1871 / 116 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

das Adonnement beträgt 8 1 .ꝙ 4 5* EEbb1 . * * Sgr. 6 Pfg. 1 11 1 füfr Berlin die Expedition des Königk für das Vierteljahr. b 1“ 1 1“ Preußischen Staats-Anzeigers:

Insertionspreis für den Raum einer Zieten⸗Platz Nr. 3. Druchzeile 2 ½ Sgr.

Morgens

Oldersum . . 9.11 Neermoor 8 1 V . 9.25 Keehz Ankunft 9.28

Abfahrt 8 8nn Ankunft 8 10.16 Papenburg Abfahrt . 10.223 Aschendorf 10.33

üäüS ecpen . 10.54 1.n Berlin, Dienstag den 2. Mai, Abends. Meppen 11.44 7 ““ Lingen Ankunft 8 8 12.11 1 8 8 8 Lingen Abfahrt 6 12.14 88 Ankündigung des Deutschen Reichs⸗Anzeigers. ew 8 88 Vom 4. Mai ab, als dem Tage, an welchem die Deutsche Reichsverfassung in Kraft tritt, wird in Folge höherer Salzbergen . 3 8 Anordnung Der Deutsche Reichs⸗Anzeiger erscheinen, und zwar in Verbindung mit dem Königlich Preußischen G 8 S ts⸗Anzeiger. 8 1 1 1“ Ftbeine b 82 Der Peusche Reichs⸗Anzeiger ist bestimmt, auf dem Gebiete der Tages⸗Presse als Publikations⸗Organ für die Reichs⸗ Mesum (H. 18 1.50 behörden zu dienen. 8 81n b Emsdetten 1 2.1 . . b Der Abonnementspreis für das Quartal des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Koöniglick Preußischen Hröven. 8 8 1 Uhttn18. 8.. 92 Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes betraͤgt für jetzt 1 Thlr. 73 Sgr. und gilt dieser volle Preis auch für das begonnene ags 2.39 zweite) Quartal d. J. “] 8 i Münster 12.6 2.44 Der Sep as für den Raum einer Petitzeile in dem öffentlichen Anzeiger beträgt Sgr. Snh gh. 8 G 1 12.17 Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung auf den mit dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger verbundene 88 85 ke. l 1I“ 18 Neichs⸗-Anzeiger an, für Berlin die „Expedition des Blattes, Zietenplatz Nr. 3«. Ermelinghof (JI)5) 16“ Ee 12.,56 1 Hamm Ankunft 55 1 1.3 1 5— . 1 h men Abfahrt 22 1 1 e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Höhe von 120 Millionen Thaler im Wege des Kredits flüssig zu

1 8 machen und zu diesem Zwecke in dem Nominalbetrage, wie er zur 1.26 Dem Major Krieg, Zeugoffizier beim Stabe des Garde⸗ Beschaffung von 120 Millionen Thaler erforderlich sein wird, eine

Werqene 1 . 2 Festungs⸗Artillerie⸗Regimenks, und dem Geheimen Rechnungs⸗ verzinsliche, nach den Bestimmun

8 Arkl *. he r gen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 Soest 1 1 Nath Schmidt im Kriegs⸗Ministerium den Königlichen Kro⸗ ersin age zast S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Sassendorf . nen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen; sowie Schatzanweisungen auszugeben.

öesen —Den Geheimen und Ober⸗Hofkammer⸗Rath von Wallen⸗ § 2. Die Umlaufszeit der Schatzanweisungen kann auf einen Lippstadt 11 berg zum Präsidenten der Hofkammer der Königlichen längeren Zeitraum als den eines Jahres festgesetzt, auch können den⸗ Gesecke 1.“ 8 M Fannliengüter mit dem Range eines Regierungs⸗ Chef⸗Präsi⸗ selben nach Anordnung des Bundeskanzlers besondere Zinsscheine bei⸗ 1“ 6“ benten und den Forstmeister von Spankeren zum Wirk⸗ ee. ge Fdate asneaceme E öepich eite asn u6 8. . Paderborn lichen Forstmeister mit dem Range der Regierungs⸗Räthe und ie zur Ausgahe gelang g

. 8 8 -] che. 8 . anweisungen, sowie die zugehörigen Zinscoupons, können sämmtlich 4 ö Zzunm Mittgliede des Hofkammer⸗Kollegiums zu ernennen; h. Jee theiliweise auf ausländische oder auch nach einem bestimmten ltenbeken b .

2 11 8 2 Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Bielitz zu Werthverbältniß gleichzeitig auf in⸗ und ausländische Währungen, so Buke . 1 Naumburg a. d. Saale den Charakter als Geheimer Justiz⸗ wie 88 Auslande zahlbar gestellt werden. 8 Willebadessen 1 Rath zu verleihen; 1 Die Festsetzung des Werthverhältnisses, sowie der näheren Mo⸗ Bonenburg Die Kreisrichter Mues in Gesecke und 88 S für Zahlungen im Auslande, bleibt dem Bundeskanzler 9H isgerichts⸗Räthen zu ernennen, den Rechts⸗ überlassen. . Warburg 111e G Olpe und Seibertz in Im Uebrigen finden auf die Anleihe und auf die Schatzanwei⸗ iz⸗Rat d den Kreisgerichts⸗ sungen die Bestimmungen des angezogenen Gesetzes vom 21. Jult Altenbeken Ahbfahrt Arnsberg den Charakter als Justiz⸗Rath und den Kreisgerichts⸗ 1870 (Bundesgesesbl. S. 491) Anwendung. Driburg . . 1 Sekretären von Sieghardt in Arnsberg und Richter in Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Brakel b 1 Fredeburg den Cherakter als Kanzlei⸗Rath;

Kaiserlichen 5 8 88 GbGGbhe e-) Dem bei der Charité⸗Direktion angestellten Kalkulator beigedrucktem Kaiserlichen Insicge (

Ihrhove Papenburg

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Ankunft

Gegeben Berlin, den 26. April 1871. 8 8 L. S.) Wilhelm.

zminden Fürst v. Bismarck.

e Dem bei dem Statistischen Bureau angestellten expediren- den Sekretär Braemer und dem ebendaselbst angestellten ““ 1“ 1 Kalkulator Keyser den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu ver⸗ Das 18. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Deutschen 1) Die Fahrzeiten von 6 Uhr Abends bis inklusive 5 Uhr 59 Minuten Morgens sind eingerahmmt. q(hen öu1“ Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter 2) Das Näͤhere ergiebt der auf den Stationen aushängende Fahrplan, von welchem auch Abdrücke bei sämmtlichen Der Wahl des Rektors Dr. Bertram in Berlin zum Nr. 633 das Gesetz, betreffend die Beschaffung weiterer Stations⸗Kassen unserer Bahn gegen Erstattung von 1 Sgr. pro Exemplar bezogen werden können 8 Direktor der Sophien⸗Realschule daselbst, Geldmittel zur Bestreitung der durch den Krieg veranlaßten Koznigliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn Der Wahl des Rektors der höheren Bürgerschule in Gum⸗ außerordentlichen Ausgaben. Vom 26. April 1871;, unter 8 binnen, Dr. Bernhard Ohlert, zum Direktor der Realschule Nr. 634 auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Ver⸗ zu St. Petri in Danzig; und fassung des Deutschen Reichs sind, nach Vernehmung des Ausschusses Der Wahl des Oberlehrers Dr. Schlee am Gymnasium des Bundesrathes für Zoll⸗ und Steuerwesen, folgenden Direktivbeh⸗ in Altona zum Direktor der städtischen Realschule daselbst, die örden und Hauptämtern die nachbenannten Beamten als Vereins⸗

. . Fti 1 beamte beigeordnet worden, und zwar: Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen. 8 J. atss Vereinsbevollmächtigter: der Koͤniglich preußischen Pro-

vinzial⸗Steuerdirektion zu Hannover, der Großherzoglich oldenburgi⸗ schen Kammer, Zolldepartement zu Oldenburg und der Herzoglich

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Vom 1. Mai cr. ab wird die mittelst unserer Verlag von F. A. Brockhaus in Leipzig. Bekanntmachung vom 16. Juli v. J. zur öffentlichen ö

Kenntniß gebrachte Suspendirung der Lieferfristen im

Deutsches Neich.

diesseitigen Lokalverkehr aufgehoben.

,. Von diesem Tage ab wird die reglementsmäßige —₰ n2- Lieferfrist für Eilgut wieder hergestellt, für Fracht⸗ Aut indessen wird wegen der zur Zeit noch obwaltenden ungünstigen Verhältnisse eine Zuschlagsfrist von drei Tagen zu der reglements⸗ mäßigen Lieferfrist festgesetzt.

„Außerdem finden wir uns veranlaßt, hinsichtlich der in Berlin eingehenden Mehltransporte, deren steuerliche Abfertigung sich bei großem Andrange öfters verzögert, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß in Gemäßheit des 8812 des Betriebs⸗Reglements für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde der Lauf der Lieferfristen während der Dauer der steueramtlichen Abfertigungen ruht.

Berlin, den 29. April 1871.

Koͤnigliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbhn.

8 8 Von Dr. Ludwig von Rönne, Appellations⸗Gerichts⸗Vize⸗Präsident a. D. und Mitglied des Hauses der Abgeordneten. Dritte vermehrte und verbesserte Auflage. In zwei Bänden von je zwei Abtheilungen. 8

Die dritte Auflage des bekannten Werks wird in 16 Liefe⸗ rungen zum Preise von je 20 Ngr. ausgegeben. Der erste Band, das Verfassungsrecht), liegt vollständig vor und kostet geh. 5 ½ Thlr., in Halbfranzband 6 Thlr.; vom zweiten Bande, das Verwal⸗

tungsrecht enthaltend, ist bereits die erste Abtheilung erschienen, der

Schluß des Ganzen befindet sich im Druck. 8

setz, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel zur Bestrei⸗ LE 8b den Krieg veranlaßten außerordentlichen Ausgaben. Vom 26. April 1871. 1 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. 8 vperordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: §. 1. Der Bundeskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung der durch den Krieg veranlaßten außerordentlichen Ausgaben des Nord⸗ deutschen Bundes über die durch die Gesetze vom 21. Juli und 29. No⸗ vember 1870 (Bundesgesetzbl. S. 491 und 619) festgestellten Beträge von 120 und 100 Millionen Thaler hinaus weitere Geldmittel bis

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braunschweigischen Zoll⸗ und Steuerdirektion zu Braunschweig an Stelle des aus dem Vereinsdienst geschiedenen Großherzoglich hessi⸗ schen Ober⸗Steuerrathes Fabricius der Großherzoglich hessische Ober⸗ Steuerrath Giller mit dem Wohnsitz in Hannover;

II. als Vereinskontroleure: A. im Königreich Preußen: 1) den Hauptämtern zu Berlin und Frankfurt a. O. an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich sächsischen Zollinspektors Trö⸗ ger der Koöniglich sächsische Zollinspektor Kerstan mit dem Wohnsitz in Berlin, 2) den Hauptämtern zu Halle, Halberstadt und Nord hausen der dem Hauptamte sn Magdeburg als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich sächsische Zollinspektor v. Wachsmann⸗ unter Beibehaltung seines Wohnsites in Magdeburg; 3) den Häuptämtern zu Kiel, Rendsburg, Heide und Tönning an