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Es ist endlich die Frage aufgeworfen worden, ob nicht der Reichs⸗
tag einer Korruption entgegengehe, wenn man die Entscheidung über Prämienanleihen ihm überlasse. Nun, meine Herren, da muß ich aufrichtig bekennen, daß ich diese Gefahr für eine außerordentlich geringe halte. Ich will nicht davon reden, daß wir überhaupt zu dem Charakter dieser erhabenen Versammlung nicht das Mißtrauen hegen, daß solche Einflüsse möglich wären. Ich will aber nur daran erinnern, daß doch unter allen Umständen die Prämienanleihen nach Maßgabe der Bestimmungen des vorgelegten Gesetzentwurfs nicht allein der Zu⸗ stimmung des Reichstages bedürfen würden, sondern auch der Zu⸗ stimmung des Bundesraths und der Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers, und da, glaube ich, meine Herren, daß diejenigen Aktien⸗ gesellschaften, welche ein außerordentlich günstiges Geschäft zu machen gedenken sollten, indem sie einzelne Reichstagsmitglieder für ihre An⸗ sicht zu gewinnen suchten, wenn sie dafür einen hohen Kaufpreis be⸗ zahlen wollten, doch wohl ein herzlich schlechtes Geschäft machen möchten.
Damit will ich nun nicht darüber abgesprochen haben, ob nach der Richtung hin nicht noch andere Bestimungen dieses Gesetzes ange⸗ nommen werden können. Mir selbst schweben solche Bestimmungen vor, die sich sehr leicht einführen ließen und nach der Richtung hin vielleicht noch größere Garantien geben könnten, als jetzt gegeben sind.
In dem Punkte stimme ich mit dem geehrten Herrn Vorredner und mit mehreren anderen Vorrednern überein, daß ich glaube, eine eingehende Berathung des Gesetzentwurfs in einer Kommission, mag
nun zuerst über gewisse Prinzipienfragen entschieden sein oder nicht, wird sich als unentbehrlich herausstellen, und insofern würde ich also meinerseits, obschon ich überhaupt über die geschäfttiche Behandlung nicht mitzureden habe, dennoch dem Gedanken den Vorzug geben, daß eine eingehende Berathung in einer Kommission stattfinden möge, ob vorher über gewisse Prinzipien entschieden wird oder
— Dem Reichstage ist folgender Ge etzentwurf vorgelegt worden: Gesetz, betreffend die EE1I“ von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche.
8 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs, ꝛach felseigter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, wie folgt:
K. 1. Die von Frankreich durch den Artikel I. des Präliminar⸗ friedens vom 26. Februar 1871 abgetretenen Gebiete Pratis und Lothringen werden, unbeschadet der in diesem Artikel vorbehaltenen endgültigen Bestimmung ihrer Grenze, mit dem Deutschen Reiche 8- vnmer Biee egf n 8 6 e Verfassung des Deutschen Reichs tritt in Elsaß u Lothringen am 1. Januar 1874 in Wirksamkeit. Durch Verordnung des Kaisers mit Zustimmung des Bundes⸗ 9 können einzelne Theile der Verfassung schon früher eingeführt werden.
Die erforderlichen Aenderungen und Ergänzungen der Reichs⸗ erfassung werden auf verfassung mäßigem Wege festgestellt.
S§. 3. Bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Reichsverfassung wird für Elsaß und Lothringen das Recht der Gesetzgebung in seinem e gang⸗ vom Kaiser mit Zustimmung des Bundesraths ausgeübt.
MNach Einführung der Verfassung steht bis zu anderweiter Rege⸗ lung durch Reichsgesetz das Recht der Gesetzgebung auch in den Pr
Reichsgesetzgebung in den Bundesstaaten nicht unterliegenden Angelegen⸗
’1“ .lg. 88 Fügt 8
Alle anderen Rechte der Staatsgewalt übt der Kaiser aus.
Urkundlich ꝛc. “ 8 f
Gegeben ꝛc.
Landtags⸗Angelegenheiten. 8 3 Cöln, 22 April. Gestern Abend verstarb hier in Folge eines agflusses der Graf von Nellessen aus Aachen, Mitglied des
Herrenhauses, Abgeordneter der Ritterschaft des rheinischen Provinzial⸗ Landtages und beigeordneter Bürgermeister der Stadt Aachen.
Zum Haushalts⸗Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1871.
8 Diejenigen 565,975 Thlr, um welche sich nach dem in Nr. 109 d. Bl. abgedructen Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Haushalts⸗Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1871, der Bundeshaushalts⸗Etat für 1871 erhöhet, sind in den Ausgaben, und zwar den fortdauernden: Kap. 1, Titel 1—9 bei dem Bundeskanzler⸗Amt 114,754 Thlr. Hiervon sind 7350 Thlr. zur Vermehrung des Beamtenpersonals in Folge der stetig zunehmenden Geschäfte (u. A. 3375 Thlr. für die Anstellung
ines Direktors im Bundeskanzler⸗Amt), 2000 Thlr. für andere
Persönliche Ausgaben und 3000 Thlr. für Unterstützung der »Deutschen
Seewarte« in Hamburg ausgeworfen. 100,054 Thlr. sind für Abfindungen in olge der Aufhebung der Elbzölle bestimmt, und 29 Aofin Tökr. un 18,926 Thlr. für Mecklenburg⸗Schwerin und Anhalt in Folge des Gesetzes vom 11. Juni 1870, 8016 Thlr. für Lauenburg. 2350 Thlr. sind zur Dotirung eines zu errichtenden Bundesamts für das Heimathswesen ausgeworfen. Der Etat des auswärtigen Amts (Kap. 4) ist um 4750 Thlr. erhöhet worden, durch die Noth⸗ vendigkeit, in Folge des Uebergangs des gesammten deutschen Konsulatwesens auf das auswärtige Amt, die Beamtenstellen zu vermehren. Der Etat für die Konsulate (Kap. 5) ist um 9600 Thlr., darunter 7500 Thlr. für das neu zu er⸗ richtende Konsulat in Siam erhöht worden. Der Etat für
das Bundes⸗Oberhandelsgericht (Kap. 10) dessen Geschäft kreis
sich erheblich erweitert, ist um 7250 Thlr. höher dotirt worden. Su
diesen, im Ganzen 136,354 Thlr. betragenden laufenden Mehraus⸗ gaben treten noch 429,621 Thlr. einmalige und außerordent⸗ liche Ausgaben, nämlich: zum Neubau rines Gesandtschafts⸗Hotels in Konstantinopel (erste Rate) 85,000 Thlr.; für ein Konsulatsgebäude in Alexandrien 3650 Thlr; fur die Herstellung des Dienst ebändes für das General⸗Postamt in Berlin (erste Rate) 158,071 Thlr.; zum Ankauf eines Dienstgebäudes für das Marine⸗Ministerium 177,000 Thlr.; zu Umzugs⸗ und persönlichen Reisekosten für das Bundes⸗Oberhan⸗ delsgericht 5900 Thlr. 1
Die Einnahmen vermehren sich: die Wechselstempelsteuer in Folge des Zutritts der süddeutschen Staaten um 147,200 Thlr.; die verschiedenen Einnahmen um 4478 Thlr. Zinsen für in Alexandrien deponirt gewesenen 35,000 Thlr. Den Matrikularbeiträgen treten 972,714 Thlr. für Bayern, 350 999 Thlr. für Württemberg, 280,194 Thlr. für Buden, 96,820 Tylr für Hessen, zusammen 1/700,727 Thlr. hinzu, wogegen 1,285,010 Thlr. von den Matrikular⸗ beiträgen der Staaten des ehemaligen Norddeutschen Bundes (Preußen 1,060,470 Thlr., Sachsen 92,128 Thlr. u. s. w.) in Abgang kommen, so daß sich bei den Matrikularbeiträgen ein Mehr von 415,717 Thlr. ergiebt. Von der sich hiernach auf 567,395 Thlr. stellenden Einnahme gehen 1420 Thlr ab, welche an Sachsen⸗Coburg⸗Gotba von den Ueberschüssen der Postverwaltung ausgezahlt werden müssen. Cs ver⸗ 1--e mithin 565,975 Thlr. Einnahme, was mit der Ausgabe ba⸗ ancirt. .
Der Bundeshausha ts⸗Etat pro 1871 stellt sich mit diesem Nach⸗ trage auf 78,012,262 Thlr in Ein ahme und Ausgabe. Die Mach. kularbeiträge betragen jetzt 23,775,755 Thir. (Preußen 18,189,114 Thlr, Sachsen 1,862,075 Thlr. ꝛc) Die sonstigen Einnahmen der Bundes kosse sind: Zölle und Steuern 48,574,500 Thlr., Wechselstempelsteuer 1,043,200 Thlr, Ueberschüsse der Postverwaltung 2,399,295 Thlr., Pe 18 vesavhe es,calas 898 Tylr., verschiedene Einnahmen 138,76 r., Bundes⸗Anleihe 2,020,924 Thlr., zusam 54,236,507 Thlr. 1.““
1 8 Kunft und Wissenschaft.
nter dem Titel: »Soldatenerzählungen aus dem Feldzu⸗ Deutschlands gegen Frankreich 1870 — 18714 ist im .“ Nicolaischen Verlagsbuchhandlung in Berlin eine Reihe von Heldenthaten und Erlebnissen einzelner Soldaten, von diesen selbst
erzählt, von Ernst Leiüner herausgegeben worden. Die Anregung
zu dieser Sammlung, deren I. Theil uns vorliegt, hat die Anordnun Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen gegeben, bi⸗ im Bereiche der III. Armee hervorragenden Waffenthaten zusammen⸗
zustellen. Das Buch ist die Erweiterung eines vom Herausgeber be⸗
reits veröffentlichten Heftes »das deutsche Volk in Waffen«, für wel⸗ ches demselben früher schon von Ihrer Majestät der Kaiserin und
Königin und Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl
huldvolle Anerkennungsschreiben zugegangen sind.
— Das 1. Heft des Jahrgangs 1871 der »Geschichtsblätter
für Stadt und Land Magdeburga enthätt u. A. folgende Auf⸗ sätze: Scheffer, Die beiden Hospitaͤler Echwiesan und She Fne in ** Neustabt bei Magdeburg, ihre Stiftung und ihr Wachsthum. — Holstein, Die Burggrafen von Magdeburg aus dem Hause der Edlen von Querfurt. — v. Mülverstedt, Die Siegel und Münzen der Burg⸗ grafen von Magdeburg aus dem Hause der Eodlen von Querfurt. — Engein, Beiträge zur Geschichte des Klosters Marienstuhl vor Egeln. — Winter, Zur Geschichte der Erzbischöfe Burchard I. und Wilbrand von Magdeburg.
8 ’ 24. April. Der Schriftsteller Melchior Meyer ist 2 en.
Telegraphische Witterungsberichte v. 25. April.
St. IIeeZTee Ort. w8 W J Allgemeine Mg E. L. v. M. R. 2 Wind. “
V p ldeme.. 338,8 † 2,1 — 0,4 — 3,3 O., mässig. heiter.
Königabr g. 338 0†1,: 1 6 — 2,5 NO., schwach. trübe. Cöslin 337,9 + 2, 2 — 2,1/ O., schwach. klar. Stettin. 338,6 + 2,1 — 1,9 O., schwach. heiter. Puttbus. 8 336,2 + 1,4 3,2 — 1,4 SO., schwach. wolkig. ¹) Berlin 337,4 +1,9 4.,0 — 0,4 O., schwach. ganz bedeckt. Posen 335,3 42, 0 .9 — 1,3 NO., mässig. strübe. 9 Ratibor 327,4=— 1,5 329—0,5 N. lebhaft. strübe. 1 Breslau 1 332,2 0, * 0.5 —3,7 NW., schwach. heit., gest. Reg. Torgau 333,2 —0. 3.1 - 1,3 S0., mässig. bedeckt. Münster .335,8 +0,ss 6.1 +†1,7 SW., schwach. trübe. Cömm 336,5 † 1,7 *†0.9 W. bezogen. Trier. 330,0 ,9 + 1,s SW., schwach. trübe. Flensburg. 337.2 — O., mässig. trübe. Wiesbaden 33.3 7,0 — NW., schwach bedeckt. ³) Kieler. Haf. 337.8 — O., mässig. bezogen. ¹) W ilhelmsh. 337,1 — S., schwach. trübe. Keitum.. 337.,5 — 2,6 — S0., lebhaft. bewölkt. ) Bremen.. 336,7 — SW., schwach. neblig. veserlevettn. 336,7 — — SSO., mässig. bedeckt. Brüssel 337.7 W., schwach. Kiga 39 2 NO., mässig. heiter. Gröningen. 337,6— VNW. bedeckt. Helder. 338,2 — NW., mässig. —
²) Gestern etwas Schneec. ²) Gestern schwacher Regen. ³) Ges etwas Regen. ⁴) Trübe, Regen. ⁴) Gestern und Nachts Regen. 8
Versteigerungstermine anzumelden. “
Aufgebote, — Vorladungen u. derl.
In dem kaufmännischen Konkurse über das Vermögen des Kauf⸗ manns Alexander Teichelmann hier ist zur Anmeldung der Forderun⸗ gen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist
8 bis zum 12 Mai 1871 einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll an⸗ zumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 13. April d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 22. Mai 1871, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Rachner, im Terminszimmer Nr. 8 unseres Geschäftslokals, anberaumt und werden zum Erschei⸗ nen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche
ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen heizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohn⸗ sitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be⸗ vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, wel⸗ chen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Justiz⸗ Räthe Anfpach, Hundrich und Haxick hier und Rosemann in Langen bielau zu Sachwaltern vorgeschlagen. 1“
Reichenbach, den 14. April 1871. Kdoöhnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1243] Subhastations⸗Patent. Das zu Charloitenburg belegene, im Hypothekenbuche von der Stadt Charlottenburg Band V., Nr. 224, Seite 1785 auf den Namen des Ackerbürgers Karl Friedrich Erdmann Hahn verzeichnete, jetzt dessen Erben gehörige Grundstück, zur Gebäudesteuer mit einem jähr⸗ lichen Nutzungswerthe von 75 Thlr., zur Grundsteuer nach einem Flächeninhalte von 91 ½¼% Morgen, mit einem jährlichen Reinertrage von 2971 ⁄1% Thlr. veranlagt, wird am 3. Juli 1871, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendi⸗ gen Subhastation Theilungshalber öffentlich versteigert und das Ur⸗ theil über die Ertheilung des Zuschlages ebendaselbst am 6. Juli 1871, Vormittags 9 Uhr,
verkündet werden. — Hypothekenschein und Auszug aus der Grund⸗ und Gebäudesteuer⸗Rolle können in unserer Registratur, Zimmer Nr. 13, während der Dienststunden eingesehen werden. b
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweitige zur Wirksam⸗ keit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im
8t
2 8
8
Charlotkenburg, den 18. April 1871. Königliche Kreisgerichst⸗Deputation. Der Subhastationsrichter.
[2832] Oeffentliche Vorladung.
Es ist bei dem unterzeichneten Gericht die Todeserklärung folgen⸗
der Personen in Antrag gebracht worden: 8
a) des Seemanns Albert Carl Eduard Hülsen, welcher am 30. April 1833 zu Kotzen bei Rathenow geboren, sich im Jahre 1850 als Seemann nach San Francisco begeben, seitdem aber keine Nach⸗ richt von sich gegeben hat; G des Untersteuermanns Friedrich Beust, welcher, am 9. April 1829 in Friesack geboren, im Jahre 1845 als Matrose zur See ge⸗ gangen ist und seäter als Untersteuermann auf fernere Fahrten zu Schiff gewesen, zum letzten Male in Friesack zum Besuche seiner Verwandten gewesen ist, seitdem aber keine Nachricht von
sich gegeben hat. 8 “ —
Es werden daher die genannten Personen, sowie die von ihnen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich schriftlich oder persönlich spätestens in dem
am 24. Juni 1871, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Rauer an hiesiger Gerichtsstelle anstehen⸗ den Termin zu melden, widrigenfalls die Provokaten fuͤr todt erklärt und ihr Vermögen Denjenigen, welche sich als deren nächste Erben legitimiren werden, ausgeantwortet werden wird. 1
Zu Bevollmächtigten werden Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, 8
die Herren Rechtsanwalte Grangé und Schultze hierselbst in Vorschlag gebracht.
Rathenow, den 23. Juli 1870. 1
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Verschiedene Bekanntmachungen.
249] Berghau⸗Gesellschaft Ver. Westphalia. hie diesjährige ordentliche Generalversammlung findet am Mittwoch, den 7. Juni 1871, Morgens 10 Uhr, ⸗Gebäude der Gesellschaft statt. 1“
Mirr laden hierdurch die Herren Aktionäre zu derselben mit dem Bemerken ein, daß die zur Verhandlung kommenden Gegenstände auf Grund des 8 16 der Statuten auf dem Comptoir zur Einsicht für einen jeden Aktionär niedergelegt sind. 3 Dortmund den 22. April 1871. . Der Vorstand.
Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Die nach den Bestimmungen der §S§. 18 und 19 des revidirten Statuts für das Jahr 1870 festgesetzte Dividende ist mit 11 ½ Thaler (auf 100 Thaler Einschuß) 8 gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 4 II. Serie bei unserer T (Alte Markt Nr. 11) von heute ab in Empfang zu nehmen. Magdeburg, den 17. April 1871. Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft 1“ W. C. Schmidt. C. Listemann. ““
Mit Bezug auf obige Annonce zeigen wir ergebenst an, daß die
Dividendenscheine Nr. 4 II. Serie vom 20. April c. ab in unserm
Bureau, Kupfergraben Nr 5, in den Stunden von 9 bis 1 Uhr
Vormittags und von 3 his 6 Uhr Nachmittags, eingeloöst Verlin, den 17. .1833“
Die Subdirektion der Magdeburger Lebens⸗Versicherung
Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. HGHeneral⸗Versammlung. 1 2 Auf Grund unseres revidirten Statuts werden die nach §. 2. stimmberechtigten Aktionäre, sowie die mit Dividenden⸗Anspruch auf von mindestens 2000 Thaler Kapital versicherten Personen Z“ 1 8 aam 26 Mai c., Nachmittags 3 Uhr, im hiesigen Börsen⸗Saale abzuh ltenden vierzehnten ordentlichen General⸗Versammlung eingeladen. Zur Tages⸗Ordnung gehören: Vortrag des Rechenschafts⸗Berichts und Ertheilung der Decharge. Diejenigen der Herren Aktionäre und Versicherten, welche dieser General⸗-⸗Versammlung beiwohnen wollen, ersuchen wir, Eintrittskarten hierzu auf unserm Bureau, Alte Markt Nr. 11, spätestens bis 26. Mai c., Mittags 12 Uhr, in Empfang zu nehmen. Magdebur, den 17. April 1871. Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft Der Verwaltungs⸗Ausschuß. 8 Carl Schraber.
“ Gladbacher Feuer⸗Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft. 8 Zu der auf ö Donnerstag, den 11. Mai d. J.) Nachmittags 5 Uhr, im Gasthofe des Herrn Th. Herfs hierselbst anberaumten
machten ordentlichen Generalversammlung werden die nach §. 41. des Statuts zur Theilnahme besugten Aktionäre ergebenst eingeladen.
Tagesordnung: a) Geschäftsbericht für das Jahr 1870e05 1 b) Ersatzwahl für die nach dem statutarischen Turnus aus⸗ scheidenden drei Direktions⸗ und fünf Verwaltungsraths⸗
Miitglieder.
Eintrittskarten werden an den der Generalversammlung vor⸗ hergehenden beiden Tagen auf dem Bureau der Gesellschaft aus- gegeben.
M. Gl
“
adbach, den 20. April 1871. 8 “ 6 Die Direktion.
Für die unter der Verwaltung der Königlichen Eisenbahn⸗Di⸗ rektion zu Saarbrücken stehenden Bahnen werden tüchtige Lokomotiv⸗ führer gesucht und wollen auf die Stellen Reflektirende an den Unter⸗ zeichneten ihre Papiere, unter Angabe der Zeit des möglichen Dienst⸗ antrittes, einreichen. Der Unterzeichnete wird denselben alsdann die näheren h8 Sngnden mittheilen.
Saarbrücken, den 18. Apri . Der Königliche Ober⸗Maschinenmeister. “ Finckbein. 1“