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4 8. 8
Tödtung durch Erstattung der Kosten einer versuchten Heilung und der Beerdigung, durch Ersatz des Vermögensnachtheils, welchen der Getödtete während der Krankheit durch Erwerbsunfähigkeit oder Ver⸗ minderung der Erwerbsfähigkeit erlitten hat War der Getoͤdtete zur Zeit seines Todes vermöge Gesetzes verpflichtet, einem Anderen Unter⸗ halt zu gewähren, so kann dieser insoweit Ersatz fordern, als ihm in
Folge des Todesfalls der Unterhalt entzogen worden ist. 2) Im Fall einer Körperverletzung durch Ersatz der Heilungskosten und des Ver⸗ moögensnachtheils, welchen der Verletzte durch eine in Folge der Ver⸗
letzung eingetretene zeitweise oder dauernde Erwerbsunfähigkeit oder
Verminderung der Erwerbsfähigteit erleidet.“ Um 3 ¾ Uhr vertagte sich das Haus.
1 — Die heutige (27.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tags wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson
eröffnet. Am Tische des Bundesraths befanden sich die Staats⸗ Minister Delbrück, Dr. Leonhardt und andere Bundesbevoll⸗ mächtigte sowie mehrere Bundes⸗Kommissare. Der Präsident Dr. Simson theilte dem Hause mit, daß ihm eine Zuschrift des Komites für die Friedensfeier der Deutschen in New⸗York nebst 7 Resolutionen zugegangen ist. Dieselbe wird zum Druck befördert werden. Die zweite Berathung des Gesetzes, betreffend die Verbind⸗ lichkeit zum Schadenersatz u. s. w., war vor §. 4 der Vorlage stehen geblieben. Vor demselben beantragte der Abg. Lasker die Einschaltung des folgenden neuen Paragraphen: »War der Getödtete oder Verletzte gegen den Unfall ohne Mit⸗ wirkung des Haftpflichtigen und unter der Bedingung versichert, daß der Versicherer gegen den Haftpflichtigen sich erholen dürfe, so wird die gezahlte Versicherungssumme auf die Beschädigungssumme abge⸗ rechnet und der Versicherer kann den Ersatz derselben bis zur Höhe der Entschädigung selbstständig von dem Verpflichteten fordern. War der Getödtete oder Verletzte unter Mitleistung von Prämien oder anderen Beiträgen durch den Haftpflichtigen bei einer Versiche⸗ rungs⸗Anstalt, Knappschafts⸗, Unterstützungs⸗, Kranken⸗ oder ähnlichen Kasse versichert, so ist die Leistung der Letzteren auf die Gesammt⸗ entschädigung einzurechnen, jedoch nur dann, wenn die Mitleistung desselben nicht unter einem Drittel der Gesammtleistung beträgt.« 1 Nachdem der Antragsteller seinen Antrag als eine unerläßliche Ergänzung des in der Berathung besind⸗ lichen Gesetzes durch Einführung des Versicherungs⸗ prinzips in dasselbe nachgewiesen, erkannte der Bundes⸗ kommissar, Geheime Ober⸗Berg⸗Rath Achenbach diese Absicht als eine berechtigte und den Antrag als eine Verbesse⸗ rung der Vorlage an, vorbehaltlich einzelner Modifikationen. Der Abg. Probst sprach dagegen das Bedenken aus, daß damit ein sehr gefährliches, in seinen Folgen für die Versicherten wie für die Versicherungsgesellschaften unübersehbares Prinzip in das Gesetz hineingetragen werde, so anerkennenswerth die Ab⸗ sicht der Erweiterung sei An dem Abg. Hammacher fand der Antrag einen lebhaften Vertreter. Der Antrag wurde schließ⸗ lich mit großer Majorität angenommen, die zu demselben ein⸗ gebrachten Abänderungsanträge wurden zurückgezogen oder abgelehnt. Der § 4 der Vorlage (nunmehr §. 5) wurde angenommen; er lautet: 8 Die in den §§. 1 und 2 bezeichneten Unternehmer sind nicht be⸗ fugt, die Anwendung der in den §§. 1 bis 3 enthaltenen Bestim⸗ mungen zu ihrem Vortheil durch Verträge (mittelst Reglements oder urch Uebereinkunft) im Voraus auszuschließen oder zu be⸗ 6 ränken. 8 Vertragsbestimmungen, welche dieser Vorschrift entgegenstehen, aben keine rechtliche Wirkung. 1 Bei Schluß des Blattes war §. 5 der Vorlage mit Aus⸗
nahme des letzten Alinea angenommen.
— Die Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins, welche, wie jüngst berichtet wurde, am 13. April I. Js. hier wieder zusammengetreten ist, hat heute ihre 44. Sitzung abgehalten, und die Berathungen über gemein⸗ schaftliche Erhebungen auf dem Gebiete der landwirthschaft⸗ lichen Statistik begonnen.
— In der Zeit vom 1. bis zum 5. August d. J. soll
zu Gothenburgein allgemeiner landwirthschaftlicher Kongreß stattfinden, welcher sich mit der Berathung verschie⸗ dener, auf landwirthschaftliche Angelegenheiten bezügliche Fragen
8
beschäftigen und mit einer Ausstellung landwirthschaftlicher Gegenstände verbunden sein wird. Der Direktion des Kon⸗ gresses wird die Theilnahme der betheiligten deutschen Kreise erwünscht sein und es wird daher die nachstehende allgemeine Uebersicht der programmgemäßen Bedingungen mit dem Be⸗ merken mitgetheilt, daß das Bureau der hiesigen König⸗ lich schwedischen Gesandtschaft zu jeder weiteren Aus⸗ kunft bereit ist. — 8 Die für die Ausstellung bestimmten Gegenstände müssen or dem 15. Mai d. J. bei dem Sekretariat der Direktion zu Gothenburg angemeldet werden, welches über die erfolgte An⸗ meldung eine Bescheinigung ausstellen wird. 118
8 *
Schlachtvieh, Pferde ꝛc. werden nur aus solchen Ländern zugelassen, aus welchen die Einfuhr nach Schweden nicht aus sanitätspolizeilichen Gründen verboten ist. Auch wird das Vieh aus fremden Ländern, abgesonderk vom schwedischen Vieh, seinen Platz in der Ausstellung erhalten. Die ausgesetzten Preise sind lediglich Ehrenpreise.
Bei der Anmeldung von landwirthschaftlichen Geräth⸗
V schaften, Werkzeugen und Maschinen ist ausdrücklich zu erwäh⸗ nen, ob dieselben unter Dach aufgestellt werden sollen, in wel⸗
chem Falle ein Betrag von 5 Oere (etwa 7 Pfennige) für den Quadratfuß Raum bei der Anmeldung zu zahlen ist. Es ist
V ferner der Verkaufspreis der ausgestellten Gegenstände zu be⸗
zeichnen und es ist anzugeben, ob bei denselben eine neue Er⸗ findung oder Konstruktion in Anwendung gebracht ist, oder ob es sich um eine im Näheren anzugebende Verbesserung früherer Erfindungen handelt.
Die bewegende Kraft, welche erforderlich ist, um die aus⸗ gestellten Maschinen und Geräthschaften überhaupt zur An⸗ schauung zu bringen, wird von der Direktion unentgeltlich ge⸗ stellt. Beabsichtigt dagegen der Aussteller seine Maschine wäͤh⸗ rend der ganzen Dauer der Ausstellung in Thätigkeit zu setzen, so hat er, im Fall er das hierfür erforderliche Material von
der Direktion gestellt zu sehen wünscht, dies zu beantragen und die entstehenden Kosten selbst zu bestreiten. Ebenso hat
der Aussteller das Montiren seiner Maschinen selbst be⸗ wirken zu lassen, auch bei Maschinen von komplizirterer Kon⸗ struktion das Bedienungspersonal zu stellen.
Für den Transport der Ausstellungsgegenstände auf den schwedischen Eisenbahnen sind Erleichterungen zugestanden wor⸗ den; es müssen jedoch, um von diesen Vergünstigungen Ge⸗- brauch machen zu können, die Gegenstände längstens 21 Tage
und wenigstens 8 Tage vor dem von der Direktion festgestell⸗ ten Annahmetermin an der betreffenden Eisenbahnstation ab⸗ geliefert werden.
Kiel, 29. April. S. M. Kanonenboot „Tiger⸗ ist heute Nachmittag außer Dienst gestellt. S. M. Kanonenboot »Komet⸗ wird ebenfalls heute in Danzig außer Dienst gestellt und kehrt die Besatzung desselben am 1. Mai nach Kiel zurück.
Flensburg, 29. April. Der Bürgermeister zu Schleswig erhielt nach den »S. N.“« folgendes Schreiben:
„H.⸗OQ. Vassy, den 18. April 1871.
Euer Hochwohlgeboren werden vielleicht erfahren haben, daß die von den Truppen des IX. Armee⸗Corps in der Schlacht bei Orleans
am 3. und 4. Dezember v. J. erbeuteten schweren Marinegeschütz-
rohre durch die Gnade Sr. Majestät des Kaisers und Königs dem Corps verblieben und bereits nach Altona transportirt sind.
Bevor ich über deren Verwendung als Denkmal dieser für die schleswig⸗holsteinischen Truppen so ruhmvollen Trophäen weitere Ver⸗ fügung treffe, wäre es mir erwünscht zu wissen, ob und welchen Werth die Stadt Schleswig — deren Namen die Provinz eines meiner tapfern Regimenter trägt — darauf legen würde, einen Theil jener Geschütze zur Erinnerung an den nunmehr beendeten denkwürdi⸗ gen Feldzug zu erhalten. Denkwürdig für Schleswig⸗Holstein beson⸗ ders deshalb, weil in jenen glorreichen Kämpfen die Soöhne der Pro⸗ vinz zum ersten Male seit ihrer Vereinigung mit der Krone Preußen, an der Serte der alten Regimenter gefochten und sich bei der 1.“ deutschen Rechts und deutscher Ehre glänzend bewährt
aben.
Etwaige Wünsche der alten und ehrwürdigen Schleistadt, für die ich ein aufrichtiges und warmes Interesse hege, wuͤrde ich bei dieser
Gelegenheit daher gern zu berücksichtigen geneigt sein.
von Manstein, 8 General der Infanterie und kommandirender General des IX. Armee⸗Corps.
Antrag an die Stadtvertretung auf Bewilligung einer Summe zu einem entsprechenden Denkmal vorbereite
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
Lille, 1. Mai Morgens. Bei den großen stattgehabten .
Munizipalwahlen ist die von dem »Echo du Nord« aufgestellte republikanische Liste durchgegangen.
New⸗York, Montag, 1. Mai. Der Sekretär des Schatzes, Boutwell, hat für den Monat Mai den Verkauf von 8 Millio⸗ nen Dollars Gold und den Ankauf von 10 Millionen Dollars Bonds angeordnet.
— Das »Amtsblatt der Norddeutschen Postverwaltung« Nr. 38 enthält: General⸗Verf: vom 22 April 1871: Korrespondenzkarten im Verkehr mit Belgien und Verrichtung der Expeditionsgeschäfte — vom 28. April 1871: Bestimmungen aus der Verfassung des Deut⸗ schen Reichs ꝛc. — vom 26. April 1871: Eröffnung des Post⸗ betriebes auf der Eisenbahnstrecke Schneidemühl⸗Flatow. — Beschei⸗
dung vom 25. April 1871: Besetzung von Postamts⸗Vorsteherstellen.
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Die städtischen Kollegien in Schleswig nahmen dies An⸗ 8 erbieten mit Dank an, und im dortigen Bürgerverein wird ein
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— Die Nr. 17 des „»Justiz⸗Ministerial⸗Blatte « publizirt u. A. folgendes Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom
18. Januar 1871: 1) Durch die Bundes⸗Gewerbe⸗Ordnung sind ältere,
auf die Zulassung öffentlicher Tanzlustbarkeiten bezügliche Polizei⸗
Verordnungen nicht aufgehoben worden. 2) Uebersteigt die Straf⸗
androhung in einer vor Verkündung des Gesetzes über die Polizei⸗ verwaltung vom 11. März 1850 erlassenen Polizei⸗Verordnung das
in den §§. 5, 11 a. a. O. vorbestimmte Maß, so ist sie nicht als un⸗ wirksam, sondern als herabgesetzt auf dieses Maß zu erachten.
Das April⸗Heft von »A. Krockers Landwirthschaft⸗ lichem Centralblatte für Deutschland«z⸗ enthält u. A.: Meteorologische Fortschritte, von Dr. G. Krafft; »Kapital⸗ und Ren⸗ tenprinzip⸗ im Hinblicke auf den ersten Theil des Berichtes der vom dritten Kongreß norddeutscher Landwirthe zur Prüfung der Rodber⸗
1
tus'schen Vorschläge ernannten Kommission, nebst einem Schreiben des Dr. Rodbertus an den Redacteur des Centralblattes; über die
vorgeschlagene Verwendung eines Theiles der Kriegskontribution zur Hebung des landwirthschaftlichen Kredits; über einen Vorschlag des General⸗Sekretärs Martiny »Zur Wiedergeburt und Erhebung des landwirthschaftlichen Vereinswesens«; über die Entstehung ringförmiger Ziegelöfen, von P. Loeff; über den Einfluß des Samens auf die Ernte von Prof. L Lehmann; Mittheilungen aus dem Bureau des Deutschen Heerdbuches u. s. w.
Telegraphische Witterungsberichte v. 30. April.
Bar. AnvTemp. Abw . . 1 3 Himmelsansicht
OI.p. L. v. . R. v. M. [Nemer .336,8 †0,1 2,1 —1,5 O., sechwach. strübe. Königebrg 336,0 —0.3 2,8 — 1,6 NO., schwach. heiter. Cöslin 334,1 —- 1.6 5,0 +0,2 0., stark. zieml. heiter. Stettin 333, 8 5,1 +₰0,7 08S0O., stark. ttrübe.
Puttbus. 331, 5 4,6 +0,1 SO., stark. bewölkt. ¹) Berün 332,0 5,6 +1,oO., schwach. ganz trübe. ²) Posen 331,1 5,1 +0, 4 O., s. stark. trübe.
Ratibor 324,0 7 2 + 2,5 S., schwach. halb heiter. Breslau. 8327,7 —5 6,7 +1,7 SW., schwach. bed., Ncht. Reg. Torgau 328,4 — 5 7.2 + 2,7 SW., stark. bedeckt. ³) Münster 333,9 - 1,) 8,4 + 3,9 W., schwach. strübe. 8 Cöla. 331, 4 9,1◻ι 3,3 W. trübe. 8 1I 326,0 8,4 + 3,3 W., schwach. trübe, Regen Flensburg. 333.0 5,8 — 80., schwach. bedeckt.²) Wiesbaden 329,1 8,0 SW., schwach. bedeckt.9)) Kieler Haf. 332,8 — 7,0 — O., massig. trübe. Wilhelmsh. 332,6 “ NO., schwach. bedeckt. ²) Kenum 332,8 5,6 [S0., stark. bewölkt. Bremen 331,2 — 8,7 SW., sechwach. rregnerisch. Weserleuelta. 332,1 7,4 Windstille. dicker Nebel. Brüssel 333, 8 82 — WSW., still. fregnerisch. Riga 337. 2 3,6 — NO.,, mässig. bewölkt. he 8 1 WIF. 8 8 bedeckt. Helder. 333,7 1 NW., schwach. “ Constantin. 337, 8 NO., schwach. wenig bewölkt.
) Gestern Abend Regen. *²) Seit gestern Nachmittag Regen. ³) Gestern Abend Regen. ⁴) Gestern anhaltend Regen. ³) Gestern Mittag heftiger Reg n, Nachts Gewitter. ³⁴) Nebel mit Regen.
Gestern viel Regen. G 1. M.e
oxr vxXHxdFriAEEqxxeeAtemIAb1H reeaaerdee, Ort Bar. Temp. Abv Allgemeine 3 P. K. R. v. M. BHimmelsansich t
Memel 334,7 3,1 — 1,2 NO., mässig. ttrübe. Königsbrg. 334,3 4,0 - 1,2 O., s. schwäach. bedeckt. Cöslin 334, 0 3,9 — 1,2 0., mässig. trübe. Stettin. 334, 0 N0., schwach. bedeckt. Putbus 332,2 O., stark. bewölkk. Berlin 333,] NW., mässig. ganz bedec 331,0 — 3,1 NO., mässig. bedeckt. [Ratibor 324,4 W. schwach. Regen. Breslau 328,2 . SW., schwach. woskig.*) Torgau. 330,0 NW., stark. sbedeckt. ³) Münster 332,5 SW., schwach. trübe. ¹⁴) -.. .335, 3 S. hell. 329,4 —2 5 SO., schwach. trübe, Regen. Flensburg. 333,7 SO., schwach. Regen. Wiesbaden 332,2 W., schwach. bew., gest. Reg. Kieler Haf. 333,22 SO, schwach. strübe, Regen. Wilhelmsh. 334, 8 W., mässig. bezogen. Keitum 333,2 9 SO., stark. bew., Regen. Bremen 334.,1 1 W., mässig. bedeckt. Weserleuchth. 334, 7 W., s. lebhaft. bedeckt. Brüssel 336, 6 W., schwach. bewölkt. Riga 335,1 NO., mässig. bewölkt. Gröningen 335,9 NW., schwach. bedeckt. „ [Helder 336,6 NW., mässig. 8 ) Gestern Nacht Regen. ²) Gestern und Nachts Regen. 7 Regen. Gestern Gewitter und Regen. ⁴) Regen. Am 29. April ewitter. „ “
E1“
Dienstag, 2. Mai. Im Opernhause. (99. Vorstellung.) Auf Allerhöchsten Befehl: Zieten⸗Husaren. Komische Oper in 3 Akten von Rehbaum und B. Scholz. Musik von Bernh. Scholz. Ballet von P. Taglioni. Eugenie: Fr. v. Voggen⸗ huber. Josepha: Frl. Lehmann. Lise: Fr. Mallinger. Graf Helmberg: Hr. Salomon. Max: Hr. Woworsky. Wachtmeister: Hr. Fricke. Trompeter: Hr. Betz. Nepomuck: Hr. H. Krüger. Letztes Auftreten des Herrn Betz vor seinem Urlaube. Anfang 7 Uhr. M.⸗Pr.
Im Schauspielhause. Mit aufgehobenem Abonnement. Medeag. Trauerspiel in 4 Akten von Franz Grillparzer. Medea: Frl. Ziegler, vom Königlichen Hoftheater in München, als
Gast. Anfang 7 Uhr. Extra⸗Preise.
Den Abonnenten werden die Billets bis 11 Uhr reservirt.
Miittwoch den 3. Mai, keine Vorstellungen.
Abends 7 Uhr findet jedoch im Königlichen Opernhause, als Gedächtnißfeier für die im Kriege Gefallenen, ein großes Concert, zum Besten des König⸗Wilhelm⸗Vereins, veranstaltet von der Königlichen Kapelle unter Direktion des Ober⸗ Kapellmeisters W. Taubert und unter gütiger Mit⸗ wirkung der Frau A. Joachim, des Herrn Professors Joachim, des Königlichen Schauspielers Herrn Berndal und von 14 Männergesang⸗Vereinen statt. Programm: I. Choral »Eine feste Burg.« »Prolog« von Emil Taubert. Sinfonie eroica, von Beethoven. II. Arie aus dem »Messias«, von Händel. »Adagio« für Violine, von Spohr. »Arie« mit Vio⸗ line, von Seb. Bach. III. »Requiem« von Cherubini, Männer⸗ Stimmen und Orchester (erste Aufführung in Berlin). Die Billets zum Parquet, ersten, zweiten und dritten Rang sind
Produkten- und Waaren-Börse- Berlin, 1. Mai. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Poliz. Präs.)
von Bis [Riüteli 8 Bis Mitz. e. phi. ibhr „g. pf. b.r 2s n2. 1.““ 82 Schu.] 2 16, 3 3 17 6⁄ 3 1/11Bohneg Miz. Roggen 2 1111 2, 7 6]2 4 9Kartoffein 1
4 n. 2
B0 d0 SO.
gr. “ 112 6 1 1 “ Pfd. zazav z. W. 18 — Schweine- Hafer z9 L¹2- -— -- — =— — geisch Heu Centn. — — Hammelf. Stroh Schek. — Kalbfleisch Erbsen Mts. V — — 6 8 Butter Pid Linasen — Eier Mandel
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S2 9 O do ̊οο
Berlin, 1. Mai. An Schlachtvieh war aufgetrieben: Rindvieh 2638 Stück, Schweine 3904 Stück, Schafvieh 8667 Stück, Kälber 1200 Stück.
Berlin, 1. Mai. Fleischpreise auf dem Schlachtvieh- markt: 1 8 niedrigste
12 Thlr.
v“*“ Kindvieh pro 100 Pfd. Schlacht- ewicht hTDTDbqbTöbTöPö Schweine pro 100 Pfd. Schlacht- gewicht. 1 Hammel, 40 — 45 Pfund, 6—7 Thlr. 8 Kälber: Viel Zufuhr, gedrückte Preise.
Berlin, 1. Mai. (Nichtamtlicher Getreidebe- richt.) Weizen loco 61 — 82 Thlr. pr. 1000 Kilogr. nach Qual., pr. Mai 78 — ¼ Thlr. bez., Mai-Juni 76 — 76 ½ Thlr. bez., Juni-Juli 76 Thlr. bez., Juli-August 75 ¼ — 75 ½⁴ Thlr. bez.
Roggen loco 51 — 54 Thlr. gefordert, poln. 51 ½¼ — 52 ½¼ Thlr. ab Bahn und Kahn bez., pr. Mai und Mai-Juni 81 Thlr. bez., Juni-Juli 52 ½ — 52 — ½¼ Thlr. bez., Juli Aug. 52 ⅞ — ½ —- ½ Thlr. bez., September-Oktober 52 ⅛ — ¼ — ¼ Thlr. bez.
Gerste, grosse und kleine à 39 — 62 Thlr. per 1000 Kilogr.
Hafer 10cC0 43 — 55 Thlr pr. 1000 Kilogr., märk. 46 ½ — 48 ½ Thlr. ab Bahn bez., pr. Mai 49 5 —- 50 Thlr. bez., Mai- Juni 49 ½ Thlr. bez., Juni- Juli 49 ¾ Thlr. bez., Juli-August 49 Thlr. bez.
Erbsen, Kochwaare 51 — 61 Thlr., Futterwaare 44 — 50 Thlr.
Rüböl ioco 26 ¾˖ Thlr., pr. Mai u. Mai-Juni 25 — 26 ⁄, Thlr.
bez., Juni-Juli 25 ½ — 26 Thlr. bez., September-Oktober 26 bis
74⁊ Thlr. bez. Petroleum loco 13 ¾0 Thlr., pr. Mai und Mai-Juni 13 Thlr.
bez, September-Oktober 14 Thlr. bez.
Leinöl loco 24 1˖ Thlr.
sSsSpiritus loco ohne Fass 16 Thlr. 25 Sgr. bez., pr. Mai u. Mal-Juni 16 Thlr. 17 — 19 — 18 Sgr. bez., Juni-Juli 16 Thlr. 29 Sgr. bis 17 Thlr. bez., Juli-August 17 Thlr. 11 — 12 Sgr. bez., August-September 17 Thlr. 19 — 20 Sgr. bez.