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8 A 111“ bb g 8 8 8
4142 Gewinne von 1000 Thlr. fielen auf Nr. 182. 508. 1386. sehene Druck⸗Exemplare bei sämmtlichen Lotterie⸗Einnehmern zu
2516. 3259. 3666. 3844. 7366. 12,242. 16,265. 16,990. 21,535. 22,386. 24,587. 29,127. 31,165. 32,149. 37,137. 47,418. 48,591. 50,757. 52,656. 53,469. 53,554. 58,903. 59,748. 60,359. 61,955. 67,009. 69,260. 72,525. 75,202. 76,278. 78,554. 79,075. 80,690. 81,540. 82,550. 86,070. 86,321. 91,857 und 94,834.
53 Gewinne von 500 Thlr. auf Nr. 479. 2641. 3326. 5887. 6050. 12,054. 12,415. 14,832. 18,044. 18,109. 21/781. 22,029. 23,831. 29,019. 29,980. 33,300. 34,464. 34,795. 35,246. 36,579. 37,019. 40,993. 42,490. 42,517. 45,009. 45,926. 48,509. 48,596. 55,309. 55,520. 55,596. 57,610. 57,741. 58,032. 58,707. 59,471. 60,485. 61,854. 64,547. 68,717. 73,065. 73,444. 77,200. 77,425. 77,832. 78,644. 79,629. 79,762. 82,008. 87,145. 87,560. 89,502 und 94,556.
80 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 1326. 2055. 2151. 2365. 2830. 5231. 6283. 8002. 8342. 9106. 9798. 10,675. 12,613. 12,682. 14,280. 14,910. 15,731. 16,432. 18,141. 20,296. 20,622. 21,402. 21,780. 22,131. 24,781. 26,144. 26,266. 28,747. 30,644. 30,862. 31,672. 33,364. 34,164. 36,921. 36,934. 38,327. 40,479. 41,763. 42,567. 42,642. 42,728. 42,829. 44,208. 44,320. 44,489. 44,644. 45,605. 46,129. 46,519. 48,159. 52,549. 56,251. 56,350. 58,507. 58,691. 60,311. 61,340. 61,647. 61,962. 62,639. 64,731. 65,237. 66,088. 68,590. 70,353. 71,658. 71,829. 73,101. 74,104. 74,166. 74,524. 75,747. 80,786. 81,711. 88,707. 92,220. 93,553. 93,736. 93,863 und 94,747.
Berlin, den 25. April 1871. 8 ,
Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.
zur Ein Hundert Vier und Vierzigsten Königlich
preußischen Klassen⸗Lotterie, 5 bestehend aus 95,000 Loosen zu 52 Thaler Courant Einsatz, mit 43,000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen und 15,000 Freiloosen.
Zweite Klasse Betrag.
Klasse Betrag. st s g zu 12 Thlr. Einsatz. Thlr.
zu 12 Thlr. Einsatz. Thlr.
1 Gew. zu 5000 Thlr. 5000 1 Gew. zu 10000 Thlr. 10000 2 — „ 3000 — 6000 — „» 4000 — 8000 — „ 1200 — 3600 2000 — 6000 h“ 2000 600 — 2400 — 105 — 500 200 — 1000 10 — 70 — 7⁰⁰ 1000
25 60 — 1500 2000 50 50 — 2500 3000 100 40 — 4000 5000 300 30 — 9000 40 12000 3500 — 20 — 70000 4500 — ⸗ 135000 4000 Freiloose zu 12 — 48000 5000 Freiloose zu 12 — 60000
dn
4000 Gew. u. 4000 Freil. 152800 5000 Gew. u. 5000 Freil. 245400
Vierte Klasse Betrag. zu 46 Thlr. Einsatz. Thlr.
Gew. zu 150000 Thlr. 150000 — 3.100000 — 100000 — 50000 — 50000
69900 — .609
— 30000 — 30000
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D1“
e1616
199900 8505
1 — 6000 — 120000
Dritte Klasse Betrag. zu 12 Thlr. Einsatz. Thlr.
15000 10000 2000 —
1 1 1000 — 1 1 1 1 1
600 — 300 —
5500 — ⸗ 45 — 2000 — 90000
6000 Freiloose zu 16 — 1000 — 577000
13 ⅔ pCt. vom etvage 500 — 355000 oose
„ 200 — 199600 sämmtlicher — . 100 — 200000
1“ 1“ — 70 — 1654100
6000 Gew. u. 6000 Freil. 3705700
Einnahme. Ausgabe.
Einsatz Nfeee t Betrag. lasse 119.g Fer Betrag. FSFe⸗ Frei⸗ Thlr. Loose. Thlr. winne. loose. Thlr.
Iste 122 95000 1140000 1ste 4000 4000 152800 2te 12 91000 1092000% 2te 5000 5000 245400 Zte 12 86000 1032000% 3te 6000 6000 440100 4te 16 80000 1280000% ßy4te 28000 — 3705700
Zus. 52 Thlr. Ueberh. 4544000% ꝙZus. 43000 15000 4544000 Vorstehender Plan der 144. Königlichen Klassen⸗Lotterie,
von welchem vollständige, mit den näheren Erläuterungen ver⸗
haben sind, wird zur Ausführung gebracht und es wird mit der Ziehung der 1. Klasse dieser Lotterie am 5. Juli d. J. der Anfang gemacht werden. 1G
Die Ausgabe der Loose 1. Klasse dieser Lotterie wird Seitens der Lotterie⸗Einnehmer nicht vor dem ersten Tage nach beendigter Ziehung der 4. Klasse 143. Lotterie erfolgen.
Berlin, den 20. April 1871. u“
Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Vekanntmacung — Bei der am 15. April d. J. öffentlich bewirkten Ver loosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Prioritäts⸗ Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind diejenigen 318 Stück Serie I. à 100 Thlr. und 8 gezogen worden, welche durch unsere in Nr. 107 des Blattes
veröffentlichte Bekanntmachung nebst den rückständigen nach
ihren Nummern aufgerufen sind. Die Besitzer dieser Aktier werden wiederholt aufgefordert, die Kapitalbeträge derselben nach Maßgabe der Bekanntmachung rechtzeitig zu erheben. Beerlin, den 24. April 1871. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.
Preußische Bank. Wochen⸗Uebersich: der Preußischen Bank vom 22. April 1871. Niv a. prägtes Geld und Bareen. ssenanweisungen, Privatbanknoten und Darlehnskassenschiner... Wechselbesteindsbrs... Lombarbbestände.... 5) Staatspapiere, diskontirte Schatz⸗Anwei sungen, verschiedene Forderungen un v1 “ 5) Banknoten im Umlaufl A.Thlr. 189,669,000 7) Depositenkapitaienn 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des Gieoverkeeee’e’ Berlin, den 25. April 1871. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. on Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp Heremann. Koch. voöon Abenenä.
84,820,000 20,380,000
“
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infan⸗ terie und kommandirende General des XV. Armee⸗Corps, von Fransecky, von Straßburg.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 1. Kavallierie⸗Division, von Hartmann, von Danzig.
Berlin, 25. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Er⸗ laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes des Königlich württembergischen Militär⸗Verdienst⸗ Ordens: dem General⸗Major du Trossel, Commandeur der 7. Infanterie⸗Brigade, dem Obersten von Ferentheil u. Gruppenberg, Commandeur des Colbergschen Grenadier⸗ Regiments (2. Pommerschen) Nr. 9, dem Obersten Laurin, Commandeur des 6. Pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 49 des Komthurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens: dem Major Freiherrn von Locquenghien vom Garde⸗ Kürassier⸗Regiment, Kommandanten des Großen Hauptquartiers; des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Militär⸗ St.⸗Heinrichs⸗Ordens: dem Hauptmann und Compagnie⸗ Chef Herbst vom 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71; der Königlich sächsischen goldenen Verdienst⸗Me⸗ daille: dem Ober⸗Gensd'armen Todtenhaupt vom Feld⸗ Gensd'armerie⸗Detachement des Garde⸗Corps, dem Ober⸗ Gensd'armen Lindner vom Feld⸗Gensd'armerie⸗Detachement des IV. Armee⸗Corps; der Königlich sächsischen silbernen Albrechts⸗Medaille: den Gensd'armen: Unteroffizier Urban, Gefreiten Buckermann, Thomas, Fudel vom Feld⸗Gensd'armerie⸗Detachement des Garde⸗Corps, den Gensd'armen: Sergeanten Steffens, Hamann und
Gefreiten Lorenzen vom Feld⸗Gensd'armerie⸗Detachement des
IV. Armee⸗Corps; des Großkreuzes des Großherzoglich
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— 9——
adischen Ordens vom Zähringer Löwen mitSchwer⸗ tern: dem General⸗Intendanten der Armee, GeneralLieutenant
von Stosch; des Großherzoglich hessischen Militär⸗
Verdienstkreuzes: den Premier⸗Lieutenants von Siera⸗ kowski und Marschall von Bieberstein, sowie dem Feld⸗ webel Klein vom Schleswigschen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 84; des Großherzoglich mecklenbur⸗
ischen Militär⸗Verdienstkreuzes zweiter Klasse:
dem Obersten von Förster, Commandeur des 2. Thüringischen
Infanterie⸗Regiments Nr. 32, dem Oberst⸗Lieutenant Weber
vom 3. Hessischen Infanterie⸗Regiment Nr. 83; des Ritter⸗
kreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich olden⸗ burgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Feld⸗Ober⸗Proviantmeister Berner des Feld⸗Ober⸗Proviant⸗Amts der Armee; des mit demselben Orden verbundenen Ehrenzeichens erster Klasse mit der goldenen Kronc: dem Feld⸗Magazin⸗Kon⸗ troleur Hesse des Feld⸗Ober⸗Proviant⸗Amts der Armee; der Fürstlich schaumburg-lippischen Medaille für Mili⸗
är⸗Verdienst im Felde: dem Feldwebel Schmoe und dem
Musketier Weimann vom 2. Westfälischen Infanterie⸗Regiment
1 “ 28
Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande.)
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 25. April. Se. Majestät der aiser nahmen beute den Vortrag des Militär⸗Kabinets und er Abtheilung für persönliche Angelegenheiten entgegen und empfingen später den Herzog Paul von Mecklenburg, den kommandirenden General in Elsaß und Lothringen, General
vpon Fransecky, und vor der Tafel den Bundeskanzler Fürsten
on Bismarck.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern dem Militärvortrage bei Sr. Majestät dem Kaiser und Könige bei und ertheilte dem Polizei⸗ Präsidenten von Wurmb Audienz. “
11“ 5 v“ 1
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für
as Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen tra⸗ en heute zu Sitzung zusammen.
— Der Deutsche Reichstag setzte im Verlaufe seiner estrigen Sitzung die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ reffend die Inhaberpapiere mit Prämien, fort. Nachdem noch ie Abgg. Dr. Löwe, v. Blankenburg und Dr. Braun (Gera)
gesprochen und der Bundesbevollmächtigte Staats⸗ und Finanz⸗ Minister Camphausen sich für die Ueberweisung des Gesetzent⸗ wurfs an eine Kommisston erklärt hatte, wurde die General⸗ Diskussion geschlossen. Bei der Abstimmung wurde beschlossen,
96
den Gesetzentwurf einer Kommission von 21 Mitgliedern zur Vorberathung zu überweisen.
Die Sitzung wurde hierauf um 3 Uhr 50 Minuten vertagt.
— Die heutige (22.) Plenarsitzung des Deutschen Reichs⸗ ages wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 12 ½ Uhr eröffnet. Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an⸗ wesend: der Staats⸗Minister und Präsident des Bundeskanzler⸗ Amts Delbrück, der Präsident der Seehandlung Guenther, der
General⸗Major Klotz, der Geheime Regierungs⸗Rath von Putt⸗
kamer, der Königlich bayerische Staats⸗Minister des Handels und der öffentlichen Arbeiten von Schlör, der Königlich bayerische Ministerial⸗Rath Berr, der Königlich bayersche Oberst des General⸗ Quartiermeisterstabes Fries, der Königlich sächsische Geheime Regierungs⸗Rath Schmalz, der Königlich sächsische Major Freiherr von Holleben, der Königlich sächsische Geheime Ober⸗Steuerrath Wahl, der Königlich württembergische Minister des Innern von Scheurlen, der Königlich württem⸗ bergische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations⸗Rath Freiherr von Spitzemberg, der König⸗ ich württembergische Ober⸗Finanz⸗Rath Riecke, der Groß⸗ herzoglich badische Präsident des Finanz⸗Ministeriums Ellstätter, der Großherzoglich badische Ministertal⸗Rath Eisenlohr, der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte und be⸗
ollmächtigte Minister, Geheime Legations⸗Rath Hofmann, der Großherzoglich hessische Ober⸗Steuerrath Göring, der Groß⸗ herzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Ober⸗Zolldirektor Oldenburg,
er Großherzoglich mecklenburg⸗strelitsche Staats⸗Minister Graf Bassewitz der Großherzoglich oldenburgische Staats⸗ Minister von Rössing, der Herzoglich braunschweig⸗lüneburgische Ministerresident Geheimrath Dr. von Liebe, der Herzoglich an⸗
Schulze mit 186 gegen 128 Stimmen angenommen.
haltische Staats⸗Minister von Larisch, der Senator der freien Hansestadt Bremen Gildemeister.
Vor Eintritt des Reichstages in die Tagesordnung begrün⸗ dete der Abg. Sonnemann die folgende von ihm gestellte Interpellation:
In der Bekanntmachung des Herrn Bundeskanzlers vom 2. Sep⸗ tember 1868 (Nr. 163 — Nr. 30 des Bundes⸗Gesetzblattes, Seite 509) ist die Realschule der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M. unter denjenigen böheren Lehr⸗Anstalten aufgeführt, welche nach Vor⸗ schrift des §. 154 der Militär⸗Ersatz⸗Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 zur Ausstellung giltiger Zeugnisse über die wissenschafiliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militär⸗ dienst berechtigt sind.
Das hierdurch der israelitischen Realschule zu Frankfurt a. M. eingeräumte Recht ist ihr thatsächlich wieder theilweise entzogen worden durch eine Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkolle⸗ giums zu Cassel, welches verbietet, den die Schule besuchenden christ⸗ lichen Zöglingen Berechtigungs⸗Zeugnisse zum einjährigen Freiwilligen⸗ dienste auszustellen. Auf eine Remonstration des Magistrats und der Stadtverordneten vom 26. Januar 1869 hat das Provinzial⸗ Schulkollegium mittelst Reskripts vom 18. Februar 1871! bei seiner früheren Entschließung beharrt.
Vor wenigen Jahren wurde die israelitische Realschule zu Frank⸗ furt a. M. noch von 60 bis 70 christlichen Zöglingen besucht. Seit dem Erlaß des erwähnten Restriptes ist diese Zahl auf 40 herabge⸗ gangen. Diese Schüler sind durch die Anordnung des Provinzial⸗ Schulkollegiums in ihren verfassungsmäßigen Rechten beeinträchtigt, da sie nach ihrem regelmäßigen Schulbesuch die zustehenden Qualifi⸗ kations⸗Zeugnisse nicht erlangen können. Die Verfassung des Deut⸗ schen Reiches kennt in Bezug auf Militärdienst keinen Unterschied des Glaubensbekenntnisses. Der Herr Bundeskanzler hat der betref⸗ fenden Lehranstalt die Berechtigung zur Ausstellung von Qualifika⸗ tionszeugnissen ohne jede Beschränkung ertheilt. Das Provinzial⸗ Schulfollegium war also nicht befugt, diese Berechtigung wieder theil⸗ weise aufzuheben.
Auf diese Darlegung gestützt, richten die Unterzeichneten an den Herrn Bundeskanzler die Anfrage: 1) Ist dem Bundeskanzler⸗Amte von der Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums zu Cassel vom 18. Februar 1871 Mittheilung gemacht worden? 2) Beab⸗ sichtigt das Bundeskanzler⸗Amt, anzuordnen, daß die der israelitischen Realschule zu Frankfurt a/M. einmal gewährte Berechtigung zur vollen Därchführung gelange?
Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück erklärte hierauf:
Meine Herren! Die erste in der Interpellation gestellte Frage ist dahin gerichtet: ob dem Bundeskanzler⸗Amt von der Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums zu Cassel vom 18. Fe⸗ bruar 1871 Mittheilung gemacht worden sei. Diese Frage habe ich zu verneinen. Es ist bisher bei dem Bundeskanzler⸗Amt weder von dem Vorstand der Schule, noch von Betheiligten, noch endlich von den städtischen Behörden über den Gegenstand eine Mittheilung ge⸗ macht oder Beschwerde geführt worden.
Was die zweite Frage anlangt: ob das Bundeskanzleramt be⸗
absich igt anzuordnen, daß die der israelitischen Realschule zu Frank⸗ furt a M. einmal gewährte Berechtigung zur vollen Un gfübraneh gelange, so habe ich darauf zu erwiedern, daß das Bundeskanzleramt es als seine Aufgabe erkennen muß, die auf Grund der Gesetze ge⸗ troffenen Anordnungen zur Durchführung zu bringen In diesem Falle wird ein Benehmen über die thatsächliche Lage der Sache, die ich, wie sie der Herr Interpellant vorgetragen hat, an sich nicht be⸗ streiten will, die aber festzustellen sein wird, der endgültigen Verfügung über die Sache vorhergehen. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die dritte Berathung des Antrages des Abg. Schulze und Genossen auf Annahme des vorgeschlagenen Gesetzentwurfes, betreffend die Abänderung des Artikels 32 der Verfassung des Deutschen Reiches, auf Grund der Beschlüsse des Reichstages in den bei⸗ den ersten Berathungen dieses Antrages (Diäten für die Reichs⸗ tagsmitglieder).
Gegen den Antrag sprach in der General⸗Debatte nur noch der Abg. Graf zu Münster, für denselben der Abg. Dr. Edel. In der Spezial⸗Diskussion nahmen das Wort die Abgg. Grumbrecht, Dr. Metz. Hierauf wurde die Debatte ge⸗ schlossen. Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Dr. Windt⸗ horst empfahl der Antragsteller Abg. Schulze (Berlin) nochmals die Annahme des von ihm eingebrachten Gesetzvorschlages.)
Bei der Abstimmung wurde zunächst der folgende Abände⸗ rungsantrag des Dr. Elben und Genossen:
Der Reichstag wolle beschließen: in dem in zweiter Lesung an⸗ genommenen Gesetzentwurf in §. 2 die Worte »von der nächsten Legislaturperiode an- — auszulassen. Dagegen beizufügen: §. 3. Das gegenwärtige Gesetz findet keine Anwendung auf den im März 1871 gewählten Deutschen RNeichstag.
mit großer Majorität angenommen. .“
Ueber den Gesetzvorschlag selbst fand namentliche Abstim⸗ mung statt. Bei derselben wurde der Hauptantrag des Abg. Es folgten Wahlprüfungen. “
(Schluß des Blattes.