 9 ff. und des Maß⸗, Münz⸗ und Gewichts⸗Systems, nebst Feststellung der nen telegraphischen Nachrichten ist Admiral Saisset zum Kom⸗ veränetät, ist in diesem Augenblicke allem Un fac vom Jahre 1870 S. 654 ff.) tritt die beigefügte Grundsätze über die Emission von fundirtem und unfundirtem mandanten der Nationalgarde in Paris ernannt. Am 21. des als ein neues Mißgeschick zugefügt ebrden ge Pn eceh Vüerlan. Verfassungs⸗Urkunde für das Deutsche Reich. Papiergelde; 4) die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen; fand eine Demonstration von mehreren T den i 21. haben am Tage nach unseren Unglücksfällen; als die Fremden sich 2. Die Bestimmungen in Art. 80 der in §. 1 gedachten Ver⸗ 5) die Erfindungspatente; 6) der Schutz des geistigen Eigenthums; Vienne zu Gunsten der Regierung statt 0oöe kaum von unseren verwüsteten Gefilden entfernt 8 Lesfeng eeeee“ ve I 7) Organisation eines gemeinsamen Schutzes des deutschen Handels Komite hat aus der Bank eine Million entnommen zur Be⸗ LE““ 28, E sie zu 8 und zu vertheidi. gr 199 nten Ahe, Eglan vom Jühre 1871 e. 21 ff.), in Art. 2 n ö“ Fn sfa t gen Wentete vens . uns h8 Nationalgarde und der übergetretenen Soldaten. und es zu entehren. Sie haben EvS1“ Nr. 6 des Vertrages mit Würtiemberg vom 25. November 1870] Neiche ausgestattet wird; 8) das Eisenbahnwesen, in Bayern vorbehalt⸗ ie Barrikaden waren gestern stärker besetzt, theilweise mit menschliche Gewissen gegen sie aufruft und ihnen leicht eitig verbi 9. (Bundesgesetblatt vom Jahre 1870 S. 656), über die Einführung der lich der Bestimmung im Art. 46, und die Herstellung von Land⸗ und e;- 2es E1“ war eine allgemeine. Die das ss. Wort Republit auszusprechen, welches Lnge b 8 Bunde ergangenen Gesetze in diesen Staaten blei⸗ Wasserstraßen im Interesse der E“ 1 des s erbindung mi 2 In. unverletzli echts: ihei 8 en in Kraft. 1 kehrs; 9) lößerei und Schiffahrtsbetrieb auf den dischen gänzlich bgeschectten Das aee 8n ö“ reits, Frungreich nn. atmumaner 85 8 8. F ööe“ Die dort bezeichneten Gesetze sind Reichsgesetze. Wo in denselben b11““ der vafsünd vorläufig kein Pfandverkauf, kein W bi ekannt, daß dige Unternehmen zurückweist Fürcht 19 icht verabscheuungswür⸗ von dem Norddeutschen Bunde, dessen Verfassung, Gebiet, Mitgliedern der letzteren; sowie die Fluß⸗ und sonstigen Wasserzölle; eingeklagt, kein vwittet schsel binnen Monatsfrist Schwaͤchen, welche das Uebel vergröße EA* oder Staaten, Indigenat, verfassungsmäßigen Organen, Angehörigen, 10) das Post⸗ und Telegraphenwesen, jedoch in Bayern und mte nach 2 en ehandelt wor⸗ dat, w X - rtraut ,e 4 dessen entsprechende Beziehungen zu verstehen. 11) Besti über die 1 jti ollstreckung von Erkennt⸗ 8 seien. Ersterer habe in Civil eine Barrikade gezeichnet. Peg e den h 8— ““ 88 8 Deiclla gilt von denjenigen im Norddeutschen Bunde ergangenen 84“ etzterer auf das Volk schießen lassen. Der Herzog von Aumale rekonstituiren und zu organisiren, unverletzt bewahren Wir Gesetzen, welche in der Folge in einem der genannten Staaten ein⸗ 12) sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden; 13) die 1 1 geführt werden. gemeinsame Gesetzgebung über das Obligationenrecht, Strafrecht, Han⸗

oll sich in Dreux aufhalten. ab 8 s x aufh haben es durch Eure frei abgegebenen Stimmen erlangt, die ZeeDie Vereinbarungen in dem zu Versailles am 15. No⸗ dels⸗ und Wechselrecht und das gerichtliche Verfahren; 14) das Militär⸗

Versailles, 21. März. (W. T. B.) Die National⸗ inzi versammlung beschloß in ihrer heutigen Sitzung, eine Proklama⸗ und einzigen Mandatare. Von uns und in unserem Namen 1870 S. 680 ff.) in der Verhandlung zu Berlin vom 25 November .“ tion an das französische Volk und die vaans Dee⸗ 5 ““ nn 9 1 1870 Zundesseägblans voe. dee 15 90se eüelt aa at. esggaheen ön reeeih ger See he 8. - 1eeS 1 31 8- 8 3 E 3 kolle vom 23. November 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1871 Art. 5. Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bun⸗ 11A4A4“ 8. 23 ff), sowwie unter IV. des Vertrages mit Bayern vom 23. No. desrath und den Reichstag Die Uebereinstimmung der Mehrheits⸗ führe und konstatirt, daß Frankreich einmüthig diesen ver⸗ sich um das erste Eurer Rechte, an Euch ist es, dasselbe aufrecht zu vember 1870 (a. a. O. S. 21 ff.) werden durch dieses Gesetz nicht beschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich brecherischen Akt verabscheue. Die Nationalversammlung werde erhalten Eure Repräsentanten appelliren einstimmig an Euren Muth: 1 und Het Gesehe . 8 das Mandat unverletzt aufrecht erhalten, welches ihr über⸗ siess sordern von Euch Allen einmüthigen und kräftigen Beistand. Wir Pe ergegtargs vnucen Rostn aeh, Päierin Bunde⸗ kragen worden sei 1 Proklamation beschwört die Bürger lch sren, Lach, v ds Persammüung zu schaaren, welche l4“ 1““ Rogieget iche Stimme veupes⸗ wn, a, m die eabinen dis e eHoffnung und Euer einziges Heil ist.“ erfassung des Deutschen Reichs. 8 8 benheit stattfind . b““ nedgs 85 5 Prdsgen Fhef Ber Ege ag etnat⸗ hat ein Rundschreiben an Seine Manit 88 Fnig von ö“ im Namen des Nord⸗ seünae deh ezalenna Pseesee für die Aufrechterhaltung der be Ordnung und Gehorsam vor den Gesetzen erhalten werden Uberall 8 u et, in welchem es heißt: Die Ordnung ist deutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine 8 S e 1“ 8 re ht erhalten und scheint sich auch in Paris wieder Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Bundesra 9. 3C16“ ͤee Rege. beicge 8 wollen die anständigen Leute gestern eine Großherzog von Baden 1.“ Feöigec Feth 8 Cenbenbenh alieddi t⸗ 1“ 8* anifestation veranstaltet haben. Versailles it von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegene eile Weise vertheilt, daß Preußen mit den ehemaligen Stimmen von

rungsdelegation in Bordeaux erlassene Dekret annullirt, durch Uständi Bund deebeeeeebe, eehh ve ständig ruhig, die belebten Debatten in der Nationalver. des Großherzogthums Hessen schließen einen ewigen nund soen ver, Kurhessen, Holstein, Nassau und Frankfurt 17 Stimmen h fgelöst wurden. Picard sammlung haben die Eintracht zwischen der Versammlung und e Ses öö“ Lunds a6st Wlokns 8 Wiger hörhe 1“ 92 Wiaslamrberg 8 Baden 3, Hessen 3,

theilt der Versammlung mit, daß alle Funktionäre u 5 65 eh nd der Exekutivgewalt noch verstärkt. V iten bi C echtes, sowie zur imar! b erwaltungsbeamte der Departem 4 erstärkt. Von allen Seiten bietet man der ei 1 d wi . Mecklenburg⸗Schwerin 2, Sachsen⸗Weimar 1, Mecklenburg⸗Strelitz 1 aes zustimmen 5 6 u“ Regierung den Beistand der Mobilgarden gegen die Anarchie 3 Bund wird den 8 Sv 1u“*“ ““ b— Oldenburg 9. Braunschweig 2, Sachsen⸗Meiningen 1, Sachsen⸗Alten⸗ „Beistand an. Rouher ist in Arras verhaftet worden, die Regierung . Verfassung spurg 1, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha 1, Anhalt 1, Schwarzburg⸗Rudol⸗ vmgeboien ha 1 Ser Minih 8 Inm ern 8 binzu, dentt jedoch nicht daran, strenge Maßregeln gegen 8 b 5 ““ 8 sstadt 1, Schwarzburg⸗Sondershausen 1, Waldeck 1, Reuß älterer 8 dg 2 tmenss Fetär⸗ ergreifen. Die Cebrüder ahereeas erd egennn kn öb Linie 1, Reuß jüngerer 88 1, 1, Lippe 1, Lübeck ver aghieung 85 Gesetzentwurf, betreffend die einberufung den hei ete elbrindenac xt 1sgricg besk tcrtem berg Säzaden Peesn, 1 Pöeeg Re glecdödeh Banseg fenn so vie Bevonmachtgt 8 1“.“““ ürdigen Schritt gethan, ewerin, S Wei ck Strelitz, Olden- Bundesrathe ernennen, wie es Stimmen hat, doch kann die Gesammt⸗ he, g Ein welcher mit der A chtung aufgenommen wuede, die eI . Mecklenburg⸗Schwerin, Sachsen⸗Weimar, Me leneseectfrh tg. wHen heit der zuständigen Stimmen nur einheitlich abgegeben werden.

Deputirter macht Mittheilungen, bezüglich der C b h gen, bezüglich der Gesinnungen der verdiente. Weiter giebt Thiers nochmals beruhigende Furg, Breanschdeig, FacseEwerorseüern 8 e ehen Schwarzburg⸗ Art. 7. Der Bundesrath beschließt: 1) über die dem Reichstage

Insurgenten, welche, seiner Aussage nach, erklärt haben soll e würden Gen 7 ollen, Nachrichten aus ganz Frankreich. Die Unordnun . S 8 89 daec ain ae dineggchtung den Recgeseze gforsersscen alg enen ü eral Chanzy als Feißet zurückbehalten und ihn nirgends die Oberhand behalten. In Paris organisiren sich hie Sanderegansecpe glppe, Aeu 9 8 die zur Aussüehrung der Rtench esene Sdekeheeen

erschießen, wenn man sie angreifen würde. Admiral Saiss ü ü inri 1 . set Bürger zur Unterdrückung des Auͤfsta —. ODOi 8 b Verwaltungsvorschriften und Einrichtungen, sofern nicht durch Reichs⸗ 8 sttandes. Die National Ver. 8 bETEö’“ übt das Reich das gesetz etwas Anderes bestimmt ist; 3) üͤber Mängel, welche bei der

und andere Deputirte von Paris fordern die Versammlun 8 1 g sammlung und die Regierung, w 5 ieses eignissen gewachsen. Die National⸗Versammlung hielt gestern fassung und mit der Wirkung aus, die Reichsgesetze 8 Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vor⸗

48 Stunden Frist zur Ausarbeitung eines Gesetzentw ür i S ie Reichs ind⸗ 1 ssben wurfes für hre erste Sizung, dieselbe feigie sich ruhig, einig und ent⸗ -andesgeschen vorehen. Hit Neichagssehge chr nened wesche ver. trag zu bringen, und das Präsidtum i verpftchtet, dieselben der Be⸗ vorbehaltlich der Bestimmungen in

die Einsetzung der Gemeindevertretung der Sta jfs Beim Schlusse der Sitzung 88 1““ 8 hat eine Kommission eingesetzt, welche im Vereine 1 Uche sefines rce ichsgesebolattes geschieht. Sofern nicht in dem rathung zu übergeben. spricht Thiers den Herren Tirard, Clemenceau und Schölcher —1 utivgewalt die durch die Umstäͤnde gebotenen Maß b publizirten Gesetze ein anderer Anfangstermin seiner verbindlichen 11““ it. Ni Dank für den Muth aus, welchen sie unter den gegen⸗ vile⸗ pon, Sas i Kraft hestimmmt sn, beginnt die dens vgechehnnen Pecer ac EEE“ ue vnzht⸗ c Brännnene ärti ieri 8 1 . ekten werden aufgefo iese? jeni n welchem das betreffende es oder nicht instruirte Stimmen 3 wärtigen schwierigen Umständen bewiesen haben. Er bemerkt richten der Bevölkerung mitzutheilen, 102 Zeneadses sa etl ais hasas ahsgegeten worden ist. gleichheit giebt die Präsidialstimme den Ausschlag.

sodann, daß die Regierung Paris nicht den Krieg erkläre u EEEA“ e U 3 ztschland besteht ein gemeinsames Indi⸗ Bei der Beschlußfassung über eine Angelegenheit, welche nach den hen, ie Regierung, welche ihnen dieselb Art. 3. Fur ganz T11““ Psomeb hner) Bestimmungen dieser Verfassung nicht dem ganzen Reiche gemein⸗

auch nicht beabsichtige, gegen Paris vorzugehen; sie erwarte 1 vielmehr von Paris blos eine besonnene H Altung e zugehen lasse, sei die Regierung der Wahrheit. Thiers er genat mit der Wirkung, daß der Ar Verfa im ga 1 nen klärt no Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als schaftlich ist, werden die Stimmen nur derjenigen Bundesstaaten ge

chmals, daß jeder Beamte, welcher mit der Insurrektion . uhd dem gemäß zum festen Wohfecg. zum zählt, welchen die Angelegenheit gemineinschastlich ist.

Akt der Vernunft, worauf demselben seine Recht . d 8 . 1— keset ge 8 der Reb ellion angeklagt werden wird. Di Felcerbeapeltieben zu öffentlichen Aemtern, zur Erwerbung von Grund⸗ Irt. 8. Der Bundesrath bildet aus seiner Mitte dauernde

stücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechtes und zum Genusse aller Ausschüsse: 1) für das Landheer und die Festungen, 2) für das See⸗

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reiesten, die j 1 . d 1— f die jemals abgegeben wurden. Wir sind Eure Reprä⸗ 1870 aufgenommenen Protokolle (Bundesgesetzblatt vom Jahre wesen des Reichs und die Kriegsmarine; 15) Maßregeln der Medizinal⸗