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Das Abonnement beträgt. 1 Thlr. 2 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr. 1
Druckzeile 2 ½ Sgr.
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Alle Post⸗Anstalten des In⸗- und
Auslandes nehmen Bestellung an,
für Berlin die edition des Königt. Preußischen Staats-Anzeigers: 1
Zieten⸗Platz Nr. 3.
Seine Majestät der König von Sachsen ist gestern Abend nach Dresden und Seeine Königliche Hoheit der Fürst zu Hohenzollern heute früh nach Düsseldorf zurückgereist.
8 Deutsches Reich. 8 Postanweisungs⸗Verkehr mit Konstantinopel. Vom 1. April 1871 ab ist der Austausch von Post⸗
Anweisungen mit Konstantinopel zulässig. Es können ahlungen bis 50 Thaler oder 87 ½ Gulden Südd. W. im ege der Postanweisung vermittelt werden. Die Einzahlung
erfolgt bei den diesseitigen Postanstalten auf ein gewöhnliches
Postanweisungs⸗Formular. Der Betrag ist darin, unter Ab⸗
änderung des Vordrucks Thlr. Gr. Pf. u. s. w., in türkischer Goldwährung (Lire und Piaster) anzugeben. Die
Aufgabe⸗Postanstalt rechnet den vom Absender in dieser Weise
notirten Betrag in die Thaler⸗ bezw. Guldenwährung — für jetzt nach dem Verhältniß von 16 Piaster Gold gleich
1 Thaler —- und nimmt danach den sich ergebenden Betrag
vom Einzahler entgegen. Diese Postanstalt ist mithin auch im
Stande, dem Einlieferer genau anzugeben, welchen Betrag der⸗
selbe in türkischer Goldwährung in die Postanweisung einzurücken hat, um eine nach deutscher Währung ausgerechnete Zahlung
in Konstantinopel zutreffend leisten zu lassen. w
Die thunlichst mit Marken zu frankirende Gebühr beträgt
bei Einzahlung von Beträgen bis 25 Thaler (43 ¾ Gulden)
4 Groschen oder 14 Kreuzer, bei Einzahlung von Beträgen
über 25 bis 50 Thaler (43 ¾ bis 87 Gulden) 8 Groschen oder
28 Kreuzer. 8 1
Der Coupon der Postanweisung kann zu schriftlichen Mit⸗
theilungen benutzt werden. 111
Bei der Absendung aus Konstantinopel findet die Einzah⸗
lung gleichfalls auf gewöhnliche inländische Postanweisungs⸗
Formulare statt, in welchen der Betrag in deutscher Währung
angegeben wird. Die Postanweisungen unterliegen demnächst der gleichen Behandlung, wie Postanweisungen im innern Ver⸗ kehr. Die Zuführung an die Empfänger geschieht frankirt.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf den Ver⸗
kehr des Elsaß und Deutsch⸗Lothringens mit Konstantinopel
Anwendung. März 1871. SGeneral⸗Postamt. 2 Stephan.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Königliche Kreisbaumeister Schüler zu. yritz ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und dem⸗ elben die Bau⸗Inspektorstelle in Cöslin verliehen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Die Herren Kandidaten der Pharmazie und Zahnheilkunde werden ersucht, sich Behufs Annahme der in dem bevorstehen- den Semester zu hörenden Vorlesungen bei dem Unterzeichneten, Dorotheenstraße Nr. 61, zu melden.
Berlin, den 27. März 1871. eePiee
Direktor des pharmazeutischen Stu diums
kKähniglichen Universität. V Dr. Housselle.
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EEenm.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulben.
Bekanntmachung vom 17. Dezember 1870 — be-⸗
treffend die Niederlegung der im Jahre 1869 durch die Til- gungsfonds eingelösten Staatsschulden⸗Dokumente (liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei).
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Hein⸗ rich XIII. Reuß und der General⸗Major und Commandeur der 4. Reserve⸗Divisio Schmeling, vom Kriegs⸗ schallplaße. “ 1“
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 29. März. Se. Majestät der Kaiser empfingen Vormittags die Hofmarschälle, nahmen um 11 Uhr militärische Meldungen und nach diesen im Beisein Sr. Kaiserlichen Hoheit des Generale entgegen. Nach demselben ließen Se. Majestät Sich von dem Geheimen Kabinets⸗Rath von Wilmowski und demnächst noch vom Militärkabinet Vortrag halten.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden in den Baracken. Bei Sr. Majestät dem Könige von Sachsen fand auf dem Schlosse das Familiendiner statt. — Abends verabschiedeten Sich beide Kaiserlichen Majestäten von dem Könige auf dem Anhalter Bahnhofe. 8
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz verabschiedete Sich gestern früh auf dem Anhalter Bahnhof bei Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Sachsen, und empfing den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin von Baden, sowie den General⸗Lieutenant von Stosch. Se. Kaiserliche Hoheit war um 5 Uhr zum Diner bei Sr. Majestät dem Könige von Sachsen im Königlichen Schloß und begleitete Allerhöchstden⸗ selben später bei der Abreise auf den Bahnhof. Abends erschien “ und Königliche Hoheit zum Thee bei Ihren
ajestäten. ““ 8
Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Krvonprinzessin empfing den Besuch Sr. K. chen Hoheit des F
Sohenzoller=n.
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— Se. Majestät der König von Sachsen ist nach mehrtägigem Besuche am Kaiserlichen Hofe gestern Abend um 7 ½ Uhr von hier nach Dresden zurückgekehrt. Bei der Ab⸗ fahrt auf dem Anhalter Bahnhof waren Se. Majestät der Kaiser und König, Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin, Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, sämmtliche Königliche Prinzen und die hier anwesenden Fürstlichkeiten, sowie der sächsische Gesandte von Könneritz, der Gouverneur von Berlin von Canstein, der Stadtkommandant von Stück⸗ radt, der Polizei⸗Präsident von Wurmb ꝛc. anwesend. — Sr. Majestät dem Kaiser und Könige ist in diesen Tagen eine Gabe überreicht worden, welche ein allge⸗ meineres Interesse in Anspruch zu nehmen geeignet ist. Der bereits am 23. November 1853 verstorbene Herzoglich dessauische Hof⸗Kapellmeister Friedrich Schneider, der be⸗
rühmte Komponist des Orgtoriums »das Weltgerichte, hat. nämlich auf seinem Sterbebette dem hiesigen Bezirksvorsteher, Rentier Schreiber, seine Komposition: »Kaiser⸗Tedeum«
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