Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen; der Se. schaumburg⸗lippischen Militär⸗Verdienst⸗
edaille: dem Major von Heimburg, Flügel⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg; so wie des Großherzoglich mecklenburgischen Militär⸗ Verdienst⸗Kreuzes zweiter Klasse: dem Seconde⸗Lieute⸗ nant Berlage vom Rheinischen Festungs⸗Artillerie⸗Regiment
Nr. 8. 8 9 9 8 —
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zur Anlegung der dem Rechtsanwalt bei dem Ober⸗Tribunal, Justiz⸗Rath Carl Dorn zu Berlin, von Sr. Hoheit dem Bey⸗ von Tunis verliehenen Ersten Klasse des Ordens »Nischan el If tikhàr«, sowie des dem Banquier Emil Robert Bau⸗ mann zu Zeitz von des regierenden Fürsten Reuß älterer Linie Durchlaucht verliehenen Civil⸗Ehrenkreuzes zweiter Klasse, — Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen. 8
Behufs Ermittelung der noch in französischer Kriegsgefan⸗ genschaft befindlichen Offiziere, Mannschaften, Aerzte, Beamte ꝛc. der preußischen Armee, werden diejenigen, innerhalb des Weich⸗ bildes hiesiger Residenz wohnenden Personen, deren Angehörige etwa noch in Kriegsgefangenschaft sich befinden, hierdurch auf⸗ gefordert, spätestens bis zum 6. k. Mts., entweder münd⸗ lich oder schriftlich im Bureau der hiesigen Kreis⸗Ersatz⸗Kom⸗ mission, Niederwallstraße 390, die erforderlichen Anzeigen, welche Namen, Geburtsort, Truppentheil, Administrationsbranche ꝛc. und Internirungsort des Gefangenen ergeben müssen, zu
achen.
Berlin, den 24. April 1871. 8
Königliche Militär⸗Kommission.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 26. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag den Vortrag der Hofmarschälle entgegen, empfingen hierauf einige mili⸗ tärische Meldungen und arbeiteten längere Zeit mit dem Civil⸗ Kabinet. Um 1 Uhr hatte der Hofmarschall des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin, Freiherr von Brandenstein, die Ehre einer Audienz bei Allerhöchstdenselben. Um 1 Uhr em⸗ pfingen Se. Majestät der Kaiser und König den Oberstkämmerer Freiherrn von Redern und den Minister des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, und wohnten um 12 Uhr der jähr⸗ lichen Koönferenz der Königlichen Schloß⸗Baukommission bei. Um 5 Uhr fand im Königlichen Pala s ein Diner von einigen
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
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im Wahlkreise Fürstenthum Reuß ä. L. für gültig zu erklären; 2) das Bundeskanzler⸗Amt zu ersuchen, falls die im Proteste behaupteten Thatsachen sich als wahr erweisen sollten, eine Rüge derselben und für die Zukunft Abstellung ähnlicher Verstöße zu veranlassen. b
Der Abg. Lesse stellte den Antrag: den Reichskanzler zu er⸗ suchen, eine gerichtliche Untersuchung über die in den Protesten gerügten Thatsachen eintreten zu lassen und bis zum Abschluß der Ermittelungen die Wahl des Abg. v. Kommerstädt zu be⸗ anstanden.
Nach kurzen Ausführungen der Abgg. Ackermann und Hölder wurde in namentlicher ⸗Abstimmung der Antrag Lesse mit 135 gegen 124 Stimmen angenommen, also die Wahl be⸗ anstandet.
Der Referent der 4. Abtheilung, Abg. Eggert, berichtete über die Wahlen im 3. Wahlkreise des Königreichs Sachsen. Dort ist mit 16 Stimmen über die absolute Majorität der Abg. Thiel gewählt worden. Gegen diese Wahl ist ein Protest eingelaufen. Die Abtheilung beankragte, das Bundeskanzler⸗Amt zu ersuchen, ermitteln zu lassen 1) ob in der That die Wahlen in den erwähnten 6 Bezirken nicht⸗in der gesetzlich vorgeschrie⸗ benen Zeit stattgefunden haben, 2) ob in Oberputzkau Stimm⸗ zettel von Kindern abgegeben sind, B. bis dahin, daß das Er⸗ gebniß dieser Ermittelungen dem Reichstage zugegangen, die Wahl des Herrn Thiel zu beanstanden.
Hiergegen aber führten die Abgg. Dr. Harnier und v. Bernuth aus, daß die Proteste deshalb nicht zu beachten seien, weil sie einen Tag nach der gesetzlich bestimmten Frist eingelaufen sind. Der Antrag der Abtheilung wurde darauf abgelehnt, dagegen ein Antrag des Abg. von Mosig von Aehrenfeld, die Wahl für gültig zu erklären, angenommen.
Der Referent der 2. Abtheilung, Abg. Kraatz berichtete über die Reichstagswahl im 4. Wahlkreise Schleswig⸗Holstein. Dort sei der Pfenningmeister Petersen gewählt worden, doch glaube die Abtheilung die Wahl für ungültig erklären zu müssen, da die Wähler eines bedeutenden Bezirkes sich wegen Eisganges an der Wahl nicht haben betheiligen können. b
Der Antrag der Abcheilung wurde angenommen. Der
Berichterstatter der V. Abtheilung, Abg. Valentin, berichtete über die Wahl des Abg. M. Wiggers, und beantragte die Ab- theilung, da die eingegangenen Proteste unwesentlich seien, die
Wahl für gültig zu erklären. Das Haus trat ohne Debatte dem Antrag bei und wurde darauf die Sitzung vertagt. Schluß
Bundesbevollmächtigten. Zunächst theilte der Präsident das Resultat der Wahl und
hoben worden ist. Ein Widerspruch gegen de
— Die heutige (23.) Plenarsitzung des Deutschen Reichstages wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Am Tische des Bundesrathes befanden sich der Staats⸗Minister Delbrück, der bayerische Handels⸗Minister v. Schlör, der sächsische Staats⸗Minister v. Friesen und andere
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n Wunsch des Antragstellers, die Vorlage von einer Kommission mög⸗ lichst rasch durchberathen zu lassen und die Genehmigung des Bundesrathes einzuholen, ward von keiner Seite laut. Die Abgg. Endemann, Greil und Lesse unterstützten
ihn. Der Staats⸗Minister Delbrück äußerte sich in Betreff
des eingebrachten Gesetzentwurfes weder zustimmend noch ab⸗ lehnend, da der seit 1869 erweiterte Bundesrath zuerst den Beschluß einer durchaus neuen Versammlung abwarten muß. Das Haus beschloß die Wahl einer Kommission von 14 Mit⸗ gliedern.
Es folgte die Diskussion über den Antrag des Abg. Bam⸗ berger:
eine Kommission von sechs Mitgliedern aus seiner Mitte nieder⸗ zusetzen, mit dem Auftrag, einen Vorschleg auszuarbeiten zu dem Zweck: eine auf die stenographischen Aufzeichnungen basirte summa⸗ rische R'produktion der Reichstagsverbandlungen ins Leben zu rufen.«
Der Antragsteller brachte alle Beschwerden der Abgeord⸗ neten über die Berichterstattung in der Presse zur Sprache und schlug als Abhülfe die französische Einrichtung eines offiziösen Berichtes vor. Der Abg. von Kardorff trat diesem Antrage bei, während die Abgg. Dr. Becker und Dr. Wehrenpfennig die Schwierigkeiten seiner Ausführung darlegten und auf England verwiesen, wo man keine offiziellen parlamentarischen Berichte kennt und doch die besten liefert.
(Schluß des Blattes.)
8* 11“ 1 8 818 Das »Wochenblatt der Johanniter⸗Ordens⸗Balley Branden⸗ burg« veröffentlicht folgenden Dank:
Nachdem nunmehr sämmtliche Johanniter, die als Dele⸗ girte auf dem Kriegsschauplatze gewirkt haben, in die Heimath zurückgekehrt sind und diejenigen, welche als Delegirte im Vater⸗ lande thätig waren, von dieser Dienstleistung zumeist entbunden werden konnten, auch die Häuser des Ordens die aufgenommenen verwundeten Militärs bis auf einen verhältnißmäßig kleinen Theil aus der Pflege entlassen haben, sonach die Thätigkeit un⸗ serer Genossenschaft aus Anlaß des jüngst beendeten glorreichen Krieges in der Hauptsache als abgeschlossen angesehen werden dar, — drängt es Mich, sowohl den Mitgliedern des Ordens, wie allen Denen, welche Meinem Aufrufe vom 16 Juli v. J., sei es durch persönliche Dienste oder durch Darbringung von materiellen Mitteln in so opferbereiter Weise nachgekommen sind, hierdurch Meinen herzlichen Dank auszusprechen.
Den Brüdern, die in Erfüllung ihrer Ordenspflicht ihr Leben hingegeben haben, wollen wir alle Zeit ein treues, dank⸗ bares Angedenken bewahren! v G“
Berlin, den 25. April 1871. Carl, Prinz von Preußen, Herrenmeister des Johanniter⸗Ordens.
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— Nachdem durch Allerhöchste Ordre Sr. Majestät des Kaisers vom 8. April die Auflösung der durch Ordres vom
18. und 22. Juli v. J. für das damalige Norddeutsche Bundes⸗
gebiet eingesetzten 5 General⸗Gouvernements angeordnet wor⸗ den ist, bat nunmehr auch das für den Bereich des XII. Armee
Corps eingesetzt gewesene General⸗Gouvernement in Dresden
in Folge der angezogenen Kaiserlichen Ordre unterm 20. d. M seine Funktionen eingestellt. 8 — Sr. Königl. Hoheit dem Kronprinzen ist an seinem
Geburtstage auch der Glückwunsch der Stadt Dresden telegraphisch übermittelt worden, wofür Se. Königliche Hoheit telegraphisch Herrn Ober⸗Bürgermeister Dr. Pfotenhauer seinen herzlichen
Dank für die Wünsche seiner Vaterstadt ausgesprochen hat.
Württemberg. Stuttgart, 23. April. (St. Anz. f. W.)
Am 22. April Abends verschied zu Wolfegg nach längeren Lei
den der Fürst Friedrich von Waldburg⸗Wolfegg⸗ Waldsee, Erb⸗Ober⸗Hofmeister des Königreichs, während
längerer Zeit Vize⸗Präsident der Kammer der Standesherren.
Bonfeld, 20. April. Heute Nachmittag starb hier der Königlich württembergische Kammerherr und Kreis⸗Ober⸗Forst⸗ meister a. D. Freiherr Carl Friedrich von Gemmingen⸗Bonfeld im 93. Lebensjahre. Der Verstorbene ist, dem »St.⸗Anz. f. W. «
zufolge, wahrscheinlich der letzte überlebende Karlsschüler gewesen. Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. April. Der außer⸗
ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Graf Käl⸗
noky reist morgen nach Nom ab.
Der neu ernannte Präsident des Kaiserl. und Königl. gemeinsamen Obersten Rechnungshofes Joseph Ritter v. Pre⸗ leuthner hat heute den Eid in die Hand des Kaisers abgelegt.
— 25. April. (W. T. B.) Der Justiz⸗Minister theilte dem
Abgeordnetenhause mit, daß die Session am 17. Mai ge⸗
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schlossen werde. Die nächste Session, in welcher die Delega⸗ tionswahlen vorgenommen werden sollten, würde am 19. Mai
eröffnet werden. . Der Minister⸗Präsident legte den Gesetzentwurf, betref⸗
fend die den Landtagen zu gewährende erweiterte Initiative
zur Gesetzgebung vor. Dieser Gesetzentwurf bestimmt: »Den
Landtagen steht das Recht zu, bezüglich der dem Reichs⸗ rathe vorbehaltenen und nicht speziell durch das gegenwär⸗ tige Gesetz ausgenommenen Angelegenheiten Gesetzesvorschläge
zu beschließen, welche nach Zustimmung des Reichsrathes und
nach erfolgter Kaiserlicher Sanktion Gesetzeskraft für das be⸗-
treffende Land erlangen. Der Reichsrath hat sich hierbei auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob das vorge⸗ schlagene Landtagsgesetz mit den Interessen des Reiches verein⸗ bar sei oder nicht, und hiernach das Gesetz anzunehmen oder abzulehnen.« Der Ministerpräsident hob in seiner Begründungs⸗
rede hervor, die Thätigkeit der Regierung, welche in konsequenter und leidenschaftsloser Weise bemüht sei, an den Gesetzen festzu⸗-
halten, allen Volksstämmen des Reiches in gleicher Weise
30 Couverts statt. P““ 18
— Ihen Majestät die Kaiserin⸗Königin war C11“ e“ 1 v1“ gerecht zu werden, und die Staatsgrundgesetze dem Wortlaute gestern im Augusta⸗Hospital anwesend und besichtigte im mien, mit. Zum Vorsitzenden der Kommission ist der Abg. 6”“ ““ “ erde aenccnte b 1 , / ’1 . tigund
Königlichen Akademiegebäude die dort ausgestellte Statue des von Benda, zu seinem Stellvertreter Abg. von Blankenburg, zu Schriftführern sind die Abgg. Banks und Nieper gewählt.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung war die Interpel⸗ lation des Abg. Gerstner (Lauenburg), deren Beantwortung der Staats⸗Minister Delbrück vor einer Woche für den heutigen
Königs von Bayern.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern den Ober⸗Präsidenten von Horn und wohnte Abends der Sitzung des Deutschen Fischerei⸗Ver⸗ eins im Rachsaneis bei.
Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprin⸗ zessin machte einen Besuch bei Ihrer Majestät der Kaiserin Königin und ertheilte der Frau von Horn Audienz.
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— Der Aussch hielt heute eine Sitzung ab.
— Der Deutsche Reichstag prüfte im weitern Verlaufe seiner gestrigen Sitzung mehrere Wahlen. Zunächst berich⸗ tete der Referent der 6. Abtheilung, Abg. Graf von Behr⸗ Negendank über die Wahl im Fürstenthum Reuß: Als Wahl⸗ kandidaten wurden der Legations⸗Rath von Kommerstädt, Dr. Oppenheim und Dr. Jacoby aufgestellt. Legations⸗Rath von Kommerstädt erlangte 197 Stimmen über die absolute Ma⸗ jorität, und ist als Abgeordneter für den Wahlkreis Fürsten⸗ thum Reuß älterer Linie proklamirt worden. In den gegen die Wahl eingegangenen Protesten wird angeführt, Fürstliche Beamte und Gensd'armen hätten die Wahl zu Gunsten von Kommerstädts beeinflußt. Die Abtheilung war indessen in Anbetracht des Punktes, daß dem Abg. v. Kommerstädt nach Abzug der ungültigen Stimmen dennoch eine bedeutende Majorität verbleibe, der Ansicht, den folgenden Antrag dem Plenum zu unterbreiten, 1) die Wahl des Legations⸗Raths v. Kommerstädt
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Tag in Aussicht gestellt hatte. Die Interpellation lautet:
»Die Klagen des Handelsstandes uͤber die empfindlichen Nach⸗
theile, welche die Störungen im Gütertransport auf den deutschen Eisenbahnen verursachen, mehren sich beständig. Es gewinnt zugleich
die Meinung immer größere Verbreitung, daß trotz der Erfüllung der jetzt gewiß vorangehenden militärischen Forderungen die Eisenbahnen doch in höherem Grade, als es der Fall ist, den Bedürfnissen des
Handelsverkehrs zu dienen vermoͤchten.
Hat der Herr Reichskanzler die Absicht, auf Grund der §§. 41 u. f. der Deutschen Reichsverfassung in dieser Sache Erhebungen zu ver⸗ anlassen und Sorge dafür zu tragen, daß die Unregelmäßigkeiten
im deutschen Eisenbahnverkehr nicht jenes Maß überschreiten, das die Erfüllung der militärischen Aufgabe unvermeidlich macht?⸗
Der Interpellant gab den mannigfachen Beschwerden des Handelsstandes Ausdruck, in denen uüber Störungen des
Güterverkehrs nach Schluß des Krieges geklagt wird.
Der Präsident des Bundeskanzleramts, Staats⸗Minister 8
Delbrück, beantwortete die Interpellation.
Nach Erledigung der Interpellation diskutirte das Haus den vom Abg. Schulze eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend die privatrechtliche Stellung von Vereinen, der bereits vom Norddeutschen Reichstage 1869 genehmigt worden war, ohne daß der Bundesrath sich über seine Stellung zu diesem Gesetzentwurf geäußert hatte. Seine definitive Annahme seitens aller gesetzgebenden Organe des Reiches erscheint dem Antrag⸗ steller um so dringender und zugleich um so leichter, als er in. zwischen im Königreich Bayern fast wörtlich zum Gesetz er-⸗
— Der Königlichen Bibliothek in Berlin ist durch testamentarische Bestimmung des Professors Dr. Rudolph Köpke ein werthvolles Geschenk zu Theil geworden: der gesammte handschriftliche Nachlaß Ludwig Tieck's, vieles Ungedruckte ent⸗ haltend, seine Studien zu Shakespeare, ein mit dem Jahr 1799 beginnendes Tagebuch, Jugendarbeiten, nebst vielen Briefen und dem vollständigen Briefwechsel mit Solger. Ferner ent⸗ hält die Sammlung Handschriftliches: von Sophie Tieck, Adel⸗ heid Reinboldt, Grabbe, Maler Müller und Heinrich v. Kleist, von letzterem u. A. die Original⸗Handschriften des zerbrochenen Kruges und der Penthesilea. Eine von Professor Köpke zu⸗ sammengebrachte Autographen⸗Sammlung und die bei seiner Geschichte der Berliner Universität Papiere waren dem Geschenke beigefügt. 1“ 8 8
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Kiel, 25. April. (K. Corr.) S. M. Kanonenboot »Habicht«- ist am 21. April in Wilhelmshaven und S. M. S. »Augusta« gestern hier außer Dienst gestellt. S. M. Panzer⸗ fregatte »Friedrich Carl« ist am 22. nach Kiel in See gegangen und S. M. S. »Arcona« an demselben Tage in Wilhelms⸗
haven angekommen. S. M. Kanonenboot »Komet« ist von
Wilbelmshaven in Danzig angekommen und hat dort mit der
Abrüstung behufs Außerdienststellung begonnen.
„— Sr. Maj. Panzerschiff »Friedrich Carl« ist heute Nach⸗ mittag von Wilhelmshaven hier eingetroffen.
Seachsen. Dresden, 24. April. Seine Majestät der König hat in einer dem Königlich niederländischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
Grafen von Bylandt am gestrigen Tage ertheilten Partikular⸗
Audienz dessen Abberufungsschreiben entgegengenommen.
zehnjährigen Zwiespaltes der Parteien auf dem Wege noch s genial erdachter Gesetzvorlagen. Vor dem Schluß der heutigen Sitzung noch der Abg. Groß den Antrag, das Haus wolle in Erwägung ziehen, daß es zweifelhaft sei, ob das Mandat der im Novemher gewählten Delegation noch fortdauere oder mit dem Schluß der Session am 18. Februar als erloschen zu betrachten sei. Groß beantragte ferner, die heute von der Regierung gemachte Mittheilung über die Wahl
der am 22. Mai zusammentretenden Delegation einem beson⸗ deren Ausschusse zur Berichterstattung zuzuweisen. Ein weiterer,
von 74 Mitgliedern des Hauses eingebrachter Antrag lautet: Das Haus wolle beschließen, es sei ein Gesetzentwurf abzufassen, wegen Vermehrung der Mitgliederzahl des Abgeordnetenhauses und wegen unmittelbarer Wahl der Abgeordneten durch die
Bevölkerung; sowie ferner ein Gesetzentwurf, durch welchen die
näheren Bestimmungen über diese Wahlen festgesetzt werden. Die Gesetzentwürfe seien dem Hause zur Berathung vorzulegen. Der Ausschuß für Berathung der Regierungsvorlage wegen Erweiterung der Gesetzgebungs⸗Initiative sei aufzufordern, über die Prinzipien der erwähnten zu verfassenden Gesetzentwürfe in beschleunigter Weise Bericht zu erstatten.
Pesth, 24. April. Der König hat genehmigt, daß die zweite Session des ungarischen Reichstages am 17. Mai geschlossen und eine neue Session am 19. Mai eröffnet werde. In der ersten Sitzung wird die Wahl der Delegirten ein⸗ schließlich der kroatischen und des Bureaus erfolgen. Morgen kommt das Jagdgesetz zur Berathung im Reichstag. Vor den Ferien werden wahrscheinlich noch die Eintheilung der Gerichts⸗ höfe, die Gesetzentwürfe über die Gerichte der ersten Instanz und über die Königlichen Staatsanwälte berathen werden.
— Graf Festetics ist von seiner Urlaubsreise zurückgekehrt und hat die Leitung seines Ministeriums übernommen