1871 / 102 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Hildesheim, 13. April. (N. H. Z.) In der heute nach Maßgabe des Programms stattgefundenen Wahl, welcher der Ober⸗Präsident Graf zu Stolberg⸗Wernigerode als Königlicher Wahlbevollmächtigter assistirte, ist der General⸗Vicar und Dom⸗Kapitular Sommerwerk, genannt Jacobi, zum Bischofe erwählt. Es waren sämmtliche höhere Beamte und Offiziere in Staatsuniform, Superintendent und Magistrat im Dome zugegen. Die Verkündigung von der Kanzel erfolgte durch den Dom⸗Kapitular und Direktor Müller. Wilhelmshaven, 13. April. (N. Pr. Ztg.) Dem Verneh⸗ men nach wird alsbald unter Kommando des Kapitäns z. S. Werner ein Uebungsgeschwader zur Ausbildung der Seekadetten und Schiffsjungen im Kriegshafen zu Kiel in Dienst gestellt werden. Das Geschwader wird aus der Panzerfregatte »Kron⸗ prinz«, Kommandoschiff, den Schraubenkorvetten »Gazelle⸗ und »Vineta«, der Fregatte »Niobe«, den Briggs »Rover«, »Musquito«, »Undine« und einigen Kanonenbooten bestehen. Die Panzerschiffe »König Wilhelm« und »Friedrich Carl« wer⸗ den demnächst nach Kiel gehen, um dort nähere Ordre über ihre Außerdienststellung zu erwarten, das Panzerschiff »Ar⸗ minius« bleibt als Wachtschiff auf der Elbe bei Altona stationirt.

8 Sachsen. Gotha, 14. April. Der Herzog ist seit Sonntag an einem gastrischen Fieber erkrankt. Die gastrischen und Fiebererscheinungen bestehen ohne große Schwankungen fort, doch ist heute eine kleine subjektive Erleichterung eingetreten.

Hessen. Darmstadt, 13. April. Der Prinz Ludwig von Hessen ist nach eintägiger Reise am 11. d., früh 10 Uhr, in Donjeux eingetroffen und hat das Kommando der Hessischen Division wieder übernommen.

Bayern. München, 9. April. Die Entschließung des Königlichen Staats⸗Ministeriums des Innern für Kirchen⸗ und Schul⸗Angelegenheiten, welche unterm 22. v. M. an den Erz⸗ bischof von Bamberg auf dessen Gesuch um Ertheilung des landesherrlichen Placets zur Verkündigung und zum Vollzuge üches des Vatikanischen Konzils ergangen ist, lautet, wie folgt: Der Hochwürdigste Herr Erzbischof von Bamberg, Michael von Deinlein, hat in einer unmittelbar bei dem unterfertigten Königlichen Staats⸗Ministerium eingereichten Vorstellung vom 25. September v. J. unten bezeichneten Betreffs unter Bezug auf die Ministerial⸗ Entschließung vom 9. August v. J., das Vatikanische Konzil betref⸗ fend, die Bitte gestellt: es möchte ihm zur Verkündigung und Erklä⸗ ng der ersten dogmatischen Konstitution de ecclesia Christi, edita in sessione quarta sacrosancti oecumenici concilii Vaticani, in seiner Diözese die landesherrliche Erlaubniß ertheilt werden. So bereitwillig nun auch das unterzeichnete Kgl. Staats⸗Ministerium es anerkennt, daß der Hochwürdigste Herr Erzbischof von Bamberg, Michael v. Deinlein, den in der allegirten Ministerial⸗Entschließung dargelegten verfassungsmäßigen Standpunkt sich zur Richtschnur ge⸗ nommen hat, sieht sich dasselbe doch qußer Stande, seinem Gesuche eine Folge zu geben. Hierbei ist der ohne Zweifel sehr bedeutsame Umstand, daß von bielen kompetenten Stimmen gegen die Gülttgkeit und Rechtmäßigkeit der Beschlüsse des Vatikanischen Konzils vom theologischen Standpunkte aus gewichtige Bedenken geltend gemacht worden sind und fortwährend aufrecht erhalten werden, als auf kirchlichem Gebiete gelegen, nicht in erster Reihe entscheidend. Von durchschlagender Bedeutung ist dagegen der Umstand, daß durch die bezeichnete dogmatische Konstitution und die aus derselben sich ergeben⸗ den Konsequenzen nicht etwa blos die inneren Verhältnisse der katho⸗ lischen Kirche, sondern auch die zwischen Kirche und Staat, wie sie bisher in Bayern bestanden, gehandhabt und festgehalten worden sind, eine große und durchgreifende Veränderung erleiden. Nach Ansicht des unterfertigten Koͤniglichen Staats⸗Ministeriums steht unbestritten fest, daß, falls die in dieser Konstitution definirte Machtstellung des Ober⸗ hauptes der katholischen Kirche auf gewissen Gebieten, welche übrigens bereits durch frühere päpstliche Erlasse betreten worden sind, in der That verwerthet wird, Fundamentalsätze des bayerischen Verfassungs⸗ rechtes in Frage gestellt und insbesondere die staatsbürgerlichen Rechte der Nichtkatholiken des Landes gefährdet werden. Zwar ist im Wider⸗ streite mit der eben erwähnten Auffassung von manchen Seiten auf das Entschiedenste betont worden, daß das neu definirte Dogma in striktester Weise auf das Gebiet des Glaubens und der Religfonslehre eingeschränkt sei und bleibe. Diese Behauptung kann aber eben so wenig wie die übrigen von dem Hochwürdigsten Herrn Erzbischofe von Bamberg, Michael v. Deinlein, gegebenen mildernden Erläuterungen zu der mehrerwaͤhnten Konstitution eine ausreichende Beruhigung gewähren, denn es fehlt jede Garantie dafür, daß jenen vielfachen in früheren Zeiten erschienenen päpstlichen Kundgebungen, welche sich in einschneidender Weise auf das weltliche Gebiet erstrecken, fortan niemals jenes Ge⸗ wicht beigemessen wird, welches den Aussprüchen des ex cathedra lehrenden Papstes zukemmen soll, eben so wie dafür, daß künftig keine Entscheidungen dieser Art mehr ergehen werden. Sodann ist auch das Gebiet des Glaubens und der Religionslehre nicht allenthalben fest genug abgegränzt, als daß die Möglichkeit ausgeschlossen wäre, in dasselbe auch solche Fälle einzubeziehen, welche unzweifelhaft das welt⸗ liche Gebiet mitberühren. In Anbetracht dieser Erwägungen ist es dem unterzeichneten Staats⸗Ministerium unmöglich, in dem Eingangs erwähnten dogmatischen Dekrete einen rein geistlichen Gegenstand des Gewissens und der Religionslehre zu erblicken, welcher das weltliche

um 1 Uhr.

Gebiet nicht berührt; vielmehr muß dasselbe die Meinung derjenigen theilen, welche darin eine wesentliche Alteration der Beziehungen zwischen

Staat und Kirche und eine Gefahr für die politischen und sozialen

Grundlagen des Staates erkennen. Unter solchen Verhältnissen würde sich die Staatsregierung aber dem Vorwurfe leichtfertiger Handhabung ihrer Obliegenheiten aussetzen, wenn sie durch Ertheilung des Placet zu den Beschlüssen des Vatikanischen Konzils die Folgerung zuließe, daß sie mit dem Inhalte und den Konsequenzen der mehrgedachten Beschlüsse einverstanden sei. Das unterfertigte Königl. Staats⸗Ministe⸗ rium mußte demzufolge zu dem oben bereits erwähnten Schlusse kommen, daß es außer Stande sei, dem Eingangs angeführten Ge⸗ suche des Hochwürdigsten Herrn Erzbischofs von Bamberg, Michael

von Deinlein, eine Folge zu geben. Die Berichtsbeilagen folgen hier⸗ neben zurück. München, 22 März 1871. 1 G

Auf Sr. Königl. Majestaͤt Allerhöchsten Befell. v. Lutz.

empfing gestern Nachmittag die Deputa⸗ tionen von 48 Landgemeinden und besuchte alsdann die öffentlichen Anstalten; überall wurde derselbe von der Be⸗ völkerung enthusiastisch begrüßt. Dem Bürgermeister von Trient drückte der Kaiser seine besondere Zufriedenheit über den Empfang, der ihm hier geworden, aus. In seiner Antwort auf die Ansprache einer Deputation, welche politisch⸗administra⸗

von der Kommune veranstaltete Festredoute besucht und fand auch hier der Kaiser bei seinem Erscheinen eine enthustiastische Begrüßung. Die Straßen waren festlich erleüchtet. Heute früh fand Revue über die Truppen, Besichtigung des Domes und des Gymnasiums statt.

Schweiz. Bern, 12. April. Auf eine Anfrage der Regierung des Kantons Bern, betreffend den Stand der Gott⸗

wort dahin ertheilt, »daß, so viel an ihm, seit Ausbruch des Krieges zwischen Deutschland und Frankreich in der Sache ein weiterer Schritt nicht gethan worden sei, noch habe gethan werden können, als der Abschluß der Uebereinkunft vom 27. Januar 1871 über die Verlängerung der Frist für die Aufbringung der Hülfsgelder von 85 Millionen Franken bis zum 31. Oktober 1871. Was die Bildung der Finanz⸗Gesell⸗ schaft für die Ausführung des Unternehmens anbelange, so seien bei Ausbruch des Krieges die bezüglichen vorbereitenden Schritte bereits ziemlich weit gediehen gewesen, seither scheine aber, wie nicht anders zu erwarten, auch in dieser Richtung ein Stillstand eingetreten zu sein.« b

Zürich, 14. April. (W. T. B.) Von den wegen der in der Tonhalle begangenen Exzesse vor ein Kriegsgericht Gestell⸗ ten hat das letztere die Angeklagten Didier, Raimond, Poirel und Peyre zu je drei Monaten Gefängniß und in die Kosten verurtheilt. Das Erkenntniß bestimmt ferner, daß dieselben dem verwundeten Niedel 3000 Frcs., dem Besitzer der Tonhalle 700 Frcs. und für die in der Wirthschaft begangenen Beschädi⸗ gungen 100 Frcs. als Entschädigung zu zahlen haben, die übri⸗ gen Angeklagten wurden wegen mangelnden Beweises frei⸗ gesprochen.

Italien. Florenz, 8. April. Der König Victor Emanuel ist von S. Rossore kommend, wieder in Florenz eingetroffen und hat in einem Ministerrathe den Vorsitz geführt. Der Tag seiner Abreise nach Neapel zu der dort stattfindenden maritimen Ausstellung ist noch nicht fest⸗ gesetzt; doch glaubt man, daß er am 14. oder 15. d. M., be⸗ gleitet vom Prinzen Humbert und der Prinzessin Margarethe, über Rom nach Neapel gehen und auf der Rückreise einige Tage in Rom verweilen wird. Die neapolitanische Ausstellung verspricht glänzend zu werden; den französischen Industriellen ist in Anbetracht der traurigen Verhältnisse ihres Landes eine Frist zu späteren Sendungen eingeräumt worden. Der »Fan⸗ fulla« will wissen, daß die im Mittelmeer befindlichen aus⸗ ländischen Kriegsschiffe von ihren Regierungen die Weisung er⸗ halten haben, sich am 17. d. M., als am Tage der Ausstellungs⸗ Eröffnung, vor Neapel einzufinden. Die gesammte italienische Panzerflotte wird an jenem Tage ebenfalls dort vor Anker gehen.

Türkei. Konstantinopel, 14. April. (W. T. B.) Der mit einem österreichischen Dampfer gestern hier eingetroffene päpstliche Legat Franchi wurde von mehreren Geistlichen aller

Nußland und Polen. St. Petersburg, 12. April. Das 25. und 26. Stück der Gesetzsammlung enthalten u. A.: Zwei Allerhöchste Edikte vom 23. März, laut deren 1) das am 19. Februar 1864 eingesetzte Organisationskomite des König⸗ reichs Polen, welches die Verhältnisse der Bauern in den pol⸗

nischen Gouverneme

Oesterreich⸗Ungarn. Trient, 14. April. (W. T. B.) [Der Kaiser

tive Fragen berührte, betonte der Kaiser vornehmlich seinen Standpunkt als konstitutioneller Monarch. Abends wurde die

Die Abreise nach Innsbruck erfolgt

hardbahn⸗Angelegenheit, hat der Bundesrath gestern die Ant⸗

TW“

an zu bestehen aufhört, und 2) die für das Kaiserreich be⸗ E üh die Veröffentlichung und Inkraftsetzung der Gesetze auch auf die zehn Gouvernements des Königreichs Polen auszudehnen sind; das am 5. März Allerh. bestätigte Gutachten des Ministerkomites, durch welches die Ausfuhr von Rohzucker und Raffinade inländischer Fabrikation unter Rück⸗ erstattung der Accise im Verhältniß von 27 Kop. von jedem exportirten Pud bis zum 1. August 1872 gestattet wird . den Allerh. Befehl vom 1. über die Erhebung der Schiffs⸗ ern im Hafen von Libau. B.“« meldet, daß die Korvetten »Lwiza« und »Pamjat Merkurijaw, welche mit den Gardes⸗marine im Mittelländischen Meere fahren, am 3 April in Konstantinopel en sind. ö““ Avri. (W. T. B.) Das amtliche Blatt meldet, daß bei der in Odessa stattgehabten dreitägigen Judenverfolgung, an welcher sich meistens griechische Bewohner Odessas betheiligt hbaben, das Militär zum Einschreiten gelangte, ohne jedoch von den Feuerwaffen Gebrauch zu machen. Es wurden ungefähr 1000 Personen verhaftet.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 8. April. (Köln. Z.) Die in Folge einer Königlichen Ordre zusammen⸗ getretene Kommission zur Berathung einer »neuen Unionsakte« wischen Schweden und Norwegen hatte bekanntlich im Jahre 1868 die Ausarbeitung des Entwurfs beendet und denselben der Regierung überreicht. Derselbe wurde darauf im Oktober desselben Jahres dem norwegischen Storthing und später den schwedischen Ständen vorgelegt. Der Hauptzweck der „neuen Unionsakte« war in Artikel 2 mit den Worten ausgesprochen: „Der Friede und der Krieg sollen den beiden Königreichen stets gemeinsam sein; jeder Angriff oder jede Beleidigung, welche sich gegen das eine (der Reiche) richtet, richtet sich auch gegen das andere.“ Der zur Prüfung des Unionspaktes vom noorwegischen Storthing niedergesetzte, aus neun Mitgliedern bestehende Ausschuß hat mit 8 gegen 1 Stimme beschlossen, dem Plenum die Verwerfung des Entwurfes zu empfehlen. Es leidet keinen Zweifel, daß diesem Vorschlage das Plenum beitreten wird. Im schwedischen Reichstage wird man aber nun gar nicht an die Berathung der Angelegenheit gehen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Kissingen, Sonnabend, 15. April. Der Kaiser von Rußland wird Mitte Mai zum Kurgebrauch hier eintreffen.

Reichstags⸗Angelegenheiten.

1 Berlin, 15. April. Auf die Anfrage des Abg. Erhard in der gestrigen Sitzung des Reichstags, ob die Vorlage über den Entwurf einer Prozeßordnung für das Deutsche Reich demnächst zu erwarten sei, antwortete der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Delbrück⸗ Meine Herren! Es wird einem großen Theile von Ihnen bekannt sein, daß in Folge eines Beschlusses des Bundesrathes des vormaligen Norddeutschen Bundes eine Kommission, bestehend aus Jur isten peb. schiedener Bundesstaaten, hier in Berlin zusammentrat, um den Ent⸗ wurf einer Prozeßordnung für den Norddeutschen Bund auszuaärbeiten. Die Arbeit dieser Kommission ist beendigt, und sie hat dem Königlich preußischen Herrn Justiz⸗Minister Veranlassung gegeben, den Gegen⸗ stand zugleich unter Berücksichtigung der Urtheile, 81 das Werk 28 Kommission in der Presse gefunden hat, seinerseits einer noch⸗ maligen Erwägung zu unterwerfen. Hieraus ist ein wesent⸗ lich umgearbeiteter, ich darf vielleicht sagen: neuer Entwurf einer Prozeßordnung entstanden, welcher gegenwärtig ab⸗ geschlossen ist und binnen Kurzem dem Bundesrathe vorgelegt werden wird mit dem Antrage, diesen Entwurf einer neuen kommissarischen Berathung zu unterwerfen, einer neuen kommiissarischen Berathung, welche schon deshalb geboten ist, weil nunmehr die Verhältnisse und Bedürfnisse in den süddeutschen Staaten mit zu einem wesentlichen Momente der Erwägung geworden sind. Es wird, wie gesagt, 9 der nächsten Zeit ein desfallsiger Antrag an den Bundesrath geste werden, und ich glaube, von vornherein die Ueberzeugung aussprechen zu können, daß von allen Seiten das lebhafte Bestreben dahin gerichtet sein wird, diese Revisionsarbeiten, welche bevor⸗ stehen, so sehr zu beschleunigen wie irgend möglich. Indessen werden Sie nicht verkennen, meine Herren, daß es zur Zeit unmög⸗ lich ist, für den Abschluß dieser Arbeit einen Termin zu fixiren. Ob es möglich sein wird, schon in der nächsten Reichstagssession, die ja doch noch in diesem Jahre zu erwarten sein wird, eine Voriage z machen, oder ob es erst im nächsten Jahre möglich sein wird, da

im Augenblicke zu sagen, bin ich außer Stande. iederholt kann

- daß zündete Regierungen von der ich nur versichern, daß sämmtliche verbündete Regierung : Ueberzeugung durch drungen sind, daß es an der Zeit sei, mit aller

Die Nr. 12 des »Justiz⸗Ministerial⸗Blattes« publizirt u. A folgendes Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 3. März 1871: Ist von den Geschworenen die ⸗vorsätzliche Tödtung⸗ betreffende Hauptfrage mit sieben gegen fünf Stimmen bejaht und deshalb die wegen »fahrlässiger Töͤdtung« gestellte Hülfsfrage unbe⸗ antwortet gelassen worden, so wird die nachträgliche Beantwortung der letzt⸗ren nöthig, 8 der Gerichtshof in Betreff der Hauptfrage das »Nichtschuldig« ausspricht. h 8g E des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Ver⸗ waltungen«, hat folgenden Inhalt: Reserveberechnungen für Pensions⸗ kassen. Zum Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die beim Betriebe von Eisenbahnen ꝛc herbei⸗ geführten Tödtungen und Körperverletzungen. Mittheilungen über Eisenbahnen: Verein Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen: Uebecnahme des Betriebes der Arad⸗Temesvarer Bahn durch die Theißbahn. Zu §. 14 des Vereins⸗Güter⸗Reglements. Die zur Ermittelung und Fest⸗ sellung der Kriegsentschädigung bestellten Komnissionen. Verliner Briefe: Vom Eisenbahn⸗Aktienmarkte; Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn; Bergisch⸗Märkische Eisenbahn; Ruhrthalbahn; Hannover⸗Altenbekener Eisenbahn; Ihrhove⸗Neuschanz; Schneidemühl⸗Dirschau; Sekundäre Eisenbahn Bromberg⸗Lonitz; Saargemünd⸗Bitsch⸗Hagenan; Vorstel⸗ lung der Kaufmannschaft zu Königsberg. Badische Eisenbahnbauten. Die Wiener Eisenbahn⸗Enquste. Ungarische Nordostbahn. Tarif⸗ wesen. Personalnachrichten. Ausland: Belgien, Dendre⸗Waes⸗ bahn. Italien, Submarine⸗Bahn zwischen Reggio und Messina; Linie Mantua⸗Modena; Bahnhof in Rom. Rom⸗Adriabahn. Riga Dü⸗ naburg, Geschäftsbericht pro 1870 Technisches: Verein für Eisen⸗ bahnkunde zu Berlin. Telegraphenwesen. Miscellen. Eisen⸗ bahnkalender. Briefkasten. Offizieller Anzeiger.

Der Rhone⸗Rheinkanal (L Alsacien). Diese große innere Schiffahrtsstraße hat eine Ausdehnung von 350,183 Metern. Von Saint⸗Symphorien (Cote d'or), wo sie sich an die Saone anschließt, benützt sie das Beit des Doubs unweit Dole, zieht sich längs dieses Flusses gegen Mümpelgard hin, kommt in das Ober⸗Elsaß an den Scheidepunkt, wo sich rechts eine Verzweigung nach Hüningen hinzieht, geht hierauf nach Straßburg und erreicht den Rhein. 3

Von Saint⸗Symphorien nach Besangon beträgt die Entfernung 76 Kilometer 560 Meter; von Besangon an den Scheidepunkt 150 Kilometer 500 Meter; vom Scheidepankt nach Straßburg 94 Kilo⸗ meter; vom Scheidepunkt nach Hüningen 28 Kilometer. 1 Auf diesen vier Theilen erstreckte sich der Schiffahrtsverkehr, in Tonnen von 1000 Kilogrammen, während des Jahres 1868 auf fol⸗ gende Zahlen: Von Saint⸗Symphorien nach Befangon: in nördlicher Richtung 86,800, in südlicher Richtung 202,031, zusammen 288,931. Von Besangon an den Scheidepunkt: nördlich 58,628, südlich 197,251, zusammen 255,870. Vom Scheidepunkt nach Straßburg: nördlich 37,960, südlich 252,491, zusammen 290,459. Verzweiguog von Hü⸗ ningen: nördlich 36,694, südlich 115,291, zusammen 151/985.

Auf dem kleinen Kanal von 13 Kilom. 30 Meter Länge, der den Kanal mit Colmar vechindet, betrug der Verkehr während des näm⸗ lichen Jahres: nach Colmar 46,872 Tonnen; von Colmar 2512; zusammen 49,354. 9 1

Unter den hauptsächlichsten Transportgegenständen des Rhone⸗ Rheinkanals fallen zunächst ins Auge: Steinkohlen, Koks und andere Brennstoffe 100 435 Tonnen; Flöße 105,368 Tonnen. Der Schiffs⸗ verkehr des Hafens von Besangon während des Jahres 1868 bestand im Ganzen in 356 Booten, mit einem Inhalt von 44,885 Tonnen. zm Jahre 1867 hatte der gesammte Tonnengehalt die Zahl von 84,065 nicht überstiegen.

Die 8 Schiffahrtsverkehrs im Jahre 1868 war haupi⸗ sächlich die Folge der Verminderung der Tarifsaͤtze und der ausgeführ⸗ ten oder in Ausführung begriffenen Arbeiten für die Verbesserung der schiffbaren Straßen. Es hatte sich dadurch eine starke Konkurrenz zwischen dem Kanal und der Eisenbahn, namentlich für Rohstoffe, Sau⸗ und Brennholzmaterialien, Dünger zc. ergeben. Dadurch hatte im Jahre 1868 der Gesammtbetrag der Schiffahrtsgebühren und der Nebenerträgnisse denjenigen von 1867 um mehr als ein Drittel über⸗

iegen.

, 8 Die im Jahre 1868 beeandigten Verbesserungsarbeiten bestanden unter Anderm in der Ausschlämmung des Wasserganges von Dole an die Saone, im Neubau Lon sechs festen Brücken und von sieben Schleußenthoren zwischen Sankt⸗Wiff und Baume⸗les⸗Dames ꝛc. Die Verwaltung hatte den Neubau von 16 Schleußenthoren zwischen Baume und der Grenze des Doubs und des Oberrheins vergeben und beabsichtigte den Neubau von acht Schleußenthoren zwischen Sankt⸗Witt und Laissey vergeben zu können.

Ein Dekret vom 16. Mai 1866 ermächtigte zur Vornahme von Arbeiten nach zwei Voranschlägen, wovon ein jeder die Summe von 1,600,000 Franken umfaßte. Der erste derselben bezog sich auf den Theil des Kanals zwischen der Saone und der Grenze des Ober⸗ Rheins in der Länge von 179,844 Metern, und hat zum Zweck, die schwierig’n Durchfahrten verschwinden zu machen und den Tiefgang zu vermehren, welcher beim seichtesten Wasserstande des Doubs an den Schwellen der Schleußen auf einen Tiefgang von 1 Meter 60 Centi⸗ meter festgesetzt werden sollte. Der zweite Voranschlag bezog sich auf die Verlängerang von 114 Schleußen zwischen der Saone und Mül⸗

ausen. 8 . saͤtte der im Juli 1870 ausgebrochene Krieg diese Arbeiten und die dazu nöthigen successiven Kreditbewilligungen nicht unterbrochen,

durch die Wichtigkeit der Sache gebotenen Beschleunigung dieses Werk zu Ende zu führen. 8

193 ½2*

so waͤre Aussicht gewesen, daß die Boote des Saarkanals, des

2 8