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Lage in St. Etienne. In Paris
11.“ * 8.
ehemmt. Die Wahlen haben heute Morgen begonnen. Die Pecheiligung an denselben ist eine sehr schwache.
— Abends 6 Uhr. Die Ruhe dauert fort. Eine Pro⸗ klamation des Centralkomites kündigt an, daß seine Mission nach Beendigung der Wahlen erledigt sei und daß es den neu Gewählten Platz machen werde. — Chanzy, welcher vom Cen⸗
tralkomite freigelassen wurde, ist in Versailles eingetroffen;
ebenso ist Saisset daselbst angelangt. *
— Der General⸗Direktor des Mouvements du Fonds hat die öffentlichen Kassen in Frankreich beauftragt, das preußische Geld anzunehmen. Das betreffende Cirkular lautet:
Die deutschen Armeen haben in Frankreich eine mehr oder we⸗ niger große Anzahl von Münzen, Geld oder Papier, verbreitet und in Umlauf gesetzt. Der Minister hat beschlossen, daß diese Münzen von den Buchführern als Zahlung für die kleineren oder jede an die Staatskassen zu entrichtende Summen angenommen werden. Die Frage der einfachen Auswechslung gegen französische Münzen bleibt provisorisch vorbehalten. Die am meisten verbreiteten Geldstücke sind die Doppelthaler, die einfachen Thaler, die und ½ Thaler. Das Papier besteht aus preußischen und frankfurter Bankscheinen im Werthe von 1, 5, 10, 20, 25, 50, 100 und 1000 Thalern. Sie sind ermächtigt, dieselben, einerlei ob Papier oder Münze, zu folgendem Course zu empfangen: Doppelthaler 7 Fr. 40 C., Thaler 3 Fr. 70 C, †⸗Thaler 1 Fr. 20 C, &⸗Thaler 60 C. Es circuliren auch einige badische und frankfurter Gulden. Nach mir zugegangenen Nachforschungen sind diese Münzen in ge⸗ ringer Menge verbreitet. Der Werth des Guldens beträgt 2 Fr. 10 C., der des ½ Gulden 1 Fr. Sie können dieselben zu diesem Preise annehmen. Was die Kupfermünzen anbelangt, so fönnen S bis auf Weiteres von den Staatskassen nicht angenommen werden.
Der Minister des Innern, Picard, hat ein Cirkular an die Präfekten erlassen, in welchem es heißt:
Die Regierung hat durch eine telegraphische Depesche erfahren, daß die Ordnung in Lyon vollständig wiederhergestellt ist. Das Stadt⸗ aus ist von den Aufständischen “ worden. Ebenso ist die
wird das Insurrektionskomite täg⸗
lich von einer großen Zahl Nationalgarden verlassen, aber es setzt
durch Gewaltmaßregeln und Ausschreitungen seine Thätigkeit fort. Der Chef der Exekutivgewalt hat an die Präfekten, Unter⸗
präfekten, Generalprokuratoren und an alle Militär⸗ und
Civilbehörden das nachstehende Cirkular erlassen:
»Die Ordnung hält sich in dem größten Theile Frankreichs auf⸗ recht; sie ist in Lyon wiederhergestellt. In Marseille war sie gestört, jedoch nicht in beunruhigender Weise. In Paris hält die Partei der Ordnung der des Umsturzes Stand und bietet ihr die Spitze. Es zeigt sich eine gewisse Rückkehr zur Ruhe, welche man der Interven⸗ tion der Maires verdankt. Zu Versailles ist die Armee mit Allem, was ihr nöthig ist, reichlich versehen und verstärkt sich beträchtlich. Eine zahlreiche Kavallerie ist gestern angekommen. Alle Befehlshaber, die aus der Armee geschieden waren, kehren fortdauernd zurück, um der Regierung ihre Degen anzubieten. Die Nationalversammlung ist täglich versammelt, sie ist eins mit der Regierung. Wir können der Bevölkerung nur zur Ruhe rathen. Mäßigung und fester Entschluß, die Ordnung zu erhalten, werden die Republik retten, welche nur durch die Anarchie in Gefahr ist.⸗
— Das Gesetz über den Aufschub des Verfalls der Han⸗
delseffekten lautet:
Art. 1. Die vor oder nach dem Gesetz vom 13. August unter⸗ zeichneten Handelseffekten, welche nach dem 12. April c. fällig werden, en keine Vertagung der Frist und sind den Regeln des gemeinen
echts gemäß einzutreiben.
Art. 2. Alle vom 13. August bis zum 12. November 1870 ver⸗ fallenen Handelseffekten werden sieben Monate, Datum für Datum, nach der in den Briefen eingeschriebenen Verfallzeit mit den Interes⸗ sen seit dem Tage ihrer Verfallzeit exigible. Die vom 13. November 1870 bis zum nächsten 12. April fälligen Handelseffekten werden, Datum für Datum, vom 13. Juni bis 12. Juli mit den Interessen seit dem Tage des ersten Fücgwerhene eintreibbar. Alle nach dem 9. Februar ausgestellte Effekten werden zum Genuß der Verlängerung nicht zugelassen. Diese Bestimmungen sind auf die Effekten anwend⸗
bar, welche protestirt worden sind. Im Fall eines neuen Protestes
wird die Zahlungsverweigerung von einem ministeriellen Beamten auf den ersten eingeschrieben. Die Einregistrirung erfolgt ausnahms⸗ weise unentgeltlich; folgt auf die ersten Proteste ein Urtheil, so wird Ee bis zum Erlöschen der neuen Vertagungsfristen auf⸗ geschoben. 1
8 Art. 3. Durch Abstellung des Art. 162 des Code de Commerce wird die dem Porteur bewilligte Frist, um die Weigerung der Zah⸗ lung durch einen Protest konstatiren zu lassen, zehn Tage sein. Der Aufschub der Kündigung und der durch das Gesetz festgesetzten Ver⸗ folgungen laufen vom Tage des Protestes an.
Art. 4. Die Inhaber der Tratten und der auf Sicht gezogenen Wechsel, sei es auf einen oder mehrere Tage, Monate oder Usancen auf Sicht, welche seit dem 13. August 1870 nicht zur bestimmten Zeit und Orte präsentirt worden sind, werden von dem durch Artikel
160 des Code de Commerce ausgesprochenen Verlust eines Rechtes
befreit, unter der Bedingung, die Zahlung oder Acceptation der be⸗ sagten Effekten in dem Monat zu fordern, welcher dem Erlaß des gegenwärtigen Gesetzes, das den gesetzlichen Aufschub der Distanzen vermehrt, folgen wird.
Art. 5. In den ganz oder theilweise von fremden Truppen be⸗ setzten Departements können die Handelsgerichte, dem Art. 3 des
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Vertrages vom 26. Februar gemäß, während des Laufes des Jahres 1871 einen mäßigen Aufschub für die Zahlung der Handels⸗Effekten, nach dem Art. 1244 § 2 des Code civil, bewilligen. Derselbe Auf⸗ schub kann von den Handelsgerichten ganz Frankreichs den Unter⸗ zeichnern von Effekten bewilligt werden, welche für den Dienst der regulären und der Hülfsarmee von Hause entfernt, zeitweilig in der Unmöglichkeit zu zahlen sind.
Art. 6. Alle Bestimmungen, die den gegenwärtigen zuwider und 7. andefen Gesetzen und Dekreten enthalten sind, sind und bleiben abgeschafft. 85
— Bezüglich der am 22. März deutscherseits auf den pariser
Forts abgefeuerten Salutschüsse hat das Centralkomite folgenden Anschlag erlassen:
»Bürger! Wir zeigen der pariser Bevölkerung an, daß heute, 22. März, Salven von der deutschen Artillerie gelöst werden sollen.
Wir beeilen uns, die Bevöͤlkerung wegen dieser Demonstrationen zu
beruhigen, indem wir ihr sagen, daß dieselben keinen anderen Grund haben, als die Feier eines preußischen Jahrestages. Für das Central⸗ komite der Nationalgarde: Morseau, Bonit, Gaudier, Arnold.⸗
Versailles, 24. März. Die Nationalversammlung hat das Gesetz bezüglich der Verfallfrist von Wechseln in neuer Fassung angenommen. Der Maire des zweiten Arrondisse⸗ ments, Tirard, welcher heute von Paris hier eingetroffen ist,
bezeichnet die Situation noch immer als eine ernste und be⸗ fürwortet die möglichst baldige Vornahme der Kommunalwahlen.
— 25. März. Die gestrige Sitzung der National⸗Ver⸗ sammlung begann 11 Uhr Abends. Die Kommission, welche ur Prüfung des Vorschlages Arnauds (Arriège) bezüglich der
rgreifung von Maßregeln gegenüber den Ereignissen, in Paris eingesetzt worden ist, hat bisher keinen Bericht erstatten können, da sie von Thiers zu einer Sitzung berufen wurde, in welcher wichtige Mittheilungen gemacht werden seollten. Thiers hielt in der National⸗Versammlung eine Rede, in welcher er die Mitglieder beschwor, ihre Leidenschaften zu unterdrücken und die Befriedigung derselben dem öffentlichen Wohle zum Opfer zu bringen, da es sonst möglich wäre, daß ein unglückliches Wort Anlaß zu Strömen Blutes werden könnte. Die Debatte über den Fcschlaf Arnauds sollte heute noch stattfinden. Paris ist ruhig. Ein Anschlag zeigt an, daß die Deputirten und die Maires von Paris einverständlich mit dem Central⸗ komite die Wähler auf morgen zur Vornahme der Munizipal⸗
wahlen einberufen werden, mithin jede Gefahr eines Konflikts beseitigt sei. — Offizielle hier eingetroffene Depeschen melden, daß die Ordnung in Lyon wiederhergestellt und der Präfekt in
Freiheit gesetzt sei.
In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung zog⸗ Arnaud seinen Antrag in Folge der inzwischen in Paris ein⸗ getretenen Ereignisse wieder zurück. Blanc beschwor die Ver⸗
sammlung, sie möge anerkennen, daß die Maires als gute
Bürger handelten, indem sie mit dem Centralkomite überein⸗ kamen, daß die Munizipalwahlen bereits morgen stattfinden sollten. Ein hierauf bezüglicher Antrag geht an die Kommis⸗ sion für parlamentarische Initiative.
— 26. März. Eine Versammlung der Linken der National⸗ versammlung beschloß, die Regierung so lange zu unterstützen, als dieselbe den republikanischen Boden nicht verlassen werde. — Die Nationalversammlung nahm den Antrag an, das Leichenbegängniß der Generale Lecomte und Thomas auf Staatskosten zu bewirken und deren Kinder vom Staate adop⸗ tiren zu lassen.
Lille, 25. März. Die Munizipalität hat der Regierung
u Versailles ihren ergebenen Beistand zugesichert und ihre Zu-
immung zu den ergriffenen Maßregeln ausgedrückt, welche nöthig, um die republikanischen Institutionen zu erhalten, da diese allein im Stande, Frankreich vor einer Wiederkehr von Unglücksfällen zu bewahren, welche seine Existenz bedrohten. Das Nord⸗Departement ist ruhig.
Nach Meldungen aus Brüssel vom 26. März sind be⸗ züglich des Aufstandes in Algerien über Marseille weitere Nachrichten aus Constantine vom 20. d. M. hier eingetroffen, nach welchen diese Stadt und Setif bislang nicht angegriffen worden sind; dagegen ist Vordj seit dem 17. d. von Aga Mo⸗ krani, dem Anführer der Aufständischen, blokirt. Die Bevölke⸗ rung hat sich in die Festung zurückgezogen.
— (W. T. B.) Aus Lyon wird unterm 23. d. M. dem »Journal de Gendve⸗ gemeldet: Die aufrührerische National⸗ garde hat das Stadthaus besetzt, auf demselben die rothe Fahne aufgepflanzt und die Kommune eingerichtet. Es ist ein Aus⸗ schuß von 14 Mitgliedern gewählt, an dessen Spitze Crestin
and, der bereits wieder seine Entlassung genommen hat. Der usschuß hat eine Proklamation erlassen, welche eine neue
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verheißt. 21 Bataillonschefs der Nationalgarde und 4 Kom⸗-
mandanten von Spezialwaffen haben beschlossen, den Munizi⸗ palrath zu unterstützen. General Caperot ist zum Komman⸗ danten der Nationalgarde ernannt. Derselbe hat die Aufstän⸗
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Aera, Aufhören der Armuth und Verminderung der Steuern
dischen aufgefordert, das Stadthaus bis zum 24. d. M. Mit⸗ tags zu räumen. General Crousaz steht mit Truppen in Per⸗
rache. Bis jetzt hat ein Konflikt nicht stattgefunden. Die Insurgenten haben Ricciotti Garibaldi zu ihrem Kommandi⸗
renden ernannt. Die wegen des Mordes des Obristen Arnaud
in Haft Befindlichen sind in eine benachbarte Stadt gebracht worden.
Der Bundesrath hatte wegen der Lyoner Unruhen die
Entlassung der bei den letzten Grenzbesetzungs⸗Bataillonen in Genf suspendirt. Auf Bericht der Genfer Regierung erfolgte die Entlassung derselben; es ist indeß das Militärdepartement ermächtigt, Vorkehrungen zu treffen, falls eine Truppenauf⸗
stellung nothwendig werden sollte.
— 25. März. (W. T. B.) Das Stadthaus in Lyon ist von den Anführern der Aufständischen geräumt worden und die Abtheilung Nationalgarde, welche sie zu Widersetzlichkeit verlehet hatten, hat sich wieder unter die Befehle des Präfekten
estellt.
6 St. Etienne, 25. März. In vergangener Nacht wurde das hiesige Stadthaus von den Aufrühren gestürmt. Dieselben nahmen den Maire und den Oberst der Nationalgarde gefan⸗ gen. Früh Morgens wurde Generalmarsch für die National⸗ garde geschlagen. Die Aufrührer räumten das Stadthaus, welches wieder von der Nationalgarde besetzt wurde.
Bordeaux, 24. März. Eine aus Versailles hierher ge⸗ langte offizielle Depesche der Regierung zeigt an, die Situation habe sich nur unmerklich geändert, diese Aenderung schließe je⸗
doch eine Wendung zum Bessern in sich. Die Partei der
Ordnungsfreunde habe sich in Paris organisirt und besetzt die bedeutenderen Quartiere der Stadt, vornehmlich im Westen, so daß sie sich in fortgesetzter Verbindung mit Versailles be⸗
findet. Die Armee konsolidire sich. Die zum Schutze der, Nationalversammlung bestimmten Bataillone der konstitutionell ö Nationalgarde organisiren sich.
Die gestrige nwesenheit der Maires von Paris in der National⸗Versammlung habe lebhaften Eindruck gemacht. Die National⸗Versammlung sei in sich und vor
Allem mit der Exekutivgewalt einig. Die in Lyon für einen Augenblick gestörte Ruhe scheine sich durch Intervention der
ordnungsfreundlichen Nationalgarde wiederherzustellen. Frank⸗ reich, das mit Grund aufgebracht sei, könne sich beruhigen. Die deutsche Armee, welche einen Augenblick bedrohlich auftrat, sei zu einer friedlichen Haltung zurückgekehrt, seit sie sich davon überzeugt habe, daß die Regierung an Kraft gewinne, ja sie habe sogar dem Chef der Exekutivgewalt die befriedigendsten Erklärungen zugehen lassen.
— 25. . Nachmittags. Aus Paris hierher gelangten Nachrichten zufolge befestigt das Centralkomite die Stellungen,
welche es im Innern von Paris einnimmt, und sorgt für
Anhäufung von Lebensmitteln. Man scheint einen Angriff von Seiten der Partei der Ordnungsfreunde zu erwarten, welche sich in höchst bedeutender Weise verstärkt hat. In Folge von Zwistigkeiten im Schooße des Centralkomites wurde Lullier auf Befehl des Komites verhaftet und abgesetzt. Mehrere Ba⸗ taillone der aufständischen Nationalgarde mit Geschützen ver⸗ suchten die Wache der Depositen⸗ und Konsignationskasse, sowie des Rechnungshofes zu überwältigen. Dieselben wurden jedoch durch Bataillone der regierungsfreundlichen Nationalgarde, welche die Bajonette fällte, abgewiesen. 1
Hier eingetroffenen Nachrichten aus Marseille vom 24. d. Abends zufolge ist daselbst die Kommune proklamirt worden. Der Präfekt, der kommandirende General und der Maire sollen gefangen sein. Die Bewegung hat sich ohne Un⸗ ordnung und ohne Blutvergießen vollzogen. Eine Proklama⸗ rion der Führer des Aufstandes bewegt sich in gemäßigten Aus⸗ drücken und hat guten Eindruck gemacht. Die Bevölkerung der Stadt zeigt sich erstaunt, aber ruhig. Die Arbeit ist nir⸗ gends unterbrochen worden.
Türkei. Konstantinopel, 25. März. (W. T. B.) Dem Wiener »Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau⸗ geht von hier aus folgende Depesche zu: Die Pforte lenkte die Aufmerk⸗ samkeit der Garantiemächte der Donaufürstenthümer auf die Nothwendigkeit, Maßregeln zur Wiederherstellung der Ordnung in Bukarest zu ergreifen. 8
RNußland und Polen. St. Petersburg, 25. März.
Eine besondere Kommission soll, wie der »Reg⸗Anz.“« mittheilt,
auf Allerhöchsten Befehl gebildet werden, welche folgende vom
Unterrichts⸗Minister dem Reichsrath vorgelegten Eingaben durchzusehen hat: 1) Ueber die Umgestaltung der Realgymnasien zu Realschulen, 2) über die Veränderungen und Ergänzungen
in dem am 19. November 1864 Allerhöchst bestätigten Regle⸗
ment für Gymnasten und Progymnasien, und 3) die Projekte der Reglements für die Stadtschulen und Lehrinstitute.
Die Kommission, in welcher das Mitglied des Reichsraths General⸗Adjutant Graf Sstroganow den Vorsitz führen soll, werden folgende Personen bilden: Se. Kaiserliche Hoheit der
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Großfürst Thronfolger, Se. Kaiserliche Hoheit der Prinz Peter Georgiewitsch von Oldenburg, die General⸗Adjutanten Tschewkin, Graf Lütke und Graf Putjatin, die wirklichen Geheimen Räthe und Staatssekretäre Graf Panin und Walujew, die Geheimen Räthe und Staatssekretäre Golownin, Fürst Urussow, Groot und Troinizki und die Minister der Finanzen, des Krieges und des Unterrichts. .
Die Kommission prüft die von dem Grafen Tolstoi ein⸗ gebrachten Projekte mit den Rechten eines Reichsraths⸗Depar⸗ tements, legt ihre Gutachten der Plenarversammlung vor und ist ermächtigt, andere Personen, die mit dem Erziehungsfache besonders bekannt sind, zu ihren Sitzungen heranzuziehen.
— 26. März. (W. T. B.) Der preußische Gesandte am hiesigen Hofe, Prinz Reuß, wird sich nächsten Dienstag auf vierzehntägigen Urlaub nach Deutschland begeben.
Amerika. Washington, 25. März. (W. T. B.) Eine Proklamation Grant's verfügt die Auflösung des Geheim⸗ bundes Kuklux in Nord⸗Carolina innerhalb 20 Tagen. — Auf die Anleihe sind bis jetzt 24 Millionen gezeichnet.
New⸗York, 24. März. (Kabel⸗Telegramm.) Der Senat wird bezüglich der vom Repräsentantenhause angenommenen Bill behufs Abschaffung der Einfuhrzölle auf Salz und Kohlen gar nicht vorgehen. General Grant hat eine Botschaft an den Kongreß gesandt, in welcher er erklärt, in einigen Staaten des Südens seien die Bewohner ihres Lebens und Eigenthums nicht sicher, und sowohl die Beförderung der Posten sowie die Erhebung der Steuerabgaben sei dort mit Gefahren verbunden. Angesichts dieser Uebelstände fordert der Präsident die Legis latur zu entschiedenem Vorgehen auf.
Rio de Janeiro, 7. März. (W. T. B.) Das Ministe⸗ rium hat sich konstituirt. Ernannt sind Rio Branco zum Kriegs⸗ und interimistischen Finanz⸗Minister, de Oliveira zum Conseils⸗Präsidenten, Lobats zum Justiz⸗Minister, Silva zum Handels⸗Minister, Corrsa zum Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten, de Azevedo zum Marine⸗Minister.
Ottawa, 24. März. Im Widerstande gegen die Regie⸗ rung hat das Unterhaus die Abschaffung der Einfuhrzölle auf Korn, Kohlen, Brodstoffe und Salz beschlossen.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Der dem Reichstage vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die anderweitige Feststellung der Matrikularbeiträge zur Deckung der Gesammtausgaben für das Jahr 1869 (S. Nr. 83 d. Bl.) bezweckt Inhalts der Motive, wie dies durch das Gesetz vom 9. Juni 1869 rücksichtlich der Matrikularbeiträge für 1868 geschehen ist, so auch für 1869, nach erfolgtem Finalabschluß der Kassen, einerseits die im Bundeshaushaltsetat ausgesprochenen Vor⸗ behalte der anderweitigen Festsetzung des Ausgabequantums der Militärverwaltung sowie der Berichtigung der Matrikularbeiträge nach Maßgabe des definitiven Resultats der Volkszählung zu erledigen, andererseits für den durch Mindereinnahmen und Mehrausgaben herbeigeführten Mehrbedarf der Bundeskasse Deckung zu schaffen.
Im Etat für 1869 waren (incl. des durch Gesetz vom 18. März 1869 festgestellten Nachtrags) 23,450,706 Thlr. zu zahlende Matrikular⸗ beiträge ausgeworfen; diese Summe stellt sich jetzt auf 23,548,205 Thlr., also um 97,499 Thlr. höher. Die hauptsächlichste Abweichung des wirklichen von den etatsmäßigen Einnahmen liegt in den Einnahmen der Telegraphenverwaltung, welche statt den etatsmäßigen Ueberschuß von 324,945 Thlr. zu liefern, 258,034 Thlr. Zuschuß erfordert hat. Im Ganzen hat sich die auf 77,810,935 Thlr. veranschlagte Ausgabe um 489,911 Thlr. Mehrausgaben und mt Hinzurechnung der Erhöhung des Militäretats (214,645 Thlr.), um 704,556 Thlr. höher gestellt, wo von 607,057 Thlr. durch Ersparnisse, Mehreinnahmen ꝛc. gedeckt wor⸗ den sind, so daß, wie bemerkt, nun 97,199 Thlr. mehr durch Matriku⸗ larbeiträge aufzubringen sind.
Die Bundesausgaben pro 1869 stellen sich im wirklichen Soll auf 78,008,655 Thlr. Davon kommen als gemeinschaftliche Einnah⸗ men in Abrechnung: Zölle und Verbrauchssteuern (48,843,142 Thlr.), verschiedene Einnahmen Kap. 4 (173,052 Thlr.), Ueberschuß der Post⸗ verwaltung zur Deckung der extraordinären Ausgaben (11,704 Thlr.) Anleihemittel (5,148,900 Thlr.), Ueberschüsse aus der Vorzeit (82,978 Thlr), im Ganzen 54,209,776 Thlr; es verbleiben an Ausgaben 23,798,879 Thlr. Hierzu treten 882,461 Thlr. Nachlässe an den Mi⸗ litärausgaben (die Ausgaben für 299,704 Mann à 225 Thlr. würden nämlich 67,433,400 Thlr. betragen, es sind aber nur 66,550,939 Thlr. in Ausgabe gestellt), wodurch sich die Ausgaben auf 24,681,340 Thlr. erhöhen. Hiervon kommen die erwähnten Nachlässe an den Militär⸗ ausgaben (882,461 Thlr.) und die Antheile an den Postüberschüssen
(250,674 Thlr.) mit 1,133,135 Thlr. in Abrechnung, so E“ Thlr.
an Matrikularbeiträgen zu zahlen bleibe kerung beträgt dies 0,8 Thlr.
— Der im 1. Arnsberger Wahlbezirk (Siegen⸗Wittgenstein⸗Bie⸗ denkopf) bei der engeren Wahl zum Reichstags⸗Abgeordneten ge⸗ Ses Hüttenbesitzer G. Jung zu Amalienhütte hat die Wahl ab⸗ gelehnt.
— Bei der engeren Wahl ist zum Reichstags⸗Abgeordneten ge⸗ wählt worden: im 1. Coblenzer Wahlbezirk (Wetzlar⸗Altenkirchen⸗ Hinterlandkreis) Landrath v. Helldorf zu Wetzlar mit 10,520 Stimmen; bn Gegenkandidat Bischof v. Ketteler zu Mainz erhielt nur 3380 Stimmen. “
Auf den Kopf de
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