1871 / 104 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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3) Wechselbeständddee. CEöhlr. 83,360,000 8 9 ö1111ö15e5 21,998,000 5) Staatspapiere, diskontirte Schatz⸗Anwei⸗ sungen, verschiedene Forderungen und Akti 15,076,000 11 Passtiva. 6) Banknoten im Umlauf .CTCCvhlr. 190,141,000 7) Depositenkapitaie -⸗ 16,497,000 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des 8 Giroverkehrs heee-e Berlin, den 15. April 1871. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

eZacsiche Ns ei AfLre eng-eFüüe

Bei der unterm 5. I. Mts. stattgefundenen Ziehung der im laufenden Jahre einzulösenden Partial⸗Obligationen des vormals Landgräflich hessischen, bei dem Bankhause A. Reinach zu Frank⸗ furt a. M. negociirten 5proz. Staats⸗Anlehens von 150,000 Fl., d. d.

26. Juli 1859, sind durch das Loos zur Rückzahlung auf den 1sten August d. J bestimmt worden:

Nr. 73 1 Stück zu 500 Fl. = 285 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf. Nr. 219 A. 219 B. 219 C. 219D. 219 E., 5 Stück à 100 Fl. = 500 Fl. = 285 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf. Im Ganzen also 6 Stück zu 1000 Fl. = 571 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf.

Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver⸗ zinsung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, bei dem oben⸗ genannten Bankhause, bei der Königl. Regierungs⸗Hauptkasse zu Wiesbaden, bei jeder anderen Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse, bei der Königl. Staatsschulden⸗Tilgungskasse zu Berlin, bei der Koͤnig⸗ lichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M., der Königl. Steuerkasse zu Hom⸗ purg und den Königl. Bezirks⸗Hauptkassen zu Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Partial⸗Obligationen nebst den dazu gehörigen, erst nach dem 1. August d. Js. fällig werdenden 2 Zins⸗Coupons Serie I. Nr. 3 bis inkl. 8 und der Talons erheben nnen. 8 Der Geldbetrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird von dem Nominalbetrag der Obligation zurückbehalten. Restanten: aus dem Verloosungs⸗Termine 1. August 1867: Nr. 250 D.; aus dem Verloosungs⸗Termine 1. August 1869: Nr. 94/; aus dem Verloosungs⸗ZLermine 1. August 1870: Nr. 46. 278 A. 278 B. 278 D. und 278 E.

Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hierdurch wieder⸗

holt zu deren Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, den 11. April 1871. 8

““ Der Regierungs⸗Präsident. . Gf. Eulenburg.

* 8.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 18. April. Se. Majestät der Kaiser empfingen gestern Vormittag um 10 Uhr den General⸗ Adjutanten General der Infanterie von Bonin, der seine Ab⸗ reise nach Stockholm meldete, sodann den Ober⸗Hofmarschall

Grafen Pückler und um 11 Uhr den Prinzen Adolf von

Schwarzburg⸗Rudolstadt, Kaiserlich Königlichen Feldmarschall⸗ Lieutenant g. D. Hierauf nahmen Se. Majestät im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen entgegen. Der 3 Korvetten⸗Kapitän Graf Monts übergab hierbei die Orden

seines verstorbenen Vaters, General⸗Lieutenants z. D. Graf Monts, der Kaiserlich russische Stabs⸗Rittmeister Graf Berg meldete seine Rückkehr vom Kriegsschauplatz. Um 11 ½ Uhr fanden die Vorträge der Geheimen Rätbe von Wilmowski und Wehrmann statt, um 1 Uhr empfingen Se. Majestät den Minister Grafen Itzenplitz und um 2 Uhr den regierenden Grafen Otto zu Stolberg⸗Wernigerode.

Heute Vormittag um 11 Uhr nahmen Se. Majestät

im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten mili⸗ tärische Meldungen entgegen, empfingen dann Se. Kaiserliche Hoheit den Kronprinzen und die Generale zum Vortrage und arbeiteten später mit dem Militär⸗Kabinet. Nach den Vorträ⸗ gen empfingen Allerhöchstdieselben den Gesandten am Peters⸗ burger Hofe, Prinzen Heinrich VII. Reuß, welcher auf seinen

Posten zurückkehrt, und machten dann eine Spazierfahrt. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besichtigte gestern den Badischen Sanitätszug bei den Baracken und er⸗ schien Abends mit Seiner Majestät dem Kaiser und König auf dem Feste, welches die Stadt Berlin im Rathhause für die Mititglieder des Reichstages veranstaltet hatte.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag die Meldung des im Allerhöchsten Auftrage nach Stockholm entsandten Generals der Infanterie und General⸗Adjutanten von Bonin entgegen und

Sohne des gefallenen Obersten von Brandenstein.

zu Ehren des Reichstages gegebene Festlichkeit.

„— In der gestrigen (10.) Sitzung des Bundesrathe führte der Staats⸗Minister Delbrück den Vorsitz. Es wurden Mittheilungen des Präsidenten des Reichstags vorgelegt über die unveränderte Annahme der dem Reichstage vorgelegten Gesetzentwürfe, betreffend: a) die Verfassung des Deutschen Reiches; b) die Einführung Norddeutscher Bundesgesetze in Bayern. Die Vorlagen des Präsidiums, betr.: a) den Ent⸗ wurf eines Gesetzes über die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen u. s. w.; b) den Entwurf einer Allerhöch sien Verordnung über die Kautionen der Beamten der Mili⸗ tär⸗ und Marineverwaltung, c) die Regelung des Abrech⸗ nungswesens über die Tabaksteuer, sowie d) ein Antrag Bayerns, betr. den Entwurf eines Gesetzes wegen Richtigstellung der Fassung des jetzt für das Deutsche Reich geltenden Strafgesetzbuchs des Norddeutschen Bundes, gingen an die betreffenden Ausschüsse. Ausschußberichte wurden er⸗ stattet über 1) den Gesetzentwurf wegen Beschaffung weite⸗ er Geldmittel zur Bestreitung der durch den Krieg veranlaß⸗ ten Ausgaben; 2) das Regulativ für Privatlager; 3) die Feststellung der zu gewährenden Vergütung auf die Kosten der Rübenzuckersteuer⸗Verwaltung; 4) den Veredelungsverkehr; 5) die Erhöhung des Gehalts der Bootsleute; 6) den Bau eines Hauptzollamtsgebäudes in Hamburg; 7) den Antrag Badens, betr. den Zolleinschluß des auf schweizerischem Gebiete belegenen Theils des Bahnhofs zu Constanz; 8) den Antrag von Sachsen⸗Meiningen, betr. die Tarifirung verzinnter Blei⸗ röhren; 9) die Abänderung des Regulativs für fortlaufende Konten; 10) den Abschluß eines Auslieferungsvertrages mit Großbritannien; 11) die vom Reichstage bei Berathung des Strafgesetzbuchs gefaßte Resolution; 12) Petitionen.

In der Praxis hat sich bisher bezüglich der Frage: Ob in den Fällen in welchen die mit Tabak bepflanzten Grundstücke in den Anmeldungen größer als die bei der Revision gefundenen Flächeninhalte ungegeben worden, die deklarirte oder die durch Revision ermittelte Größe der Tabakpflanzungen der Steuerbe⸗ rechnung zu Grunde zu legen sei, ein verschiedenes Ver⸗ fahren gezeigt, indem in einzelnen Vereinsstaaten nicht die de⸗ klarirte, sondern die bei der Revision gefundene Größe der Grundstücke der Steuerberechnung zu Grunde gelegt wird, während in andern Vereinsstaaten die deklarirte Grundfläche nur dann nicht der Steuerberechnung zu Grunde gelegt wird, wenn entweder der Pflanzer das mit Tabak bestellte Grundstück auf eine zuverlässige Weise und auf seine Kosten vermessen läßt und hierdurch den Beweis liefert, daß wirklich ein Irrthum in der Angabe des Flächenraums stattgefunden hat, oder wenn sich bei der Revision die Pflanzung als aus einem offenbaren Irrthum zu groß angegeben herausstellt, in welchem letzteren Falle also auch ohne vorgängige genaue Vermessung eine Berichtigung der Deklaration zugelassen wird. Um in dieser Beziehung ein gleichmäßiges Verfahren herzustellen, hat der Bundesratb auf den Antrag von Hessen nach Anhörung des Ausschusses für Zoll⸗ und Steuerwesen in der Sitzung vom 17. v. M. beschlofsen: sich damit einverstanden zu erklären, daß übereinstimmend mit dem in Preußen bestehenden Verfahren im Allgemeinen von dem Grundsatz ausgegangen werde, daß die Tabaksteuer von Grundstücken, deren Flächenraum höher deklarirt als bei der Revision ermittelt ist, nicht nach dem bei der Revision gefundenen, sondern nach dem deklarirten Flächen⸗ maß berechnet wird, daß jedoch 1) in Fällen, in welchen der Tabakpflanzer die Pflanzung auf zuverlässige Weise und auf seine Kosten vermessen läßt, und sich bei der Prüfung des Er⸗ gebnisses dieser Vermessung findet, daß wirklich ein Irrthum in der Angabe des Flächeninhalts stattgefunden, die Berichtigung des Steueransatzes erfolgen kann; 2) in Fällen, in welchen sich die Angabe des Flächenraumes Seitens des Deklaranten bei der Revision zu hoch gegriffen erweist und kein Zweifel über den dabei untergelaufenen Irrthum obwaltet, gestattet sein soll, daß der Deklarant die ursprüngliche irrige Angabe ohne Weiteres, und namentlich ohne eine nochmalige vorgängige Vermessung zu veranlassen, zurückzieht und die anderweitige berichtigte Deklaration der Feststellung der Steuer zu Grunde gelegt wird.

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Post und Telegraphen, so wie die vereinigten Ausschüsse dessel⸗ ben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen hi heute Sitzungen ab. 8e. ““

empfing später den Präsidenten von Brandenstein mit dem

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des deutschen Reichstages wurden die Wahlen des Abg. D Sentscheen

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suchte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit die im Rathhause

Der Ausschuß des Bundesrathes für Eisenbahnen,

Debatte für ungültig erklärt. 8 Um Uhr wurde die Sitzung vertaggtg:t9. Die heutige (17.) Plenarsitzung des Deutschen Reichs⸗ ages wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 12 ½ Uhr eröͤffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an⸗ wesend: der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Staats⸗ Minister und Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Delbrück, der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Legations⸗Rath von Philipsborn, der General⸗Direktor der indirekten Steuern, Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Hasselbach, der General⸗ Postdirektor Stephan, der Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Falk, der Königlich bayerische Staats⸗Minister des Handels und der öffentlichen Arbeiten von Schlör, der Königlich bayerische Staats⸗Minister der Justiz und des Innern für Kirchen⸗ und Schulangelegenheiten von Lutz, der Königlich bayerische Ministerial⸗Rath Verr, der Königlich sächsische Staats⸗ Minister der Finanzen und der auswärligen Angelegenheiten Freiherr von Friefen, der Königlich sächsische Geheime Re⸗ gierungs⸗Rath Schmalz, der Königlich sächsische Geheime Ober⸗ Steuerrath Wahl, der Königlich württembergische Justiz⸗ Minister von Mittnacht, der Königlich württembergische Minister des Innern von Scheurlen, der Königlich württembergische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Ge⸗ heime Legations Nath Freiherr von Sp tzemberg, der Königlich württembergische Ober⸗Finanz⸗Rath Riecke, der Großherzoglich badische Praäsident des Justiz⸗Ministeriums und Staats⸗Minister des Innern Dr. Jolly, der Großherzoglich badische Ministerial⸗ Rath Eisenlohr, der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations⸗Rath Hofmann, der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Staats⸗ Minister Graf Bassewitz u. s. w.

Den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildete folgende Interpellalion des Abg. Dr. Lucius (Erfurt) u. Gen.:

Die Unterzeichneten erlauben sich die Anfrage, ob und welche Vorkehrungen getroffen sind Seitens der Postbehörde, um die Sen⸗ dung von Packeten an die in Frankreich stehenden deutschen Truppen wieder zu bewerkstelligen?

Nachdem der Abg. Dr. Lucius diese Interpellation näher begründet hatte, erklärte der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück, daß rasche Packetbeförderung in

Frankreich gegenwärtig mit großen Schwierigkeiten verknüpft

sei, daß jedoch Verhandlungen gepflogen würden, durch welche Erleichterungen im Verkehr herbeigeführt werden würden. Folgende Interpellation des Abg. Dr. Gerstner (Lauen⸗

burg):

g: Klagen des Handelsstandes über die empfindlichen Nachtheile, welche die Störungen im Gütertransport auf den deutschen Eisen⸗ bhahnen verursachen, mehren sich beständig. Es gewinnt zugleich die Meinung immer größere Verbreitung, daß trotz der Erfüllung der jetzt gewiß vorangeHenden militärischen Forderungen die Essenbahnen doch in höherem Grade, als es der Fall ist, den Bedürfnissen des Handelsverkehrs zu dienen vermöchten. 8

Hat der Herr Reichskanzler die Absicht, auf Grund der §§. 41 u. f. der deutschen Reichsverfassung in dieser Sache Erhebungen zu ver⸗ anlassen und Sorge dafür zu tragen, daß die Unregelmäßigkeiten im deutschen Eisenbahnverkehr nicht jenes Maß überschreiten, das die Erfüllung der militärischen Aufgabe unvermeidlich macht? wird nach der Erklärung des Staats⸗Ministers Delbrück erst in 8 Tagen beantwortet werden. 1A414“ Es folgten Wahlprüfungen. 1

.“ (Schluß des Blattes.)

Anuf den Antrag mehrerer Mitglieder der Stadtverordneten⸗ versammlung hatten die hiesigen städtischen Behörden beschlossen, den Mitgliedern des ersten Deutschen Reichstags in den Räumen des Rathhauses eine öö“ zu veranstalten. Diese Feier, zu der die erforderlichen Vorbereitungen einer gemischten Deputation übertragen waren, fand am gestrigen Abend statt. Zu derselben waren eingeladen: die Reichstagsabgeord⸗ neten, die Bevollmächtigten zum Bundesrath, die Königlichen Staats⸗Minister, die Mitglieder der Akademie der Wissenschaf⸗ ten und Künste, so wie der Universität, Vertreter der Geistlich⸗ keit, die Aeltesten der Kaufmannschaft, die Notabilitäten der Kunst und Wissenschaft, des Handels und der Gewerbe, und der Presse. Aus dem Kreise der Kommunalverwaltung nahmen Theil: die Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordneten⸗ Versammlung, die Ehrenbürger, die Stadtältesten Berlins, die Bürgerdeputirten und die Vorsteher der Kommunalbezirke. Die Einladung zu dem Feste lautete:

b »Magistrat und Stadtverordnete von Berlin geben sich die

c Ehre, Herrn N. N. zur Begrüßung der Mitglieder des Deutschen

Reichstages auf Montag, den 17. April, Abends 8 ½ Uhr, in die Festräume des Rathhauses ergebenst einzuladen.«

Die Einladungskarte ist künstlerisch ausgestattet und vom Maler L. Burger gezeichnet: Die Stadt Berlin, eine weib⸗

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liche krone auf dem Haupte schreitet aus der Pforte des Rathhauses die Treppe hinab, in der Rechten einen Scepter mit dem Wappenschilde der Stadt, den schwarzen Bären in silbernem Felde, haltend, mit der Linken den im Herannahen gedachten Reichstagsmitgliedern Rosen die Stufen hinab entgegenstreuend. Die Einladung stellt die Inschrift eines Banners dar, welches von einer mit Emblemen geschmückten wagerechten Stange herniederwallt. Diese Emblemen versinnbildlichen durch ein Bündel Stäbe den Bund der deutschen Staaten, durch eine Reihe von Wappenschildern, welche dieses Bündel decken, das Deutsche Neich und die größeren Bundesstaaten: Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen. Links erhebt sich ein von allegorischen Gestalten gehaltener Säulenschaft, von

dessen Spitze das städtische Wappenschild herniederhängt und

die deutsche Flagge herabwallt.

Sr. Majestaͤt dem Kaiser, sowie Sr. Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit dem Kronprinzen war von der Festlichkeit Anzeige erstattet worden.

Ein Festkomite hatte für eine der Bedeutung der Feier

fentsprechende Ausschmückung des Rathhauses gesorgt.

Den von der Königstraße her zur großen Hauptpforte Hereintretenden empfängt unmittelbar hinter der letztern in der Thurmhalle ein aus tiefrothen Vorhängen gebildeter Pavillon. Aus dessen Seitenöffnung zur Rechten gelangt man in die Halle selbst zur großen Treppe. Zurückblickend sieht man über der Rück⸗ wand des Pavillons das Wappen Berlins aufgerichtet, von schoͤn geordneten, in den Farben brillant gestimmten Fahnen umgeben.

Das ganze Treppenhaus ist in einen weiten prangenden Garten verwandelt. Hohe tiefgrüne Gebüsche von Lorbeer, Myrthe und Oleander, Azaleen, Kamelien, frische, lichtfarbige Blattpflanzen erheben sich auf jeder Stufe zu beiden Seiten der Treppe, und fassen den Weg aufwärts als eine prächtige leben⸗ dige Hecke ein. In der Vorhalle im ersten Geschoß setzt sich dieser Garten fort. Die Broncefontaine in der Mitte derselben hinter dem abschließenden Gitter erhebt sich aus blumenreichem Kreisbeet.

Blumen schmücken die zweite Treppe hinauf zum Zwischen⸗ geschoß. Die Broncethür dort hinter der obersten Stufe ist verschwunden. Man blickt direkt in einen grottenähnlichen Raum, welchem blaue Gazeschleier, die seine Wände und Decke umhüllen, einen Dämmerschein geben. Inmitten dieser Grotte erhebt sich aus rothblühenden Azaleen auf ihrem Piedestal Rauchs Kranz werfende Victoria; vor ihr die Büsten der Kaiserin⸗Königin Augusta, der Königin Elisabeth und der Kronprinzessin Victoria.

Ueber dieser Thür wird die ganze Wand des Treppenhauses durch ein allegorisches Gemälde von Gustav Heil eingenommen, welche den Empfang der »Germania« durch die »Berolinia« darstellt.

scdle übrigen Wände des obern Treppenhauses, denen die spätern Fresken gleichfalls noch fehlen, sind durch eine Dekoration von goldenen Lorbeerkränzen und Gehängen geschmückt. Oben, zunächst dem Sims, zeigen sich in solcher goldenen Blätter⸗ umkränzung die Namen der einzelnen deutschen Staaten; tiefer darunter, ähnlich umrahmt, die Wappenschilder derselben.

Der Sitzungssaal der Stadtverordnetenversammlung ist von seinen Sitzreihen entleert. Sein Schmuck beschränkt sich auf hohes Lorbeergesträuch, das theils auf der Balustrade der Zuhörertribüne, theils auf den Schranken des Bureaus mäßig und angenehm wirksam gruppirt worden ist. Auf der Tribüne hat die Stern'sche Kapelle Platz genommen.

In dem Festsaal sind an der Fensterwand, also gegenüber den Marmorstatuen Friedrichs II. und Friedrich Wilhelms III., auf hohen schlanken Postamenten fünf Kolossalbüsten vor einem Hintergrund hochragender Palmengewächse aufgestellt: in der mittelsten Fensternische Se. Majestät der Kaiser und König, zu seinen Seiten Ihre Majestäten die Könige von Sachsen, Bayern, Württemberg und Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden.

Im Bibliotheksaal wie in dem Zwischensaal mit Burgers schönen Plafondmalereien sind die Armstühle des Sitzungssaals in den kleinen Compartimenten geordnet zum Beisammensitzen für Gruppen von Gästen zusammengestellt. Der Sitzungs⸗ saal des Magistrats und die Halle vor demselben haben ihre alte Physiognomie bewahrt. b

Die Räͤume des obersten Stockwerks, welche nicht zu Bu⸗ reau⸗ und Geschäftszimmern dienen, sind für das von der Stadt dargebotene Souper eingerichtet. Die dort aufgestellten Tafeln und Büffets haben eine Dekoration von Blumen, Myrthen⸗ und Lorbeerbäumen, sowie Büsten erhalten. Das Thurmzim⸗ mer, die gewölbte Halle mit den Reliefs der Berliner Meister am Ende dieser Zimmerflucht, zeigt eine noch reichere Ausstat⸗ tung. Das Mittelfenster nach der Königstraße hin deckt eine