1871 / 97 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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8 nisse mit dem Herrn Minister der geistlichen Angelegenheiten dem Ober⸗Konsistorial⸗Rath, Propst Dr. Brückner unter Allerhöchster 3 Segr des Charakters als General⸗Superintendent übertragen worden. Berlin, den 31. März 1871. Königliches Konsistorium

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Koͤnigliche preußische landwirthschaftliche Atabemie Göttingen⸗Weende. Im Sommersemester 1871, welches mit dem 15. April beginnt, werden folgende, theils für den Anfang, theils zur Fortsetzung des landwirthschaftlichen Studiums bestimmte Vorlesungen und Uebungen gehalten werden: Chemie: Prof. Wöhler; agrikulturchemisches Praktikum: Prof. Wicke; Physik, erster Theil: Prof. Weber; Mineralogie: Prof. Sartorius von Waltershausen; mineralogisches Praktikum: Derselbe; Geognosie, verbunden mit Exkursionen: Prof. von See⸗ bach; allgemeine und spezielle Botanik, verbunden mit Exkursionen und Demonstrationen: Prof. Bartling und Prof. Grisebach; praktische Geometrie mit Uebungen auf dem Felde: Prof. Ulrich; die Theorie der Organisation der Landgüter: Prof. Griepenkerl; die allgemeine und spezielle landwirthschaftliche Thierproduktionslehre: Derselbe; die Ackerbausysteme: Derselbe; Demonstrationen auf benachbarten Landgütern und in Fabriken, sowie praktische Uebungen: Derselbe im Anschlusse an seine Vorlesungen; Ackerbaulehre, allge⸗ meiner und spezieller Theil: Prof. Drechsler; landwirthschaftliches Praktikum: Derselbe; über Heuwerth und Futtermischung: Prof. Hennebergz- die Lehre von den Krankheiten der Hausthiere in Ver⸗ bindung mit klinischen Demonstrationen im Thierhospital: Dr. Luel⸗ fing, Nationalökonomie: Prof. Hanssen;/ volkswirthschaftliche Sta⸗ tistik: Derselbe. Außerdem bietet die Universität noch mannigfache Vorlesungen für die allgemeine wissenschaftliche Ausbildung der Landwirthe dar. 3 Auf dem Klostergute Weende wird Amtsrath Grieffenhagen und auf der Versuchsstation in Weende Professor Henneberg landwirth⸗ schaftliche Demonstrationen vornehmen. Für den Eintritt in die Akademie ist die Immatrikulation der aandwirthe als Studirende der Universität erforderlich. Um dieselbe zu erlangen, muß eine Bescheinigung der Eltern oder Vormünder über deren Einwilligung zum Besuche der Universität, sowie ein Sitten⸗ zeugniß der Obrigkeit des letzten Aufenthaltsortes, wenn aber die Studirenden unmittelbar von einer Lehranstalt kommen, das Zeugniß der letzteren anstatt des obrigkeitlichen Zeugnisses beigebracht werden. Der Nuten des landwirthschaftlichen Studiums ist wesentlich da⸗ durch bedingt, daß dem Besuche der Universität eine mehrjährige ge⸗ iegene landwirthschaftliche Praxis vorausgegangen st. Göttingen, den 31. März 1871. 8 Die Direktion der landwirthschaftli

½ % Anlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 5,000,000 Fl. d. d. 12. Mai 1846.

Bei der stattgehabten 18. Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. d. d. 12. Mai 1846 wurden nachver⸗ zeichnete Nummern gezogen: 8

A. Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1871. Lit. E. à 1000 Fl. Nr. 2. 60. 207. 268. 298. 635. 718, 733. 881. 914. 964. 1044. 1208. 1231. 1248. 1450. 1552 und 1626. 18 Stück = 18,000 Fl. = 10,285 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf. Lit. E. à 500 Fl. Nr. 1840. 1854. 1948. 2019. 2119. 2131. 2274. 2384. 2410. 2494. 2515. 2536 und 2537. 13 Stück = 6500 Fl. = 3714 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. Lit. E. à 300 Fl. Nr. 3023. 3039. 3042. 3141. 3246 und 3270 6 Stück = 1800 Fl. = 1028 Thlr. 17 Sgr. 2 Pf. Lit. E. à 100 Fl. Nr. 3534. 3556. 3565. 3753 und 3790. 5 Stück = 500 Fl. = 285 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf., zusammen 42 Stück zu 26,800 Fl. oder 15,314 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf.

B. Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1872. Lit F. à 1000 Fl. Nr. 138. 164. 250. 252. 300Q. 419. 508. 733. 262. 828. 855. 1172. 1177. 1178. 1213. 1319. 1516 und 1776. 18 Stück = 18,000 Fl. = 10,285 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf. Lit. F. à 500 Fl. Nr. 1932. 1960. 2278. 2311. 2420. 2491. 2496. 2507. 2654 und 2656 10 Stück = 5000 Fl. = 2857 Thlr. 4 Sgr. 4 Pf. Lit. F. à 300 Fl. Nr. 2890. 2931. 2962. 2978. 2984. 3047. 3086. 3099. 3168. 3257 und 3285. 11 Stück = 3300 Fl. = 1885 Thlr. 21 Sgr. 5 Lit. F. à 100 Fl. Nr. 3475. 3481. 3498. 3619 und 3727. 5 Stück = 500 ·Fl. = 285 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf. Zusammen 44 Stückzu 26,800 Fl. oder 15,314 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. Lit. E. und F. im Ganzen also 86 Stück zu 53,600 Fl. oder 30,628 Thlr. 17 Sgr. 2 Pf.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzin⸗ sung nur bis zum Einlösungstermine stattfindet, bei der Königlichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M., bei der Königlichen Staats⸗Schulden⸗ tilgungskasse zu Berlin, bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse, sowie bei den Köͤniglichen Bezirks⸗Hauptkassen zu Hannover, Lüne⸗ burg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu

gehörigen nicht verfallenen Zinscoupons (nämlich bei den Obli⸗

gationen Lit. E. der 5. Coupons pr. 1. Juli 1872 bis inkl.

1876 und bei den Obligationen Lit. F. der 4. Coupons pr.

. Januar 1873 bis inkl. 1876), sowie der Talons erheben nnen.

betreffenden Obligation zurückbehalten. 8 1 Restanten. 8 8

a) Rückzahlbar am 1. Juli 1869. Lit. E. à 1000 Fl. 2165. 2181. 2455 und 2652; Lit E. à 300 Fl. Nr. 2822. 2893. 3105 und 3206; Lit. E. à 100 Fl. Nr. 3607 und 3745.

b) Rückzahlbar am 1. Januar 1871. Lit. F. à 1000 Fl.

à 300 Fl. Nr. 3000. 3030. 3054. 3201. 3263. 3281 u. 3239; Lit. F. à 100 Fl. Nr. 3358. 3441. 3563 und 3654.

c) Rückzahlbar am 1. Juli 1870. Lit. E. à 500 Fl. Nr. 1846. 1941 u. 2084; Lit. E. à 300 5l. Nr. 3018. 3130 u. 3186, Lit. E. à 100 Fl Nr. 3476. 3511. 3544. 3614. 3729. u. 3798.

d) Rückzahlbar am 1. Januar 1871. Lit. F. à 1000 Fl. Nr. 134. 902. 909 u. 1439; Lit. F. à 500 Fl. Nr. 2083. 2164. 2183. 2204. 2304. 2403. 2541. 2741 und 2787; Lit. F. à 300 Fl. Nr. 2910. 2939. 2974 u. 3175; Lit. F. à 100 Fl. Nr. 3389. 3482 u

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiermit deren Einlösung aufgefordert. 8 8 Wiesbaden, den 7. März 1871. 1““

Der Regierungs⸗Präsident. Gf. Eulenburg.

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EC“

PDebaninnnimahiung.

Die neuen Coupons zu dem vormals Herzoglich Nassauischen 4 prozentigen Staatsanlehen von 6,000,000 Fl. d. d. 15. Dezember 1860, Serie I. Nr. 1 bis 8 vom 1. Februar 1871 bis 31. Januar 1875 werden von heute ab gegen Rückgabe der alten Coupons⸗Anwei⸗ sungen bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. ausgereicht werden.

Es können diese Coupons auch durch die Königlichen Regierungs⸗ Hauptkassen und die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen zu Hannover, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden.

selben die alten Talons mit einem dovppelten Verzeichnisse derselben einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeschei⸗ nigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Ausreichung der neuen Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeich⸗ en sind bei den gedachten Provinzial⸗Kassen unentgeldlich zu aben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Coupons⸗ Anweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die be⸗ treffenden Dokumente an das Königliche Regierungs⸗Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen. Die entstehen⸗ Z haben die Empfänger der neuen Coupons zu ersetzen.

Wiesbaden, den 4. April 1871. 8 8 Der Regierungs⸗Präsident. Graf Eulenburg.

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Nichtamtliches.

MPreußen. Berlin, 8. April. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern um 10 Uhr dem Gottes⸗ dienst im Dom bei. Nach demselben empfingen Se. Majestät den aus Frankreich zurückgekehrten General der Infanterie von Werder und später den Polizei⸗Präsidenten von Wurmb. Heut früh 9 Uhr empfingen Se. Majestät der Kaiser den direkt vom Schloß Albrechtsberg bei Dresden zurückgekehr⸗ ten Dr. med. Waldau, welcher Allerhöchstdenselben über die bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht Vater daselbst glücklich vollzogene Augenoperation Bericht erstattete, und hier⸗ auf den vom Kriegsschauplatz Fercage Fefn General⸗Arzt und Leibarzt Geheimen Rath Dr. Böger. Am 10 ½ Uhr erschienen Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz und die Generale zum Vortrage. Um 11 Uhr nahmen Se. Majestät nillitärische Meldungen und demnächst den Vortrag des Militärkabinets entgegen. Um 1 ½ Uhr hatten der portugiesische Gesandte Graf von Rilvas und um der nordamerikanische Gesandte Bancroft die Ehre, von Sr. Majestät in Audienz empfangen zu werden. Später machten Se. Majestät der Katser eine Spazierfahrt und arbeiteten von 4 Uhr ab mit dem Geh. Kabinets⸗Rath von Wilmowski.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war vorgestern Abend in der liturgischen Andacht und gestern bei der Aufführung des Oratoriums in der Singakademie an⸗ wesend. Gestern wohnte Ihre Majestät dem Gottesdienste im Dome bei.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte vorgestern Abend der liturgischen An⸗ dacht und gestern Vormittag dem Gottesdienst im Dom bei. An dem Diner bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten nahmen beide Majestäten Theil. Abends 7 Uhr besuchte Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit das geistliche Concert in der Singakademie.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeldlich mit abzulie⸗

fernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der Nr. 12. 123. 523. 1287. 1363 und 1566; Lit. E. à 500 Fl. Nr. 1996.

Nr. 1634; Lit. F. à 500 Fl. Nr. 1889. 2588 und 2722; Lit. F.

Wer die Coupons durch eine dieser Kassen beziehen will, hat der⸗

Se,. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz hat an den Rektor und das General⸗Konzil der Albertus⸗ Universität zu Königsberg folgendes Schreiben erlassen: 1

Der Prorektor und das Generalkonzil der Albertus⸗Unipersität haben Mich bei der Rückehr in die Heimath mit freundlichem Gruße empfangen und Mich dadurch lebhaft erfreut und zu auf⸗ richtigstem Danke verpflichtet. Die Vertreter der Universität, welcher Ich als Rektor anzugehören die Ehre habe, widmen Mir Worte hober Anerkennung, welche Ich im Namen der tapfern von Mir befehligten Armee mit freudiger Genugthuung entgegennehmen darf. Es erfüllt Mein Herz mit Dank gegen die Vorsehung, daß Mir vergönnt war, an der Spitze der deutschen Truppen, deren Fübrung Mein Königlicher Vater Mir anvertraut hatte, die ersten entscheidenden Siege zu erkämpfen und die Einheit Deutschlands, das Ziel unseres Ringens und Strebens, in heißem Waffengang zuerst und glänzend zu bewähren. Der schöne Anfang verhieß ein glückliches Ende; die nun errungenen Erfolge haben unsere kühnsten Wünsche erfüllt. Möge denn der lang ersehnte Friede unserem ge⸗ einigten Vaterlande reiche Segnungen bereiten; mögen Handel und

Gewerbe, Künste und Wissenschaften in schönster Blüthe immer neue Quellen des Wohlstandes, der Bildung und Gestttung erschließen und mögen die Albertina, der ich meine anhänglichen Gesinnungen un⸗ verändert bewahre, und mit ihr alle übrigen Hochschulen in deutschen Landen für alle Zeiten bleiben, was sie seit ihrer Gründung gewesen treue Pftl gestätten aller geistigen Güter unseres Volkes!

Berlin, den 24. März 1871. „Friedrich Wilhelm. An den Rektor und das General⸗Konzil der

Albertus⸗Universität in Königsberg.

Eine zur Regelung des Feldpostdienstes in den okku⸗ pirten französischen Gebieten vorübergehend eingerichtete Post⸗ behörde führt die Bezeichnung: »Ober⸗Postdirektion für die Okkupations⸗Armee« und hat ihren Sitz in Reins.

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Baden. Karlsruhe, 6. April. (Karlsr. Ztg.) Durch

Allerhöchste Befehle Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs

vom 1. d. Mts. wird in Anerkennung der tapfern und in jeder Beziehung guten Haltung der Großherzoglichen Felddivision während der Feldzüge 1870 und 1871 an die Fahne des 1. Ba⸗ taillons des (I.) Leib⸗Grenadier⸗Regiments die goldene, und an die Fahnen aller übrigen Bataillone der sechs Infanterie⸗Regi⸗ menter und an die Standarten der drei Dragoner⸗Regimenter die filberne militärische Karl⸗Friedrichs⸗Verdienst⸗Medaille ver⸗ liehen; ferner wird sämmtlichen Offizieren, Kriegsbeamten und Mannschaften des Großberzoglichen Armee⸗Corps, welche in den Feldzügen 1870 und 1871 an einem Gefechte oder einer Bela⸗ gerung Theil genommen oder zu kriegerischen Zwecken den Rhein überschritten haben, dier Felddienstauszeichnung verliehen, wie solche durch höchsten Befehl vom 27. Januar 1839, Nr. 5, gestiftet wurde, mit einer Metallschleife am Band, welche die Jahreszahlen 1870 oder 1871 oder diese beiden Jahreszahlen enthält. Denjenigen Offizieren, Kriegsbeamten und Mann⸗ schaften obiger Kategorien, welche schon im Besitze der Feld⸗ dienstauszeichnung mit Metallschleife am Band für frühere Feldzüge sind, wird zur innehabenden Auszeichnung die Metall⸗ schleife am Band, 1870 oder 1871, oder iese beiden Jahreszahlen enthält, verliehen. 4. April. Heute Mittags ist Bisch of Reither gestorben. 1b 1

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. April. Der Neichs⸗ kanzler Fen⸗ Beust hat gestern die Osternreise an den Genfer

treten. 8 8 rrüpril. (W. T. B.) Der Vize⸗Admiral von Tegetthof

ist heute Morgen nach kurzer Krankheit gestorven.

esth, 5. April. In der heutigen Sitzung des Unter⸗ äfses sizaerpenlrie Hrabar den Kultus⸗Minister in der An⸗ 1 r Verwaltung des 8EETEö“ Stipen⸗

Schweiz. Bern, 5. April. (Bund.) Der Bundesrath

at heute w den eidgenössischen Gesandten beim Nord⸗ deutschen Bunde, Oberst Hammer, in seiner bisherigen Eigen⸗ aft bei Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser zu beglaubigen.

Großbritannien und Irland. London, 5. April.

Heute Morgen brach der Hof von Windsor auf, um nach Ssborne auf der Insel Wight zu gehen und dort etwa drei Wochen zu bleiben. Der Prinz von Wales hat nebst seiner Familie verlassen, um für die Osterfeiertage nach Sand⸗ am zu gehen. 8 Die Bank von England hat George Lvall für das kommende Geschäͤftsjahr zu ihrem Gouverneur, und B. B. Greene zum stellvertretenden Gouverneur gewählt, nachdem dem

7. April. Die Prinze on ein Sohne entbunden worden. 111“

¼

Türkei. Konstantinopel, 30 z. Dem Grobßvezier ist, wie die »Presse« mittheilt, die Ankunft eines päbstlichen Nuntius angemeldet, mit der Mission beauftragt, über die An⸗ gelegenheit der katholischen Armenier und die noch wichtigere bezüglich des Rechtes, die katholischen Patriarchen und Bischöfe in der Türkei einzusetzen, welches die Pforte dem Papste nicht länger in unbeschränkter Weise zugestehen will, an Ort und Stelle zu unterhandeln. 8

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Nußland und Polen. St. Petersburg, 6. Apri Vorgestern ist der Prinz Ssergej Maximilianowitsch Roma⸗

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land zurückgekehrt.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Brüssel, Sonnabend, 8. April. Die Friedenskonfer hat heute Vormittag eine Sitzung abgehalten. Der Tag der nächsten Sitzung ist noch nicht bestimmt. 1 London, Sonnabend, 8, April. Telegramme der Blätter aus Paris melden übereinstimmend den Uebergang der Ver⸗ sailler Truppen über die Brücke von Neuilly und die Weg⸗ nahme der an derselben befindlichen Barrikade. Die Versailler Truppen stehen dicht vor dem Thore vor Meillot. Alle An⸗ zeichen lassen auf den nahe bevorstehenden Verfall der Kom⸗ mune schließen. In Paris herrscht die größte Aufregung. London, Sonnabend, 8. April. Die Niederkunft der Prinzessin von Wales ist zu früh erfolgt und ist der neu⸗

essin selbst befindet sich wohl. . 88 - Freitag, 7. April. Des Feiertages wegen ist

die Börse geschlossen. 1 8 8

Die Nr. 14 des „Preuß. Handels⸗Archivs« enthält: Gesetz⸗ gebung: Belgien und Spanien: Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen Spanien und Belgien. Frankreich: Aufhebung des Aus⸗ fuhrverbots von Kriegsmaterial. Aufhebung des Aussuhrverbots von Vieh, Brodstoffen ꝛc. Aufhebung des Dekrets, betreffend die freie Einsuhr von Kriegsmaterial. China: Verordnung wegen Tonnengelderbefreiung von Schutzhafnern. Statistik. Zollverein: Provisorische Abrechnung über die gemeinschaftlichen Einnahmen an Ein⸗ und Ausgangszöllen, nebst den andern dahin gehörenden Erträgen für das Jahr 1870. Provisorische Abrechnung über die gemein⸗ schaftliche Einnahme an Salzsteuer für das Jahr 1870. Deutsches Reich: Preußen: Uebersicht der im Jahre 1870 auf den bedeutenderen Märkten verkauften Wolle und der dafür gezahlten Preise. Dänemark: Jahresbericht des Konsulats zu Fridericia für 1870. Großbritannien: Der Handel Englands mit seinen Kolonien und dem Auslande im Jahre 1869. Rußland: Uebersicht des Schiffsverkehrs und Exports von Mariupol im Jahre 1870. Schweden: Jahres⸗ bericht des Konsulats zu Gefle für 1870. Türkei. Jahresbericht des Vize⸗Konsulats zu Adrianopel für 1870. Vereinigte Staaten von Nordamerika: Uebersicht des Handelsverkehrs mit den verschie⸗ denen Nationen in dem Fiskaljahre (endend am 30. Juni) 1870. Jahresbericht des General⸗Konsulats zu New⸗York für 1870. Jahresbericht des Konsulats zu New⸗Orleans für das Jahr 1870. Mikttheilungen: Berlin. Stralsund. Stettin. Frederikshald. Gothenburg. Grimstad. Nassau (New-Providence). Nyksping. St. Helena. 8

8 Das »Justiz⸗Ministerial⸗Blatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege⸗ enthält folgendes Erkenntniß

olizei⸗Verordnung, welche den Gastwirthen zur Pflicht macht, ein Henmeemns zu führen, ist durch das Bundes⸗Paßgesetz nicht unwirk⸗ sam geworden. (Bundesgesetz vom 12. Oktober 1867, Bundes⸗Gesetz⸗ blatt S. 33). Ferner ein Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 24. März 1871: Die prozessualische Behandlung einer an sich ßrafbaren That wird durch die Vorschrift des §. 2 des Strafgesetz⸗

ten Antragsdelikten ist lediglich die Verfolgung (prozessualische Be⸗ handlung), nicht die Strafbarkeit von dem Antrage des dazu Berech⸗ tigten abhängig gemacht (§. 61 a. a. O.). Eine vor dem 1. Januar 1871 nach den damals geltenden Vorschriften des Untersuchungs⸗ verfahrens, nach welchen ein Antrag des Verletzten nicht erforderlich war, einmal mit Recht eröffnete Untersuchung muß ihren ungehin⸗ derten Fortgang behalten. Beim Mangel eines nothwendigen An⸗ trages des Verletzten ist nicht auf Freisprechung zu erkennen, sondern nur die Unstatthaftigkeit des Verfahrens auszu⸗

sprechen. 8

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Statistische Nachrichten.

Die Steinkohlenproduktion Deutschlands hat im

8. s letzten Jahrzehends sehr bedeutende Fortschritte gemacht. Henba vfe den lehin ne⸗ zch Produktion des Bergwerks⸗, Hütten⸗ und Salinenbetriebes im Zollverein sind in sämmtlichen Vereinsstaaten

zurücktretenden Gouverneur Crawford der öffentliche Dank seine Dienste votirt worden war.

an Steinkohlen gefördert worden:

nowski, Herzog von Leuchtenberg, von seiner Reise ins Aus-

geborene Prinz nicht am Leben erhalten worden. Die Prin⸗ 4

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des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 24. November 1870, Eine

buchs für den Norddeutschen Bund nicht berührt. Bei den sogenann-

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