Königs der zwölften Manethonischen Dynastie, also aus dem Alten Reiche um 2350 vor Christi. Da sie aus hartem und kostbarem Diorit gearbeitet ist, so ist der Kopf mit Ausnahme der Nase scharf und gut erhalten, eben so der Körper bis zu den Knien; den Namenschild trägt der König auf dem Gürtel.
8 “ 1
Goethe's Sprüche in Prosa.
Seit Percy's und Herders Anregungen hat das Volks⸗ lied, insbesondere das deutsche, in seinen verschiedenen Verzweigungen nicht aufgehört, Gegenstand historischer For⸗ schung zu sein. Ein verwandtes Feld bildet die Spruch⸗ Literatur. Die neueste Zeit hat sich derselben mit besonderer Vorliebe zugewandt und sowohl die eigentlichen Sprüch⸗ wörter älterer und neuerer Völker, als auch die nicht bis zur sprüchwörtlichen Geltung gelangten Gnomen, Sentenzen, Apophthegmata vorzüglicher Schriftsteller gesammelt und unter einander verglichen. .
Als neuestes Ergebniß dieses Studiums führen wir Wahls bahnbrechendes Werk an: Das Sprüchwort der hebräisch⸗ara⸗ mäischen Literatur (I. Leipzig 1871), in welchem die Sprüche der Bibel, besonders die des weisen Salomo und des Jesus Sirach, sowie die des Talmud historisch erklärt werden. F. Piper hat in dem Evangelischen Kalender für 1869 die Spruͤche der Weisen aus dem klassischen Alterthum und deren Gebrauch in der Kirche erörtert, und Büchmanns »Geflügelte Worte«, der alle als ein Gemeingut der lebenden Generation anzusehenden Sprüche behandelt, haben in diesem Jahre schon die sechste Auf⸗ lage erlebt. Es war an der Zeit, auch Goethe'’s Sprüche, an welche wir anläßlich seines Todestages (22. März) erinnern wollen, einer neuen Redaktion und einer sich auf die Anlässe und Quellen erstreckenden Bearbeitung zu unterwerfen. An einer solchen Arbeit, die geeignet wäre, dies Sprüche dem großen Publikum zu vermitteln, fehlte es bisher ganz. Zu ihrer Erläuterung war gar nichts geschehen. Zum ersten Male sind die Sprüche jetzt (Berlin 1870, bei Hempel) während des Krieges in einer Separat⸗Ausgabe, von G. von Loeper be⸗ arbeitet und erläutert, erschienen. Für eine richtige Würdigung des Werks ist damit zuerst eine Grundlage gewonnen, auf welcher weiter fortgebaut werden kann. 1
1 Als Muster dieser sich auf das moderne gesellschaft⸗ liche Leben und die Sitten der Zeit beziehbenden Spruch⸗ Gattung kann man die dem Zeitalter Ludwig XIV. angehöri⸗ gen Reflexionen und Sentenzen Larochefoucaulds (1665) und seiner zahlreichen Nachahmer ansehen. Die Goethee'sche Sammlung, welche gewissermaßen zwischen Larochefoucaulds Sentenzen und Pascals religiösen Pensées in der Mitte steht, ist umfassender als beide, weil sie neben dem ethischen Ge⸗ biete auch die Literatur, die Kunst und die meisten Zweige der Naturwissenschaft aphoristisch behandelt. Auch Religion, Philo⸗ sophie, Geschichte und Politik sind nicht ausgeschlossen. Die Sprüche geben trotz der aphoristischen Form Goethe’'s geistige und ethische Eigenthümlichkeit in einer gewissen Tota⸗ lität wieder, und zwar sein Bild aus seiner letzten und reifsten Periode. Es sind, wohlgemerkt, nicht aus Goethe's Schriften von dem Herausgeber ausgezogene Sentenzen, sondern von dem Dichter selbst aus seinen Collectaneen zusammengestellte Aphorismen jeder Art, größten Theils von ihm selbst schon in einzelnen Gruppen veröffentlicht, zu einem Ganzen aber erst nach seinem Tode verbunden.
eni erselbe den si on, meist in veränderter — asti Nur wenige derselben finden sich schon, meist 1 man immer nur große weltgeschichtliche Massen entgegensetzen.
Hheant⸗ in andern Schriften des Dichters oder in seinem Brief⸗ wechsel zerstreut vor; den Briefstellen ist auch Nr. 774 anzu⸗ reihen, welcher Spruch sich auf ein Theaterstück von Franz von
E'sholz begieht und einem Briefe an den Kanzler von Müller „ holz begieh — V keine Gewait mehr.
vom 11. Dezember 1825 (Nr. 883 der Döringschen Sammlung) entnommen ist. Zahlreicher sind die ganz fremden Bestandtheile. Darunter
oder fortgebildet. 1b 3 munde vorkommende: »Blasen ist nicht flöten, ihr müßt die Finger bewegen⸗ (Nr. 16), die Weiterbildung des westfälischen Sprüchworts: »Wo Foerske sind, doo is ook Water⸗(in Nr. 89),
erwandt dem niedersächsischen: »Wor Abärs (Störche) sünt, dar fünt ok Poggen⸗ (Frösche); ferner Nr. 166: »Der eine Bruder brach Töpfe, der andere Krüge«, ein Spruch des fah⸗ renden Ritters Hans von Schweinichen, aber bereits bei Luther, Fischart, Harsdörfer (Gesprächsspiele II., S. 344) und Anderen vorkommend. Mehrere andere Sprüche sind auf lateinische und griechische Quellen zurückzuführen, z. B. Nr. 81 »Das kleinste Haar wirft seinen Schatten⸗ auf eine Sentenz von Publius
Syrus, woher der Spruch in Erasmus Sprüchwörter⸗Samm⸗ zu beziehen.
lung gerieth, um im französischen: il n'y a si petit buisson qui
ne porte ombre und im italienischen: ogni corpo ha la sua ombra wieder aufzutauchen. Auch Nr. 129 ist dem Publius Syrus entnommen. (Comes facundus in via pro vehiculo est.) Der Anfang von Nr. 878: »Was ich recht weiß, weiß ich nur mir selbst« zwingt sogar bis auf Hesiod (Werke und Tage 293) zurückzugehen, welcher Stelle Euripides den Vers ent⸗ nahm: »Den Weisen hass' ich, der sich selbst nicht weise ist⸗; weiter läßt sich der Vers durch Ennius, Cicero, Publius Syrus und Erasmus bis zu Goethe verfolgen. Anderes ist den neueren Sprachen, besonders dem Französischen entnommen, Nr. 390 z. B.: »Es ist was Schreckliches um einen vorzüglichen Mann, auf den sich die Dummen was zu Gute thun« lautet in dem nicht näher angegebenen Original: Cest une terrible chose qu'un grand homme dont les sots se glorifient. Auch der Schluß von 240: »Mit dem Wissen wächst der Zweifel« findet sich bereits in dem Italienischen: Chi più sa, più dubita.
Zu diesen Einzelnheiten treten drei größere Gruppen frem⸗ den Ursprungs, die Goethe gleichsam als Gegenstand der Dis⸗ kussion, zur Billigung, Modifizirung oder Bekämpfung auf⸗ genommen hat.
Die erste Gruppe, Nr. 432 bis 442, ist, wie in der vor⸗ liegenden Bearbeitung zuerst nachgewiesen wird, einer medi⸗ zinisch⸗philosophischen Schrift des Hippokrates wörtlich ent⸗ nommen. Die zweite Gruppe, Nr. 491 bis 507 nebst einigen folgenden zerstreuten Sprüchen, findet sich im Original in dem verschollenen Sammelwerke Sterne’'s, The Koran, mit wel⸗ cher Entdeckung der Franzose Alfred Hédouin die deutschen
Literaturkenner vor etwa acht Jahren überraschte; aber die
meisten der daher entnommenen Sprüche, z. B. Nr. 494 von Lea und Rahel, führen über Sterne hinaus in das Mittelalter oder das Alterthum, eine Filiation der Gedanken, welche das Interesse an dieser Spruchsammlung wesentlich erhöht. Von der dritten Gruppe endlich, Nr. 678 bis 686 umfassend, wußte man aus dem Goethe⸗Zelterschen Briefwechsel, daß die Sätze aus Plotin behufs der Erörterung kunstphilosophischer Pro⸗ hleme von Goethe übersetzt sind.
Alle diese fremden Beimischungen sind jedoch ein fast ver⸗
schwindender Bruchtheil des sich auf 1055 Nummern belau⸗
fenden Ganzen. Der Werth desselben besteht hauptsächlich in solchen eignen Sprüchen Goethe's, welche eine poetische Natur⸗ anschauung divinatorisch aussprechen, oder edle und sittlich ge⸗
läuterte Lebensansichten enthalten. Von der letzten Art führen wir zum Schlusse einige charakteristische Sprüche an, welche keines
Kommentars bedürfen. Nr. 39. Alles was unsern Geist befreit, ohne uns die
Herrschaft über uns selbst zu geben, ist verderblich.
Nr. 43. Erfüllte Pflicht empfindet sich immer noch al
V Schuld, weil man sich nie ganz genug gethan.
Nr. 77. Die Weisbeit ist nur in der Wahrheit. 8 Nr. 115. Der Mensch wäre nicht der Vornehmste auf der
Erde, wenn er nicht zu vornehm für sie wäre.
r. 198. Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unpar⸗
teiisch zu sein, aber nicht.
Nr. 206. Die Welt ist eine Glocke, die einen Riß hat,; sie
klappert, aber klingt nicht.
Nr. 245. Mißgunst und Haß beschränken den Beobachter auf die Oberfläche, selbst wenn Scharfsinn sich zu ihnen gesellt; verschwistert sich dieser hingegen mit Wohlwollen und Liebe, so durchdringt er die Welt und den Menschen, ja, er kann hoffen,
zum Allerhöchsten zu gelangen.
Nr. 261. Unser ganzes Kunststück besteht darin, daß wir
unsere Existenz aufgeben, um zu existiren.
Nr. 352. Den einzelnen Verkehrtheiten des Tages sollte
Nr. 389. Gegen große Vorzüge eines Andern giebt es
kein Rettun smittel als die Liebe.
Nr. 473. Wo ich aufhören muß, sittlich zu sein, habe ich
Wir schließen mit dem Bilde Nr. 466, welches auf Psalm 141, Vers 2 und Offenbarung Joh. Kap. 5, Vers 8 hinweist: So⸗
befinden sich mehrere deutsche Sprüchwörter, meist verändert wie der Weihrauch einer Kohle Leben erfrischet, so erfrischet das
Dahin gehört das in Sachsen im Volks-
Gebet die Hoffnungen des Herzens. “
Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen
Staats⸗Anzeigers. Jahrgang 1870. Vier Hefte. Druck und 88 8 Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei . v. Decker).
Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten sämmtliche in den »Besonderen Beilagen« des Staats⸗Anzeigers publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post⸗Anstalten
V und Buchhandlungen für den Preis von 7 Sgr. vierteljährlich
8
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 2 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr.
sertionspreis für den Naum ein Druckzeile 2 ½ Sgr.
Alle Post-Anstalten des In- Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:
Zieten⸗Platz Nr. 3.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bisherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Trier, Handelsgerichts⸗Präsidenten Peter Küchen, der von der dor⸗ ftigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite sechsjährige Amts⸗ dauer zu bestätigen. — 8
11 8
6 — IäI)„ustiz⸗Ministerium. ö“ Der Rechtsanwalt und Notar Meißner z rg
ist unter Beilegung des Notariats im Departement des Appel⸗
lationsgerichts zu Magdeburg als Rechtsanwalt an das Stadt⸗ und Kreisgericht in NFgeeürß mit Anweisung seines Wohn⸗
Ministerium der geistlichen, Unte Medizinal⸗Angelegenheiten.
Die Immatrikulation für das bevorstehende Sommer⸗ Semester beginnt am 11. April d. J. und findet bis auf Wei⸗ teres wöchentlich zweimal, Dienstags und Sonnabends um 12 Uhr, im Senatssaale statt.
Behufs derselben haben 1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität kommen, ein vollständiges Abgangs⸗ Zeugniß von jeder der früher besuchten Universitäten nebst dem Schulzeugnisse, 2) diejenigen, welche die Universitätsstudien erst beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschrifts⸗ mäßiges Schulzeugniß, und falls sie Ausländer sind, aus⸗ reichende Legitimationspapiere vorzulegen.
In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vorschrifts⸗ mäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu be⸗ suchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Universitäts⸗Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen.
Beerlin, den 1. April 1871. 8 Die Immatrikulations⸗Kommission.
Diejenigen jungen Leute, welche gar keiner Maturitäts⸗ prüfung sich unterzogen haben, beim Besuche einer inländischen Universität auch nur beabsichtigen, eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach sich zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ und Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 auf hiesiger Universität immatrikulirt werden. Gesuche solcher jungen Leute um Immatrikulation an hiesiger Univer⸗ sität müssen schriftlich an das unterzeichnete Kuratorium ge⸗ richtet werden, und haben Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeug⸗ niß über ihre sittliche Führung, sowie ein solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung beizulegen. Die Immatrikulation erfolgt übrigens nur auf die nächsten drei Semester und wird diese Beschränkung bei der Immatrikulation sowohl auf der Matrikel als auch auf der Erkennungskarte und dem Anmeldungsbuche vermerkt. Gesuche um Verlängerung der Matrikel sind vor Ablauf des dritten Semesters bei dem unterzeichneten Kuratorio schriftlich unter Ueberreichung der Matrikel, des Anmeldungsbuches und der Erkennungskarte an⸗ zubringen. 8
Berlin, den 1. April 1871.
Königliches Universitäts⸗Kuratorium.
In 11“
88
Berlin, 2. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Er⸗ laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes mit Schwertern des Herzoglich braunschweigischen Or⸗ dens Heinrichs des Löwen: dem General der Infanterie von Voigts⸗Rhetz, kommandirenden General des X. Ar⸗ mee⸗Corps; des Commandeurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: dem Oberst⸗Lieute⸗ nant von Caprivi, Chef des Generalstabes des X. Ar⸗ mee⸗Corps; des Ritterkreuzes mitSchwerterndesselben Ordens: dem Feld⸗Intendanten Mente des X. Armee⸗Corps; des Großkreuzes des Herzoglich Sachsen⸗Ernestini⸗ schen Hausordens: dem General⸗Lieutenant von Schacht⸗ meyer, Commandeur der 21. Infanterie⸗Division, dem Gene⸗ ral⸗Major von Wittich, Commandeur der 22. Infanterie⸗ Division; des Comthurkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Flügel⸗Adjutanten, Obersten von Albedyll, Chef der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium. .
MNichtamtliches. Preußen. Berlin, 2. April. 8
— In der gestrigen (8.) Sitzung des Bundesrathes, in welcher der Königlich bayerische Staats⸗Minister v. Pfretzschner auf Grund einer Substitution des Bundeskanzlers den Vorsitz führte, wurde ein Schreiben des Präsidenten des Reichstags, betreffend die Beschlüsse des Reichstags zu dem Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schifffahrtsvertrage mit Salvador, vorgelegt. Die Vorlagen des Präsidiums, betreffend: a) den Entwurf eines Gesetzes wegen Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche; b) den Abschluß eines Auslieferungs⸗Vertra⸗ es mit Großbritannien, sowie ein Antrag Württembergs, be⸗ reffend die höhere Besteuerung des Tabak⸗Verbrauchs, gingen
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung trat der Deutsche Reichstag in die zweite Berathung des Gesetz⸗Entwurfes ein, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs, und zwar zu⸗ nächst über die Ueberschrift, zu welcher der Antrag des Abg. Duncker vorlag:
Der Reichstag wolle beschließen: In der Ueberschrift I. statt Bun⸗ desgebiet zu setzen: Reichsgebiet und ebenso an allen weiteren Stellen der Verfassung, namentlich also in Art. 1, 2, Art. 35, Art. 65, 68.
An der Debatte betheiligtenisich die Abgg. Duncker, Wiggers, Lasker, Dr. Hänel, Frhr. von Hoverbeck und Dr. Windthorst. Nach dem Abgeordneten Wiggers nahm der Bundeskanzler Fürst von Bismarck das Wort:
Ich erlaube mir nur, der vielleicht bestehenden Voraussetzung entgegenzutreten, als ob die Wahl zwischen den Worten »Reich⸗ und »Bund« in der Ihnen vorgelegten Redaktion eine willkürliche oder zufällige gewesen wäre. Daß beide Ausdrücke nach wie vor zulässig sind, geht meines Erachtens aus dem Eingange der Verfassung her⸗ vor, aus den Worten: »Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen« — es ist also eine Fortdauer des Bundesverhältnisses als Grundlage gedacht. Die Fragen haben meines Erachtens eine wesentliche, prinzipielle Bedeutung nicht, sondern nur eine sprachliche, und uns hat das Bestreben geleitet, für den recht⸗ lichen Begriff den angemessenen sprachlichen Ausdruck zu finden. Wir sind davon ausgegangen, den Ausdruck »Reich« nur da zu gebrauchen, wo von einem Jnbegriff der staatlichen und hoheitlichen Attribute die Rede ist, welche auf die Gesammtheit übertragen worden sind; dem Ausdruck »Bund« dort seine Anwendung zu belassen, wo mehr