1871 / 97 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nr. 45, Neu „Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. (Danzig) dess. Regts. Ginter, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. (Graudenz) 4. Ospreuß. Landw. Regts. Nr. 5, zu Sec. Lts. der Res. des 8. Ostpreuß. Inf. Regiments Nr. 45, Prochnow, Vize⸗Feldw. vom 1 Bataill. (Danzig) 8. Ost⸗ preuß. Landwehr⸗Regiments Nr. 45, zum Seconde⸗Lieutenant der Landw. Inf., Letixerant, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Saarlouis) 4. Rhein Landw. Regts. Nr. 30, zum Sec, Lt der Res. des Hohen⸗ ollern. Füs. Regts. Nr. 40, Herwarth v. Bittenfeld, char. Port. ähnr. vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, Falkenburg, Unteroff, vom Rhein. Ulan. Regt. Nr. 7, zu Port. Ffähnrs, Boecking, Vize. Wachim vom 2. Bat. (Saarlouis) 4. Rhein. Landw. Regts. Nr. 30⸗ zum Sec. Lt. der Res. des Rhein. Ulan. Regts. Nr. 7, Frhr. v. Böse, lager, Frhr. v. Wrede, Port. Fähnrs. vom 2. Hannov Ul. Regt. Nr. 14, Oloff, v. Breuning, Geise, Port. Fähnrs. vom 1. Hannoverschen Infanterie⸗Regiment Nr. 74, zu Sec. Lieuts. be⸗ fördert. Lodtmann, Sec. Lieut. von der Reserve des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. bei diesem Regt. angestellt. Puttfarken, Thörl, Hanebuth, Vize⸗ Feldw. vom 1. Bat. (Lüneburg) 2. Hannov. Landw. Regts. Nr. 77, zu Sec. Lts. der Res. des 2. Hann. Inf. Regts. Nr. 77, p Klinski, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Wehlau) 1. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 1, zum Sec. Lt. der Landw. Inf, v. Domhard, Gr. v. Schlieffen, Port. Fähnrs vom Magdeb. Kür. Regt. Nr 7, zu Sec. Lts, Leh⸗ mann, Berlin, Harms, Vize⸗Wachtm. von der Res., zu Sec. Lts. der Res. des Oldenb. Drag. Regts. Nr. 19, Freiherr v. Berckheim, Port. Fähnr. vom Rheinischen Kürassier⸗Regiment Nr. 8, zum Sec. Lieut., Eglinger, Arnolds, Vize⸗Wachtmeister vom Res. Landw. Bat. Cöln Nr. 40, zu Sec. Lts. der Res. des Rhein. Kür. Regts. Nr. 8, befördert. v. Gleissenberg, Oberst a. D, zuletzt Ob. Lt. und Abtheil. Commdr. im Schles. Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, z. Z. milit. Mitglied einer Lazareth⸗Kommission in Berlin, in die Kategorie der zur Disp. gestellten Offiziere versetzt. Gr. v. Zedlitz⸗Trützschler, Pr. Lt. von der Kav. des 3. Bats. (Poln. Lissa) 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts., z. Z. Adjut, bei dem Kommdo. der immobilen Trup⸗ pen des Garde⸗Corps, zum Rittm., Heinze, Pr. Lt. von der Res. des Brandenb. Füs. Regts. Nr. 35, z. Z. Adjut. bei der Insp. der immob. Garde⸗Inf., zum Hptm., befördert. v. Pachelb'l⸗Gehag, Hpim. a. D., fruͤher im 2. Bat. (Stettin) 1. G.⸗Lndw. Regts. / 3 Z. Com⸗ mandeur des Ers. Bats. 1. Garde⸗Regiments z. F., v. Schlütter, Hauptm. a. D., früher im Garde⸗Füs. Regimt., z. 8 Commdr. des Ers. Bats. dieses Regts., v. Luck, Hauptm. z. Disp., früher im da⸗ maligen 1. Bat. (Ruppin) 4 Brandenb. Landw. Regts. Nr. 24, zu⸗ letzt Führer der Unteroff. Schule in Potsdam, der Char. als Major perliehen. v. Plötz, Ob. Lt. a. D., früher à la suite des 1. Garde⸗ Regts. z. F., z. Z. Comm. des 7. Garde⸗Garnison⸗Bataill., in die Kategorie der zur Disposition gestellten Offiziere versetzt. v. Broni⸗ kowski, Premier⸗Lieutenant a. D., mit dem Charakter als Hauptmann, früher im 3, Bataillon (Sorau) 12. Landwehr⸗ Regiments, z. Z. Compagnieführer bei dem Ersatz⸗Bataillon des 1. Garde⸗Regts. z. F., unter Beförderung zum Hauptmann, bei der Inf. des 3 Bats. (Graudenz) 1. Garde⸗Landw. Regts. einrangirt. v. Holtzendorff, Hauptm. a. D., früher im 3. Garde⸗Gren. Regt. Königin Elisabeth, z. Z. Comp. Führer bei dem Ers. Bat. des Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Nr. 1, in die Kategorie der z. D. ge⸗ stellten Offize. versetzt. v. Schulz, Pr. Lieut. von der Inf. des Res. Landw. Vats. Berlin Nr. 35, zum Hauptm, Holzapfel, Sec. Lt. von der Res. des Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2, zum Pr. Lt. befördert v. Wedell, Rittm. a. D, früher bei der Kav. des 2. Bats. (Stettin) 1. Garde⸗Landw. Regts., z. Z. Commandeur der Ers. Escadr. des 1. Garde⸗Drag. Regts., der Char. als Major verliehen. v. Below, Pr. Lieut. von der Kav. des 2. Bats. (Stet⸗ tin) 1. Garde⸗Landw. Regts., v. Pressentin gen. v. Rautter, Pr. Lt. von der Kav. des 1. Bats. (Königsberg) desselben Regts., zu Rittm., Schmidt, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Gren. Landw. Regt., frü⸗ her Res. Offz. des 3. Garde⸗Gren. Regts. Königin Elisabeth, zum Pr. Lt, Schönbeck, Vize⸗Wachtm. vom 1. Bat. (Potsdam) 3 Bran⸗ denburgischen Landw. Regts. Nr. 20, zum Sec. Lt. der Landw. Kav., Hesse, Sec. Ll. vom 2. Bat. (Magdeburg) 2 Garde⸗Landw. Regts., früher Res. Offz. des 4. Garde⸗Regts. z. F., zum Pr. Lt. befördert.

v. Saucken, Sec. Lt. a. D., mit dem Char. als Prem. Lt., früher

im Kaiser Alexander Gren. Regt., unter Beförderung zum Pr. Lt., bei der Inf. des 1. Bats. (Königsberg) 1. Garde⸗Ldw. Regts. einrangirt. Runge, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Naugard) 5 Pomm. Landw. Regts Nr. 42, zum Sec. Lt. der Res. des 5. Pomm. Inf. Regts. Nr. 42 befördert. v. le Fort, Pr. Lt. a. D., zuletzt bei der Inf. des 1. Bats (Anklam) 1. Pomm. Landw. Regts Nr. 2, z. Z. beim Garnison⸗Bat. Nr. 2 dienstleistend, der Charakter als Hauptm. ver⸗ liehen und die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗ Uniform ertheilt. Streuber, Sec. Lt. a. D., zuletzt bei der Infanterie des früheren 3. Bats. (Anklam) 1. Pommerschen Landwehr⸗Regiments Nr 2, z. Z. milit. Mitalied der Reserve⸗Lazareth⸗Kommission zu Neckermünde, Ebers, Sec. Lt a. D., zuletzt bei der Inf. des 2. Bats. (Stralsund) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, z Z. Führer einer Kriegsgefangenen⸗Comp. in Alt Damm, beiden der Char. als Pr. Lt. verliehen Ruchholtz, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats (Nau⸗ gard) 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 42, v. Sypniewski, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Bromberg) 7. Pomm. Landw. Regts. Nr. 54, ju Pr. Lis befördert. v. Kameke, Hautm. a. D., früher Comp Chef im 4. Pos. Inf Regt. Nr. 59, z. Z. beim Garn.⸗Bat. Nr. 2 dienstl, in die Kategorie der zur Disp gestellten Offiz. versetzt. Bartholdv, Sec. Lt. a. D., zuletzt bei der Inf. des 2 Bats. (Nau⸗ gard) 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 42, z. Z. Landw. Bez. Adjut. beim 1. Bat. (Schlawe) 6. Pomm. Landw. Regts. Nr. 49, der Char. als Pr. Lt. verliehen und die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif. ertheilt. Ruchholtz, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Stolp)

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6. Pomm. Landw. Regts. Nr. 49, zum Sec. Lt. der Landwehr⸗Inf., Hutt, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Preuß. Stargardt) 8. Pomm. Landw. Regts. Nr. 61, zum Pr. Lt., befördert.

Den 31. März. v. Loeper, Rittm. vom Pomm. Dragoner⸗ Regt. Nr. 11, unter Entbindung von dem Verhaltnisse als Adjutant der 13 Inf. Div., dem Regt. aggr. und auf 3 Monate zur Dienst⸗ leistung, bei dem Kriegsministerium, Abtheil. für die persönlichen An⸗ Felegehe498 kommdrt. Engel, Vize⸗Wachtm. von der Kav. des 1. Bats. (Conitz) 4. Pomm. Landw. Regts. Nr. 21, zum Sec Lt. der Landw. Kav., Spalding, Vize⸗Wachtm. vom 2. Bat. (Stral⸗

sund) 1. Pomm. Landw. Reats. Nr. 2, zum Sec. Lt. der Res. des

2. Brandenb. Ulan. Regts. Nr. 11, v. Stückradt, Port. Fähnr. vom 5. Thür. Inf. Regt. Nr. 94 (Groherog von Sachsen) zum Sec. Lt, v. Eckartsberg’ char. Port. Fähnr. vom Oldenburg. Inf. Regt. Nr. 91, v Knoblauch, Ulan vom Ostpreuß. Ulanen-Regiment Nr. 8,

v. Katzler, Kürassier vom Ostpreuß. Kür. Regt. Nr. 3 Gr. Wrangel, 8

Kern, Unteroff vom 7. Westfäl Inf. Regt. Nr. 56, Hoche, Gefr. vom 4. Thür. Inf. Regt. Nr. 72, v. Losinsky, Unteroff. von dems. Regt., zu Pork. Fähnrs. befördert. Hein, Major von der Garde⸗ Art. Brig., bisher kommandirt zur Belagerungs⸗Art. vor Straßburg, v. Schaper, Maj. von der 2. Art. Brig., bisher Commandeur der Res. Batterien der 4. Res. Div., v. Schweinichen, Maj. von der 6. Art. Brig., bisher Commandeur der drei Res. Batt. der 3. Landw. Div., Ulrich, Maj. von der 7. Art. Brig, bisher Commandeur der s. Z. dem Truppencorps bei Hagenau uͤberwiesenen Res. Batterie, Müller, Maj. von der 7. Art. Brig., bieher Abtheil. Commdr. in der Belagerungs⸗Art. vor Paris, Caspari, Maj von der 7. Art. Brig., bisber Commandeur der drei Res. Batt. der 2. Landw. Div., Weigelt, Maj. von der 9. Art. Brig., bisher Commdr. der drei Res. Batt, der 1. Landw. Div., Groschke, Ob. Lt. von der 11. Art. Brig., bisher Commͤr. der Munitions⸗Kolonnen⸗Abtheil. des XIV. Armee⸗Corps, sämmtlich von ihren resp. Kommandos entbunden und in ihre früheren Dienstverhältnisse zurückgetreten. Schweitzer, Ob. Lt z. Disp. z. Z. Commdr. der Garde⸗Res. Art. Abth., v. Ruville, Mat.; Disp., z. Z. Abtheil. Commdr. der Art. Kriegs⸗Besatzung in Spandau, Friese, Ob. Lt. z. Disp., z. Z. Commandeur der Ersatz⸗Abtheilung des Ostpreußischen Feld⸗Artillerie⸗Regts. Nr. 1, Diestel, Major z. Disp., z. Z. Abtheil. Commdr. der Art. Kriegs⸗

Besatz. in Königsberg, Rieger, Ob. Lt. z. Disp, z Z. Commdr. der Ersatz⸗Abth. des Niederschl. Feld⸗Art. Regts. Nr. 5, Elten, Oberst 8

z. Disp., z. Z. Abtheil. Commdr. der Art. Kriegs⸗Besatz. in Stral⸗ sund, Schulze, Major z. Disp., z. Z. kommandirt zur Unterstützung des Art. Offiziers vom Platz in Metz, Rieger, Major z. Disp., z. Z. stellvertret. Vorstand des Art. Depots in Breslau, v. Wenastern, Major z. Disp., z. Z. Abtheil. Commdr. der Art. Kriegs⸗Besatz. in Cöln, Theiler, Major z. Disp, 3. Z. Abcheil. Commdr der Art. Kriegs⸗Besatz. in Wesel, Marggraff, Ob. Lt. z. Disp., z. Z. stell⸗ vertret. Vorstand des Art. Depots in Hannov., Heller, Ob. Lt. z. Disp., z. Z. stellvertret. Vorstand des Art. Depots in Rendsburg, v. Friedrichs, Ob. Lt. z. Disp., z. Z. Commdr. der Res. Art. Ab⸗ theil. des Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 11, sämmtlich von ihren resp. BWö entbunden und in das Inaktivitäts⸗Verhältniß zurück⸗ getreten. 1b In der Marine.

Offiziere ꝛc.

Ernennungen, Beförderungen ꝛc. 1

Den 30. März. Mensing II., Glomsda v. Buchholtz,

Karcher, Lieutenants zur See, Letzterer unter einstweiliger Belassung in seinem Kommdo. als Adjut. bei der Stamm⸗Division der Flott

der Ostsee, zu Capitain⸗Lieutenants, Kretzschmer, Seekadett, zum

Unterlieut. z. See befördert. Richter, Lieut. z. See, unter dem ge⸗ setzlichen Vorbehalt entlassen. Herrmann I., Marten, Seekadet⸗ ten, zur Res. der Stamm⸗Division der Flotte der Ostsee entlassen v. Elpons, Sec. Lt. vom See⸗Bat., zum Pr. Lt. befördert.

Nichtamtliches.

Frankreich. Die Ereignisse in Paris, welche zur Konstituirung der Kommune geführt haben, und die Fllheabee Thätigkeit der letzteren sind, kurz zusammengefaßt, olgende:

Bei dem Einmarsch der deutschen Truppen in Paris, am 1. März, hatte ein Theil der Nationalgarden zahlreiche Geschüte auf dem Montmartre und in Belleville zusammengebrachk, angeblich um diese Stadttheile gegen die deutschen Truppen zu vertheidigen. Nachdem Paris von den letzteren wieder geräumt war, verblieb die Nationalgarde mit ihren Geschützen in drohen⸗ der Haltung. Vermittelungsbemühungen der Regierung waren erfolglos; der Versuch aber, am 18. März durch die Generale Susbielle, Wolff, Henrion und Faron die Geschütze durch Ueberraschung zu nehmen, schlug gänzlich fehl: die Mehrzahl der Truppen verbündete sich mit den Nationalgarden, General Vinoy mußte sich mit dem Rest der treu gebliebenen Truppen auf das Uinke Seine⸗Ufer, am 19. März sogar nach Versailles 1““ wo auch die französische Regierung ihren Sitz nahm.

Paris war auf diese Weise in die Gewalt der aufständi⸗ schen Nationalgarde gelangt; ein Theil der Nationalgarde hielt zwar noch zur Regierung, gab aber nach einem am 22. März stattgehabten Gefechte mit den Aufständischen jeden weiteren Widerstand gegen die Letzteren auf. Als „neue Regierung der Republik« machte sich ein aus meist ganz unbekannten 37 Per

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söhlichkeiten bestehendes »Centralkomite« oder » Komite des Stadthauses⸗ unter Vorsitz des Arbeiters Assy bekannt, für welches in dem »Offiziellen Journal« auch die Delegirten des Komites für das Offizielle Journal⸗« das Wort ergriffen.

Dieses Komite hatte sich schnell aus den rührigsten Mitgliedern der »Internationalen Arbeiter⸗Association⸗« gebildet und mit der schon vorher bestehenden und wirkenden »republikanischen Föde⸗ ration«, die angeblich durch Delegirte von 215 Bataillonen

Nationalgarde erwählt war, verbündet. Das, aus sozia⸗

listischen und rein republikanischen Elementen zusammen⸗ gesetzte Centralkomite ließ sich in seinen ersten Prokla⸗ mationen, vom 19. März, über die Ziele der neuen Republik nur in allgemeinen, unbestimmten Phrasen aus, es erklärte aber bestimmt, die Friedenspräliminarien achten zu wollen und versicherte, daß die gegenwärtige Gewalt nur pro⸗ visorisch sei und durch eine schon am 22. März zu errichtende Kommune werbe ersetzt werden. Gleichzeitig hob das Central⸗ komite den Belagerungszustand sowie die Kriegsgerichte auf, erließ volle Amnestie alle politischen Verbrechen und Ver⸗ gehen, schob die Verfallzeit der Wechsel auf einen Monat hinaus, verbot den Hauseigenthümern, den Miethern zu kün⸗ digen, sistirte den Verkauf der im Leihhause niedergelegten Gegenstände und sorgte dafür, daß den Nationalgarden der bis dahin bezogene Sold fortbezahlt wurde. Fast die ganze pariser Presse erklärte sich gegen das Centralkomite und die von dem⸗ selben angeordneten Wahlen für die Kommune.

In Versailles war inzwischen die Nationalversammlung, die bis dahin in Bordeaux getagt hatte, zusammengetreten; sie bemühte sich, auf den Antrag der Deputirten und Maires von Paris, eine Verständigung mit dem Centralkomite zu Stande zu bringen, indem auch sie Gesetzentwürfe über die Munizipalwahlen in Berathung nahm, ein Gesetz wegen der Miethe und Wechsel und die Fortbezahlung des Soldes in Aus⸗ sicht stellte. Diese Vermittelungsversuche hatten aber keinen anderen Erfolg, als daß die Wablen für die Kommune in Paris auf einige Tage verschoben wurden. 8

Das Centralkomite ernannte Menotti Garibaldi zum Chef der Streitkräfte von Paris und übertrug am 24. März bis zu seinem Eintreffen die militärischen Vollmachten aͤn Duval, Brunel und Eudes als »Generale«. Garibaldi'sche Freiwillige und Ueberläufer von den französischen Truppen verstärkten fortwährend die Streitkräfte des Centralkomites, dem auch die Forts von Paris, mit Ausnahme des Mont Valérien und selbstverständlich der von deutschen Truppen be⸗ setzten, in die Hände fielen. Geld verschaffte es sich durch Re⸗ quisitionen bei der Bank. Die Anarchie hatte in Paris so schnell um sich gegriffen, daß die Assisen des Seine⸗Departe⸗ ments schon am 20. März ihre Session schließen mußten. Gegen die Presse Recht zu sprechen, behielt sich das Central⸗ komite selbst vor; es unterdrückte oder konsiszirte alle Zeitun⸗ gen, welche auf Seiten der Versailler Regierung standen.

Am 25. März ordnete das Centralkomite die Wahlen für die Kommune auf den 26. an; in einer Proklamation bezeich⸗ nete es die Aufrechterhaltung der Republik, die Wahl eines Kommunalraths für Paris, die Abschaffung der Polizeipräfektur, der stehenden Heere und die Reorganisation der Nationalgarde, die auch allein berechtigt sein solle, Paris zu bewachen, als das Verlangen der gegen die Versailler Regierung gerichteten Be⸗ strebungen. Das Komite beschuldigte die Nationalversammlung, diesen Forderungen nicht entgegenkommen zu wollen; gleich⸗ zeitig wiederholte es die Versicherung, daß es an demselben Tage, an welchem die Kommune konstituirt sei, seine rein organisa⸗ torische Gewalt niederlegen werde, eine Versicheruug, die es noch am Abend des 26. März erneuerte.

Am 26. März fanden in Paris unter schwacher Bethei⸗ ligung die Wahlen für die Kommune statt; die Gewählten waren bis auf Assy, Deleseluze, Pyat, Flourens, Blanqui, Gambon meist Unbekannte, aber 20 Mitglieder des Central⸗ komites; in einigen Arrondissements waren die Maires und deren Adjunkte gewählt worden. Das Centralkomite, welches schnell einen förmlichen Requisitionsdienst für Geld und Lebens⸗ mittel organisirt, auch von der Bank wieder eine halbe Million Francs »entliehen« hatte, begnügte sich damit, am 28. März die Kommune feierlich zu proklamiren, ohne jedoch die eigene Thätigkeit einzustellen. Es organisirte sich sogar neu: Assy Präsident (neben ihm wurde Garibaldi als Ehrenpräsident ge⸗ wählt), Duval (Artillerie), Henri(Infanterie), Bergeret (Kavallerie).

Das »Journal officiel« bezeichnete als die Aufgabe der Kom⸗ mune, die konstituirende Gewalt, » die man so unumschränkt und konfus einer Nationalversammlung für ganz Frankreich

gestehe«, für sich selbst und für Paris auszuüben; die Ver⸗ assungsurkunde, »welche unsere Vorfahren im Mittelalter ihre Kommune nannten«, auszuarbeiten, derselben die Anerkennung der Centralgewalt zu verschaffen und sich zu diesem Zweck mit andern souveränen Kommunen zu verbinden; dann der

tionalversammlung ein Wahlgesetz abzuzwingen, vermöge dessen die Vertretung der Städte nicht mehr durch die der Landbevöl⸗ kerung gleichsam ertränkt würde.

Die Kommune, aus 90 Mitgliedern bestehend, von denen sich aber Anfangs nur 55 bei den Berathungen betheiligten, begann unter Vorsitz von Lefrangais ihre Thätigkeit damit, der Nationalgarde und dem Centralkomite den Dank des Vate lands zu votiren und den Kalender der Revolution wieder ein⸗ zuführen; dann folgten schnell hintereinander: die Aufhebung der Sittenpolizei und der Stadtsergeanten; die Einsetzung eines Komites gegen alle reaktionärer Gesinnung Verdächtigen; eines Wohlfahrtsausschusses, welcher, aus Mitgliedern des Central⸗ komites zusammengesetzt, Todesurtheile erjäßt und Haussuchungen veranstaltet; Abschaffuüͤng der Konskriptionspflicht; Vervollstän⸗ digung der pariser Nationalgarde durch alle waffenfähigen Männer; Erlaß der Miethen pro Oktober 1870, Januar und April 1871, Sistirung des Verkaufs von Pfandleihgegenstän⸗ den; Entlassung aller Beamten, welche von der Regierung in Versailles Befehle annehmen; die (von dem Wohlfahrts⸗ Ausschuß verfügte) Bildung von 25 Marsch⸗Baraillonen, und 35 Marschbatterien mit 2 ½ Francs Löhnung pro Tag und Mann; die Versiegelung der Bureaux von 5 großen Versicherungs⸗ Gesellschaften; die Ersetzung der Dekane der pariser Fakultäten durch Anhänger der Kommune; Verhaftungen von Beamten und Verdächtigen; Beschlagnahme von Zeitungen u. dergl.; Erklärung der Unverträglichkeit des Mandats für die Kom⸗ mune mit demjenigen für die Nationalversammlung; Unent⸗ geldlichkeit des obligatorischen Schulunterrichts, Ausschluß des kirchlichen Einflusses von demselben; die Herabsetzung des höch⸗ sten Gehalts für Kommunalbeamte auf 6000 Frcs.; Verbot des Hazardspiels auf den Straßen; die Zulassung von Ausländern zur Kommune; die Versetzung der Herren Thiers, Favre, Picard, Dufaure, Simon und Pothuau in Anklagezustand, unter Beschlagnahme ihrer Güter; die Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung des Budgets der Kulte, Umwandlung des Kirchenvermögens in Nationaleigenthum. Ueber die Ver⸗ fallzeit der Wechsel hat sich die Kommune noch nicht schlüssig machen können.

Die Kommune hat sich in 10 Kommissionen konstituirt: Exekutive, Militär⸗Kommission, für Lebensmittel, Finanzen, der Justiz, der allgemeinen Sicherheit, der Arbeiten, für öffent⸗ liche Dienste, der äußern Beziehungen, des Unterrichts. Da das Centralkomite aber seinem Versprechen zuwider seine Thätigkeit nicht eingestellt hat, so ist im Schooße der Kommune und unter den in Paris herrschenden drei Gewalten (Kommune, Centralkomite und republikanische Föderation) heftiger Zwie⸗ spalt ausgebrochen, welche Assy's Verhaftung und Brunels Entlassung zur Folge gehabt hat. Die Kommune beschafft ihre Geldmittel theils durch Assignaten, welche sie drucken läßt, theils durch Requisitionen, die nicht selten in reine Plünderung ausarten. Die Furcht vor der Schreckensherrschaft hat zahl⸗ reiche Pariser zur Auswanderung veranlaßt. Die Versailler Regierung hat sich den Ausschreitungen in Paris gegenüber erst vermittelnd, dann abwartend verhalten, bis der Zusammen⸗ stoß ihrer Truppen mit den Nationalgarden am 2. April die Entscheidung durch die Waffen herbeiführte.

Paris, 6. April, Vormittags 11 Uhr. Die Kom⸗ mune hat folgende Dekrete erlassen:

»Jeder, der des Einverständnisses mit der Versailler Regierung angeschuldigt ist, wird sofort, nachdem der Anklagebeschluß erfolgt, eingekerkert. Eine Anklage⸗Jury wird binnen 24 Stunden konstituirt sein, um über die vorliegenden Anschuldigungen zu entscheiden. Die Jury wird innerhalb 48 Stunden ihr Urtheil fällen. Sämmtliche Angeklagte, welche nach dem Verdikt der Jury für schuldig befunden sind, werden als Geißeln für das Volk von Paris einbehalten wer⸗ den. Für jede Erschießung eines Anhängers der Kommune Seitens der Versailler Regierung wird eine dreifache Anzahl der gedachten Geißeln, welche durch das Loos zu bestimmen, erschossen werden. Jeder Kriegsgefangene wird vor die Anklage⸗Jury gestellt werden, welche zu entscheiden hat, ob er wieder entlassen oder als Geißel zurückvehalten werden soll.

Das »Journal officiel« dementirt, daß ein Zwiespalt zwischen der Kommüne und dem Centralkomite ausgedrochen sei. Dem Centralkomite ist Seitens der Kommune gestattet worden, bei der Organisirung der Nationalgarde hülfreiche Hand zu leisten. Jedermann, welcher Depots von Waffen und Munition kennt, ist laut amtlicher Aufforderung gehalten, dem Kriegs⸗Minister davon Anzeige zu machen.

Brüsseler Blätter melden unterm 6. April aus Paris: Das »Echo du Parlement« nach einer Meldung des »Cloche«, daß Assy aus seiner Gefangenschaft entwichen sei und »Etoile belge«, daß der Pfarrer der Madeleine⸗Kirche in Paris ver⸗ haftet worden ist.

V Eme Depesche des Generals Bergeret besagt: »Ich habe Neutilly das Stärkste befestigt und trotze jedem Angriff.«—

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