1871 / 101 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

rungen einzulassen, er sei indeß geneigt, die Ansichten, welche er als Chef der Exekutivgewalt hege, mitzutheilen. Er über⸗ nehme jede Garantie für die Existenz der Republik, so lange er me Besitze der Exekutivgewalt sei. Was die kommunalen Frei⸗ heiten angehe, so handle es sich hier um nicht mehr und nicht weniger, als daß Paris sich denselben Bestimmungen füge vie alle anderen Städte und zwar in Gemäßheit der von der, Nationalversammlung erlassenen Kommunalgesetze. Man würde die Organisation der Nationalgarde von Paris in Angriff nehmen, aber es sei nicht möglich, die Stadt von jeder Besetzung durch die Armee prinzipiell auszu⸗ schließen. Er könne denjenigen, welche gegen die National⸗ ersammlung kämpfen, nicht die Eigenschaft als Krieg⸗ führende zugestehen; eben deshalb sei er nicht im Stande, noch habe er die Absicht, über Abschluß eines Waffenstillstandes zu unterhandeln. Wenn jedoch die Nationalgarden das Feuer einstellen würden, so sollen auch-die Truppen der Regierung ihrerseits das Gleiche thun, er behalte sich jedoch ausdrücklich die Befugniß vor, die Feindseligkeiten jederzeit wieder aufzu⸗ nehmen. Jedermann, der in seine Häuslichkeit zurückkehren und jede feindselige Haltung aufgeben würde, solle vor jeder Verfolgung seitens der Regierung sicher gestellt sein, ausge⸗ nommen seien hiervon nur die Mörder der Generale Thomas ind Lecomte. Schließlich versprach Thiers, daß der National⸗ 88 8 Sold noch einige Wochen hindurch fortbezahlt wer⸗ en solle. Versailles, Donnerstag, 13. April, Abends. Die National⸗ versammlung nahm mit 445 gegen 124 Stimmen die Be⸗ stimmung an, daß jedes Arrondissement von Paris 4 Muni⸗ ipalräthe zu wählen habe. *

Berlin, 14. April. In der gestrigen Sitzung des Reichs tags nahm der Königlich preußische Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Falk, in der Debatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Verbindlichkeit um Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken u. s. w. herbeigeführten Tödtungen und Körper⸗ verletzungen, nach dem Abg. v. Unruh (Magdeburg) das Wort: Wenn ich eben erst ablehnte, mit einleitenden Worten die Ver⸗ andkungen zu beginnen, und nun doch das Wort ergreife, so liegt der Grund einfach in Folgendem: Ich war gefaßt auf eine Reihe von Einwendungen, wie sie ja schon in der Presse, und noch mehr in der auch Ihnen vorliegenden Denkschrift enthalten sind. Ich habe aber erst abwarten wollen, bevor ich die kurze Beantwo⸗tung dieser Frage antrat, ob die Einwendungen hier wieder aufgenommen wer⸗ den würden. Das ist nun der Fall gewesen; entweder sind die Ein⸗ wendungen ausführlich begründet oder wenigstens angeregt worden, und ich muß gestehen, auf einige derselben waren wir nicht gefaßt. Es ist also meine Aufgabe, die Gesichtspunkte zu entwickeln, aus denen heraus der Bundesrath Ihnen die Vorlage so gemacht hat, wie sie eben ist. Wenn Sie dann die Vorlage an eine Kommission weisen sollten, so kann man sich über den Erfolg einer solchen Maßregel streiten, aber Berechtigung hat der Beschluß. Da⸗ mit würde dann allerdings das Schicksal dieses Entwurfs, dessen schnelle Erledigung sehr erwünscht war, besiegelt sein. So weit es sich um prozessualische Verhältnisse handelte, war kein Bedenken maß⸗ ebend; denn selbst bei schriftlichen Verhandlungen und Untersuchun⸗ en hat sich die Anwendung der freien Beweistheorie in Preußen bewährt. Anders liegt die Sache in materieller Beziehung. Es kommen hier bei Beantwortung der vorliegenden Fragen nicht nur die Gesichtspunkte der Entschädigung in Betracht, sondern auch der von Zufall und Gefahr, von Vorgesetzten gegen Untergebene, von Auftrag⸗ gebern gegen Auftragnehmer, von Vertretung einer Person durch eine andere. Diese Züge gehen durch das ganze Obligationenrecht, hier nuß also ein Herausnehmen von einzelnen dringenden Bedürfnissen statlfinden, sonst kommt man in zu enge Beziehang zu dem System des ganzen Obligationstechts. Der Vorgang auf anderen ähnlichen Gebieten war hier jedenfalls maßgebend. Es handelt sich hier um Schäden an Menschenleben in großen Massen, von welchen ge⸗ woöhnlich die betroffen werden, welche sich von ihrer Hände Arbeit ernähren müssen, also um die bedeutendsten Schäden, denen gegen⸗ über die G setzgebung die Verpflichtung hat, zuerst für Repara⸗ tur zu sorgen, und man hat die Heilung der Mängel zu sin⸗ den geglaubt in der größeren Haftbarkeit der Unternehmer. Es ist nicht zweifelhaft, daß die Aufbürdung einer solchen Pflicht, wie sie hier beabsichtigt ist, namentlich die Bergwerksinteressen entschieden chädigen muß, und außerdem muß auch hier noch berücssichtigt wer⸗ den, daß das Gesetz den Bergwerkseigenthümern in den meisten Fäͤllen schon ganz besonders erhebliche Pflichten gegen die Arbeiter auflegt. Wenn wir in dieser Beziehung uns die Bestimmungen in England nsehen, so finden wir, daß dort Praxis und Gesetzgebung dasselbe besagen, wie unser Entwurf. Anders aber liegen die Verhältnisse in Beziehung auf die Eisenbahnen; hier schien es dem Bundesrathe dringendes Bedürfniß, mit minutiöser Genauigkeit auch die kleinsten Un⸗ terschiede aufrecht zu erhalten, welche das Handelsgesetzbuch hervor⸗ hebt, dieses aber sichert den Schaden der Sachen unbedingt ausge⸗ nommen in den Fällen der vis major. Schon vor 2 Jahren ist in eben diesen Räumen, im preußischen Abgeordnete d 11A14A4A4A4“4“

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sehr genau eroörtert worden, schon damals handelte es sich um das Gesetz, welches jedes Abkommen, wodurch einem Eisenbahnbeamten auferlegt wurde, auf die Rechte des preußischen Eisenbahngesetzes zu verzichten, für nichtig erklären sollte. Damals ist ausgeführt worden, daß die Arbeiter dieses Schutzes bedürfen und daß, wenn man ihnen diesen Schutz voll gewährt, dieser auch auf die Reisenden wirken würde. Aber, meine Herren, sehr eigenthümliche Ziffern liegen uns jetzt vor, es hat sich nämlich ergeben, daß innerhalb der letzten 4 Jahre die Zahl der Personen, welche auf Eisenbahnen getödtet wurden, sich um das Vierfache erhöht hat. Es wird daher nach vielen Richtungen hin vollkommen berechtigt se in, daran fest zu hal⸗ ten, was sich nach der Analogie aus dem Handelsgesetzbuche ergiebt. Es bleibt mir nun noch übrig, auf den Punkt der Fabriken ein⸗ zugehen. Hier ist schon zunächst sehr schwierig, zu sagen, was eine Fabrik ist. Schon die Gesetzgebung und das Handels⸗Gesetzbuch hat ver⸗ schiedene Versuche gemacht, diese Frage zu lösen, aber durch die Auslassung der Erklärung von Fabriken, welche den betreffenden Abschnitten in den Gesetzbüchern hätte vorausgehen müssen, ist es entschieden, daß auch die Gesetzgebung bis jetzt noch nicht gewagt hat, die Haftbarkeit der Fabrikbesitzer endgültig zu entscheiden. Denn einerseits ist es klar, daß hier weder einestheils allein die Anzahl der Arbeiter, welche stets flottirend ist, noch die größere oder geringere Anwendung der Dampf⸗ kraft allein entscheidend sein kann, ein Etablissement unter die Ab⸗ theilung der Fabriken zu rubriziren; andererseits aber müßten andere gewerbliche Institute, namentlich landwirthschaftliche, wegen ihrer größeren Gefährlichkeit ebenfalls haftbar für Unglücksfälle gemacht werden. Aber diese und ähnliche zweifelhaften Folgen überläßt das Gesetz dem Richter zu entscheiden und deswegen hat es auch der richter⸗ lichen Eatscheidung einen ziemlich freien Spielraum gelasse

Die Nr. 15 des »Preuß. HandelsArchivs⸗ enthält: Gesetz gebung: Deutsches Reich: Hamburg Bekanntmachung, betreffend die Se des Nebenszollamts IJ. in Cuxhaven. Belgien: Maß⸗ regeln gegen die Rinderpest. Großbritannien: Einfuhr von Vieh ꝛc. aus Frankreich und Belgien. Rußland: Herabsetzung der für die Rigaer Boͤrse erhobenen Ausfuhr⸗ und Einfuhr⸗Abgaben. Ver⸗ einigte Staaten von Nordamerika: Anwendung des Tarifgesetzes. Statistik: Deutsches Reich. Preußen. Verbrauch an Brennmate⸗ rial im Jahre 1870 zu Berlin. Zollverein: Provisorische Abrech⸗ nung über die gemeinschaftliche Einnahme an Rübenzuckersteuer für die Betriebsperiode vom 1. September bis 31. Dezember 1870. Frankreich: Schiffsverkehr von Marseille im Jahre 1870. Groß⸗ britannien: Der Handel Englands mit seinen Kolonien und dem Auslande im Jahre 1869 (Schluß). Rußland: Jahresbericht des Konsulats zu Reval für 1870. Schweden: Handels⸗ und Schif⸗ fahrtsbewegung in Sundsval im Jahre 1870. Vereinigte Staaten von Nordamtrika: Jahresbericht des Konsulats zu Cincinnati für 1870. Chili: Uebersicht über den Handel Chilis im Jahre 1869. Mittheilungen: Helsingborg. Beilage: Italienischer Zolltarif.

Statistische Nachrichten.

MNach amtlicher Angabe, wie sie vom russischen »Invaliden⸗ mitgetheilt wird, haben sich im Kaiserreich Rußland, mit Aus⸗ schluß des Königreichs Polen und der baltischen Provinzen, bei der diesjährigen Rektutenaushebung 200,818 Militärpflichtige gestellt, von denen 93,446 zur Aushebung gelangt sind, darunter 57,707 Groß⸗ russen, 26,294 Klein⸗ und Weißrussen, 817 Litthauer, 1795 Letten, 1888 Esthen, 360 Polen, 49 Deutsche, 833 Samogitier, 74 Mordo⸗ piner, 73 Tschuwassen, 1198 Juden, 1403 Tataren, 843 Baschkiren, 87 Moldauer, 6 Zigeuner und 799 Angehörige anderer Nationalitäten. .“ b Kunst und Wissenschaft.

Von den amtlichen Depeschen vom Kriegsschauplatz 1 bis 191, in Taschenausgabe, hat die Königliche Geheime Ober⸗Hof' buchdruckerei (R. v. Decker) eine neue vollständige Ausgabe ver⸗ v so daß nun die ganze Sammlung in einem Bändchen ver⸗ einigt ist.

Von der »Allgemeinen Militär⸗Encyclopädie«, herausgegeben von einem Verein deutscher Offtziere, ist der sechste Band der zweiten Auflage Verlag von Webel in Leipzig er⸗ schienen, welcher die Artikel Mahratten bis Ostgothen enthält. Unter anderen interessanten Artikeln sind hervorzuheben: Militär⸗ Literatur, Mine, Norddeutscher Bund, Napoleon und die Biographien der Generale v Manteuffel, v. Moltke und

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Beilage.

Königliche Schauspiele. Sponnabend, 15. April. Im Opernhause. Keine Vorstellung. Achte Sinfonie⸗Soirée.

Im Schauspielhause. (101. Abonn. Vorst.) Eine moderne Million. Schauspiel in 5 Aufzügen von Bernhard Scholz. Anf. halb 7 Uhr. M.⸗Pr. 1

Songtag, 16. April. Im Opernhause. (85. Vorstellung.) Fidelio. Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen von Treitschke. Musik von L. van Beethoven. Leonore: Frl. Wekerlin, vom Herzoglichen Theater in Dessau, als Gast. Marzelline: Frl. Lehmann. Florestan: Hr. Niemann. Fer⸗ nando: Hr. Betz. Pizarro: Hr. Schelper. Rocco: Hr. Salomon. Jacquino: Hr. H. Krüger. Hierauf: Der Geburtstag. Diver⸗ tissement in 1 Akt von Hoguet. Musik von Blum. Anfang

27 Uhr. M. Pr.

Im Schauspielhause. (102. Abonn⸗Vorst.) Gringoire.

Charakterbild in 1 Akt von Th. de Banville, deutsch von

A. Winter. Hierauf: Nach 56 Jahren, oder: Vater Kur⸗ märker und Mutter Picarde. Genrebild in 1 Akt von Robert

Jonas. Zum Schluß: Jugendliebe. Lustspiel in 1 Aufzug

von Adolph Wilbrandt. Anf. 7 Uhr. M.⸗Pr.

Fezegraphische Witterungsberiehte v. 13. April.

Bar. Abw Temp. Abw 8 Allgemeine P. L. v. M. Rö- v. M. Wud. (Imeee nstantin. 339,1 5,4 N., z. stark. sbedeckt. ¹ 14. April. 1,2] —0,2 N., mässig. heiter. Königsbrg. 33: 1.0 2,1 NW., schw. wolkig. Cöslin 333,9 1, -— 1,1 NW. mässig. bedeckt. Stettin 335,4 4 1,“°o WNW., mässig. bed., gest. Reg. Putbus 333, 4 1. 2,3 1,1 NW., stark. heit., gest. Reg. Berlin 335,5 6 —- 1,2 NW., schwach. bed., gest. Reg. Posen 332,1 -1, 2 +0,2 NW., mässig. bedeckt. ²) Ratibor 325,8 P†l,2 N., mässig. trübe. Breslau 331,0 0,s NW., schwach. bedeckt. ³) Torgau . 333,7 —0,1 NW., lebhaft. bedeckt. Münster 335, 6 2,9 —0,8 W., schwach. heiter. ⁴) V 336,3 †0,7 N., schwach. ttrübe. Trier... 330,2 2 0,2 SO., schwach. heiter. Flensburg. 336,5 NW., mässig. heiter. Wiesbaden 333,3 W., schwach. heiter.⁵) Kieler Haf. 337,0 NNW., schw. schön. Keitum .337,9 N., mässig. heiter. Bremen 337,8 NW., mässig. hell. Weserleuchth. 337,1 N., lebhaft. heiter. Brüssel 337,0 NO., schwach. dunstig. Riga 331,7 W., mässig. bewölkt. Gröningen 338,5 N. bewölkt. Helder 338,4 NO., s. schw. Constantin. 336, 9 S., still. 3

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²) Regen. Gestern Abend Regen. ²) Regen. Gestern star 1

Regen. ³) Gestern Mittag Gewitter. ⁴) Gestern Regen und Hagel. ³⁵) Gestern öfter Regen.

FProdukten- und Waaren-Börse. 8 Berlin, 14 April. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Poliz. Präs.)

is Mittel! Von Bis [Sütt. s[thr [sg. pf. Ithr sg. pf. g. [PI. seg. [pf. eg⸗ pi. Weiz. Schuü. 316 3 Bobnen Mts.] 7—110,— Roggen 11]/ 2 8 Kartoffeln 3 1 9 gr. Gezgzsde 2 7 Rindfl. Pfd. keas IIe z. W. 1/11 Schweine- Aler sau L. 1/10 feeisch

Heu Centn. 25 1,1 2 Hammelfl. Stroh Schcek. 9,15—- 11,— Kalbfleisch Erbsen Mtsz. —— 8 Butter Pfd.

Linsen 10 Kier Mandel] 10

Berlin, 14. Mpril. An Schlachtvieh war aufgetrieben Rindvieh 75 Stück, Schweine 624 Stück, Schafvieh 329 Stiück, Käülber 691 Stück.

Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus, per 10,000 pCt.

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nach Tralles, frei hier in's Haus geliefert, waren auf hiesi-

gem Platze am

8 7. April 1871 Thlr. —. —.

16. 20. 1— 8 16. 18. 12 8 16. 13. 183. 5 F 16. 11. Berlin, den 13. April 1871. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Berlin, 14. April. (Nichtamtlicher Getreide- bericht.) Weizen loco 61 82 Thlr pr. 1000 Kilogr. nach Qual., fein weissbunt poln. 78 Thlr. bez., pr. April-Mai 79 ½ Thir. bez., Mai-Juni 79 Thlr. bez., Juni-Juli 70 ¾ Thlr. bez.

Roggen loco 50 54 Thlr. geford., poln. 51 ¼ - 53 ¾ Thlr. ab

8.

Bahn u. Kahn bez., pr. April und April-Mai 52 51 52 Thlr.

pez., Mai-Juni 52 ¼ ½ ¼ Thlr. bez., Juni-Juli 53 ½ 53 ¼ Thlr. bez., Juli August 53 ½ Thlr. bez. 1 8* Gerste, grosse und kleine à 39 62 Thlr. per 1000. Kilogr. Hlafer 10Co 43 54 Thlr pr. 1000 Kilogr., märkischer 46 ¼ bis 48 ¼ Thlr., pomm. 48 50 Thlr. ab Bahn bez., pr. April- Mai u. Mai-Nuni 49 Thlr. bez., Juni- Juli 49 ½ Thlr. bez. Erbsen, Kochwaare 51 61 Thlr., Futterwaare 44 50 Thlr. Rüböl loco 26 8. Thlr. bez., pr. April u. April-Mai 26 ½ 9½4 Thlr. bez., Mai-Juni 26 ½.4 ½ Thlr. bez., September-Oktober 26 ¼ 26 Thlr. bez. Petroleum loco 13 ½ Thlr., pr. April u. April-Mai 13 ½⁄2 13 ¼

Thlr. bez., September-Oktober 14 ¼2 Thlr. bez.

Leinöl loco 24 ½ Thlr.

Spiritus loco ohne Fass 16 Thlr. 14—13 Sgr. bez., pr. April und April-Mai 16 Thlr. 15 13 Sgr. bez., Mai-Juni 16 Thlr. 20 bis 18 21 Sgr. bez., Juni-Juli 17 Thlr. 3 Sgr. bis 17 Thlr. bis 17 Thlr. 3 Sgr. bez., Juli-August 17 Thlr. 10 12 Sgr. bez., August-September 17 Thlr. 16 —20 Sgr. bez.

Weizenmehl No. 0 10 ⁄¾⁄ 9 ⁄2 Thlr., No. 0 u. I. 9 ½ Thlr. Roggenmehl No. 0 8 ½ 8 Thlr., No. 0 vu. I. 4 Thir., pr. April-Mai 7 Thlr. 23 i Sgr. bez, Mai-Juni 7 Thlr. 24 ½

gr. bez. 8

Weizen-Termine still. Roggen in disponibler Waare we- niger reichlich angeboten, bot nur eine geringe Auswahl und war verhältnissmässig gut zu placiren. Für Termine bestand heute eine festere Stimmung, jedoch haben die Preise im Gan- zen nur eine kleine Besserung erfahren. Hafer loco schwer verkäuflich. Termine fest im Werthe. Rüböl ohne wesent- liche Aenderung. Gek. 300 Ctr. Spiritus unterlag kleinen Fluktuationen, im Ganzen haben sich gestrige Notirungen gut behauptet. Gek. 160,000 Liter.

Eerlin, 13. April. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mebl, Oel, Petroleum und Spiri- bus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuzie ung der vereideten Waaren- und Produktenmakler.)

Weizen pr. 1000 Kilogr. loco 61— 81 Thlr. nach Qualität, pr. April-Mai 79 ¼ Br., 79 G., Mai-Juni 79 bez., Juni-Juli c8- . 78 ¾ bez., Juli-August 79 à 78 bez., September-Oktober

Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 51 53 ¼ bez., pr. diesen Monat 52 à 51 ¾ bez., April- Mai 52 à 51 ¾ bez., Mai-Juni 52 ½ à 52 bez., Juni-Juli 53 ¼ à 52 à 53 bez., Juli-August 52 ¼ à 52 à 53 bez. Gekünd. 18,000 Ctr. Kündigungspreis 51 ¾ Thlr. pr. 1000 Kilogr. 3

Gerste pr. 1000 Kilogr. grosse 39 62 Thlr. nach Qualitä kleine 39 62 Thlr. nach Qualität.

Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 43 54 Thlr. nach Qual., pr. April-Mai 49 bez., Mai-Juni 49 bez, Juni-Juli 49 ½ à 49 bez., Juli-August 48 ⅛¼ à. 48 bez., September-Oktober 46 à 46 ½ bez. Gek. 4000 Ctr. Kündigungspr. 49 Thlr. pr. 1000 Kilogr.

Erbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 52 60 Thlr. nach Qua- lität, Futterwaare 44 50 Thlr. nach Qualität.

Roggenmehl Nr. 0 u. 1 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 7 Thlr. 23 Sgr. Br., April-Mai 7 Thlr. 23 ½ Sgr. Br., Mai-Juni 7 Thlr. 23 ¾ Sgr. bez., Juni- Juli 7 Thlr. 24 Sgr. Gld., Juli-August 7 Thlr. 25 Sgr. Br. 8

Rüböl pr. 100 Kilogr. ohne fass loco 27 Thlr., pr. diesen Monat 26 ¾2 à 26 ⁄2 bez., April- Mai 26 44 à 26 ¼ bez., Mai- Ju 26 ⁄%¶ à 26 ⁄32 bez., Juni-Juli 26 ¾ Thlr., September-Oktober 26 1⁄, à 26 à 26 % bez., Oktober-November 26 bez. Gek. 400 Ctr. Kündigungspreis 26 ⁄2 Thlr. pr. 100 Kilogr.

Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 24 ¾⅔ Thlr.

Petroleum raffinirtes (Standard white) pr. 100 Kilogr. mi·t Fass in Posten von 50 Barrels (125 Ctr.) loco 13 ½ Thlr., pr. diesen Monat 13 ⁄à2 bez., abgelaufene Kündigungsscheine 19 à 12 %8 bez., April-Mai 13 ⁄12 bez., September-Oktober 14 G. Gek. 875 Ctr. Kündigungspr. 13 ¼2 Thlr. pr. 100 Kilogr.

Spiritus pr. 100 Liter a 100 pCt. = 10,000 pCt. mit Fass pr. diesen Monat 16 Thlr. 12 Sgr. à 15 Sgr. bez., April-Mai 16 Thlr. 12 Sgr. à 15 Sgr. bez., Mai-Juni 16 Thlr. 16 Sgr. à 19 Sgr. bez., Juni -Juli 17 Thlr. à 17 Thlr. 3 Sgr. bez., Juli- August 17 Thlr. 8 Sgr. à 12 Sgr. bez., August-September 17 Thlr. 16 Sgr. à 20 Sgr. bez., September-Oktober 17 Thlr. 18 Sgr. bez. Gek. 160,000 Liter. Kündigungspreis 16 Thlr.

3 Sgr. Am Sonnabend, 8. April, muss der Kündigungspreis statt 16 Thlr. 27 Sgr. 16 Thlr. 29 Sgr. heissen.

Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,000 pCt. ohne Fass loco 16 Thlr. 11 Sgr. bez. 3

Weizenmehl Nr. 0 10 ⁄22 à 91⁄1⁄2, Nr. 0 u. 1 95 à 9 ½. Roggen- mehl Nr. 0 8 ½ à 8, Nr. 0 u. 1 7 ½ à 7 ½⅜ pr. 100 Kilogramm Brutto unversteuert inkl. Sack.

Danzig. 13 April. (Westpr. Z.) Weizen loco ruhig. Preise nur für feine Qualitäten fest, sonst gedrückt. Die Stimmung blieb fest und wurden bis Schluss der Börse 600 Tonnen umgesetzt. Bezahlt wurde für: bunt 114 pfd. 68 Thlr., 116pfd. 71 Thlr., 119 20pfd. 72 Thlr., 123 24pfd. 77 Thlr., 125 26 pfd. 77 ¾ Thlr., hellbunt 123pfd. 77 Thlr., 126pfd. 78 Thlr., 124 25pfd. 79 Thlr., 127pfd. 80 ¾ Thlr., hochbuntglasig 12 1pfd. 79 ½ Thlr., 126pfd. 81 Thlr., 127 28pfd. 81 ½ Thlr., fein 129-, 130pfd. 83 Thlr. Regulirungspreis für 126pfd. bunten liefer. 78 Thlr. Auf Lieferung: 126pfd. bunt pr. Mai- Juni 79 Thlr. bez., pr. Juli-August 80 Thlr. bez. Roggen loco unverändert. Börsenumsatz 280 Tonnen. Es bedang: 120pfd. 49 Thlr., 121pfd. 49 ½ Thlr., 124pfd. 51 Thlr. Regulirungspreis für 122 pfd. liefer. Roggen 50 Thlr. Auf Lieferung: 120 pfd. pr. Juni- Juli 51 Thlr. bez. Gerste loco fest, kleine 100 pfd. 43, 43 ½¼ Thlr., 101pfd. 44 Thlr. Hafer loco 46 Thlr. Erbsen loco Futter- 45, 47 Thlr., Koch- 48, 48 ¾ Thlr. Wicken loco 40 Thlr. Bohnen loco 52 ½, 54 Thlr. nach Qual. Spiritus loco nicht gehandelt.

Stettin, 14. April, Nachm. 1 Uhr 28 Min. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 60 80, Frühjahr 79 bez., Mai- Juni 80 ¼ Br., Juni-Juli 80 ½ G. u Br. Roggen 50 53 bez., Früh- jahr 51 51 ¾ bez. u. Br., MaiJuni 52 ⅔⅛, Juni-Juli 53 ¾ bez. u. G. Rübsl 26 Br, Frühjahr 266 26, September Oktober 25 ¾⅞ bez. Spiritus 16 bez., Frühjahr 16 Br., Mai-Juni 16 ¾ Br. u. G.

Breslaez, 13. April, Nachm. 1 Uhr 55 Minuten. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Spiritus pr. 100 Qrt. bei 80 Tralles 15 ¾% Thlr. bez. Weizen, weisser (pro preuss. Schffl.) 79 bis