der Transporthindernisse ausdrücklich vorgesehen und darin Bestimmungen enthalten sind, welche die Bahnverwaltungen vor ungerechtfertigten Anforderungen und Ansprüchen des Publikums zu schützen geeignet erscheindn. 8 . Die Königliche Direktion weise ich demgemäß an, die von Ihr in gedachten Beziehungen getroffenen Ausnahmebestimmun⸗ gen für den internen Verkehr Ihrer Bahn sofort, um für den direkten Verkehr mit anderen Bahnen von einem dieserhalb zu ereinbarenden, nicht über 14 Tage hinauszuschiebenden Ter⸗ mine ab außer Kraft zu setzen und die Güter für die Folge wieder auf Grund der Reglements⸗ und Tarifbestimmungen zur Beförderung anzunehmen. Erscheinen die in den Reglements vorgesehenen Lieferfristen unter den zur Zeit obwaltenden Verhältnissen nicht ausreichend, o bleibt es den Bahnverwaltungen nach der Bestimmung in §. 12 des Bundes „Betriebsreglements bis auf Weiteres nach⸗ gelassen, entsprechende Zuschlagfristen festzusetzen und zu publi⸗ z1 Für den eintretenden Fall will ich die Königliche Direk⸗ tion ermächtigen, das Erforderliche in dieser Beziehung ohne vorherige Einholung meiner besonderen Genehmigung nach eige⸗ nem Ermessen anzuordnen. Berlin, den 26. April 1871. b Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. An sämmtliche Königliche Eisenbahn⸗Direktionen. Ministerium der geistlichen, Unterrichts Medizinal⸗Angelegenheiten.
8— 8 Mit Rücksicht auf die Bestimmung in §. 3 des Gesetzes vom 7. April 1869 (B. G Bl. S. 105), Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, veranlasse ich die Königliche Regierung ꝛc., eintretenden Falls nicht allein die Kosten für die Abschätzung des infolge der Rinderpest getödteten und gefallenen Viehes, der vernichteten Sachen und enteigneten Plätze, sondern auch die⸗ jenigen Kosten, welche durch die angeordnete Desinfektion und die hiermit, sowie mit der Tödtung, dem Transport und der Verscharrung des Viehes in Verbindung stehenden Arbeils⸗
leistungen erwachsen, bei dem Herrn Bundeskanzler zur Erstat⸗
tung aus der Bundeskasse zu liquidiren. 2 Berlin, den 13. April 1871. 61
8“b
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal “ Angelegenheiten. JIJu Vertretung: Lehnert. An sämmtliche Königliche Regierungen, das jesige Königliche Polizei⸗Präsidium und die Königlichen Landdrosteien.
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute beendeten Ziehung 4. Klasse 143. Königlich
Preußischer Klassen⸗Lotterie fielen 2 Hauptgewinne von 10,000
Thlr. auf Nr. 52,404 und 94,565. 3 Gewinne von 5000 Thlr.
auf Nr. 1031. 42,012 und 53,602. 1 Gewinn von 2000 Thlr. fiel auf Nr. 49,622.
49 Gewinne von 1000 Thlr. fielen auf Nr. 778. 1755. 6591. 7338. 7478. 8669. 10,159. 12,201. 18,623. 18,886. 21,143. 24,796. 26,584. 26,747. 26,778. 31,474. 31,987. 32,435. 35,381. 35,633. 36,092. 38,552. 39,192. 41,744. 42,314. 47,449. 48,753. 51,628. 52,093. 53,964. 56,068. 57,296. 63,535. 63,564. 69,305. 69,707. 71,621. 72,947. 75,062. 76,016. 76,658. 78,336. 83,750. 84,526. 85,689. 89,401. 91,623. 91,905. 93,833.
Gewinne von 500 Thlr. auf Nr. 418. 2700. 7249. .11,602. 11,735. 13,967. 14,463. 15,645. 17,497. 18,950. .23,317. 24,074. 25,273. 32,640. 33,404. 35,296. 35,390.
36,719. 37,299. 40,522. 41,219. 41,647. 42,262. 49,020. 50,073. 1,996. 58,082. 59,211. 67,099. 73,616. 75,925. 79,606. 80,104. 5,181. 89,905. 89,994. 90,937. 91,088 und 94,587.
65 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 693. 1966. 6889. 7242. 7501. 10,048. 11,463. 13,402. 15,780. 16,971. 16,980. 17,429. 19,500. 21,053. 21,455. 21,484. 21,901. 24,199. 26,101. 26,573. 28,185. 28,843. 29,600. 33,538. 35,109. 36,378. 38,975. 39,962. 42,998. 43,357. 44,937. 46,042. 46,799. 47,018. 47,612. 47,947. 48,460. 49,560. 50,792. 54,745. 55,681. 60,128. 60,491. 62,814. 63,704. 66,310. 73,824. 74,087. 74,302. 76,864. 78,817. 78,851. 83,707. 84,860. 85,825. 86,450. 88,630. 89,215. 90,757. 91,017. 91,092. 91,252. 91,287. 92,071 u. 94,357. Berlin, den 27. April 1871. 8 Ksönigliche General⸗Lotterie⸗Direktion.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, von Selchow, von Pommern. “
W“
Preußen.
Kaiser und König
Berlin, 27. April. Se. Majestät der
trag des Generals Grafen Moltke und des General⸗Lieutenants mit dem Kriegs⸗Minister und dem General von Tresckow.
von Münster, Brinkmann, und hierauf dem Ober⸗Präsidenten von Horn Audienz. — Abends findet bei Ihrer Majestät der Kaiserin eine Soirée statt.
— Gestern fand im Palais ein größeres Diner statt. — Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war im deutschen Centralverein anwesend.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der
verwittweten Frau von Jasmund einen Besuch.
heute zu einer Sitzung zusammen.
schen Reichstages wurde der von den Abgg. v. Kardorff, v. Denzin und v. Hennig eingebrachte Antrag:
„Den Kanzler des Deutschen Reiches aufzufordern, die erforder⸗ lichen Schritte zu thun, um zu verhindern, daß die Königlich italie⸗ nische Regierung, im Widerspruch mit den Bestimmungen des Handels⸗
setzungen der in Italien durch Gesetz vom 11. August 1870 eingeführten
Spirituassteuer alterirt, — und somit thatsächlich einen Prohibitiv⸗ und Schutzzoll zu Gunsten des in Italien fabrizirten Spiritus ins
Spiritus auf den italienischen Märkten ausschließt⸗
ihren Spiritusfabrikanten gewährte Steuererleichterung die be
¶
verein und Italien zum schweren Schaden der deutschen Land
Kommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis das Bedenk liche des Verfahrens der italienischen Regierung in seinem vollen Umfange und in seinen Konsequenzen nachgewiesen un
worden ist.
Sodann beschloß der Reichstag, Bundeskanzler zur 3 eine des Gutsbesitzers Hillmann, der sich über Beschränkung de Wahlfreiheit im Kreise Oletzko beschwert und verlangt, daß bei Zusammenlegung der Wahlbezirke der an Eiwohnerzahl größer
stehenden zwölftägigen Quarantäne für alles russisch⸗öster reichische Vieh an den östlichen Grenzen des Reiches verlangt Der Bundeskommissar Geheime Regierungs⸗Rath v. Puttkame
im Bundesrathe herrschende Ansicht als dahin gehend, daß eine Quarantäne d daher im höchsten Grade bedenklich sei. Außerdem gewähre si thatsächlich den Schutz nicht, den man sich von ihr versprech und sei überaus kostspielig. In Folge stand das Haus zwar nicht davon ab, die Petition
Referenten Abg. v. Below gestellten Antrag fallen, daß übe
weitere Ermittelungen Seitens des Bundeskanzler⸗Amtes ver⸗ anlaßt werden mögen. Schluß der Sitzung 3 ½⅞ Uhr. 8
— Die heutige (24.) Plenar⸗Sitzung des Deutschen Reichstages wurde Mittags 1 Uhr durch den Präsidente Dr. Simson eröffnet.
Am Tische des Bundesrathes befanden sich die Staats⸗ Minister Delbrück, der Staats⸗Minister von Pfretzschner, der Staats⸗Minister von Friesen, der General⸗Postdirektor Stephan und andere Bundesbevollmächtigte.
Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Be⸗ richt der Kommission zur Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend eine anderweitige Feststellung der Matrikular⸗Beiträge zur Deckung der Gesammtausgaben für das Jahr 1869, über welchen der Abgeordnete von Benda Namens der Kommission referirte. Die Materie der Vorlage selbst fand kaum einen Widerspruch, wohl aber die Frage, ob die
süddeutschen Mitglieder des Reichstages d 8 Recht haben,
Nichtamtliches. 8
iser nahmen um 11 Uhr im Beisein Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen den Vor⸗
von Podbielski entgegen. Hierauf arbeiteten Allerhöchstdieselben Um 1¼ Uhr ertheilten Se. Majestät der Kaiser dem Bischof
Kronprinz wohnte gestern der Beerdigung des Lieutenants von Horn vom 2. Leid⸗Husaren⸗Regiment bei und machte der
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für Landheer und Festungen und für Rechnungswesen traten
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deut⸗
vertrages vom 31. Dezember 1865, wilkkürlich italienischen Spiritus- Fabrikanten in der Form von Abonnements Erlasse und Herab-
Spiritussteuer verwilligt — hierdurch das vertragsmäßig innezuhal- tende Verhältniß zwischen den italtenischen Zöllen und der dortigen
Leben ruft, welcher die Konkurrenz des in Deutschland fabrizirten
einstimmig angenommen, nachdem der Antragsteller v. Kar⸗ dorff ausgeführt hatte, daß die von der italienischen Regierung
treffende Bestimmung des Handelsvertrages zwischen dem Zoll⸗-
wirthschaft illusorisch mache; und nachdem ferner der Bundes⸗
von den Schritten Kenntniß gegeben hatte, welche der deutsche Bundesgesandte in Florenz deshalb zu thun angewiesen
zwei Petitionen dem
8
Prüfung, resp. Abhülfe zu überweisen:
auch der Wahlort sein müsse. Ferner eine Petition mehrerer landwirthschaftlicher Vereine, welche die Wiedereinführung einer
sagte die eingehenbe Prüfung der Petition zu, bezeichnete aber
mit einem Einfuhrverbot gleichbedeutend und
dieser Erklärung dem Reichskanzler zu überweisen, es ließ aber den von dem
die Zweckmäßigkeit der Wiedereinführung einer Quarantaine
den des Herzogs lautet:
der Anerkennung ihrer stets b. erfullung zu geben.
von der Abstimmung über diese Vorlage auszuschließen. Die Abgg. Dr. Mayer, Greil und Dr. Windthorst bejahten die
Frage, während die Abgg. Dr. von Schauß (Bayern), Hölder (Württemberg) und Lasker dieses Recht durchaus bestritten, es sei denn in der Form, daß sämmtliche süddeutsche Abgeordnete den Beschluß faßten, sich der Mitentscheidung über solche Ma⸗ terien, die nur die Staaten des vormaligen Norddeutschen Blundes angehen, zu enthalten.
Der Staats⸗Minister Delbrück hielt an der vom Bundes⸗ rath ausgesprochenen Auffassung fest, daß Budgetfragen ge⸗ meinsame Angelegenheiten des Reichs sind und rieth davon ab, das Thema von der itio in partes an einem Falle zu exempli⸗ fiziren, der, wie der vorliegende, rein transitorischer Natur sei. (Schluß des Blattes.)
— Die Kommission, deren Aufgabe es ist, die Vorschläge zur Verleihung des für Frauen und Jungfrauen gestifteten Verdienstkreuzes zu prüfen, besteht aus folgenden Mitglie⸗ dern: dem Königlichen Kommissar für die freiwillige Kranken⸗ pflege, Fürsten von Pleß; dessen Vertreter dem Herzog von Ujest; dem Vorsitzenden des Central⸗Komites der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger, Wirklichen Geheimen Rath von Sydow; dem Stellvertreter desselben, Geheimen Regierungs⸗Rath von Wolff, und dem HOrdens⸗Sekretär, Wirklichen Geheimen Rath Sulzer.
— Die Thätigkeit der Staatsarchive zur Unterstützung der Behörden, wie zu wissenschaftlichen Zwecken, ist im ver⸗ gangenen Jahre in erheblich geringerem Maße in Anspruch genommen worden als früherhin, was durch die Zeitverbält⸗ nisse genügend erklärt wird. Dennoch haben im Fatv 1870 neunhundertneununddreißig amtliche Requisitionen und ander⸗ weite Benutzungen bei denselben stattgefunden. Bei den amt⸗ lichen Requisitionen handelte es sich in nicht wenigen Fällen um die Aufhellung und Feststellung verdunkelter und ver⸗ wickelter Rechts⸗ und Besitzverhältnisse, welchen nur durch ein⸗ gehende Untersuchungen und Berichte genügt werden konnte. Bet den Benutzungen zu historischen Zwecken haben die Archiv⸗ beamten auch im vergangenen Jahre Gelegenheit gehabt, der . Fenderung der vaterländischen Geschichte mannigfache Dienste zu leisten. — Unter den selbständigen wissenschaftlichen Leistungen der Archivbeamten während dieses Zeitraums sind hervorzuheben: die Publikation der Bergischen Weisthümer, des ersten Bandes des Breslauer Urkundenbuchs, der Urkunden der Stadt Brieg, der Urkunden des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg und der Quellen zur Geschichte der Hussitenkriege. Von einzelnen Ab⸗ handlungen verdienen Erwähnung: die Geschichte der Landes⸗
bibliothek zu Düsseldorf, die der Streitigkeiten zwischen Adel
und Städten der Fürstenthümer Schweidnitz und Jauer, die Untersuchungen über Thegau, den Geschichtsschreiber Ludwigs des Frommen, über das Vincenzstift zu Breslau, über die Erz⸗ bischöfe Günther, Bernhard und Erich von Magdeburg, endlich die Fortsetzung der Hierographia Halberstadensis.
b — Der planmäßig um 7 ½˖ Uhr Vormittags ankommende Schnellzug aus Frankfurt a. M. ist gestern ¾ Stunden ver⸗ spätet hier eingetroffen.
1 Kiel, 26. April. S. M. Dampfkanonenboot »Delphin⸗ ist am 22. d. M. in Danzig in Dienst Säg.
S. M. Eec esaee »Friedrich Carl« ist gestern Nach⸗ mittag im hiesigen Hafen angekommen und bei der Königlichen Werft vor Anker gegangen.
Als Indienststellungstag S. M. S. »Niobe« ist der 4. Mai und der Briggs »Undine« und »Musquito« der 21. Mai be⸗
stimmt. 1 Sachsen. Weimar, 27. April.
Der Großherzog
ertheilte dem von seinem Posten als außerordentlicher Gesandter und bevollmächter Minister des Königs der Niederlande am Großherzoglich sächsischen Hofe abberufenen Grafen Karl Mal⸗ colm Ernst Georg von Bylandt am 21. April d. J. Audienz
und nahm aus dessen Händen das Königliche Abberufungs⸗ schreiben entgegen.
Gotha, 26. April. Das neueste Bulletin über das Befin⸗ de »Obgleich die Temperaturen nicht unter die der letzten Tage heruntergegangen sind, ist doch
das Allgemeinbefinden entschieden besser, die sämmtlichen Er⸗ scheinungen werden gleichmäßig günstiger. Dr. Dr. Hassenstein.«
Hessen⸗
Florschütz.
dert verflossen ist, seitdem Allerhöchstderselbe in den Militär⸗
dienst eingetreten, das Militär⸗Dienst⸗Ehrenzeichen für 50 Dienst⸗
jahre angelegt, um damit den Truppen ein sichtbares Zeichen ewährten Treue und Pflicht⸗
Darmstadt, 26. April. Der Großherzog hat an dem heutigen Tage, mit welchem ein halbes Jahrhun⸗
beenden. 17½*
2 111.“ “ “
— Zur Beglückwünschung des Großherzogs bei sei funfzigjährigen Dienstjubiläum werden Dep 8 preußischer, bayerischer, österreichischer und russischer Offizierehier erwartet.
— Der Großherzog hat das Entlassungsgesuch des Finanz⸗
“ v. vee r. Ivs 81“ irttemberg. uttgart, 25. April. Se. König⸗ liche Majestät hat heute den Chevalier Don Eiprir ne de Mazo y Gherardi in Audienz empfangen und aus dessen Händen ein Schreiben des Königs von Spanien entgegen⸗ Bepomzeene Fenach 5 viaarn spanischer außer⸗ — er Gesandter un evollmächtigter ini biesigen Hofe beglaubigt wird “ ayern. ünchen, 25. April. Wegen noch nicht gan; gehobenen Unwohlseins Sr. Majestät des Könkgs ist 8 Le Lans Ritterfest jetzt definitiv auf den nächsten Donnerstag festgesetzt. — Die Abreise Ihrer Majestät der Königin Mutter nach Hohen⸗ schwangau wird erst in der ersten Hälfte künftigen Monats erfolgen. — Der Königlich bayerische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich belgischen Hofe, Legations⸗Rath oon Niethammer, welcher mehrere Wochen hier auf Urlaub verweilte, hat sich gestern Abend nach Brüssel be⸗ hä hh⸗ um die Leitung der gesandtschaftlichen Geschäfte dort elbst wieder zu übernehmen. — Der bisherige Geschäftsträger Bayerns beim schweizerischen Bundesrathe zu Bern, Freiherr von Bibra, wurde zum Ministerresidenten ernannt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. April. Der dem
Reichstag gestern vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, wo⸗
durch Bestimmungen im Nachhange zu den 8s. 11 1 2 und 13 des Grundgesetzes über die S.s de. tung vom 21. Dezember 1867 erlassen werden, hat folge e. esatlaßa t Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes finde im Nachhange zu den §§. 11, 12 und 13 des er een 9. Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867 zu verordnen, wie folgt: §. 1. Den Lan tagen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder steht das Recht zu, in Angelegenheiten, welche nach §. 11 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung dem Reichsrathe vor⸗ behalten und in dem §. 5 des gegenwärtigen Gesetzes nicht aus⸗ genommenen sind, Gesetzesvorschläge zu beschließen, die mit Zu⸗ stimmung des Reichsrathes und nach erfolgter Sanktion des Kaisers für das betreffende Land Gesetzeskraft erlangen.
2
—
§. 2. Gesetzesvorschläge dieser Art gelangen durch Vermittelung 8
der Regierung an den Reichsrath und sind von diesem als Vorschlä der Landtage in Verhandlung zu — ZafsshüGne „H. 3. Der Reichsrath hat sich bei dieser Verhandlung auf die Prüfung zu beschränken, ob das von dem Landtage vorgeschlagene Gesetz mit den Interessen des Reiches vereinbar sei oder nicht, und hiernach dem Gesetzesvorschlage im Ganzen seine Zustimmung zu er⸗
theilen oder dieselbe abzulehnen; eine Abänderung des beantragten
Gesetzentwurfes kann nicht beschlossen werden.
—§ 4. Erlangt der Gesetzesvorschlag die Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes nicht, so ist hiervon dem Landtage von der Regterung die Mittheilung zu machen.
§. 5. Das Recht der Landtage zu Gesetzesvorschlägen, die nach
den vorangehenden Bestimmungen zu behandeln sind, erstreckt sich 8 nicht auf folgende, nach §. 11 des Gesetzes über die Reichsvertretung
88
zum Wirkungskreise des Reichsrathes gehörige Angelegenheiten: a) auf diejenigen, welche in den Absätzen a, c und o dieses Paragraphen
angeführt sind; b) auf Angelegenheiten, welche sich auf die Art und
Weise so wie die Ordnung und Dauer der Militärpflicht beziehen, und auf die Bewilligung der Anzahl der auszuhebenden Mannschaft; c) auf die Regelung des Geld⸗, Münz⸗ und Zettelbankwesens, der Zoll- und Handelsangelegenheiten sowie des Telegraphen⸗, Post⸗ und Eisenbahn⸗- wesens; d) auf die Gesetzgebung über das Staatsbürgerrecht; e) auf die
gesetzlichen Besimmungen zur Durchführung des Staatsgrundgesetzes über
das Reichsgericht und f) auf alle Angelegenheiten überhaupt, welche kraft der Veceinbarungen zwischen den im Reichsrathe vertretenen
Königreichen und Ländern und den Ländern der ungarischen Krone
durch gleiche gesetzliche Vorschriften oder nach gleichen Grundsätzen zu regeln sind.
8
§. 6. Die Regierung kann die Mittheilung von Gesetzesvorschlä⸗ 8
gen der Landtage an den Reichsrath ablehnen, bei welchen die in dem §. 1 bezeichneten Voraus setzungen nicht vorhanden sind.
§. 7. Ein nach den vorangehenden Bestimmungen zu Stande ge⸗ kommenes Gesetz kann, den Fall des §. 14 des Grundgesetzes über die
Reichsvertretung ausgenommen, nur im Wege der Reichsgesetzgebung
außer Kraft gesetzt werden und zwar: a) über Vorschlag des Land⸗ tages; b) auch außer diesem Falle, wenn dies in einem späteren, die⸗
selbe Angelegendeit für alle Königreiche und Länder regelnden Gesetze
ausgesprochen wird. 8. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in
8
8
Wirksamkeit. 1G
§. 9. Mit dem Vollzuge desselben ist Mein Ministerium beauftragt. 8 1
Pesth, 25. April. Im Unterhause theilte der Justiz⸗ Minister Horvat mit, daß die Session am 17. Mai geschlossen und die nächste Sesston am 19. Mai eröffnet wird, wo dann die Delegationswahlen vorgenommen werden. Weiter beschloß
das Haus, die Sitzungen auf wenige Tage zu unterbrechen,
damit der 25er Ausschuß Gelegenheit habe, sein Referat zu Schließlich wurden die letzten
Punkte des Gesetzes